BETREUUNGS - UND HANDLUNGSPRINZIP MENSCHEN UND MICHAEL WISSUSSEK. ANGEWANDETES FÜR DEMENZKRANKE DEREN ANGEHÖRIGE, NACH DEM. Übertragsregelung:

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1 EMOTIONSPFLEGE Nach dem Modell von Michael Wissussek Kapitel: Alles was Recht ist EIN Die( erheblich) eingeschränkte ANGEWANDETES Alltagskompetenz / 45 Es sind demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen, die dafür sorgen, dass die betroffenen Menschen ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können. Und doch kann es sein, dass Menschen mit solchen Beeinträchtigungen trotzdem BETREUUNGS - UND keinen Anspruch auf eine Zuordnung in eine Pflegestufe haben. Um etwa die Leistungen für Pflegestufe I in Anspruch nehmen zu können, müssen sie nachweisen, dass sie einen verrichtungsbezogenen Hilfebedarf pro Tag von mindestens 90 Minuten haben. HANDLUNGSPRINZIP Das heißt im Klartext: Am Ende eines Tages werden die Minuten zusammengezählt, die eine andere Person erbringt wie ihnen beim Aufstehen Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, beim Toilettengang zu helfen. FÜR DEMENZKRANKE Damit Menschen die sich Tag und Nacht um ihre altersverwirrten oder geistig behinderten oder psychisch erkrankten Angehörigen kümmern, Auszeit nehmen können, wurde ein neuer Bereich des Hilfebedarfs geschaffen. Er wird MENSCHEN UND umgangssprachlich häufig Pflegestufe 0 genannt. Tatsächlich aber geht es um Betreuungsleistungen bei erheblich eingeschränkter oder in hohem Maße eingeschränkter Alltagskompetenz. DEREN ANGEHÖRIGE, Anwendung,Abrechnung,Bezug 45 Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen NACH DEM im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, GRUNDSATZ der Kurzzeitpflege, VON der zugelassenen Pflegedienste, sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen der Wachsende gesellschaftliche Mobilität und Fortschritte in der Medizin haben das Problem der Pflegebedürftigkeit in den letzten Jahrzehnten enorm verschärft. Mit der Veränderung der sogenannten Alterspyramide sind Pflege und Vorsorge für das Alter zu einer insgesamt bedeutsamen rechtlichen Problematik geworden. So erhält man die Betreuungsleistungen Um die Leistungen zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Bei einem Besuch prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Kasse (MDK) den Pflegebedarf. Damit er bewerten kann, wie sehr die Alltagskompetenz eingeschränkt ist, haben die Pflegekassen 13 Kriterien festgelegt. Sie beschreiben jeweils Einschränkungen im allgemeinen Verhalten bei alltagstypischen Situationen sowie bestimmte Alltagsfähigkeiten, die der Betroffene nicht mehr beherrscht. Aufgrund der Empfehlung des MDK Mitarbeiter legt die Pflegekasse die Höhe der Betreuungsleistungen fest. Die Beiträge sind gestaffelt: Der Grundbetrag liegt bei 100 Euro monatlich, der erhöhte Betrag bei 200 Euro pro Monat. Damit sollen aktivierende, ressourcenfördernde und qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen Nach 45 SGB XI von Einrichtungen, wie zum Beispiel der Demenzpflege Riedlingen geleistet werde Übertragsregelung: Gelder aus 45 werden also nicht direkt ausbezahlt, sondern nach Leistungsbedarf verrechnet. Der Patient kann die Leistungen an eine Institution abtreten!! MICHAEL WISSUSSEK. Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handelt, oder der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote, die nach 45c gefördert oder förderungsfähig sind. Die Leistung nach 45 kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden; wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Ist der Betrag für zusätzliche Betreuungsleistungen nicht ausgeschöpft worden, kann der nicht verbrauchte kalenderjährliche Betrag in das zweite Halbjahr 2011 und in das Jahr 2012 übertragen werden. Michael Wissussek 2012

2 Seite 2 Kriterien zur Bewertung der eingeschränkten Alltagskompetenz nach dem Regelsatz des MDK Nach diesen hier aufgeführten Kriterien stellt der MDK Prüfer Schädigungen und Fähigkeitsstörungen fest:. Unkontrolliertes Verlassen der Wohnung (Weglauftendenz) Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Substanzen Verhält sich aggressiv oder tätlich in Verkennung der Situation Verhält sich inadäquat in situativen Kontext Unfähig eigene körperliche und seelische Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen Unkooperation bei therapeutisch oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung Störung höherer Hirnfunktionen wie Beeinträchtigung des Gedächtnis, herabgesetztes Urteilsvermögen die zu Problemen der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben Gestörter Tag Nacht Rhythmus Uneigenständiges Planen und strukturieren des Tagesablaufes Missdeuten von Alltagssituationen und inadäquates reagieren Ausgeprägt labiles oder unkontrolliertes Verhalten Überwiegendes Gefühl von Niedergeschlagenheit, Hoffnungslosigkeit, Hilflosigkeit, Verzagtheit aufgrund einer therapieresistenten Depression. Ich empfehle im Zuge einer Antragsstellung auf Pflegeleistungen, besonders bei an Demenz erkrankten Menschen, aber auch bei behinderten Menschen, oder in Pflegesituationen in denen sich eine Überlastung der Angehörigen aufzeigt, in einem beiliegendem Schreiben die aufgeführten Punkte zu definieren, um eine Bewilligung der Zusatzleistungen für Ihren zu bewirken. Michael Wissussek / Emotionspflege2012

