GND-Übergangsregeln für RSWK-spezifische Sachverhalte

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1 Arbeitsstelle für Standardisierung (AfS) Projekt Gemeinsame Normdatei Stand: 16. März 2012 Beispiele im Aleph Erfassungsformat Stand: 16. März 2012 GND-Übergangsregeln für RSWK-spezifische Sachverhalte Inhalt R1 Historische Einzelereignisse... 2 R2 Bauwerke, Großplastiken, Grab- und Denkmäler; Wege, Grenzen, Linien, kleinräumige Geografika... 3 R3 Sammlungen... 6 R4 Motive... 7 R5 Extraterrestrika... 8 R6 Ethnografika und Sprachen... 9 R7 Mundarten R8 Mehrgliedriger Oberbegriff R9 Splits bei Körperschaften Verwendungsregel R10 Splits bei Gebietskörperschaften Verwendungsregel... 14

2 R1 Historische Einzelereignisse Historische Einzelereignisse werden als Sachschlagwörter erfasst. Als bevorzugter Name wird der jeweilige Individualname gewählt. Auch ein Name, der nur aus einem Ort und einem Gattungsbegriff besteht, gilt als gebräuchlicher Individualname. Lässt sich kein gebräuchlicher Name feststellen, wird der bevorzugte Name nach Vorlage gebildet. Andere Namen werden als abweichende Namensformen erfasst. Der Ort des Geschehens, beteiligte Personen, Körperschaften oder Gebietskörperschaften, ein übergeordnetes historisches Ereignis (falls zutreffend) und die Gattungsbezeichnung werden als Beziehungen erfasst. Historische Einzelereignisse haben zurzeit ganz verschiedene Indikatoren entsprechend dem ersten Element der in der Regel mehrgliedrigen Schlagwortansetzung. Die versteckten Beziehungen, die zurzeit durch die Mehrgliedrigkeit ausgedrückt werden, sollen durch echte Beziehungen mit Normdatensätzen unter Angabe ihrer spezifischen Rolle oder Funktion ersetzt werden. Regelwerke RSWK: 17.2ab; 415; 415a (+ PR 415, 415a) Beispiele SWD: GND: 039c $a z $a gih 800 $g Neutra 801 $a Eroberung 850 $s Türkenkrieg < > 039c $a z $a gih 800 $g Smolensk 801 $a Schlacht <1941> 850 $s Russlandfeldzug < > 039c $a 133 v. Chr.-130 v. Chr. 068z $a pih $a sih 800 $p Aristonikos 801 $a Aufstand 830 $s Aufstand / Aristonikos 830 $s Asiatischer Krieg 845 $g Anatolien / Geschichte 133 v. Chr.-130 v. Chr. 850 $s Sklavenaufstand 093 $a sih 150 $s Eroberung von Neutra 548 $a 1664 $4 datb 550 $s Eroberung $4 obin $9 550 $s Türkenkrieg $h $4 obpa $9 551 $g Neutra $4 orta $9 093 $a sih 150 $s Schlacht bei Smolensk $h $a 1941 $4 datb 550 $s Schlacht $4 obin $9 550 $s Russlandfeldzug $h $4 obpa $9 551 $g Smolensk $4 orta $9 093 $a sih 150 $s Aufstand des Aristonikos 450 $s Asiatischer Krieg 500 $p Aristonikos $4 bete $9 548 $a v133-v130 $4 datb 550 $s Sklavenaufstand $4 obin $9 551 $g Anatolien $4 geoa $9 GND-Übergangsregeln für RSWK-spezifische Sachverhalte 2 von 16

