"Petra Oberwinkler" Oberwinkler Petra VWL - Maturathemen März 1999
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- Daniela Hartmann
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1 Sozialpolitik im weiteren Sinn umfaßt alle Handlungen, die zur Ordnung des gesellschaftlichen Lebens nach bestimmten Wertvorstellungen beitragen. Ziele Sozialpolitik soll die wirtschaftliche Lage sozial schwacher Bevölkerungsgruppen verbessern, aber auch existenzgefährdende Risiken, die geeignet sind, wirtschaftliche bzw. soziale Schwächen auszulösen, verhindern. Soziale Kontrolle Soziale Kontrolle ist die Gesamtheit aller sozialen Strukturen, mit deren Hilfe eine Gesellschaft über die Einhaltung bestimmter Normen wacht. Abweichendes Verhalten wird in diesem Sinne sanktioniert bzw. Konformität durch die Mehrheit mehr oder minder stark erzwungen. In traditionellen und vor allem ländlich geprägten Gesellschaften funktioniert das Prinzip der sozialen Kontrolle in der Regel besser als in modernen Industriegesellschaften. Die Instanzen der sozialen Kontrolle (Mitmenschen, Kirche, Staat, Bezugsgruppen etc.) bilden einerseits ein zum Teil willkommenes und sicheres Bezugssystem für den einzelnen, andererseits wird der ausgeübte Anpassungsdruck auch hin und wieder als unerträglich empfunden und führt beispielsweise zu individueller Landflucht ( Stadtluft macht frei ) oder zu gesellschaftlichen Protestbewegungen (APO, Hippiebewegung, Punk-Welle) vor allem im Jugendmilieu. Der Begriff wurde von dem amerikanischen Soziologen Edward A. Ross in die soziologische Terminologie eingeführt. Von soziologischem Interesse sind insbesondere auch solche Prozesse, die als Internalisierung äußerer Kontrollinstanzen verstanden werden können. Träger der Sozialpolitik in Österreich Neben Gesetzgebung und Vollziehung gibt es verschiedene private Wohlfahrtseinrichtungen, berufliche Interessensvertretungen und karitative Vereinigungen, die das Sozial- und Wohlfahrtswesen beeinflussen. Die Sozialpolitik umfaßt mehrere Bereiche, in der Folge werden einige davon näher behandelt
2 Der Arbeitnehmerschutz Lohnabhängige Arbeitnehmer sollen vor Schäden und Gefahren, die durch die Arbeitsausübung und aus dem Abhängigkeitscharakter der Lohnarbeitsverhältnisse entstehen, geschützt werden. Grundsätzlich dienen alle Normen des Arbeitsrechtes dem öffentlich-rechtlichen Schutz der Arbeitnehmer. Ihre Einhaltung wird durch behördliche Überwachung durch das Arbeitsinspektorat bzw. Strafsanktionen der Bezirkshauptmannschaft garantiert. Durch ungezügelte ökonomische Nutzung der Arbeitskraft und durch Fremdbestimmtheit des Lohnarbeiters (Kinderarbeit, extrem lange Arbeitszeit, Gesundheitsgefährdung im Beruf auch bei Frauen und Jugendlichen) war es notwendig, weitgehende Arbeitnehmerschutzbestimmungen zu schaffen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer waren nicht imstande, aus eigener Kraft, durch Private Vereinbarungen auch nur die schlimmsten Mißbräuche, z. B. Kinderarbeit, Bezahlung mit Naturalien, Gesundheitsschädlichkeit der Arbeit, abzustellen. Geregelte Bereiche des Arbeitnehmerschutzes Nach dem Inhalt gibt es Regelungen in folgenden Bereichen: Arbeitsschutz Gefahren- und Unfallschutz Lohnschutz Bestandschutz des Arbeitsverhältnisses Nach dem geschützten Personenkreisen ist zu unterscheiden: Kinder- und Jugendschutz Frauen- und Mutterschutz Schwerbehindertenschutz Schutz der Heimarbeiter Gegenwärtig zielt der Arbeitsschutz auf Erhaltung und Förderung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer bei sich in