VM Finanzwissenschaft / Soziale Sicherheit

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1 VM Finanzwissenschaft / Soziale Sicherheit Prof. Dr. Silke Übelmesser FSU Jena SS 2013

2 Kontakt Prof. Dr. Silke Übelmesser Lehrstuhl für AVWL/Finanzwissenschaft (Carl-Zeiß-Str. 3 / 5. Stock) silke.uebelmesser@uni-jena.de Sprechstunde: (nach Anmeldung) Severin Weingarten Lehrstuhl für AVWL/Finanzwissenschaft (Carl-Zeiß-Str. 3 / 5. Stock) severin.weingarten@uni-jena.de Sprechstunde: (nach Vereinbarung) 2 / 33

3 Zeitplan Datum Veranstaltung Vorlesung Vorlesung Übung Vorlesung Vorlesung Übung Feiertag Vorlesung Übung Vorlesung Vorlesung Übung Vorlesung Vorlesung Übung Vorlesung Vorlesung Übung Vorlesung Vorlesung Übung Klausur: , , HS 2 3 / 33

4 Vorlesungsinhalt In dieser Vorlesung wollen wir uns u.a. mit folgenden Fragen beschäftigen: Welche Gründe gibt es für staatliches Eingreifen bei der sozialen Sicherung? Wie funktioniert das Umlagesystem und das Kapitaldeckungssystem? Kann man durch den Umstieg vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren gewinnen? Welche Folgen hat der demografische Wandel für das Gesundheitssystem? Was sind die Finanzierungsalternativen der Krankenversicherung? Schadet oder nutzt ein Mindestlohn (und wem)? Wie lässt sich eine Grundsicherung anreizkompatibel gestalten? 4 / 33

5 Gliederung 1. Einführung 2. Gründe für einen Staatseingriff 3. Rentenversicherung 4. Krankenversicherung 5. Arbeitslosenversicherung/Grundsicherung/Mindestlohn 6. Ausblick 5 / 33

6 Literatur Hauptreferenz: Breyer, F. und W. Buchholz (2009), Ökonomie des Sozialstaats, 2.Auflage, Springer, Berlin. Ergänzungen der Literatur zu den einzelnen Kapiteln. Materialien im Netz: Siehe Homepage des Lehrstuhls (Das Passwort erhalten Sie in Vorlesung und Übung.) 6 / 33

7 1. Einführung 1.1 Begriffe und Prinzipien Der Sozialstaat Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. - Artikel 20 Absatz 1 GG Soziale Marktwirtschaft (nach Alfred Müller-Armack) Soziale Marktwirtschaft ist ein gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Leitbild mit dem Ziel, auf der Basis der Wettbewerbswirtschaft die freie Initiative mit einem gerade durch die wirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt zu verbinden. 7 / 33

8 Sozialpolitik (nach Lampert und Althammer, 2007, 4) Sozialpolitik ist politisches Handeln, das darauf abzielt erstens die wirtschaftliche und soziale Stellung von wirtschaftlich und/oder sozial absolut oder relativ schwachen Personenmehrheiten durch Einsatz geeignet erscheinender Mittel im Sinne der in einer Gesellschaft verfolgten gesellschaftlichen und sozialen Grundziele... zu verbessern und zweitens den Eintritt wirtschaftlicher und/oder sozialer Schwäche im Zusammenhang mit dem Auftreten existenzgefährdender Risiken zu verhindern. 8 / 33

9 Funktionen Daraus ergeben sich als Funktionen der Sozialpolitik: Umverteilung (steuerfinanziert) ex-ante Umverteilung Sozialhilfe Transfers an Familie Soziale Sicherung (beitragsfinanziert) ex-post Umverteilung Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (GKV und PV) Gesetzliche Arbeitslosenversicherung Machen Sie sich noch einmal den Unterschied zwischen ex-ante und ex-post Umverteilung klar! 9 / 33

10 Gestaltungsprinzipien 1. Versicherungsprinzip, konkreter: Äquivalenzprinzip Versicherungsprinzip = ein Leistungsanspruch bei Eintreten eines Risikos wird durch vorherige Beitragszahlung erworben. Äquivalenzprinzip = Kalkulation der Beiträge so, dass sie dem Erwartungswert der vom Versicherungsnehmer zu beanspruchenden Leistungen entsprechen. Nach dem Äquivalenzprinzip erfolgt also in der Ex-ante-Betrachtung keine Umverteilung von Einkommen zwischen verschiedenen Gruppen von Versicherten. 10 / 33

