Aktuelle arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Nutzung sozialer Netzwerke
|
|
- Gerburg Bösch
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aktuelle arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Nutzung sozialer Netzwerke Ass. jur. Hagen Sporleder Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren 34. -Rechtsseminar Bonn 2. Dezember 2015 Forschungsstelle Recht im Deutschen
2 Aktuelles aus Gesetzgebung & Rechtsprechung LAG Düsseldorf, Urteil vom , Az. 9 TaBV 51/14 - Mitbestimmung Betriebsrat an Facebook-Auftritt des AG ArbG Mannheim, Urteil vom , Az. Ca 254/14 - Entlassung wg. rechtsextremer Gesinnung LAG Berlin-Brdb., Urteil vom , Az. 17 Sa 220/13 Entlassung wg. Veröffentlichen von Patientenfotos 2
3 LAG Düsseldorf, Urt. v , Az. 9 TaBV 51/14 Mitbestimmung des Betriebsrats an Facebook-Auftritt des Arbeitgebers LAG Düsseldorf, Urt. v , Az. 9 TaBV 51/14 LAG Düsseldorf, Urt. v , Az. 9 TaBV 51/14 Mitbestimmung des Betriebsrats an Facebook-Auftritt des Arbeitgebers Mitbestimmung des Betriebsrats an Facebook-Auftritt des Arbeitgebers 3
4 LAG Düsseldorf, Urt. v , Az. 9 TaBV 51/14 Mitbestimmung des Betriebsrats an Facebook-Auftritt des Arbeitgebers Sachverhalt der Entscheidung Mehrere Kommentare z.b. Arbeitgeberin betreibt Transfusionszentren Nahm dort Blutspenden entgegen Sie nahm Facebook-Auftritt in Betrieb Infos, Likes & Kommentare Zur Kompetenz einer Mitarbeiterin beim Blutabnehmen Betreuung des Auftritts durch zehn Mitarbeiter, die Infos posteten und auf Kommentare antworteten 4
5 LAG Düsseldorf, Urt. v , Az. 9 TaBV 51/14 Mitbestimmung des Betriebsrats an Facebook-Auftritt des Arbeitgebers Mitbestimmungsrechte nach 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG??! Überwachung der Mitarbeiter, die Blut abnehmen techn. Überwachung isv 87 Abs. 1 Nr. 6 erfolgt nur durch selbsttätige Einrichtung Bsp. Stechuhren, Fahrtenschreiber Landesarbeitsgericht: 87 schützt freie Persönlichkeitsentfaltung Gefahr nur bei selbsttätiger techn. Überwachung 5
6 Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (+) für Mitarbeiter, die Seite betreuen bei individueller Kennung der Mitarbeiter Information über Arbeitsleistung eines bestimmten Mitarbeiters Selbsttätige Erfassung Folge: 87 (+) verletztes MitbestimmungRe Einstellung des FB-Auftritts 6
7 Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (-) für Mitarbeiter, die Seite betreuen bei selber allg. Kennung für alle Mitarbeiter Information über Arbeitsleistung eines bestimmten Mitarbeiters Selbsttätige Erfassung Folge: 87 (-) kein MitbestimmungRe keine Einstellung des FB-Auftritts 7
8 Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Überwachung als Gruppe Drucksituation? Gruppengröße Organisation der Gruppe Art der Tätigkeit Freie Persönlichkeitsentfaltung 8
9 LAG Düsseldorf, Urt. v , Az. 9 TaBV 51/14 Mitbestimmung des Betriebsrats an Facebook-Auftritt des Arbeitgebers Relevanz für Hochschulpraxis Hoch! insb. Unikliniken + alle anderen Einrichtungen BetrVG gilt nur für Private PersVG enthalten aber Entsprechungen, Bsp. 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG 72 LPersVG NRW 85 LPersVG Berlin 9
10 ArbG Mannheim, Urt. v , Az.: 7 Ca 254/14 Entlassung wegen rechtsextremer Gesinnung ArbG Mannheim, Urt. v , Az.: 7 Ca 254/14 Kündigung wegen rechtsextremer Gesinnung des Arbeitnehmers, die sich auf Facebook-Seite zeigte 10
11 ArbG Mannheim, Urt. v , Az.: 7 Ca 254/14 Entlassung wegen rechtsextremer Gesinnung AN war Betreuer von Schulkindern Arbeitsverhält nis unterlag TVÖD fristlose Kündigung Begründung: AN ist gewaltbereiter Hooligan, Neonazi und NPD-Anhänger AG: zeigt sich an Facebook- Seite, durch Äußerungen und Vorfälle AN bestreitet u. klagt 11
