Die innovative Entwicklung der ARAG Ein Vergleich der wesentlichen ARB-/ Tarif-Änderungen von 1975 bis 2000/2

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1 Der nachstehende Vergleich ist in folgende Leistungsbereiche (Abschnitte) gegliedert: Leistungsbereich I. Leistungsbereich III. Versicherungssummen Kautionen Selbstbeteiligungen Wartezeiten Geltungsbereich Leistungsbereich II. Leistungsarten Produkte Kostenleistungen (K) Dienstleistungen (D) Leistungsbereich IV. Excurs: Mitversicherung unverheiratete volljährige Kinder 1

2 Leistungsbereich I. ARB 75 ARB 94 ARB 2000 ARB 2001 ARB 2000/2 Versicherungssummen Selbstbeteiligungen Kautionen Wartezeiten Geltungsbereich Versicherungssummen - Standard-VS Europa - VS Weltdeckung -Aufenthaltsdauer (ab 1981) (durch BAK ab 1996) ab Einführung des -Tarifs T`99 / T Wochen Wochen Wochen - VS RS in Ehesachen - VS RS in Unterhaltssachen Internet-RS weltweit

3 Leistungsbereich I. ARB 75 ARB 94 ARB 2000 ARB 2001 ARB 2000/2 Selbstbeteiligung Im Tarif nicht vorgesehen Selbstbeteiligung gilt je Leistungsart in Höhe von 102 im privaten Bereich, im übrigen 153 Kautionen im Rahmen der Versicherungssumme Keine SB im Verkehrs-/Fahrzeug- und Fahrer-RS zusätzlich zur Versicherungssumme Selbstbeteiligung gilt je RS-Fall (ab Tarif: SB 100 im privaten Bereich, im übrigen SB 150 ) Keine SB im Verkehrs-/Fahrzeug- und Fahrer-RS zusätzlich zur Versicherungssumme /Tarif / Tarif 2000 SB Alternativen- jetzt auch im Verkehrsbereich bzw. 250 je RS-Fall. Im Firmen-RS, RS für Kfz-Gewerbe, Kompakt- RS f. Selbständige, HuW-RS f. vermietete WE und ge-/ vermietete GE auch 500 SB möglich. Fi.-Vertrags-RS nur 150 SB RS in Ehes./RS in Unterhaltss. obligat. jeweils 500 SB zusätzlich zur Versicherungssumme Im Firmen-RS, RS für Kfz-Gewerbe, Kompakt- RS f. Selbständige, erweiterter Straf-RS, HuW-RS f. vermietete WE und ge-/ vermietete GE auch 500 SB oder SB möglich. Fi.-Vertrags-RS (soweit versicherbar), Vertrags-RS für Hilfsgeschäfte von Selbstständigen, Versicherungs- Vertrags-RS für Selbstständige nur mit SB (alternativ 150 bis ) RS in Ehes./RS in Unterhaltss. obligat. jeweils 500 SB zusätzlich zur Versicherungssumme 3

4 Leistungsbereich I. ARB 75 ARB 94 ARB 2000 ARB 2001 ARB 2000/2 Wartezeiten -RS im Vertrags- und Sachen recht (auch FiVRS) -Steuer-RS vor Gerichten -Sozialgerichts-RS -Arbeits-RS -HuW-RS -Verwaltungs-RS in Verkehrs sachen (Führerschein- RS) Wartezeit: 3 Monate (Ausnahme: Keine Wartezeit mehr im Zusammenhang mit Kauf / oder Leasingvertrag über ein fabrikneues Kfz) -Arbeits-RS -WuG-RS -FiVRS Wartezeit 3 Monate RS in Unterhaltssachen Wartezeit: 1 Jahr RS in Ehesachen Wartezeit: 3 Jahre Geltungsbereich Bei Eintritt des RS-Falles in Europa und den außereuropäischen Mittelmeerrandstaaten und Gerichtsstand in diesem Gebiet Ab 1981 auch Madeira und Kanarische Inseln Bei allen RS-Fällen mit gesetzlichem Gerichtsstand in Europa und den Mittelmeerrandstaaten, Madeira und den Kanarischen Inseln auch wenn Sie außerhalb des Geltungsbereiches eingetreten sind zur Gerichtsstandregelung Europa Erweiterung auf weltweiten Versicherungsschutz während eines längstens sechs Wochen dauernden Aufenthaltes Weltweiter Versicherungsschutz während eines längstens zwölf Wochen dauernden Aufenthaltes Weltweiter Versicherungsschutz für Internet-Verträge zeitlich unbegrenzt. 4

