Niedersächsischer Fußballverband e. V.

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1 Niedersächsischer Fußballverband e. V. AUSSCHREIBUNG A- und B-Junioren Niedersachsenliga und Conti-Pokal Spieljahr 2015/2016 Teil I Ausschreibung A/BJNL Seite 2 12 Teil II Durchführungsbestimmungen A/B-Jun.- Conti -Pokal Seite Anlagen Seite

2 Ausschreibung des NFV-Verbandsjugendausschusses (VJA) für das Spieljahr der A- und B-Junioren-Niedersachsenliga (JNL) Für die Durchführung der Spiele finden die gültige Satzung und die Ordnungen des Verbandes, die NFV-Bestimmungen für die A- und B-Junioren-Niedersachsenliga und den Conti-Pokal in Verbindung mit nachstehender Ausschreibung Anwendung. 1. Zuständigkeit / Sollzahl 1.1. Die A- Junioren-Niedersachsenliga, im Spieljahr 2015/2016 bestehend aus 14 Mannschaften und der B-Junioren-Niedersachsenliga bestehend aus max. 14 Mannschaften - wird unter der Regie des Verbandsjugendausschusses = VJA geführt. Verantwortlich für die Abwicklung des Spielbetriebes ist der dem VJA angehörenden Spielleiter Juniorenfußball. 2. Auf- und Abstieg, Meisterschaft 2.1 Aufstieg zur A-Junioren-Regionalliga Nord (AJRN) Der Meister der A-Junioren-Niedersachsenliga (AJNL) im Spieljahr 2015/2016 hat die Berechtigung zum Aufstieg in die AJRN. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Verein nur mit jeweils einer Mannschaft in der AJRN vertreten sein kann. Jeder Junioren- Regionalligaverein muss lt. Durchführungsbestimmungen der JRN für die Zulassung einen Unterbau nachweisen. Sollte der Meister nicht aufstiegsberechtigt sein oder auf das Aufstiegsrecht verzichten, ist zum Aufstieg in die AJRN die nächstplatzierte Mannschaft berechtigt, gemäß den Bestimmungen der AJRN. 2.2 Ermittlung der Absteiger aus der A-Junioren-Niedersachsenliga (AJNL) Nach Abschluss der Meisterschaftsspiele steigen aus der AJNL grundsätzlich die vier Letztplatzierten in die Liga der zuständigen Bezirke ab Die Zahl der aus der AJNL absteigenden Mannschaften erhöht oder vermindert sich entsprechend, wenn die in Ziffer 1.1 genannte Staffelstärke durch Abstieg aus der und/oder Aufstieg in die AJRN über- oder unterschritten wird. Die Zahl der absteigenden Mannschaften aus der AJRN ergibt sich wie folgt: Anzahl der Absteiger aus der AJBL in die AJRN und gleichzeitiger Aufstieg aus der AJRN in die AJBL von Anzahl der Absteiger aus der AJRN Keine Mannschaft 1 Mannschaft 3 Mannschaften 2 Mannschaften 2 Mannschaften 1 Mannschaft 1 Mannschaft 4 Mannschaften 2 Mannschaften 3 Mannschaften 2 Mannschaften 1 Mannschaft 5 Mannschaften 2 Mannschaften 4 Mannschaften 3 Mannschaften 1 Mannschaft 6 Mannschaften 2 Mannschaften 5 Mannschaften - 2 -

3 sind davon * Mannschaft(en) Absteiger in den Bereich des NFV steigen aus der AJNL ** Mannschaften ab * keine Mannschaft ** 3 Mannschaften * 1 Mannschaft ** 4 Mannschaften * 2 Mannschaften ** 5 Mannschaften * 3 Mannschaften ** 6 Mannschaften * 4 Mannschaften ** 7 Mannschaften * 5 Mannschaften ** 8 Mannschaften * 6 Mannschaften ** 9 Mannschaften Aufstieg zur AJNL Die Meister der Landesliga Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems steigen in die AJNL auf. Sollte einer der Meister nicht aufstiegsberechtigt sein, geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft des jeweiligen Bezirks über A-Junioren Unterbau Zum Aufstieg in die A-Junioren-Niedersachsenliga sind ausschließlich die Vereine berechtigt, die für das Spieljahr 2015/2016 eine vereinseigene B-Junioren-Mannschaft (keine JSG) auf Bezirksebene gemeldet hatten ( 14/7 JO). Diese Mannschaften müssen im gesamten abgelaufenen Spieljahr am Spielbetrieb teilgenommen haben Aufstieg zur B-Junioren-Regionalliga Nord (BJRN) Der Meister der B-Junioren-Niedersachsenliga (BJNL) im Spieljahr 2015/2016 hat die Berechtigung zum Aufstieg in die (BJRN). Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Verein nur mit jeweils einer Mannschaft in der BJRN vertreten sein kann. Jeder Junioren- Regionalligaverein muss lt. Durchführungsbestimmungen der JRN für die Zulassung einen Unterbau nachweisen Sollte der Meister nicht aufstiegsberechtigt sein oder auf das Aufstiegsrecht verzichten, ist zum Aufstieg in die BJRN die nächstplatzierte Mannschaft berechtigt, gemäß den Bestimmungen der BJRN. 2.4 Ermittlung der Absteiger aus der B-Junioren-Niedersachsenliga ( BJNL) Nach Abschluss der Meisterschaftsspiele steigen aus der BJNL grundsätzlich die vier Letztplatzierten in die Ligen der zuständigen Bezirke ab. Die Zahl der aus der BJNL absteigenden Mannschaften erhöht oder vermindert sich entsprechend, wenn die in Ziffer 1.1 genannte Staffelstärke (max. Sollzahl 14) durch Abstieg aus der und/oder Aufstieg in die (BJRN) über- oder unterschritten wird. Die Zahl der absteigenden Mannschaften aus der BJNL ergibt sich wie folgt: - 3 -