12 ArbG Mannheim, Urt. v , Az.: 7 Ca 254/14 Entlassung wegen rechtsextremer Gesinnung Kündigungsgründe ( 626 BGB): 1. verhaltensbedingt Abmahnung nötig! 2. personenbedingt Abmahnung entbehrlich! 3. betriebsbedingt Abmahnung entbehrlich TVÖD Treue zur Verfassung dienstlich + außerdienstlich Verhaltensbedingte Kdg (+) Personenbedingte Kdg (+) Abmahnung??! KEINE Abmahnung nötig 12
13 ArbG Mannheim, Urt. v , Az.: 7 Ca 254/14 Entlassung wegen rechtsextremer Gesinnung Bundesarbeitsgericht Nicht gleiches Maß an Treuepflicht für alle AN. Es kommt auf die arbeitsvertraglich Funktion an. Einfache politische Treuepflicht Gesteigerte Treuepflicht bei Beamten u. bei Lehrern, Sozialarbeitern, Erziehern Aktivitäten müssen in Dienststelle hineinwirken. 13
14 ArbG Mannheim, Urt. v , Az.: 7 Ca 254/14 Entlassung wegen rechtsextremer Gesinnung Relevanz für Hochschulpraxis - Konkreter Verstoß? Strafrechtlich relevant? 130, 185 StGB Verhaltensbedingte Kdg, nötigenfalls abmahnen - Fragwürdiges außerdienstliche Aktivitäten? Personenbedingte Kdg VORAUSSETZUNGEN gesteigerte polit. Treuepflicht Hineinwirken in Dienststelle 14
15 LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v , Az.: 17 Sa 2200/13 Kündigung wegen Veröffentlichung von Patientenfotografien auf Facebook LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v , Az.: 17 Sa 2200/13 Kündigung wegen Veröffentlichung von Patientenfotografien auf Facebook 15
16 LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v , Az.: 17 Sa 2200/13 Kündigung wegen Veröffentlichung von Patientenfotografien auf Facebook Sachverhalt der Entscheidung AN =Krankenschwester AG = Krankenhausbetreiberin AN lud ohne Einwilligung Patientenfotos auf IHR Facebook-Profil AG kündigt Verletzung von Geheimhaltungspflicht / PersönlktsRe AN löscht Fotos sofort AN erhebt Klage 16
17 Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Kündigungsgrund? 1. verhaltensbedingt (+) Geheimhaltungspflichten verletzt ( 203 StGB, 5 BDSG) Persönlichkeitsrecht des Patienten verletzt 2. Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar? Abmahnung entbehrlich?! 17
18 Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Abmahnung entbehrlich? Nein, d.h. Weiterbeschäftigung im Ergebnis zumutbar Verletzung des PerskeitsRe wiegt nicht schwer Keine unlauteren Absichten der AN Sofortige Löschung der Bilder durch AN Keine Nachteile für AG zu erwarten Abmahnung dürfte AN-Verhalten beeinflussen Abmahnung = milderes Mittel 18
19 LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v , Az.: 17 Sa 2200/13 Kündigung wegen Veröffentlichung von Patientenfotografien auf Facebook Relevanz für Hochschulpraxis Verstoß gegen 203 StGB? Gilt z.b. für Heilberufe, Anwälte, Sozialarbeiter, Personalvertreter Verstoß gegen DatenschutzRe personenbezogene Daten? PersKeitsRe stark beeinträchtigt? Individualisierbarkeit? Verächtlichmachung? 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Forschungsstelle Recht im Deutschen
Teil F: Prüfungsschemata
Teil F: Prüfungsschemata I. Prüfungsschema zur ordentlichen Kündigung 1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung 2. Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Individualvereinbarung
MehrAlbrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung
Neue Rechtsprechung Verschwiegenheitserklärung Ein Arbeitgeber verlangt formularmäßig von allen Arbeitnehmern die Unterschrift unter eine Verschwiegenheitserklärung. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?
MehrÖffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?
Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,
MehrIT-Arbeitsrecht - Arbeitsrechtliche Relevanz von Internetplattformen und sozialen Netzwerken
IT-Arbeitsrecht - Arbeitsrechtliche Relevanz von Internetplattformen und sozialen Netzwerken IT LawCamp 5. April 2014 Inhaltsverzeichnis Einführung/ Problemaufriss Urteilsbesprechungen/ Rechtsprechungsauswertung
Mehrmit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Kemper & Kollegen und ihres Mandanten Kurzgutachten
Kurzgutachten zur Rechtmäßigkeit der Auswertung von Leistungsdaten durch Outlookkalender Rechtsanwälte Kemper & Kollegen Rotherstr. 19 10245 Berlin Tel.: 030/278939100 Fax: 030/27893919 I. Fragestellung
MehrArbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten. Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig
Arbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig 1 1. Einstellung Fragerecht des Arbeitgebers nach Erkrankung 2 1. Einstellung
MehrDie rechtssicher gestaltete Abmahnung. Dr. Holger Grote, 11.11.2014
Die rechtssicher gestaltete Abmahnung Dr. Holger Grote, 11.11.2014 Inhalt A. Systematik und notwendige Bestandteile der Abmahnung B. Formalia und Prozessuales C. Ausgewählte Rechtsfragen und Fallbeispiele
Mehr3 EFZG [Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall] (1) 6 Wochen (42 Kalendertage) Vorraussetzung: Krankheit
Lohn ohne Arbeit Beispiele für Lohnfortzahlung: 1. Erholungsurlaub 2. Krankheit 3 EFZG [Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall] (1) 6 Wochen (42 Kalendertage) Vorraussetzung: Krankheit (3) AV
MehrWettbewerbsverbote. Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März 2015. Stefan Hartung
Wettbewerbsverbote Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März 2015 Stefan Hartung Übersicht I. Arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbote 1. Während des Arbeitsverhältnisses 2. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
MehrWas sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen
MehrE W A L D & P a r t n e r
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 21.6.2012, 2 AZR 343/11 Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg- Vorpommern
MehrArbeitsrechtliche Situation
Arbeitsrechtliche Situation Rechtsanwalt Frank Dobers Fachanwalt für Arbeitsrecht Dresden Einführung: Erfordernis der Schaffung von arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der privaten
MehrDie krankheitsbedingte Kündigung ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen
Die krankheitsbedingte Kündigung ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen Vortrag im Rahmen der Werkstatt Personalentwicklung am 25.11.2015 zum Thema Fehlzeiten in den Griff bekommen Rechtsanwältin
MehrAktuelles Kündigungsrecht
Aktuelles Kündigungsrecht Die neueste Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Kündigungen Herr Fehl Verspätete Krankmeldung LAG Rheinland-Pfalz 19.1.2012 10 Sa 593/11 Fristlose Kündigung nach Abmahnung, nachdem
MehrI m N a m e n d e s V o l k e s U R T E I L. In dem Rechtsstreit ...
Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 7 Ca 2855/12 ArbG Leipzig Verkündet am 14. Januar 2014 I m N a
MehrDer arbeitsrechtliche Problemkreis Sucht am Arbeitsplatz
Der arbeitsrechtliche Problemkreis 24. Februar 2015, Lüneburg Martin Schwickrath stellv. Hauptgeschäftsführer Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v. Problemfeld des vertragswidrigen Verhaltens:
MehrBitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 128/14 (2) Chemnitz, 20.02.2015 10 Ca 3755/13 ArbG Dresden B E S C H L U S S
Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 20.02.2015 10 Ca 3755/13 ArbG Dresden B E S C H L U
MehrKirchliche Einrichtungen zwischen Drittem Weg und Tarifvertrag Angemessene Arbeitsbedingungen aber wie? Würzburg, den 10.3.2011 -
Kirchliche Einrichtungen zwischen Drittem Weg und Tarifvertrag Angemessene Arbeitsbedingungen aber wie? Würzburg, den 10.3.2011 - Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard) Direktor des Instituts für Arbeitsrecht
MehrLösungsskizze 24. 1.4.2.1 Als milderes, aber gleichermaßen geeignetes Mittel kommt eine Abmahnung in Betracht.
