Situation der Sterbehilfe vor dem Kieler Ärztetag Ende Mai 2011 und danach

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1 Situation der Sterbehilfe vor dem Kieler Ärztetag Ende Mai 2011 und danach Vor dem Ärztetag in Kiel wurde mir von Herrn BÅsel vom SÇdwestfunk/ARD mitgeteilt, dass er fçr einen Film Çber das Model Oregon zum Thema Sterbehilfe recherchiere, wobei es ihm um die Fragen gehe, was bereits heute in Deutschland im Bereich der Sterbehilfe måglich ist und hinter welchen ( letzten Barrieren ) sich noch die Ärztevertreter und letztendlich damit die Politik verschanzt. Er wollte im Hinblick auf meine Arbeit Çber Beihilfe zur SelbsttÅtung und aktive Sterbehilfe Ansichten und Erfahrungen eines Arztes, veråffentlicht 2009 in Streiter im weltanschaulichen Minenfeld, der Festschrift fçr Prof. Mynarek zu seinem 80. Geburtstag - meine Erfahrungen als Klinikarzt mit Sterbewilligen und Çber die MÅglichkeiten, die Ärzte bereits haben, Sterbewilligen zu helfen, kennenlernen. Hier die Antwort ( laut Internet ) 1.Passive Sterbehilfe Bei Menschen, die bereits im Sterben liegen, werden lebenserhaltende MaÜnahmen eingestellt oder unterlassen. Ist seit dem Urteil vom Mai 1991 des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes offiziell zulássig. 2.Indirekte Sterbehilfe Bei Menschen, die bereits im Sterben liegen ist die Gabe von Schmerzmitteln erlaubt, die den momentanen Zustand verbessern, aber insgesamt lebensverkçrzend wirken. Indirekte Sterbehilfe ist bei ordnungsgemáüem Einsatz der Medikamente nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht strafbar. Voraussetzung ist, dass der frçhere Todeseintritt nicht das Ziel, sondern eine nicht vermeidbare Nebenwirkung ist. 3.Aktive Sterbehilfe Hierunter werden MaÜnahmen verstanden. welche die Beschleunigung oder HerbeifÇhrung des Todes zum Ziel haben. Hierbei muss man unterscheiden zwischen einem árztlich begleiteten Suizid, der nach dem Strafgesetzbuch keinen Straftatbestand darstellt im Gegensatz zur TÅtung auf Verlangen, wo der Arzt dem Patienten eine tådliche Spritze verabreicht. Bei dem árztlich begleiteten Suizid werden Mittel zu einer SelbsttÅtung zur VerfÇgung gestellt, indem der Arzt das todbringende Medikament verschreibt (Prof. J. Vollmann). Die Handlung wird aber von der sterbewilligen Person selbst durchgefçhrt. Die Mitwirkung des Arztes bei der SelbsttÅtung wird nach den Grundsátzen der Bundesárztekammer zur árztlichen Sterbebegleitung generell abgelehnt, da sie dem árztlichen Ethos widerspricht. Aber um welches Ethos handelt es sich, wenn der Medizinrechtler und Mitglied des deutschen Ethikrates, Prof. Taupitz 2009 von der Universitát Mannheim Heidelberg dem Eid des Hippokrates und dem Genfer GelÅbnis, auf die sich die Bundesárztekammer in den vergangenen Jahre immer berufen hat, keine Bedeutung beimisst. Und wenn die beiden Katholischen Theologen Karl-Heinz Deschner und Prof. Mynarek, ehemaliger Dekan der Katholisch- Theologischen Fakultát der Uni Wien sagen, dass in der Bibel des Neuen Testamentes kein Satz steht, der den Suizid ablehnt und Christus selbst habe sich zu diesem Thema nie geáuüert. Ethische und religiåse Argumente konnten die hohe SelbsttÅtungsrate bisher nicht verhindern und werden dies auch kçnftig nicht schaffen ( Prof. M. StÅhr). Der in den Benelux - Staaten gebráuchliche Begriff der Euthanasie, synchron zur Sterbehilfe verwandt, ist aus historischen GrÇnden in Deutschland durch Sterbehilfe ersetzt worden, um jede Assoziation mit dem Euthanasie - Programm ( Massenmord der Nationalsozialisten) zu vermeiden, wo die TÅtung gegen den Willen oder ohne Zustimmung der betreffenden Personen erfolgte. Sterbehilfe bedeutet den Tod eines Menschen durch fachkundige Behandlung herbeizufçhren, zu erleichtern und nicht hinaus zu zågern, wobei vom Einverstándnis bzw. Wunsch der betroffenen Person ausgegangen wird. 1

