(BDA). Neben den DGB-Gewerkschaften können aber auch andere Arbeitnehmervereinigungen
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- Lukas Richter
- vor 8 Jahren
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1 FAQs Wo wird gewählt? Gewählt wird bei den Trägern der gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung sowie bei der Renten- und der Unfallversicherung. Dazu gehören in der Rentenversicherung etwa die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), in der Krankenund Pflegeversicherung Krankenkassen wie die AOK oder Ersatzkassen wie die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) und in der Unfallversicherung die Berufsgenossenschaften. Was wird gewählt? Gewählt werden die Versichertenparlamente die wichtigsten Entscheidungsgremien der Sozialversicherungsträger. Bei den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen heißen sie Verwaltungsrat, in der Renten- und Unfallversicherung Vertreterversammlungen. Sie setzen sich je zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Ausnahme: In den Verwaltungsräten der Ersatzkassen sitzen ausschließlich Versichertenvertreterinnen und -vertreter. Wer stellt die Kandidatinnen und Kandidaten auf? Die Vorschlagslisten für die Sozialwahl stellen in der Regel die Sozialpartner auf. Das sind auf der Versichertenseite in erster Linie der DGB und seine Gewerkschaften und auf der Arbeitgeberseite die Arbeitgebervereinigungen wie etwa die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Neben den DGB-Gewerkschaften können aber auch andere Arbeitnehmervereinigungen mit sozialpolitischer oder berufspolitischer Zwecksetzung und Versichertengruppen wie etwa Selbstständige oder Rentnerinnen und Renter so genannte freie Listen aufstellen. Voraussetzung: Sie müssen nachweisen, dass sie die von ihnen angegebenen Zwecke auch tatsächlich verfolgen und eine bestimmte Anzahl beitragszahlender Mitglieder haben (bei den Wahlen zum Verwaltungsrat der BfA beispielsweise mindestens 1000 Mitglieder). Wie wird gewählt? Die Sozialwahl ist entweder eine Urwahl mit Wahlhandlung (ausschließlich Briefwahl) oder eine Friedenswahl ohne Wahlhandlung. Bei der Friedenswahl wird auf die eigentliche Wahlhandlung verzichtet. Das ist möglich, wenn genau so viele Kandidatinnen und Kandidaten von den Sozialpartnern vorgeschlagen wurden, wie Mandate zu vergeben sind. Bei den meisten der rund 300 Sozialversicherung sträger haben im Februar bereits Friedenswahlen stattgefunden. Nur bei einer Urwahl geben die Versicherten per Briefwahl tatsächlich ihre Stimme ab. Urwahlen finden in diesem Jahr für die Rentenversicherung nur bei der Bundesversiche rungsanstalt für Angestellte (BfA) und für die Kranken- und Pflegeversicherung nur bei den Ersatzkassen BARMER, Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK), Kaufmännische Krankenkasse Halle (KKH) und bei der Techniker Krankenkasse (TK) statt. Wer darf wählen? Bei den Kranken- und Ersatzkassen können alle Mitglieder wählen. Ausnahme: Mitversicherte Angehörige, die so genannten Familienversicherten, dürfen nicht wählen. Bei der Rentenversicherung dürfen alle wählen, die eine Versicherten-Nummer besitzen. Dazu gehören auch Personen, die inzwischen nicht mehr versicherungspflichtig sind wie etwa Selbstständige, Hausfrauen oder Beamte. Wahlberechtigt sind hier außerdem alle Bezieherinnen und Bezieher einer Rente aus eigener Anwartschaft. Nicht wählen können Bezieherinnen und Bezieher einer Hinterbliebenenrente. Alle Wahlberechtigten müssen außerdem am 3. Januar 2005 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Insgesamt sind bei den fünf Urwahlen (BfA, BARMER, DAK, KKH und TK) rund 46 Millionen Versicherte zur Wahl aufgerufen. 1