3 R2 Bauwerke, Großplastiken, Grab- und Denkmäler; Wege, Grenzen, Linien, kleinräumige Geografika Bauwerke, Großplastiken, Grab- und Denkmäler zählen zu den Geografika. Als bevorzugter Name wird der gebräuchlichste Namen gewählt. Als gebräuchlichster Name gelten auch Zusammensetzungen aus Gattungsbezeichnung und Ort. Andere Namen werden als abweichende Namensformen erfasst. Zur Individualisierung wird der Ort des Bauwerks stets als Zusatz erfasst, wenn er nicht im Namen enthalten ist. Dies gilt auch für als abweichende Namensformen erfasste Namen. Der Standort des Bauwerks, beteiligte Personen (z. B. Künstler und Architekten) oder Körperschaften und die Gattungsbezeichnung werden als Beziehungen erfasst. Wege, Grenzen, Linien und kleinräumige Geografika gehören zu den Geografika. Als bevorzugte Benennung wird der Individualname gewählt. Andere Namen werden als abweichende Namensformen erfasst. Zur Individualisierung wird der Ort stets als Zusatz erfasst, wenn er nicht im Namen enthalten ist. Dies gilt auch für als abweichende Namensformen erfasste Namen. Der Ort sowie ggf. Streckenanfangs- und Endpunkte werden als Beziehungen erfasst. Bauwerke und Großplastiken, Grab- und Denkmäler erhalten zurzeit den Indikator für Geografika. Es handelt sich dabei aber eigentlich um Werke. Da der räumliche Bezug so stark hervortritt, sollen sie weiterhin zu den Geografika zählen. Bauwerke, einschließlich Großplastiken, Grab- und Denkmäler werden derzeit mehrgliedrig unter ihrem Ort angesetzt. Der Ort stellt eine Beziehung zu einem anderen Datensatz dar, die auch als solche ausgewiesen werden soll. Zurzeit werden individuelle Objekte, die keine eigene aussagekräftige Bezeichnung im Sinne der derzeitigen RSWK haben, nicht angesetzt, sondern es wird, soweit Verweisungen als Sucheinstiege gewünscht sind, ein Hinweissatz (z. B. bei Grab- oder Denkmälern bzw. Sammlungen) angelegt. Es gibt zurzeit mehrgliedrige Synonymieverweisungen mit einer Person (oder Körperschaft). Sie ist die Urheberin eines ortsgebundenen Bauwerks. Dieses ist eine spezielle Beziehung, die auch als solche ausgedrückt werden soll. Die neuen Regeln sollen in analoger Weise für die zurzeit mehrgliedrig angesetzten Wegen, Grenzen, Linien und kleinräumigen Geografika gelten. Regelwerke RSWK: 201,d; 209,4-5; 210; 213a; 701; 725,5 (+ PR zu 725,5); 730; 731 Beispiele SWD: GND: Bauwerke, Großplastik 068z $a kib 800 $g Pisa 801 $a Logge di Banchi 830 $p Pugliani, Cosimo / Pisa / Logge di Banchi 850 $s Säulenhalle 093 $a gib 151 $g Logge di Banchi $h Pisa 500 $p Pugliani, Cosimo $4 kuen $9 550 $s Säulenhalle $4 obin $9 551 $g Pisa $4 orta $X 1 $9 GND-Übergangsregeln für RSWK-spezifische Sachverhalte 3 von 16

4 068z $a kib 800 $g Frankfurt <Main> 801 $a Morse by Horse 830 $p Dellbrügge, Christiane / Frankfurt <Main> / Morse by Horse 830 $p Dellbrügge, Christiane / Morse by Horse 830 $p Moll, Ralf <<de>> <Künstler> / Frankfurt <Main> / Morse by Horse 830 $p Moll, Ralf <<de>> <Künstler> / Morse by Horse 850 $s Monumentalplastik 068z $a kib 800 $g Lucka 801 $a Wettiner Brunnen 830 $p Carl, Reinhold / Lucka / Wettiner Brunnen 850 $s Brunnen Grabmal 605 $p Schadow, Gottfried <Künstler> / Berlin / Dorotheenstädtische Kirche / Grabmal des Grafen Alexander von der Mark 606 $p Mark, Alexander <<von der>> $9 606 $s Grabmal $9 606 $g Berlin $a Dorotheenstädtische Kirche $9 Kirchenbau 068z $a kib 800 $g Dorchester 801 $a Saint Peter and Paul 830 $g Dorchester / Abteikirche Saint Peter and Paul 830 $g Dorchester / St. Peter and Paul 850 $s Kirchenbau Name von Bauwerken, der den Ort bereits enthält 068z $a kib 800 $g Düben 801 $a Burg 850 $s Burg 093 $a gib 151 $g Morse by Horse $h Frankfurt am Main 500 $p Dellbrügge, Christiane $4 kuen $9 500 $p Moll, Ralf <<de>> $4 kuen $9 550 $s Monumentalplastik $4 obin $9 551 $g Frankfurt am Main $4 orta $X 1 $9 093 $a gib 151 $g Wettiner Brunnen $h Lucka 500 $p Carl, Reinhold $4 kuen $9 550 $s Brunnen $4 obin $9 551 $g Lucka $4 orta $X 1 $9 093 $a gib 151 $g Dorotheenstädtische Kirche $h Berlin $x Grabmal des Grafen Alexander von der Mark 500 $p Mark, Alexander <<von der>> $4 feie $9 500 $p Schadow, Gottfried $4 bilh $9 550 $s Grabmal $4 obin $9 551 $g Dorotheenstädtische Kirche $h Berlin $4 obpa $9 551 $g Berlin $4 orta $X 1 $9 093 $a gib 151 $g Saint Peter and Paul $h Dorchester 451 $g Abteikirche Saint Peter and Paul $h Dorchester 451 $g St. Peter and Paul $h Dorchester 550 $s Kirchenbau $4 obin $9 551 $g Dorchester $4 orta $X 1 $9 093 $a gib 151 $g Burg Düben 550 $s Burg $4 obin $9 551 $g Düben $4 orta $9 GND-Übergangsregeln für RSWK-spezifische Sachverhalte 4 von 16

