1. Spezifische Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung

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1 PrTRANS Leitfaden Versin 1. August 2015 Der Leitfaden dient zur Präzisierung des Prgrammdkuments. Die im Prgrammdkument enthaltenen Infrmatinen gelten in jedem Fall, auch wenn sie im Leitfaden nicht wiederhlt werden. Sweit im gegenständlichen Text Persnenbezeichnungen nur in männlicher Frm angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise 1. Spezifische Vraussetzungen für die Gewährung der Förderung PrTRANS Prjekte müssen einen Aspekt der Przess- und Organisatinsinnvatin im Sinne der AGVO-Definitin aufweisen. Darüber hinaus kann im Rahmen der Prjekte ein Entwicklungsvrhaben (Prdukt- der Dienstleistungsentwicklung) durchgeführt werden. Mögliche Prjektziele sind die Hebung vn Innvatins- und Wachstumsptenzialen durch Einführung vn Methden zur strategischen Prduktfindung (Innvatinsmanagement) und das Auslösen vn substanziellen Prdukt- und Verfahrensinnvatinen ( Innvatinssprung ) bzw. die Entwicklung vn innvativen Dienstleistungen der die Einführung vn neuen Organisatinsstrukturen und geänderten Przessen im Unternehmen.

2 Zusätzlich können Prjekte Maßnahmen beinhalten, die zur verbesserten Einbindung in Wertschöpfungsketten vn Leitbetrieben (erstmalige Anbindung der verbesserte Psitinierung in der Wertschöpfungskette) beitragen (Industrie 4.0). Beim Entwicklungsvrhaben kann eine Idee in ein Prdukt der in eine Dienstleistung überführt werden. Sllen in der ersten Prjektphase mehrere Lösungen der Lösungen für unterschiedliche Geschäftsfelder analysiert werden, muss das Unternehmen sich spätestens im Zwischenbericht für eine Anwendung entscheiden. 2. FörderwerberInnen Antragsberechtigt sind kleine der mittlere Unternehmen (KMU nach der jeweils geltenden Definitin gemäß EU-Wettbewerbsrecht) der Sachgüterprduktin der prduktinsnaher Dienstleistungen mit Betriebs- und/der Frschungsstandrt in Österreich, spätestens zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung. Bei der Überprüfung des KMU-Status können ergänzende Infrmatinen ( _Unternehmen.pdf) der Sftwarelösungen (z.b. Unterstützung bieten. Angesprchen sind auch KMU, die in der Wertschöpfungskette mit Industrie 4.0- Leitbetrieben und prduktinsnahen Dienstleistungsunternehmen eingebunden sind (z.b. Zulieferbetriebe, die Przessadaptierungen im Sinne vn Industrie 4.0 implementieren). Das Prgramm richtet sich an bereits etablierte, wachstumsrientierte Unternehmen mit nachhaltiger Geschäftstätigkeit (z.b. signifikanten Umsatzerlösen), welche die Erhaltung der den Ausbau eines Innvatinsvrsprunges im Unternehmen bzw. in einem Geschäftsfeld planen. Als Förderungswerber gilt jenes Unternehmen, das die wirtschaftliche Umsetzung des Prjekts betreibt. 3. Welche Prjekte werden nicht gefördert? Prjekte, die eine lediglich inkrementelle Verbesserung bzw. Optimierung vn Prduktins- und Lgistikprzessen zum Gegenstand haben. 2

