Sozialreferat Stadtjugendamt S II - KT/FT

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1 Telefon: Telefax: Sozialreferat Stadtjugendamt S II - KT/FT Kinderkrippe an der Wolfratshauser Str. 350 St. Gabriel Häuser für Frauen, Mutter und Kind Errichtung von zwei Gruppen mit 24 Plätzen Träger: Schwestern vom Guten Hirten (Körperschaft des öffentlichen Rechts) 19. Stadtbezirk, Thalkirchen, Obersendling, Fürstenried, Forstenried, Solln (Produkt 2.1.1) - Zuschuss an den Träger für den laufenden Betrieb - Investitionskostenzuschuss an den Träger für den Umbau bis zur Höhe von Zuschuss für Erstausstattung bis zur Höhe von Ausweitung des Mehrjahresinvestitionsprogramms , Investitionsliste 1, Gliederungsziffer 4642 bis zur Höhe von Außerplanmäßige Mittelbereitstellung bei Haushaltsstelle Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom (SB+VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Ausgangslage Der Träger unterhält auf dem ehemaligen Klostergelände St. Gabriel an der Wolfratshauser Str. 350 die Einrichtung St. Gabriel Häuser für Mutter und Kind. Im Haus Hagar befindet sich eine Frauenschutzwohnung und im Haus Mirjam wohnen obdachlose Frauen. Im Haus Debora werden minderjährige Mütter aufgenommen ( 19, SGB VIII), die Schule oder Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben und die aufgrund ihrer gesamten Lebenssituation sozialpädagogische Unterstützung benötigen. Für die Betreuung der kleinen Kinder werden bislang maximal 22 Plätze für Kinder im Alter von unter einem bis sechs Jahren angeboten, die jedoch den Münchner Eltern aus dem Stadtteil bislang nicht zur Verfügung stehen. Der Träger hat ein Konzept vorgelegt, das die wesentlichen Themen und Qualitätsstandards, wie sie heute im Bereich Kinderkrippen gefordert werden, beinhaltet. Aufgrund der langjährigen Erfahrung im Umgang mit Kleinkindern aus überwiegend belas-

2 Seite 2 teten Lebensverhältnissen bietet der Träger Fachwissen aus der pädagogischen Praxis im Hinblick auf Integration sowie Frühförderung entwicklungsverzögerter oder verhaltensauffälliger Kinder. Ein weiterer Schwerpunkt heißt Interkulturelle Pädagogik, bedingt durch einen steten Anteil Kinder ausländischer Herkunft. Der Träger beantragt mit Schreiben vom (s. Anlage 1) die vertragliche Förderung der Betreuungsplätze als anerkannte Kinderkrippe. Die Gründe für die Umwandlung und Erweiterung der vorhandenen 22 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren in 24 Krippenplätze für Kinder von null bis drei Jahren liegen darin, dass ein leichter Rückgang des Klientels zu beobachten ist und 12 Plätze für Kinder im Alter von null bis drei Jahren für das Haus Debora genügen würden. Gleichzeitig könnte der Träger zwölf Plätze für Münchner Eltern bereitstellen und somit zur Erhöhung des derzeitigen unterdurchschnittlichen Versorgungsgrades im 19. Stadtbezirk beitragen. Der Planungsrichtwert liegt bei 20 %. 2. Bedarfslage Im Planungsbereich 19/3 im Stadtbezirk 19, Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln, liegt der Versorgungsgrad mit Krippenplätzen derzeit bei 6,33 %. Die vorhandenen 33 Krippenplätze sind ausschließlich privat-gewerblich organisiert. Die Einrichtung an der Watteaustraße 7 hat neun Plätze, die an der Wilhelm-Leibl- Straße 40 hat 24 Plätze. Im Planungsbereich Solln gibt es den geplanten Standort für eine drei- bis viergruppige Kinderkrippe an der Herterichstr Für diesen liegt jedoch noch kein Entwurf eines Bebauungsplanes vor, so dass hier keinerlei Planungssicherheit besteht. Es sind keine weiteren Standorte für Krippenplätze geplant. Auch nach Aussage der Sprecherin des Facharbeitskreises Kinder von Regsam Stadtbezirk 19, müsste der Versorgungsgrad in Solln dringend verbessert werden. Hierbei wurde auch Bedarf an Kinderkrippenplätzen signalisiert mit dem Hinweis auf die Wohneinrichtung für Familien aus Unterkünften an der Wolfratshauser Str Jahr Zahl der Kinder im Alter zwischen 0-3 Jahren Bedarf nach dem Versorgungsrichtwert von 20 % Anzahl der vorhandenen Plätze Bedarf nach Abzug der vorhandenen Plätze EWO-Statistik 2003 lt. Planungsref. 8/04 Im vorliegenden Fall können mit vergleichsweise geringem städtischen Mitteleinsatz in Höhe von rund ,- pro Krippenplatz (Neubau, ,- /Platz für Investition und Ersteinrichtung, Durchschnitt aus 2003), also zu knapp 25 % der sonstigen Neubaukosten, 12 Ganztagsplätze zur Belegung aus dem Stadtbezirk neu geschaffen werden (Produkt 2.1.1). Das Sozialreferat befürwortet aus den oben genannten Gründen die Schaffung der Kinderkrippenplätze an der Wolfratshauser Str Da das Anwesen bereits vom Träger seit langem genutzt wird und die betreffenden Räume lediglich neu aufgeteilt und renoviert werden, erfolgt keine öffentliche Ausschreibung nach den Grundsätzen zur Ausschreibung und Auswahl von Trägerschaften für bezuschusste soziale Einrichtungen. Die Regierung von Oberbayern wurde vom Träger bereits eingeschaltet und hat ihr Einverständnis zu den Planungen erklärt.

