Position. Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen. Stand: Dezember

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1 Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen Stand: Dezember

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3 Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen Vorwort X Vorwort Zeitarbeit als wichtiges Flexibilitätsinstrument Die Zeitarbeit hat in den vergangenen Jahren bewiesen, dass sie ein wichtiger Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschafts- und Industriestandortes ist. Eine Re-Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung, wie sie die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat, würde dem Wirtschaftsstandort Bayern erheblich schaden: Unseren Unternehmen würden die notwendigen Flexibilitätsreserven genommen und Berufseinsteiger, Langzeitarbeitslose sowie Geringqualifizierte verlören ihre Chance auf den Arbeitseinstieg. Bei dem aktuellen Gesetzgebungsvorschlag verkennt das Bundesarbeitsministerium, dass der Anteil der Zeitarbeitnehmer in Deutschland seit Jahren konstant bei rund drei Prozent der versicherungspflichtig Beschäftigten liegt. Dies zeigt, dass Zeitarbeit nicht zu Lasten der Stammbelegschaften geht und vor allem nicht als Massenphänomen bezeichnet werden kann. Im Gegenteil: Zeitarbeit ist ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument, das von den Unternehmen sehr gezielt eingesetzt wird. Sie trägt zur Dynamik und Flexibilität des ohnehin in Deutschland stark reglementierten Arbeitsmarkts bei. Wer den Motor Zeitarbeit abwürgen will, riskiert die Erfolge beim Abbau von Arbeitslosigkeit. Dazu darf es nicht kommen. Denn die Arbeitnehmerüberlassung nützt allen Beteiligten: den Unternehmen, den Arbeitnehmern und der Gesellschaft. Bertram Brossardt 02. Dezember 2015

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5 Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen Inhalt X Inhalt 1 Position der vbw Fakten zur Zeitarbeit Zeitarbeit bietet allen Beteiligten Vorteile Zeitarbeitskräfte haben sozialen Schutz Zeitarbeit führt aus der Arbeitslosigkeit Forderungen der vbw Referentenentwurf zur Regulierung der Zeitarbeit Höchstüberlassungsdauer Equal Pay Einsatz von Zeitarbeitnehmern als Streikbrecher Berücksichtigung von Zeitarbeitern bei Schwellenwerten Negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt Zeitarbeit entspricht europäischem Standard Mitbestimmungserweiterung im Entleihbetrieb wäre praxisfern Keine Wiederaufnahme des Synchronisationsverbots Streichung des Begriffs Leiharbeit Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer Ansprechpartner / Impressum... 17

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7 Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen Position der vbw 1 1 Position der vbw Zeitarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Beschäftigung Auf einer für Unternehmen und Arbeitnehmer verlässlichen Grundlage leistet Zeitarbeit einen wichtigen Beitrag zur Beschäftigung, insbesondere zur Integration von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie zum flexiblen Personaleinsatz für Unternehmen. Aufgrund dieser positiven Wirkungen muss es das Ziel der Politik sein, Zeitarbeit weiter zu fördern und neue Reglementierungen in Deutschland und der EU abzuwenden. Kernbotschaften zur Zeitarbeit sind für die vbw daher: Zeitarbeit ist ein wichtiger Motor für Wachstum und Beschäftigung in unserer Volkswirtschaft. Zeitarbeit ist eine stabile Brücke für Arbeitssuchende in den Arbeitsmarkt. Wer Zeitarbeit als unerwünscht betrachtet und mit neuen gesetzlichen Restriktionen belegen will, reißt diese Brücke ein. Zeitarbeit ist für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen ein unverzichtbares Personalinstrument geworden, dessen Flexibilität erhalten werden muss. Die Forderungen der vbw lauten: keine Einführung alter und neuer Restriktionen Soll die Zeitarbeit reguliert werden, dürfen die gesetzlichen Änderungen nicht über das im Koalitionsvertrag Vereinbarte hinausgehen. Werden eine Höchstüberlassungsdauer und ein gesetzliches Equal Pay festgeschrieben, müssen Öffnungsklauseln für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vorgesehen werden. Die Möglichkeit der Inbezugnahme eines Tarifvertrags muss auch für nicht tarifgebundene Unternehmen möglich sein. keine Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Entleiherbetriebsrats Streichung der Begrifflichkeit Leiharbeit im AÜG Streichung der Beschränkungen für die Zeitarbeit bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer Es darf zu keinen weiteren bürokratischen Belastungen der Unternehmen in der Zeitarbeitsbranche oder den Einsatzbranchen kommen. Sanktionen müssen angemessen sein und dürfen zum jeweiligen Verstoß nicht außer Verhältnis stehen.