3 Prjekte, die vrrangig eine technische Entwicklung zum Ziel haben und keine Aspekte vn Przess- der Organisatinsinnvatinen aufweisen. Prjekte, bei denen die Ausfinanzierung nicht nachvllziehbar dargestellt ist. Prjekte die lediglich unternehmensintern anfallende Ksten aufweisen. Prjekte vn Unternehmen, die keine Sachgüterprduzenten der prduktinsnahe Dienstleister sind. Prjekte vn Unternehmen, die im letzten abgeschlssenen Wirtschaftsjahr weniger als 10 vllzeitäquivalente Mitarbeiterinnen der Mitarbeiter hatten. Prjekte vn Unternehmen, die nch keine relevanten Umsätze mit selbst erstellten Prdukten der Dienstleistungen erzielen. Prjekte vn Unternehmen, bei denen der KMU-Status nicht nachgewiesen werden kann Prjekte vn Unternehmen, die als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Z. 18 AGVO gelten. Prjekte, die vr Einreichung des Antrags auf Förderung begnnen wurden. Prjekte vn Unternehmen, die eine Rückfrderungsanrdnung der Eurpäischen Kmmissin gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. a AGVO nch nicht erfüllt haben. 4. Kriterien für die Auswahl der geförderten Prjekte Zur Beurteilung der Förderfähigkeit der Prjekte werden die Hauptmerkmale der Prjekte mit Hilfe eines Bewertungsschemas beurteilt (max. 103 Punkte). Dabei werden flgende Aspekte bewertet: Innvatin Höhe der Prduktinnvatinen (Innvatinssprung), max. 12 Punkte: Führt das gegenständliche Prjekt zu Prduktinnvatinen im Prduktprtfli der zum Aufbau neuer Geschäftsfelder? Kmmt es zu einer Neupsitinierung entlang der Wertschöpfungskette? Werden neue Werkstffe verwendet (auch bei schn bestehenden Prdukten)? 3

4 Höhe der Przessinnvatinen in Bezug auf die Entwicklung neuer Prdukte der Dienstleistungen (Innvatinssprung), max. 8 Punkte: Führt das gegenständliche Prjekt zu Przessinnvatinen? Kmmt es zu einer Mdernisierung der verwendeten Verfahren? Werden durch das Prjekt ein innvatives Geschäftsmdell der innvative Vertriebsstrukturen eingeführt der erheblich ausgebaut? Industrie 4.0-Bezug, max. 4 Punkte: Kmmt es zu einer Anwendung vn Methden und/der Technlgien im Sinne vn Industrie 4.0? Prüft das Unternehmen im Rahmen des Prjekts die Anwendbarkeit vn Industrie 4.0 Maßnahmen? Anbindung an österreichische Leitbetriebe, max. 4 Punkte: Erstmalige der verbesserte Anbindung an Wertschöpfungsketten österreichischer Leitbetriebe. Erhöhung der Qualität und Verbesserung des Designs, Usability etc. vn bereits angebtenen Prdukten und Dienstleistungen, max. 8 Punkte: Kmmt es durch das gegenständliche Prjekt zu einer Verbesserung der Qualität der Prdukte der ihres Designs? Kmmt es zu Scaling Up der zu wesentlicher Miniaturisierung? Kmmt es zu einer Steigerung des Kundennutzens für bereits bestehende Prdukte, aber auch für neue Prdukte im Vergleich zu am Markt bestehenden Knkurrenzprdukten? Nachhaltiger Transfer vn Wissen in das Unternehmen, max. 8 Punkte: Kmmt die Innvatin durch einen Wissenstransfer vn einer externen Quelle zustande? Durch Kperatin der Zukauf? Wachstum / Beschäftigung Prjektgröße, max. 8 Punkte: Prjektgröße im Vergleich zum laufenden F&E- Aufwand Prjekt führt zur höheren Qualifikatin, max. 4 Punkte: Führt das Prjekt zu einer nachhaltigen Höherqualifikatin der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 4

5 beim Antragsteller durch Erfahrungen n the jb der durch benötigte Ausbildungen? Beschäftigungseffekt durch das Prjekt, max. 8 Punkte: Gibt es durch das Prjekt zumindest in der Prjektlaufzeit einen Beschäftigungseffekt, werden Arbeitsplätze geschaffen der gesichert (inkl. Leihpersnal)? Erhöhung der Exprtqute durch das Prjekt, max. 4 Punkte: Kmmt es durch das Prjekt (während der Prjektlaufzeit der danach) zu einer Erhöhung der Exprtqute des Unternehmens? Prjekt führt zu einer Kapazitätserweiterung und/der Umsatzsteigerung, max. 12 Punkte: Führt das Prjekt zu einer Kapazitätserweiterung und/der Umsatzsteigerung (auch hne Kapazitätserweiterung, z.b. durch eine Verbesserung der Qualität der Prdukte und damit des Preises) und/der zu einer Deckungsbeitragserhöhung? Umweltrelevanz Hat das Prjekt umweltfreundliche Auswirkungen? Max. 2 Punkte: Das Prjekt führt zu umweltfreundlichen Prdukten der Verfahren wie z.b. Energiegewinnung aus erneuerbaren Ressurcen, nachhaltige Mbilität, effizienter Ressurceneinsatz, Kreislaufwirtschaft u.ä. Gesellschaftliche Auswirkungen (Diversity) Haben das Prjekt der die Unternehmensplitik psitive gesellschaftliche Auswirkungen? Max. 1 Punkt: Verflgt das Prjekt bzw. das Unternehmen eine Geschäftsplitik, die zu psitiven gesellschaftlichen Auswirkungen führt (Diversity Management)? Diversity Management tleriert nicht nur die individuelle Verschiedenheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, sndern hebt diese im Sinne einer psitiven Wertschätzung besnders hervr und versucht sie für den Unternehmenserflg nutzbar zu machen. 5