2 Wie werden die Wahlberechtigten über die Wahl informiert? Die BfA hat im März allen Wahlberechtigten ein Wahlvora nkündigungsschreiben per Post zugesandt. Die vier Ersatzkassen mit Urwahl informieren die Wahlberechtigten im Vorfeld der Wahl über ihre Mitgliedszeitschriften. Außerdem rufen BfA und Ersatzkassen mit einer gemeinsamen Kampagne unter dem Motto Sozialwahl Richtig. Wichtig. zur Teilnahme an den Urwahlen auf (Internetauftritt: Der DGB und seine Gewerkschaften informieren unter dem Motto Mitmachen und Gestalten mit einer eigenen Kampagne über die Bedeutung der Sozialwahl und die Ziele der DGB-Listen (Internetauftritt: Wie erhalten die Versicherten ihre Wahlunterlagen? Automatisch. Die Unterlagen für die Briefwahl werden per Post zwischen dem 11. April und dem 12. Mai 2005 an die wahlberechtigten Versicherten geschickt. Erhalten Versicherte bis dahin keine Wahlunterlagen, hat bei ihrem Versicherungsträger wahrscheinlich bereits eine Friedenswahl stattgefunden oder sie sind nicht wahlberechtigt. Falls Wahlberechtigte bei einem Versicherungsträger, bei dem eine Urwahl stattfindet, bis zum 12. Mai keine Unterlagen erhalten haben, müssen sie spätestens bis zum 19. Mai bei dem jeweiligen Versicherungsträger die Ausstellung und Übersendung der Wahlunterlagen beantragen. Wie erfolgt die Stimmabgabe? Abgestimmt wird ausschließlich per Briefwahl. Die ausgefüllten Stimmzettel werden an den jeweiligen Sozialversicherungsträger zurück geschickt. Dort müssen sie bis spätestens zum 1. Juni 2005 eingegangen sein. Wie die Stimmabgabe genau funktioniert, wird in den Wahlunterlagen selbst erklärt. Durch die Briefwahl entstehen keine Portokosten. Für wen oder was wird die Stimme abgegeben? Jeder Versicherte hat bei Urwahlen eine Stimme, die für eine Liste auf dem Stimmzettel abgegeben werden kann. Je nachdem wie viele Stimmen eine Liste erhält, entsendet sie eine bestimmte Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern in die Versichertenparlamente. Die Spitzenkandidaten der DGB-Listen stellen sich unter anderem im Internet unter vor. Der DGB tritt bei vier der fünf Urwahlen mit einer Liste an. Außerdem stehen bei der BfA und den Ersatzkassen auch Listen einzelner DGB-Gewerkschaften zur Wahl, wie etwa ver.di-listen, IG Metall-Listen oder eine IG BAU-Liste. Warum gibt es mehrere Gewerkschaftslisten? Bei den Urwahlen treten neben der Liste des DGB auch weitere gewerkschaftliche Listen an entweder von ver.di, IG Metall oder IG BAU. Die Einzelgewerkschaften bieten damit den Mitgliedern die Möglichkeit, ihre Gewerkschaft zu wählen. Wichtig ist aber: Alle Listen des DGB und seiner Gewerkschaften stehen bei den Sozialwahlen für dieselben solidarischen Grundwerte. Deswegen sind sie bei allen Urwahlen so genannte Listenverbindungen eingegangen und demonstrieren damit ihre Einigkeit: Alle Listen der DGB-Gewerkschaften sind eine gute Wahl für die Versicherten. 2
3 Wo stehen welche Gewerkschaftslisten zur Wahl? Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Liste 2: ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Liste 9: Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) Liste 11: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) BARMER Liste 3: ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Liste 5: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) Liste 3: ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Liste 6: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Kaufmännische Krankenkasse (KKH) Liste 2: ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Liste 3: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Techniker Krankenkasse (TK) Liste 2: ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Liste 3: Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) Liste 7: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Wer sind die Kandidatinnen und Kandidaten des DGB? Alle Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listen des DGB und der Gewerkschaften besitzen eine große sozialpolitische Kompetenz. Sie profitieren bei ihrer Arbeit für die Versicherten vom Know-how eines Netzwerks aktiver Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die mit ihrer Nähe zum betrieblichen Alltag Lösungen für die jeweiligen Probleme in den Sozialversicherungen täglich mit entwickeln. Um das weiterhin zu gewährleisten, hat der DGB eigene Grundsätze für die Auswahl seiner Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt. Zu den Auswahlkriterien gehört vor allem die fachliche Kompetenz. Der DGB