Kulturreferat Münchner Stadtbibliothek

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1 Telefon Telefax Kulturreferat Münchner Stadtbibliothek Kulturverbund mit Münchner Umlandgemeinden Antrag Nr /A von Herrn StR Richard Quaas vom Anlagen: 1. Antrag Nr /A Übersicht Planungsregion 14 Beschluss des Kulturausschusses vom 22. Januar 2004 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin: 1. Anlass für die Vorlage / Kompetenzen Mit dem o.a. Antrag hat Herr StR Richard Quaas Folgendes beantragt: 1. Der Oberbürgermeister wird gebeten mit den Bürgermeistern der an München angrenzenden Gemeinden Gespräche aufzunehmen und dahingehend Verhandlungen zu führen, dass die Bürgerinnen und Bürger Münchens und der Umlandgemeinden die kommunalen kulturellen Angebote aller beteiligten Gebietskörperschaften gemeinsam nutzen können. 2. Auf Verwaltungsebene soll gemeinsam mit den Umlandgemeinden geprüft werden, ob und wo sich im Kulturbereich der beteiligten Gemeinden Synergieeffekte erzielen lassen, die auch langfristige Einsparungspotentiale in den Kulturhaushalten aller beteiligten Gemeinden erwarten lassen, z.b. durch eine gemeinsame Beschaffungspolitik, bei den Bibliotheken und oder einer regionalen Angebotsabsprache bei der Erwachsenenbildung der Volkshochschulen, sowie einen gemeinsamen Werbeauftritt und einer zentralen Nutzungsberechtigung (Vertrieb) der jeweiligen Sparten (siehe Anlage 1). Ein Anhörungsrecht eines Bezirksausschusses besteht nicht. <KA \bv-Kulturverbund>

2 Seite 2 2. Vorschlag Die Kulturinstitute bzw. betroffene Fachgebiete stellen fast übereinstimmend fest, dass eine Zusammenarbeit mit Einrichtungen im Umland bereits stattfindet, meist allerdings über einschlägige Verbände bzw. Institutionen und nicht über die Gemeindeverwaltungen. Die konkrete Zusammenarbeit, z.b. in der Beschaffungspolitik, bei der Benutzungsberechtigung (Ausweise) oder bei gemeinsamen Werbeaktionen, scheitern meist an den Größenordnungen und den unterschiedlichen technischen Möglichkeiten. Trotzdem soll die Zusammenarbeit der kulturellen Angebote auch weiterhin ein ständiger Schwerpunkt kommunaler Zusammenarbeit bleiben, auch wenn sich Synergieeffekte kaum erzielen lassen. 3. Im Einzelnen 3.1 Befragung der Kulturinstitute und Fachgebiete Soweit von den im Antrag aufgeworfenen Fragen betroffen, wurden nachstehende Institute und Fachgebiete befragt: - Münchner Stadtbibliothek - Münchner Volkshochschule GmbH - Münchner Kammerspiele - Münchner Stadtmuseum - Städt. Galerie im Lenbachhaus - SchauBurg, Theater der Jugend - Museum Villa Stuck - Fachgebiet 5 Kulturelle Stadtteilveranstaltungen - Fachgebiet 7 Volkskultur. 3.2 Im Einzelnen nehmen diese Stellen wie folgt Stellung: Münchner Stadtbibliothek 1. Ausleihzugang: Die vom Stadtrat am beschlossene neue Satzung der Münchner Stadtbibliothek legt in 3 zur Benutzungsberechtigung u.a. fest: Ausleihberechtigt sind gegen Vorlage des Bibliotheksausweises alle Einwohnerinnen und Einwohner der Region München (Planungsregion 14) sowie alle juristischen Personen und Personenvereinigungen mit dem Sitz in der Region München. Das gleiche gilt für Personen, die in diesem Einzugsgebiet arbeiten oder in Ausbildung stehen (s. Anlage 2: Planungsregion 14). Die Münchner Stadtbibliothek führt damit in der neuen Satzung die bisherige Tradition einer Regionalbibliothek fort, die auch Bürgerinnen und Bürger der umliegenden Gemeinden offensteht. Gleiche Konditionen bestehen im Umkreis der Landeshauptstadt: Eine stichprobenartige Umfrage in zwölf Gemeindebibliotheken aus dem Münchner Umland hat ergeben, dass ausnahmslos auch Kundinnen und Kunden aus der Stadtregion problemlos zur Ausleihe zuge-