6 Gibt es Maßnahmen zur Unterstützung der Geschlechtergleichstellung im Unternehmen? Max. 1 Punkt: Hat das Unternehmen eine nachvllziehbare gerechte Genderplitik bzw. führt das Prjekt zu einer weiteren Verbesserung? Prjektplanung Qualität der Planung, max. 5 Punkte: Ist der Prjektinhalt aus den vrgelegten Unterlagen nachvllziehbar? Sind die Ziele und die Herausfrderungen klar definiert? Kann anhand der vrliegenden Infrmatinen die Bewertung des Prjekts erflgen? Angemessenheit und Durchführbarkeit, max. 5 Punkte: Wie gut stimmen die Prjektbeschreibung und die Ressurcenplanung überein? Wie hch ist die Wahrscheinlichkeit der erflgreichen Umsetzung des Prjekts? Umsetzungsfähigkeit des Managements, max. 4 Punkte. Kmpetenz der Prjektpartner, max. 5 Punkte: nachgewiesene Kmpetenz der im Prjekt eingebundenen Partner (Referenzen). 5. Förderbare Ksten Förderbare Ksten sind dem Prjekt zurechenbare Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand für die Dauer der Prjektlaufzeit anfallen. Gefördert werden Persnalksten (bestehendes und/der zusätzlich aufgenmmenes Persnal) und snstige prjektbezgene Ksten, z.b. Drittksten (Beratungs- und gleichartige Dienstleistungen), Sach- und Materialksten. Wichtige Hinweise: Für PrjektmitarbeiterInnen, deren Stundensätze nicht direkt nachweisbar sind (z.b. geschäftsführende GesellschafterInnen hne Versicherung nach ASVG, DienstnehmerInnen mit all-in Verträgen) beträgt der Pauschalsatz EUR 35,- pr Stunde. Für Angestellte und Arbeiter kann bei der Berechnung des Stundensatzes ein pauschaler Aufschlag vn bis zu 85% für Lhnnebenksten berücksichtigt werden. 6

7 Der maximal förderbare Stundensatz errechnet sich auf Basis der gesetzlichen mnatlichen Höchstbeitragsgrundlage zum Zeitpunkt der Genehmigung unter Zugrundelegung vn 40 Wchenarbeitsstunden und einem Aufschlag für Lhnnebenksten vn bis zu 85% (Höchstbeitragsgrundlage: Für freie DienstnehmerInnen kann bei der Berechnung des Stundensatzes ein pauschaler Aufschlag vn bis zu 20% für Lhnnebenksten berücksichtigt werden. Die Ksten für externe Leistungen (Drittksten wie z.b. Beraterhnrare, Ksten des Technlgiepartners) können bis zur Höhe der anerkannten internen Persnalksten gefördert werden. Die Ksten für Beratungs- und gleichwertige Dienstleistungen können max. bis zu einem Stundensatz vn EUR 125,- (nett) gefördert werden. Bei der Verrechnung vn Tagsätzen wird vn 8 Stunden Leistungsdauer ausgegangen. Der maximal förderbare Tagessatz beträgt daher EUR 1.000,- nett. 6. Nicht förderbare Ksten Ksten, die mit Belegen unter einer Belegsumme vn EUR 150,- (brutt) nachgewiesen werden. Ksten für frtlaufende und unspezifische Beratungsaktivitäten swie für Zertifizierungen. Public Relatins-, Awareness- und ähnliche Maßnahmen. Pauschalbeträge für Drittleistungen (Rechnungen hne Angabe des verrechneten Stundensatzes der der für die Erstellung der Leistung aufgewendeten Zeit). Persnalksten vn MitarbeiterInnen, die weniger als 20 Stunden im Prjekt eingebunden sind. Investitinen in das Anlagevermögen z.b. Gebäude, Instrumente und Ausrüstung, Frschungs- und Labrausrüstung, EDV-Ausstattung (Hard- und Sftware). Ksten für die Anlagennutzung (z.b. anteilige Abschreibung, Maschinenstundensätze). 7