11 2. Versorgungsprinzip, Fürsorgeprinzip Versorgung = Öffentliche Sach- oder Geldleistungen, auf die der Empfänger einen Rechtsanspruch hat, aber nicht aufgrund einer eigenen Beitragszahlung, sondern aufgrund anderer Voraussetzungen, insbes. Leistungen für den Staat (Beamte, Soldaten). Fürsorge = Gewährung öffentlicher Sach- oder Geldleistungen in einer Notlage nach Bedürftigkeit, ohne dass dem eine eigene Beitragszahlung des Betroffenen vorausgegangen ist. In Deutschland besteht auch auf Fürsorgeleistungen ein Rechtsanspruch, aber nur dem Grunde nach. Art (z.b. Sachleistungen) und Höhe der Leistungen werden von den Behörden nach Würdigung der Besonderheiten der Lage des Betroffenen festgelegt. 11 / 33

12 Instrumente der Sozialpolitik 1. Freiwilligkeit versus Zwang a. Abwesenheit von Zwang. Beispiele: - das Risiko des Verlustes von Eigentum (Sachversicherungen), - das Risiko des vorzeitigen Todes (Lebensversicherung). b. Versicherungspflicht: die von einem Risiko Bedrohten werden verpflichtet, Versicherungsschutz in einem gesetzlich bestimmten (Mindest-)Umfang bei einem Versicherer ihrer Wahl abzuschließen. Beispiele: - das Krankheitskostenrisiko (GKV oder PKV mit Kassenwahl), - das Haftpflichtrisiko eines Pkw-Halters (Kfz-Haftpflichtvers.). c. Pflichtversicherung: die von einem Risiko Bedrohten werden gezwungen, Versicherungsschutz in einem bestimmen Umfang bei einem bestimmten Anbieter abzuschließen. Beispiele: - das Risiko der Langlebigkeit (gesetzl. Rentenversicherung), - das Risiko des Berufsunfalls (gesetzl. Unfallversicherung). Was kann ein Grund für die Pflicht zur Versicherung sein? 12 / 33

13 2. Privatrechtliche, öffentlich-rechtliche oder staatliche Organisation a. Privatrechtlich: Versicherungsanbieter sind private Unternehmen (PKV). b. Öffentlich-rechtlich: Versicherungsträger sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Damit können sie vom Gesetzgeber verpflichtet werden, hoheitliche Aufgaben zu übernehmen, gleichzeitig besitzen sie aber eine Selbstverwaltung(Krankenkassen). c. Staatlich: Versicherungsträger ist eine staatliche Behörde wie der National Health Service in Großbritannien. 13 / 33

14 3. Finanzierungsverfahren (wenn Beiträge und Leistungen einer Kohorte zeitlich auseinanderfallen) a. Kapitaldeckungsverfahren (KDV): Für jede Kohorte von Versicherten wird aus deren Beitragszahlungen ein Deckungskapital aufgebaut, aus dessen Erträgen (und Auflösung) die Versicherungsleistungen für diese Versicherten vollständig finanziert werden. b. Umlageverfahren (UV): Die Beitragszahlungen einer Periode (eines Jahres) werden dazu verwendet, die Versicherungsansprüche zu finanzieren, die im selben Jahr anfallen. Der Versicherungsträger hat zu jedem Zeitpunkt ein Deckungskapital von null (Ausnahme kleine Liquiditätsreserve). 14 / 33

15 Sozialversicherung Kennzeichen einer Sozialversicherung (im Gegensatz zur Privatversicherung): Eine Ex-post-Umverteilung zwischen hohen und niedrigen Risiken wird angestrebt (z.b. weil die naturgegebene Risikoverteilung nicht als gerecht angesehen wird). Daraus ergeben sich: Zwangsmitgliedschaft: Wenn man die guten Risiken nicht zur Teilnahme zwingt, findet keine Umverteilung statt (Beispiel: private Krankenversicherung). Diskriminierungsverbot: Beiträge richten sich nicht nach dem individuellen Risiko. Kontrahierungszwang: Versicherung muss jeden Nachfrager akzeptieren, unabhängig von seinem Risiko. Warum? 15 / 33

16 1.2 Umfang und Bedeutung des Sozialstaates Abbildung 1: Chronologie der Sozialpolitik in Deutschland 16 / 33