Lösungsskizze 24: Kündigung und Berufsausbildungsverhältnis Lösungsskizze 24 1 Die Kündigungsschutzklage ist begründet, wenn die fristlose Kündigung des rechtswirksam begründeten Berufsausbildungsverhältnisses
MehrPowerschulungen Programm 2008. Seminar 1: Mitbestimmung bei Kündigungen (28.05.2008)
Powerschulungen Programm 2008 Seminar 1: Mitbestimmung bei Kündigungen (28.05.2008) Der Kündigung widersprechen oder nicht widersprechen? Wenn ja, wie? Die gekonnte Formulierung des Widerspruches des BR
MehrUpdate zu Social Media an Hochschulen
Update zu Social Media an Hochschulen - Chancen und Gefahrenpotentiale - Dipl. jur. Kevin Kuta Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren 33. Rechtsseminar
MehrInhaltsübersicht. Vermögensbildung - Allgemeines
Vermögensbildung - Allgemeines Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Anspruchsgrundlage 3. Freiwilligkeit, Kündigung, Widerruf 4. Anlageberechtigte und Anlageformen 5. Arbeitgeberpflichten 6. Rechtsprechungs-ABC
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
MehrNeue Entwicklungen im Internetrecht
Neue Entwicklungen im Internetrecht Felix Banholzer Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz Übersicht
MehrUmsetzung des Stellenrahmenplanes. Welche Möglichkeiten bestehen nach dem Arbeits- und Tarifrecht?
Umsetzung des Stellenrahmenplanes Welche Möglichkeiten M bestehen nach dem Arbeits- und Tarifrecht? 1 Maßnahmen der Stellenrahmenplanung, deren Umsetzung arbeitsrechtliche Maßnahmen erfordert 2. Verlagerung
MehrDie Kündigungsschutzklage
Die Kündigungsschutzklage Ist ein Arbeitnehmer der Ansicht, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist (man könnte auch einfacher sagen - rechtswidrig ist), kann er dagegen beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage
MehrIG Metall Siegen Katharina Wachsmann
AT ANGESTELLTE KAUFMÄNNISCHE ANGESTELLTE STUDIERENDE Siegen Wittgenstein IG Metall Siegen Katharina Wachsmann Zu meiner Person... Name: Katharina Wachsmann Biografie: Studium der Politikwissenschaft an
MehrIm Namen des Volkes URTEIL. In dem Rechtsstreit ...
Sächsisches Landesarbeitsgericht Az.: 6 Ca 1286/05 ArbG Zwickau Verkündet am 26.02.2007 Im Namen des Volkes URTEIL In dem Rechtsstreit... hat das Sächsische Landesarbeitsgericht Kammer 3 durch den Vizepräsidenten
MehrAußerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV)
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung einer Mitarbeiterin
MehrInternetkultur am Arbeitsplatz Warum?
Internetkultur am Arbeitsplatz Warum? Um eine Kultur zu schaffen, genügt es nicht, mit dem Lineal auf die Finger zu klopfen Albert Camus Jürgen Dagutat Aurenz GmbH Mensch an Bord Unternehmen entsteht durch
MehrEINLEITUNG: Diese Grundsätze hat der 2. Senat des BAG in seiner Emmely-
Mai 2011 Seite: 19 LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2011 6 Sa 2558/10 Abmahnung als Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung ist unter Umständen entbehrlich EINLEITUNG: Schuldhafte Pflichtverletzungen
MehrFachprüfung Wirtschaftsrecht SS 2009
Studiengang International Management Fachprüfung Wirtschaftsrecht SS 2009 Aufgabenteil Arbeits- und Sozialrecht (50 %) Prüfungsfall: Die 35 Jahre alte Sekretärin Susi fängt am 15.09.2007 bei Firma X-GmbH,
MehrEinmal und nicht wieder!
Einmal und nicht wieder! Arbeitnehmer rechtssicher abmahnen Rechtsanwältin Dr. Sandra Kreft Definition der Abmahnung Eine Abmahnung liegt vor, wenn der AG für den AN erkennbar (Dokumentationsfunktion)
MehrGesetzgebung zum Internetrecht
Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Internetrecht Verena Steigert, Dipl. Jur. Institut für Informations, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle
MehrARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: HERAUSGEBER: Impressum kavberlin.de
AG-Info 7/2014 Impressum kavberlin.de ARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 HERAUSGEBER: Kommunaler Arbeitgeberverband
MehrVertragsrecht Personalmanagement im Rahmen erweiterter Selbstständigkeit von Schulen
Vertragsrecht Personalmanagement im Rahmen erweiterter Selbstständigkeit von Schulen Stand: November 2014 6.11..2014 Folie 1 Voraussetzung Temporärer Vertretungsbedarf aufgrund Erkrankung, Fortbildung,
MehrDie Änderungskündigung im Arbeitsrecht
Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Was ist eine Änderungskündigung? Die Änderungskündigung ist eine weitere Form der Kündigung. Sie stellt eine echte Kündigung dar! Es handelt sich bei der Änderungskündigung
MehrDie beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing
IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was
MehrDer Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)
MehrBefristung von Arbeitsverhältnissen
Befristung von Arbeitsverhältnissen Ihre Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden.
