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1 Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / Antrag der Abg. Carla Bregenzer u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Die Rahmenbedingungen an unseren Hochschulen für das Selbstauswahlrecht in Numerus-clausus-Fächern Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. in welchen Studiengängen mit a) örtlichem Numerus clausus, b) bundesweiten Numerus clausus, mit jeweils wie vielen nominellen Studienanfängerplätzen, wie vielen Bewerbungen und wie vielen tatsächlichen Studienanfängern nach einer Annahme, die sich auf das Bewerber/-innen-Verhalten des Wintersemester 2003/2004 stützt, im Wintersemester 2005/2006 an den einzelnen Hochschulen des Landes zu rechnen ist, wenn erstmals nach der geplanten Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes zum Studium zugelassen wird; 2. wie hoch im WS 2005/2006 an den einzelnen Hochschulen voraussichtlich der Anteil der Studienanfänger nach Auswahlverfahren sein wird im Verhältnis zur jeweiligen Gesamtzahl der Studienanfänger; 3. wie viele Studienanfängerplätze in welchen Studiengängen an welchen badenwürttembergischen Hochschulen aus heutiger Sicht auch im Wintersemester 2005/2006 von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben werden; 4. welche Gründe die Kultusministerkonferenz bewogen haben, entgegen anders gerichteten Diskussionen letztendlich doch an der ZVS festzuhalten und Studiengänge mit bundesweitem nc in ihrer Verteilungszuständigkeit zu belassen; Eingegangen: / Ausgegeben:

2 5. welche Hochschulen in Baden-Württemberg ihre Studienanfänger bereits bisher selbst ausgewählt haben a) in bundesweit beschränkten Fächern mit 24 % Selbstauswahlquote, b) in örtlich beschränkten Fächern mit 90 % Selbstauswahlquote, welche Auswahlverfahren im Einzelnen dafür gewählt wurden und ob es jeweils eine systematische Begleitforschung dazu gab, mit der die Erfahrungen gesichert und die Effekte belegt werden können; 6. welche Hochschulen für welche Studiengänge Anträge auf die im Landeshaushalt in Kapitel 1402 TitGr. 78 veranschlagten für die wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung, Durchführung und Evaluierung der (Auswahl)Verfahren gestellt haben, welche Anträge in welcher Höhe in 2004 berücksichtigt wurden und welche Projekte mit derselben Summe in 2003 ermöglicht wurden; 7. für welche Studiengänge an unseren Hochschulen mit welcher Begründung die Möglichkeit der Selbstauswahl in der Vergangenheit ausgeschlossen wurde; 8. in welcher Größenordnung das Land Baden-Württemberg die ZVS in den vergangenen fünf Jahren mitfinanziert hat und in welchem Umfang sich durch die Reduzierung der ZVS-Vergabevolumina dieser Finanzierungsbeitrag voraussichtlich reduzieren wird Bregenzer, Kaufmann, Rivoir, Schmidt-Kühner, Utzt, Wichmann, Alfred Winkler SPD Begründung Das Selbstauswahlrecht wird als einer der zentralen Schlüssel zur Qualitätssteigerung der Hochschulen und zur Reduzierung des Studienabbruchs verstanden. Für eine realistische Bewertung dieser Aussagen ist die Kenntnis über die tatsächliche Größenordnung dieser Studiengänge und die Validität der Auswahlverfahren notwendig. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 26. August 2004 Nr /307 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. in welchen Studiengängen mit a) örtlichem Numerus clausus, b) bundesweiten Numerus clausus, mit jeweils wie vielen nominellen Studienanfängerplätzen, wie vielen Bewerbungen und wie vielen tatsächlichen Studienanfängern nach einer Annahme, die sich auf das Bewerber/-innen-Verhalten des Wintersemester 2003/2004 stützt, im Wintersemester 2005/2006 an den einzelnen Hochschulen des Landes zu rechnen ist, wenn erstmals nach der geplanten Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes zum Studium zugelassen wird; Zulassungszahlen werden für die Dauer von höchstens einem Jahr festgesetzt. Die Entscheidungen über die Zulassungsbeschränkungen zum Wintersemester 2005/06 werden im Frühjahr 2005 fallen. Dabei werden die Daten am Stichtag 1. Januar 2005 und das Bewerberverhalten im Wintersemester 2004/05 berücksichtigt. Im Wintersemester 2003/04 gab es an den einzelnen Landeshochschulen in insgesamt 550 Studiengängen einen Numerus clausus. Die Daten für die einzelnen Studiengänge am Stichtag für das Wintersemester 2005/06 sind derzeit noch nicht absehbar, und auch das Bewerberverhalten unterliegt erfahrungsgemäß erheblichen Schwankungen. Deshalb ist es derzeit nicht möglich, auf seriöse Weise die Prognose wie erbeten studiengang- und hochschulspezifisch zu erstellen. Der folgenden Stellungnahme liegen daher höher aggregierte Zahlen zugrunde. a) Studiengänge mit örtlichem Numerus clausus An den Universitäten des Landes bestanden zum Wintersemester 2003/04 zahlreiche örtliche Zulassungsbeschränkungen. Die folgende Tabelle nennt für die quantitativ bedeutsameren Studiengänge, soweit Zulassungszahlen festgesetzt waren, die Zulassungszahlen, die Zahl der Bewerbungen und die Zahl der Einschreibungen im Wintersemester 2003/04: 3

4 Studiengang Zulassungszahl Zahl der Bewerbungen Zahl der Einschreibungen Anglistik Architektur Biochemie Biologie (Lehramt) Ernährungswissenschaften Geowissenschaften Germanistik Informatik Kunstgeschichte Luft- und Raumfahrttechnik Molekulare Medizin Pädagogik Politologie Rechtswissenschaft Soziologie Sport Übersetzen und Dolmetschen Volkswirtschaftslehre Wirtschaftswissenschaften, BWL (außer ZVS) Wirtschaftsing.wesen Wirtschaftspädagogik An den Pädagogischen Hochschulen gab es im Wintersemester 2003/04 in den Studiengängen Lehramt an Grund- und Hauptschulen und Lehramt an Realschulen an den Pädagogischen Hochschulen Freiburg, Heidelberg und Karlsruhe Zulassungsbeschränkungen, während diese Studiengänge an den übrigen Pädagogischen Hochschulen zulassungsfrei waren. Der Studiengang Lehramt an Sonderschulen unterlag an allen Hochschulen einem Numerus clausus. Im so abgegrenzten zulassungsbeschränkten Teil ergab sich das folgende Bild: Studiengang Zulassungszahl Zahl der Bewerbungen Zahl der Einschreibungen Lehramt an Grund- und Hauptschulen Lehramt an Realschulen Lehramt an Sonderschulen An den Fachhochschulen bestand im Wintersemester 2003/04 nahezu flächendeckend ein Numerus clausus. In den wichtigsten Studiengängen ergaben sich die folgenden Zulassungs-, Bewerber- und Einschreibezahlen: Studiengang Zulassungszahl Zahl der Bewerbungen Zahl der Einschreibungen 4 Betriebswirtschaft Informatik Wirtschaftsing.wesen Bauing.wesen, Architektur, Vermessungswesen Elektrotechnik Maschinenbau Sozialwesen