8 Reiseksten Ksten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Prjekt stehen. Ksten, die vr Einlangen des Förderungsantrags bzw. vr dem vertraglich vereinbartem Prjektbeginn entstanden sind. Umsatzsteuer Ksten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Ksten gelten. 7. Förderungshöhe Bei der Einreichung muss die Höhe der beantragten Förderung angegeben werden. Die Zuschussförderung kann bis zu 50% der förderbaren Ksten betragen, ist jedch mit EUR ,- begrenzt. Die tatsächliche Höhe der Förderung ergibt sich aus der Aufteilung der Ksten nach der zu Grunde liegenden rechtlichen Basis (AGVO Art. 25 der Art. 29 siehe Definitinen unter Punkt 20), dem Förderungsbedarf swie aus der Bewertung des Prjektes entsprechend den inhaltlichen Kriterien. Wichtiger Hinweis zur Förderintensität (in Przent der förderbaren Ksten): Przess- und Organisatinsinnvatinen (nach AGVO Art. 29): maximal 50% Frschungs- und Entwicklungsvrhaben (nach AGVO Art. 25) als experimentelle Entwicklung: maximal 35% Eine Kumulierung bis zur Höchstgrenze (45% für kleine Unternehmen nach AGVO Art. 25) ist nicht vrgesehen. 8. Förderungsantrag Die Einreichung eines Antrags für das Prgramm PrTRANS inkl. der für die Bearbeitung ntwendigen Beilagen erflgt ausschließlich über die elektrnische Einreichplattfrm der aws ( 8

9 Wichtige Hinweise: Eine Einreichung ist laufend möglich. Sllte die Einreichung mittels Ausschreibung erflgen, wird diese Änderung auf der Webseite der aws bzw. im jeweils gültigen Leitfaden bekannt gegeben. Die zur Verfügung gestellten Vrlagen sind zu verwenden. Zusätzliche Dkumente können übermittelt werden. Im Fördermanager sind bei der Antragstellung die Ksten des Gesamtprjektes nach Kstenarten (Persnalksten, Sachksten und Drittleistungen) anzugeben. Die Detaillierung erflgt in der Kstenplanung (Excel-Tabelle als Anhang zum Antrag, siehe Vrlage im Fördermanager). Mit der Einreichung des Antrages im Prgramm PrTRANS werden gleichzeitig zwei Zuschüsse beantragt: einer nach AGVO-Art. 29 (Prduktcde PTO, PrTRANS Organisatin) und einer nach AGVO-Art. 25 (Prduktcde PTE, PrTRANS Entwicklung). 9. Unterlagen für den Förderungsantrag Neben dem vllständig ausgefüllten Antrag werden für eine erflgreiche Bearbeitung jedenfalls nachstehende Infrmatinen benötigt: Vllständige Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre inkl. Lageberichte, Anlagen- und Verbindlichkeitenspiegel, sfern zutreffend. Planrechnung für die nächsten drei Geschäftsjahre (in Frm einer vereinfachten Gewinn- und Verlustrechnung) mit den wichtigsten Aufwands- und Ertragspsitinen und den dahinterliegenden Annahmen. Zur Abklärung des KMU-Status: Beschreibung aller Beteiligungen am antragstellenden Unternehmen (in auf- und absteigender Richtung: z.b. Mutter- und Tchtergesellschaften, Verbindungen über natürliche Persnen) und deren wirtschaftliche Eckdaten (Jahresumsatz, Bilanzsumme, Anzahl der Beschäftigten in Vllzeitäquivalen- 9

