Schwesterschiff des MT»King David«KÖNIG & CIE. RENDITEFONDS 50 MT»KING DAVID«

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1 Schwesterschiff des MT»King David«KÖNIG & CIE. RENDITEFONDS 50 MT»KING DAVID«

2 KÖNIG & CIE. EMISSIONSPROSPEKT KÖNIG & CIE. RENDITEFONDS 50 MT»KING DAVID«03

3 INHALTSVERZEICHNIS KÖNIG & CIE.

4 KÖNIG & CIE. INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS VORWORT Editorial und Hinweise 07 EINLEITUNG UND ÜBERBLICK Setzen Sie auf Rendite 09 Beteiligungsangebot im Überblick 10 RISIKEN Risiken dieser Vermögensanlage 15 BETEILIGUNGSANGEBOT Vorbemerkung 25 Beteiligung 26 Beitrittsmodalitäten 33 Investitionsvorteile 35 ANLAGEOBJEKT Frage der richtigen Anlageform 37 Beteiligte 38 Werft 39 Schiff 40 Marktumfeld 42 WICHTIGE PARTNER Emissionshaus 51 Treuhänder 53 Bereederer 54 Charterer 55 PROGNOSERECHNUNGEN/FONDSRECHNUNGEN Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose 57 Ergebnisprognose Kommanditgesellschaft 60 Prognose des Kapitalflusses für einen Anleger 66 Sensitivitätsanalysen 68 Eröffnungsbilanz und Zwischenabschluss 70 Prognose der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 72 GRUNDLAGEN Wichtige Verträge 75 Steuerliche Grundlagen 83 Übersicht über die Vertragspartner 89 VERTRÄGE Gesellschaftsvertrag inkl. Anlage 93 Treuhandvertrag inkl. Anlage 101 SERVICE Wichtige Informationen 106 Glossar 109 Stichwortverzeichnis 116 ANLAGE Beitrittserklärung Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. 05

5 VORWORT KÖNIG & CIE. Bauähnliches Schwesterschiff des MT»King David«

6 KÖNIG & CIE. VORWORT EDITORIAL UND HINWEISE Anbieterin dieses Beteiligungsangebotes: König & Cie. GmbH & Co. KG Sitz Hamburg, Valentinskamp 18 Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA Komplementärin Verwaltung König & Cie. GmbH, Hamburg ERKLÄRUNG Die Angaben in diesem Prospekt sind das Ergebnis sorgfältiger Berechnungen und Planungen auf Grundlage der Verträge und der gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen und ihrer Interpretation. Für den Inhalt dieses Prospektes sind nur die bis zum Datum der Aufstellung des Prospektes bekannten und erkennbaren Sachverhalte maßgeblich. Eine Haftung für den Eintritt der Ergebnisprognosen der Kommanditgesellschaft und der Ergebnisprognose für einen Anleger sowie für Abweichungen durch künftige wirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Änderungen wird nicht übernommen. Nach unserem Wissen sind die Angaben in diesem Verkaufsprospekt richtig und es wurden keine wesentlichen Umstände ausgelassen. Für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes übernehmen wir als Anbieterin die Verantwortung. Der Verkaufsprospekt zu diesem Beteiligungsangebot kann kostenfrei als Druckversion bei der Anbieterin König & Cie. GmbH & Co. KG angefordert oder auf der Internetseite der Anbieterin im Download Center als elektronische Version abgerufen werden. Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 17. Januar 2006 Tobias König Geschäftsführer der Verwaltung König & Cie. GmbH, Hamburg, handelnd für König & Cie. GmbH & Co. KG, Hamburg 07

7 EINLEITUNG UND ÜBERBLICK KÖNIG & CIE.

8 KÖNIG & CIE. EINLEITUNG UND ÜBERBLICK SETZEN SIE AUF RENDITE Mit dem MT»King David«bietet König & Cie. GmbH & Co. KG, Hamburg, ein weiteres Beteiligungsprodukt im Segment der Seeschiffsbeteiligungen zur Zeichnung an. Seeschiffsbeteiligungen sind eine unternehmerische Investition und sollten daher grundsätzlich einer genauen Prüfung unterzogen werden. Anhand dieses Prospektes möchten wir Ihnen die hierfür notwendigen Daten und Hintergrundinformationen liefern, damit Sie das Beteiligungsangebot genau durchleuchten können. Das Angebot richtet sich an Privatanleger, die Kommanditbeteiligungen mit unternehmerischen Chancen und einem längerfristigen Investitionshorizont eingehen möchten. Des Weiteren richtet sich das Beteiligungsangebot an Anleger, die im schlechtesten Fall auch den Verlust der gezeichneten Beteiligungssumme verkraften können. Mit Beteiligungen ab EUR werden die Anleger wirtschaftlicher Miteigentümer des Schiffes. Bei der Erstellung dieses Angebotes standen der Emittentin neben der Anbieterin König & Cie. GmbH & Co. KG das erfahrene Management der neu gegründeten Tankerreederei Scorship Tankers GmbH & Co. KG., Hamburg, sowie sachverständige externe Berater zur Seite. Mehrere wichtige Vertragspartner sind an der Kommanditgesellschaft mit insgesamt EUR beteiligt. Die König & Cie. GmbH & Co. KG hat darüber hinaus gegenüber der Kommanditgesellschaft eine Platzierungsgarantie über das einzuwerbende Kommanditkapital abgegeben. Neben dem Eigenkapital stehen der Kommanditgesellschaft außerdem Bankdarlehen zur Verfügung. Die Aufbringung des erforderlichen Gesamtkapitals und die Bezahlung des Schiffes sind somit vertraglich gesichert. Die guten kaufmännischen Grundsätze, die den König & Cie. Beteiligungsangeboten zu Grunde liegen, gelten auch für dieses Beteiligungsangebot. Anlageziel ist es, durch den Einsatz des MT»King David«im weltweiten Tankerschiffsverkehr langfristig einen größtmöglichen Totalüberschuss zu erzielen. Durch den Abschluss des Schiffbauvertrages über einen im Jahr 2007 von der Bauwerft abzuliefernden Rohöl-/Produktentanker der Größenklasse tdw zu einem marktkonformen und angemessenen Kaufpreis sowie dem Abschluss eines fünfjährigen Chartervertrages und der Möglichkeit, das Schiff im Anschluss in dem Jacob-Scorpio Tanker Pool Ltd. fahren zu lassen, sind hierfür gute Voraussetzungen gegeben. Um die internationale Seeschifffahrt am Standort Deutschland zu fördern, wurde 1999 die Tonnagesteuer eingeführt. Im Gegensatz zu hohen steuerlichen Verlustzuweisungen in der Vergangenheit ist heute von Beginn an in erster Linie die Ertragskraft der Gesellschaft entscheidend. Dem Anleger fließen nunmehr Auszahlungen aus dem Betrieb und Verkauf des Schiffes auf Grund der niedrigen Pauschalbesteuerung während der gesamten Laufzeit nahezu ungeschmälert zu. Wirtschaftliche Aspekte der Investition treten dadurch verstärkt in den Vordergrund. Die Güte des Investitionsobjektes, die wirtschaftliche Situation der Vertragspartner sowie die Solidität des Beschäftigungskonzeptes werden bei einer Anlageentscheidung zum wesentlichen Entscheidungskriterium. Eine Kommanditbeteiligung an der MT»KING DAVID«Tankschiffahrts GmbH & Co. KG hat neben der genannten vorteilhaften Wirkung der Tonnagesteuer von Beginn an auch Auswirkungen hinsichtlich einer etwaigen Erbschaft oder Schenkung, die der Anleger mit einem Steuerberater erörtern sollte. Die Entscheidung für eine Beteiligung an dem MT»King David«sollte jedoch ausschließlich unter dem Aspekt eines unternehmerischen Engagements getroffen werden. Der Schiffsbauvertrag zwischen der König & Cie. GmbH & Co. KG und der Werft wurde am 4. Mai 2005 geschlossen. Die Fondsgesellschaft hat mit Datum vom 5. Juli 2005 den Schiffsbauvertrag mit allen Rechten und Pflichten übernommen. Das Schiff wird voraussichtlich am 15. Januar 2007 von der Werft an die Fondsgesellschaft MT»KING DAVID«GmbH & Co. KG übergeben. 09