3 Niederschwellige Betreuungsangebote Niedrigschwellige Betreuungsangebote im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind Betreuungsangebote, in denen Helfer und Helferinnen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen. Die Förderung dieser niedrigschwelligen Betreuungsangebote erfolgt als Projektförderung und dient insbesondere dazu, Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungspersonen zu finanzieren, sowie notwendige Personalund Sachkosten, die mit der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung und Schulung der Betreuenden durch Fachkräfte verbunden sind. Dem Antrag auf Förderung ist ein Konzept zur Qualitätssicherung des Betreuungsangebotes beizufügen. Aus dem Konzept muss sich ergeben, dass eine angemessene Schulung und Fortbildung der Helfenden sowie eine kontinuierliche fachliche Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlich Helfenden in ihrer Arbeit gesichert ist. Als grundsätzlich förderungsfähige niedrigschwellige Betreuungsangebote kommen in Betracht Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Helferinnenkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich, die Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer, Agenturen zur Vermittlung von Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige im Sinne des 45a sowie Familienentlastende Dienste. Michael Wissussek / Emotionspflege2011

4 Pflegerecht SGB XI Die Pflege alter Menschen wird in Deutschland im Wesentlichen durch die Pflegeversicherung finanziert. Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) legt fest, wie hoch die Leistungen in den verschiedenen Pflegestufen sind, regelt die Beitragspflichten und enthält auch Vorschriften zur Pflegequalität und ihrer Absicherung und Kontrolle. Pflege kann ambulant oder stationär erfolgen. Auch gibt es die Möglichkeit, bei Pflege durch Angehörige ein Pflegegeld zu erhalten. Außerdem ist im Gesetz geregelt, nach welchen Pflegesätzen und in welchem Verfahren die Pflegeheime und ambulante Pflegedienste von der Versicherung finanziert werden.! Pflegekassen haben oft ein Interesse daran, möglichst wenig Geld auszugeben. Wenn Sie den Eindruck haben, das Personal reicht aus finanziellen Gründen hinten und vorne nicht und dies beeinträchtigt die Pflege und die soziale Betreuung: Wenden Sie sich nicht nur an das Heim, sondern auch an die Pflegekasse. Ändert sich nichts, sind Klagen vor dem Sozialgericht angezeigt. Ergänzend zu den Leistungen der Pflegekasse müssen viele Menschen Sozialhilfe in Anspruch nehmen, da die Pflegekasse nur die Pflege, nicht aber Unterkunft und Verpflegung finanziert. Im SGB XII gibt es daher ein eigenes Kapitel Hilfe zur Pflege. Der Beitrag der Sozialhilfe geht direkt an das Pflegeheim, dem Bewohner bleibt nur ein sog. Taschengeld". Hilfe zur Pflege nach SGB XII Ziel der ambulanten Hilfe zur Pflege ist die häusliche Pflege sicher zu stellen, sofern die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen oder die hierfür erforderliche Pflegestufe I nicht erreicht wird. Die Sozialhilfe tritt nicht ein, wenn andere Hilfen zur Verfügung stehen. So sind auf die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach dem Elften Sozialgesetzbuch vorrangig anzurechnen. Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer (voraussichtlich mindestens 6 Monate) in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, ist Hilfe zur Pflege zu gewähren. Die Hilfe zur Pflege entspricht nach Art und Umfang grundsätzlich den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie wird an Personen erbracht, die wegen Krankheit oder Behinderung einen dauernden Hilfebedarf bei den persönlichen Verrichtungen haben. Die Art und der Umfang des Pflegebedarfs sowie die Einstufung in die Pflegestufen I bis III werden vom medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt. Von der Pflegekasse wird ein Pflegegeld oder eine Sachleistung (Übernahme der Kosten der Pflegeeinsätze durch ambulante Dienste und Sozialstationen) gewährt, dessen Höhe nach den Pflegestufen gestaffelt ist. Wenn kein Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung besteht und der Hilfesuchende die erforderlichen Kosten nicht selbst aufbringen kann, wird das Pflegegeld bzw. die Sachleistung vom Sozialamt bezahlt. Die Leistungen des Sozialamtes können auch über diejenigen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinaus gehen. Insbesondere wenn die unterste Pflegestufe der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht erreicht wird, oder wenn das Pflegegeld bzw. die Sachleistung nicht ausreicht, um die ambulante Pflege sicher zu stellen, ist eine ergänzende Pflegebeihilfe zu gewähren. Bei Hilfe durch Angehörige, etc. können die angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson übernommen werden, bei Einschaltung einer Pflegefachkraft (soziale Dienste) die anfallenden Entgelte. Michael Wissussek / Emotionspflege2011

