BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 1. Dezember 2004 Teil II

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1 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 1. Dezember 2004 Teil II 451. Verordnuung: Erlassung von Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin 451. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin erlassen werden Auf Grund des 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet: Lehrberuf Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin 1. Der Lehrberuf Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet. Berufsprofil 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen: 1. Medien, Informationen und Daten beschaffen und erwerben, 2. Medien, Informationen und Daten formal erfassen, 3. in Datenbanken und -netzen recherchieren, 4. Bestand ordnen, archivieren und Register erstellen, 5. technische Medienbearbeitung, Bestandspflege und Revision durchführen, 6. Entlehnvorgänge abwickeln, 7. Erstinformation für Benutzer geben, 8. administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen, 9. an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken, 10. Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten. Berufsbild 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt, wobei die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse, spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend, derart zu vermitteln sind, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt:

2 BGBl. II Ausgegeben am 1. Dezember 2004 Nr von 5 1 Der Lehrbetrieb 1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes Grundkenntnisse über die Organisation, die Kommunikation, die Aufgaben und das Leistungsangebot, die sich aus der Stellung des Betriebes im jeweiligen Wirtschaftsbereich ergeben Grundkenntnisse über die Branchenstellung und ihre Beziehungen zur übrigen Wirtschaft Kenntnis der Organisation, der Kommunikation, der Aufgaben und des Leistungsangebotes, die sich aus der Stellung des Betriebes im jeweiligen Wirtschaftsbereich ergeben Kenntnis der Marktposition, der betriebsspezifischen Kontakte zu den jeweiligen Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Patienten oder Klienten und deren Verhalten Kenntnis der für den Betrieb maßgeblichen Standorteinflüsse und des Kundenverhaltens Kenntnis der Rechtsform und Grundkenntnisse über die spezifischen Rechtsvorschriften, sowie über die sich daraus ergebenden Aufgaben des Lehrbetriebs 1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und Hilfsmittel Kenntnis der Unfallgefahren, Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit Kenntnis der behördlichen Aufsichtsorgane, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen sowie der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und Reststoffen Kenntnis und Anwendung der betrieblichen Vorschriften über Hygiene und Brandverhütung 1.3 Ausbildung im dualen System Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen ( 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten 2 Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV 2.1 Verwaltung Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche und der Beziehungen zu außerbetrieblichen einschlägigen Unternehmen Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken, Karteien und Akten Auswerten von betriebsspezifischen Statistiken und Berichten und entscheidungsorientierte Bewertung der Ergebnisse 2.2 Organisation und Qualität Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der betrieblichen bürotechnischen Organisations-, Arbeits- und Kommunikationsmittel

3 BGBl. II Ausgegeben am 1. Dezember 2004 Nr von Kenntnis der Risiken, die sich aus dem Arbeitsumfeld ergeben, deren Versicherungsmöglichkeiten sowie Verhalten im Schadensfall Kenntnis der betriebsüblichen Mitwirken beim Behandeln von Behandlung und des Verhaltens bei Reklamationen oder den Reklamationen oder Beschwer- Beschwerden Grundkenntnisse über das Leistungsangebot von Bahn, Post, anderen Verkehrsträgern und Kommunikationseinrichtungen Administration und Organisation von Terminen und/oder Dienstreisen sowie Vor- und Nachbereiten von Verhandlungen und Besprechungen Grundkenntnisse des Qualitätswesens Kenntnis des betriebsüblichen Qualitätsmanagements Kenntnis über Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung 2.3 Kommunikation Schreiben nach konkreter Vorgabe und allgemeinen Angaben, Schreiben von Standardbriefen Arbeiten mit Formularen und Vordrucken Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise (deutsch und fremdsprachig) Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch und fremdsprachig) Kunden-, patienten- und mitarbeiterorientierte Kommunikation Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Klienten oder Lieferanten Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten bei Postein- und ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur Kenntnis der facheinschlägigen fremdsprachigen Fachausdrücke Grundkenntnisse über die Kenntnis der branchen- und branchen- und betriebsüblichen Mittel und Möglichkei- Möglichkeiten von Marketing, betriebsüblichen Mittel und ten von Marketing, Werbung Werbung und Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit EDV Grundkenntnisse der Struktur der betrieblichen EDV (Anwendung und Aufgabe der EDV in der Betriebsorganisation wie Textverarbeitung, Kalkulation, Bestellwesen, Buchhaltung und Lagerhaltung) Mitwirken bei der Betreuung und Beratung von Kunden, Klienten, Patienten oder Parteien Kenntnis der Struktur der betrieblichen EDV (Anwendung und Aufgabe der EDV in der Betriebsorganisation wie Textverarbeitung, Kalkulation, Bestellwesen, Buchhaltung und Lagerhaltung) Kenntnis und Anwendung der betrieblichen Einrichtungen der EDV (Hardware, Software und Betriebssysteme) Handhaben arbeitsplatzspezifischer EDV-Anwendungen wie Textverarbeitung, Kalkulation, Internet, , Buchhaltung, Terminüberwachung und Ablage Grundkenntnisse über den Stand und die Entwicklung neuer arbeitsplatzspezifischer Anwendungen der EDV Grundkenntnisse über den Datenschutz Erstellen und Warten von Textbausteinen und Adressdateien 3 Beschaffung und Angebot (Arbeitsmittel, Material, Waren und Dienstleistungen) 3.1 Beschaffung