4 Anzahl der Absteiger aus der BJBL in die BJRN und gleichzeitiger Aufstieg aus der BJRN in die BJBL von Anzahl der Absteiger aus der BJRN Keine Mannschaft 1 Mannschaft 3 Mannschaften 2 Mannschaften 2 Mannschaften 1 Mannschaft 1 Mannschaft 4 Mannschaften 2 Mannschaften 3 Mannschaften 2 Mannschaften 1 Mannschaft 5 Mannschaften 2 Mannschaften 4 Mannschaften 3 Mannschaften 1 Mannschaft 6 Mannschaften 2 Mannschaften 5 Mannschaften (Berechnungsschema) sind davon * Mannschaft(en) Absteiger in den Bereich des NFV steigen aus der BJNL ** Mannschaften ab * keine Mannschaft ** 3 Mannschaften * 1 Mannschaft ** 4 Mannschaften * 2 Mannschaften ** 5 Mannschaften * 3 Mannschaften ** 6 Mannschaften Aufstieg zur BJNL Die Meister der Landesliga Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems steigen in die BJNL auf. Sollte einer der Meister nicht aufstiegsberechtigt sein, geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft des jeweiligen Bezirks über B-Junioren Unterbau Zum Aufstieg in die B-Junioren-Niedersachsenliga sind ausschließlich die Vereine berechtigt, die für das Spieljahr 2015/2016 eine vereinseigene C-Junioren-Mannschaft (keine JSG) auf Bezirksebene gemeldet hatten ( 14/7 JO). Diese Mannschaften müssen im gesamten abgelaufenen Spieljahr am Spielbetrieb teilgenommen haben. 2.5 Meisterschaft Die Meisterschaft (Aufstieg zur A- und B-Junioren-Regionalliga Nord) und den Abstieg (in die Bezirke) entscheidet bei gleicher Punktzahl die Tordifferenz. Sind Punktverhältnis und Tordifferenz bei mehreren Mannschaften gleich, ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Anzahl der erzielten Tore gleich, so findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. 2.6 Juniorenspielgemeinschaften (JSG) Ein Aufstieg von Junioren-Spielgemeinschaften in die A-und B-Junioren- Niedersachsenliga und die Teilnahme an den A- und B-Junioren Conti-Pokalspielen ist gemäß 11 NFV-Jugendordnung ausgeschlossen Mannschaften / Spieler(n) mit Zweitspielrecht Mannschaften mit Spieler(n) die ein Zweitspielrecht besitzen dürfen weder am Spielbetrieb der A/B-Junioren-Niedersachsenliga noch am A- und B-Junioren Conti-Pokalwettbewerb teilnehmen

5 2.8 Spielerstatus In der A- und B-Junioren-Niedersachsenliga können auch Spieler eingesetzt werden, die die Bedingungen des 22 der DFB-Spielordnung (Vertragsspieler) erfüllen. Vereine mit Leistungszentren (1. und 2. Bundesliga) haben die Vorgaben des 7 a der DFB-Jugendordnung sowie 13 der DFB-Spielordnung und die Bestimmungen des Ligastatuts (Anhang V) zu beachten. 2.9 Pokalspiele Zur Ermittlung des NFV-A- und B-Junioren- Conti -Pokalsiegers und für die Meldung des Teilnehmers am DFB-A-Junioren-Vereinspokal führt der Verbandsjugendausschuss (VJA) Pokalspiele auf Verbandsebene durch. Der NFV-A-Junioren- Conti -Pokalsieger qualifiziert sich für den DFB-Wettbewerb des folgenden Jahres. Weitergehende Regelungen sind in Teil II - Durchführungsbestimmungen zum A- und B-Junioren Conti-Pokal enthalten (ab Seite 13). 3. Spielpläne Ausschreibung 3.1 Die Spielpläne sind über DFBnet ( und die Ausschreibungen über die Homepage des NFV ( - Ausschreibungen-Junioren abzurufen Spielpläne sind von den Vereinen hinsichtlich von Zeitüberschneidungen mit anderen Mannschaften sofort zu überprüfen Die Verlegung von Spieltagen oder Auswechselung des Gegners, Ansetzung neuer Spieltage für ausgefallene Spiele sowie für Entscheidungs- oder Wiederholungsspiele sind spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem betreffenden Spieltag den beteiligten Vereinen mitzuteilen. In zwingenden Ausnahmefällen sind kürzere Ansetzungsfristen zulässig. Pflichtspiele können auch an Werktagen angesetzt werden; sie dürfen nicht am 1. Weihnachtstag, dem Neujahrstag und dem Karfreitag angesetzt (siehe 15, Abs. 2+3 der JO) werden Spielverlegungen können nach Veröffentlichung im DFBnet grundsätzlich nicht mehr vorgenommen werden (ausgenommen 27 Absatz 4 der SpO). Die Verlegung eines Pflichtspieles soll von der zuständigen spielleitenden Stelle nur bei Vorliegen eines verbandsseitigen Interesses oder bei höherer Gewalt vorgenommen werden. In Ausnahmefällen ist bei Vorverlegung von Spielen der antragsstellende Verein verpflichtet eine Spielverlegung bis spätestens 2 Wochen vor dem Spiel mit Einverständnis des Gegners auf elektronischem Wege über das DFBnet online zu beantragen. Dazu ist unbedingt die Vereinskennung notwendig. Die genehmigte Spielverlegung wird vom VJA-Spielleiter ins DFBnet eingegeben. Eine beantragte Spielverlegung ist gebührenpflichtig und kostet 25,00. Für verlegte Spiele soll kein Tag gewählt werden, der im Rahmenspielplan für Nachholspiele vorgesehen ist. Durch eine Spielverlegung darf der Herren-, Frauen und Jugendspielbetrieb in anderen Klassen nicht eingeschränkt werden