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9 Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen Fakten zur Zeitarbeit 3 2 Fakten zur Zeitarbeit Entwicklung, aktuelle Situation und Schlussfolgerungen Zeitarbeit ist mittlerweile zu einem festen Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes geworden. Zeitarbeit ist ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument, das von den Unternehmen sehr gezielt eingesetzt wird. Entgegen anderslautender Behauptungen ist Zeitarbeit kein Massenphänomen. Dies zeigt ihr Anteil an der gesamten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung: Dieser liegt seit einiger Zeit konstant bei unter drei Prozent. Nach aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit hat sich der Anteil der Zeitarbeiter inzwischen bei rund 2,5 Prozent eingependelt. Dies ist ein vergleichsweise geringer Prozentsatz, der sich jedoch in der gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise bezogen auf die Zahl aller beschäftigter Arbeitnehmer positiv auswirkt. Abbildung 1 Nur 2,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten in der Zeitarbeit Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik

10 4 Fakten zur Zeitarbeit Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Zeitarbeitnehmer auf das Zweieinhalbfache, in den letzten 20 Jahren auf das Sechseinhalbfache gestiegen. Hätte es die Arbeitsmarktreformen nicht gegeben, wären Zeitarbeitnehmer im Niedriglohnsektor statt in einem regulären Beschäftigungsverhältnis in der Langzeitarbeitslosigkeit festgesessen. Nach der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 / 2009 ist die Beschäftigung in der Zeitarbeit zunächst stark gewachsen. Die bislang höchste Zahl an Zeitarbeitnehmern wurde mit im August 2011 erreicht, danach ließ die Wachstumsdynamik nach. Seit Mitte 2012 liegt die Zahl unter ihrem jeweiligen Vorjahreswert. Im Dezember 2013 belief sich die Zahl der Zeitarbeitnehmer in Deutschland auf , im Juni 2014 auf Zeitarbeit wirkte dabei als Beschäftigungsbrücke und Chance für Geringqualifizierte: Vor allem Arbeitslose kommen dank dem Instrument der Zeitarbeit wieder in ein Erwerbsverhältnis. 65 Prozent der neu abgeschlossenen Zeitarbeitsverhältnisse im ersten Halbjahr 2014 wurden mit Personen geschlossen, die direkt zuvor keine Beschäftigung ausübten bzw. noch nie beschäftigt waren. Ein Anteil von zehn Prozent hiervon war noch nie beschäftigt. Diese Gruppe hat über die letzten Jahre hinweg deutlich an Bedeutung gewonnen: Seit der ersten Jahreshälfte 2004 ist die Zahl der Personen, die vor einer Beschäftigungsaufnahme in der Zeitarbeit noch nie beschäftigt waren und über die Zeitarbeit in Erwerbstätigkeit einsteigen, auf das Zweieinhalbfache gestiegen. Beschäftigte in der Zeitarbeit üben häufiger Tätigkeiten aus, die mit einem niedrigeren Anforderungsniveau verbunden sind. Jeder zweite in der Zeitarbeit Beschäftigte übt eine Helfertätigkeit aus, im Durchschnitt über alle Branchen ist es jeder siebte (siehe hierzu Abbildung 2). Arbeitnehmerüberlassungsstatistik und Beschäftigtenstatistik Die Zahl der gemeldeten Beschäftigten in der Zeitarbeit liegt unter denen aus der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik. Die Abweichungen beruhen auf folgenden methodischen Unterschieden: - Arbeitnehmerüberlassungsstatistik Die Statistik nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ( 8 AÜG) wertet halbjährlich die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen der Erlaubnisinhaber aus. Hierbei werden alle Verleihbetriebe erfasst, auch diejenigen Betriebe, deren Betriebszweck nicht ausschließlich oder überwiegend der Arbeit nehmerüberlassung gilt. - Beschäftigtenstatistik Maßgebend für die Zuordnung der Beschäftigten ist der wirtschaftsfachliche Schwerpunkt des Betriebes ("befristete Überlassung von Arbeitskräften" und