3 Seite 3 lassen werden. Befragt wurden die Bibliotheken in Fürstenfeldbruck, Grünwald, Neubiberg, Haar, Unterhaching, Ottobrunn, Karlsfeld, Ismaning, Planegg, Gräfelfing, Garching und Germering. Ein gemeinsamer Ausweis für alle Bibliotheken (Stadt und Umland) kann schon aus technischen Gründen nicht ausgegeben werden, da die einzelnen Institutionen mit höchst unterschiedlichen EDV- und Lesercodesystemen arbeiten. Ähnliches gilt für den gesamten Bereich des Ausleihverfahrens bzw. der Gebührenstrukturen. Die Jahresausweisgebühren betragen im Münchner System zur Zeit im Regelfall 15, in drei Viertel der befragten Umlandgemeinden werden dagegen keine Lesegebühren erhoben. Zu berücksichtigen ist ferner die enge Korrelation zwischen dem Wohnort und der Bindung an die nächstgelegene Bibliothek. Dies hat eine Untersuchung des Statistischen Amtes der Landeshauptstadt Mitte der neunziger Jahre zum Einzugsbereich einzelner Bibliotheksfilialen verdeutlicht. Innerhalb dieses Rasters bildet nur die Zentralbibliothek eine nachvollziehbare Ausnahme. Auch dürfte aus der Sicht der Münchner Bürgerinnen und Bürger kaum Anlass bestehen, in größerem Umfang das Bestandsangebot der Bibliotheken aus dem Münchner Umland in Anspruch nehmen zu müssen. Die Münchner Stadtbibliothek bietet ihren Leserinnen und Lesern 3,1 Millionen Medien an, darauf kann ortsunabhängig via internem Leihverkehr aus jeder Filiale bzw. vom heimischen PC aus zugegriffen werden. Die Bestandsangebote der größeren Bibliotheken im Münchner Umland umfassen zwischen und Titeln. 2. Gemeinsame Beschaffungspolitik: Der Antrag geht offenbar davon aus, dass im Bibliothekswesen keine Institutionen mit zentralen, kostensparenden Dienstleistungsangeboten zur Verfügung stehen. Dies entspricht nicht den Tatsachen: So bietet die Einkaufszentrale für Bibliotheken mit Sitz in Reutlingen, an der die Stadt München Anteile hält, ein bereitgefächertes Spezialsortiment aus vielen Sparten wie Mobiliar, Maschinen, Werbemittel, Medienangebote oder Katalogisierungsdaten. Ebenfalls Fremddaten zur Formalund Sacherschließung von Medien können von der Deutschen Bibliothek in Frankfurt bezogen werden. Gerade kleineren und mittelgroßen Stadt- und Gemeindebibliotheken stehen in Bayern die Staatlichen Landesfachstellen für das Öffentliche Bibliothekswesen beratend zu Seite (Sitz in München, Außenstellen in Nürnberg, Würzburg und Regensburg). Die Landesfachstellen bieten Hilfestellung in Fragen von Bibliotheksbau und einrichtung, zu allen EDV-Projekten oder des Bestandsaufbaus (annotierte Besprechungslisten). Die Bibliotheken können die Dienste der Landesfachstellen, zu deren Aufgaben selbstverständlich die Marktsichtung auch unter Kostengesichtspunkten gehört, kostenlos in Anspruch nehmen. Ferner: Ein gemeinsamer Medieneinkauf im Buchhandel, dem wichtigsten Etatbereich, würde - abgesehen von organisatorischen Problemen - zum finanziellen Nulleffekt führen, da im Buchsektor eine feste Ladenpreisbindung besteht. Im begrenzten, flexibleren AV-Sektor hat die Münchner Stadtbibliothek als großes System Sonderkonditionen ausgehandelt.