6 Bei uhrzeitlicher Verlegung von Spielen ist der Platzverein verpflichtet, mindestens 10 Tage vor dem Spiel den VJA-Spielleiter und den Schiedsrichteransetzer über das DFBnet Postfach zu verständigen. Eine solche Verlegung kann nur im gegenseitigen Einverständnis mit dem Gegner erfolgen und bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Spielleiters. Kommt eine Einigung nicht zustande, so bleibt es bei der angesetzten Anstoßzeit 3.5 Spielabsetzungen wegen der Teilnahme an Auswahlmaßnahmen sind gemäß 22 Absatz 1der JO möglich. Anmerkungen / Pflichten des Vereins Ein Verein, der einen Juniorenspieler für Auswahlspiele oder zu Lehrgängen abstellen muss, kann nur für die Mannschaft der Altersklasse dieses Spielers, die Absetzung eines angesetzten Pflichtspiels bzw. die Nichtansetzung von Nachholspielen für die Dauer der Maßnahme, bei der Spielinstanz schriftlich beantragen. Der Antrag auf Spielabsetzung hat unverzüglich nach Erhalt der Einladung zu erfolgen. AJNL Werden B-Juniorenspieler aus A-JNL-Mannschaften zu Auswahlmaßnahmen des Landesverbandes bzw. des DFB angefordert, erfolgt keine Spielabsetzung der A- Junioren-Mannschaft, es sei denn, der B-Junioren-Spieler hat sich in der A-JNL- Mannschaft festgespielt. BJNL Werden C-Juniorenspieler aus B-JNL-Mannschaften zu Auswahlmaßnahmen des Landesverbandes bzw. des DFB angefordert, erfolgt keine Spielabsetzung der B-Junioren- Mannschaft, es sei denn, der C-Junioren-Spieler hat sich in der B-JNL-Mannschaft festgespielt. 3.6 Weitere Gründe für eine Spielabsetzung: Sind mindestens 6 Spieler einer Mannschaft, die in den vorhergehenden drei Meisterschaftsspielen laut Spielbericht eingesetzt waren, schulisch oder beruflich verhindert (z. B. Schullandheimaufenthalt) oder erkrankt (Sporttypische Sachverhalte z. B. Verletzungen oder Sportstrafen- bleiben unberücksichtigt), kann auf Antrag eines Vereins eine Spielabsetzung erfolgen. Der Antrag ist unverzüglich nach Bekannt werden der Verhinderung / Erkrankung vorzulegen. Ihm sind entsprechende Nachweise (Schulbescheinigungen, ärztliche Atteste) beizufügen Punkt 3.6. gilt nicht für einen Verein, der in der jeweiligen Altersklasse eine 2. Junioren- Mannschaft (auch U-Mannschaft) in der laufenden Spielserie zum Spielbetrieb angemeldet hat, es muss auf Spieler der unteren Mannschaft zurückgegriffen werden!!! 3.7 Ausgefallene oder abgebrochene Spiele werden auf den nächsten nach dem Rahmenterminplan dafür vorgesehenen Spieltag unter Berücksichtigung von übergeordneten Maßnahmen und der Anreisewege der reisenden Mannschaften neu angesetzt. 3.8 Spiele gegen ausländische Mannschaften müssen mit den dafür bestimmten Antragsformularen über den zuständigen VJA-Spielleiter beantragt werden. Spiele gegen Nicht- Verbandsmannschaften (mit Ausnahme der in 2, Absatz 3 der SpO genannten) müssen vom VJA genehmigt werden. Der Antrag ist beim zuständigen VJA-Spielleiter einzureichen

7 3.8 Für Freundschaftsspiele (auch Halle) ist rechtzeitig, mindestens 7 Tage vor dem Spieltermin vom gastgebenden Vereines ein Schiedsrichter über den zuständigen Schiedsrichteransetzer des NFV oder seinen Stellvertreter (Michael Hüsing oder Manfred Steinhauer) anzufordern. Damit gilt ein Freundschaftsspiel als angemeldet. Sofern der Spielbericht Online (SBO) nicht genutzt wird, ist der Spielbericht dem zuständigen Spielleiter des gastgebenden Vereins zuzusenden ( 42 (2) SpO). Für Verlegungen oder auch Neuansetzung im direkten Zusammenhang nach einem Spielausfall fallen Verwaltungsgebühren von 20,00 EUR an Winterpause Die Winterpause beginnt am Tag nach dem letzten ausgetragenen Pflichtspiel der betreffenden Mannschaft, jedoch spätestens am Die Winterpause endet am Tag vor dem ersten ausgetragenen Pflichtspiel der betreffenden Mannschaft, jedoch frühestens am Innerhalb der festgelegten Winterpause werden keine Pflichtspiele angesetzt. 4. Spielplätze und Spielkluft 4.1. Für die ordnungsgemäße Platzherrichtung ist der Platzverein verantwortlich. Er muss ebenfalls für einen ausreichenden und als solchen gekennzeichneten Ordnungsdienst sorgen. Die übrigen Pflichten ergeben sich aus den DFB-Fußballregeln und 22, 23 und 24 der SpO Der Platzverein hat Fahnen in den Größen 50 x 50 cm und in den Farben gelb oder rot für die SR-Assistenten zu stellen Den Platzvereinen wird empfohlen mit den örtlichen Hilfsdiensten Verbindung für die Gestellung von Sanitätern zu den Spielen aufzunehmen. Ein gebrauchsfähiger Sanitätsoder Verbandskasten muss zur Verfügung stehen Die Vereine sollen für die Spiele der A-und B-Junioren-Niedersachsenliga und dem A- und B-Junioren Conti-Pokalwettbewerb einen Naturrasenplatz zur Verfügung stellen. Es muss damit gerechnet werden, dass Vereine Spiele grundsätzlich auf Kunstrasen oder witterungsbedingt auf einem Kunstrasenplatz oder Hartplatz austragen. Daher hat der Gastverein für Spiele auf einen Kunstrasenplatz geeignete Fußballschuhe - Keine Schraubstollenschuhe mitzuführen und zu benutzen. Kunstrasen- und Hartplätze sind der Spielinstanz und den Vereinen der A- und B- Junioren-Niedersachsenliga bzw. Conti -Pokal-Gegnern vor Saisonbeginn bzw. bei Neuerstellung zu melden. Vereine, die Pflichtspiele auf einem Kunstrasenplatz austragen, haben sicherzustellen, dass dem Gast Gelegenheit gegeben ist, mindestens 15 Minuten zusammenhängend vor dem Spiel das Spielfeld zur Eingewöhnung zu betreten Der Alkoholverkauf unmittelbar am Spielfeldrand ist untersagt. Erfrischungsgetränke sollen nur in Pappbechern verabreicht werden Heimmannschaften haben mit der im DFbnet Mannschaftsmeldebogen Mannschaftsdaten genannten Spielbekleidung anzutreten, es sei denn, dass mit dem Spielpartner abweichende Vereinbarungen getroffen worden sind ( 21 SpO). Tape Bänder an den Stutzen müssen die gleiche Farbe wie die Stutzen haben