5 Im örtlichen Vergabeverfahren sind die Bewerberzahlen immer noch durch viele Mehrfachbewerbungen überhöht. Als das Vergabeverfahren schematisch nach einheitlichen Kriterien durchgeführt wurde, konnte der einzelne Studienbewerber durch Mehrfachbewerbungen seine Chancen verbessern, ohne dafür einen besonderen zusätzlichen Aufwand leisten zu müssen. Es ist davon auszugehen, dass eine Intensivierung der Auswahlverfahren die Zahl der Mehrfachbewerbungen spürbar vermindern wird. Für die Bewerber wird es zunehmend sinnvoll, sich auf die Hochschule zu konzentrieren, an der in erster Priorität ein Studienplatz angestrebt wird. Daher dürfte zum Wintersemester 2005/06 im Vergleich zum Wintersemester 2003/04 die Zahl der Bewerbungen zurückgehen, obwohl die Zahl der Bewerber und Bewerberinnen demografisch bedingt zunehmen wird. Die fortschreitende Umstellung auf gestufte Studiengänge (Bachelor, Master) wird die Zahl der zulassungsbeschränkten Studiengänge erhöhen. An der Gesamtzahl der Studienplätze sind eher geringfügige Änderungen zu erwarten, dagegen dürfte sich das Annahmeverhalten insbesondere an den Universitäten verbessern und eine Vollauslastung der angebotenen Studienanfängerplätze sichern. b) Studiengänge mit bundesweitem Numerus clausus (ZVS-Studiengänge) im WS 2003/04 Studiengang Zulassungszahl Zahl der Bewerbungen Zahl der Einschreibungen Betriebswirtschaftslehre Biologie Medizin Pharmazie Psychologie Zahnmedizin Der Studiengang Betriebswirtschaftslehre wird zum Sommersemester 2005 aus dem ZVS-Verfahren ausbezogen. Obwohl im ZVS-Verfahren keine Mehrfachbewerbungen möglich sind, ist angesichts eines breiten Angebots an betriebswirtschaftlichen Studiengängen außerhalb des ZVS-Verfahrens an Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien davon auszugehen, dass die Bewerberzahl systemübergreifende Mehrfachbewerbungen enthält. Daher dürfte die Ausbeziehung nicht zu einer gravierenden Steigerung der Zahl der Bewerbungen führen. Bei den voraussichtlich im zentralen Vergabeverfahren verbleibenden Studiengängen sind keine erheblichen Änderungen zu erwarten. 2. wie hoch im WS 2005/2006 an den einzelnen Hochschulen voraussichtlich der Anteil der Studienanfänger nach Auswahlverfahren sein wird im Verhältnis zur jeweiligen Gesamtzahl der Studienanfänger; In Studiengängen mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen werden nach der Berücksichtigung von Vorwegabzügen in Höhe von rund 15 % (ausländische Studienbewerber, Härtefälle, Zweitstudien) 90 % der Studienanfängerplätze nach dem Ergebnis der von den Hochschulen durchgeführten Auswahlverfahren vergeben, das entspricht 77 % aller Studienplätze (90 % von 85 %). In ZVS-Studiengängen werden voraussichtlich 60 % der nach den Vorwegabzügen verbleibenden Studienplätze im Auswahlverfahren vergeben, das entspricht 51 % aller Studienplätze (60 % von 85 %). Auf der Grundlage der Zulassungszahlen für das Studienjahr 2004/05 und der Studienanfängerzahlen aus dem Studienjahr 2003/04 ist zu erwarten, dass der Anteil der Studienanfänger nach Auswahlverfahren im Verhältnis zur jeweiligen Gesamtzahl der Studienanfänger an den Universitäten Freiburg, Heidelberg, Stuttgart und Tübingen bei etwa 45 % liegen wird. An den Universitäten Karlsruhe und Konstanz ist der Anteil der Numerus-clausus-Fächer kleiner; entsprechend ist der Anteil der Studienanfänger nach Auswahlverfahren mit 35 % geringer. An der Universität Ulm wird dieser Anteil nur bei gut 30 % liegen, weil hier vergleichsweise hohe Studienplatzzahlen zulassungsfrei oder in das ZVS-Verfahren einbe- 5