3 Seite 3 3. Kosten und Finanzierung Für Umbau und Renovierung zur Schaffung von insgesamt 24 Krippenplätzen, wovon 12 Plätze zusätzlich für den Stadtteil entstehen, beantragt der Träger eine Zuwendung in Höhe von und für Ergänzung der Ausstattung (Einrichtungsgegenstände und Spielmaterial) eine Zuwendung in Höhe von (insgesamt ). Für den Krippenumbau und für den Umbau von weiteren Räumen, die der Kinderkrippe angegliedert sind, entstehen insgesamt Kosten in Höhe von (ohne Erstausstattung!). Der Träger finanziert hiervon laut Schreiben vom aus Eigenmitteln Für die Einrichtung der weiteren Räume wendet der Träger aus Eigenmitteln auf. Es entstehen keine Mietkosten, jedoch die üblichen Betriebskosten für eine Einrichtung dieser Art, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen. Die jährlichen Kosten für den laufenden Betrieb der Einrichtung setzen sich wie folgt zusammen: Ausgaben: Personalkosten (lt. Personal-u. Organisationsreferat vom ) Verpflegung Verwaltungskosten Sonstige Sachkosten Einnahmen: Gebühren und Verpflegungsgeldern voraussichtlich Defizitbetrag: (Ausgaben. /. Einnahmen) Die Einrichtung kann derzeit nicht mehr zum Krippenförderplan angemeldet werden, da das der Stadt München zustehende Platzkontingent bereits durch anderweitige dringliche Planungen ausgeschöpft ist. Laufende staatliche Betriebskostenzuschüsse können daher, wie bei anderen geplanten Einrichtungen auch, nicht in Anspruch genommen werden. Nach aktueller Information der Regierung von Oberbayern steht eine Aufhebung der derzeit noch geltenden Kontingentierung in Aussicht. Damit könnte zu gegebener Zeit diese Kinderkrippe wie auch andere geplante Einrichtungen in den Förderplan aufgenommen werden. Investitionskostenzuschüsse nach Art. 10 FAG kommen nicht in Betracht, da die Fördersumme die Antragsgrenze von (ohne Erstausstattung) unterschreitet. Die Höhe der Personalkosten beruht auf einer Berechnung des Personal- und Organisationsreferat vom analog vergleichbarer Kinderkrippen. Bisher erfolgte die Finanzierung der Plätze über Tagessätze gem. 19 SGB VIII (KJHG). Nach Auskunft der Geschäftsstelle der Entgeltkommission des Sozialreferats fallen für einen über Tagessatz finanzierten Platz, gemäß 19 SGB VIII, jährlich der-,,