5 Leistungsarten Produkte Leistungsart RS im Vertrags- und Sachenrecht (nicht FiVRS) Vertrags-RS und Eigentums-RS Versicherungs-Vertrags- RS: Streitwertuntergrenze 153 ; Kfz-Vertrags-RS: nur Vertrags-RS Vertrags-RS, Eigentums- RS, Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung Keine Streitwertgrenze Auch Eigentums-RS, Leistungsart Beratungs-RS Leistungsart Ordnungswidrigkeiten- RS Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeit versichert Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeit nur im Verkehrsbereich versichert Erweiterung des Versicherungsschutzes auf alle vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten Rechtsgebiet Lebenspartnerschaftsrecht eingeschlosssen (ab 1987 Halte- und Parkverbotsverstöße ausgeschlossen) 5

6 Leistungsart Rechtsschutz in Ehesachen Nicht versicherbar (allenfalls Beratungs-RS) Zusätzlich versicherbar: Für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen des VN und seines ehelichen Lebenspartners aus familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Getrenntlebens, Scheidung und Scheidungsfolgesachen vor deutschen Familiengerichten Leistungsart Rechtsschutz in Unterhaltssachen Nicht versicherbar (allenfalls Beratungs-RS) Zusätzlich versicherbar: Für die außergerichtliche- wenn im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein deutsches Familiengericht zu entscheiden hat- und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus familienrechtlichen Streitigkeiten wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten 6

7 Leistungsart Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten Nicht versicherbar Zusätzlich versicherbar: Versichert ist VN als Opfer einer Gewaltstraftat (z.b. Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub), wenn es um seine Rechte als Nebenkläger geht. Der Versicherungsschutz umfaßt auch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des sog. Täter- Opfer-Ausgleiches. Versorgungs-RS bereits für die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen nach dem SGB und Opferentschädigungsges etz (bei Nebenklageberechtigung) 7

8 Leistungsart RS im Vertrags- und Sachenrecht (nicht FiVRS) Vertrags-RS und Eigentums-RS Vertrags-RS, Eigentums- RS, Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung Ab 1978 Versicherungs-Vertrags- RS: Streitwertuntergrenze 153 ; Kfz-Vertrags-RS: nur Vertrags-RS Keine Streitwertgrenze Auch Eigentums-RS, Kfz-Vertrags-RS: auch Eigentums-RS Verkehrs-RS/ Fahrzeug-RS Fahrer-RS Kein RS als Mieter von Fahrzeugen Kein RS als Erwerber von nicht zugelassenen Fahrzeugen (ab 1987: RS auch als Fußgänger, Radfahrer, Fahrgast) Kein RS als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast Auch RS als Mieter von Selbstfahrer-Vermiet-Kfz zum vorübergehenden Gebrauch Auch RS für den Erwerb von nicht nur für den vorübergehenden Gebrauch bestimmten Kfz auch wenn diese nicht auf den VN zugelassen werden Auch Rechtsschutz als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast 8

9 Landwirtschafts- und Verkehrs-RS Ab : Landwirtschafts-RS Außer Pkw, Kombi und Kräder keine anderen Fahrzeuge mit schwarzem Kennzeichen versicherbar RS für PKW, Kombi, Kräder sowie für alle landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge Hoferbe nicht mitversichert Mitinhaber und Altenteiler und deren Kinder sind mitversichert (siehe spezielle Info zur Mitversicherung von Kindern) Mitinhaber und Altenteiler und deren minderjährige Kinder sind mitversichert Hoferbe und dessen minderjährige Kinder sind mitversichert Hoferbe und dessen Kinder sind in bestimmtem Umfang mitversichert (siehe spezielle Info zur Mitversicherung von Kindern) Mitinhaber und Altenteiler und deren Kinder sind mitversichert (siehe spezielle Info zur Mitversicherung von Kindern) Einschlußmöglichkeiten für die Leistungsarten RS in Ehesachen, RS in Unterhaltssachen und RS für Opfer von Gewaltstraftaten jeweils für VN, Mitinhaber, Hoferbe, Altenteiler 9