10 ten, Beteiligungsverhältnisse). Bei kmplexeren Besitzverhältnissen empfiehlt sich die Vrlage eines Beteiligungsrganigramms. Prjektbeschreibung (Vrlage im Fördermanager), wesentliche Inhalte sind Prjektzusammenfassung Unternehmensdarstellung Abgrenzung zu anderen geförderten Prjekten Ausgangssituatin Prjektziele Prjektbeschreibung (auf Arbeitspaketebene) Geplante Auswirkungen des Prjektes auf das Unternehmen Darstellung der Ausfinanzierung Detaillierte Kstenplanung (Vrlage im Fördermanager) Firmendetails und Infrmatinen zu den Partnern (Vrlage im Fördermanager) Angebte der vrgesehenen Kperatinspartner (das sind jene Persnen bzw. Organisatinen, die mittels Werkverträgen in der Psitin Drittleistungen in der Kstengliederung des Antragsfrmulars aufgeführt sind), aus denen der Leistungsumfang, die Höhe der Ksten und der verrechnete Stundensatz eindeutig ersichtlich sind. 10. Knsrtialprjekte Wenn in Ausnahmefällen die Prjektergebnisse in mehreren Unternehmen genutzt werden und die Vermarktung des neuen Prduktes bzw. der neuen Dienstleistung durch mehrere Unternehmen erflgen sll, kann das Prjekt durch ein Knsrtium eingereicht werden. Das Knsrtium muss einen Leadpartner definieren, über den die Einreichung und die gesamte Kmmunikatin zum Prjekt abgewickelt werden. 10

11 Bei Prjekten, die vn einem Knsrtium eingereicht werden, sind zusätzlich zu den im vrigen Punkt festgehaltenen Unterlagen flgende Ergänzungen erfrderlich: Bestätigung der Einreichung als Knsrtium (Vrlage im Fördermanager) Präzisierung der Prjektbeschreibung (u.a. Auswirkung des Prjektes auf die unterschiedlichen Unternehmen), Aufteilung der Ksten auf die teilnehmenden Unternehmen Regelung zur Verwertung der Prjektergebnisse Wichtiger Hinweis: Vr Abschluss des Fördervertrages ist eine Slidarhaftung ( 891 ABGB) für die Rückzahlung der Förderung im Fall des Eintritts eines Rückzahlungsgrundes (siehe Punkt 13) aller Knsrtialpartner vrzulegen. Die Höhe der Haftung ist mit der Höhe der Förderung der einzelnen Knsrtialpartner begrenzt. 11. Förderungsvertrag Der Vertrag besteht aus einem allgemeinen Teil swie aus je einem spezifischem Teil für die Förderung vn Przess- und Organisatinsinnvatinen (nach AGVO-Art 29) und Frschung- und Entwicklungsvrhaben (nach AGVO-Art. 25). In den spezifischen Teilen des Fördervertrages sind u.a. die förderbaren Ksten, die Förderungsqute und die maximale Zuschusshöhe definiert. Im Rahmen des Vertrages ist die vn der aws durchgeführte Zurdnung der Arbeitspakete zu den beihilfenrechtlichen Grundlagen (siehe Punkt 6 des Prgrammdkuments) festgehalten. Die Höhe des Zuschusses ist auf Basis der einzelnen Artikel der AGVO begrenzt. 12. Vertragsänderungen Ereignisse, welche die Durchführung der geförderten Leistung verzögern der unmöglich machen, sind der aws zeitnahe nach Eintritt zu melden. 11

12 Wesentliche Abweichungen gegenüber dem Förderungsvertrag sind der aws vrab zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung der aws, wenn damit eine Abänderung des Fördervertrages (inkl. der vereinbarten Auflagen) verbunden ist. Eine Verschiebung vn Ksten zwischen den beiden beihilfenrechtlichen Grundlagen (AGVO Art. 25 der Art. 29) ist ausgeschlssen, innerhalb dieser jedch mit Begründung möglich. 13. Einstellung der Förderung und Rückzahlung Der/die Förderungsnehmer/in ist verpflichtet, ausgezahlte Förderungsmittel zurück zu zahlen, wbei der Anspruch auf nch nicht ausbezahlte Förderungsmittel erlischt, wenn einer der in 25 ARR 2014 genannten Rückzahlungsgründe eintritt, der die Betriebstätigkeit dauernd eingestellt wird. 14. Berichtspflichten Die Liste der erfrderlichen Unterlagen ist in der Abrechnungstabelle zu finden. Es wird empfhlen, die gültigen Fassungen jeweils kurz vr Vrlage der Zwischen- bzw. Endabrechnung vn der Webseite -> Dwnlads herunterzuladen. Die Berichtsvrlagen sind zwingend zu verwenden. Für den Nachweis der prjektbezgenen Arbeitszeiten der Beschäftigten des Förderungsnehmers ist eine Vrlage vrhanden. Abgerechnete Tätigkeiten müssen einem Arbeitspaket zugewiesen werden, die Bezeichnung der Tätigkeit muss aussagekräftig und nachvllziehbar sein. Zwischenbericht und Zwischenabrechnung (nach Ende der Knzeptphase) Die internen Persnalksten gelten bis zum Ende der Abrechnungsperide (idealerweise Mnatsende) der Zwischenabrechnung als vllständig erfasst. Eine weitere Vrlage vn Persnalksten aus bereits vrgelegten Abrechnungsperiden ist nicht zulässig. Der Zwischenbericht hat zusätzlich zur Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten eine Darstellung der Przess- bzw. Organisatinsinnvatinen swie der geplanten neuen Geschäftsfelder, Prdukte und/der Dienstleistungen zu enthalten. Endbericht und Endabrechnung (nach Ende der Umsetzungsphase) 12