MehrHinweise zum richtigen Verhalten nach einer Abmahnung
IVD West Rechtstag 2016 Hinweise zum richtigen Verhalten nach einer Abmahnung Rudolf Koch IVD Wettbewerbshotline 16.02.2016 Köln AGENDA Was wird aktuell abgemahnt? Wer darf abmahnen? Wie soll sich der
MehrAllgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v.
Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v. An alle Mitgliedsfirmen der Allgemeinen Hamburger Arbeitgebervereinigung e. V. Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefon: 040 639 1883-520 Telefax: 040 639
MehrAbmahnungen. Version 1.0
Abmahnungen Version 1.0 Inhaltsverzeichnis: Abmahnungen... 3 Liste der möglichen sgründe... 3 Aus dieser Liste lassen sich die wichtigsten Gründe extrahieren... 5 Die drei mit der häufigsten Wahrscheinlichkeit...
MehrAnsätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning
Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in
MehrWährungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden
Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung
MehrMitarbeiterkontrolle
Vortrag Mitarbeiterkontrolle für N.E. Team GmbH/11 Freunde Hotel Sheraton München 10.45 bis 11.30 1 Von der Taschenkontrolle bis zur verdeckten Videoüberwachung rechtliche Grundlagen/Vorgehensweisen Betriebsrat
MehrAktuelles aus Rechtsprechung und Praxis
Aktuelles aus Rechtsprechung und Praxis - Aktuelle Rechtsfragen beim E-Mail-Verkehr- Dipl. Jur. Lennart Sydow Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas
MehrIm Namen des Volkes! URTEIL. In Sachen. Klägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsklägerin, pp. Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsbeklagte,
BUNDESARBEITSGERICHT 2 AZR 381/10 9 Sa 1913/08 Landesarbeitsgericht Niedersachsen Verkündet am 9. Juni 2011 Im Namen des Volkes! URTEIL Schmidt, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Klägerin, Berufungsbeklagte
MehrBGB IV Dienstvertrag, 611BGB
BGB IV Dienstvertrag, 611BGB Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Dienstvertrag und Abgrenzungen = Ausführung einer Tätigkeit gegen Entgelt Abgrenzungen: 1. Werkvertrag, 631 BGB = geschuldet ist ein
MehrNewsletter zum Thema Abmahnung
Newsletter zum Thema Abmahnung Abmahnung Vorstufe zur Kündigung? Die Abmahnung ist ein Mittel, auf die Verletzung vertraglicher Pflichten hinzuweisen mit dem Ziel, weitere Vertragsverstöße zu vermeiden.
MehrBESCHLUSS LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN IM NAMEN DES VOLKES. In dem Beschlussverfahren. mit den Beteiligten. - Antragstellerin und Beschwerdeführerin
2 TaBV 5/04 8 BV 8/03 N (Augsburg) Verkündet am: 22. Juli 2004 Kliesch, RS z.a. als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren
Mehr2. Leiharbeit/ Werkverträge
2. Leiharbeit/ Werkverträge Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte = auch Fremdfirmeneinsatz, freie Mitarbeit, Dienstvertrag Auftraggeber beauftragt Auftragnehmer (Fremdfirma) mit der selbständigen Erledigung
MehrDer Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Einführung: In der derzeitigen Krise denken viele Arbeitgeber darüber nach, wie sie
Mehr99 Kündigung 96-98. Personelle Angelegenheiten. 100 Aufhebung, Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin. Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats
Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Personelle Angelegenheiten Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats 2. aktualisierte und erweiterte Auflage Tendenzschutz 118 Einstellung, Versetzung,
MehrInternet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber?
Internet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber? Prof. Dr. Peter Wedde Vortrag auf der CeBIT am 20. März 2007 Wedde / d+a 2007 / Seite 1 Internet und E-Mail Moderne Arbeitsmittel mit
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrDie Seite "Befristung von Arbeitsverhältnissen" ist in folgende Abschnitte gegliedert:
Dieses Dokument finden Sie auf www.aachen.ihk.de unter der Dok-Nr. 74854 RECHTSINFORMATION Befristung von Arbeitsverhältnissen Die Seite "Befristung von Arbeitsverhältnissen" ist in folgende Abschnitte
MehrArbeit und Lernen Detmold Newsletter im Juli 2014
Arbeit und Lernen Detmold Newsletter im Juli 2014 Arbeit und Lernen 02.07.2014 Arbeit und Lernen Detmold Newsletter im Juli 2014 Inhalt Nach 88 Zeitverträgen endlich unbefristetes Arbeitsverhältnis...