9 EINLEITUNG UND ÜBERBLICK KÖNIG & CIE. BETEILIGUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK ANLEGERKREIS/BINDUNGSDAUER Das Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die sich mit einer Mindestzeichnungssumme von EUR oder einem entsprechend höheren Betrag an einem Schifffahrtsunternehmen als Kommanditist beteiligen möchten und bereit sind, eine langfristige Bindung des investierten Kapitals einzugehen. Der Beitritt des Anlegers erfolgt zunächst als Treugeber über eine Treuhandgesellschaft. Steuerlich werden aus der Kommanditbeteiligung gewerbliche Einkünfte erzielt. Der Rückfluss der investierten Mittel zuzüglich der Auskehrung von Überschüssen erfolgt gemäß Prognoserechnung sukzessive in den Jahren 2008 bis Eine Kündigung der Gesellschafterstellung ist erstmals zum Jahresende 2022 grundsätzlich möglich. Die Risiken der Vermögensanlage sind ab Seite 15 ausführlich erläutert. ANLAGEOBJEKT Anleger können sich über die MT»KING DAVID«Tankschiffahrts GmbH & Co. KG an dem MT»King David«beteiligen. Der MT»King David«ist ein moderner Doppelhüllen Rohöl- und Produktentanker-Neubau der Panamax- Klasse mit einer Tragfähigkeit von tdw bzw. einer Laderaumkapazität von cbm. Das Schiff ist von der König & Cie. GmbH & Co. KG im Mai 2005 bestellt worden. König & Cie. hat den Bauvertrag im Juli 2005 auf die Fondsgesellschaft übertragen. Hierbei erzielt König & Cie. als Schiffsbesteller keinen Zwischengewinn. Nach heutiger Planung wird das Schiff voraussichtlich im Januar 2007 von der chinesischen Bauwerft an die Beteiligungsgesellschaft abgeliefert. FINANZIERUNGSPLAN (Prognose) absolut in EUR in % 1. Eigenkapital (inkl. Agio) 1.1. einzuwerbendes Kommanditkapital ,46% 1.2. Kapital Gründungsgesellschafter ,24% 2. Fremdkapital 2.1. Hypothekendarlehen ,03% 2.2. Kontokorrentkredit ,27% Gesamtfinanzierung ,0% INVESTITIONSPLAN (Prognose) absolut in % des in % des Eigenin EUR Gesamtaufwandes kapitals (inkl. Agio) 1. Anschaffungskosten Seeschiff ,25% 205,70% 1.1. Kaufpreis Nebenkosten des Erwerbs * (Bauzeitfinanzierung, Bauaufsicht, Erstausrüstung, Vorb. Bereederung und Infahrtsetzung) 2. Fondsabhängige Kosten 2.1. Zahlungen an den Anbieter ,13% 25,95% 2.2. Beratungs- und sonstige Kosten ,62% 1,44% Gesamtaufwand ,00% 233,09% * Inkl. einer Vergütung für den Vertragsreeder in Höhe von EUR für vorbereitende Bereederung und Infahrtsetzung des Schiffes. Davon stehen dem anbieter auf Grund seiner Beteiligung am Vertragsreeder EUR zu und können der Position 2.1. zugerechnet werden (siehe Gewinnbeteiligung Seite 12). Die Gesamtfinanzierung wird um EUR höher geplant als die Summe des geplanten Gesamtaufwandes. Der überschießende Betrag wird als Liquiditätsreserve in die Mittelverwendungsprognose eingestellt (siehe Seite 57 59). 10

10 KÖNIG & CIE. EINLEITUNG UND ÜBERBLICK FINANZIERUNG Die Gesellschaft hat mit einem Bankenkonsortium unter Führung einer norddeutschen Geschäftsbank im Rahmen der Finanzierung des Schiffskaufpreises ein Darlehen in Höhe von bis zu ca. TUSD über 15 Jahre ab Valutierung in USD abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, das Hypothekendarlehen zu 75% in USD und zu 25% in JPY aufzunehmen. Des Weiteren wurde mit dem gleichen Bankenkonsortium eine Betriebsmittelkreditlinie in Höhe von TUSD 750 abgeschlossen. Zu Fälligkeiten und Währungsoptionen der Darlehen siehe Seite 77. WECHSELKURS Der Kaufpreis und das Schiffshypothekendarlehen des von der Bauwerft 2007 abzuliefernden Schiffes wurden in USD vereinbart. Die gesamte Fremdfinanzierung inklusive Kontokorrent beträgt TUSD und wird zunächst in USD valutiert. Das Kommanditkapital bzw. die Eigenkapitalvorund Zwischenfinanzierung fließt der Gesellschaft in EUR zu; die Bezahlung des Schiffes erfolgt aber in USD. Auf Grund dessen wurden durch ein Devisentermingeschäft TEUR 7.500, rund 50% des zur Finanzierung der USD-Anschaffungskosten vorgesehenen EUR-Eigenmittel, zu einem Wechselkurs in Höhe von USD 1,2658 pro EUR gesichert. In der Investitions- und Betriebsphase wurde ab Übernahme des Schiffes durchgehend ein Wechselkurs von USD 1,20 pro EUR angenommen. BETEILIGUNGEN WICHTIGER VERTRAGSPARTNER Mehrere wichtige Vertragspartner haben sich mit insgesamt EUR zzgl. Agio an der Gesellschaft beteiligt. CHARTERER UND CHARTERDAUER Mit der Glasford Shipping Limited, Hong Kong, besteht ab Werftablieferung ein Time-Charter-Vertrag zu einer Bruttocharterrate von USD /Tag bzw. nach Abzug von Kommissionen USD /Tag. Die Laufzeit der Charter beträgt 5 Jahre. Petro China International Company Ltd., Beijing, garantiert für die Verbindlichkeiten des Charterers. Nach Ablauf der 5 Jahre ist es geplant, das Schiff in dem Jacob-Scorpio Tanker Pool fahren zu lassen. VERTRAGSREEDER Vertragsreeder ist die Scorship Tankers GmbH & Co. KG, eine von König & Cie. GmbH & Co. KG, Hamburg, und Scorpio Shipping Company Limited, British Virgin Islands, neu gegründete Reederei mit Sitz in Hamburg. Die technische Bereederung wird von der V.Ships (Germany) GmbH & Co. KG durchgeführt. EMISSIONSHAUS Anbieterin dieses Beteiligungsangebotes ist die König & Cie. GmbH & Co. KG, Hamburg. Ein Rating der Scope Analysis GmbH (ehemals FondScope Analyse GmbH) bescheinigt der König & Cie. GmbH & Co. KG eine hohe Qualität für den Bereich Schiffsfonds. TREUHÄNDER Die treuhänderische Anteilsverwaltung wird durch die König & Cie. Treuhand GmbH, Hamburg, ausgeübt. Die König & Cie. Treuhand GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der König & Cie. GmbH & Co. KG. SCHIFF Der MT»King David«ist ein moderner Rohöl- und Produktentanker-Neubau der so genannten Panamax-Klasse in Doppelhüllenkonstruktion, der gemäß den Anforderungen der Klassifikationsgesellschaft ABS (American Bureau of Shipping) bei der New Times Shipbuilding Co. Ltd., China, gebaut wird. Nach dem derzeitigen Planungsstand soll das Schiff Mitte Januar 2007 von der Kommanditgesellschaft übernommen werden. Der MT»King David«verfügt über eine Tragfähigkeit von tdw bzw. eine Laderaumkapazität von cbm inklusive Sloptanks, aufgeteilt auf 12 Ladetanks zzgl. zwei Sloptanks. Durch die Installation von drei Ladeleitungen besteht die Möglichkeit, bis zu drei unterschiedliche Ölprodukte gleichzeitig zu transportieren. Die hochwertige Epoxyd-Beschichtung (Coating) der Ladetanks erhöht die Lebensdauer des Schiffes, da sie härter sowie öl- und temperaturbeständiger ist und dadurch eine Korrosion der Tankwände reduziert wird. 11

