1. Basisinformationen 1 zur Hauptversammlung der Österreichischen Post AG

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1 1. Basisinformationen 1 zur Hauptversammlung der Österreichischen Post AG 1.1. Datum / Zeit / Ort Datum: 22. April 2008 Zeit: Beginn um Uhr um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen zwischen Uhr und Uhr vor Ort zu sein, da auch noch die Registrierung für jeden einzelnen Aktionär vorzunehmen ist. Ort: Wiener Stadthalle, Halle F, 1150 Wien, Vogelweidplatz Organe einer AG? Dem Vorstand obliegt grundsätzlich die Leitung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung und Abberufung des Vorstands, dessen Überwachung und Beratung und für die Beschlussfassung über den Jahres- und Konzernabschluss zuständig. Die Hauptversammlung wählt und bestellt die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Abschlussprüfers, beschließt die Änderung der Satzung, die Ausschüttung von Gewinnen in Form einer Dividende sowie die Entlastung des Aufsichtsrates und Vorstands und fällt Grundsatzentscheidungen (z.b. Verschmelzung). Dem Abschlussprüfer obliegt die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses samt Lagebericht und Konzernlagebericht Was ist eine Hauptversammlung? Die Hauptversammlung ist eine Versammlung der Aktionäre einer Aktiengesellschaft, die einmal im Jahr stattfinden muss (ordentliche Hauptversammlung). In besonderen Fällen kann es auch eine außerordentliche Hauptversammlung geben. Die Hauptversammlung der Österreichischen Post AG am 22. April 2008 ist eine ordentliche Hauptversammlung Anreise zur Hauptversammlung der Österreichischen Post AG? Die Anreise erfolgt auf eigene Kosten, die Parkgarage vor der Stadthalle wird von der Österreichischen Post bezahlt. Zufahrt zur Wiener Stadthalle (in der Nähe des Wiener Westbahnhofes): U6-Station Burggasse-Stadthalle oder U3-Station Schweglerstraße Straßenbahn 6, 9, 18, 49, Station Urban Loritz-Platz (U6-Station Burggasse-Stadthalle) Bus 48A Fahrplanauskunft zu öffentlichen Verkehrsmitteln in Wien: Auto: Märzparkgarage, Einfahrt über Hütteldorferstraße vis-à-vis vom XXXLutz Möbelhaus (Parkgarage wird von der Österreichischen Post bezahlt) 1 Der Inhalt dieses Dokumentes stellt keine Rechts- oder sonstige Beratung, sondern lediglich eine Information dar. Für den Inhalt wird keine Haftung übernommen. 1 / 7

2 Halle F U6-Station Burggasse- Stadthalle 2 / 7

3 1.5. Wesentliche Rechte und Pflichten eines Aktionärs? Rechte: Anspruch auf einen Anteil am Bilanzgewinn (sog. Dividende) Teilnahme- und Stimmrecht bei der Hauptversammlung Auskunftsrecht bei der Hauptversammlung Pflichten: Verpflichtung zur Leistung der übernommenen Einlagen Treuepflicht Hinterlegungs- und Anmeldepflicht, um an einer Hauptversammlung teilnehmen zu können (siehe Punkt 2.) 1.6. Wieso soll ein Aktionär an einer Hauptversammlung teilnehmen? Jeder Aktionär kann nur in der Hauptversammlung sein Antrags-, Stimm- und Auskunftsrecht wahrnehmen. Der Erhalt der Dividende ist vom Besuch der Hauptversammlung vollkommen unabhängig Wer ist berechtigt die Hauptversammlung der Österreichischen Post AG zu besuchen? Alle angemeldeten Aktionäre der Österreichischen Post AG sowie geladene Gäste. 2. Anmeldung zur Hauptversammlung 2.1. Wie und wann melde ich mich zur Hauptversammlung an? Die Frist zur Anmeldung bei der Hauptversammlung beginnt am 31. März 2008 und endet am 16. April Die Anmeldung kann nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Es macht keinen Unterschied, zu welchem Zeitpunkt man sich anmeldet. Allerdings ist eine rechtzeitige Anmeldung empfehlenswert. Wurde das Wertpapierdepot mit den Postaktien in einer Postfiliale eröffnet, so kann die Anmeldung in der Postfiliale erfolgen. Wurde das Wertpapierdepot bei einer anderen inländischen Bank eröffnet, so ist die Anmeldung bei dieser vorzunehmen Ablauf der Anmeldung 1. Der Aktionär geht in eine Postfiliale oder in die Bank, bei der er sein Wertpapierdepot mit den Aktien der Österreichischen Post AG hat und ersucht um Ausstellung einer Hinterlegungsbestätigung für die Hauptversammlung der Österreichischen Post AG am 22. April In der Postfiliale füllt der Aktionär das Formular zur "Anforderung einer Hinterlegungsbestätigung" aus, in der jeweiligen 3 / 7