Mehr9. Checkliste: Vorgehen gegen die Abmahnung/Zweckmäßigkeitserwägungen
Kündigung hängt nicht von der Beseitigung einer vorhergehenden Abmahnung ab. In einem späteren Kündigungsschutzprozess kann der Arbeitnehmer noch jederzeit die Richtigkeit der vorausgegangenen Abmahnungen
MehrVorlesung Datenschutzrecht. Hajo Köppen - Vorlesung Datenschutzrecht - Stand 10/2005 1
Vorlesung Datenschutzrecht Hajo Köppen - Vorlesung Datenschutzrecht - Stand 10/2005 1 Vorlesung Datenschutzrecht Datenschutz und Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen den Datenschutzund
MehrArbeitsrecht. Hinweis gem. 33 BDSG: Ihre Daten werden in der EDV gespeichert und verwahrt. Dieses Formular gilt ergänzend zum Mandantenfragebogen.
Arbeitsrecht Hinweis gem. 33 BDSG: Ihre Daten werden in der EDV gespeichert und verwahrt. Dieses Formular gilt ergänzend zum Mandantenfragebogen. Für eine Beratung/ Vertretung ist die Vorlage des Arbeitsvertrages,
MehrUMSETZUNGSHILFE Nr. 25. Betriebliches Eingliederungsmanagement als Chance für Mitarbeiter und Unternehmen
UMSETZUNGSHILFE Nr. 25 Betriebliches Eingliederungsmanagement als Chance für Mitarbeiter und Unternehmen August 2011 BEM als Pflicht und Chance: 1. Ziele des BEM 2. Ihre 6 Schritte im BEM 2.1 Überprüfen
MehrRecht Aktuell. Abmahnung. Ratgeber für Arbeitnehmer und ihre Interessenvertretung. Bearbeitet von Peter Gerhardt, Ariane Mandalka
Recht Aktuell Abmahnung Ratgeber für Arbeitnehmer und ihre Interessenvertretung Bearbeitet von Peter Gerhardt, Ariane Mandalka 1. Auflage 2015. Buch. 207 S. Softcover ISBN 978 3 7663 6478 4 Format (B x
MehrRABE Akademie Ltd. 2006. Gesetzesaufbau. Verfassung = Grundgesetz. Gesetze Entstanden im Gesetzgebungsverfahren
Umsetzungspflichten der Industrie beim Erscheinen neuer Verordnungen technischen Regeln Stand der Sicherheitstechnik Haftungsfragen bei Nichtbeachtung Referent: Claus Eber, Rechtsanwalt und Fachanwalt
MehrAktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht
Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht Frankfurt (Main), 22. Januar 2015 Kristina Schmidt Entwicklungen in den Themenfeldern formelles Betriebsverfassungsrecht betriebsverfassungsrechtlicher
MehrKündigung wegen Schlechtleistung bei geistig eingeschränkten Fähigkeiten des Arbeitnehmers
5/2 Leitsatzsammlung Kündigung, personenbed. Rechtsprechung 1 Kündigung wegen bei geistig eingeschränkten Fähigkeiten des Arbeitnehmers WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Leitsatz Die eines Arbeitnehmers, dessen
MehrBurnout erkennen und begrenzen. Holzminden, 17.08.2011
Burnout erkennen und begrenzen Gesetzliche Grundlagen Holzminden, 17.08.2011 : Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) EU Richtlinie DIN EN ISO 10075 Die aktuelle Rechtsprechung
MehrBeschwerdeverfahren 2.1.2
Beschwerdeverfahren 2.1.2 1. Eingang der Beschwerde Datum: per Fax mündlich per Post per Email Vorgelegt von (freiwillig): vorgelegt am: Unternehmen: Verantwortlicher: 2. Beschwerdeangabe Grund der Beanstandung
Mehr21.07.2010. Mandantenrundschreiben Juli 2010. Sehr geehrte Damen und Herren, Inhalt: 1. Der Fall Emmely : Neue Spielregeln bei Bagatellkündigungen!
21.07.2010 Mandantenrundschreiben Juli 2010 Sehr geehrte Damen und Herren, in unserem aktuellen Mandantenrundschreiben möchten wir Sie auf die folgenden für die Praxis wichtigen höchstrichterlichen Urteile
MehrWirkungsweise und Compliance- Funktion von Ethikrichtlinien: wirklich ein Beitrag zur Unternehmenskultur?