immer kürzeren Zeitabständen ändernden technischen und organisatorischen Arbeitsbedingungen und auf Sicherung des Rechtes auf freie Entfaltung der Person durch weitere Schaffung der dazu erforderlichen Freizeit. Entwicklungstendenzen des Arbeitnehmerschutzes Derzeit bemüht man sich besonders, bestimmte Arbeitnehmergruppen, wie z. B. Jugendliche und Frauen, zu schützen. In Österreich herrscht die Tendenz vor, Arbeiter und Angestellte zunehmend gleichzustellen. In qualitativer Hinsicht geht die Entwicklung von Arbeitszeit- und Lohnschutz über den Gesundheitsschutz, den Bestandschutz des Arbeitsverhältnisses bis zum Schutz vor psychisch-geistiger Schädigung der Arbeitnehmer durch humane Gestaltung des Arbeitsplatzes
3 Einen besonderen Stellenwert erfährt die Kürzung der Arbeitszeit durch! Kürzung der Lebensarbeitszeit! Erhöhung des Berufseintrittsalters,! Verlängerung des Jahresurlaubs sowie durch! Zunahme der Zahl der Feiertage. Maschinenschutz, Verbote der Verwendung schädlicher Stoffe in der Produktion oder die Anpassung der Maschine und der Produktionsverfahren an den Menschen sollen auch künftig Gefährdungen der Gesundheit und des Lebens der Arbeitnehmer verringern. Soziale Sicherheit Soziale Sicherheit ist die Bezeichnung für die Gesamtheit der sozialen Einrichtungen und deren Leistungen, auf die jedes Mitglied der Gesellschaft in persönlichen und wirtschaftlichen Notsituationen einen verbrieften Anspruch hat. Das häufig als soziales Netz bezeichnete Sicherungssystem wird vorwiegend von den Sozialversicherungen und der Sozialhilfe getragen, umfaßt aber eine Vielzahl weiterer staatlicher und gesellschaftlicher Leistungen und Einrichtungen. Von den Vereinten Nationen wurde die soziale Sicherheit in den Artikeln 22 und 25 der Erklärung der Menschenrechte vom 12. Dezember 1948 als Forderung nach der zuvor bereits in der Atlantikcharta niedergelegten Freiheit von Not aufgenommen. Sozialgesetzgebung ist die Kodifizierung des Sozialrechts, d. h. des Rechtes der öffentlich-rechtlichen Hilfen und Leistungen. Das aus historischen Gründen in vielen Einzelgesetzen geregelte Sozialrecht wird nunmehr im Sozialgesetzbuch zusammengefaßt, vereinheitlicht und aufeinander abgestimmt. Das Sozialgesetzbuch besteht aus einem allgemeinen Teil (SGB I), aus Vorschriften über die Sozialversicherung (SGB IV), aus Vorschriften über die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI), das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) und das Verwaltungsverfahren (SGB X). Andere Gesetze, die noch nicht in das Sozialgesetzbuch eingebettet wurden, wie z B. das Bundessozialhilfegesetz, das Kindergeldgesetz und die Regelungen der - 3 -
4 gesetzlichen Unfallversicherung, werden bis zu ihrer Integration in das Sozialgesetzbuch als besondere Bücher des Sozialgesetzbuches behandelt. Die Sozialversicherung inkludiert die gesetzliche Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Sie ist grundsätzlich eine Zwangsversicherung, d. h. die Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Beiträge werden von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern gemeinsam getragen. Ziel der Sozialversicherung ist es, das mit Krankheit, Arbeitsunfall, Berufsunfähigkeit, Mutterschaft, Alter und Tod verbundene finanzielle Risiko abzusichern. Die Sozialhilfe ist im Bundessozialhilfegesetz geregelt und besteht in staatlichen Hilfeleistungen für Personen in Notlagen, die diese aus eigenen Mitteln und Kräften nicht beheben können. Ziel der Sozialhilfe ist es, den Personen in Notlagen