4 Bank ein entsprechendes Formular. Wir empfehlen den Kunden sich eine Kopie des jeweiligen Formulars erstellen zu lassen. 2. Diese Anforderung wird durch den Mitarbeiter in der Postfiliale oder in der Bank intern weitergeleitet. 3. Die Aktien werden seitens der BAWAG P.S.K. (nur für Kunden der Post oder Kunden der BAWAG P.S.K.) gesperrt. Für die Kunden einer anderen Bank übernimmt dies die jeweilige Bank. 4. Der Kunde erhält seine Hinterlegungsbestätigung von der BAWAG P.S.K. (für Kunden in der Postfiliale oder Kunden der BAWAG P.S.K.) oder der jeweiligen Bank per Post (eingeschriebene Briefsendung) zugesendet. Alternativ dazu kann sich der Kunde der Postfiliale oder BAWAG PSK die Hinterlegungsbestätigung auf Wunsch nach einigen Tagen in seiner Postfiliale oder in der BAWAG PSK-Filiale abholen. 5. Mit der Hinterlegungsbestätigung erhält der Aktionär am Tag der Hauptversammlung (= 22. April 2008) in der Wiener Stadthalle, Halle F, bei der Registrierung die Stimmkarte. Um Wartezeiten bei der Registrierung zu vermeiden, empfehlen wir bereits zwischen 09:00 Uhr und 09:30 Uhr vor Ort zu sein Wichtige Frist bei der Anmeldung Hinterlegungs- bzw. Anmeldefrist: Ab dem 31. März 2008 kann der Aktionär seine Aktien hinterlegen. Spätester Zeitpunkt für die Hinterlegung ist der 16. April 2008 (Geschäftsschluss). ACHTUNG: Damit der Aktionär in den Genuss der Basisdividende von EUR 1,40 kommt (Vorschlag an die Hauptversammlung), müssen die Aktien am 5. und 6. Mai 2008 im Wertpapierdepot gehalten werden. Die Dividende wird ab dem 6. Mai 2008 über die Banken ausbezahlt (siehe Punkt 4 zur Dividende). Damit der Aktionär in den Genuss der Sonderdividende von EUR 1,00 kommt (Vorschlag an die Hauptversammlung), müssen die Aktien am 4. und 5. September 2008 im Wertpapierdepot gehalten werden. Die Dividende wird ab dem 5. September 2008 über die Banken ausbezahlt (siehe Punkt 4 zur Dividende) Versäumnis der Anmeldung Es gibt keine Möglichkeit sich nach Ablauf der Anmeldefrist noch zur Hauptversammlung anzumelden. 4 / 7

5 2.5. Ist eine Vertretung bei der Hauptversammlung möglich? Eine Vertretung bei einer Hauptversammlung ist grundsätzlich möglich. Der Vertreter muss vom Aktieninhaber schriftlich bevollmächtigt und geschäftsfähig sein. Das Vollmachtsformular(text) befindet sich normalerweise direkt auf der dem Aktionär übermittelten Hinterlegungsbestätigung (= Eintrittskarte). Ansonsten ist ein Muster für die Stimmrechts-Vollmacht im Internet verfügbar: Hauptversammlung Kann ich jemanden zur Hauptversammlung mitbringen? Es können nur Aktionäre der Österreichischen Post AG an der Hauptversammlung teilnehmen. Wenn Sie in Begleitung kommen möchten, bitten wir um Anmeldung unter oder Inhalt und Ablauf der Hauptversammlung 3.1. Welche Themen werden üblicherweise in einer ordentlichen Hauptversammlung besprochen? Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschluss samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht des abgelaufenen Geschäftsjahrs Ausführlicher Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr: Der auf Deutsch gehaltene Bericht wird simultan auf Englisch übersetzt und in beiden Sprachen für unsere internationalen Investoren in das Internet übertragen Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über das vergangene Geschäftsjahr Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns (= Beschluss über Höhe der Dividende) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr Wahl/Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern 3.2. Kann ich Wünsche oder Beschwerden bei der Hauptversammlung vorbringen? Dem Aktionär steht ein Fragerecht während der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2007 im Rahmen der jeweiligen Tagesordnungspunkte anhand von Wortmeldekarten zu. 5 / 7