8 4.6 Bespielbarkeit des Platzes 28 SpO Sollte bei Pflichtspielen der Platz witterungsbedingt oder aus anderen Gründen auf Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten nicht benutzbar sein oder voraussichtlich nicht benutzbar werden, so steht dem Platzverein das Recht zu, das Spiel unter Angabe der Gründe so früh wie möglich, spätestens bis zum Zeitpunkt des Spielbeginns abzusagen 28 (1) SpO. In diesem Fall sind unverzüglich zu benachrichtigen: a) die zuständige spielleitende Stelle VJA-Spielleiter Heinz Walter Lampe /AB: Mobil: Fax: DFBnet Postfach: b) der Schiedsrichter, c) der Gegner. Nach erfolgter Feststellung der Unbespielbarkeit hat der bauende Verein (ersatzweise der Spielleiter Juniorenfußball) den Spielausfall sofort in das DFBnet einzugeben. Die reisende Mannschaft ist verpflichtet, sich im DFBnet über die Spielabsage zu informieren. Es kann bereits 2 Tage vor dem Spielbeginn ein absehbarer Spielausfall durch den Heimverein eingegeben werden Nach 28 (3) SpO ist die Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten unter Angabe der Gründe dem Juniorenspielleiter innerhalb von 10 Tagen vorzulegen Der Missbrauch dieser Bestimmungen wird durch Geldstrafe und Punktabzug geahndet. Er liegt auch dann vor, wenn die geforderten Unterlagen im Sinne von Abs. 3 nicht fristgerecht vorgelegt werden. Ein missbräuchlich abgesagtes Pflichtspiel ist seitens der spielleitenden Stelle neu anzusetzen. Dies gilt nicht für Pokalspiele und Pflichtspiele der letzten beiden Spieltage des Spieljahres. In diesen Fällen erfolgt eine Spielwertung gemäß 37 Abs Bei einem sich möglicherweise abzeichnenden Spielausfall sollte ein entscheidungsbefugter Vertreter des gastgebenden Vereins spätestens 72 Stunden vor dem angesetzten Termin mit dem Staffelleiter, dem Gastverein und dem angesetzten Schiedsrichter in Verbindung zu treten und dabei die weitere Vorgehensweise abzustimmen Ist eine Mannschaft angereist und wird das Spiel wegen der Absage nicht durchgeführt, sind die Fahrtkosten der angereisten Mannschaft bei Neuansetzung von beiden Vereinen zu gleichen Teilen zu tragen. 4.7 Pflichtspiele können auch unter Flutlicht angesetzt werden, wenn im Mannschafts- Meldebogen eine ausreichende Flutlichtanlage angegeben ist. Spiele, die bei Tageslicht begonnen haben und deren Durchführung später durch hereinbrechende Dunkelheit gefährdet ist, sollen unter Flutlicht zu Ende gespielt werden. Sie gelten nicht als Flutlichtspiele

9 4.8. Der Platzverein stellt dem Gastverein für Mannschaft und Begleitung 25 Freikarten zur Verfügung Trainer und Betreuer / Begleiter am Spielfeldrand Mannschaftsverantwortliche, Masseure und Auswechselspieler dürfen sich während des Spieles nicht unmittelbar am Spielfeldrand aufhalten. Das Spielfeld dürfen bei Verletzungen von Spielern höchstens zwei Betreuer betreten, wenn sie durch den Schiedsrichter dazu aufgefordert werden. Einer der beiden Betreuer kann der Trainer sein Spielberichte, Spielerpässe und Auswechseln von Spielern 5.1. Spielberichte In den Meisterschaftsspielen der A- und B-Junioren-Niedersachsenliga sowie beim A- und B-Junioren Conti-Pokal wird der Internetbasierte Spielbericht Online (SBO) eingesetzt. Die in der Anlage zur Ausschreibung dargestellte Aufgabenverteilung mit Ablaufschema ist verbindlich auszuführen. Nach Freigabe der Aufstellung durch beide Vereine ist die 1. Ausfertigung der Druckversion ohne Unterschriften dem Schiedsrichter vor dem Spiel durch den Heimverein auszuhändigen Bei vom Heimverein verursachter unzureichender Eingabemöglichkeit für die Anwendung SBO wird gem. 24 b (16) JO eine Ordnungsstrafe pro Spiel verhängt Auswechseln von Spielern Es wird auf die verbindliche Anwendung der Regel 3 der Fußballregeln verwiesen: Die Namen der Auswechselspieler müssen dem Schiedsrichter vor Spielbeginn bekannt gegeben werden Während der ganzen Spielzeit dürfen bis zu vier Spieler ausgewechselt werden. Ein ausgewechselter Spieler kann wieder eingewechselt werden! (siehe 17 JO) Den Vereinen wird zur Pflicht gemacht, mit Rückennummern anzutreten und den Spielführer durch Anlegen einer Armbinde kenntlich zu machen. Die Rückennummern der Spieler müssen mit den Eintragungen auf dem Spielbericht übereinstimmen Die Vereine sind verpflichtet, die Fotos und die Unterschrift der Spieler in den Pässen zu aktualisieren und neu abzustempeln Spielerpässe Die Spielerpässe sind auch bei Nutzung der Anwendung Spielbericht Online vom Verein mitzuführen und dem Schiedsrichter auf Verlangen vor dem Spiel auszuhändigen. Bei fehlenden Spielerpässen ist gemäß 4 SpO + 4 JO zu verfahren Passkontrolle Siehe Anhang 4 dieser Ausschreibung - 9 -

10 5.4 Altersstichtage A- und B-Junioren Im Spieljahr ( ) gelten nachstehende Altersklasseneinteilungen: A-Junioren sind die Spieler der Geburtsjahrgänge 1997 und 1998 älterer Jahrgang: jüngerer Jahrgang: B-Junioren sind die Spieler der Geburtsjahrgänge 1999 und 2000 älterer Jahrgang: jüngerer Jahrgang: Für das Festspielen und die Wartefristen beim Wechsel von Junioren innerhalb verschiedener Mannschaften eines Vereins findet 5 der JO in Verbindung mit 10 Abs. 1,2 und 5-8 der SpO Anwendung. 6. Feldverweise und Rechtsprechung 6.1 Ein auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist bis zur Entscheidung durch die Spielinstanz oder das zuständige Sportgericht vorgesperrt!!! Die Dauer der Vorsperre regeln die Bestimmungen der 16 (Absatz 1) SpO und 41 (Absatz 1) RuVO. 6.2 Die Vereine haben die Dauer der Spielsperre gemäß den Bestimmungen eigenverantwortlich einzuhalten. 6.3 Gemäß 40 der Verbandssatzung kann der Verbandsjugendausschuss (VJA) Vorfälle, die im Zusammenhang mit der Austragung von Spielen bestehen, ahnden. Gegen Entscheidungen des Verbandsjugendausschusses ist die gebührenfreie Anrufung gemäß 15 Absatz 1 RuVO innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung des Verwaltungsentscheides beim zuständigen Verbandssportgericht zulässig. 6.4 Für den Einspruch gemäß 15 Absatz 2 RuVO und für den Protest 16 RuVO ist das ebenfalls das zuständige VSG zuständig. Berufungsinstanz ist das Oberste Verbandssp0rtgericht (OVG). 7. Schiedsrichteransetzungen 7.1 Alle Ansetzungen der Schiedsrichter und Assistenten erfolgen durch den SR-Ansetzer (oder seinen Vertreter) im Verbandsschiedsrichterausschuss: Michael Hüsing, Telefon: oder Mobil: ; Fax: Michael-Huesing@gmx.de DFBnet Postfach: Michael.Huesing@nfv.evpost.de oder seinen Vertreter: Manfred Steinhauer, Tel.: oder ; Fax: ManfredSteinhauer@t-online.de DFBnet-Postfach: Manfred.Steinhauer@nfv.evpost.de Schiedsrichter und Assistenten reisen gemeinsam an