13 Im Endbericht sind die durchgeführten Arbeiten und die Auswirkungen des Prjektes auf das geförderte Unternehmen darzustellen. Im Rahmen des Endberichts werden auch die Evaluierungskriterien (siehe Punkt 10 des Prgrammdkuments) zum Zeitpunkt des Prjektabschlusses erhben. Diese Daten werden für die Evaluierung des Förderprgramms herangezgen. 15. Vermeidung vn Mehrfachförderungen Im Förderungsantrag hat der/die FörderungswerberIn alle Prjekte anzuführen, die mit öffentlichen natinalen und/der EU-Mitteln gefördert wurden bzw. werden, welche das Prjekt direkt der indirekt betreffen. Es wird dabei zwischen abgeschlssenen Prjekten der letzten drei Jahre (vr Antragstellung), laufenden swie beantragten, aber nch nicht entschiedenen Förderungsprjekten unterschieden. Um Dppelförderungen zu vermeiden ist bei geförderten FEI-Vrhaben jedenfalls eine klare inhaltliche Abgrenzung zum PrTRANS Prjekt vrzunehmen. Der/die Förderungsnehmer/In verpflichtet sich, die aws auch während der gesamten Prjektlaufzeit eines geförderten PrTRANS Prjektes über sämtliche beantragten und/der genehmigten Förderungen zu infrmieren, welche das Prjekt direkt der indirekt betreffen. In der Tabelle zur Zwischen- und zur Endabrechnung wird nchmals abgefragt, welche Förderungen dem/der FörderungswerberIn für das gleiche Prjekt, auch mit verschiedener Zweckwidmung, gewährt wurden bzw. um welche derartige Förderungen sie der er bei anderen haushaltsführenden Stellen des Bundes der einem anderen Rechtsträger einschließlich anderer Gebietskörperschaften und/der der Eurpäischen Unin angesucht hat der nch ansuchen will. Entsprechend Punkt der Themen-FTI-Richtlinie ist die aws ermächtigt, weitere in Betracht kmmende Förderungsgeber zu kntaktieren bzw. vrhandene Datenbanksysteme (z.b. Transparenzprtal) zu nutzen, um unerlaubte Mehrfachförderungen ausschließen zu können. 13

14 16. Prgrammevaluierung Die Evaluierungskriterien sind Teil der Endabrechnung und werden für das begleitende Mnitring herangezgen. Die Förderungsnehmer/innen werden im Rahmen der Zwischenevaluierung bzw. der Endevaluierung des Prgramms kntaktiert. 17. Datenverwendung Die aws ist verpflichtet, Infrmatinen und Daten (z.b. im Transparenzprtal) zu veröffentlichen. Darüber hinaus ist die aws berechtigt, nach Einhlung des Einverständnisses des Unternehmens, Infrmatinen und Daten vn öffentlichem Interesse wie z.b. Infrmatinen gemäß Anhang III der AGVO der Prjektkurzbeschreibungen zu veröffentlichen. 18. Aufbewahrungspflicht Die Aufbewahrungspflicht für alle prjektrelevanten Unterlagen (Bücher und Belege swie snstige der Überprüfung der Durchführung der Leistung dienende Unterlagen) beträgt zehn Jahre ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der gesamten Förderung (d.h. der letzten Rate). 19. Begriffserläuterungen Strategische Prduktfindung Strategische Prduktfindung bezeichnet den zielgerichteten Innvatinsmanagement- Przess, aus im Unternehmen beherrschtem und aus neuem (technlgischem und/der nicht-technlgischem) Knw-hw, Innvatinen bei den Prdukten, Verfahren und Dienstleistungen herbeizuführen. Die dabei - unter Einbeziehung vn externer Expertise (Technlgietransfer) - angewandten Methden sllen zu einer nachhaltigen Stärkung des Innvatinsmanagements hinsichtlich der Prduktentwicklung führen und über die blße Weiterentwicklung hinausgehen. Industrie