11 EINLEITUNG UND ÜBERBLICK KÖNIG & CIE. Der Kaufpreis des Schiffes wird von einem öffentlich bestellten und vereidigten Schiffsgutachter als marktkonform und angemessen bewertet. In Bezug auf den Ertragswert auf Basis der abgeschlossenen 5 Jahres Charter wird der Kaufpreis als günstig bewertet. BAUWERFT Die New Times Shipbuilding Co. Ltd., Xingang, China,welche zuvor unter dem Namen New Century Shipyard bzw. Jing Jiang Shipyard firmierte, wurde 1970 gegründet und zählt zu einer der größten und modernsten Werften Chinas. Die Werft beschäftigt heute über 2000 Mitarbeiter, unter ihnen 400 qualifizierte Schiffstechniker und -ingenieure. Der aktuelle Auftragsbestand weist über 50 Schiffe aus, fast ausschließlich im Bereich der Panamaxgröße. Das Produktionsprogramm umfasst Rohöltanker, Rohöl-/Produktentanker, Bulk-Carrier und Multi-Purpose Container. Die Werft hat ein Produktionsniveau erreicht, das es ihr ermöglicht, 12 Schiffe von einer Größe von bis zu tdw im Jahr zu bauen. Ihr Know-how und ihre Erfahrungen in Entwicklung, Konstruktion und Bau von modernen Schiffen und das zertifizierte Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9002 macht sie zu einem verlässlichen Partner für Schiffsneubauobjekte. REGISTER/FLAGGE Das Schiff soll am Tag der Ablieferung/Übernahme in das deutsche Seeschiffregister (Zweitregister) eingetragen werden und die Flagge der Marshall Islands führen. AUSZAHLUNGEN AN ANLEGER Die geplanten Auszahlungen an die Kommanditisten sind beginnend ab 2008 kalkuliert. Bei prospektgemäßem Verlauf werden Auszahlungen ab 2008 in Höhe von 8% p.a,, ab 2013 in Höhe von 9% p.a., ab 2018 in Höhe von 10% p.a., ab dem Jahr 2020 in Höhe von 11% p.a. und in 2022 in Höhe von 14% p.a. geleistet. Insgesamt sind in der Betriebsphase Auszahlungen in Höhe von 141% (ohne Verkaufserlös) geplant. Der Veräußerungserlös des Schiffes ist mit 40% der EUR-Anschaffungskosten des Schiffes angenommen, sodass inklusive der Schiffsveräußerung Auszahlungen in Höhe von 222% prognostiziert werden. GEWINNBETEILIGUNGEN Bis zur Veräußerung des Schiffes sowie für den Veräußerungsfall gilt eine Gewinnbeteiligung, ein so genanntes Profit-Sharing. Damit profitieren nicht nur die Anleger an einem besser als prognostizierten wirtschaftlichen Verlauf der Kommanditgesellschaft, sondern zum Teil auch der Vertragsreeder, die Scorship Tankers GmbH & Co. KG, an dem die König & Cie. GmbH & Co. KG und die Scorpio Shipping Company Limited, Monaco, zu jeweils 50% beteiligt sind. Mit Ausscheiden von Scorship Tankers GmbH & Co. KG als Vertragsreeder wird das Profit-Sharing mit König & Cie. als Begünstigten fortgesetzt. Die Profit-Sharing-Vereinbarungen stärken die Interessengleichheit zwischen der Anbieterin, dem Vertragsreeder und den Anlegern im Hinblick auf das Ziel, langfristig einen größtmöglichen Totalüberschuss zu erzielen. Die Regelungen zum Profit-Sharing sind im Prospekt auf den Seiten 29 f. zusammengefasst sowie ausführlich im abgedruckten Gesellschaftsvertrag unter 15 (Seite 97) bzw. unter Wichtige Verträge zum Bereederungsvertrag auf Seite 79 zu finden. TONNAGESTEUER Die Gesellschaft hat Ende 2005 einen Antrag auf Option zur Tonnagesteuer ab 2005 gestellt. Durch die Tonnagebesteuerung werden die in der Gesellschaft erwirtschafteten Erträge von Beginn an lediglich mit der niedrigen Pauschalbesteuerung belastet. Ein Unterschiedsbetrag fällt nicht an. Es kommt zu keiner Gewinnbesteuerung bei der Veräußerung des Schiffes oder Übertragung der Anteile durch die Kommanditisten. VERKAUFSERLÖS Nach Ablauf von ca. 16 Jahren nach Übernahme des Schiffes wird als EUR-Verkaufspreis für das Schiff ein Restwert von 40%, bezogen auf die gem. Mittelverwendungsprognose prospektierten Schiffsanschaffungskosten in EUR, angenommen. 12

12 KÖNIG & CIE. EINLEITUNG UND ÜBERBLICK KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE in Prozent Kommanditbeteiligung inkl. Agio 105,00 Überschuss aus der Investition * 115,70 Durchschnittliche Auszahlung p.a. ohne Verkauf 8,83 * Überschuss nach Steuern und Agio, bezogen auf eine Beteiligung eines Anlegers bei Höchststeuersatz (vgl. Seite 66) RECHTE DER ANLEGER Mit einer Beteiligung an der Kommanditgesellschaft sind für den Anleger Rechte verbunden. Im Einzelnen sind dies: Stimmrecht, Informationsrecht, Recht auf Beteiligung an Gewinn und Verlust der Gesellschaft, Recht auf Entnahmen sowie das Recht auf Teilhabe am Liquidationserlös. Ferner kann der Anleger seine Beteiligung übertragen und seine Kommanditistenstellung Ende 2022 oder später beenden. Details sind den Ausführungen im Abschnitt Beteiligung auf den Seiten 26 ff. zu entnehmen. MINDESTBETEILIGUNG Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR zzgl. 5% Agio. Höhere Einlagen sollen durch EUR teilbar sein. HAFTUNG Die Haftung der Kommanditisten ist auf die Kommanditeinlage beschränkt; eine Nachschusspflicht besteht nicht (vergl. im Abschnitt Risiken Seite 23). EINZAHLUNGEN DER EIGENKAPITALRATEN Die Einzahlungen sind zu folgenden Terminen zu leisten: 30% + 5% Agio nach Zahlungsaufforderung sofort; 70% am 15. Dezember 2006; MITTELVERWENDUNGSKONTROLLE Die Mittelverwendungskontrolle in der Investitionsphase erfolgt durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Gem. 3 Absatz 8 Gesellschaftsvertrag werden die Einlagen der Kommanditisten mit 2,5% p.a. ab Einzahlung bis zum 31. Dezember 2006 verzinst. PLATZIERUNGSGARANTIE Bezüglich des einzuwerbenden Kommanditkapitals liegt eine Platzierungsgarantie von König & Cie. GmbH & Co. KG in Höhe des geplanten Emissionskapitals vor, die den Garanten verpflichtet, noch nicht gezeichnete Kommanditanteile, bis zum 20. September 2007 zu übernehmen und einzuzahlen. Eine evtl. in Anspruch genommene Eigenmittelzwischenfinanzierung kann dadurch zurückgeführt werden. STUDIEN/GUTACHTEN/LEISTUNGSBILANZ Die uns vorliegenden Studien bzw. Gutachten sowie die Leistungsbilanz und Geschäftsbericht 2004 der König & Cie. GmbH & Co. KG können von jedem ernsthaften Interessenten eingesehen bzw. angefordert werden. Die Ertragslage und Bonität der König & Cie. GmbH & Co. KG kann der testierten Leistungsbilanz und dem Geschäftsbericht des Jahres 2004 mit abgedrucktem Jahresabschluss entnommen werden. 13