11 7.2 Nichtantreten des Schiedsrichters 30 SpO Erscheint zu einem Spiel der Schiedsrichter nicht, so ist der bauende Verein (Heimverein) verpflichtet, für einen anerkannten neutralen Schiedsrichter zu sorgen. Stehen mehrere anerkannte Schiedsrichter zur Verfügung, so haben sich die Mannschaftsführer auf einen von ihnen zu einigen. Bei Nichteinigung erfolgt ein Losentscheid. Steht weder ein anerkannter neutraler Schiedsrichter noch ein anerkannter Schiedsrichter eines der beiden beteiligten Vereine zur Verfügung, so müssen sich die beiden Mannschaftsführer auf eine Person einigen, die dem Verband angehört. Bei Durchführung des Spieles gilt das Spiel als Verbandsspiel. Die Einigung ist vor Spielbeginn im SBO zu vermerken und nach Spielende müssen beide Vereine die Eingaben durch Freigabe bestätigen Die Schiedsrichter und SR-Assistenten rechnen direkt außer NFV- Conti -Pokalspiele und Freundschaftsspiele - mit dem NFV ab. Nach jeder Halbserie erhalten die Vereine eine Aufstellung über die Gesamtkosten und den daraus resultierenden Vereinsanteil. Dieser Betrag wird vom angegebenen Vereinskonto abgebucht. 8. DFBnet Ausschreibung, Ansetzungen, Ergebnismeldungen 8.1 Spielbetrieb über das DFBnet gem. 27 SpO Der Spielbetrieb im Niedersächsischen Fußballverband wird über das DFBnet abgewickelt. Das DFBnet ist ein System miteinander verknüpfter EDV-Programme, das den Anwendern entsprechend der erteilten Zugangsberechtigung die Möglichkeit bietet, auf Internet-Basis zu kommunizieren. Bestandteil des DFBnet ist insoweit auch das DFBnet-Mailsystem sowie der Internetauftritt des NFV ( und seiner Gliederungen ( ). Die gastgebenden Vereine sind gemäß 27 (6) SpO verpflichtet, die Spielergebnisse unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Spielende, dem NFV über das DFBnet zu melden. Dies gilt entsprechend auch für Spielausfälle/ -absagen am Spieltag. Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung durch die Vereine zieht Bestrafung gemäß 24 b (21) JO nach sich. 8.2 Das elektronische Postfach (DFBnet-Mailsystem) wird verbindlich im Organisationsbereich des Niedersächsischen Fußballverbandes e.v. und somit auch bei der Junioren-Niedersachsenligen und den A- und B-Junioren Conti - Pokal eingesetzt. Sämtlicher Schriftverkehr (Ansetzungen, Spielverlegungen, Verwaltungsentscheide usw.) wird ausschließlich über das elektronische Postfach abgewickelt. Etwaige Rechtsbehelfsfristen werden durch die Zustellung des Schriftverkehrs über das elektronische Postfach ausgelöst. 9. DFBnet Anschriftenverzeichnis / Vereins.- und Mannschaftsmeldebogen Die Vereine sind verpflichtet, die Anschriften der Vereins- und Mannschaftsverantwortlichen im DFBnet Meldebogen online aktuell zu halten. Etwaige Änderungen Anschriften, Telefonnummern, Kunstrasen- oder Hartplatz müssen umgehend dem VJA-Spielleiter und der NFV-Geschäftsstelle mitgeteilt werden. Für die Zustellung von Benachrichtigungen das elektronische Postfach maßgeblich. Irgendwelche Nachteile gehen zu Lasten der Vereine

12 10. Spielzeit A-Junioren: 2 x 45 Minuten B-Junioren: 2 x 40 Minuten 11. Begrüßungskultur Für ein faires Miteinander wird auf Verbands- und Bezirksebene ab der Saison 2015/16 eine neue Begrüßungskultur bei den C-, B- sowie A-Junioren eingeführt, die am Spieltag nach folgendem Muster ablaufen soll: Begrüßung der gegnerischen Trainer & Mannschaft o Ca. 60 bis 45 Minuten vor Spielbeginn Begrüßung und Einweisung des Schiedsrichters o Ca. 45 bis 30 Minuten vor Spielbeginn Evtl. Gesichtskontrolle in den Umkleidekabinen o Ca. 10 Minuten vor Spielbeginn durch Schiedsrichter Gemeinsames Auflaufen der Teams mit Schiedsrichter o Ca. 3 Minuten vor Spielbeginn vom Spielfeldrand Team-Shakehands inkl. Trainer nach Vorbild der UEFA Champions League Platzwahl Schiedsrichter und Mannschaftsführer Teamritual und Spielbeginn *Nach dem Spiel: Treff der Schiedsrichter mit den beiden Teams inkl. Trainer an der Mittellinie, Ergebnisbekanntgabe, Sportgruß und Shakehands *(freiwillig) 12. Schlussbemerkungen Meldetermin Rechtsbehelf Staffeltage sind Pflichtveranstaltungen. Eine schuldhafte Nichtteilnahme kann gemäß Ziffer 28 des Anhangs 2 der Spielordnung bestraft werden Meldeschluss für das nächste Spieljahr 2016 /2017 für die Teilnahme am Pflichtspielbetrieb der A..- und B-Junioren-Niedersachsenliga ist spätestens der 13. Juni Die Meldung ist per DFBnet-Meldebogen vorzunehmen -. Ein Verein, der nach diesem Meldetermin noch Mannschaften für den Spielbetrieb zulassen möchte, kann dies nur in Absprache mit dem für den Spielbetrieb zuständigen Ausschuss. Für den Fall, dass Vereine ihre Mannschaft(en) bis zum Meldetermin nach Ablauf der planmäßigen Spielserie zurückziehen bzw. nicht wieder zur Teilnahme am Spielbetrieb ihrer bisherigen Klasse anmelden, wird gemäß 34 Absatz 4 Buchst.d SpO verfahren Gegen diese Ausschreibung ist gemäß 27 Absatz 2 SpO in Verbindung mit 15 Absatz 1 RuVO innerhalb von 7 Tagen nach der Veröffentlichung auf der Homepage des NFV unter die gebührenfreie Anrufung beim zuständigen Verbandssportgericht (VSG) möglich. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist tritt diese Ausschreibung in Kraft. Barsinghausen, den Niedersächsischer Fußballverband e. V. Verbandsjugendauschuss gez. Walter Fricke gez. Heinz Walter Lampe Vorsitzender des VJA VJA-Spielleiter

