Die Sammelklage in den USA und in Europa und die Auswirkungen auf die Rechtslage in der Schweiz

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1 5. Mai 2010 Die Sammelklage in den USA und in Europa und die Auswirkungen auf die Rechtslage in der Schweiz Grundstimmung: Skepsis Hingegen verzichtet der Entwurf auf Instrumente, die unserem Rechtssystem nicht entsprechen. Zu denken ist an die sog. Sammelklage (class action) des amerikanischen Rechts, die verfahrens- und materiellrechtlich mehr Probleme schafft als löst. Dem Gedanken kollektiver Interessenwahrung wird gleichwohl Rechnung getragen durch die eingespielten Instrumente der Streitgenossenschaft sowie durch die Verbandsklage. (Botschaft ZPO, 4) 1

2 Übersicht Ziele des kollektiven Rechtsschutzes US class action Kollektiver Rechtsschutz in Europa Kollektiver Rechtsschutz in der Schweiz? Kollektiver Rechtsschutz Grundidee Bündelung von Interessen und Ressourcen von Personen deren Ansprüche auf gleicher Grundlage beruhen und sich gegen die gleiche Person richten durch Kooperation und/oder Repräsentation 2

3 Kollektiver Rechtsschutz Ziele Effizienzgewinn Vermeidung widersprüchlicher Entscheide Erleichterter Zugang zur Justiz Überwindung der rationalen Apathie bei Streuschäden Prävention US class actions 3

4 Genehmigung einer Class action ähnliche Ansprüche mehrerer Betroffener Streitgenossenschaft unpraktikabel Repräsentant(en) der Gruppe Rechtswahrung durch Repräsentanten Ergebnis einer Class action Bindung der Gruppe durch Entscheid/Vergleich Ausnahme: opting-out Systemunterschiede USA CH Problemfelder (Auswahl) Dispositionsfreiheit Rechtliches Gehör Partizipation Unengagierter am Prozessergebnis 4

5 Amerikanische Besonderheiten mit Potential für legal blackmail, z.b. Strafschadenersatz hohe Streitwerte Pre-trial discovery Notice pleading Jury trial Weite Zuständigkeiten, Gefahr von judicial hell holes American Rule Erfolgshonorar und entrepreneurial lawyering (Rechts-)Streitlustige Kultur Kollektiver Rechtsschutz in Europa 5

6 (BT Drucks. 15/5091, 52) Deutschland: KapMuG Voraussetzungen Gleichlautende Tat- und Rechtsfragen 10 Musterfeststellungsanträge Zwingende Sistierung der Parallelverfahren Musterverfahren Obere Instanz (OLG) Vergleich nur mit Zustimmung aller Kläger möglich Bindungswirkung für Einzelverfahren 6

7 England Representative Actions (Sammelklagen) Same interest -Erfordernis (streng) Weite Bindungswirkung Group Litigation Order (GLO) Gleichgelagerte Tat- oder Rechtsfragen Eröffnung Gruppenregister GLO definiert GLO-issues Konzentration der Verfahren bei einem Gericht Bindungswirkung von Entscheiden über GLO-issues Niederlande Kollektiver Vergleich bei Masseschäden Gerichtliche Verbindlicherklärung eines zwischen dem Haftpflichtigen und einem Verband ausgehandelten Vergleichs Prüfung des Vergleichs auf Angemessenheit und formelle Fairness Opt-out System Besonderheit der sog. Polder-Class-Action nur Masseschäden kollektive Lösung nur zur Streitbeilegung, nicht zur Streiteröffnung 7

8 Österreich Projekt Gruppenklage Mindestens 100 Ansprüche Gleichgelagerte Tat- und Rechtsfragen Mindestens EUR Repräsentativklage, Opt-in System Sammelklage österreichischer Prägung Abtretung zum Inkasso (meist an VKI) Objektive Klagenhäufung Nordische Staaten Schweden (2003) Opt-in System Finnland (2007) Opt-in System; Konsumentenombudsmann als Repräsentativkläger Norwegen (2008) Regel Opt-in System, Ausnahme Opt-out System Dänemark (2008): Regel Opt-in System, Ausnahme Opt-out System (dann Behörde als Repräsentativklägerin) 8