2 Im Herbst 2005 versuchte ich meinen damals erst 8 Schreibmaschinenseiten umfassenden Artikel beim STERN, der ZEIT, der HANNOVERSCHEN ALLGEMEINEN ZEITUNG, der TAZ, der FAZ, der WELT, der STUTTGARTER ZEITUNG (die einen Leserbrief daraus machte) und erst 2009 beim SPIEGEL - auch in Teilen unterzubringen, wobei die ersten 4 Zeitungen kein Interesse zeigten. FAZ, die WELT und die STUTTGARTER ZEITUNG befanden den Artikel als sehr gut, der Spiegel ihn als sehr interessant, aber veråffentlichen konnten oder durften sie ihn nicht! Die FAZ riet mir, den Artikel im Ärzteblatt zu veråffentlichen. Kurze Zeit danach erschien eine Feststellung im Ärzteblatt, dass Arbeiten, die bereits bei einem Medium vorgestellt wurden, im Ärzteblatt nicht veråffentlicht werden. Eine heuchlerische Aussage, fçr etwas, was man nicht will! Erst der mutigste, deutsche, katholische Theologe des 20. Jahrhundert, bis Nov Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultát der Universitát Wien, Prof. Hubertus Mynarek, der nach einem offenen Brief an den damaligen Papst aus der Kirche austrat, gab mir die MÅglichkeit, meinen inzwischen auf 16 Schreibmaschinenseiten angewachsenen Artikel Çber Sterbehilfe in seiner Festschrift zu seinem 80. Geburtstag am : "Streiter im weltanschaulichen Minenfeld " mit weiteren fast 20 interessanten Artikeln zu veråffentlichen. Mit zunehmender Aktivitát der Schweizerischen Sterbehilfe-Organisation DIGNITAS in Deutschland fand ich es nicht gut, dass Schwerstkranke zum Sterben in die Schweiz gefahren werden mçssen, da sie in Deutschland niemand- ihrem Willen nach - unterstçtzt. Seit der GrÇndung der DIGNITAS im Jahre 1997 bis zum Ende von 2005 wurden 453 Freitodbegleitungen durchgefçhrt, wobei 55% aus Deutschland kamen. Spátere Zahlen sind mir nicht mehr bekannt. Ich kam zunehmend zu dem Schluss, dass die ursprçnglich von der DIGNITAS ausgefçhrte Beihilfe zur SelbsttÅtung bei 0,06 % Kranken von einem Arzt - am besten einem Hausarzt in der Wohnung des Patienten erfolgen sollte, wo sich dieser von seinen AngehÅrigen in WÇrde verabschieden kånnte, wie dies erst kçrzlich der erste TorschÇtze der Bundesliga Timo Konietzka sagte. Da winke ich noch meinen Enkelkindern (Schwabo). Inzwischen nahm der Patient die in der Schweiz erlaubte Sterbehilfe in Anspruch. Da aber Hospizorganisationen und Palliativmedizin Beihilfe zum Sterben bisher ablehnen, blieb den Kranken nichts anderes Çbrig als die Sterbeorganisationen in der Schweiz in Anspruch zu nehmen. Der Artikel in der ZEIT von Bartolomáus Grill, der den Nannenpreis bekam, dem ehemaligen Redakteur der ZEIT in SÇdafrika Çber das Sterben seines Bruders Urban bei DIGNITAS ist beispielhaft: der gut katholische Urban: palliativ heiüt sanftes, ummanteltes Abschiednehmen, der Finalpatient soll måglichst schmerzfrei hinçbergleiten in den Tod (schmerzlos gibt es nicht, laut einer Fernsehsendung mit einer Oberárztin von der Palliativmedizinischen Stiftung in MÇnchen ), aber dies sei kein Ort, der das Sterben verschånert... Hospiz kommt Çberhaupt nicht mehr in Frage... kann nicht die verlogene Sprache ertragen: lebenssattes Sterben... der Barmherzigkeit ist ZÇrich (gemeint: Dignitas) náher als der Vatikan. Wie das Meinungsforschungsinstitut TNS Healthcare 2009 fçr den SPIEGEL ergab, befçrworten 35 Prozent der befragten 500 Mediziner, die als Hausárzte, Internisten, Onkologen, Anásthesisten und Palliativmediziner Schwerstkranke behandeln, eine Regelung, mit der sie Patienten mit fortgeschrittener, schwerer, unheilbarer Krankheit beim Suizid helfen wçrden. Da der Eid des Hippokrates nach dem Medizinrechtler und Mitglied des Deutschen Ethikrates, Prof. Taupitz von der Universitát Mannheim - Heidelberg ebenso wie das Genfer GelÅbnis keine Bedeutung hat, sollten Ärzte auch beim Suizid eine aktive Hilfe (natçrlich auf freiwilliger Basis) anbieten. Suizid und Beihilfe dazu seien nicht strafbar, wobei die Initiative vom Patienten ausgehen mçsse. Das àbel der Medizin der zurçckliegenden Jahre war ja besonders in Deutschland, dass im Gegensatz zu unseren europáischen Nachbarn die Ärzte nicht wagten, håhere Dosen von 2

3 Schmerzmitteln, besonders Morphin zu verabreichen, wie dies vor Jahren auf einem Kongress der Schmerztherapie in Heidelberg demonstriert wurde, weil Mediziner bei eventuellen Todesfállen mit einem gerichtlichen Nachspiel rechnen mçssen. Da die Meinung von Prof. Taupitz ja erst 2009 nach Abgabe meiner Arbeit fçr das Buch: Streiter im weltanschaulichen Minenfeld veråffentlicht wurde, verwies ich damals auf die Situation in Oregon. Um so mehr kam mir jetzt ein Leserbrief von Prof. M. StÅhr, Neurologe aus Augsburg im Ärzteblatt vom gerade recht, der meine Aussagen weiter ausfçhrt: " Wie groü der Bedarf an einer medikamentåsen Sterbehilfe tatsáchlich ist, zeigt die erstaunliche Zahl von circa 1000 Interessenten, die sich im Verlaufe eines Jahres an den selbsternannten Sterbebegleiter Roger Kusch wandten. Ebenso spricht hierfçr die Tatsache, daü in den USA bereits zwei Bundesstaaten (Oregon und neuerdings Washington State.) eine árztliche Sterbehilfe erlauben und zwar durch die Verschreibung einer Todespille, eines Schlafmittels, Natriumpentobarbital, mit dem die Kranken ruhig einschlafen, wie dies in Holland, Belgien und der Schweiz bereits seit lángerem gestattet ist. Dies ist ja die Vorstellung der Deutschen BevÅlkerung von weit Çber 50%, Forsaumfrage Çber 80%, wobei im Fernsehen immer wieder von namhaften PersÅnlichkeiten zu håren ist ( zuletzt von Scholl-Latour ), dass sie vor dem Sterben Angst hátten, nicht jedoch vor dem Tod. Da ein Teil der lebensmçden Menschen durch bestimmte MaÜnahmen von ihrem Vorhaben abgebracht werden kann (wie dies ja DIGNITAS mit 70 Prozent angibt) ist es von groüer Wichtigkeit, sie måglichst vor AusfÇhrung ihrer Tat zu erfassen. Auch in dieser Hinsicht wáre die Todespille die ideale LÅsung, sofern man deren Ausgabe auf spezielle Beratungsstellen, z.b. Hausarzt konzentrierte, in denen derartige Motive erfasst und die Patienten z.b. bei einer schweren Depression gegebenenfalls einer Behandlung zugefçhrt werden kånnten. Die dazu fest entschlossenen, die nach Bilanzierung ihrer Lebenssituation wegen unheilbaren Krankheiten, Vereinsamung, zunehmender Hinfálligkeit oder gar PflegebedÇrftigkeit dennoch ihrem Leben ein Ende setzen wollen - und die gråütenteils zur Gruppe der Çber 60 jáhrigen záhlen - kånnte man durch àbergabe der Pille ein humaneres Sterben ermåglichen als es auf die bisherige Weise geschieht ( Prof. StÅhr ) Vielleicht kann dann ein Autor wie G. Wisnewski in seinem Jahrbuch 2009 nicht mehr behaupten, dass ein siecher (kranker) Mensch ein Bombengescháft ist - fçr Heime, in denen