13 Anhang: Durchführungsbestimmungen für die A- und B-Junioren- Conti -Pokalmeisterschaft 2015/ Pokalspiele Zur Ermittlung des NFV-A- und B-Junioren- Conti -Pokalsiegers führt der Verbandsjugendausschuss des NFV (NFV-VJA ) Pokalspiele auf Verbandsebene durch. Der Conti -Pokalsieger der NFV-A-Junioren qualifiziert sich für den DFB-Pokalwettbewerb des Spieljahres 2015/ Für die Durchführung der Conti -Pokalspiele sind die Bestimmungen der Spiel- und Jugendordnung des NFV, die amtlichen Fußballregeln, die Regelungen im Teil I dieser Ausschreibung, sowie der Teil II Durchführungsbestimmungen A/B-Junioren.- Conti -Pokal zu beachten. 2. Teilnehmer am A- und B-Junioren- Conti -Pokal in der Spielserie 2015/ Teilnahmeberechtigt am A- und B-Junioren- Conti -Pokal sind jeweils die Mannschaften der A- und B-Junioren-Niedersachsenliga (JNL), die niedersächsischen Vereine der A- und B- Junioren-Regionalliga Nord (JRN) gemäß 40 SPO (1), sowie die Vereine der A. - und B - Junioren-Bundesliga (A/BJBL). Es sind die Mannschaften nach 3.1. dieser Durchführungsbestimmung für den A- und B- Junioren-Conti-Pokal. sowie die vier Bezirkspokalsieger des vergangenen Spieljahres 2014/15 teilnahmeberechtigt. (Ist der Bezirkspokalsieger in dem Jahr auch Aufsteiger in die A- bzw. B- Junioren-Niedersachsenliga, kann der Bezirk einen weiteren Vertreter nominieren) Am A-und B-Junioren- Conti -Pokalwettbewerb kann ein Verein nur mit einer Mannschaft je Altersklasse teilnehmen. 3. Als Spieltermine sind folgende Kernspieltage vorgesehen: A-Junioren Hauptspieltage (PHS) Alternativspieltag(PAS) 1. Runde MI/DO 02/ (PHS) DI/MI 08/ (PAS) 2. Runde DI/MI 15/ (PHS) DI/MI 22/ (AHS) 3. Runde SA/SO 17/ (PHS) SA/SO 19/ (PAS) B-Junioren Hauptspieltage (PHS) Alternativspieltag (PAS) MI/DO 02/ (PHS) DI/MI 08/ (PAS) DI/MI (PHS) DI/MI 22/ (PAS) SA/SO 19/ (PHS) 4. Halbfinale SA/SO 19/ (PHS) SA/SO 19/ (PHS) 5. Runde Endspiel in Barsinghausen MI/DO. Himmelfahrt 04/ (PHS) Himmelfahrt (Änderung möglich) MI/DO. Himmelfahrt 04/ (PHS) Himmelfahrt (Änderung möglich) Außer an den Hauptspieltagen können die Pokalspiele an den Nachholspieltagen lt. Rahmenspielplan und falls erforderlich auch als Wochentags Spiele (auch Flutlichtspiele) angesetzt werden

14 4. Heimrecht / Schiri kosten / Fahrtkosten In allen Spielen, mit Ausnahme der Endspiele, haben die klassentieferen Vereine Heimrecht, bei Klassengleichheit entscheidet die Auslosung über das Heimrecht. Sollte die Heimmannschaft jedoch keine Heimspielstätte oder einen Ausweichplatz für das Spiel stellen können, kann die Spielinstanz das Heimrecht tauschen oder einen Ausweichplatz benennen. 1. Runde: Schiri-Gebühren trägt der Platzverein. Fahrtkosten trägt der anreisende Gastverein. 2. Runde: Schiri-Gebühren trägt der Platzverein. Fahrtkosten trägt der anreisende Gastverein. 3. Runde: Abrechnung erfolgt gemäß 13 der Finanz- und Wirtschaftsordnung. Abweichend hiervon kommen als Kilometerpauschale 0,50 in Anrechnung. Abrechnungsvordruck siehe Anlage Halbfinale: Abrechnung erfolgt gemäß 13 der Finanz- und Wirtschaftsordnung. Abweichend hiervon kommen als Kilometerpauschale 0,50 in Anrechnung. Abrechnungsvordruck siehe Anlage Finale: Endspiel in Barsinghausen unter der Leitung des Verbandsjugendausschusses. Schiri kosten trägt der NFV. Fahrtkosten tragen die beiden Finalteilnehmer selber. Unterbringung und Verpflegung übernimmt der Sponsor in Verbindung mit dem NFV. A-Junioren Der Turniersieger erhält einen Geldpreis Der Zweitplatzierte erhält einen Geldpreis B-Junioren Der Turniersieger erhält Geldpreis Der Zweitplatzierte erhält Geldpreis 5. Empfohlene Eintrittspreise : Erwachsene 2.00 Jugendliche, Arbeitslose, Rentner Die Schiri-Gebühren sind aus der gesonderten Spesenordnung für Schiedsrichter und deren Assistenten für die A- und B-Junioren-Niedersachsenliga zu entnehmen. 7. Die Spielzeit beträgt je Pokalspiel für die A-Junioren 2 x 45 Minuten und die B- Junioren 2 x 40 Minuten. Sollte nach Ablauf der normalen Spielzeit kein Sieger ermittelt sein, erfolgt sofort ein Elfmeterschießen (also keine Verlängerung) gemäß Anhang 1 NFV- Durchführungsbestimmungen. Ausnahme: Das Endspiel und evtl. Entscheidungsspiele werden bei einem unentschiedenen Ausgang bei den A-Junioren mit 2 x 15 Minuten und den B-Junioren mit 2 x 10 Minuten verlängert. Sollte auch dann noch kein Sieger ermittelt sein, wird die Entscheidung durch ein Elfmeterschießen herbeigeführt. (siehe Anhang I) 8. Die Schiri Gebühren sind dem Schiedsrichter und seinen Assistenten direkt vor Ort auszuzahlen (keine Abrechnung über NFV-Karte!!!)