11 Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen Fakten zur Zeitarbeit 5 "sonstige Überlassung von Arbeitskräften"), in dem der sozialversicherungs pflichtige Arbeitnehmer beschäftigt ist. Unter diesen Beschäftigten ist das Stammpersonal (zusätzlich zu den beschäftigten Zeitarbeitnehmern) enthalten. Die Beschäftigungsstatistik liefert keine Informationen zur Zeitarbeit über Unternehmen, deren wirtschaftsfachlicher Schwerpunkt nicht ausschließlich oder überwiegend die Arbeitnehmerüberlassung ist. Abbildung 2 Beschäftigte in der Zeitarbeit nach Berufsgruppen Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik Zeitarbeit trägt außerdem einen Großteil zu unserem wirtschaftlichen Aufschwung bei. Für die Bewältigung der größten konjunkturellen Krise der deutschen Nachkriegsgeschichte in den Jahren 2008 / 2009 war es von großer Bedeutung, dass sich die Wirtschaft schnell wieder erholt. Drei Viertel der gesamtwirtschaftlichen Produktion des Jahres 2010 wurde von Unternehmen erwirtschaftet, die Zeitarbeit nutzen. 15 Prozent des deutschen Wirtschaftswachstums in diesem Jahr entfallen rein rechnerisch auf Zeitarbeitnehmer. Folglich hat die Zeitarbeit etwa jeden siebten Euro des Aufschwungs des Jahres 2010 erwirtschaf-

12 6 Fakten zur Zeitarbeit Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen tet. Dies ist eines der Ergebnisse einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zur Zeitarbeit aus dem Mai Die Entwicklung der Zeitarbeit in den vergangenen Jahren zeigt deutlich, dass die Branche frühzeitig auf konjunkturelle Veränderungen reagiert und sich daher gut als Frühindikator für die Entwicklung am Arbeitsmarkt eignet. Zu Beginn eines Aufschwungs nutzen die Betriebe zur Deckung des Personalbedarfs (neben der Ausweitung von Überstunden) zunächst verstärkt Zeitarbeit. Die Beschäftigung in der Zeitarbeit wächst. Umgekehrt wird zu Beginn eines Abschwungs zunächst die Inanspruchnahme von Zeitarbeit eingeschränkt (neben einer Rückführung von Arbeitszeitkonten und ggf. der Nutzung von Kurzarbeit). Erst danach erfolgt zumeist die Reduzierung der Stammbelegschaften. Daraus wird deutlich, dass sich Zeitarbeit als Instrument zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes eignet und zu einem dauerhaften Zuwachs der Beschäftigung beiträgt. Abbildung 3 Zeitarbeit als Frühindikator am Arbeitsmarkt Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik

13 Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen Fakten zur Zeitarbeit 7 Aus den Arbeitsmarktentwicklungen lassen sich folgende Aussagen ableiten: Zeitarbeit schafft Arbeitsplätze Zeitarbeit ist kein Massenphänomen Zeitarbeit ist eine Beschäftigungschance für Geringqualifizierte und Arbeitslose Zeitarbeit nutzt Unternehmen, Arbeitnehmern und der Gesellschaft 2.1 Zeitarbeit bietet allen Beteiligten Vorteile Der Einsatz von Zeitarbeitskräften ist für viele Unternehmen zu einer Notwendigkeit geworden vor allem für die Industrie. Mit dieser Beschäftigungsform können gerade Unternehmen mit stark schwankenden Auftragslagen flexibel und schnell auf sich ändernde Anforderungen reagieren. Nötige Flexibilität ist für die meisten Unternehmen die Hauptmotivation für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern. In einer Befragung der IW Consult GmbH aus dem Jahr 2011 zeigt, dass 84 Prozent der Unternehmen Flexibilität und kurzfristige Kapazitätsanpassung als wichtigsten Beweggrund für den Einsatz von Zeitarbeit sehen. Eine Studie der IW Consult GmbH vom März 2012 hat die kurze Einsatzdauer als Beleg für das Flexibilisierungsargument herausgestellt. 45 Prozent der Betriebe setzen Zeitarbeiter weniger als drei Monate ein, weitere 31 Prozent kürzer als sechs Monate. Nur sechs Prozent der Firmen setzen Zeitarbeitskräfte länger als ein Jahr ein. Diese Zahlen dürfen allerdings nicht als Argument für eine Höchstüberlassungsdauer fehlinterpretiert werden. Denn gerade im hochqualifizierten Bereich dauern Einsätze häufig länger, weil die Projekte, in denen die Zeitarbeitnehmer eingesetzt werden, länger bemessen sind. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist es von großer Bedeutung, dass solche Projekte auch unter der Beteiligung von Zeitarbeit durchgeführt werden können. Die Zeitarbeit trägt damit zur Dynamik und Flexibilität des sonst in Deutschland stark reglementierten Arbeitsmarktes bei. Wo Unternehmen alternativ auf Neueinstellungen verzichten würden, greifen sie dennoch auf Zeitarbeitskräfte zurück. Dies schafft Einsatzmöglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt, lässt den Unternehmen aber die nötige Luft zum Atmen. 2.2 Zeitarbeitskräfte haben sozialen Schutz Die Zeitarbeitnehmer haben den Vorteil, dass sie am Ende ihres Einsatzes im Kundenbetrieb nicht arbeitslos werden, sondern in einem festen Arbeitsverhältnis mit ihrem Zeitarbeitsunternehmen stehen. Durch dieses Arbeitsverhältnis, durch Anwendung des AÜG sowie die flächendeckende Tarifabdeckung der Branche ist der notwendige soziale Schutz gewährleistet.