5 Übersicht / Leistungen Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI)/Fünftes Buch ( V ) Große Toilette An u. Auskleiden Hautpflege Kämmen Mund und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe Rasieren Waschen (im Bett oder am Waschbecken) / Duschen / Baden umfasst gegebenenfalls Haarwäsche) Transfer aus dem Bett / ins Bett Bett machen / richten Pflegefachkraft (nur ausnahmsweise Ergänzende Hilfen) / Fachkraft für Grundpflege Kleine Toilette An / Auskleiden Hautpflege Mund u. Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe Teilwäsche (im Bett oder Waschbecken) Transfer aus dem Bett/ ins Bett Pflegefachkraft (nur ausnahmsweise Ergänzende Hilfen) Hilfen bei Ausscheidungen (Darm- und Blasenentleerung, Hilfe bei Erbrechen) An-/ Auskleiden Hilfe beim Gang zur Toilette Pflege bei Katheter- und Urinalversorgung Pflegefachkraft

6 Verabreichen von Nahrung Mundgerechtes Portionieren Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes Essen und Trinken geben (löffelweise / schluckweise) Mundpflege bzw. Prothesenpflege Teilwaschen Altentherapeut/in / Fachkraft Verabreichen von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Sonde Vorrichten der Sondennahrung Überprüfung der Lage der Sonde Verabreichung der Sondennahrung einschließlich deren Überwachung Spülen der Sonde nach Applikation Reinigen der Gebrauchsgegenstände Pflegefachkraft - Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (keine Spaziergänge, nicht zu kulturellen Veranstaltungen) An- / Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung Treppensteigen Begleitung zu Behörden, Ärzten oder zum Einkauf Pflegefachkraft / Altentherapeut/in Ergänzende Hilfen Spezielle Hilfe / Pflege: Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem (auch Entsorgung von Sekret über Magensonde) Hilfe und Pflege bei Blasen- und/oder Darmentleerung (auch Stomaversorgung/Katheter) Teilwaschen Nur Pflegefachkraft

7 Einfache Hilfen bei Ausscheidungen ( Darm- und Blaseentleerungen, Hilfe bei Erbrechen) beinhaltet ggf. alternativ: An- / Auskleiden Hilfe beim Gang zur Toilette Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem Hilfe und Pflege bei Blasen- und/oder Darmentleerung Ergänzende Hilfen, Altentherapeut/in Spezielles Lagern Bett machen/ richten Lagern Dekubitusprophylaxe (ggf. mit Haupflege ) Pflegefachkraft Mobilisation Vorbeugen von Gelenkversteifungen durch mehrmaliges Bewegen gefährdeter Gelenke Vorbeugen von Lungenentzündungen durch spezielle Atemübungen Pflegefachkraft (nur ausnahmsweise Ergänzende Hilfen) Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen Hauswirtschaftliche Fachkraft Altentherapeut/in Ergänzende Hilfen Beheizen Voraussetzung: Befeuerung mit Holz, Kohle, Öl Heizmaterial herbeischaffen/ aufschichten/ einfüllen Heizmaterial anzünden Asche leeren Ofen säubern Hauswirtschaftliche Fachkraft Ergänzende Hilfen, Altentherapeut/in

8 Zubereitung einer ( i.d.r. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen Kochen Spülen, Geschirr aufräumen Reinigen des Arbeitsbereiches Hauswirtschaftliche Fachkraft Ergänzende Hilfen, Altentherapeut/in : Einkauf / Besorgungen Erstellung eines Einkaufs- / Speiseplanes Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und der hauswirtschaftlichen Versorgung Besorgung (Apotheke, Post, Reinigung) Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung Hauswirtschaftliche Fachkraft Ergänzende Hilfen, Altentherapeut/in Waschen, Bügeln, Putzen Die gesamte Pflege der Wäsche und Kleidung (auch Ausbessern) Bügeln und Einräumen der Wäsche Putzen beinhaltet auch: Fenstervorhänge abnehmen, waschen, aufhängen Fensterputzen Reinigen und Abtauen des Kühlschrankes/ der Gefriertruhe Reinigen eines Haustierkäfigs Trennung und Entsorgung des Abfalls Reinigung des Bades, Toilette, Küche Staubsaugen, Nassreinigen Spülen (wenn nicht Teilleistung der Zubereitung einer warmen Mahlzeit) Staubwischen Reinigung des Treppenhauses (kleine Kehrwoche ) Altentherapeut/in, 87 b ergänzende Hilfe. Michael Wissussek / Emotionspflege2011

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