Goldgráberstimmung herrsche: Kirchen und Medizinindustrie und fçr( manche) Ärzte, die alle den sterbenden Menschen als ihr Eigentum betrachten. Wie in der Fernsehsendung von Report Mainz vom gezeigt wird, hat Herr Arnold, Facharzt fçr Urologie aus Berlin in den letzten 15 Jahren 150 bis 200 Menschen beim Suizid unterstçtzt. Von den hilfesuchenden Patienten lieü sich die Mehrheit des Ärztetages in Kiel, der allerdings nur ein kleines Abbild der gesamten Ärzteschaft ist, nicht beeindrucken. Der Prásident der Bundesárztekammer, Herr Montgomery, setzte das Verbot des árztlich assistierten Suizid durch, wobei er heuchlerisch sagte: mir ist nicht bekannt, dass Sterbehelfer unterwegs sind. Ich kenne keine Fálle. Der Palliativmediziner und Notarzt de Ridder hat sich fçr den árztlich attestierten Suizid stark gemacht, da er Patienten kenne, die trotz Schmerztherapie bzw. Palliativmedizin leiden. Da Hilfe zum Suizid nicht strafbar ist, droht die Ärzteschaft einem praktizierenden Sterbehelfer trotzdem mit einem Berufsverbot. Deshalb wird es heimlich gemacht. Allerdings sei bisher, wie ich im Ärzteblatt las, bei keinem praktizierenden Sterbehelfer von der Ärztekammer ein Berufsverbot ausgesprochen worden. Inzwischen wurde aber ein Berliner Arzt von der Landesárztekammer gerçgt und klagte vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Dieses bestátigte am in einem aufsehenerregenden Urteil die Gewissenfreiheit der Ärzte und kippte ein generelles Sterbehilfeverbot fçr Ärzte. 3

4 Medizinrechtler Putz, Berlin sagte in der ARD-Report-Sendung Mainz Ende Mai 2011: Der Beschluss des Ärztetages habe nur negative Folgen. Ärzte, die den Menschen helfen wollen, werden es heimlich tun. Sie werden ein Privat- Rezept Çber das Medikament verschreiben, spáter das Rezept vernichten und es wird niemand herausbekommen, wer dieses Rezept ausgestellt hat. Die Ärztekammer kann es nicht nachprçfen, die Staatsanwaltschaft interessiert es nicht, da Sterbehilfe (Beihilfe zum Suizid ) nach dem Strafrecht nicht strafbar ist. Aber VerstÅÜe kånnen bei praktizierenden Ärzten trotzdem zu einer Aberkennung der Approbation fçhren, was einem Berufsverbot gleichkommt. Da die árztliche Berufserlaubnis (Approbation) allerdings nicht von einer Ärztekammer, sondern von der zustándigen LandesbehÅrde erteilt wird, bei der das allgemeine Recht gilt, ist zu erwarten, dass ein eventueller Rechtsstreit gegen Ärzte zu Ungunsten der Ärztekammern ausgehen wird, wie jetzt am geschehen Da Ärzte und Patienten in die Heimlichkeit getrieben werden, fehlt die Kontrolle darçber, dass man dem Patienten helfen kånnte zu Çberleben, wie dies von der schweizerischen Sterbe-Organisation Dignitas berichtet wird. Sehr erfreut Çber das Verbot zeigten sich die Caritas und die Hospiz-Organisation, die sich mit dem Leiden von Kranken offensichtlich auch eine goldene Nase verdienen. Sonst wçrden sie sich nicht seit Jahren gegen eine árztlich begleitete Sterbehilfe wehren. Inzwischen wurde bekannt, dass Vitali Klitschko (40), Boxweltmeister ( Hamburger Abendblatt) die Sterbehilfe - wie Çber 80 % der Deutschen BevÅlkerung befçrwortet und das Magazin Stern berichtet, dass Martin Walser (84), Schriftsteller, den Zeitpunkt seines Todes mit Hilfe der schweizerischen Sterbe-Organisation EX-International selbst bestimmen wird. Am erfuhr ich, dass ein Rottweiler Facharzt zusammen mit seiner Ehefrau Suizid begangen hat, wobei er sich erschossen hat und seine Frau vermutlich einen zu langsam oder ungençgend wirkenden Pillen-Cocktail