14 8 Fakten zur Zeitarbeit Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen Auch die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung hat sich als Instrument erwiesen, das insbesondere in Krisenzeiten von Unternehmen genutzt werden kann, um Massenentlassungen zu verhindern. Allerdings sollte dieses Instrument nicht missbraucht werden, um Stammarbeitskräfte zu entlassen und sie danach eins zu eins an ihren früheren Arbeitsplätzen als dauerhafte Zeitarbeitskräfte einzusetzen. Die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche haben die Anwendung ihrer Tarifverträge bei missbräuchlicher Nutzung ausgeschlossen. Dieser Schritt belegt eindrucksvoll die Handlungsfähigkeit der Tarifpartner der Zeitarbeit auch bei kritischen Themen, ohne dass der Gesetzgeber eingeschaltet werden muss. 2.3 Zeitarbeit führt aus der Arbeitslosigkeit Für Menschen ohne Arbeit ist Zeitarbeit ein Sprungbrett aus der Arbeitslosigkeit heraus in Beschäftigung. Gerade für Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose, für Jugendliche und Ältere also für die Gruppen, die es besonders schwer am Arbeitsmarkt haben eröffnen sich so Möglichkeiten, in den Arbeitsmarkt zu gelangen. Ungefähr zwei Drittel der Zeitarbeitskräfte kommen aus der Arbeitslosigkeit. Für viele von ihnen bieten die Einsätze in den Kundenbetrieben ferner die realistische Chance zur Übernahme in eine Festanstellung bei diesem oder anderen Unternehmen (Klebe- und Brückeneffekt). Eine im November 2012 veröffentlichte Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag der Bertelsmann Stiftung ergab, dass 18 Prozent aller Kundenbetriebe im Jahr 2008 ehemalige Zeitarbeitskräfte eingestellt haben. Bei einem Vergleich von Arbeitslosen, die eine Zeitarbeitsbeschäftigung aufgenommen haben und solchen, die dies nicht taten, zeigt sich langfristig, dass eine Tätigkeit in der Zeitarbeit die Chance auf eine anderweitige Vollzeitbeschäftigung verbessern kann. Zeitarbeitseinsätze bieten den Arbeitnehmern außerdem vielfältigste Erfahrungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten on the job, die für das weitere Berufsleben wertvoll sind. Einzelne Tarifverträge der Zeitarbeit enthalten konkrete Verhandlungsverpflichtungen über die Vereinbarung tarifgestützter Qualifizierungs- und Weiterbildungsmodelle. In seinem Kurzbericht vom Januar 2013 berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) über seine Untersuchung zu den Beschäftigungswirkungen der Zeitarbeit. Die Studie zeigt eindeutig, dass Zeitarbeit gesamtwirtschaftlich einen spürbaren positiven Beschäftigungseffekt hat. Jeder zweite Job in der Zeitarbeit ist demnach zusätzlich.