13 RISIKEN KÖNIG & CIE.

14 KÖNIG & CIE. RISIKEN RISIKEN DIESER VERMÖGENSANLAGE EINLEITUNG In diesem Kapitel werden wir Sie über wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken dieses Beteiligungsangebotes informieren. Weitere wesentliche Risiken bestehen nach Einschätzung der Anbieterin nicht. Trotz der Auswahl geeigneter Vertragspartner und einer ausgereiften Fondskonzeption können über die Laufzeit der Schiffsbeteiligung Abweichungen von der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung und somit insbesondere vom erwarteten Verlauf der Auszahlungen eintreten, da eine Schiffsbeteiligung eine unternehmerische Investition ist. Die Höhe der jährlichen Auszahlungen hängt von den wirtschaftlichen Entwicklungen ab und kann daher erst nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres nachträglich in Abhängigkeit von der Liquiditätslage der Gesellschaft beschlossen werden. Bei negativen wirtschaftlichen Entwicklungen werden in der Regel geringere Auszahlungen an die Anleger vorgenommen als prospektiert. In Krisensituationen kann die Auszahlung gänzlich entfallen. Werden Auszahlungen an Kommanditisten geleistet, ohne dass diesen ein entsprechender Gewinn gegenübersteht, lebt die persönliche Haftung gem. 171 Abs. 1 und 172 Abs. 4 HGB wieder auf. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht, wenn diese nicht von den Kommanditisten mit Zustimmung der Komplementärin beschlossen wird. Wir können den wirtschaftlichen Erfolg dieser Schiffsbeteiligung nicht garantieren. Wir können an dieser Stelle allerdings die Risiken für Sie weitgehend transparent darstellen. Sollten Sie die dargestellten Risiken als zu hoch einschätzen, raten wir von einer Beteiligung ab. Die mit der Vermögensanlage verbundenen wesentlichen tatsächlichen oder rechtlichen Risiken werden systematisch nach prognosegefährdenden, anlagegefährdenden sowie anlegergefährdenden Risiken unterschieden. Prognosegefährdende Risiken (vgl. ab Seite 15) führen im Falle ihres Eintreffens zu einer schwächeren Prognose, d.h. zu geringeren Gewinnauszahlungen als prognostiziert. Anlagegefährdende Risiken (vgl. ab Seite 21) können im Falle ihres Eintreffens darüber hinausgehend zu einem teilweisen oder sogar vollständigen Verlust der gesamten geleisteten Einlage führen, d.h. zu teilweise oder vollständig ausbleibender Eigenkapitalrückzahlung. Anlegergefährdende Risiken (vgl. ab Seite 22) können hingegen im Falle ihres Eintreffens gegebenenfalls über den Verlust der gesamten geleisteten Einlage hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden. I. PROGNOSEGEFÄHRDENDE RISIKEN Soweit die Einzahlungen und Auszahlungen auf der Ebene der Kommanditgesellschaft nicht vertraglich fixiert sind, besteht die Möglichkeit, dass geringere Einzahlungen erzielt und/oder höhere Auszahlungen geleistet werden als prognostiziert. Infolgedessen sinkt die Liquidität der Gesellschaft und somit auch die Auszahlungen an die Anleger unter die Planwerte. 1. Schiffsbetriebskosten sowie Werft- und Dockungskosten Die Entwicklung der Betriebskosten und die Ausgaben für Werftaufenthalte sind nicht exakt planbar. Höhere Kosten führen zu geringeren Betriebsergebnissen. Die Kosten für den Schiffsbetrieb wurden durch den Vertragsreeder unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten zu 100% in USD anfallend kalkuliert. Ab Übernahme des Schiffes werden die Schiffsbetriebskosten für das Jahr 2007 in Höhe von USD pro Tag geplant und bis zum Jahr 2022 ein kontinuierlicher Anstieg von 3% p.a. zum Vorjahr angenommen. Die laufenden Betriebskosten und Werftkosten wurden zu 100% in USD kalkuliert. Sollten die Betriebskosten auch in anderen Währungen anfallen, könnten Wechselkursveränderungen zu negativen Liquiditätseffekten führen. Für die im Rhythmus von durchschnittlich alle 5 Jahre geplanten Dockungen wurden Kosten von rd. TEUR 529, TEUR 613 und TEUR 711 in der Betriebsphase angesetzt. Jedes Schiff muss gemäß den Klassenpapieren alle 5 Jahre für die so genannte Große Klasse zwingend gedockt werden. Die Werftaufenthaltszeiten sind jedoch nicht exakt abschätzbar und können bei längeren Aufenthalten zu verringerten Chartereinnahmen und damit zu höheren finanziellen Belastungen der Gesellschaft führen. Dies gilt insbesondere im Falle von Havarien, die in der Regel zu längeren Off-Hire-Zeiten und somit zu nicht planbaren Einnahmeausfällen führen können. Es wurde bereits für das Jahr der Bestellung des Schiffes zur Tonnagesteuer optiert. Das Schiff soll mit Nicht-EU- Personal bemannt werden. Hierfür soll das Schiff trotz deutscher Tonnagebesteuerung ausgeflaggt werden. Das Schiff soll ab Übernahme unter der Flagge der Marshall Islands fahren. Die Ausflaggung soll über eine noch zu gründende Treuhandgesellschaft mit Sitz auf den Marshall 15

15 RISIKEN KÖNIG & CIE. Islands erfolgen, mit der die Beteiligungsgesellschaft noch einen Treuhandvertrag abschließen wird. Die für die Ausflaggung des Schiffes nach Marshall Islands erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) muss noch eingeholt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass die Ausflaggungsgenehmigung des BSH nicht erteilt oder nachträglich widerrufen wird, beziehungsweise bei Genehmigung und Ablauf von zwei Jahren nicht erneuert wird. Infolgedessen wäre ein Schiffsbetrieb unter deutscher Flagge beziehungsweise eine spätere Rückflaggung zur deutschen Flagge erforderlich. Dies hätte zur Folge, dass ein Teil der Besatzung gegen EU-Personal auszutauschen wäre und somit die Personalkosten als Teil der Schiffsbetriebskosten erheblich steigen würden. Abgesehen von diesem speziellen Risiko besteht die Prognoseunsicherheit, dass die angenommenen Entloh- Bauähnliches Schwesterschiff des MT»King David«16