die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Sie besteht aus Hilfe zum Lebensunterhalt, die grundsätzlich in bar ausgezahlt wird und den notwendigen Bedarf an Nahrung, Unterkunft, Kleidung sowie sonstigen persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens decken soll. Außerdem gibt es noch die Hilfe in besonderen Lebenslagen, wie z. B.! die Altenhilfe,! die Ausbildungshilfe,! die Krankenhilfe und! die Mutterschaftshilfe. Die Leistungen der Sozialhilfe werden, anders als die Leistungen der Sozialversicherung, nicht aus Beiträgen, sondern aus Steuergeldern finanziert. Die soziale Sicherung Die soziale Sicherung dient dem Schutz der Menschen vor Risiken in Verbindung mit # teilweisem oder gänzlichem Verlust der Fähigkeit, Einkommen zu erzielen, durch Krankheit, Unfall, Alter und Arbeitslosigkeit, # unerwarteten finanziellen Belastungen bei Krankheit, Unfall und Tod. Im weiteren Sinn zählen zur sozialen Sicherung die # Sozialhilfe, - 4 -
5 # Kriegsopferversorgung und # Andere Sozialleistungen, Wohnungs-, Familienpolitik, Ausbildungsförderung usw. Grundsätze sozialer Sicherung Systeme sozialer Sicherung Versicherungsprinzip Versorgungsprinzip Fürsorgeprinzip Das Versicherungsprinzip Die Sozialversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung zum Schutze der Arbeitnehmer vor Schäden und Einkommensverlusten infolge von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfall, Alter etc. Die Sozialversicherung umfaßt die Zweige Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung. Letztere ist unterteilt in die Arbeiterrentenversicherung mit den Landesversicherungsanstalten als Träger, die Angestelltenversicherung mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte als Trägerin sowie die Altershilfe für Landwirte. Die Knappschaftsversicherung ist ein eigener Sozialversicherungszweig. In ihr sind alle im Bergbau beschäftigten Arbeitnehmer und Lehrlinge pflichtversichert. Die Höhe der Beiträge wird aus der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten errechnet, während die Leistungen teilweise unabhängig von der Beitragshöhe gewährt werden, z. B. die Leistungen der Krankenversicherung (Solidaritätsgemeinschaft). Der Kreis der Pflichtversicherten wurde ständig erweitert. Seit 1983 sind beispielsweise alle selbständigen Künstler und Publizisten der Sozialversicherungspflicht in der Renten- und Krankenversicherung unterstellt (Künstlersozialversicherungsgesetz). Es beruht auf der Einsicht und Erfahrung, daß der nicht vorhersehbare Bedarf an Mitteln für eine größere Gesamtheit der von gleichen Risiken Betroffenen zu einer kalkulierbaren Größe wird
6 Bei der Individualversicherung werden Versicherungsprämien zur Deckung der Leistungen verwendet. Bei der Sozialversicherung gilt das Prinzip des sozialen Ausgleichs nach dem Grundsatz der Solidarität. Dieses System kennt weder Risikoausschlüsse noch Leistungsausschlüsse. Es werden Versicherungsleistungen und Sachleistungen auch für beitragslos mitversicherte Familienangehörige erbracht. Das Versorgungsprinzip Leistungsansprüche entstehen nicht aufgrund von Beitragszahlungen, sonder aufgrund anderer Vorleitungen (z. b. bei Kriegsbeschädigung). Die Aufbringung der Mittel erfolgt aus allgemeinen Steuerleistungen. Rechtsanspruch auf Leistung besteht ohne Bedürftigkeitsprüfung im Fall des Risikoeintritts. Das Fürsorgeprinzip Hier besteht entweder überhaupt kein Rechtsanspruch auf Leistung oder nur dem Grunde nach, nicht aber auf Hilfe bestimmter Art und bestimmter Höhe. Nach Eintritt der Notlage werden öffentliche Sach- oder