Wirkungsweise und Compliance- Funktion von Ethikrichtlinien: wirklich ein Beitrag zur Unternehmenskultur? Professor Dr. Markus Stoffels, Heidelberg Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Lehrstuhl für Bürgerliches
MehrKapitel 3. Der allgemeine Kündigungsschutz. 1 Grundlagen des allgemeinen Kündigungsschutzes... 59. 2 Geltung des Kündigungsschutzgesetzes
Kapitel 3 Der allgemeine Kündigungsschutz 1 Grundlagen des allgemeinen Kündigungsschutzes............. 59 2 Geltung des Kündigungsschutzgesetzes................. 59 3 Die personenbedingte Kündigung.. 61
MehrBUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 17.9.2013, 1 ABR 21/12
BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 17.9.2013, 1 ABR 21/12 Betriebsteil - Zuordnung - Feststellungsantrag Leitsätze 1. Der Beschluss einer Einigungsstelle, mit dem diese ihre Zuständigkeit bejaht oder verneint,
MehrErfolgreiches Management der Betriebsratsarbeit
Erfolgreiches Management der Betriebsratsarbeit Grundlagen - Organisationsmittel - Arbeitshilfen Bearbeitet von Christian Kergl, Elisabeth Mauritz, Janine Schlichte, Judith Schneider-Hezel Grundwerk mit
MehrForum B Schwerbehindertenrecht und Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements Diskussionsbeitrag Nr. 5/2005
Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH Tel: 0561-4001128 0221-3597-550 Fax: 0561-4001128 0221-3597-555 e-mail: dralexander.gagel@arcor.de schian@iqpr.de AZ 10-08-02-04 August
MehrWahlen zum Schulpersonalrat + Gesamtpersonalrat
Wahlen zum Schulpersonalrat + Gesamtpersonalrat Warum Personalratswahlen an Schulen Änderung des Personalvertretungsgesetzes (PersVG( PersVG) Schulen sind Dienststellen im Sinne des PersVG Schulleiter
MehrIm Namen des Volkes! URTEIL. In Sachen. pp. Kläger, Berufungsbeklagter und Revisionsbeklagter,
BUNDESARBEITSGERICHT 2 AZR 751/08 7 Sa 367/06 Thüringer Landesarbeitsgericht Verkündet am 26. November 2009 Kaufhold, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes! URTEIL In Sachen Beklagte,
MehrClaude Grosjean, lic. iur., Fürsprecher. Claude Grosjean, lic. iur., Fürsprecher. GESUNDHEITSFÖRDERUNG Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte
GESUNDHEITSFÖRDERUNG Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte LOPS 7. Symposium für OP-Personal Personal 07.10.2006, Paraplegikerzenturm Nottwil Themenübersicht Fallbeispiel Rechte und Rechtsschutz des Opfers
MehrArbeitszeit oder Freizeit, das ist hier die Frage
Arbeitszeit oder Freizeit, das ist hier die Frage HBS-Fachgespräch Arbeitsrecht Arbeitszeitpolitik und Arbeitszeitrecht Dr. Andreas Priebe, Hans-Böckler-Stiftung www.boeckler.de Die drei Dimensionen des
MehrObservation Nutzen und Grenzen
Observation Nutzen und Grenzen Die Optik des Privatrechts Worum geht es überhaupt? Exemplarisch: BGE 136 III 410 X. wird Opfer eines Verkehrsunfalls und erhebt Klage auf Ersatz des Haushaltschadens Die
MehrIm Namen des Volkes! URTEIL. In Sachen. pp. Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsbeklagte,
BUNDESARBEITSGERICHT 2 AZR 209/07 3 Sa 305/06 Sächsisches Landesarbeitsgericht Verkündet am 10. Juli 2008 Schmidt, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes! URTEIL In Sachen Kläger, Berufungsbeklagter
MehrBitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 270/13 (1) Chemnitz, 07.04.2014 2 BV 29/13 ArbG Dresden B E S C H L U S S
Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 07.04.2014 2 BV 29/13 ArbG Dresden B E S C H L U S S
MehrUnbefugtes Verschaffen von Daten/ Betriebsgeheimnissen in Intranet und Internet
Unbefugtes Verschaffen von Daten/ Betriebsgeheimnissen in Intranet und Internet IT-Anwaltskonferenz 4.0 Berlin, 30. März 2001 Dr. Jürgen-Peter Graf Oberstaatsanwalt beim BGH Email: post@internet-strafrecht.de
MehrArbeitsmöglichkeiten nach den 19 und 20 MVG-Baden. Tagung des Gesamtausschusses der Evang. Landeskirche in Baden am 22. Oktober 2012 in Bad Herrenalb
Arbeitsmöglichkeiten nach den 19 und 20 MVG-Baden Tagung des Gesamtausschusses der Evang. Landeskirche in Baden am 22. Oktober 2012 in Bad Herrenalb Arbeitnehmervertretungen in Deutschland Betriebsrat
MehrPersonal. Rechtliche Leitplanken und Orientierungen. Rechtsgrundlagen. Was tun, damit es richtig läuft? Was tun, wenn es nicht richtig läuft?