15 Anlage zur A- und B-Junioren- Conti -Pokalausschreibung Spielserie 2015/2016 K A S S E N A B R E C H N U N G (gilt für die 3. und 4. Pokalrunde) vom NFV A / B - Junioren- Conti -Pokalspiel Nr....am... zwischen... : Einnahmen (Verkauf von Eintrittskarten) a) Nr. bis Nr. = Karten á 2.oo = b) Nr. bis Nr. = Karten á 1.oo = Gesamtbetrag der Einnahme Brutto: ===================== 2. Kosten (gemäß Conti -Pokalausschreibung) a) 15 % für Platzentschädigung und Verwaltungskosten (mindestens 25.oo ) b) SR- und SRA-Entschädigung c) Reisekosten für Gastmannschaft... Kilometer x 0.50 Gesamtbetrag der Ausgaben =================== Reingewinn: Bruttoeinnahme abzüglich Kosten =================== Der Reingewinn ist unter beiden Vereinen gelichmäßig aufzuteilen, ein Eventuelles Defizit haben beide Vereine zu gleichen Teilen zu tragen. Der Gast- Verein ist verpflichtet, bei der Kassierung dabei zu sein. Für die Richtigkeit:..., den... Unterschrift Platzverein Unterschrift Gastverein Anmerkung: je 1 Abrechnung erhalten beide Vereine + 1 Abrechnung erhält der VJA-Spielleiter

16 Anhang I zur A- u. B-Junioren Conti-Pokal-Ausschreibung Strafstoßschiessen - Serie 2015/2016 Durchführungsbestimmungen für Elfmeterschießen Für die Spielentscheidung durch Elfmeterschießen gelten folgende Bestimmungen: a) Der Schiedsrichter bestimmt das Tor, auf das alle Torschüsse ausgeführt werden. b) Der Schiedsrichter wirft eine Münze und die Mannschaft, deren Spielführer die Wahl gewinnt, entscheidet, ob sie den ersten Schuss abgeben will. c) Für die Durchführung der Torschüsse können nur die Spieler herangezogen werden, die sich am Ende des Spiels (im Endspiel am Ende der Spielverlängerung) im Spiel befinden, mit Ausnahme, dass ein Auswechselspieler den Torwart ersetzen kann, wenn dieser während der Ausführung der Torschüsse verletzt wird oder wegen Verletzung nicht mehr als Torwart weiterspielen kann, vorausgesetzt, seine Mannschaft hat noch nicht die volle Anzahl der Ersatzspieler eingesetzt d) Beide Mannschaften haben je fünf (5) Torschüsse auszuführen. Die Torschüsse werden nicht fortgesetzt, wenn eine Mannschaft so viele Tore erzielt hat, dass sie als Gewinner feststeht. e) Wenn beide Mannschaften nach der Ausführung von je fünf (5) Torschüssen die gleiche Anzahl von Toren erzielt haben, werden die Torschüsse in der gleichen Reihenfolge fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr als die andere erzielt hat. f) Jeder Torschuss muss von einem anderen Spieler ausgeführt werden. Erst wenn alle teilnahmeberechtigten Spieler einer Mannschaft einschließlich Torwart je einen Torschuss ausgeführt haben, darf ein Spieler der gleichen Mannschaft einen zweiten Torschuss ausführen. g) Jeder Spieler, der sich am Ende der Spielverlängerung im Spiel befand, darf den Platz des Torwartes einnehmen. h) Alle Spieler - mit Ausnahme der Schützen und der beiden Torwarte - sollen sich, während die Torschüsse ausgeführt werden, im Mittelkreis aufhalten. Der Torwart der Mannschaft, die den Torschuss ausführt, muss außerhalb des Strafraumes stehen und zwar hinter der parallel zur Torlinie verlaufen den Strafraumlinie, mindestens 9,15 m von der Strafstoßmarke entfernt. i) Die Mannschaft ist Sieger, die beim Elfmeterschießen die meisten Tore erzielt hat, wobei Absatz d) zu beachten ist

17 Anhang II zur A- und B-Jun.-(JNL)und Conti-Pokal -Ausschreibung - Feldverweis auf Zeit - Serie 2015/2016 Durchführungsbestimmungen zum Feldverweis auf Zeit im Jugend-Spielbetrieb I. Grundlage 23 der Jugendordnung: Erziehungsmaßnahmen (1) Persönliche Strafen sind die Verwarnungen (gelbe Karten), der Feldverweis auf Zeit (5 Minuten), der Feldverweis auf Dauer (rote Karte). Eine Verwarnung nach dem Feldverweis auf Zeit ist nicht zulässig. II. Grundsätze: 1. Der Schiedsrichter kann einen Jugendspieler einmal während eines Spieles für die Dauer von fünf Minuten des Feldes verweisen, wenn ihm eine Verwarnung (Regel 12, Abschnitt III) nicht mehr gerechtfertigt, ein Feldverweis auf Dauer (Regel 12, Abschnitt IV) jedoch nicht erforderlich erscheint. 2. Ein Feldverweis auf Zeit gemäß 23 JO in Verbindung mit 28, Absatz 2 RuVO sowie die damit verbundenen Zeitfeststellungen sind als Tatsachenentscheidung unanfechtbar. 3. Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene als auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. 4. Eine Verwarnung nach einem Feldverweis auf Zeit ist unzulässig. 5. Der auf Zeit des Feldes verwiesene Spieler darf nicht vor Ablauf der Zeitstrafe durch einen Auswechselspieler ersetzt werden. 6. Weigert sich der Spieler nach Ablauf der Zeitstrafe weiterzuspielen, ist er vom Schiedsrichter wegen unsportlichen Verhaltens endgültig des Feldes zu verweisen(rote Karte). III. Durchführung: 1. Der Feldverweis auf Zeit darf nur während einer Spielunterbrechung ausgesprochen werden. 2. Der Feldverweis auf Zeit muss möglichst für alle am Spiel Beteiligten klar verständlich ausgesprochen werden. Zusätzlich zur mündlichen Bekanntgabe gegenüber dem betroffenen Spieler hat ihn der Schiedsrichter durch Heben eines Armes und einmaliges Ausstrecken der fünf Finger anzuzeigen. 3. Die Zeitnahme, die einem (SR) Assistenten übertragen werden kann, beginnt mit der Spielfortsetzung. Die Halbzeitpause und die Spielpause vor der Verlängerung unterbrechen die Strafzeit. 4. Endet das Spiel vor Ende der Strafzeit, so gilt die Strafe als verbüßt. An einem gegebenenfalls stattfindendes Elfmeterschießen darf der Spieler jedoch nicht teilnehmen. 5. Ein auf Zeit des Feldes verwiesener Spieler muss im Schiedsrichterbericht vermerkt werden