6 6 zogen sind. Dagegen ist für die Universität Hohenheim wegen verbreiteter Zulassungsbeschränkungen ein Anteil von 60 % zu erwarten. An der Universität Mannheim bestehen flächendeckend Zulassungsbeschränkungen; daher wird hier der Anteil bei knapp 77 % liegen. Die grundständigen Lehramtsstudiengänge an den Pädagogischen Hochschulen unterliegen jetzt ausnahmslos Zulassungsbeschränkungen. Mit einer Änderung zum Studienjahr 2005/06 ist nicht zu rechnen, sodass ein Anteil der Studienanfänger mit Auswahlverfahren von rund 77 % zu erwarten ist. Für die Design-Studiengänge der Fachhochschulen Pforzheim und Schwäbisch Gmünd werden wie auch an den Kunstakademien und Musikhochschulen die Studienplätze aufgrund der Ergebnisse einer Prüfung der künstlerischen Eignung vergeben. Ansonsten unterliegen die Studiengänge an den Fachhochschulen nahezu vollständig örtlichen Zulassungsbeschränkungen. Daher ist auch hier von einem Anteil von annähernd 77 % auszugehen. 3. wie viele Studienanfängerplätze in welchen Studiengängen an welchen badenwürttembergischen Hochschulen aus heutiger Sicht auch im Wintersemester 2005/2006 von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben werden; Im Wintersemester 2005/06 wird der Studiengang Betriebswirtschaftslehre nicht mehr in das ZVS-Verfahren einbezogen sein. Weitere Änderungen sind derzeit nicht absehbar. Die Zulassungszahlen für das Studienjahr 2005/06 werden aufgrund der Verhältnisse am Stichtag 1. Januar 2005 festgesetzt. Aus heutiger Sicht ist für das Wintersemester 2005/06 von Zulassungszahlen in folgender Größenordnung auszugehen: Studiengang Universität voraussichtliche Zulassungszahl im WS 2005/06 Biologie Freiburg 130 Heidelberg 80 Hohenheim 80 Karlsruhe 90 Konstanz 110 Tübingen 160 Ulm 80 Medizin Freiburg 320 Heidelberg 280 Heidelberg/Mannheim 165 Tübingen 155 Ulm 325 Pharmazie Freiburg 85 Heidelberg 45 Tübingen 50 Psychologie Freiburg 80 Heidelberg 85 Konstanz 85 Mannheim 75 Tübingen 95 Zahnmedizin Freiburg 40 Heidelberg 80 Tübingen 30 Ulm 30

7 4. welche Gründe die Kultusministerkonferenz bewogen haben, entgegen anders gerichteten Diskussionen letztendlich doch an der ZVS festzuhalten und Studiengänge mit bundesweitem nc in ihrer Verteilungszuständigkeit zu belassen; Baden-Württemberg hatte sich seit Jahren für eine grundlegende Veränderung des ZVS-Systems eingesetzt und angekündigt, den ZVS-Staatsvertrag zu kündigen, wenn nicht bis Juli 2004 eine Neuregelung erfolge. Das jetzt beschlossene ZVS- Modell sieht vor, dass 20 Prozent der Studienplätze nach der Abiturnote, 60 Prozent durch die Hochschulen selbst und nur noch 20 Prozent nach der Wartezeit vergeben werden. Diese Neuregelung im Hochschulrahmengesetz mit einer Auswahlquote von 60 Prozent, die die Länder auf maßgebliches Betreiben Baden-Württembergs über die Kultusministerkonferenz gegen die ursprüngliche Haltung des Bundes durchsetzen konnten, bedeutet einen wesentlichen Schritt vorwärts bei der Selbstauswahl der Studierenden. Die Neuregelung ist ein für die Länder akzeptabler Kompromiss, da damit insgesamt 80 Prozent der Studierenden nach Leistungskriterien ausgewählt werden und das HRG die Auswahlkriterien nicht abschließend festlegt, sondern die Ausgestaltung der Auswahlverfahren dem Landesrecht überlässt. Für die Landesgesetzgeber ergeben sich daraus neue Handlungsspielräume, die bislang durch den Bund ausgefüllt wurden. 5. welche Hochschulen in Baden-Württemberg ihre Studienanfänger bereits bisher selbst ausgewählt haben a) in bundesweit beschränkten Fächern mit 24 % Selbstauswahlquote, b) in örtlich beschränkten Fächern mit 90 % Selbstauswahlquote, welche Auswahlverfahren im Einzelnen dafür gewählt wurden und ob es jeweils eine systematische Begleitforschung dazu gab, mit der die Erfahrungen gesichert und die Effekte belegt werden können; a) Studiengänge mit bundesweitem Numerus clausus In bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern vergibt die jeweilige Hochschule die Studienplätze in der 