6 3.3. Abstimmungsmodalitäten bei der Hauptversammlung Das Stimmrecht steht dem Aktionär entsprechend der Anzahl seiner Aktien zu. Wenn der Aktionär z. B. 100 Stück Aktien besitzt, dann verfügt er über 100 Stimmen in der Hauptversammlung Gibt es ein Buffet? Ja, bei der Hauptversammlung gibt es ein Buffet. Pro Person gibt es jeweils einen Essensbon Wie lange dauert die Hauptversammlung? Wir erwarten, dass die Hauptversammlung der Österreichischen Post rund 2-3 Stunden dauert, eine längere Dauer kann aber nicht ausgeschlossen werden Wie viele Personen nehmen an der Hauptversammlung teil? Die Bandbreite liegt erfahrungsgemäß zwischen 300 und 500 Personen Gibt es Kleidungsvorschriften? Nein, eine dem Anlass entsprechende Kleidung wird empfohlen Ist der gesamte Vorstand anwesend? Ja Wann fand die letzte Hauptversammlung mit Publikumsbeteiligung statt? Die letzte Hauptversammlung der Österreichischen Post AG fand am 26. April 2007 statt Wird die Hauptversammlung im Internet übertragen? Der Bericht des Vorstandes wird live im Internet übertragen. Der Link zur Liveübertragung ist auf Hauptversammlung verfügbar. 4. Dividende 4.1. Dividendenauszahlung Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Österreichischen Post AG werden der diesjährigen Hauptversammlung eine Dividendenzahlung (Basisdividende) von 98 Millionen Euro (umgerechnet 1,40 Euro pro Aktie) vorschlagen; Dividendenzahltag/Ex-Dividendentag für die Basisdividende ist der 6. Mai Darüber hinaus wird die Zahlung einer Sonderdividende von 70 Millionen Euro (umgerechnet 1,00 Euro pro Aktie) der Hauptversammlung vorgeschlagen; Dividendenzahltag/Ex-Dividendentag für die Sonderdividende ist der 5. September / 7

7 Automatische Auszahlung: Die Basisdividende in Höhe von EUR 1,40 für das Geschäftsjahr 2007 wird ab dem 6. Mai 2008 zur Auszahlung kommen. Die Sonderdividende in Höhe von EUR 1,00 wird ab dem 5. September 2008 zur Auszahlung kommen. Die Auszahlungen erfolgen automatisch über die Bank bei der das Wertpapierdepot gehalten wird. Für die Gutschrift der Dividende wird von den Banken üblicherweise keine Gebühr verrechnet. Damit der Aktionär in den Genuss der Basisdividende von EUR 1,40 kommt (Vorschlag an die Hauptversammlung), müssen die Aktien am 5. und 6. Mai 2008 im Wertpapierdepot gehalten werden. Die Dividende wird ab dem 6. Mai 2008 über die Banken ausbezahlt (siehe Punkt 4 zur Dividende). Damit der Aktionär in den Genuss der Sonderdividende von EUR 1,00 kommt (Vorschlag an die Hauptversammlung), müssen die Aktien am 4. und 5. September 2008 im Wertpapierdepot gehalten werden. Die Dividende wird ab dem 5. September 2008 über die Banken ausbezahlt (siehe Punkt 4 zur Dividende) Dividende und Kapitalertragssteuer (KESt.) Die Kapitalertragssteuer (KESt.) in Höhe von 25% wird abgezogen, d.h. der Privatinvestor erhält die Dividende abzüglich 25% KESt. Weitere Informationen zur Verbuchung sind bei den Kundenbetreuern der jeweiligen Bank erhältlich. 5. Weitere Informationen Für weitere Informationen steht Ihnen Investor Relations unter oder unter investor@post.at zur Verfügung. 7 / 7

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