4 Seite 4 Von Seiten der Münchner Stadtbibliothek wird aber geprüft, ob die eigenen laufenden Medienerwerbslisten Umlandbibliotheken gegen entsprechende Vergütung zur Verfügung gestellt werden (als Word-Datei via oder in gedruckter Form). Die Listen der Münchner Stadtbibliothek treten dann in Konkurrenz zum zwar kostenfreien, aber nicht so aktuellen Angebot der Landesfachstellen und zu dem gewerblichen, aber voraussichtlich wesentlich teureren Besprechungsdienst der Einkaufszentrale für Bibliotheken. 3. Einheitliche Abrechnungssysteme: Das Abrechungssystem ist bei der Münchner Stadtbibliothek Teil des integrierten EDV-Bibliothekssystems. Es ist dabei ein Bestandteil der Personenkonten, über die die Ausleihe, Abrechnung bis hin zum Mahnverfahren abgewickelt wird. Einzelne Bausteine daraus sind nicht zu entfernen. Der Geldtransport selbst erfolgt wegen der Größe der Geldmenge und deren Zusammensetzung (starkes Aufkommen an Münzgeld) durch ein Werttransportunternehmen, das in festgelegten Touren alle Zweigstellen und die Zentrale abfahren, das Geld abholen, zählen und auf Konten der Stadt bei der Landeszentralbank einbezahlt. Dieses System ist für kleinere und kleine Gemeinden im Umland nicht anwendbar. 4. Regionale Werbemaßnahmen: Gemeinsame bibliothekarische Werbemaßnahmen und die landesweite Öffentlichkeitsarbeit werden vom Deutschen bzw. Bayerischen Bibliotheksverband koordiniert. So ist beispielsweise 2004 eine bundesweite projektbezogene Kampagne zur Deutschen Internetbibliothek geplant. Dieser Service, an dem auch die Münchner Stadtbibliothek als eigenes Kompetenzzentrum beteiligt ist, kommentiert auf einer bundesweit gemeinsamen Netzplattform die wichtigsten Links und Internetadressen aus allen Fachgebieten und bietet zusätzlich einen kostenlosen -Auskunftsservice. Auf bayerischer Ebene sind in diesem Jahr gemeinsame Werbemaßnahmen und zahlreiche Veranstaltungen zur Leseförderung geplant, die die Bibliotheken des Münchner Umland sowie die Münchner Stadtbibliothek mit einschließen. Allerdings erscheint es wenig sinnvoll, angesichts der ungebrochen weiter wachsenden Leistungszahlen der Münchner Stadtbibliothek, der die angespannte Etatsituation auch im Bereich Medienankauf und Personal gegenübersteht, in regionalen Werbeaktionen Bürgerinnen und Bürgern auch aus dem Münchner Umland aktiv zur Nutzung der Münchner Stadtbibliothek aufzurufen. Stellungnahme der Münchner Volkshochschule GmbH Die Erwachsenenbildung fällt in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (Artikel 83 Bayerische Verfassung) und wird von den Gemeinden in der Regel mit Hilfe von Volkshochschulen organisiert und umgesetzt.

5 Seite 5 Kleinere Gemeinden gehen z. T. Kooperationen (Zweckverbände) ein, um gemeinsam diesem Bildungsauftrag zu entsprechen. Die Volkshochschulen Bayerns sind im Bayerischen Volkshochschulverband zusammengeschlossen. Über diesen Verband werden eine Vielzahl von Kooperationen, Hilfestellungen, Informationen für die Erwachsenenbildungsarbeit etc. abgewickelt. Die Volkshochschullandschaft im Großraum München ist hochdifferenziert und wird von der Teilnehmerschaft gut angenommen. Neben der Münchner Volkshochschule, der größten Volkshochschule Deutschlands, gibt es im Umkreis der Landeshauptstadt 36 weitere Volkshochschulen. Die meisten sind günstig mit den S-Bahnen zu erreichen. Die Attraktivität der Volkshochschulen resultiert jedoch wesentlich aus der bürgernahen Programmplanung, die nur vor Ort geleistet werden kann. Auch an der großen Münchner Volkshochschule mit ihren vier Stadtbereichen und vielen Außenstellen ist das Prinzip der dezentralen und teilnehmernahen Programmgestaltung unabdingbar für den Erfolg. Die Stadtbereichsleiterinnen und -leiter der Münchner Volkshochschule haben mit den ihnen benachbarten Volkshochschulen regelmäßigen Kontakt, indem auch Programmüberschneidungen und gewisse Programmabsprachen getroffen werden, um überflüssige Konkurrenz zu vermeiden. Die Arbeitstreffen der Arbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen in Oberbayern dienen ebenfalls einer dauerhaften, konkurrenzvermeidenden Absprache. Weiterhin finden regelmäßige Sitzungen der Volkshochschulen rund um München (RuM) statt - an denen die Münchner Volkshochschule teilnimmt auf denen gemeinsame Programmplanungen, sowie Gebühren und Honorare besprochen werden. Richtig ist, dass viele Gemeinden ihre Volkshochschulen unterschiedlich stark finanziell alimentieren, dies führt zu einer unterschiedlichen Gebühren- und Honorargestaltung. In mehreren Volkshochschulen der Umlandgemeinden werden höhere Honorarsätze als in München gezahlt, eine Zusammenführung würde einen längeren Prozess der Neufassung der Gebühren- und Honorargestaltung einläuten, die zumindest aus Münchner Sicht zu erheblichen Mehrkosten führt. Viele Dozenten wünschen ortsnah eingesetzt zu werden, d. h. um Dozenten vor Ort akquirieren zu können, bedarf es ausreichend qualifizierten Personals am jeweiligen Unterrichtsort. Dies ist in keiner Weise von einer Zentrale aus zu kompensieren. Das Gesamtprogramm der Münchner Volkshochschule umfasst in den letzten Semestern ca Veranstaltungen pro Semester. Obgleich in München und in vielen Umlandgemeinden an einer Internetpräsentation des jeweiligen Programms gearbeitet wird und vieles bereits umgesetzt ist, kann auf eine gedruckte Fassung des Programms nicht verzichtet werden, da immer noch die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Volkshochschule aus finanziellen und/ oder Altersgründen nicht über einen Internetanschluss verfügt. Die Zusammenfassung aller Volkshochschulkurse in ein gemeinsames Programm würde aber zu einer Verdopplung des Umfangs führen. Zudem hätte ein solcher gemeinsamer Aufritt eine Nivellierung des jeweiligen