24-Prozent-Selbstauswahlquote nach ihrer Entscheidung nach der Abiturdurchschnittsnote, dem Ergebnis eines Auswahlgesprächs, nach der Art einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit oder aufgrund einer Verbindung der genannten Maßstäbe (vgl. 32 Abs. 3 Nr. 2 b HRG i. V. m. Artikel 13 Abs. 1 Nr. 2 b ZVS-Staatsvertrag 1999). Zurzeit sind die Universitäts-Studienplätze in den Fächern Betriebswirtschaftslehre (Diplom; bis 2005), Biologie, Humanmedizin, Pharmazie, Psychologie, Tier- und Zahnmedizin bundesweit zulassungsbeschränkt. Tiermedizin wird in Baden-Württemberg nicht angeboten. Nach den dem Wissenschaftsministerium vorliegenden Satzungen werden von den Universitäten folgende Auswahlverfahren durchgeführt: Fach Universität Auswahlkriterien Betriebswirtschaftslehre Tübingen Abiturnote und Berufstätigkeit Biologie Tübingen Abiturnote und Berufstätigkeit Medizin Tübingen Auswahlgespräch Ulm Auswahlgespräch Pharmazie Tübingen Abiturnote und Berufstätigkeit Zahnmedizin Tübingen Abiturnote und Berufstätigkeit Ulm Auswahlgespräch 7

8 In den übrigen in das zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengängen haben die Universitäten die ZVS mit der Auswahl nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung beauftragt. b) Studiengänge mit örtlichem Numerus clausus In den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen trifft die Hochschule ihre Auswahlentscheidung in der 90-Prozent-Selbstauswahlquote nach dem Grad der Eignung und Motivation des Bewerbers für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf. Dabei sollen die in der Oberstufe erbrachten Leistungen einbezogen und (nach dem geltenden Hochschulzulassungsgesetz) die Kernfächer Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache und Mathematik besonders berücksichtigt werden. Außerdem können die Hochschulen die Abiturdurchschnittsnote, Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, besondere Vorbildungen, Praktika und andere außerschulische Leistungen, Auswahlgespräche oder schriftliche Tests berücksichtigen. Die Auswahlentscheidung ist anhand mehrerer Kriterien zu treffen. Die Hochschulen sind bei der Ausgestaltung der Verfahren, insbesondere bei den Kriterien, die sie anwenden wollen, deren Kombination und Gewichtung, im Weiteren frei. Die 90-Prozent-Selbstauswahlquote ist bei allen Studiengängen, die örtlich zulassungsbeschränkt 1 sind, obligatorisch. Nach den dem Wissenschaftsministerium vorliegenden Satzungen werden in folgenden grundständigen Studiengängen Auswahltests und Auswahlgespräche durchgeführt: Hochschule Studiengang Test Auswahlgespräch Universitäten 8 Freiburg Anglistik (Lehramt, Magister, Hauptfach) English and American Studies (Bachelor Hauptfach) Molekulare Medizin Philosophie Philosophie Philosophie/Ethik (Lehramt) (Lehramt, Hauptfach) (Lehramt, Beifach) Soziologie Soziologie Heidelberg Biologie (Lehramt) Geografie Geografie Geografie Geografie (Lehramt) Molekulare Biotechnologie Molekulare Zellbiologie Psychologie 1 vgl. die Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten im Wintersemester 2004/2005 und im Sommersemester 2005 vom 22. Juni 2004 (Gesetzblatt 2004, S. 448 ff.); die Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Pädagogischen Hochschulen im Wintersemester 2004/2005 und im Sommersemester 2005 vom 4. Juni 2004 (Gesetzblatt 2004, S. 433 ff.); die Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Fachhochschulen im Wintersemester 2004/2005 und im Sommersemester 2005 vom 16. Juni 2004 (Gesetzblatt 2004, S. 436 ff.).

