Schriftliche Kleine Anfrage
|
|
- Alwin Zimmermann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne Krischok, Elke Badde, Wolfgang Rose und Karl Schwinke (SPD) vom und Antwort des Senats Betr.: Lohndumping im Hotelgewerbe: Was ist nach den Medienskandalen aus dem vorletzten Jahr passiert? Was tut der Senat zur Durchsetzung anständiger Löhne in Hamburg? In der vergangenen Legislaturperiode beschäftigte sich der Wirtschaftsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft in seiner Sitzung am 28. Juni 2007 mit dem Thema Lohndumping (vergleiche Drs. 18/7813). Vorausgegangen waren Berichte in den Hamburger Medien über die seinerzeitige Entlohnungspraxis einiger Hotels und Reinigungsunternehmen und eine Anhörung zu diesem Thema. Des Weiteren fand nach Bekanntmachung der Vorwürfe eine Konferenz in der Wirtschaftsbehörde statt, auf der Senator Uldall, Vertreter des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.v. (DEHOGA), von der Landesinnung der Gebäudereiniger Hamburg und von Gewerkschaften einen Appell gegen Dumpinglöhne formulierten. Der Hotel- und Gaststättenverband versprach, den Appell umzusetzen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Hat das Hotel- und Gaststättengewerbe die Vereinbarung zur Verhinderung von Dumpinglöhnen in ihrer Branche umgesetzt? Ja. a) Wenn ja: Wie? Derzeit besitzen nach Auskunft des DEHOGA Hamburg Hotel- und Gaststättenverband e.v. 121 Hotelbetriebe, die Geschäftsbesorgungsverträge mit Reinigungsfirmen haben, das Siegel Tariftreue (siehe Anlage). b) Wie und durch wen wird dies geprüft? Die Prüf- und Beratungsstelle für das Gebäudereinigerhandwerk prüft die Umsetzung der Vereinbarung zur Verhinderung von Dumpinglöhnen im Hotel- und Gaststättengewerbe. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. a). Entfällt. c) Wenn nein, warum nicht und warum hat der Senat hier nicht auf eine entsprechende Prüfung hingewirkt?
2 Drucksache 19/3470 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode 2. Hat es im Anschluss an den oben genannten Appell vonseiten des Senats zur weiteren Verfolgung dieser Angelegenheit eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe oder Task Force gegeben, welche sich mit diesem Thema weiter beschäftigt hat? Nein. Wenn ja: a) Welche Behörden sind an ihr beteiligt? b) Bei welcher Behörde liegt die Federführung? c) Tagt diese Arbeitsgruppe noch oder ist diese inzwischen aufgelöst worden? d) Welche Ergebnisse sind von der Arbeitsgruppe entwickelt worden? e) Wie will der Senat diese Empfehlungen umsetzen? Entfällt. f) Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde führt regelmäßig Branchengespräche mit Vertretern der Gebäudereinigerinnung, der Friseurinnung, des Bewachungsgewerbes, der ambulanten Pflegedienstleister und des Einzelhandels. In diesen Gesprächen wird auch das Thema Lohndumping behandelt. Die Gebäudereiniger sind seit Juli 2007 als Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen worden. Dessen Einhaltung überwacht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung. Im Übrigen siehe Drs. 19/1523 und 19/ Die Senatsvertreter berichteten in der oben genannten Sitzung des Wirtschaftsausschusses, dass es hierzu von der für das Reinigungsgewerbe zuständigen Innung ein Siegel gibt. a) Welche Kriterien stellt die Innung an die Siegelinhaber? Folgende Kriterien sind einzuhalten: lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften, rahmen- und lohntarifliche Regelungen für das Gebäudereinigerhandwerk, Rechtsvorschriften für die Beschäftigung von Nicht-EU-Angehörigen und von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vorgeschriebene Quoten an versicherungspflichtigen Beschäftigten in öffentlichen Reinigungsobjekten. b) Wie werden diese Kriterien von der Innung kontrolliert? Mindestens einmal jährlich durch