6 Seite 6 gemeindespezifischen Programms zur Folge, bzw. das jeweils Gemeindespezifische würde in der Masse der Angebote untergehen. Ohnehin ließe sich die gemeinsame Angebotsplanung und Ressourcennutzung bzw. Finanzierung nur in einem Zweckverband regeln, was die Umwandlung der städtischen GmbH Münchner Volkshochschule zur Folge haben würde und von daher schon aus rechtlicher Sicht als äußerst kompliziert erscheint. Der enge Bezug der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der jeweiligen Region zu ihrer Volkshochschule oder Bibliothek lässt von einer zentralen Nutzungsberechtigung eher abraten. Gerade die Zusammenlegung von kleinen Einheiten, z. B. städtischer Bibliotheken, zu einer größeren Einheit wird von den Bürger(inne)n als nutzerunfreundlich empfunden und löst, wie die Erfahrung zeigt, Stürme der Entrüstung aus. Kleinräumlichkeit wird mit Bürgernähe gleichgesetzt. Münchner Kammerspiele Die Münchner Kammerspiele sind nicht der Auffassung, dass sich für den Betrieb der Münchner Kammerspiele durch eine Initiative Kulturverbund Einsparungen erzielen lassen. Zutreffend ist jedoch, dass die Münchner Kammerspiele als eines der bedeutendsten Sprechtheater im deutschsprachigen Raum einen überregionalen Einzugsbereich haben und natürlich gerade auch von Bürgern aus der Region intensiv genutzt werden. Diese Problematik dürfte jedoch nur über eine Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs zu lösen sein, der allerdings primär ein Thema der Landesgesetzgebung ist und nicht auf dem Wege von interkommunalen Verhandlungen einer Lösung zugeführt werden kann. SchauBurg, Theater der Jugend Für den Bereich der SchauBurg besteht keine Möglichkeit eines Kulturverbundes/ Nutzung von Synergieeffekten, da es im Umland keine vergleichbare kulturelle Einrichtung wie die SchauBurg gibt. Des weiteren wird die SchauBurg bereits von Bürgern und Bürgerinnen aus den umliegenden Gemeinden genutzt (z.b. Schulen/Kindergärten). Zur Finanzierung vgl. die Ausführungen zu den Kammerspielen. Münchner Stadtmuseum Das Münchner Stadtmuseum zeigt von Ende September 2004 bis Ende Januar 2005 eine große Ausstellung Mythos Bayern. Dabei sollen u.a. die besonderen historischen und auch aktuellen Beziehungen Münchens zum Umland, speziell zu den ländlichen Gemeinden, einer Betrachtung unterzogen werden. Der Unterschied zu anderen Metropolen liegt in dieser besonderen Form der kulturellen und wirtschaftlichen Osmose mit dem umgebenden Großraum, eines der besonderen Charakteristika dieser Stadt. Das Münchner Stadtmuseum wird im Rahmen der Ausstellung versuchen,