10 Firmen-RS Leistungsart Steuer-RS Leistungsart Steuer-RS vor Gerichten nicht versichert vor Gerichten versichert Firmen-RS Versicherungsschutz für nichtzulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen Firmen-RS Firmen-RS ( 24 ) Firmen-RS für Kfz- Gewerbe und Fahrschulen ( 24 a) Nachhaftungsregelung bei Tod oder Berufsaufgabe des VN für VN / Erben innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Versicherungsvertrages Keine Nachhaftungsregelung bei Tod oder Berufsaufgabe Nachhaftungsregelung bei Tod oder Berufsaufgabe des VN für VN / Erben innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Versicherungsvertrages Keine Regelungen Keine Regelungen Keine Regelungen Keine Regelungen Klausel: Vertrags-RS für Hilfsgeschäfte von Selbstständigen Klausel: Versicherungs- Vertrags-RS für Selbstständige Sonderbedingung: Erweiterter Straf-RS 10

11 von : Firmen- FuV, 21, 24, 25, 29 ARB) Ab 1994: Privat-, Berufsund Verkehrs-RS für Selbständige ( 28) Ab 2001: Kompakt-RS für Selbstständige ( 28) Nachhaftungsregelung (siehe Firmen-RS) Steuer-RS vor Gerichten im gewerblichen Bereich nicht versichert Keine Nachhaftungsregelung (siehe Firmen-RS) Nachhaftungsregelung (siehe Firmen-RS) Steuer-RS vor Gerichten im gewerblichen Bereich versichert Modularer Aufbau: Umfangreiche Produktgestaltungsmöglichkeiten durch abwählbare Leistungsarten (Arbeits- RS, WuG-RS) bzw. Lebensbereiche (Privat, Verkehr) Klausel: Ergänzungs-RS Klausel: Vertrags-RS für Hilfsgeschäfte von Selbstständigen Klausel: Versicherungs- Vertrags-RS für Selbstständige Sonderbedingung: Erweiterter Straf-RS Mitversicherung ausschließlich privat genutzter Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft 11

12 Verkehrs-RS für Nicht- Selbständige (ARB 2000) (ab 2001 Mehrfahrzeug- RS) Kein Angebot Kein Angebot Verkehrs-RS für Nicht- Selbständige zu einem pauschalen Beitrag für alle Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger des VN, seines Lebenspartners und der minderjährigen Kinder. Mehrfahrzeug-RS zu einem pauschalen Beitrag. Erweiterung auf volljährige Kinder (siehe spezielle Info zur Mitversicherung von Kindern) Jahresumsatzgrenze Tarif Tarif Erhöhung der Jahresumsatzgrenze auf

13 23 ARB Privat-RS für Selbstständige Leistungsart Wohnungsund Grundstücks-RS: nur zusätzlich versicherbar über 29 Leistungsart Haus- und Wohnungs- RS für eine selbstbew. WE ist integriert, kann aber ausgeschlossen werden. Übrige Leistungsarten: Bislang nur Ausschlußmöglichkeit des RS im Vertrags- und Sachenrecht Übrige Leistungsarten: RS im Vertrags- und Sachenrecht, Arbeits-RS und oder Wohnungs- und Grundstücks-RS können jeweils bei Bedarf ausgeschlossen werden. Einschlußmöglichkeiten für die Leistungsarten RS in Ehesachen, RS in Unterhaltssachen und RS für Opfer von Gewaltstraftaten 13