15 Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen Forderungen der vbw 9 3 Forderungen der vbw Rahmenbedingungen zukunftsfähig erhalten Die Zeitarbeit ist angemessen und ausreichend reguliert. Ihr Erfolg darf weder durch neue Restriktionen noch durch die Rücknahme früherer Arbeitsmarktreformen gefährdet werden. In der Zeitarbeitsbranche gilt seit 01. Januar 2012 eine Lohnuntergrenze, die zwischenzeitlich 8,80 Euro (West) bzw. 8,20 Euro (Ost) beträgt. Bis 01. Juni 2016 werden die Lohnuntergrenzen schrittweise im Westen auf 9,00 Euro und im Osten auf 8,50 Euro ansteigen. Überdies hinaus haben die Tarifparteien der Zeitarbeitsbranche stufenweise Branchenzuschläge vereinbart. Für neue gesetzliche Regelungen gegen Lohnunterschiede zwischen Stammbeschäftigten und Zeitarbeitern besteht kein Anlass. Seit dem Jahr 2003 gibt es in Deutschland keine Überlassungshöchstdauer mehr. Diese Liberalisierung war notwendig, um zusätzliche Flexibilität für die Betriebe zu schaffen. Denn nur so ist im Falle von Auftragsspitzen ausreichende Planungssicherheit gewährleistet. Zudem haben sich gesetzliche Höchstdauern für die Beschäftigungsstabilität von Zeitarbeitnehmern als hinderlich erwiesen. Viele von ihnen fielen wieder zurück in die Arbeitslosigkeit. 3.1 Referentenentwurf zur Regulierung der Zeitarbeit Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Zeitarbeit zu beschränken. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 16. November 2015 den Gesetzentwurf zur Regulierung von Werkverträgen und Zeitarbeit vorgestellt. Die vorgesehenen Regelungen gehen jedoch zum Teil weit über den Koalitionsvertrag hinaus und sind mit einer modernen, arbeitsteiligen Wirtschaft zu einem erheblichen Teil nicht vereinbar. Für große Teile der wachsenden Dienstleistungsbranchen schafft der Referentenentwurf neue Rechtsunsicherheiten und überflüssige Regulierungen. Er enthält nicht nur neue Einschränkungen in Bezug auf Zeitarbeit und Werkverträge, sondern vor allem äußerst problematische, rückwärtsgewandte Regelungen zum Arbeitsverhältnis. Das gefährdet die Erbringung von Dienstleistungen durch Selbständige und das arbeitsteilige Zusammenwirken von Unternehmen. Das Vorhaben führt zu weniger Flexibilität, weniger Planungssicherheit und zu mehr Bürokratie. Wird die Zeitarbeit reguliert, dann darf dies nur unter den im Folgenden skizzierten Bedingungen geschehen. Sowohl die Vereinbarung einer Höchstüberlassungsdauer als auch des Equal Pay sollte grundsätzlich den Tarifpartnern überlassen werden.

16 10 Forderungen der vbw Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen Höchstüberlassungsdauer Grundsätzliche Kritik Eine zeitliche Einschränkung der Verleihdauer ist grundsätzlich nicht notwendig. Bei der Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer im Rahmen der Hartz-I-Reformen hatte der Gesetzgeber argumentiert, dass diese infolge der Einführung des Equal-Treatment-Prinzips nicht mehr notwendig sei. Es widerspricht also dieser Begründung komplett, wenn nun parallel zur Wiedereinführung der Höchstüberlassungsdauer das Equal-Pay-Prinzip verschärft werden soll. Die Begrenzung auf 18 Monate belastet das flexible Personalinstrument der Arbeitnehmerüberlassung massiv, auch wenn die Betrachtung entsprechend dem Zweck des AÜG als Arbeitnehmerschutzgesetz nur personen- und nicht arbeitsplatzbezogen erfolgt. Im Übrigen ist die Grenze von 18 Monaten willkürlich gewählt und kann Einsätze z. B. zur Vertretung eines in Elternzeit (Zeitraum bis zu drei Jahre, aufteilbar in drei Zeitabschnitte) befindlichen oder längerfristig erkrankten Stammmitarbeiters nicht abbilden. Eine gesetzliche Höchstgrenze dürfte nur für Zeitarbeitseinsätze gelten, die nicht infolge eines äußeren Anlasses im Sinne eines Sachgrundes zwingend notwendig werden (z. B. zur Überbrückung längerer Erkrankungen oder Pflegezeit). Die gesetzliche Regelung könnte sich an der Systematik des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) orientieren, wo ebenfalls zwischen Befristungen ohne Sachgrund (max. zwei Jahre) und mit Sachgrund (ohne Höchstgrenze) unterschieden wird. Die Einführung einer festen Höchstüberlassungsdauer wird von der Branche der Zeitarbeit als besonders schwerwiegend und nachteilig eingestuft. Nach den Zahlen des vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) quartalsweise erhobenen igz-mittelstandsbarometers (Stand: 4. Quartal 2014) rechnen 95,1 Prozent der igz-mitgliedsunternehmen mit fatalen Auswirkungen, sollte die Höchstüberlassungsdauer gesetzlich auf 18 Monate beschränkt werden. An erster Stelle der erwarteten Folgen daraus nannten 71,8 Prozent der Umfrageteilnehmer eine Abmeldung durch den Kunden vor Erreichen der 18-Monatsfrist. 60 Prozent befürchten eine häufigere Rotation zwischen ihren Kundenunternehmen, 46,8 Prozent prognostizieren eine steigende Zahl befristeter Beschäftigungsverhältnisse bezogen auf den Einsatz. Derzeit sind 84,7 Prozent der Arbeitsverträge bei den igz-mitgliedern unbefristet. Aus dem igz-mittelstandsbarometer (Stand: 1. Quartal 2014) ergibt sich, dass Überlassungszeiträume von mehr als 18 Monaten in einem beachtlichen Umfang vorkommen. Demnach ist mehr als jeder fünfte Arbeitnehmer im Helfer- und Facharbeiterbereich länger als 18 Monate im selben Kundenunternehmen überlassen (21,5 Prozent bei Helfern; 23,1 Prozent bei Facharbeitern).