5 Wege, Grenzen, Linien 068z $a giw 800 $g Dortmund 801 $a Rheinische Straße Kleinräumiges Geografikum 068z $a gio 800 $g Rostock 801 $a Barnstorfer Wald 830 $g Rostock / Barnstorfer Anlagen 850 $s Naherholungsgebiet 850 $s Wald 093 $a giw 151 $g Rheinische Straße $h Dortmund 551 $g Dortmund $4 orta $X 1 $9 093 $a gio 151 $g Barnstorfer Wald $hrostock 451 $g Barnstorfer Anlagen $h Rostock 550 $s Naherholungsgebiet $4 obin $9 550 $s Wald $4 obin $9 551 $g Rostock $4 orta $X 1 $9 GND-Übergangsregeln für RSWK-spezifische Sachverhalte 5 von 16

6 R3 Sammlungen Regelwerke RSWK: 736 Sammlungen, die keinen Körperschaftscharakter haben, werden wie Werke behandelt. Auch Sammlungen ohne Körperschaftscharakter gelten als eigenständige Entitäten und werden durch einen Normdatensatz repräsentiert. Als bevorzugte Benennung wird eine gebräuchliche Benennung gewählt, z. B. Sammlung Max Mustermann. Beteiligte Personen und Körperschaften und die Gattungsbezeichnung werden als Beziehungen erfasst. Für Sammlungen ohne Körperschaftscharakter wird derzeit ein Hinweissatz unter der besitzenden Körperschaft angelegt. Beispiele SWD: GND: 068z $a kis 605 $c Basel / Naturhistorisches Museum / Käfersammlung Frey 606 $p Frey, Georg <Unternehmer> $9 606 $s Sammlung $9 093 $a win 130 $t Käfersammlung Frey 500 $p Frey, Georg $4 saml $9 510 $k Naturhistorisches Museum $h Basel $4 besi $9 550 $s Sammlung $4 obin $9 551 $g Basel $4 orta $9 GND-Übergangsregeln für RSWK-spezifische Sachverhalte 6 von 16

7 R4 Motive Regelwerke RSWK: 705 Motive werden als Sachschlagwörter erfasst. Die Bildung des Schlagworts erfolgt wie bisher. Die Entität "Motiv" wird zusätzlich als Beziehung angegeben. Zurzeit werden, mit definierten Ausnahmen, für Motive jeweils eigene Datensätze mit je nach Grundwort unterschiedlichen Indikatoren angelegt. Dies gilt es zu vereinheitlichen. Beispiele SWD: GND: 800 $s Bibliophiler <Motiv> 093 $a saz 150 $s Bibliophiler $h Motiv 550 $s Motiv $4 obin $9 800 $g Marquesasinseln <Motiv> 093 $a saz 150 $s Marquesasinseln $h Motiv 550 $s Motiv $4 obin $9 GND-Übergangsregeln für RSWK-spezifische Sachverhalte 7 von 16