9 Karlsruhe Konstanz Mannheim Stuttgart Architektur Biologie (Lehramt) Deutsch (Lehramt) Europäische Kultur und Ideengeschichte/European Studies Geoökologie Germanistik Kunstgeschichte Geschichte Pädagogik Literatur-Kunst-Medien Anglistik Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft Anglistik Anglistik Anglistik (Lehramt, Hauptfach) Anglistik (Lehramt, Beifach) Anglistik (Bachelor, Nebenfach) Germanistik/Deutsch Germanistik/Deutsch (Magister Nebenfach) Germanistik/Deutsch (Lehramt, Hauptfach) Germanistik/Deutsch (Lehramt, Beifach) Germanistik/Literaturwissenschaft Linguistik Pädagogik/Berufspädagogik Tübingen Internationale Betriebswirtschaftslehre Internationale Volkswirtschaftslehre 9

10 Ulm Fachhochschulen (Lehramt) Biochemie Molekulare Medizin Albstadt- Sigmaringen Standort Albstadt Albstadt- Sigmaringen, Standort Sigmaringen Biberach Esslingen (Technik) Esslingen (Technik), Standort Göppingen Heilbronn Heilbronn, Standort Künzelsau Konstanz Kommunikations- und Softwaretechnik Wirtschaftsinformatik Betriebswirtschaft Architektur Technische Betriebswirtschaft Wirtschaftsingenieurwesen Wirtschaftsinformatik Betriebswirtschaft und Unternehmensführung Electronic Business Weinbetriebswirtschaft Betriebswirtschaft und Kultur-Freizeit- Sportmanagement Betriebswirtschaft und Medien-, Produkt-, Kundenmanagement Angewandte Weltwirtschaftssprachen/Chinesisch Angewandte Weltwirtschaftssprachen/Indonesisch Architektur Betriebswirtschaftslehre Kommunikationsdesign 10

11 Nürtingen Nürtingen, Standort Geislingen Betriebswirtschaft Landschaftsarchitektur/ Landschaftsplanung Stadtplanung Volkswirtschaft Betriebswirtschaft Energie- und Recycling-Management Immobilienwirtschaft Business Law Offenburg Systemtechnik Deutsch-französischer Studiengang Pforzheim Betriebswirtschaft/ Beschaffung und Logistik Betriebswirtschaft/Controlling, Finanz- und Rechnungswesen Betriebswirtschaft/ International Business Betriebswirtschaft/Marketing Betriebswirtschaft/Marketing Betriebswirtschaft/Markt- und Kommunikationsforschung Betriebswirtschaft/ Personalmanagement Betriebswirtschaft/ Steuer- und Revisionswesen Betriebswirtschaft/Werbung Betriebswirtschaft/ Wirtschaftsinformatik Business Information Systems Elektrotechnik/Informationstechnik Maschinenbau Technische Informatik Wirtschaftsingenieurwesen Wirtschaftsrecht 11

12 Reutlingen Ulm Europäisches Studienprogramm für Betriebwirtschaft Deutsch-amerikanischer Studiengang Europäisches Studienprogramm für Betriebwirtschaft Deutsch-englischer Studiengang Europäisches Studienprogramm für Betriebwirtschaft Deutsch-französischer Studiengang Europäisches Studienprogramm für Betriebwirtschaft Deutsch-irischer Studiengang Europäisches Studienprogramm für Betriebwirtschaft Deutsch-italienischer Studiengang Europäisches Studienprogramm für Betriebwirtschaft Deutsch-spanischer Studiengang Digital Media In den anderen Studiengängen berücksichtigen die Hochschulen bei der Auswahlentscheidung die Kernfächer und vorangegangene Berufstätigkeiten oder Praktika. Zum Teil werden auch noch weitere Kriterien zusätzlich berücksichtigt wie z. B. die Durchschnittsnote der Hochschulzugangberechtigung oder Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung und außerschulische Qualifikationen, die über die Eignung für den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben. Die Zahl der örtlich zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengänge, in denen die Hochschulen bei der Auswahl der Studienanfänger das Ergebnis eines Auswahltests oder eines Auswahlgesprächs berücksichtigen, hat sich im letzten Jahr auf nunmehr 103 (siehe Tabelle oben) erhöht. Die Validität der jeweiligen Auswahlverfahren ist von den Hochschulen sicherzustellen und eventuell zu evaluieren. Besonders aktiv ist auf diesem Gebiet die Universität Mannheim. Deren institutionalisiertes Projekt Auswahlverfahren, das vom Wissenschaftsministerium gefördert wird, evaluiert