17 Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen Forderungen der vbw Möglichkeit der Bezugnahme auch für nicht tarifgebundene Unternehmen Es muss auch für nicht tarifgebundene Unternehmen die Möglichkeit der Bezugnahme auf Tarifverträge geben. Andernfalls würde dies zu einem massiven Beitrittsdruck in Tarifträgerverbände führen. Ein Verzicht auf eine solche Bezugnahmeklausel ist daher verfassungswidrig. Dies zeigt ein Gutachten von Prof. Dr. Martin Franzen, das im Auftrag der vbw erstellt wurde. Die Vereinbarung von Anerkennungstarifverträgen führt zur Abhängigkeit von Gewerkschaften und deren Bereitschaft zum Abschluss, die regelmäßig mit weiteren Forderungen verbunden sein wird Rechtsfolge bei Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer Eine Überschreitung einer gesetzlichen oder tariflichen Höchstüberlassungsdauer stellt einen Verstoß gegen die gewerberechtlichen Vorschriften des AÜG dar und sollte deshalb gesetzlich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ein angemessener Bußgeldrahmen stellt auch eine wirksame Sanktion im Sinne des Art. 10 der EU-Leiharbeitsrichtlinie (Richtlinie 2008/104) dar. Weitergehende Sanktionen sind weder erforderlich noch angemessen. Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2013 (Az.: 9 AZR 51/13) in der gegenwärtigen Regelung zu den Rechtsfolgen bei nicht vorübergehender Überlassung keinen Verstoß gegen europarechtliche Vorschriften gesehen. Es hat sich insbesondere gegen eine Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher ausgesprochen. Es hat zugleich zutreffend darauf hingewiesen, dass eine Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher einen Eingriff in die freie Wahl des Arbeitsplatzes darstellte. Das ist vor allem im Hinblick auf die einleitenden Hinweise zur Höchstüberlassungsdauer (siehe oben 3.1.1) zu beachten, da der gesetzlich erzwungene Wechsel zum Kundenbetrieb durchaus im Widerspruch zum eigenen Arbeitsplatzwunsch des Mitarbeiters stehen kann Equal Pay Grundsätzliche Kritik Grundsätzlich besteht für eine Neuregelung zum Equal Pay kein Anlass. Nach der bestehenden gesetzlichen Regelung gilt Equal Pay bereits ab dem ersten Tag, es sei denn, es existiert eine abweichende tarifvertragliche Regelung. Jede neue Bestimmung zum Equal Pay würde den Gestaltungsspielraum der Tarifpartner einengen und damit einen Eingriff in die bestehende und ausgeübte Tarifautonomie und Tarifpolitik bedeuten. Es stellt sich außerdem die Frage, inwieweit die Arbeit von Zeitarbeitnehmern und Stammarbeitskräften vergleichbar ist. Infolge der tendenziell kurzen Einsatzzeiten ist die Produktivität von Zeitarbeitnehmern geringer als jene von Stammkräften.