17 Frankreich Dänemark Niederlande Deutschland Finnland Schweden Österreich Belgien Italien Irland Griechenland Großbritannien Portugal Schweiz Spanien Norwegen Slowenien Island Ungarn Luxemburg Zypern Tschech. Republik Malta Litauen Polen Slowakei Estland Bulgarien Lettland Rumänien Quelle: Eurostat ( Abbildung 2: Sozialausgaben 2010 als % am BIP 17 / 33

18 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011): Sozial Budget 2011, S.8 ( Abbildung 3: Sozialausgaben über die Zeit (Deutschland) 18 / 33

19 Erziehungsgeld/ Elterngeld 0,6% Unfallversicherung 1,5% Pflegeversicherung 2,7% Wohngeld 0,2% Rentenversicherung 32,0% Sozialhilfe 3,3% Kinder- und Jugendhilfe 3,4% Arbeitslosenversicherung 3,7% Kindergeld und Familienleistungsausgleich 5,2% Krankenversicherung 22,2% Sonstiges 25,2% Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011): Sozial Budget 2010, S.10 ( blob=publicationfile). Abbildung 4: Sozialbudget 2011 (Deutschland) 19 / 33

20 Die Zahlen für 2011 lauten: Sozialbudget: 768 Mrd Euro BIP: Mrd Euro Sozialleistungsquote: 29, 9% Die Sozialleistungen - besonders die 5 Säulen des Sozialstaates (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung) - sind von großer Bedeutung. Damit wollen wir uns in dieser Vorlesung ausführlich beschäftigen. 20 / 33

21 1.3 Warum gibt es den Sozialstaat? Es lassen sich verschiedene Gründe unterscheiden: a. Normative Rechtfertigung: Warum sollte es Sozialpolitik geben? aa. Allokative Gründe: Marktversagen auf Versicherungsmärkten: Es ist dann zu zeigen, dass staatl. Eingriffe eine Pareto-Verbesserung herbei führen können. ab. Distributive Gründe: Marktergebnis ungerecht : Gerechtigkeit ist zu definieren und geeignete Institutionen zur Erreichung von mehr Gerechtigkeit sind zu suchen. b. Positive Erklärung: Warum kommen bestimmte sozialpolitische Maßnahmen zustande? 21 / 33

22 ad aa. Normative Rechtfertigung - Allokative Gründe Unter welchen Bedingungen liefern Märkte ein effizientes Ergebnis? Erster Hauptsatz der Wohlfahrtstheorie: In einer Ökonomie mit rein privaten Gütern und einer perfekten Eigentumsordnung ist jedes Marktgleichgewicht bei vollkommener Konkurrenz ein Pareto-Optimum. Staatseingriffe sind nur dann angebracht, wenn eine oder mehrere Voraussetzungen des Theorems auf den entsprechenden Versicherungsmärkten nicht erfüllt sind. 22 / 33

23 Voraussetzungen für effiziente Märkte 1. Perfekter Wettbewerb (Preisnehmer) 2. Vollständige Märkte 3. Kein Marktfehler - sonst staatl. Intervention a. Reine öffentliche Güter verbunden mit Free-Rider-Problem b. Externe Effekte c. Steigende Skalenerträge (Durchschnittskosten > Grenzkosten) 4. Perfekte Informationen Wir betrachten kurz einige Bereiche, die für Staatseingriffe in Frage kommen. 23 / 33

24 Marktfehler wegen unvollkommener Information (siehe Kapitel 2): Adverse Selektion: Individuen haben mehr Information über die eigene Lebenserwartung als Versicherer. Beim resultierenden Problem der adversen Selektion kann u.u. durch eine Pflichtversicherung die Wohlfahrt erhöht werden. Moral Hazard: Die Versicherten nehmen unerwünschte Verhaltensänderungen vor, weil sie versichert sind und weil diese Veränderungen vom Versicherer nicht beobachtet werden können. Überlegen Sie, ob und wann Moral Hazard in der Alterssicherung oder Krankenversicherung entstehen könnte. 24 / 33

25 Marktfehler wegen Vermögensbeschränkungen (siehe Kapitel 2) Ohne Pflichtversicherung hätten die Individuen einen Anreiz, sich auf das staatlich garantierte Mindesteinkommen (Sozialhilfe) zu verlassen. Sie würden deshalb zu wenig sparen. In diesem Fall könnte man von einem Moral Hazard Problem auch in der Alterssicherung sprechen. Unvollständigkeit privater Versicherungsmärkte Rechtsfähigkeit der Versicherten ist Voraussetzung für privaten Vertrag. Mit 18 ist eine Versicherung entweder nicht mehr wünschenswert oder, wenn wünschenswert, wird die Versicherung nicht mehr angeboten. Warum? 25 / 33