den Prozess der Auswahl und die Validität der Auswahlentscheidungen. Dies umfasst eine erschöpfende Erhebung von Schulnoten sowie individuellen Schwerpunktsetzungen in der Schule, praktischen Erfahrungen und Auslandsaufenthalten. Erste vorläufige Ergebnisse zeigen, dass sich die Vorhersagekraft der Abitursdurchschnittsnote für den Studienerfolg durch die zusätzliche Berücksichtigung von Einzelnoten und außerschulischen Tätigkeiten teilweise signifikant erhöht. Auch seitens der ITB- Consulting, die im Auftrag baden-württembergischer Fachhochschulen (ebenfalls mit Unterstützung des Wissenschaftsministeriums) den Auswahltest für wirtschaftswissenschaftliche FH-Studiengänge entwickelt hat und betreut, wird derzeit eine Begleituntersuchung durchgeführt. In dieser Längsschnitt-Studie werden die Zusammenhänge zwischen den Testergebnissen einerseits und einer Reihe von Kriterien des Studienverlaufs und des Studienerfolgs andererseits ermittelt. Die Resultate sollen Anfang des kommenden Jahres vorliegen. Ähnliche systematische Begleituntersuchungen wurden mit durchweg positiven Ergebnissen auch zu anderen Studierfähigkeitstests durchgeführt. Hier ist insbesondere der in früheren Jahren eingesetzte Test für medizinische Studiengänge zu nennen. 6. welche Hochschulen für welche Studiengänge Anträge auf die im Landeshaushalt in Kapitel 1402 Titelgruppe 78 veranschlagten für die wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung, Durchführung und Evaluierung der (Auswahl)Verfahren gestellt haben, welche Anträge in welcher Höhe in 2004 berücksichtigt wurden und welche Projekte mit derselben Summe in 2003 ermöglicht wurden; Im Landeshaushalt stehen mehrere Kapitel zur Verfügung, um Auswahlverfahren zu fördern. Derzeit werden aus Kapitel 1402 Titelgruppe 79 und Titelgruppe 76 sowie Kapitel 1423 Titelgruppe 71 Auswahlverfahren gefördert. Im Einzelnen: 12

13 Kap TG 79 Auswahlverfahren: Mit den in dieser Titelgruppe zur Verfügung stehenden Mitteln wird der Test für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge gefördert, den die Fachhochschulen Albstadt-Sigmaringen, Esslingen (Technik), Heilbronn, Nürtingen und Pforzheim seit 1999 bei der Durchführung von Auswahlverfahren in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen mit unterschiedlicher Gewichtung anwenden. Die erfolgreiche gemeinsame Durchführung des Tests wurde in den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Reform des Hochschulzugangs vom 30. Januar 2004 positiv hervorgehoben. 2 Kap TG 76 HWP: Außerdem sind derzeit HWP-Mittel in Höhe von zur Förderung und Entwicklung und Durchführung von Auswahlverfahren ausgeschrieben. Bereitgestellt werden Mittel für zusätzliches Personal zur Entwicklung und Durchführung von Auswahlverfahren, bei denen entweder fachspezifische Studierfähigkeitstests oder Auswahlgespräche Kriterien sind. Ausschreibungsfrist war der 31. Juli Die eingegangenen Anträge werden derzeit ausgewertet. Kap TG 71 Fonds zur Stärkung der Lehre: Schließlich werden im Rahmen des Bündnisses für Lehre neun Einzelprojekte zur Förderung von Auswahlverfahren an Universitäten finanziert. Die Projekte wurden Ende 2002 bewilligt und haben überwiegend im Jahr 2003 begonnen (soweit Verlängerungsanträge gestellt wurden, stammen diese aus dem Jahr 2004). Die Programmlinie beinhaltet folgende zwei Schwerpunkte: Teil A: Entwicklung von Pilotprojekten: Gefördert wird die Entwicklung von materiell-inhaltlichen Kriterien als Grundlage künftiger satzungsrechtlicher Regelungen einschließlich einer Probephase (Testlauf) in den am Projekt beteiligten Studiengängen. Gefördert werden Projekte bis zu einer Projektdauer von 18 Monaten. Eine Verlängerung im Einzellfall ist im Rahmen des Auswahlverfahrens in begründeten Fällen möglich. Teil B: Finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Auswahlverfahren: Jede Universität kann zur organisatorischen Durchführung bereits bestehender oder mit entsprechenden Satzungen neu eingeführter Eignungsfeststellungsverfahren und Auswahlverfahren nach dem Universitätsgesetz mit bis zu insgesamt /Jahr für die Dauer von 3 Jahren finanziell unterstützt werden. Verlängerungen sind ausgeschlossen. 