Personal Rechtliche Leitplanken und Orientierungen Rechtsgrundlagen Was tun, damit es richtig läuft? Was tun, wenn es nicht richtig läuft? Ende einer Beschäftigung Die Mitarbeitervertretung Rechtsgrundlagen
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006 Restrukturierung - Beteiligungsrechte des Betriebsrats (1) 2 Das BetrVG sieht unterschiedlich
MehrAußerordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigung Gabi Hanreich TK Lexikon Arbeitsrecht 8. September 2015 Außerordentliche Kündigung HI520393 Zusammenfassung LI1097897 Begriff Ein Arbeitsverhältnis kann von jeder Vertragspartei
MehrNebentätigkeiten. Inhalt: Seite
Nebentätigkeiten Inhalt: Seite 1. Definition der Nebentätigkeit 1 2. Generelle Zulässigkeit 1 3. Ausnahmen von der Zulässigkeit 1 3.1 Wettbewerbsverbot 1 3.2 Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit 2
MehrDas Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Inhalt I. Errichtung des Betriebsrats II. Grundlagen der Betriebsratsarbeit III. Rechte des Betriebsrats Überblick
MehrArbeitsrechtliche Rahmenbedingungen von Sanierung und Insolvenz
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen von Sanierung und Insolvenz Rechtsanwalt Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß NÖRR STIEFENHOFER LUTZ, München georg.annuss@noerr.com Universität Regensburg, 12. Januar 2006 Allgemeine
MehrIHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015
IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
MehrHerzlich Willkommen. P R I E S R e c h t s a n w a l t. Unternehmerfrühstück am 24.09.2013. BVMW Unternehmerfrühstück. am 24.09.
Herzlich Willkommen Unternehmerfrühstück am 24.09.2013 Rechtsfragen im betrieblichen Sicherheitsgefüge I. Rechtspflichten Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? II. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen
MehrAktuelle Rechtsentwicklung Neue Rechtsprechung
1. Neue Formvorschriften 2. Pflichten beim Verkauf von Geschäftsanteilen 3. Vergütung von Überstunden Neue Formvorschriften für den Geschäftsverkehr In der Praxis bislang relativ unbeachtet hat der Gesetzgeber
MehrAllgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v.
Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v. An alle Mitgliedsfirmen der Allgemeinen Hamburger Arbeitgebervereinigung e. V. Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefon: 040 / 63 78-5000 Telefax: 040 / 63
MehrVertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Datenschutz in der Arztpraxis
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Datenschutz in der Arztpraxis Gesetzlicher Rahmen ärztlicher Tätigkeit Ärztliche Berufsordnung BGB Behandlungsvertrag SGB V (KV + Krankenkassen) Bundesdatenschutzgesetz
MehrI. Während des Arbeitsverhältnisses bestehen für den Mitarbeiter nebenvertragliche Leistungstreue- und Verschwiegenheitspflichten.
Konkurrenz belebt das Geschäft Auch wenn Wettbewerb die Grundlage unseres Wirtschaftssystems sein soll und sich dadurch im günstigsten Fall das beste Angebot am Markt behauptet, kann dieses Prinzip nur
MehrZum aktuellen Stand von Social-Media-Guidelines
Hans Böckler-Stiftung: Fachtagung Social Media in der internen Zusammenarbeit Was ist bisher geregelt? Zum aktuellen Stand von Social-Media-Guidelines 29.06.2015 - Frankfurt AfA Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
MehrArbeitnehmerhaftung. die Einrichtungsträger angehoben. Hierdurch kommt es vermehrt zu Rückgriffsforderungen des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer.
8 R. Höfert R. Höfert, M. Schimmelpfennig, Hygiene Pflege Recht, DOI 10.1007/978-3-642-30007-3_2, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 Gesetze und Vorschriften 44 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 421 und
Mehr