8 R5 Extraterrestrika Regelwerke RSWK: 201,3 Extraterrestrika werden zu den Geografika gezählt. Extraterrestrika werden nach RSWK 201,3 zu den Sachschlagwörtern gezählt. Im angloamerikanischen Raum werden sie hingegen als geografische Schlagwörter betrachtet. Mit der Umstellung auf MARC 21 soll auch eine inhaltliche Austauschbarkeit gegeben sein. Beispiele SWD: GND: 800 $s Saturn <Planet> 850 $s Planet 151 $g Saturn $h Planet 550 $s Planet $4 obin $X 1 $9 GND-Übergangsregeln für RSWK-spezifische Sachverhalte 8 von 16

9 R6 Ethnografika und Sprachen Ethnografika und Sprachen werden als Sachschlagwörter erfasst. (Zu Mundarten vgl. R7) Regelwerke RSWK: 212, 701 Ethnografika und Sprachen werden nach RSWK zu den Geografika gezählt. Im angloamerikanischen Raum werden sie hingegen als Sachschlagwörter betrachtet. Mit der Umstellung auf MARC 21 soll auch eine inhaltliche Austauschbarkeit gegeben sein. Beispiele SWD: GND: 068z $a sie 800 $g Nuba 830 $g Berg-Nuba 068z $a sis 800 $g Inupik 830 $g Iñupiat 830 $g Iñupiaq 850 $g Inuit-Sprache 093 $a sie 150 $s Nuba 450 $s Berg-Nuba 093 $a sis 150 $s Inupik 450 $s Iñupiat 450 $s Iñupiaq 550 $s Inuit-Sprache $4 obpa $9 GND-Übergangsregeln für RSWK-spezifische Sachverhalte 9 von 16

10 R7 Mundarten Mundarten werden als Sachschlagwörter erfasst. Für Mundarten einzelner Regionen und Orte wird ihr Individualname als bevorzugte Benennung gewählt (das ist i. d. R. ein vom Landschaftsnamen abgeleitetes Adjektiv). Ist das unüblich oder nicht möglich, wird als bevorzugte Benennung der Gattungsbegriff Mundart mit der übergeordneten Großmundart oder Sprachfamilie gewählt; in diesem Fall wird das zugehörige Geografikum als Zusatz erfasst. Gibt es mehr als eine Großmundart oder Sprachfamilie, so wird der Gattungsbegriff Mundart mit den für die bevorzugte Namensform nicht gewählten übergeordneten Großmundarten oder Sprachfamilien als abweichende Namensformen erfasst. Regelwerke Der geografische Bezug, die übergeordnete Großmundart oder Sprachfamilie und der Gattungsbegriff Mundart werden als Beziehungen erfasst. Die mehrgliedrige Ansetzung von Mundarten mit versteckten Beziehungen soll aufgelöst und die Beziehungen sollen dargestellt werden. RSWK: 701,2 + PR Beispiele SWD: GND: 068z $a sis 800 $g Hessisch 830 $g Hessen / Mundart 850 $g Rheinfränkisch 068z $a sis 800 $g Yanito 830 $g Llanito 830 $g Giannito 830 $g Gibraltar / Mundart 850 $g Spanisch 068z $a sis 800 $g Oberbergischer Kreis 801 $a Mundart 850 $g Ripuarisch 850 $g Westfälisch 850 $g Moselfränkisch 850 $g Niederfränkisch 093 $a sis 150 $s Hessisch 550 $s Mundart $4 obin $9 550 $s Rheinfränkisch $4 obpa $9 551 $g Hessen $4 geoa $9 093 $a sis 150 $s Yanito 450 $s Llanito 450 $s Giannito 550 $s Mundart $4 obin $9 550 $s Spanisch $4 obpa $9 551 $g Gibraltar $4 geoa $9 093 $a sis 150 $s Mundart Ripuarisch $h Oberbergischer Kreis 450 $s Mundart Westfälisch $h Oberbergischer Kreis 450 $s Mundart Moselfränkisch $h Oberbergischer Kreis 450 $s Mundart Niederfränkisch $h Oberbergischer Kreis 550 $s Mundart $4 obin $9 550 $s Ripuarisch $4 obpa $9 550 $s Westfälisch $4 obpa $9 550 $s Moselfränkisch $4 obpa $9 550 $s Niederfränkisch $4 obpa $9 551 $g Oberbergischer Kreis $4 geoa $9 GND-Übergangsregeln für RSWK-spezifische Sachverhalte 10 von 16