4 Seite 2 zeit etwa Zuschüsse an. Diese Finanzierung entfällt bei Förderung der Einrichtung als Kinderkrippe. Die Förderung eines Krippenplatzes beträgt nach vorstehender Rechnung jährlich derzeit etwa pro Platz. Die Verantwortung für den Umbau und für die Einrichtung der Kinderkrippe liegt beim o.g. Träger. Es ergeht an dieser Stelle der Hinweis, dass das Zuwendungslimit für die Investition bei maximal liegt und weitere Zuschüsse nicht gewährt werden. Die Kostenschätzung für das Umbauvorhaben liegt vor gemäß DIN 276 (Anlage 2 ) und wurde dem Baureferat zur Überprüfung vorgelegt. Die Kosten für den laufenden Betrieb der Einrichtung werden dem Träger im Rahmen eines Betriebsträgervertrages erstattet. Mit diesem Vertrag übernimmt die Stadt im Rahmen der vom Stadtrat genehmigten Haushaltsmittel das Betriebsdefizit der Kinderkrippe. Dieser Defizitausgleich ist der Höhe nach grundsätzlich begrenzt auf den Zuschussbedarf für einen von der Heimaufsicht genehmigten Platz. Die Personalkosten werden nur bis zur Höhe des jeweils aktuellen, vom Personal- und Organisationsreferat erstellten Personalplans anerkannt. Der Vertrag regelt auch, dass der Träger verpflichtet ist, die Gebührenregelung für städtische Kinderkrippen anzuwenden und dass weitere Einnahmen, wie Spenden, Zuschüsse von Dritten etc. zuschussmindernd einzusetzen sind. Außerdem verpflichtet sich der Träger, nur Kinder aufzunehmen, deren Personensorgeberechtigten in der Landeshauptstadt München wohnen. Da die Maßnahme noch nicht im Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms enthalten ist, muss dieses in Investitionsliste 1, Gliederungsziffer 4642, entsprechend ausgeweitet werden (s. Ziffer 3 des Referentenantrags). Im Haushaltsplan 2005 sind keine Haushaltsmittel für den Umbau und den Betrieb der Einrichtung (voraussichtlich ab September 2005) veranschlagt. Die benötigten Investitionsförderungskosten bis zu ,- müssen bei der Haushaltsstelle , Kindertagesbetreuung, Investitionszuschuss Kinderkrippe St. Gabriel, außerplanmäßig bereitgestellt werden. Als Deckung können Mittel des Jahres 2004 aus der Haushaltsstelle , Kindertagesbetreuung, An Sozialdienst Kath. Frauen e.v., in gleicher Höhe benannt werden. Die laufenden Betriebskosten für die Zeit von September 2005 (voraussichtlicher Betriebsbeginn) bis zum in Höhe von ,- können ebenfalls aus Mitteln des Jahres 2004 bei der Haushaltsstelle , Kinderkrippen, An Arbeiterwohlfahrt KV München, beglichen werden. Die Betriebskosten für das Jahr 2006 werden zum Haushalt des Jahres 2006 beim Unterabschnitt 4642, Kindertagesbetreuung, angemeldet. Die Schaffung der 24 neuen Krippenplätze im Stadtbezirk 19 entspricht dem vom Stadtrat für 2005 beschlossenen Ziel des bedarfsgerechten Ausbaus von Kindertagesbetreuung (Beschluss der Vollversammlung vom ) sowie dem Grundsatzbeschluss zum weiteren Ausbau von Kinderkrippenplätzen (Beschluss der Vollversammlung vom ).

5 Seite 5 Falls die erforderlichen Mittel im Haushalt 2006 nicht zur Verfügung gestellt werden, so ist die Weiterführung der Einrichtung nicht möglich und die Krippenplätze für Münchner Familien mit Kindern der Altersgruppe bis zu drei Jahren können nicht geschaffen werden. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Die Stadtkämmerei ist mit der vorgeschlagenen Ausweitung des Mehrjahresinvestitionsprogramms und der dargelegten Finanzierung einverstanden. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, den Verwaltungsbeirätinnen Frau Stadträtin Zurek und Frau Stadträtin Gebhardt, der Frauengleichstellungstelle, der Stadtkämmerei, dem Vorsitzenden, den Fraktionssprechern/innen und der/dem Kinder- und Jugendbeauftragten des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirks Thalkirchen, Obersendling, Fürstenried, Forstenried, Solln, dem Schul- und Kultusreferat HA BP, dem Baureferat und dem Personal- und Organisationsreferat ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. wie in der gemeinsamen Sitzung des Sozialhilfeausschusses und des Sozialausschusses vom Der Sozialausschuß hat die Annahme des Referentenantrages in folgender Fassung beschlossen bzw. empfohlen: Der Sozialausschuß beschließt als Senat: 1. Der Bedarf gem. NBP wird genehmigt. 2. Das Planungskonzept mit Baukosten von 1,35 Mio.DM (ohne Leistungen von Architekten und Ingenieuren) wird nach Maßgabe der vorgelegten Entwurfspläne genehmigt. Werden diese Baukosten gesenkt, so erhöht sich das Honorar des Architekten gem. Honorarordnung. 3. Abweichend von den Hochbau-Richtlinien wird gleichzeitig die Projektgenehmigung erteilt. 4. Das Kommunalreferat wird - vorbehaltlich der Genehmigung des Mehrjahresinvestitionsprogramms durch die Vollversammlung des Stadtrates beauftragt, die Ausführung vorzubereiten. 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen. 6. Die Baukosten werden aus Mitteln der nichtrechtsfähigen Heinrich Flaschenträger- Elisabeth-Rath-Stiftung finanziert. Der Sozialausschuß beschließt als vorberatender Ausschuß:,,