7 Seite 7 diese Beziehung zu verdeutlichen und das symbiotische Verhältnis von Stadt und Land durch Sonderveranstaltungen zu betonen. Ferner denkt das Stadtmuseum an eine gemeinsame Werbeaktion mit den wichtigeren Museen der Umlandgemeinden. Städt. Galerie im Lenbachhaus Aufgrund des Leitbildes und der Aufgabenstellung ergibt sich für die Direktion der Städtischen Galerie im Lenbachhaus kein Ansatzpunkt für einen regionalen Verbund auf künstlerischer und verwaltungsmäßiger Ebene. Museum Villa Stuck Für das Museum Villa Stuck ist die Kooperation mit anderen Kultureinrichtungen selbstverständlich. Dabei ist nicht die geografische Nähe das entscheidende Element, sondern die auf musealer oder künstlerischer Ebene zu den jeweils anstehenden Projekten passende Ausrichtung der jeweiligen Einrichtung. Hierbei sind auch die kostensenkenden Effekte der engen Zusammenarbeit ein Kriterium, das mehr und mehr in den Vordergrund rückt. Insoweit wird das Museum Villa Stuck alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit auch mit den kulturellen Einrichtungen der Umlandgemeinden nutzen. Fachgebiet 5, Kulturelle Stadtteilveranstaltungen Für den Bereich Stadtteilkultur ist ein Kulturverbund grundsätzlich nicht realisierbar, da im Rahmen dieser Arbeit gezielt Künstler, Vereine, Initiativen, Einrichtungen aus dem jeweiligen Stadtteil eingesetzt werden, zum einen, um ein Forum für die spezielle Stadtteilszene zu schaffen, und zum anderen, auch um gezielt zu fördern. Aus diesem Grund ist schon ein Kulturverbund mit anderen Münchner Stadtteilen problematisch, mit Umlandgemeinden noch in stärkerem Maße. Dennoch werden immer wieder auch Künstlergruppen aus den Münchner Umlandgemeinden zu gemeinsamen Projekten/Konzerten eingeladen. Münchner Künstler treten häufig bei Veranstaltungen der Umlandgemeinden auf. Ein künstlerischer Austausch findet bereits regelmäßig statt, er bedarf nicht einer festen Struktur. Fachgebiet 7, Volkskultur Grundsätzlich ist eine Zusammenarbeit sinnvoll, einige Erfahrungen bestehen, z.b. mit dem Bezirk Oberbayern (Heimatpflege, Volksmusikpflege), dem Volksmusikpfleger des Landkreises München und dem Kulturamt Pullach. Alle Beispiele sind positiv verlaufen, haben aber bisher zu keinen gemeinsamen Anschaffungen geführt, sondern bewegten sich auf der Ebene der Mitveranstaltungen und der entsprechenden Verträge. Es stellt sich sicher schwierig dar, wie z.b. eine gemeinsame Nutzung eines Raumes anders als durch prozentuale Anteilberechnung gelöst werden könnte. 4. Zusammenfassung

8 Seite 8 Übereinstimmend wird festgestellt, dass eine Zusammenarbeit mit Umlandgemeinden bereits vielfältig stattfindet. Für eine Erweiterung über den bisherigen Umfang hinaus wird allerdings kaum eine Möglichkeit gesehen, da hierzu die organisatorischen bzw. technischen Voraussetzungen und insbesondere die Größenordnungen zu unterschiedlich sind. Die Korreferentin des Kulturreferats, Frau Stadträtin Sabathil, alle Verwaltungsbeirätinnen und -beiräte des Kulturreferats, sowie die Stadtkämmerei haben Kenntnis von der Vorlage. II. Antrag der Referentin: 1. Die kulturelle Zusammenarbeit mit Umlandgemeinden wird in bewährter Weise fortgeführt. 2. Der Antrag Nr / A von Herrn Stadtrat Richard Quaas vom ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. III. Beschluss: nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende: Die Referentin: Ude Oberbürgermeister Prof. Dr. Dr. Hartl Berufsm. Stadträtin IV. Abdruck von I. bis III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an die Stadtkämmerei

9 Seite 9 an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv. Kulturreferat (Vollzug) Zu V. (Vollzug nach Beschlussfassung): 1. Übereinstimmung vorstehender Ausfertigung mit dem Originalbeschluss wird bestätigt. 2. Abdruck von I. mit V. an die Direktion der Münchner Stadtbibliothek (3x) an StD an die Direktion der Münchner Volkshochschule GmbH an die Direktion der Münchner Kammerspiele an die Direktion des Münchner Stadtmuseum an die Direktion der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau an die Direktion der SchauBurg - Theater der Jugend an die Direktion des Museums Villa Stuck an FG 1 an FG 2 an FG 3 an FG 4 an FG 5 an FG 6 an FG 7 an FG 8 an FG 9 an FG 10 an FG 11 an FG 12 an das Direktorium HA 2/V1 (Az. 4/100-03/4) mit der Bitte um Kenntnisnahme bzw. weitere Veranlassung. 3. Zum Akt München, den...

10 Kulturreferat I. A. Seite 10

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