Geldleistungen ohne vorherige Beitragsleistungen der Betroffenen nach Prüfung der Bedürftigkeit gewährt. Dieses System kann folgende Mängel aufwiesen: Behördliche Ermessensspielräume können zu unsachlichen, willkürlichen Entscheidungen führen. Der Nachweis der Bedürftigkeit wird häufig als diskriminierend empfunden. Der Rückgriff auf nächste Verwandte hält hilfsbedürftige davon ab, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sozialhilfe ist reine Fremdhilfe, der Empfänger erscheint als Almosenempfänger. Freiwillige oder Pflichtversicherung Soziale Sicherungssysteme können auf freiwilliger oder auf Pflichtmitgliedschaft aufgebaut sein. Freiwillige Versicherungen setzen voraus: Eine Gefahrengemeinschaft das Angebot entsprechenden privaten Versicherungsschutzes (nicht angeboten wird die Abdeckung des Risikos der Arbeitslosigkeit und anderer schlechter Risiken), die Fähigkeit, die Risikoprämie aufzubringen, die Bereitschaft Risikobedrohter, Versicherungsverträge abzuschließen. Ursprünglich beruht die Versicherungsidee darauf, daß sich die Gefährdeten freiwillig zu einer Gefahrengemeinschaft zusammenschlossen. Im Versicherungsvertrag wurden die Rechte und Pflichten geregelt
7 Die Erkenntnis, daß Versicherungen in größerem Ausmaß von den wirtschaftlichen Stärkeren in Anspruch genommen wurden und daß die wirtschaftlich Schwachen meist ohne Versicherungsschutz blieben, führte zur Einführung der Sozialversicherung. Es ergeben sich folgende wichtige Unterschiede: Individualversicherung Vertragsabschluß freiwillig (Ausnahme: Pflichtversicherungen, wie Kfz-Haftpflicht) Beitrag je nach Risikohöhe Leistungen individuell vereinbar Prämie des Versicherten soll alle Kosten decken Im Privatrecht geregelt Sozialversicherung Entsteht kraft Gesetzes (freiwillige Weiterversicherung möglich) Beitrag nach sozialen Grundsätzen Leistungen nicht individuell vereinbar Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Beiträge, Staat leistet Zuschüsse Im öffentlichen Recht geregelt Wirkungen des Systems der sozialen Sicherung Sowohl im individuellen als auch im gesellschaftlichen Bereich entstehen vielfältige ökonomische, soziale, gesundheitliche und politische Wirkungen. Wirkungen auf die privaten Haushalte Hauptwirkung der Geldleistungen ist die dauerhafte wirtschaftliche Existenzsicherung durch gleichmäßigen Einkommensstrom und Abdeckung ungeplanter Ausgaben. Es wird ein Minimum an Lebensstandard gesichert. Die persönliche ökonomische Sicherheit erhält die persönliche Freiheit, Möglichkeiten nach eigener Wahl zu verwirklichen. Die Zahlung von Sozialeinkommen lockert den Zwang zum Arbeitsangebot: Bei Krankheit wird die Wiederherstellung der Gesundheit und der Arbeitsunfähigkeit erleichtert
8 Bei Arbeitslosigkeit wird die Notwendigkeit, die nächstbeste Arbeit anzunehmen, beseitigt, sowie die Suche nach der geeignetsten Arbeit ermöglicht. Bei Alter wird der Angebotszwang durch Pensionsleistung völlig beseitigt und eine Verkürzung des Arbeitslebens ermöglicht. Wirkungen der Sachleistungen sind vor allem gesundheitliche Wirkungen durch die Krankenversicherung und die prophylaktischen sowie therapeutischen Maßnahmen der Rehabilitation. Die gesundheitlichen Wirkungen des Systems sozialer Sicherung bestehen in einer Verringerung der Gesundheitsgefährdung, Besserung des Gesundheitszustandes, Verringerung der Sterblichkeit, Verlängerung der Lebensdauer und in der Wiederherstellung der Gesundheit im Krankheitsfall. Wirkungen im Bereich der Einkommensverwendung Einerseits verringern Sozialabgaben das