16 KÖNIG & CIE. RISIKEN nungstarife für das Bordpersonal stärker steigen als mit den prognostizierten 3% p.a. Sollte der Vertragsreeder nicht in der Lage sein, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen oder sollte der Vertrag gekündigt werden, können hieraus höhere als kalkulierte Schiffsbetriebskosten oder Managementkosten resultieren. Höhere Betriebskosten beeinflussen die Liquidität negativ und sind grundsätzlich nicht auszuschließen. Längere Off-Hire-Zeiten und somit Einnahmeausfälle können auch dann eintreten, wenn die durch Ölunternehmen zwingend vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfungen nicht positiv abgeschlossen werden und innerhalb vertraglich festgelegter Fristen keine Nachbesserung erfolgt. 2. Wechselkurse Wechselkursänderungsrisiken bestehen in der Investitions-, der gesamten Betriebs- sowie der Veräußerungsphase der Kommanditgesellschaft. USD-Cent stärkerem USD gegenüber dem EUR gem. Kalkulation (USD 1,20 pro EUR) ergibt sich für die Gesellschaft eine geringere Liquidität von anfänglich ca. TEUR 66. In der Betriebsphase des Schiffes bestehen erhebliche Wechselkursänderungsrisiken in Bezug auf die Beträge, für die ein Währungstausch der Einnahmewährung USD in eine hiervon abweichende Ausgabewährung (EUR, JPY) vorgenommen werden muss. Zudem besteht ein Wechselkursänderungsrisiko hinsichtlich eines voraussichtlich in USD fakturierten Schiffsverkaufserlöses. Wechselkursentwicklungen können das Gesamtergebnis negativ beeinflussen. Dies gilt insbesondere für den JPY-Teil des langfristigen Hypothekendarlehens, da USD-Chartereinnahmen zur Bedienung des Kapitaldienstes in JPY getauscht werden müssen. Wechselkursverluste sind über die gesamte Laufzeit des nicht in USD valutierenden Darlehensteiles möglich. Dieses Risiko besteht grundsätzlich auch für den Fall, dass ein Wechsel in andere Währungen vorgenommen wird. Der Werftpreis des Schiffes und das Hypothekendarlehen wurden in USD vereinbart. Das Hypothekendarlehen kann aber auch in andere Währungen konvertiert werden. Es besteht bei einer Umfinanzierung des in JPY vorgesehenen Teils der langfristigen Finanzierung vor dessen Auszahlung das Risiko, dass bei Auszahlung des in JPY zu valutierenden Teils des Schiffshypothekendarlehens der JPY gegenüber dem USD stärker geworden ist, mit der Folge, dass eine höhere JPY-Verbindlichkeit besteht. Dies würde zu entsprechend höheren Tilgungen und Zinszahlungen führen. Konvertierungen in andere Währungen sind gem. Konzeption zwar nicht geplant aber ebenfalls möglich. Da das Schiffshypothekendarlehen die Kaufpreiszahlung nicht vollständig abdeckt, wurde der fehlende Betrag durch Kommanditkapital in EUR geplant und zusätzlich durch eine Zwischenfinanzierung in EUR abgedeckt. Hierzu wurde mit einem Bankenkonsortium eine Eigenkapitalvor-, bzw. - zwischenfinanzierung von TEUR vereinbart. Ein Wechselkursrisiko der Investitionsphase besteht für den noch nicht wechselkursgesicherten Teilbetrag der in USD fälligen Anschaffungskosten in Höhe von TUSD 8.981, der aus EUR-Eigenmitteln aufgebracht werden muss. Es besteht das Risiko, dass hierfür bei einem gegenüber dem EUR stärkeren USD (Prognosewert USD 1,20 pro EUR) ein größerer als kalkulierter EUR-Betrag benötigt wird. In diesem Fall würden sich die Anschaffungskosten in EUR erhöhen und die Liquidität der Gesellschaft verringern. Pro 1 Bei stärkeren Veränderungen der Kursrelationen von USD zum JPY oder einer anderen Währung kann die Ausnutzung des in USD zugesagten Gesamtdarlehens, bezogen auf die zu den jeweiligen Zeitpunkten zugesagten Restvaluten, um mehr als 5% überschritten werden. Die Bank ist in solchen Fällen berechtigt, zum Ende der jeweiligen Zinsperiode die Rückführung des Darlehens auf den gemäß Tilgungsplan vorgesehenen Darlehensstand zu verlangen. Gleiches gilt für eine Konvertierung in eine andere Währung. Als Folgen einer zwangsweisen Tilgung bis zum Erreichen der vorgenannten Höchstgrenze werden wechselkursbedingte Verluste realisiert und somit die Liquidität der Gesellschaft verringert. Die Einnahmen und die Bereederungs-, Befrachtungs- und Maklergebühren, Werftkosten sowie die Schiffsbetriebskosten fallen nach Einschätzung des Vertragsreeders voraussichtlich zu 100% in USD an. Ebenso fallen die Kapitaldienste für das in USD zu valutierende Darlehen in USD an. Ein Wechselkursänderungsrisiko besteht somit u.a. für den Tausch von USD-Beträgen in JPY zur Bezahlung des Kapitaldienstes des geplanten JPY-Teildarlehens sowie der in EUR zu leistenden Auszahlungen an Anleger sowie für Gesellschaftskosten und Steuerzahlungen. Fremdwährungsdarlehen werden steuerlich mit dem Wechselkurs bewertet, der am Tag der Valutierung der Darlehen festgestellt wird, sofern keine Kursfixierungen durch Ter- 17