eingenommen hat, weshalb man sie noch, angeblich geschádigt, retten konnte. Welch ein makaberer Irrsinn!! Trotz solcher immer wiederkehrender Bilder lassen sich die Ärztevertreter nicht fçr einen árztlich assistierten Suizid umstimmen, obwohl 35% der praktizierenden Ärzte und Çber 80% der Deutschen BevÅlkerung sich fçr eine solche Sterbehilfe ausgesprochen haben. Leider blieb der Film in der Report-Sendung, Mainz Çber das Modell Oregon aus, da es angeblich vor der Sendung zu einer heftigen Auseinandersetzung kam. Nun hat sich auch der Direktor der Abteilung fçr medizinische Ethik an der Ruhr-Universitát Bochum zu dem Sterbeproblem in der SÇddeutschen Zeitung ( ) geáuüert: Warum es nicht inhuman ist, wenn sich todkranke Menschen von Ärzten beim Sterben helfen lassen. Der Arzt spielt dabei eine assistierende Rolle, indem er das todbringende Medikament verschreibt. Es láge somit keine TÅtung des Patienten durch den Arzt vor und die Verbotsgrenze der FremdtÅtung werde nicht Çberschritten. Diese AbgrenzungsmÅglichkeit sei sicherlich nicht schwieriger, als dies fçr die terminale Sedierung in der Palliativmedizin gilt. Am trat eine EU-weite, einheitliche Ausfuhrgenehmigungspflicht fçr Natriumthiopental, das ideale Einschlafmittel, in Kraft, mit dem die Patienten in den Suizid erlaubenden Lándern in wenigen Minuten einschlafen dçrfen. Seiher ist die Ausfuhr dieses Medikaments aus der EU nur noch mit einer Sondergenehmigung måglich. Die Regelung geht auf eine Initiative von Menschenrechtsgruppen mit UnterstÇtzung durch den deutschen Wirtschaftsminister Philipp RÅsler (FDP) zurçck. Dieser hatte bereits als Gesundheitsminister die deutschen Arzneimittelhersteller aufgefordert, das segensreiche Medikament, Natriumpentobarbital nicht mehr in die USA zu verkaufen, von wo es angeblich ohne Schwierigkeiten zu besorgen war. 4

5 Die ÄK Berlin ist inzwischen berufsrechtlich gegen den Berliner Arzt A. vorgegangen und hat gegen ihn eine Strafe von Euro verhángt, nachdem sie erfahren hatte, dass er Substanzen abzugeben gedenke, die den Tod eines Menschen herbeifçhren kånnen, zumal er nach Strafandrohung weitere Kontakte mit 2 Suizidwilligen gehabt habe. Eine AnhÅrung oder Befragung des Arztes habe nicht stattgefunden. Dagegen klagte der Arzt jetzt vor dem Verwaltungsgericht, wo die Entscheidung FàR IHN am gefallen ist und die Ärztekammer eine entscheidende Schlappe erlitt. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Handlungsablauf (der TÅtung) in der Hand des Patienten liegen muss. Der Arzt verschreibt lediglich das todbringende Medikament. Die Verbotsgrenze der FremdtÅtung wird nicht Çberschritten. Wenn der Deutsche Ärztetag die Hilfe zur SelbsttÅtung ihrer Patienten berufsrechtlich verbieten will, muss dieses Vorgehen aus medizinischer Perspektive zurçckgewiesen werden. Ein generelles berufsrechtliches Verbot der árztlichen Suizidbegleitung steht im Widerspruch zu ethisch wohl begrçndeten WÇnschen von Patienten und BÇrgern ( J. Vollmann). Dipl. med. R.GÅtz aus Traunstein schreibt im DÄB vom : Versetz dich komplett in die Lage deines Patienten und tu dann das, das du wçnschst, das mit dir in dieser Situation getan wird. Alles andere ist EntwÇrdigung (d.h. unmenschlich). In den Niederlanden kam die rechtliche Regelung zur Sterbehilfe nur zustande, weil Mediziner Åffentlich signalisiert haben, dass sie einen árztlich assistierten Suizid unterstçtzen (DGHS e.v). Dr. Fritz Eichin, ehemaliger Oberarzt, Rottweil 5

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