26 Myopische Präferenzen: Wenn Individuen kurzsichtig sind, dann sparen sie nicht genug für ihren Ruhestand. Individuen geben dann ihrem zukünftigen Konsum ein zu niedriges Gewicht, d.h. sie diskontieren zu stark. Altruistische Präferenzen: Wenn sich junge Individuen um den Konsum der alten Generation sorgen, dann spart die arbeitende Generation nicht. Wegen der (einseitig) altruistischen Präferenzen geht sie davon aus, dass sie im Alter von ihren Kindern unterstützt wird. Die arbeitende Generation berücksichtigt nicht, dass eigene Vorsorge den Nutzen der nachfolgenden Generation erhöht. 26 / 33

27 ad ab. Normative Rechtfertigung - Distributive Gründe Der Markt entlohnt die Produktionsfaktoren Boden, Kapital und Arbeit mit einem Einkommen (Pacht, Zins und Lohn). Das Einkommen ist der Marktpreis, der durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Somit ist auch der Lohn der Arbeit ein Knappheitsentgelt, welches zumindest teilweise unabhängig von der eigenen Leistung ist. Das Lohneinkommen bestimmt sich also durch eine Mischung von endogenen Faktoren (eigene Leistung) und exogenen Faktoren (Angebot und Nachfrage). Der Markt sorgt so zwar für eine effiziente Allokation, aber nicht unbedingt für eine gerechte Verteilung. 27 / 33

28 ad b. Positive Erklärung: Polit-ökonomische Argumente Neben den gebrachten Gründen, warum der Staat eingreifen soll, gibt es auch positive, polit-ökonomische Gründe, warum es einen Sozialstaat gibt. Leviathan-Staat: Politiker maximieren ihr Budget. Eine staatliche Rentenversicherung ermöglicht es ihnen, Kontrolle über einen großen Teil der Ersparnisse zu bekommen. Medianwähler: Kontrolle über das Rentenversicherungssystem ist ein wichtiges Instrument, um die Unterstützung der entscheidenden Wähler zu bekommen (Erhöhung der Renten für die Alten oder Senkung des Beitragssatzes für die Jungen = Umverteilung innerhalb einer Generation oder zw. Generationen). 28 / 33

29 1.4 Demografische Entwicklung als Herausforderung der sozialen Sicherungssysteme Die Entwicklung der Bevölkerung wird von Lebenserwartung und Fertilität dominiert (weniger durch Migration). Quelle: Galasso (2006) Abbildung 5: Lebenserwartung und Fertilität 29 / 33

30 Laut Vereinte Nationen (2004) folgt für die Bevölkerungsgröße ( longrange2/worldpop2300final.pdf): Die Bevölkerung in Europa wird zwischen 2000 und 2050 von 728 Mio. auf 632 Mio. fallen Größte Gewinner: einige der kleineren Länder, wie Irland (31%) und die Niederlande (7%), aber auch die USA (43%) Größte Verlierer: Deutschland (-4%), Spanien (-8%) und Italien (-22%), aber auch Japan (-14%) Für manche sozialen Sicherungssysteme, für die intergenerative Beziehungen von großer Bedeutung sind (welche?), ist aber die Bevölkerungsstruktur wichtiger: Alterszusammensetzung (Alterspyramide) Altersquotienten 30 / 33

31 a) Deutschland Age Age 80 Men Women 80 Men Women % of total population % of total population b) USA Age 80 Men Women Age 80 Men Women % of total population % of total population c) Japan Age 80 Men Women Age 80 Men Women % of total population % of total population Abbildung 6: Alterspyramide Quelle: United Nations (2001) - mittlere Variante; Eurostat (2000) - Grundszenario 31 / 33

32 Quelle: United Nations Population Division (2010 Revision ) ( Abbildung 7: Altersquotient (65+ Jährige/15-64) in % 32 / 33

33 Zusammenfassung Die sozialen Sicherungssysteme sehen sich vielen Herausforderungen gegenüber. Im Folgenden werden wir uns zunächst mit den Grundlagen beschäftigen. Darauf aufbauend werden wir einzelne Bereiche näher betrachten, um zu sehen, wie den Herausforderungen begegnet werden kann. 33 / 33

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