4 BGBl. II Ausgegeben am 1. Dezember 2004 Nr von Grundkenntnisse über die branchen- und betriebsspezifischen Beschaffungsmöglichkeiten Kenntnis der branchen- und betriebsspezifischen Beschaffungsmöglichkeiten und der und über die Er- mittlung des Bedarfs organisatorischen Durchführung der Beschaffung Mitwirken bei der Ermittlung des Bedarfs Vorbereitung von und Mitwir- Durchführen von Bestellungen ken bei Bestellungen Einholen, Bearbeiten und Prüfen von Angeboten, Prüfen von Auftragsbestätigungen Überwachen der Liefertermine Maßnahmen bei Lieferverzug 3.2 Anbot Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Waren, Produkte und Dienstleistungen) Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung, Normen und Produktdeklaration und/oder Rahmenbedingungen für die betriebliche Leistung Mitwirken bei der Erstellung von Anboten und/oder Informationen über die betrieblichen Leistungen 4 Betriebliches Rechnungswesen 4.1 Kostenrechnung und Kalkulation Grundkenntnisse über die betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkung auf die Rentabilität und/oder Effizienz Grundkenntnisse über die Kostenrechnung, Kalkulation und/oder Budgeterstellung Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten und/oder Budgeterstellung 4.2 Steuern, Abgaben und Lohnverrechnung Grundkenntnisse über die betriebsspezifischen Steuern und Abgaben Grundkenntnisse über die Information der Lohn- und Gehaltsverrechnung 4.3 Rechnungswesen Grundkenntnisse über Aufgaben und Funktion des betrieblichen Rechnungswesens Kenntnis der Aufgaben und Funktion des betrieblichen Rechnungswesens Grundkenntnisse über rechnergestützte Abläufe im betrieblichen Rechnungswesen Kenntnis der rechnergestützten Abläufe im betrieblichen Rechnungswesen Grundkenntnisse über Bedeutung und Aufgabe der Inventur und Bestandsaufnahme Mitarbeit bei der Inventur oder Bestandsaufnahme Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten, Erfassen, Prüfen und Kontrollieren von Daten Vorbereiten von Unterlagen für die Verrechnung 4.4 Zahlungsverkehr Grundkenntnisse über den Zahlungsverkehr mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post, Geld- und K reditinstituten Grundkenntnisse über Kassaführung Kenntnis der Kassaführung und Kassabuch Kenntnis des betriebsspezifischen Zahlungsverkehrs mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post, Geld- und Kreditinstituten Mitwirken beim Zahlungsverkehr Kenntnis des betriebsüblichen Verfahrens bei Zahlungsverzug und Mahnwesen

5 BGBl. II Ausgegeben am 1. Dezember 2004 Nr von Buchführung Grundkenntnisse über die betriebliche Buchführung und die betrieblichen Bu- chungsunterlagen Grundkenntnisse über Buchungen und Kontierungen; Durchführen einfacher einschlägiger Arbeiten Betriebliche Buchungsarbeiten und Erstellen von Auswertungen und Statistiken Kenntnis des Einheitskontenrahmens 5 Erweiterte Grundkenntnisse Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistenz 6.1 Informationsträger vernetzte Informationen identifizieren und bearbeiten beziehungsweise für die Weiterverarbeitung vorbereiten 6.2 Fach- und situationsgerechte Kommunikation (Selbstpräsentation, Repräsentation und Interaktion) gegenüber Auftraggebern, Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern Beschaffungsvorgänge bearbeiten, Informationsträger inventarisieren und Rechnungen bearbeiten 6.3 Medien und Informationen formal erfassen 6.4 Informationsspeicher und Kataloge nach betrieblichen Qualitätskriterien verwalten beziehungsweise aktualisieren 6.5 Kenntnisse der technischen Technische Medienbearbeitung, Medienbearbeitung, Bestandspflege und Revision Bestandspflege und Revision 6.6 Kenntnisse der Bestandsordnung, Archivierung und Registrierung 6.7 Grundkenntnisse der Recherche in Katalogen, Bestandsverzeichnissen Bestand ordnen, archivieren und Register erstellen Kenntnisse der Recherche in Katalogen, Bestandsverzeichnissen 6.8 Medien und Informationen zur Benützung bereitstellen 6.9 Kenntnisse der Entlehnvorgänge Durchführung von Entlehnvorgängen Vervielfältigen und reproduzieren von Informations- und Datenträgern 6.12 Grundkenntnisse der betriebsspezifischen Rechtsvorschriften Mitwirkung bei Recherchen in Katalogen, Bestandsverzeichnissen Erstinformation für Benutzer geben Kenntnisse und Anwendung der betriebsspezifischen Rechtsvorschriften 6.13 Kenntnisse und Anwendung der betriebsüblichen Fachausdrücke 6.14 Datennetze und Kommunikationssysteme nutzen (2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln. Bartenstein

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