18 12 Forderungen der vbw Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen Vergleichsgröße darf nur das jeweilige Stundenentgelt sein. Die Definition weitergehender Differenzierungen kann nur durch die Sozialpartner vorgenommen werden und ist Teil der Tarifautonomie. Die Gleichbehandlung in Bezug auf das Arbeitsentgelt wird von der EU-Leiharbeitsrichtlinie gerade nicht gefordert, wenn Zeitarbeitnehmer, die einen unbefristeten Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen abgeschlossen haben, auch in der Zeit zwischen den Überlassungen bezahlt werden. Es wäre zudem verfassungsrechtlich bedenklich, wenn der Gesetzgeber in die vorhandene Tarifstruktur der Branchenzuschläge durch Einführung eines gesetzlichen Equal Pay nach Ablauf von neun Monaten der Überlassung eingriffe, obwohl die Tarifvertragsparteien eine tariflich definierte Gleichstellung mit den Stammmitarbeitern bereits hergestellt haben. Das stände im Spannungsfeld mit der vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung aus der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie abgeleiteten Normsetzungsprärogative, die gerade für die Entgeltfindung gilt. Die Tarifparteien der Zeitarbeit haben durch die jüngsten Abschlüsse im Überlassungsbereich der Papier erzeugenden Industrie und dem Kali- und Steinsalzbergbau unter Beweis gestellt, dass diese neue Tarifsystematik weiter fortgesetzt wird und bestehende Lücken geschlossen werden Einsatz von Zeitarbeitnehmern als Streikbrecher Die mit der DGB-Tarifgemeinschaft abgeschlossenen Zeitarbeitstarifverträge enthalten eine Streikklausel, wonach die Überlassung in ordnungsgemäß bestreikte Betriebe nicht zulässig ist. Angesichts der nahezu flächendeckenden Tarifanwendung ist eine gesetzliche Regelung dazu überflüssig und sollte unterbleiben Berücksichtigung von Zeitarbeitern bei Schwellenwerten Die Entscheidung, ob Zeitarbeiter bei Schwellenwerten berücksichtigt werden, sollte je nach Regelungszweck der Norm im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) fallweise vorgenommen werden. Eine pauschale Einbeziehung ist abzulehnen. Die Berücksichtigung von Zeitarbeitnehmern bei Schwellenwerten außerhalb des BetrVG, stellt eine massive Belastung insbesondere des Mittelstandes dar (ab 500 Arbeitnehmer gilt die Drittelbeteiligung, ab Arbeitnehmer volle Mitbestimmung) und ist abzulehnen. In Anbetracht der geplanten Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten macht eine Berücksichtigung bei betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten keinen Sinn mehr, da die Zeitarbeiter nur kurze Zeit im Betrieb sind und daher keinen solchen Mehraufwand bei der Betriebsratsarbeit verursachen, der eine Anrechnung bei den Schwellenwerten rechtfertigen würde. Es ist eine gesetzliche Klarstellung, dass ein

19 Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen Forderungen der vbw 13 Mitzählen nicht erfolgt, notwendig. Andernfalls werden Zeitarbeiter doppelt mitgezählt (beim Ver- und beim Entleiher) Negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln hat im März 2015 die Studie Die Zukunft der Zeitarbeit zwischen Regulierung und qualitativer Weiterentwicklung veröffentlicht. Die Untersuchung zeigt, dass die beiden Regulierungsvorhaben der Bundesregierung Begrenzung der Überlassungsdauer auf 18 Monate und Equal Pay nach neun Monaten sich negativ auf den Zeitarbeitsmarkt insgesamt auswirken würden. Nicht nur die Flexibilität der Unternehmen würde eingeschränkt, auch für die Zeitarbeitnehmer ergäben sich negative Folgen, insbesondere für gering Qualifizierte. Ihre Arbeitsmarktchancen würden beeinträchtigt, zudem könnten sie weniger von den Zuschlägen profitieren. Fachkräfte würden zwar eher übernommen, allerdings dann wohl überwiegend befristet. 3.2 Zeitarbeit entspricht europäischem Standard Deutschland hat die EU-Leiharbeitsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Damit wurden europaweit einheitliche Standards zum Einsatz von Zeitarbeitern festgelegt. Durch die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird ein Mindestniveau für einen effizienten Schutz der Zeitarbeiter gewährleistet. Auf EU-Ebene besteht daher kein Regelungsbedarf mehr. Dies bestätigt auch der Prüfbericht der EU-Kommission vom 21. März 2014: Die EU- Richtlinie über Leiharbeit ist in Recht und Praxis umgesetzt und bedarf keiner Änderung. In allen Mitgliedsstaaten existiert ein rechtlicher Rahmen für einen wirksamen Schutz von Zeitarbeitnehmern und eine bessere Qualität der Zeitarbeit. Die Richtlinie gibt den Zeitarbeitnehmern angemessene Arbeitsbedingungen und den Unternehmen die Flexibilität, die sie zu ihrer Entwicklung benötigen. 3.3 Mitbestimmungserweiterung im Entleihbetrieb wäre praxisfern Es besteht kein Anlass, die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Entleihbetrieb auszuweiten. Der Betriebsrat des Entleihbetriebes ist bereits bei der Eingliederung von Zeitarbeitskräften zu beteiligen. Zudem ist er für die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten zuständig, soweit diese an die Eingliederung in den Entleihbetrieb anknüpfen, die Art und Weise der Arbeit im Entleihbetrieb betreffen oder wenn es um die dort einzuhaltende Betriebsordnung geht. Ein Mehr an Mitbestimmung ist überhaupt nicht notwendig, da Zeitarbeitskräfte auch während der Tätigkeit für den Entleiher Arbeitnehmer des Verleihbetriebes bleiben. Durchbrechungen, die sich infolge der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 13. März ABR 69/11) ergeben, sind gesetzlich klarzustellen.