15 In Anlehnung an die Leitbetriebe Standrtstrategie des Bundesministeriums für Wissenschaft, Frschung und Wirtschaft (Oktber 2014) steht der Begriff Industrie 4.0 für technlgie- und unternehmensübergreifendes Zusammenwachsen vn mdernsten Infrmatins- und Kmmunikatinstechnlgien (IKT) mit Prdukten und Przessen in Prduktin und Lgistik. Durch Vernetzung vn Prdukten, Daten und Menschen werden die Effizienz und die Flexibilität vr allem vn prduzierenden Unternehmen gesteigert. Dies geht einher mit der Entwicklung vn innvativen Geschäftsmdellen und neu entstehenden Arbeitsfrmen. Im Kntext vn PrTRANS liegt der Schwerpunkt bei der Förderung der Entwicklung neuer und innvativer Geschäftsmdelle swie intelligenter Prdukte und Przesse bei KMUs. Österreichische Leitbetriebe Entsprechend der Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts Österreichische Leitbetriebe als Marktführer auf glbalen Märkten (Dezember 2013) wurden 33 österreichische Leitbetriebe identifiziert. In der Leitbetriebe Standrtstrategie des Bundesministeriums für Wissenschaft, Frschung und Wirtschaft (Oktber 2014) werden anhand flgender Kriterien 200 bis 300 Unternehmen in Österreich als Leitbetriebe gewertet: Kntrll-, Planungs- und Steuerungskmpetenz in Österreich Hhe Wertschöpfungsintensitäten (mind. 10 Millinen Eur pr Unternehmen) Grßer Marktanteil (z.b. mind. 1 Przent des glbalen Weltmarktanteils) Überdurchschnittlicher Internatinalisierungsgrad im Verhältnis zum Branchendurchschnitt Standrtmbilität, d.h. sensible Standrtreaktin auf Umweltveränderungen Prduktinsnahe Dienstleistung Mit diesem Begriff werden Unternehmen angesprchen, die eine für die Prduktin erfrderliche Dienstleistung erbringen. Als erste Eingrenzung werden prduktinsnahe wissensintensive Dienstleister mit der Hauptbranche aus den NACE-Cdes 62 (Erbringung vn Dienstleistungen der Infrmatinstechnlgie), 63 (Infrmatinsdienstleistungen), 72 15

16 (Frschung und Entwicklung), 71 (Architektur- und Ingenieursbür; technische, physikalische und chemische Untersuchungen) und 74 (snstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten) verstanden. In diesen NACE-Cdes sind jedch Dienstleistungen enthalten, die im Rahmen des Prgramms PrTRANS nicht förderbar sind (z.b. Unternehmensberatung). Bei Dienstleistungsunternehmen ist die tatsächliche Tätigkeit (insb. die Verbindung mit dem Prduktinsprzess) ausschlaggebend. 20. Begriffsdefinitinen aus der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverrdnung (AGVO) Unternehmen in Schwierigkeiten (AGVO Art. 2 (18)): Unternehmen in Schwierigkeiten : Unternehmen, auf das mindestens einer der flgenden Umstände zutrifft: a) Im Falle vn Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ausgenmmen KMU, die nch keine drei Jahre bestehen, und in Bezug auf Risikfinanzierungsbeihilfen KMU in den sieben Jahren nach ihrem ersten kmmerziellen Verkauf, die nach einer Due- Diligence-Prüfung durch den ausgewählten Finanzintermediär für Risikfinanzierungen in Frage kmmen): Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist inflge aufgelaufener Verluste verlrengegangen. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste vn den Rücklagen (und allen snstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezieht sich der Begriff Gesellschaft mit beschränkter Haftung insbesndere auf die in Anhang I der Richtlinie 2013/34/EU (1) genannten Arten vn Unternehmen und der Begriff Stammkapital umfasst gegebenenfalls alle Agis. b) Im Falle vn Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften (ausgenmmen KMU, die nch keine drei Jahre bestehen, und in Bezug auf Risikfinanzierungsbeihilfen KMU in den sieben Jahren nach ihrem ersten kmmerziellen Verkauf, die nach einer Due-Diligence-Prüfung durch den ausgewählten Finanzintermediär für Risikfinanzierungen in Frage kmmen): Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist inflge aufge- 16