achtet aber auch auf eine Balance von bereits in den Selbstverwaltungen aktiven Kolleginnen und Kollegen einerseits und Kandidatinnen bzw. Kandidaten, die zum ersten Mal bei der Sozialwahl antreten, andererseits. Das sorgt für Kontinuität der gewerkschaftlichen Arbeit in den Versichertenparlamenten, ohne deren Strukturen zu verkrusten. Natürlich haben sich die Gewerkschaften auch verpflichtet, den Frauenanteil unter den zur Wahl stehenden Mitgliedern hoch zu halten. Besonders wichtig ist dem DGB Transparenz gegenüber den Versicherten: Deshalb sind die Grundsätze zur Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten allen Wahlberechtigten im Internet unter zugänglich. Wie viele Mitglieder haben die Selbstverwaltungsgremien? Das ist je nach Versicherungsträger unterschiedlich. Die Vertreterversammlung der BfA (Träger der Rentenversicherung) hat beispielsweise 60 Mitglieder die gesetzlich zulässige Höchstzahl. Große Berufsgenossenschaften (Träger 3
4 der Unfallversicherung) können Vertreterversammlungen mit rund 50 Mitgliedern haben. Wichtig ist: In allen Versichertenparlamenten wählen die Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Versicherten die eine Hälfte der Mitglieder, die Arbeitgeberseite die andere Hälfte. Ausnahme: In den Verwaltungsräten der Ersatzkassen sitzen ausschließlich Versicherten vertreterinnen und -vertreter. Welche Selbstverwaltungsgremien gibt es? Es gibt zwei Organe der Selbstverwaltung: die Versichertenparlamente und die Vorstände. Wichtigstes Entscheidungsorgan sind die direkt von den Versicherten (und den Arbeitgebern) gewählten Versichertenparlamente. Bei den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen heißen sie Verwaltungsrat, in der Renten- und Unfallversicherung Vertreterversammlung. Die Versichertenparlamente wählen den Vorstand der Versicherungsträger. Der Vorstand setzt die Beschlüsse der Versichertenparlamente um und ist für die laufende Verwaltung verantwortlich. Bei den Trägern der Rentenund Unfallversicherung ist er ehrenamtlich, bei denen der Kranken- und Pflegeversicherung hauptamtlich tätig. Wer vertritt die Selbstverwaltung nach außen? Die Versichertenparlamente wählen den Vorstand der Versicherungsträger. Dieser Vorstand repräsentiert die Kasse, Berufsgenossenschaft oder Versicherungsanstalt nach außen und leitet sie gemeinsam mit der Geschäftsführung. Auch der Vorstand besteht zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten bzw. der Arbeitgeber. Der Vorsitz im Vorstand wechselt jährlich zwischen einer Versichertenvertreterin bzw. einem Versichertenvertreter und einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Arbeitgeberseite. Auch der Vorsitz der Versichertenparlamente rotiert so zwischen den beiden Gruppen. Wofür steht der DGB bei der Sozialwahl? Der DGB steht für eine solidarische Finanzierung der Sozialsysteme. In der Gesundheitspolitik heißt unser Motto: Gesundheit darf kein Luxus sein. Wichtig ist dem DGB deshalb der Ausbau der gesetzlichen Krankenversicherung zur Bürgerversicherung. Statt einheitlicher Kopfprämien für alle muss bei der Finanzierung die Leistungsfähigkeit des Einzelnen im Vordergrund stehen: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr. Die Gewerkschaften werden außerdem aktiv die Einführung vernetzter Versorgungsformen im Gesundheitssystem vorantreiben. Dazu gehören etwa ambulante Gesundheitszentren, die die Kompetenz mehrerer Fachärztinnen oder Fachärzte bündeln, oder die integrierte Versorgung. Beide Systeme machen die Gesundheitsversorgung effizienter und können unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden. In der Rentenversicherung muss die gesetzliche Rente die wichtigste Säule der Altersvorsorge bleiben. Der Kampf gegen Altersarmut, besonders von Frauen, ist hier das wichtigste Ziel der DGB-Kandidatinnen und - Kandidaten. Außerdem werden die gewerkschaftlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter darauf achten, dass die begonnene Organisationsreform der Deutschen Rentenversicherung wirklich zu mehr Bürgernähe und Service führt. Was können Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter konkret für die Versicherten tun? Gewerkschaftliche Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter sind bei allen Trägern von Sozialversicherungen vertreten ganz gleich, ob dort Friedens- oder Urwahlen stattgefunden haben. Das Gesetz regelt zwar viele Fragen der Sozialversicherung, dennoch treffen die Selbstverwaltungsgremien ganz konkrete Entscheidungen. Beispiel 1: Beiträge Mit dem Haushalt der Krankenund Pflegekassen setzen die Selbstverwaltungen auch deren Beitragssätze fest. Bei der Kaufmännischen Krankenkasse Halle (KKH), bei der in diesem Jahr eine Urwahl stattfindet, haben sich die gewerkschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter bereits 4
5 mehrfach erfolgreich für Beitragssenkungen eingesetzt und wollen weitere Senkungen durchsetzen. Beispiel 2: Beratung Bei der BfA wählt die Vertreterversammlung bundesweit 2600 ehrenamtliche BfA- Versichertenberater und -beraterinnen. Diese sind selbst Versicherte oder Rentenbezieherinnen bzw. -bezieher bei der BfA und beraten kostenlos bei der Antragsstellung oder bei der Beschaffung von Unterlagen. Beispiel 3: Arbeitsschutz Die Vertreterversammlungen der Berufsgenossenschaften gestalten aktiv den Arbeitsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben: Nur die Vertreterversammlung kann die so genannten Unfallver hütungsvorschriften beschließen ein autonomes Recht der Berufsgenossenschaften. Beispiel 4: Innovative Modelle Die Gesundheitsreform besteht nicht nur aus der Praxisgebühr. Sie bietet den Kranken- und Pflegekassen auch die Möglichkeit, neue Modelle der Gesundheitsversorgung zu erproben. Die Versichertenparlamente entscheiden dabei, ob und welche neuen Wege ihre Kasse in den nächsten Jahren geht. Die gewerkschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter werden sich beispielsweise für ambulante Gesundheitszentren, die die Kompetenz mehrerer Fachärztinnen und Fachärzte bündeln, einsetzen. Auch die so genannte integrierte Versorgung ist ein viel versprechendes Modell. Beide Systeme machen die Gesundheitsversorgung effizienter und können unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden. Beispiel 5: Medizinische Leistungen Die Versichertenparlamente entscheiden bei den Krankenkassen und der Rentenversicherung darüber, welche Präventions- oder Reha- Maßnahmen gefördert und übernommen werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten des DGB setzen sich für eine breite und qualitativ gute medizinische Versorgung für alle ein. Müssen die Versicherten wählen? Warum sollten sie wählen? Eine Wahlpflicht besteht nicht. Aber selten war die Sozialwahl so wichtig wie in diesem Jahr. Die Politik ist dabei, die sozialen Sicherungssysteme umzubauen. Statt solidarischer Finanzierung zwischen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden die Lasten wie bei der Praxisgebühr immer häufiger auf die Schultern der Versicherten geladen. Mit der Wahl der gewerkschaftlichen Listen setzen die Versicherten auch ein Zeichen gegen diese Entwicklung: Die DGB- Vertreterinnen und -Vertreter in den Versichertenparlamenten können wie keine andere Gruppe auf die politische Durchsetzungskraft ihrer Verbände zurückgreifen. Wann und wo werden die Wahlergebnisse veröffentlicht? Offizieller Wahltag für die Sozialwahl ist der 1. Juni Bis zu diesem Datum müssen alle Stimmzettel bei den Wahlausschüssen der Versicherungsträger eingegangen sein. Nach der Auszählung werden die Ergebnisse der Wahlen in den jeweiligen Mitgliedszeitschriften oder auf den Internetseiten der Versicherungsträger bekannt gegeben. Warum ist das Interesse an der Sozialwahl so gering? Eine höhere Wahlbeteiligung wäre sicher wünschenswert. Aber gering ist das Interesse der Versicherten keineswegs. In einer repräsentativen Umfrage von Emnid gaben 85 Prozent der Befragten kürzlich an, dass sie die Möglichkeit zur Mitbestimmung durch die Sozialwahl für wichtig oder sogar sehr wichtig halten. Der DGB und die gewerkschaftlichen Listen wollen deshalb möglichst viele Versicherte von ihren Zielen überzeugen, damit sich das große Interesse der Versicherten auch in einer hohen Wahlbeteiligung äußert. Was unterscheidet die gewerkschaftlichen Listen von anderen Listen? Die Listen der DGB-Gewerkschaften haben solidarische Lösungen für alle Versicherten im Auge. Kleinere Listen vertreten dagegen häufig Einzelinteressen bestimmter Versichertengruppen. 5