6 Seite 2 7. Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionspgogramms wird in der Investitionsliste 1 bei der Investitionsgruppe 8900, Kenn-Nr. 2, wie folgt geändert: Gesamtkosten Jahresraten des Programmzeitraumes (in Tausend DM) alt B Z neu B Z II. Antrag des Referentenwie in der gemeinsamen Sitzung des Sozialhilfeausschusses und des Sozialausschusses vom durch den Sozialausschuß beschlossen bzw. empfohlenen Fassung, jedoch mit folgender Richtigstellung von Ziffer 2 und 7: 1. Den Schwestern vom Guten Hirten, Körperschaft des öffentlichen Rechts, wird als Träger der zukünftigen Kinderkrippe mit 24 Plätzen an der Wolfratshauser Str. 350 für die notwendigen Umbaumaßnahmen und die Ersteinrichtung ein Zuschuss bis zur Höhe von ( Investition, Einrichtung) gewährt. 2. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, zu gegebener Zeit den Vertrag über den Defizitausgleich für Betriebs- und Personalkosten mit dem Träger abzuschließen. 3. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm , Investitionsliste 1, Gliederungsziffer 4642, Maßnahmenummer 7810 wird wie folgt ausgeweitet: Gesamtkosten In alt: B 0 G 0 neu Liste 1: B 194 G ff Im Vermögenshaushalt 2005 werden bei der Haushaltsstelle , Kinderkrippen, Investitionszuschuss Kinderkrippe St. Gabriel, ,- für die baulichen Voraussetzungen zur Schaffung der Kinderkrippe in der Wolfratshauser Straße 350 und für die Erstausstattung außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (HST ) in gleicher Höhe. Die ersatzweise angebotenen Deckungsmittel (Mittel des Jahres 2004 bei HST in gleicher Höhe) werden zugunsten der Allgemeinen Rücklage eingezogen.

7 Seite 7 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, den Investitionskostenzuschuss an die Schwestern vom Guten Hirten auszuzahlen. 6. Das Sozialreferat wird beauftragt, die zum Betrieb der Einrichtung erforderlichen Zuschussmittel zum Haushalt des Jahres 2006 in Höhe von anzumelden. 7. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Zuschussmittel wie oben dargestellt zu gewähren. Auf die staatlichen Betriebskostenzuschüsse muss derzeit verzichtet werden, da diese mangels Kapazitäten nicht mehr in das Kontingent des Krippenförderplans aufgenommen werden konnten (keine Förderung Art. 10 FAG wegen Unterschreitung der Grenze). 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. bei der Investitionsgruppe 8900, Kenn-Nr. 2, wie folgt geändert: Gesamtkosten Jahresraten des Programmzeitraumes (in Tausend DM) alt B Z neu B *) Z *) III. *) incl DM für Architekt- und Ingenieurleistungen Beschluss nach Antrag. Über die Ziffern 3, 4 und 7 des Referentenantrags wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss Der / Die Vorsitzende Der Referent Fried- Dr. Gertraud Burkert rich Graffe Ober/Bürgermeister/in Berufsm. Stadtrat,,

8 Seite 2 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei II/2 an die Stadtkämmerei II/12 an die Stadtkämmerei II/13 an die Stadtkämmerei, Kassen- und Steueramt, BWA-Vollzug an das Revisionsamt an das Kassen- und Steueramt-Bewirtschaftungsabteilung an die Frauengleichstellungstelle z. K. IV. Wv. -Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An S-Z-SP/SB An den Vorsitzenden, den/die Fraktionssprecher/innen und die/den Kinder- und Jugendbeauftragte/n des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirks Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried- Solln (6 x) An S-Z-F/S (2 x) An S-Z-F/HR An das Schul- und Kultusreferat An das Personal- und Organisationsreferat An das Baureferat z. K. Am I. A.

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