17 RISIKEN KÖNIG & CIE. mingeschäfte erfolgt sind. Ein etwaiges kursbedingtes steuerliches Bewertungsrisiko im Rahmen der Darlehensbewertung besteht somit aus heutiger Sicht für das gesamte Hypothekendarlehen, für den noch nicht in USD gewechselten und für die Finanzierung des Anschaffungspreises vorgesehen Teil des Eigenkapitals sowie für den Teil des Kontokorrentkredites, der in USD in Anspruch genommen wird. Bereits im Jahr 2005 wurde zur Tonnagesteuer optiert. Es ergeben sich somit die in der Prognoserechnung dargestellten laufenden steuerlichen Ergebnisse gemäß Tonnagesteuer. Abweichende steuerbilanzielle Ergebnisse haben jedoch Auswirkungen auf die erbschaftund schenkungsteuerlichen Werte der Kommanditbeteiligungen der Anleger. Der erbschaft- und schenkungsteuerliche Wert einer Beteiligung kann in Folge der Bewertung des Fremdwährungsdarlehens höher als prognostiziert ausfallen. Dies kann im Fall einer Anteilsübertragung im Wege der Schenkung oder der Erbfolge zu einer höheren Erbschaft- oder Schenkungsteuer führen. 3. Zinsen Der Gesamtkapitaldienst, den die Kommanditgesellschaft tragen muss, ist von den gewählten Kreditwährungen sowie von den Zins- und Tilgungsvereinbarungen abhängig. Ist der Zinssatz höher als der kalkulierte Zinssatz oder die tatsächliche Darlehensvaluta höher als für den gegebenen Zeitpunkt kalkuliert, so hat dies negative Auswirkungen auf die Liquidität und die Höhe der Auszahlungen an die Anleger. Es ist beabsichtigt, das Hypothekendarlehen der Gesellschaft zu ca. 75% in USD und ca. 25% in JPY in Anspruch zu nehmen. Als Zinsannahmen wurden unterstellt: Prognose-Zinssatz Prognose-Zinssatz Jahr JPY-Darlehen USD-Darlehen ,00% 6,00% ,50% 6,00% ,50% 6,50% ,00% 7,00% ,00% 7,50% ,00% 8,00% Die aktuellen Zinssätze für kurzfristige Laufzeiten liegen derzeit inklusive üblicher Margen bei ca. 1,6% p.a. bei JPY-Finanzierungen und ca. 6,0% p.a. bei USD-Finanzierungen. Die zukünftigen Zinssätze können den angenommenen Zinsaufwand übersteigen, was zu entsprechend geringerer Liquidität der Gesellschaft führen würde. Für den Fall, dass entgegen der Prognoserechnung die Eigenmittelzwischenfinanzierung, die in EUR zugesagt wurde, zumindest teilweise in Anspruch genommen wird, fallen auch auf diesen Kredit Zinsen an. Sollte die Platzierungsphase über das Jahr 2006 hinaus andauern, kann es zu einer Inanspruchnahme der Eigenmittelfinanzierung kommen. Sofern die tatsächlichen Zinssätze den kalkulierten Zinssatz übersteigen, erhöht sich die Zinsbelastung der Gesellschaft zu Lasten der Liquidität. Zinsänderungsrisiken können sich auch bezüglich des Zinssatzes für den Kontokorrentkredit ergeben, der mit 9% p.a. auf USD-Beträge in der Prognoserechnung kalkuliert wurde. Des Weiteren kann es zu einem höheren Liquiditätsabfluss auf Ebene der Gesellschaft kommen, wenn die Einzahlung des Kommanditkapitals früher und mit höheren Beträgen als kalkuliert vorgenommen wird und für die Verzinsung der Einlagen gem. 3 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages ein höherer Betrag als kalkuliert aufgewendet werden muss. 4. Verkauf Der Verkauf des Schiffes ist für Ende des Jahres 2022 vorgesehen. Als EUR-Verkaufserlös wurde 40% der EUR-Anschaffungskosten des Schiffsneubaus nach Abzug etwaiger Maklerkommissionen kalkuliert. Ein vorzeitiger oder auch späterer Veräußerungszeitpunkt ist grundsätzlich möglich. Der Veräußerungserlös des Schiffes wird von der zum Verkaufszeitpunkt bestehenden Marktlage für gebrauchte Schiffe dieser Schiffsklasse bestimmt und ist daher nicht exakt planbar. Bei einer fehlenden Nachfrage nach dieser Schiffsklasse kann der Veräußerungserlös erheblich unter dem prognostizierten Veräußerungserlös liegen. Der Zustand des Schiffes sowie der dann gültige USD- Wechselkurs zum EUR sind mitentscheidend für die Höhe des Veräußerungserlöses in EUR und für die Liquidität der Gesellschaft, die an die Anleger ausgezahlt werden kann. Bei einem schlechten Zustand des Schiffes und/oder einem schwächeren USD gegenüber dem EUR als prognostiziert kann die verkaufsbedingte Liquidität in der Gesellschaft deutlich geringer sein als kalkuliert. Im ungünstigsten Fall addieren sich mehrere der vorgenannten negativen Effekte, die zu einem wesentlich geringeren EUR-Veräußerungserlös führen als prognostiziert. Die Schlussauszahlungen an die Anleger können unter Umständen ganz entfallen. 18

18 KÖNIG & CIE. RISIKEN 5. Steuerliche Risiken 5.1. Einkommensteuerliche Risiken Das steuerliche Konzept des Beteiligungsangebotes wurde auf der Grundlage der derzeit geltenden Rechtslage, insbesondere der derzeit geltenden Regelungen zur pauschalen Gewinnermittlung nach 5a EStG (Tonnagesteuer) entwickelt. Im Rahmen der Ergebnisprognose für den Anleger wurde durchgehend von einem Spitzensteuersatz von 42% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag ausgegangen. Erhöhungen der Steuersätze in der Zukunft würden zu einer Erhöhung der individuellen Steuerbelastung führen. Z.B. wird derzeit von der neuen Bundesregierung eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 45% ab dem Veranlagungszeitraum 2007 für zu versteuernde Einkommen ab EUR bzw. bei Zusammenveranlagung ab EUR angestrebt. heutiger Sicht zu deutlich höheren steuerlichen Gewinnen und damit zu höheren ertragsteuerlichen Belastungen. Sofern die Regelungen zur Tonnagesteuer in der Zukunft geändert oder aufgehoben werden sollten oder die Inanspruchnahme der Tonnagesteuer aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht mehr sinnvoll sein und daher eine Rückkehr zur herkömmlichen Gewinnermittlung erfolgen sollte, würde dies voraussichtlich zu einer gegenüber der Prognoserechnung deutlich erhöhten steuerlichen Belastung der Anleger führen. Der vorliegende Verkaufsprospekt geht im Übrigen davon aus, dass der Anleger seine Beteiligung im Privatvermögen hält. Soweit die Beteiligung dem Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft zuzurechnen ist, ergeben sich andere als die prognostizierten steuerlichen Ergebnisse. Über die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse wird erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) abschließend entschieden. Zu Abweichungen von den Prospektaussagen kann es insbesondere bei Gesetzesänderungen, Änderungen in der Rechtsprechung, abweichender Beurteilung oder einem Wandel in der Beurteilung durch die Finanzverwaltung kommen. Sofern festgestellte steuerliche Ergebnisse bei einem Anleger zu Steuernachzahlungen führen, sind ab dem 16. Monat nach Ablauf des Jahres, für das der Bescheid ergeht, für jeden angefangenen Monat Zinsen in Höhe von 0,5% an die Finanzverwaltung zu zahlen. Es wurde bereits für das Jahr 2005 zur pauschalen Gewinnermittlung nach 5a EStG optiert. Durch die pauschale Gewinnermittlung ergeben sich für die Anleger bis zum Beginn des Schiffsbetriebes steuerliche Ergebnisse von 0 EUR. Ab dem Beginn des Schiffsbetriebes ergeben sich niedrige positive steuerliche Ergebnisse, die allerdings auch dann entstehen, wenn die Gesellschaft wie in der Anfangsphase tatsächlich keine positiven Ergebnisse erwirtschaftet. Falls die Gesellschaft die Voraussetzungen für die Anwendung der Tonnagesteuer, insbesondere das Merkmal der Bereederung und Befrachtung im Inland, nicht erfüllt, entfällt die Möglichkeit der pauschalen Gewinnermittlung mit der Folge, dass die Gewinne durch Betriebsvermögensvergleich nach 5 EStG zu ermitteln sind. Das führt aus 5.2. Gewerbesteuerliche Risiken Im Rahmen der Kalkulation wurde davon ausgegangen, dass ein Teil der Leistungen der Gründungsgesellschafter während der Investitionsphase vor der geplanten Übernahme des Schiffes durch die Gesellschaft erbracht wurde und daher die hierfür gezahlten Vergütungen nicht dem Gewerbeertrag der Gesellschaft hinzuzurechnen sind. Sofern anders als konzipiert Leistungen der Gründungsgesellschafter erst nach Übernahme des Schiffes erbracht werden, würde dies zu einer höheren Gewerbesteuer führen und die Liquidität der Gesellschaft entsprechend belasten. Grundlage der Ermittlung der Gewerbesteuer bildet der nach 5a EStG ermittelte, pauschale Gewinn. Insoweit gelten auch gewerbesteuerlich die einkommensteuerlichen Risiken der Anwendung des 5a EStG entsprechend Umsatzsteuerliche Risiken Die Beteiligungsgesellschaft übernimmt Zahlungen für Drittleistungen, die nicht nur Leistungen gegenüber der Gesellschaft, sondern auch Leistungen gegenüber ihren Gesellschaftern (z.b. Treuhandgebühren) umfassen. Ein Anspruch auf Vorsteuererstattung besteht nur für Leistungen, die der Gesellschaft gegenüber erbracht werden. Sollte die Finanzverwaltung den Aufteilungsmaßstab für die abgesetzten Vorsteuerbeträge ändern und einen größeren Anteil der Leistungen als solche gegenüber den Gesellschaftern werten, würde dies zu geringeren abzugsfähigen Vorsteuern und damit zu höheren Aufwendungen der Gesellschaft führen und deren Liquidität entsprechend belasten. 19