14 25 ARB ARB 75 Familien-RS ARB 94 PuB für Nichtselbständige (ab 1997 Kompakt-RS ohne Verkehrs-RS) ARB 2000 Kompakt-RS ohne Verkehrs-RS Ab ARB 2001 Individual- RS Privat, Beruf, Wohnen Leistungsart Wohnungsund Grundstücks-RS: nur zusätzlich versicherbar über 29 Übrige Leistungsarten: Ausschlußmöglichkeit des RS im Vertrags- und Sachenrecht Arbeits-RS nicht ausschließbar ab 1996 auch für Senioren Arbeits-RS ausschließbar Arbeits-RS für Nichtberufstätige ausschließbar Leistungsart Haus- und Wohnungs- RS für eine selbstbew. WE ist integriert, kann aberausgeschlossen werden. Übrige Leistungsarten: RS im Vertrags- und Sachenrecht, Arbeits-RS und oder Wohnungs- und Grundstücks-RS können jeweils bei Bedarf ausgeschlossen werden. Einschlußmöglichkeiten: RS in Ehesachen, Unterhaltssachen und für Opfer von Gewaltstraftaten 14

15 26 ARB ARB 75 FuV-RS ARB 94 PBuV für Nichtselbständige (ab 1997 Kompakt-RS) ARB 2000 Kompakt-RS Ab ARB 2001 Individual- RS Privat, Beruf, Wohnen und Mobil Leistungsart Wohnungsund Grundstücks-RS: nur zusätzlich versicherbar über 29 Übrige Leistungsarten: Bislang nur Ausschlußmöglichkeit des RS im Vertrags- und Sachenrecht Arbeits-RS nicht ausschließbar ab 1996 auch für Senioren Arbeits-RS ausschließbar Arbeits-RS für Nichtberufstätige ausschließbar Leistungsart HausundWohnungs- RS für eine selbstbew. WE ist integriert, kann aber ausgeschlossen werden. Übrige Leistungsarten: RS im Vertrags- und Sachenrecht, Arbeits-RS und / oder WuG-RS können jeweils bei Bedarf ausgeschlossen werden. Einschlußmöglichkeiten: RS in Ehesachen, Unterhaltssachen und für Opfer von Gewaltstraftaten Versicherungsschutz für Fahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft Kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge zu Wasser und in der Luft Versicherungsschutz für Fahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft 15

16 28 ARB 75 Produkt aus mehreren (ab 1991) Firmen-FuV ( 21, 24, 25, 29) Ab ARB 94 Eigenständiges Produkt PBuV für Selbständige (ab 1997 Kompakt- RS für Selbständige) RS in Ehesachen, Unterhaltssachen und für Opfer von Gewaltstraftaten nicht möglich RS in Ehesachen, Unterhaltssachen und für Opfer von Gewaltstraftaten nicht möglich RS in Ehesachen, Unterhaltssachen und für Opfer von Gewaltstraftaten nicht möglich Einschlußmöglichkeiten: RS in Ehesachen, Unterhaltssachen und für Opfer von Gewaltstraftaten jeweils für VN und Mitinhaber möglich Umwandlungsregelungen Familien-RS Bei Aufnahme selbständiger Tätigkeiten Umwandlung auf Selbst.- Tarif gem. Antrag ab 1984 FuV Umwandlung in 25 zum Selbst.-Tarif und 21 ab 1988 Jahresumsatzgrenze Privat-RS für Selbständige Umwandlung in 25 bei weniger als Jahresumsatz PuB-RS Umwandlung in 23 bei mehr als Jahresumsatz PbuV-RS Umwandlung in 23 und 21 Jahresumsatzgrenze Privat-RS für Selbständige Umwandlung in 25 Jahresumsatzgrenze Tarif Tarif Kompakt-RS ohne Verkehrs-RS Umwandlung in 23 bei mehr als Tarif 1999: Tarif 2000: Jahresumsatz Kompakt-RS Umwandlung in 23 und 21 Jahresumsatzgrenze Tarif Tarif Privat-RS für Selbständige Umwandlung in 25 bei weniger als Jahresumsatz Individual-RS Privat, Beruf, Wohnen, Umwandlung in 23 bei mehr als Jahresumsatz Individual-RS Privat, Beruf, Wohnen und Mobil Umwandlung in 23 und 21 bei mehr als Jahresumsatz 16