11 068z $a sis 800 $g Breslau 801 $a Mundart 802 $a Deutsch 830 $g Deutsch / Mundart / Breslau 850 $g Schlesisch 068z $a sis 800 $g Zips 801 $a Mundart 802 $a Deutsch 830 $g Deutsch / Mundart / Zips 850 $g Schlesisch 850 $g Bairisch 850 $g Mittelfränkisch 093 $a sis 150 $s Mundart Schlesisch $h Breslau 550 $s Mundart $4 obin $9 550 $s Schlesisch $4 obpa $9 551 $g Breslau $4 geoa $9 093 $a sis 150 $s Mundart Schlesisch $h Zips 450 $s Mundart Bairisch $h Zips 450 $s Mundart Mittelfränkisch $h Zips 550 $s Mundart $4 obin $9 550 $s Schlesisch $4 obpa $9 550 $s Bairisch $4 obpa $9 550 $s Mittelfränkisch $4 obpa $9 551 $g Zips $4 geoa $9 GND-Übergangsregeln für RSWK-spezifische Sachverhalte 11 von 16

12 Regelwerke R8 Mehrgliedriger Oberbegriff Es werden keine mehrgliedrigen Oberbegriffe als Phrase erfasst. Die einzelnen Elemente werden, soweit sinnvoll, als Beziehungen unter Kennzeichnung ihrer Rolle angegeben. Mehrgliedrige Oberbegriffe entsprechen als Phrase nicht dem entityrelationship-model der GND; ihre Rolle in der Phrase ist nicht auswertbar. Durch Bildung von echten Relationen mit Normdatensätzen und Angabe der Rollen lassen sich für Retrievalzwecke Phrasen individuell zusammenstellen. RSWK: 7,5; 209a,3; 213a; 306a,5-10; 318; PR 408a,5; 415a (+PR); PR 601,2; 602,9 (+PR); 616,2; 701,2c; 708,10; 712,6; 718; 733,5; 737a,4 Beispiele SWD: GND: 800 $c Aschaffenburg 801 $a Christian-Schad-Stiftung 830 $k Christian-Schad-Stiftung / Aschaffenburg 845 $p Schad, Christian <Künstler> / Bayern / Stiftung 845 $g Bayern / Stiftung / Schad, Christian <Künstler> 845 $s Stiftung / Bayern / Schad, Christian <Künstler> 110 $k Christian-Schad-Stiftung 500 $p Schad, Christian $4 them $9 550 $s Stiftung $4 obin $9 551 $g Bayern $4 geow $9 551 $g Aschaffenburg $4 orta $9 GND-Übergangsregeln für RSWK-spezifische Sachverhalte 12 von 16

13 R9 Splits bei Körperschaften Verwendungsregel Für die Darstellung eines bestimmten Zeitabschnitts wird der Datensatz für die zeitlich zutreffende Namensform verwendet. Umfasst die Darstellung mehrere Zeitabschnitte, so wird der Datensatz für die chronologisch letzte zutreffende Namensform des behandelten Zeitraums verwendet. Datensätze für Namensformen früherer Zeitabschnitte können fakultativ berücksichtigt werden. Mit Einführung der GND werden bei Namensänderungen von Körperschaften Splits gemacht (vgl. Übergangsregel K8). Regelwerke RSWK: 611; 12,7 Beispiele -- Die Körperschaftsfamilie soll über einen Überidentifier recherchierbar sein. In die Anwendungsbestimmungen wird der Hinweis aufgenommen, dass letzter Datensatz nicht bedeutet, dass nur aus den in der Normdatei vorhandenen Datensätzen ausgewählt werden kann, sondern ggf. ein neuer Datensatz angelegt werden muss. GND-Übergangsregeln für RSWK-spezifische Sachverhalte 13 von 16