19 RISIKEN KÖNIG & CIE. Die Bundesregierung plant ab dem Jahre 2007 eine Erhöhung des Umsatzsteuerregelsatzes von derzeit 16% auf 19%. Die Gesellschaft geht, wie vorstehend beschrieben, davon aus, dass die Vorsteuern auf Treuhandvergütungen nur zur Hälfte abgezogen werden können. Der nicht abzugsfähige Teil der Vorsteuern ist als Aufwand zu erfassen. Eine Erhöhung des Umsatzsteuersatzes würde somit zu einer entsprechenden Erhöhung der Aufwendungen und zu einer Minderung der Liquidität führen. Sachverhalte wird erst im Rahmen einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) erfolgen. Abweichungen von den Prospektaussagen sind daher nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Besteuerung nach der geführten Tonnage denkbar, sondern können auch im Hinblick auf Gesetzesänderungen, Änderungen in der Rechtsprechung oder einem Wandel in der Beurteilung durch die Finanzverwaltung nicht ausgeschlossen werden Erbschaft- und schenkungsteuerliche Risiken Grundlage der Bewertung einer unmittelbar gehaltenen Beteiligung an einer Gesellschaft bildet das steuerliche Kapitalkonto. Die steuerlichen Ergebnisse und somit die steuerlichen Kapitalkonten können sich negativ verändern, sofern die erwarteten Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft in anderer Höhe fließen, Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen eintreten oder sich im Einzelfall die von der Beteiligungsgesellschaft vertretene Rechtsauffassung nicht durchsetzen lässt. Da sich das Bundesverfassungsgericht derzeit mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung der Vermögensarten, insbesondere der Begünstigung von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen, befasst, ist es möglich, dass die bisher gemäß 13a ErbStG (Freibetrag und Bewertungsabschlag) sowie 19a ErbStG (Tarifbegrenzung) geltenden Begünstigungen von Betriebsvermögen auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder im Zuge einer Neuregelung durch den Gesetzgeber beschränkt werden oder ganz entfallen. Die Begünstigung einer Beteiligung als Betriebsvermögen für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer soll nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht mehr für die Beteiligung über einen Treuhänder gelten. Sollte der Erbfall eintreten, bevor der Anleger als Kommanditist in das Handelsregister eingetragen worden ist, kann sich hieraus eine erhöhte steuerliche Belastung ergeben. Dies gilt entsprechend bei Schenkungen (vgl. Steuerliche Grundlagen S. 87) Steuerlicher Vorbehalt Die in dem Prospekt enthaltenen steuerlichen Aspekte setzen neben der planmäßigen Realisierung der Investition auch den Planungen entsprechende Schiffsbetriebe voraus. Die abschließende Würdigung der steuerlich relevanten 6. Interessenkonflikt Die Komplementärin King D Tankschiffahrts GmbH kann einen besonderen Einfluss auf die Kommanditgesellschaft ausüben. Da die Gründungsgesellschafter König & Cie. GmbH & Co. KG und Scorship Tankers GmbH & Co. KG alleinige Gesellschafter der King D Tankschiffahrts GmbH sind, können sie mittelbar Einfluss auf die Geschäfte der Kommanditgesellschaft nehmen, der über den Einfluss der übrigen Kommanditisten hinausgeht. Alleinige Gesellschafterin der König & Cie. Treuhand GmbH (im Folgenden KCT ) ist König & Cie., die gleichzeitig als Gründungskommanditistin an der Kommanditgesellschaft beteiligt ist. König & Cie. hat dadurch die Möglichkeit, bestimmenden Einfluss auf die Tätigkeit der KCT auszuüben. Es besteht potenziell die Möglichkeit eines Interessenkonflikts. II. ANLAGEGEFÄHRDENDE RISIKEN Falls sich zukünftig eine aus heutiger Sicht nicht auszuschließende nachhaltig sehr schlechte Entwicklung einer der oben genannten prognosegefährdenden Risikofaktoren vollzieht, kann sich aus einem prognosegefährdenden Risiko ein anlagegefährdendes Risko entwickeln. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Wechselkurse. Das Gleiche gilt bei gleichzeitigen Realisierung mehrerer der oben genannten prognosegefährdenden Risikofaktoren, die ebenfalls zur Überschuldung beziehungsweise Insolvenz der Gesellschaft führen können. Ein sich realisierendes anlagegefährdendes Risiko kann auch dazu führen, dass der vertraglich vereinbarte Kapitaldienst gegenüber der finanzierenden Bank nicht mehr geleistet werden kann. Eine in diesem Fall nicht auszuschließende Zwangsverwertung des Schiffes kann ebenso den Verlust eines Teils oder der gesamten Einlage nach sich ziehen. 20

20 KÖNIG & CIE. RISIKEN 1. Sicherstellung der Gesamtfinanzierung/Risiko der Rückabwicklung Für den Fall, dass das geplante, einzuwerbende Kommanditkapital in Höhe von insgesamt EUR zzgl. 5% Agio nicht bis zur Fälligkeit der Einlagen, längstens bis zum 20. September 2007 eingeworben wird, hat die König & Cie. GmbH & Co. KG eine Platzierungsgarantie abgegeben, die sie verpflichtet, der Kommanditgesellschaft mit einer eigenen Kommanditeinlage in Höhe des Fehlbetrages direkt oder als Treugeber beizutreten und die Einlage zu leisten. Bei Ausfall des Platzierungsgaranten ist die Finanzierung der Gesellschaft nicht mehr gewährleistet. Dies kann zu einer Rückabwicklung des Fonds führen, was in der Regel den Verlust eines Teils oder dergesamten Einlage zur Folge haben kann. Eine Garantie oder Verpflichtung, wonach Anleger im Falle einer Rückabwicklung Anspruch auf die vollständige Rückzahlung der eingezahlten Beträge haben, besteht nicht. Für die Fremdfinanzierung des Schiffes und die Vorfinanzierung der gemäß Beitrittserklärung in dem Jahr 2006 einzuzahlenden Eigenmittel bestehen Finanzierungsverträge mit einem Bankenkonsortium, bestehend aus drei Geschäftsbanken. Die Darlehen werden bei Übernahme des Schiffes ausbezahlt. Auch nach Valutierung der Darlehen können Kreditgremien der Banken auf Grund der üblichen Kündigungsmöglichkeiten die Kreditverträge kündigen. Im schlechtesten Fall könnte es zu einer Rückabwicklung des Beteiligungsangebotes kommen, die gegebenenfalls den Verlust eines Teils oder der gesamten Einlage zur Folge haben kann. Von dem gleichen Konsortium wurde ein Kontokorrentkredit ab Übernahme des Schiffes bis auf Weiteres zugesagt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Kreditlinie während der gesamten Projektlaufzeit zur Verfügung steht und bei Verkauf des Schiffes zurückgeführt wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Kontokorrentkredit bereits vor dem geplanten Rückzahlungstermin zurückgeführt werden muss. Der Liquiditätsspielraum der Kommanditgesellschaft würde dadurch eingeschränkt und Auszahlungen an die Anleger würden dann geringer ausfallen als prognostiziert oder ganz entfallen. 2. Ablieferung/Übernahme Der MT»King David«soll am 15. Januar 2007 von der Werft abgeliefert werden und am selben Tag in die Charter gehen. Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass das noch zu bauende Schiff nicht termingerecht oder mit baulichen Mängeln abgeliefert wird. Des Weiteren besteht das Risiko, dass bei einer Verzögerung der Ablieferung über den 31. März 2007 hinaus, der Chartervertrag gekündigt werden kann. Bei einer späteren Ablieferung würden sich die Betriebskosten, Fremdfinanzierungskosten und die Chartereinnahmen verringern. Insgesamt führt eine derartige Konstellation zu einem geringeren Betriebsergebnis und somit zu geringeren Auszahlungen an die Anleger als prognostiziert. Kann das Schiff jedoch von der Kommanditgesellschaft endgültig nicht übernommen werden, etwa auf Grund einer Insolvenz der Bauwerft, müsste die Beteiligung mit Kapitalverlust rückabgewickelt werden. Ein erheblicher Teilverlust der geleisteten Einlage kann in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen werden. 3. Charterraten Für den MT»King David«wurde auf Grundlage des Chartervertrages vom 26. September 2005 mit dem Charterer Glasford Shipping Limited, Hong Kong, eine Festcharter abgeschlossen, die eine Laufzeit von 60 Monaten ab Übernahme des Schiffes hat. Die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Charterers wird von dessen Muttergesellschaft Petro China International Company Limited, Beijing, Volksrepublik China, garantiert. Mit der Werftablieferung wird am 15. Januar 2007 gerechnet, so dass die Festcharter Mitte Januar 2012 ausläuft. Eine Verlängerungsoption der Charter ist vertraglich nicht vorgesehen. Die vereinbarte Brutto- Charterrate beträgt gem. Chartervertrag USD /Tag. Hierauf sind Kommissionen i.h.v. 3,75% vereinbart, so dass sich eine Netto-Charterrate von USD ,75/Tag ergibt. Ab dem 15. Januar 2012 wurde durchgehend mit einer Rate von USD /Tag (netto) kalkuliert. Die weitere Entwicklung des Ratenniveaus für das Schiff ist ungewiss. Es ist möglich, dass der Charterer oder/und der Chartergarant ausfällt und die vereinbarte Charterrate nicht mehr geleistet wird (Bonitätsrisiko). Die Charter kann auch aus marktüblichen Gründen gekündigt werden. Es besteht in diesen Fällen das Risiko, dass das Schiff keine Anschlusscharter erhält oder nur eine Anschlusscharter zu einer deutlich geringeren Charterrate. Es ist vorgesehen, dass der MT»King David«nach Ablauf der planmäßig Mitte Januar 2012 endenden Festcharter in dem Jacob-Scorpio Tanker Pool, Monaco, mit anderen Schiffen der gleichen Größenklasse beschäftigt wird. Es kann jedoch auch 21