6 Aktive Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter sind erfahren in Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit der Arbeitgeberseite. Auch das kommt ihnen in den Versichertenparlamenten zugute denn auch hier sitzen Arbeitgeber. Außerdem besitzen nur die DGB- Gewerkschaften mit ihren über sieben Millionen Mitgliedern den gesellschaftspolitischen Einfluss, um sich gemeinsam mit ihren Vertreterinnen und Vertretern in den Versichertenparlamenten den kommerziellen Interessen und der Flucht der Arbeitgeber aus der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherungen entgegen zu stellen. Seit wann gibt es Sozialwahlen? Die Sozialwahlen haben eine lange bewährte Tradition. In diesem Jahr finden sie zum insgesamt zehnten Mal statt. Die ersten Sozialwahlen gab es bereits 1953 und schon immer waren mit den Wahlen wichtige Entscheidungen verbunden. Als Ergebnis der ersten Sozialwahl wurde beispielsweise die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) gegründet. Seit 1962 finden die Sozialwahlen regelmäßig alle sechs Jahre statt bis auf eine einjährige Verzögerung durch die Wiedervereinigung. Seit 1977 sind die Regelungen der Selbstverwaltung für die gesetzliche Kranken-, Unfallund Rentenversicherung zusammengefasst. Gibt es Sozialwahlen auch in anderen Ländern? Zwar sind auch in anderen europäischen Ländern, wie etwa in den skandinavischen Staaten, gesellschaftliche Gruppen wie die Sozialpartner an Gremien der Sozialversicherungen beteiligt das demokratische Prinzip der deutschen Sozialwahlen ist allerdings einzigartig. Übrigens können auch im Ausland lebende Personen an den Urwahlen teilnehmen. Versicherte der BfA mit Wohnsitz im Ausland können die Teilnahme an der Wahl vorher im Wahlbüro der BfA, Berlin, beantragen. Mitglieder der Ersatzkassen mit Wohnsitz im Ausland werden von den Kassen direkt angeschrieben. Wer führt die Wahlen durch? Die Wahlunterlagen werden von den Versicherungsträgern selbst verschickt. Allerdings ernennt das Bundesgesundheitsministerium einen ehrenamtlichen Bundeswahlbeauftragten, der etwa mit Richtlinien für eine einheitliche Durchführung der Wahlen sorgt. Der aktuelle Wahlbeauftragte, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Hans-Eberhard Urbaniak, ist noch bis 2009 im Amt. Sind die Kosten für die Durchführung der Sozialwahlen gerechtfertigt? Umgerechnet kostet die Sozialwahl jeden einzelnen Versicherten nur rund einen Euro und das alle sechs Jahre. Ein geringer Preis für die Mitbestimmung in der Sozialversicherung. Außerdem wachen die Gremien der Selbstverwaltung über die angemessene Verwendung jährlicher Beiträge in Höhe von insgesamt 400 Milliarden Euro. Verglichen damit sind die Kosten der Sozialwahl verschwindend gering. Können auch ausländische Versicherte wählen? Natürlich. Gewählt wird schließlich die Selbstverwaltung aller Versicherten. Wer die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllt, ist dabei ganz gleich ob Albanerin oder Zypriot. Wer einzahlt oder eingezahlt hat, darf auch wählen. Warum gibt es die Selbstverwaltung und warum wird gewählt? Schon kurz nach Gründung der Bundesrepublik waren sich die meisten Parteien über das einig, was Bundeskanzler Adenauer so formulierte: Die Selbstverwaltung muss an die Stelle staatlicher Bevormundung treten. Für die Sozialversicherungen hieß das: Wer einzahlte, sollte auch mitbestimmen können in diesem Fall die Versicherten und die Arbeitgeber. Bereits 1952 trat das erste Selbstverwaltungsgesetz für die Sozialversicherungen in Kraft wurde es dann vom vierten Sozialgesetzbuch abgelöst. Das regelt seitdem die rechtlichen Voraussetzungen für die Wahlen in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Seit 1995 gilt es auch für die neu eingeführte Pflegeversicherung. 6
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