20 14 Forderungen der vbw Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen Prinzipiell kann zwar die Mitbestimmung des Betriebsrats durch tarifvertragliche Regelungen ausgedehnt werden, jedoch sind nur verfahrenstechnische Erweiterungen erlaubt. Inhaltliche Vorgaben stellen einen unzulässigen Eingriff in die Unternehmerfreiheit dar. Auch die Möglichkeit des Betriebsrats, den Arbeitgebern eine vorläufige Umsetzung eines Personalplans durch Widerspruch zu verwehren, ist eine unzulässige inhaltliche Gestaltung. Die bestehenden Mitbestimmungsregelungen in 99 BetrVG beziehen sich im Übrigen nur auf die Person des Arbeitnehmers, nicht aber auf die Arbeitsbedingungen, den Umfang oder die zeitliche Dauer des Einsatzes. Dementsprechend kann beim Einsatz von Zeitarbeitnehmern nichts anderes gelten. Eine Ausweitung der Mitspracherechte von Betriebsräten beim Einsatz von Zeitarbeit oder Werksvertragsnehmern ist nicht erforderlich, weil die betrieblichen Interessenvertretungen bei der Ausgliederung von Arbeit oder deren Vergabe an andere Unternehmen Alternativen vorschlagen können, die der Arbeitgeber beraten muss und nur mit einer guten Begründung ablehnen kann. Entscheidungen würden signifikant häufiger verzögert und die Entscheidungsqualität beeinträchtigt. 3.4 Keine Wiederaufnahme des Synchronisationsverbots Mit dem Wegfall des Verbots der Koppelung von Befristungs- und Überlassungsdauer sind 2003 wesentliche Beschränkungen der Zeitarbeit aufgehoben worden. Diese Flexibilisierung hat zum Boom der Zeitarbeit mit beigetragen. Für die Befristung von Zeitarbeitern gelten im Übrigen die allgemeinen Beschränkungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), es erfolgt keine Schlechterstellung gegenüber anderen Arbeitsverhältnissen. 3.5 Streichung des Begriffs Leiharbeit Der Begriff Leiharbeit und alle daraus abgeleiteten Begrifflichkeiten im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sind sachlich unzutreffend und werden allgemein als herabsetzend und diskriminierend empfunden. Durch eine Leihe wird nach 598 BGB eine Sache zum Gebrauch unentgeltlich überlassen. Menschen sind keine Sachen. Zeitarbeitnehmer können deshalb auch nicht verliehen werden. Außerdem ist die Personaldienstleistung nicht unentgeltlich. Der Gesetzgeber hätte für die Personaldienstleistung kaum einen ungeeigneteren Begriff wählen können. Soweit ersichtlich enthält keine Textfassung der entsprechenden EU-Richtlinie in den Amtssprachen der jeweiligen Mitgliedsstaaten den Begriff Leiharbeit. Die Begrifflichkeiten rund um den Begriff Leiharbeit sind deshalb zu streichen. 3.6 Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige keine Arbeitsgenehmigung für die Tätigkeit in der Zeitarbeit erhalten. Diese Diskriminierung der Zeitarbeit ist sachlich nicht gerechtfertigt, zumal die Lohnuntergrenze in der Zeitar-

21 Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen Forderungen der vbw 15 beit ein Unterlaufen des Arbeitsmarktes verhindert. Ausländische Arbeitnehmer müssen den gleichen Zugang zur Zeitarbeit erhalten wie zu allen anderen Beschäftigungen in Deutschland. Die Bundesregierung möchte im Zusammenhang mit dem Erlass eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes auch die Beschäftigungsverordnung ändern und damit das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit aufheben: Asylsuchende und Geduldete sollen durch eine Änderung in 32 Beschäftigungsverordnung (und gleichzeitige Änderung in 61 Asylverfahrensgesetz) in der Zeitarbeit arbeiten dürfen, allerdings nicht in Beschäftigungen, die einer Vorrangprüfung bedürfen. Sie dürften demnach nur arbeiten, wo keine Vorrangprüfung durchgeführt werden muss, z. B. im Bereich der Mangelberufe. Nach 15 Monaten entfällt die Vorrangprüfung, wie bisher schon. Dann fallen auch alle Beschränkungen in der Zeitarbeit weg. Die Zugangsbeschränkungen zur Zeitarbeit für Asylbewerber und Geduldete müssen ebenfalls aufgehoben werden.

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23 Position Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen Ansprechpartner / Impressum 17 Ansprechpartner Karolina Bihler Grundsatzabteilung Recht Telefon Telefax karolina.bihler@vbw-bayern.de Impressum Alle Angaben dieser Publikation beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die weibliche als auch auf die männliche Form. Zur besseren Lesbarkeit wurde meist auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet. Herausgeber: vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Max-Joseph-Straße München vbw Dezember 2015

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