21 RISIKEN KÖNIG & CIE. für diesen Fall nicht sichergestellt werden, dass das Schiff Pooleinnahmen einfahren kann, die den kalkulierten Charterraten entsprechen. Sofern nach Ablauf der vorliegenden Charter das kalkulierte Ratenniveau unterschritten wird, hat dieses negative Auswirkungen auf die Liquidität der Gesellschaft und somit negative Auswirkungen auf die Auszahlungen an die Anleger. 4. Schadensfälle/Fehlende Versicherbarkeit Trotz Abschluss der üblichen Versicherungen sind nicht alle Risiken versicherbar. Es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass der Versicherungsschutz aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreichend ist oder versagt wird. Dies kann bei Schadensfällen im Extremfall zum Totalverlust des investierten Kapitals des Anlegers führen. Finanzielle Belastungen der Kommanditgesellschaft und somit geringere Auszahlungen an die Anleger sind auch bei versicherten Schadensfällen möglich, da die Versicherungsbedingungen häufig Franchisen (Selbstbehalte) vorsehen und/oder auch marktübliche Nichtauszahlungsgründe bzw. Ausschlüsse bestehen. Im Fall einer Loss-of-Hire Versicherung besteht üblicherweise ein Selbstbehalt für die ersten 14 Tage; Einnahmeausfallzeiten von mehr als 90 Tagen sind nicht mehr durch die Loss-of-Hire Versicherung gedeckt. Treten Versicherungsfälle kumulativ auf, können diese Selbstbehalte zu höheren, nicht kalkulierten finanziellen Belastungen führen. Mehrere versicherte Schadensfälle können auch zu höheren Versicherungsprämien führen, aus denen wiederum nicht kalkulierte finanzielle Mehrbelastungen resultieren. Auch ist ein Ausfallrisiko in Bezug auf die jeweilige Versicherungsgesellschaft selbst nicht völlig auszuschließen (Bonitätsrisiko). III. ANLEGERGEFÄHRDENDE RISIKEN 1. Anteilsfinanzierung Eine standardmäßige Anteilsfinanzierung ist nach dem Konzept dieses Beteiligungsangebotes nicht vorgesehen und wird von der König & Cie. GmbH & Co. KG nicht angeboten. Jeder Anleger hat zwar grundsätzlich die Möglichkeit, eine persönliche Beteiligungsfinanzierung vorzunehmen. Hierbei besteht jedoch das Risiko, dass die prognostizierten Auszahlungen an den Anleger auf Grund verschlechterter Liquiditätslage der Gesellschaft nicht erfolgen und somit die Tilgung der Anteilsfinanzierung eventuell nicht planmäßig verlaufen bzw. gar nicht erfolgen kann. Es ist zu beachten, dass gemäß Prognoserechnung erstmalig im Jahr 2008 Auszahlungen erfolgen sollen. Mit Blick auf eine etwaige Anteilsfinanzierung ist zu bedenken, dass diese notfalls ohne Rückflüsse aus der finanzierten Beteiligung zurückgeführt werden muss. Im Falle einer Anteilsfinanzierung und gleichzeitiger Realisierung eines der oben genannten anlagegefährdenden Risiken, die zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage führen können, ist es somit möglich, dass einer zurückzuführenden Anteilsfinanzierung eine nicht mehr werthaltige Beteiligung gegenübersteht. 2. Haftung des Anlegers Kommanditisten haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, beschränkt auf die Höhe ihrer Einlage. Die gesetzliche Haftung erlischt generell mit vollständiger Einzahlung der Einlage. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die auf die Einlage beschränkte Haftung lebt jedoch in Höhe des Fehlbetrages zur Einlage wieder auf, wenn Entnahmen oder Auszahlungen das Kapitalkonto unter den Betrag der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen mindern. Dies ist gemäß Ergebnisprognose (Seiten 60 f.) wahrscheinlich. Es ist möglich, dass im Falle der Insolvenz der Kommanditgesellschaft bereits ausgezahlte Beträge wieder zurückgeführt werden müssen, sofern es sich bei diesen Auszahlungen um Auskehrung von Liquiditätsüberschüssen (Eigenkapitalrückzahlungen) gehandelt hat ( 172 Abs. 4 HGB). Eine noch weitergehende Haftung nach 30 ff. GmbHG analog bis maximal zur Höhe der insgesamt empfangenen Auszahlungen kommt in Betracht, wenn Auszahlungen unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages (vgl. 17) erfolgen, obwohl die Finanzlage der Gesellschaft dies nicht zulässt. Die sich auf der Basis der Prognoserechnungen ergebenden jährlichen Auszahlungen an die Anleger sind auf der Seite 66 in Eigenkapitalrückzahlungen (Auskehrung von nicht durch Gewinnen gedeckten Liquiditätsüberschüssen) und Gewinnauszahlungen getrennt ausgewiesen. Das sich nach Leistung der Einzahlung durch den Anleger für diesen wieder ergebende offene Haftungsvolumen ist dort ebenfalls dargestellt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit dem Betrieb des Schiffes Dritte im Ausland geschädigt werden und der zur Schädigung führende Sachverhalt nicht versicherbar ist oder der gewählte Versicherungsschutz aus verschiedenen Gründen versagt wird beziehungsweise nicht ausreichend ist. Es ist in einem solchen Fall denkbar, dass das mit der Sache befasste ausländische Gericht die 22

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