Haushaltseinkommen, andererseits erhöhen Sozialleistungen das Einkommen. Die soziale Sicherung enthebt die Haushalte der Notwendigkeit, durch Konsumverzicht selbst Vorsoge zu treffen. Die begrenzte Risikodeckung regt zum Abschluß privater Versicherungen und zur Bildung privaten Vermögens an. Tendenziös wird die Konsumneigung zunehmen, da keine Einkommensteile für private Vorsorgemaßnahmen verwendet werden müssen. Wirkungen auf Wirtschaftskreislauf, Konjunktur und Wachstum Das System sozialer Sicherung wirkt sich positiv auf Lebensstandard, Lebensqualität und Gesamtwirtschaft aus. Als Maßstab dient die Sozialleistungsquote, das ist der Anteil der Sozialleistungen, gemessen am Sozialprodukt. Sie beträgt in Österreich mehr als ein Viertel des Sozialprodukts. Die Sozialleistungsquote steht in engem Zusammenhang mit der Arbeitnehmerquote, die die Zahl der lohnabhängigen Erwerbspersonen angibt, und der Altersquote, die die Zahl der mindestens 65jährigen an der Bevölkerung angibt. Das Zöllnersche Gesetz läßt erkennen, daß eine Änderung der Arbeitnehmerquote um ein Prozent eine Veränderung der Sozialleistungsquote um ein halbes Prozent bewirkt. Ähnliche Zusammenhänge ergeben sich bei der Betrachtung des wirtschaftlichen Entwicklungsniveaus: Reiche Länder haben höhere Sozialleistungsquoten als ärmere Nationen. Ähnlich stellt sich der Zusammenhang - 8 -
9 zwischen Altersquote und Sozialleistungsquote dar: Je höher die Altersquote, desto höher die Sozialleistungsquote. Umverteilungswirkung des Systems der sozialen Sicherung Durch die Umverteilung großer Geldmengen aus einem Wirtschaftssektor in andere Sektoren werden Kreislauf und Konjunktur in doppelter Weise beeinflußt: durch Abweichungen zwischen Einnahmen und Ausgaben des Sozialhaushaltes und durch Änderung in der Einkommensverwendung auf Grund der Umverteilungseffekte dieser Transfers. Die Umverteilung durch Sozialabgaben von den Beziehern höherer Einkommen (die höhere Abgaben leisten) zu den Beziehern geringerer Einkommen bewirkt bei den Beziehern geringerer Einkommen eine höhere Konsumneigung. Wachstumswirkungen ergeben sich im System sozialer Sicherung vor allem durch Maßnahmen der Gesundheitsprophylaxe und der Rehabilitation. Die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Lebensdauer wirken auf die Größe des Arbeitskräftepotentials und damit auf einen Bestimmungsfaktor wirtschaftlichen Wachstums. Auch die langfristige Konsumstabilisierung dürfte die Absatzerwartung der Unternehmungen wachstumsfördernd wirken. Begriff Sozialpolitik Erklärung Umfaßt alle Handlungen, die zur Ordnung des gesellschaftlichen Lebens nach bestimmten Wertvorstellungen beitragen. Ziele der Sozialpolitik Verbesserung der wirtschaftlichen Lage sozial schwacher Bevölkerungsteile und die Verhinderung existenzgefährdender Risiken. Träger der Sozialpolitik Arbeitnehmerschutz Soziale Sicherung Neben der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt beeinflussen auch private Wohlfahrtseinrichtungen und die Interessenvertretungen die Sozialpolitik. Arbeitnehmer sollen vor Schäden und Gefahren, die durch die Arbeitsausübung entstehen, geschützt werden. Soziale Sicherung dient zum Schutz der Menschen vor Daseinsrisiken. Die finanziellen Belastungen durch Krankheit, Unfall, Alter und Arbeitslosigkeit sollen - 9 -
10 gemildert werden. Systeme sozialer Sicherung Sozialquote Versicherungsprinzip Versorgungsprinzip Fürsorgeprinzip Anteil der Sozialausgaben, gemessen am Sozialprodukt einer Volkswirtschaft
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