17 Single-Tarife Keine Regelung Keine Regelung Keine Regelung Separater Single-Tarif zu vorgesehen vorgesehen vorgesehen 21a, 23, 25 und 26 ARB 2001 Leistungsbereich III. ARB 75 ARB 94 ARB 2000 ARB 2001 ARB 2000/2 K = Kostenleistungen D = Dienstleistungen Übersetzungen in Auslandsfällen (D) Keine Kostenübernahme Übernahme zusätzlich zur VS Reisekosten des VN zum Gericht (K) Übernahme der Reisekosten des VN nur zu einem ausländischen Gericht, wenn Erscheinen gerichtlich angeordnet ist oder wenn das Erscheinen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. en en Übernahme der Reisekosten des VN auch zu einem inländischen Gericht, wenn Erscheinen gerichtlich angeordnet ist oder wenn das Erscheinen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Voraussetzung: VN wohnt mehr als 100 km Luftlinie vom Gerichtsort entfernt. 17

18 Leistungsbereich III. ARB 75 ARB 94 ARB 2000 ARB 2001 ARB 2000/2 Dolmetscher in Auslandsstrafsachen (D) Wenn einer versicherten Person im Ausland Haft droht, werden Auswahl, Beauftragung und die Kosten eines Dolmetschers übernommen, Benachrichtigung von Vertrauenspersonen des VN sowie Benachrichtigung der Botschaft Dokumentendepot und Dokumenten- Auslandsreiseservice (D) Aufbewahrungsservice. Darüber hinaus Gebührenübernahme für die Erstellung von Ersatzdokumenten bei Auslandsreisen (bis zu 6 Wochen) 18

19 Leistungsbereich IV. ARB 75 ARB 94 ARB 2000 ARB 2001 ARB 2000/2 Mitversicherung unverheiratete volljährige Kinder 25 ( 23) Bis Vollendung 25. Lebensjahres, überwiegend in Schuloder Berufsausbildung Bis Vollendung 25. Lebensjahres, längstens bis zur erstmaligen Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt Wegfall der Altersbegrenzung, ansonsten keine Änderung 19

20 Leistungsbereich IV. ARB 75 ARB 94 ARB 2000 ARB 2001 ARB 2000/2 26 Bis Vollendung 25. Lebensjahres, überwiegend in Schuloder Berufsausbildung Ab 1988: Bis Vollendung 25. Lebensjahres, längstens bis zur erstmaligen Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt Wegfall der Altersbegrenzung Kein Versicherungsschutz für Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser, in der Luft Versicherungsschutz für Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser, in der Luft 20

21 Leistungsbereich IV. ARB 75 ARB 94 ARB 2000 ARB 2001 ARB 2000/2 27 von VN / Ehegatte (Lebensgefährte) von Mitinhaber / Altenteiler von Hoferben Kinder des VN, Ehegatten bis Vollendung 25. Lebensjahres, soweit überwiegend in Schuloder Berufsausbildung Mitversichert wie Kinder des VN Nicht mitversichert Kinder des VN, Ehegatten (Lebensgefährten) bis Vollendung 25. Lebensjahres, längstens bis zur erstmaligen Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt Kinder des VN, Ehegatten (Lebensgefährten) ohne Altersbegrenzung, längstens bis zur erstmaligen Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt Mitversichert, wie Kinder des VN Mitversichert, wie Kinder des VN Fahrzeuge der unverheirateten volljährigen Kinder Kein Versicherungsschutz für Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser, in der Luft Versicherungsschutz auch für PKW, Kombi, Krafträder, landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge 21

22 Leistungsbereich IV. ARB 75 ARB 94 ARB 2000 ARB 2001 ARB 2000/2 Kompakt-RS für Selbständige Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Selbständige ( 28) (von : Firmen- FuV, 21, 24, 25, 29 ARB) 28 Nicht mitversichert Wegfall der Altersbegrenzung Kinder bis Vollendung 25. Lebensjahres, längstens bis zur erstmaligen Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt Kein Versicherungsschutz für Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser, in der Luft Versicherungsschutz für Motorfahrzeuge zu Lande Versicherungsschutz für ausschließlich privat genutzte Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft 22

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