18 6. Auf Zeit des Feldes verwiesene Spieler haben sich während des Ausschlusses grundsätzlich hinter der Seitenlinie aufzuhalten. Der Aufenthalt hinter der Torlinie ist unzulässig. 7. Nach Ablauf der Zeitstrafe lässt der Schiedsrichter den Spieler durch Zeichen wieder zum Spiel zu. Das Spielfeld soll an der Mittellinie betreten werden. Ohne das Zeichen darf der Spieler nicht auf das Spielfeld zurückkehren und am Spiel teilnehmen

19 Anhang III zur A-und B-Jun.-(JNL) und Conti-Pokal -Ausschreibung Passkontrolle -Serie 2015/2016 Hinweise des Verbandsschiedsrichterausschusses zur Durchführung der Passkontrolle 1. Die Spielerpässe sind dem Schiedsrichter von den Mannschaftsbetreuern spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn zu übergeben. 2. Der Schiedsrichter prüft zunächst jeweils, ob - die Spielerlaubnis vorliegt, - das Passbild ordnungsgemäß befestigt und mit einem Vereinsstempel versehen ist, - der Spieler die Unterschrift geleistet hat. 3. Anschließend vergleicht der Schiedsrichter die Eintragungen der Vereine im Spielbericht mit den Daten der Spielerpässe. 4. Für Spieler, die keinen Spielerpass vorlegen können, kann als Nachweis der Spielerlaubnis ein Ausdruck aus der zentralen Passdatenbank des NFV vorgelegt werden oder es wird eine Online-Überprüfung durchgeführt. Die Identität des Spielers soll bei einem fehlenden Spielerpass über einen gültigen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. 5. Eine Gesichtskontrolle (Vergleich Spieler / Spielerpass) ist in den Staffeln und beim Conti-Pokal an den Spieltagen mindestens Stichprobenartig durchzuführen, oder auch wenn - beim Schiedsrichter Zweifel bestehen, - ein Mannschaftsbetreuer bei Übergabe der Spielerpässe ausdrücklich darum bittet, - der zuständige Staffelleiter es im Einzelfall aus besonderem Anlass wünscht. 6. Im Jugendbereich gilt zusätzlich, bei Nichtvorlage des Spielerpasse, dass der Mannschaftsverantwortliche durch die Freigabe des SBO die Spielerlaubnis des Spielers und Richtigkeit der Angaben bestätigt. Dem Mannschaftsbetreuer steht das Recht zu, in die Spielerpässe des Spielgegners Einsicht zu nehmen

20 Anhang IV zur A-und B-Jun.-(JNL) und Conti-Pokal Ausschreibung - Meisterschaft und Aufstieg C-JRN 1. C-Junioren-AOK-Niedersachsenmeisterschaft und Aufstieg zur C-JRN Teilnahmeberechtigt sind die jeweiligen C-Junioren-Landesligameister der NFV-Bezirke, sofern sie das Aufstiegsrecht nach den Voraussetzungen des Norddeutschen FV und des NFV erfüllen. Dieses ist im Einzelnen: Es handelt sich um eine vereinseigene Mannschaft. Denn gem. 11 Ab.2 NFV JO ist der Aufstieg einer bestehenden Spielgemeinschaft in die Regionalliga unzulässig. Die Unterbauregelung nach den Bestimmungen des Norddeutschen FV wird eingehalten. Die Teilnahme an der Endrunde zur Ermittlung des Aufsteigers in die C-Junioren- Regionalliga setzt voraus, dass ein Verein im kompletten laufenden Spieljahr mit einer D- Junioren-Mannschaft am Spielbetrieb teilgenommen hat. Die Anmeldung einer D-Junioren-Mannschaft zum Spieljahr 2016/17 ist auch Voraussetzung zur Teilnahme am Spielbetrieb der C-Junioren-Regionalliga Ein Verein kann nur mit jeweils einer Mannschaft in der CJRL vertreten sein. Erfüllt der Meister die Voraussetzung nicht, ist die nächst platzierte, aufstiegsberechtigte Mannschaft des jeweiligen Bezirks teilnahmeberechtigt Die Durchführungsbestimmungen hierfür werden den Bezirken nach der Auslosung der Spielpaarungen rechtzeitig übermittelt

21 Ansprechpartner der A- und B- Junioren - Niedersachsenliga JNL- Spiel- und Staffelleiter Heinz Walter Lampe Richters Diek 15, Essen i. O. Tel.: Tel.: AB Fax: nfv-jnl@t-online.de DFBnet-Postfach : heinz-walter.lampe@nfv.evpost.de Niedersächsischer Fußballverband e. V. Referat Jugend Schillerstr Barsinghausen Tel.: Fax: Helge.Kristeleit@nfv.de DFBnet-Postfach: Helge.Kristeleit@nfv.evpost.de und A- und B-Junioren Conti Pokal JNL-Schiriansetzer Michael Hüsing Telefon privat: Mobil: Fax: Michael-Huesing@gmx.de DFBnet Postfach: Michael.Huesing@nfv.evpost.de JNL-Schiriansetzer in Vertretung: Manfred Steinhauer Telefon privat: Mobil: Fax: ManfredSteinhauer@t-online.de DFBnet Postfach: Manfred.Steinhauer@nfv.evpost.de 1. Adressen der Vereine der A- und B-Junioren Niedersachsenliga im Internet unter: Ausschreibungen 099 Verband Junioren Ausschreibungen-Junioren Adressen der Mitglieder des NFV-Verbandsjugendausschusses und weitere relevante Adressen im Internet unter: 2. Internetadressen Norddeutscher Fußballverband e. V. und DFB e. V. und

22 Arbeitsablauf SBO in der A/B-JNL und A- und B-Jun. *Conti -Pokal (*Bei Pokalspiele ohne Beteiligung von Bezirksmannschaften)

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