9 Weitere EU-Staaten Italien Mischform von Gruppen- und Verbandsklage für Konsumentenstreitigkeiten (Opt-in System) Portugal Popularklage (Opt-out, staatliche Aufsicht) Spanien Mischform von Gruppen- und Verbandsklage für Konsumentenstreitigkeiten Frankreich Sammelklage ( action de groupe ) für Konsumenten gescheitert, jedoch wirksame Konsumenten- Verbandsklage ( Action en représentation conjointe ) Europäische Union Wettbewerbsrecht Grünbuch (2005) und Weissbuch (2008) der EU- Kommission Vorschlag: Sammelklage (Opt-in System), ev. verbunden mit Offenlegungspflichten, Kostenerleichterungen und Beweislastumkehr Verbraucherschutz Grünbuch der EU-Kommission über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher Vorschlag: Sammelklage (Opt-in, ev. aber auch Optout) 9

10 Zwischenergebnis Europa Trend im Konsumenten- und Anlegerschutz sowie im Wettbewerbsrecht Vielfalt der Mittel: Muster-, Popular- und Sammelklagen, div. Mischformen Versuch, amerikanische Verhältnisse zu vermeiden Probleme: Bewältigung von Streuschäden ohne Opt-out Systeme? Bewältigung von Wettbewerbsverstössen ohne Offenlegungspflichten? Kollektiver Rechtsschutz in der Schweiz? 10

11 Kollektiver Rechtsschutz in der Schweiz? Keine Sammelklage in der ZPO, wohl aber (angeblich) zweckverwandte Institute, insbes. spezialgesetzliche Regelungen Verbandsklage Streitgenossenschaft Vereinigung, Überweisung Pilotprozess Adhäsionsverfahren Spezialgesetzliche Regelungen Überprüfungsklage (Art. 105 FusG) Klage des Vertreters der Anlegergemeinschaft (Art. 86 KAG) Klage des Anleihensvertreters (Art OR) Kernenergiehaftpflichtgesetz (Art KHG) 11

12 Verbandsklage (Art. 89 ZPO) Beschränkungen Nur Persönlichkeitsverletzungen Nur Unterlassung, Beseitigung und Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung (keine Klage auf Geldleistung) Nur Verbände von zumindest regionaler Bedeutung (keine ereignisbezogenen Zusammenschlüsse) (Vergleichsweise) geringe Bedeutung Streitgenossenschaft (Art. 71 ZPO) Vorzüge Konsolidierte Vorbereitung Grössere Verhandlungsmacht Ev. umfassender Vergleich Konzentration der Verfahren Vermeidung widersprüchlicher Entscheide Nachteile Kein Anspruch auf Anschluss und Fortdauer Gesteigerte Kostenrisiken (Solidarität) Trennung von Verfahren Organisationsaufwand Keine Repräsentation 12

13 Weitere Bestimmungen Vereinigung von Verfahren (Art. 125 lit. c ZPO) Überweisung (Art. 127 Abs. 1 ZPO) Sistierung (Art. 126 Abs. 1 ZPO) Pilotprozess Vereinbarung Anspruchssteller / Anspruchsgegnerin Inhalt: Verbindlichkeit des Entscheids für die Gruppe, Verjährungsverzicht Sistierung (Art. 126 ZPO) bereits eingeleiteter Verfahren? Probleme: Durchsetzbarkeit der Vereinbarung Vergleich im Pilotprozess 13

14 Adhäsionsverfahren (Art. 122 ff. StPO) Vorzüge Einheitlicher Gerichtsstand (Teilweise) Ermittlung des Sachverhalts durch die Untersuchungsbehörde Streitwertunabhängige sachliche Zuständigkeit Nachteile Nur strafrechtlich relevantes Verschulden Verweisung auf den Zivilweg Fazit Europäischer Trend, schweizerische Skepsis Europäische Erfahrungen unspektakulär, aber wertvoll Hauptfragen: Was ist die Alternative zu kollektivem Rechtsschutz Einzelrechtsverfolgung oder verwaltungs- und strafrechtliche Regulierung? Sind die Hauptvorteile der US-class action ohne deren Nachteile zu haben? 14

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