17 laufener Verluste verlrengegangen. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezieht sich der Begriff Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften insbesndere auf die in Anhang II der Richtlinie 2013/34/EU genannten Arten vn Unternehmen. c) Das Unternehmen ist Gegenstand eines Inslvenzverfahrens der erfüllt die im innerstaatlichen Recht vrgesehenen Vraussetzungen für die Eröffnung eines Inslvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger. d) Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde nch nicht zurückgezahlt der die Garantie ist nch nicht erlschen beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer nch einem Umstrukturierungsplan. e) Im Falle eines Unternehmens, das kein KMU ist: In den letzten beiden Jahren 1. betrug der buchwertbasierte Verschuldungsgrad des Unternehmens mehr als 7,5 und 2. das anhand des EBITDA berechnete Zinsdeckungsverhältnis des Unternehmens lag unter 1,0. Experimentelle Entwicklung (AGVO Art. 2 (86)): Erwerb, Kmbinatin, Gestaltung und Nutzung vrhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und snstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue der verbesserte Prdukte, Verfahren der Dienstleistungen zu entwickeln. Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten zur Knzeptin, Planung und Dkumentatin neuer Prdukte, Verfahren und Dienstleistungen. Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung vn Prttypen, Demnstratinsmaßnahmen, Piltprjekte swie die Erprbung und Validierung neuer der verbesserter Prdukte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld umfassen, wenn das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im Wesentlichen nch nicht feststehende Prdukte, Verfahren der Dienstleistungen weiter zu verbessern. Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung vn kmmerziell nutzbaren Prttypen und Piltprjekten einschließen, wenn es sich dabei zwangsläufig 17

18 um das kmmerzielle Endprdukt handelt und dessen Herstellung allein für Demnstratins- und Validierungszwecke zu teuer wäre. Organisatinsinnvatin (AGVO Art. 2 (96)): Die Anwendung neuer Organisatinsmethden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens. Nicht als Organisatinsinnvatin angesehen werden Änderungen, die auf bereits in dem Unternehmen angewandten Organisatinsmethden beruhen, Änderungen in der Managementstrategie, Fusinen und Übernahmen, die sich allein aus Veränderungen bei den Faktrpreisen ergeben, neue Kundenausrichtung, Lkalisierung, regelmäßige, saisnale der snstige zyklische Veränderungen swie der Handel mit neuen der erheblich verbesserten Prdukten. Przessinnvatin (AGVO Art. 2 (97)): Die Anwendung einer neuen der wesentlich verbesserten Methde für die Prduktin der die Erbringung vn Leistungen (einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen der der Sftware). Nicht als Przessinnvatin angesehen werden geringfügige Änderungen der Verbesserungen, der Ausbau der Prduktins- der Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- der Lgistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind, die Einstellung eines Arbeitsablaufs, einfache Ersatz- der Erweiterungsinvestitinen, Änderungen, die sich allein aus Veränderungen bei den Faktrpreisen ergeben, neue Kundenausrichtung, Lkalisierung, regelmäßige, saisnale und snstige zyklische Veränderungen swie der Handel mit neuen der erheblich verbesserten Prdukten. 21. Quellen vn rechtlichen Dkumenten EU-Recht und -Veröffentlichungen: Rechtsinfrmatin des Bundes: Themen-FTI-Richtlinie: Richtlinie.pdf 18

19 22. Weitergehende Infrmatinen und Beratung können Sie per unter anfrdern, der telefnisch bei austria wirtschaftsservice GmbH (aws) Fr. Dr. Huber (01) Hr. DI Gruber (01) Hr. Ing Urban (01)

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