Berufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande
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- Otto Kohler
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1 Berufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande
2 Das Anerkennungsverfahren
3 Vorlage der Antragsunterlagen: Erste Prüfschritte - Welche berufliche Tätigkeit wir angestrebt? - Welchen Zugang zum Beruf eröffnet der Abschluss im Heimatland? - Eröffnet der vorgelegte Abschluss, z.b. Bachelor, bereits einen Zugang zu einem Beruf in Deutschland? - Handelt es sich um einen reglementierten Beruf?
4 Reglementierter Beruf in Deutschland Direkter Zugang im Heimatland Abschluss eröffnet bereits Zugang in D Verfahren wird unter Berücksichtigung der inhaltlichen Übereinstimmungen durchgeführt. Schulische Inhalte werden durch Gutachten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bewertet. Praktische Leistungen werden von der Bezirksregierung anerkannt. Verfahren wird durchgeführt, obwohl formal ein anderer Abschluss in Deutschland vergleichbar ist. - Lehrämter an Grundschulen - Sozialpädagogen - (ohne Hochschule) - Fast alle Abschlüsse in den Niederlanden Kein Verfahren notwendig. Abschlüsse in der EU sind bereits als gegenseitig anerkannt erklärt. Ggf. wird hier eine Zeugnisbewertung durch die ZAB empfohlen. Betrifft nahezu alle akademischen Abschlüsse sowie reglementierte Berufsabschlüsse.
5 Allgemeine Voraussetzungen für die Anerkennung (Beispiel: Niederlande) Staatsbürger/in der Niederlande Qualifikation in den Niederlanden erworben Direkter Zugang zum Beruf in NL möglich (das betrifft etwa 80 Qualifikationen!) Tätigkeiten müssen in NL und D gleichartig und gleichwertig sein
6 Gleichwertigkeit der Ausbildung Zugangsvoraussetzungen (allgemeinbildend, beruflich) Dauer Inhalte (KMK/ Arbeitsbereiche/ Lehrplan)
7 Ausbildung zur Erzieherin in Nordrhein-Westfalen Fachschule für Sozialpädagogik Dauer: 3 Jahre Unterricht über 2400 Stunden (fachtheoretischer Teil) 2 Jahre mit 16 Wochen Praxis ( mind. 2 Arbeitsbereiche) und 1 Jahr Berufspraktikum (Vollzeit)
8 Erzieherinnen sind staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte Arbeitsfelder von Erzieherinnen: Tageseinrichtungen für Kinder (einschließlich U 3) Betreuung von Schulkindern (kein Lehrtätigkeiten!) Offene Kinder- und Jugendarbeit Ambulante und stationäre Jugendhilfe /Heime
9 Anerkennungsverfahren durch die Bezirksregierung Köln 1. Unmittelbare Anerkennung möglich: Urkunde (Ausnahme!) oder 2. Unmittelbare Anerkennung nicht möglich: individuelle Ausgleichsmaßnahmen!
10 Ausgleichsmaßnahmen 1. Anpassungslehrgang (maximal 3 Jahre): - Besuch einer Fachschule für Sozialpädagogik oder - Berufspraktikum/Anerkennungsjahr oder - Praktikum in einem Arbeitsfeld 2. Eignungsprüfung als Fachgespräch am Berufskolleg: Wichtig: Die Bewerberin kann zwischen Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung wählen!
11 Mögliche Anerkennungen (Gleichwertigkeit): 1. Teilanerkennung für folgende Arbeitsfelder/Bereiche: Kindergarten (0 bis 6 Jahre) Schulkindarbeit /OGS (6 bis 10 Jahre) Heim/Jugendarbeit (0 bis 18 Jahre) 2. Volle Anerkennung der Gleichwertigkeit
12 Beispiel: (Social) Pedagogisch Werker 4 Kinderopvang Was wird anerkannt? immer Teilanerkennung Kindergarten volle Anerkennung abhängig von - Praktika im Bereich Schulkindarbeit/ Heim oder - Berufserfahrung in diesen Bereichen wenn nicht: Ausgleichsmaßnahmen (Praktikum oder Eignungsprüfung)
13 Inhalte der Eignungsprüfung Sprachkenntnisse allgemeine deutsche Umgangssprache Sprachkenntnisse: Fachbegriffe Sozialpädagogische Fachkenntnisse Didaktisch-methodische Kenntnisse
14 Häufig auftretende Probleme nach Abschluss des Verfahrens: - Sprachbarrieren - Unkenntnis der Personalvereinbarung bei den Kitas bzw. Personalverwaltungen - Unstimmigkeiten bei der Durchführung von Praktika - Unverständnis für angewendete Maßstäbe
15 Zuständigkeiten bei der Bezirksregierung Köln für die Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus den Niederlanden Annahme der Anträge, Prüfung der Unterlagen, Erstellung von Bescheiden: Bezirksregierung Köln Dezernat 48 Zeughaussstraße Köln Herr Buß 0221/ Beratung und Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen: Bezirksregierung Köln Dezernat 45 Dieter Schaaf-Reimann 0221/
16 Regional denken. Praktisch entscheiden. Dirk Buß Dieter Schaaf-Reimann Bezirksregierung Köln Dezernat 48/ 45 Berufskollegs Köln Dienstgebäude: Cardinalstsr Köln Telefon: + 49 (0) Telefax: + 49 (0) dieter.schaaf-reimann@bezreg-koeln.nrw.de Internet: dirk.buß@bezreg-koeln.nrw.de
17 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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