14 R10 Splits bei Gebietskörperschaften Verwendungsregel In der Sacherschließung wird jeweils der Datensatz für den chronologisch jüngsten Namen einer Gebietskörperschaft verwendet, wenn es chronologische Splits gibt. Die bevorzugten Namensformen aus den Datensätzen für chronologisch frühere Namensformen werden im jeweils neuesten Datensatz erfasst und gesondert gekennzeichnet. Ausgenommen von dieser Regel sind die Datensätze für früher selbständige Orte und heutige Ortsteile, wenn mit der Statusänderung eine Änderung des Namens verbunden war und zwei Datensätze angelegt wurden (vgl. G5). In der Sacherschließung wird dann der jeweils zutreffende Datensatz benutzt. (Weitere mögliche Ausnahmen aufgrund sacherschließungsspezifischer Bedürfnisse werden in den Anwendungsbestimmungen festgelegt.) Mit Einführung der GND werden bei Änderungen des gebräuchlichen Namens von Gebietskörperschaften Splits gemacht (vgl. Übergangsregel G8). Für die Sacherschließung wird entsprechend der angloamerikanischen Praxis der jeweils jüngste Name verwendet. Regelwerke RSWK: 207; 12,7 Gemäß RSWK werden für früher selbständige Orte und heutige Ortsteile verschiedene Datensätze angelegt und benutzt. Diese Praxis soll beibehalten werden; sie entspricht der Grundregel, dass Splits gemacht werden. Beispiele GKD: SWD: GND: GND-Übergangsregeln für RSWK-spezifische Sachverhalte 14 von 16

15 800 $a Sankt- Peterburg 810 $a Sankt Petersburg 850b $a Petrograd 852a $a b $a Leningrad 855a $a $g Sankt Petersburg 830 $g Sankt- Peterburg 830 $v russ.; GKD 830 $g Leningrad 830 $v $g Petrograd 830 $v $g Sankt Petersburg 451 $g Sankt-Peterburg 451 $g Leningrad $4 naaf 451 $g Petrograd $4 naaf 548 $a $4 datb 548 $a $4 datb 551 $g Leningrad $4 nazw $ $g Petrograd $4 nazw $ $a Für die Sacherschließung wird bei Splits nur diese (das ist die neueste/jüngste) Namensform verwendet. 800 $a Leningrad 850a $a Petrograd 852a $a $a Petrograd 850a $a Leningrad 852a $a $g Leningrad 548 $a $4 datb 551 $g Petrograd $4 vorg $ $g Sankt Petersburg $4 nach $ $a In der Sacherschließung nicht zu verwenden; für die Sacherschließung wird bei Splits nur die neueste/jüngste Namensform verwendet. 151 $g Petrograd 548 $a $4 datb 551 $g Leningrad $4 nach $ $g Sankt Petersburg $4 vorg $ $a In der Sacherschließung nicht zu verwenden; für die Sacherschließung wird bei Splits nur die neueste/jüngste Namensform verwendet. GND-Übergangsregeln für RSWK-spezifische Sachverhalte 15 von 16

16 Aber: die Datensätze Bockenheim $h Frankfurt am Main [bis ], Frankfurt-Bockenheim [ab ] werden für den jeweils zutreffenden Zeitraum verwendet! GKD: SWD: GND: 800 $a Bockenheim <Frankfurt, Main> 850c $a Frankfurt- Bockenheim 852a $a $g Bockenheim <Frankfurt, Main> 808b $a 1895 nach Frankfurt <Main> eingemeindet 880 $g Frankfurt- Bockenheim 151 $g Bockenheim $h Frankfurt am Main 548 $a $4 datb 551 $g Frankfurt- Bockenheim $4 nach $ $a Frankfurt- Bockenheim 850a $a Bockenheim <Frankfurt, Main> 852a $a $g Frankfurt- Bockenheim 808b $a Seit 1895 Stadtteil von Frankfurt <Main> 870 $g Bockenheim <Frankfurt, Main> 151 $g Frankfurt- Bockenheim 451 $g Frankfurt am Main- Bockenheim 548 $a $4 datb 551 $g Bockenheim $h Frankfurt am Main $4 vorg $9... GND-Übergangsregeln für RSWK-spezifische Sachverhalte 16 von 16

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