7. für welche Studiengänge an unseren Hochschulen mit welcher Begründung die Möglichkeit der Selbstauswahl in der Vergangenheit ausgeschlossen wurde; Die 90-Prozent-Selbstauswahlquote ist bei allen Studiengängen, die örtlich zulassungsbeschränkt sind, obligatorisch. Dem Ministerium liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Hochschulen ihre Auswahlentscheidungen auf andere Art und Weise treffen oder die Möglichkeit der Selbstauswahl in der Vergangenheit ausgeschlossen haben. Bei der 24-Prozent-Selbstauswahlquote in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen haben die Universitäten, die die ZVS mit der Auswahl nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung beauftragt haben, in der Regel als Begründung angegeben, dass sie nur unter den nach den beiden anderen Quoten verbliebenen Bewerberresten auswählen und nicht ausgewählte Bewerber im Wege des Nachrückverfahrens doch noch einen Studienplatz an ihrer Hochschule erhalten können. Die Selbstauswahlquote sei deshalb nicht attraktiv. Es ist daher ein besonderes Anliegen der baden-württembergischen Hochschulpolitik 2 Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Reform des Hochschulzugangs vom 30. Januar 2004, S

14 gewesen, die Attraktivität der Selbstauswahl im ZVS-Verfahren durch eine deutliche Erhöhung der Auswahlquote zu steigern. Mit der Anhebung der Selbstauswahlquote von 24 Prozent auf 60 Prozent ist nunmehr ein großer Schritt in die richtige Richtung gelungen. Die Landesregierung wird sich jedoch auch in Zukunft dafür einsetzen, die Selbstauswahlquote noch weiter zu erhöhen. 8. in welcher Größenordnung das Land Baden-Württemberg die ZVS in den vergangenen fünf Jahren mitfinanziert hat und in welchem Umfang sich durch die Reduzierung der ZVS-Vergabevolumina dieser Finanzierungsbeitrag voraussichtlich reduzieren wird. Das Land Baden-Württemberg hat sich an den Kosten der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in den letzten fünf Jahren wie folgt beteiligt: 2000: Kosten Gesamt Anteil Baden-Württemberg Bundesweite Vergabeverfahren ,30 DM ,61 DM Sitzlandkosten ,97 DM ,85 DM Summe ,46 DM 2001: Kosten Gesamt Anteil Baden-Württemberg Bundesweite Vergabeverfahren ,93 DM ,83 DM Sitzlandkosten ,04 DM ,31 DM Summe ,14 DM 2002: Kosten Gesamt Anteil Baden-Württemberg Bundesweite Vergabeverfahren ,66 EUR ,10 EUR Sitzlandkosten ,27 EUR ,39 EUR Summe ,49 EUR 2003: Kosten Gesamt Anteil Baden-Württemberg Bundesweite Vergabeverfahren ,83 EUR ,04 EUR Sitzlandkosten ,03 EUR ,68 EUR Summe ,72 EUR 2004: Kosten (vorläufig) Gesamt Anteil Baden-Württemberg (Abschlagszahlungen) Bundesweite Vergabeverfahren ,00 EUR ,00 EUR Sitzlandkosten ,00 EUR ,00 EUR Summe ,00 EUR 14

15 Für das Haushaltsjahr 2004 hat Baden-Württemberg die oben genannten Abschlagszahlungen geleistet. Nach Artikel 17 Abs. 3 des ZVS-Staatsvertrages 1999 werden die Anteilbeträge der Länder im Laufe eines jeden Haushaltjahres in zwei Teilbeträgen zum 1. Januar und zum 1. Juli nach den Ansätzen des Haushaltsplanes fällig. Über- und Minderzahlungen gegenüber dem sich nach der Jahresrechnung ergebenen Finanzbedarfs werden bei dem zweiten Teilbetrag des folgenden Haushaltsjahres ausgeglichen. Durch die Ausbeziehung des Studiengangs Rechtswissenschaften aus dem ZVS- Verfahren im Jahr 2002 konnte eine Prüfgruppe, d. h. drei Beamte des gehobenen Dienstes eingespart werden. In welchem Umfang sich die Mitfinanzierung durch die Herausnahme des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre zum Sommersemester 2005 reduzieren wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. In Vertretung Fröhlich Ministerialdirektor 15

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