stichprobenartige Prüfung der Lohnunterlagen und Zeitnachweise der Reinigungsfirmen und der Stundenbücher der Stadt. c) Wird die Siegelvergabe der Innung von den Behörden kontrolliert? Wenn ja, von welchen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die zuständige Behörde erhält zweimal jährlich eine Liste der geprüften Firmen, die Objekte der Stadt reinigen. Darüber hinaus informiert die Prüf- und Beratungsstelle für das Gebäudereinigerhandwerk die zuständige Behörde über Verstöße oder Unregelmäßigkeiten von Firmen, die sie im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen feststellt, soweit diese Auftragnehmer der Stadt sind. d) Wie viele Unternehmen sind derzeit in Hamburg von der zuständigen Innung als Reinigungsunternehmen erfasst? Die Landesinnung Gebäudereinigung hat nach eigenen Angaben derzeit 123 Mitgliedsbetriebe. 2
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/3470 e) Wie viele Unternehmen führen dieses Siegel? 45 Unternehmen, die gleichzeitig Mitglied in der Prüf- und Beratungsstelle für das Gebäudereinigerhandwerk sind, führen dieses Siegel. Nichtmitglieder dürfen kein Siegel führen, erhalten nach erfolgreicher Prüfung jedoch ein Prüfzertifikat. 4. Die Senatsvertreter berichteten in der oben genannten Sitzung, dass sich die Situation durch die Einbeziehung dieses Gewerbes in das Entsendegesetz verbessert hat. a) Wie sieht diese Verbesserung nach Kenntnis des Senats, der zuständigen Behörden beziehungsweise der entsprechenden Innungen konkret aus? Durch die Einbeziehung des Reinigungsgewerbes in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist ein verbindlicher Mindestlohn festgeschrieben worden. Dieser ist Grundlage der Vergabeverfahren im Bereich der Reinigungsdienstleistungen von Dienstgebäuden, Schulen und Hochschulen und wird bei der Überprüfung der Auskömmlichkeit der Angebote herangezogen. b) Welche Branchen beabsichtigen nach Kenntnis des Senats neben den bereits festgelegten Branchen (Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Maler- und Lackierhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereinigerhandwerk, Postdienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen, Bergbauspezialarbeiten, Wäschereidienstleistungen, Abfallwirtschaft, Pflegebranche sowie Aus- und Weiterbildungsleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch) in das Entsendegesetz aufgenommen zu werden? Die einbezogenen Branchen sind in 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgezählt. Es ist nicht bekannt, dass der Bundesgesetzgeber eine Änderung beabsichtigt. Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. 5. Die Senatsvertreter berichteten in der oben genannten Sitzung, dass sie auch auf die Mitwirkung der Gewerkschaften Wert legten, welche durch die engen Kontakte der Gewerkschaftsorganisationen zu den Mitarbeitern die Möglichkeit hätten, diese Fälle herauszufiltern und die BWA darüber zu informieren. a) Wie und durch wen werden die Kontakte durch den Senat gepflegt? Die zuständige Behörde führt auf den verschiedenen Ebenen regelmäßig Gespräche mit Gewerkschaften auch über das Thema Lohndumping. b) Mit welchen Innungen ist der Senat zum Thema Lohndumping im Gespräch? Die zuständige Behörde hat mit Vertretern der Gebäudereinigerinnung und der Friseurinnung sowie mit Verbandsvertretern aus den tarifsensiblen Branchen des Sicherheitsgewerbes, des Einzelhandels und der ambulanten Pflegedienstleister Gespräche geführt. 6. Wie werden nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden die Handelskammer und Handwerkskammer in diese Bemühungen einbezogen? Die Handwerkskammer Hamburg und die Handelskammer Hamburg verurteilen Lohndumping und fordern von ihren Mitgliedsunternehmen die Einhaltung von geltenden Tarifverträgen. 7. Der DGB kritisierte seinerzeit, dass das Kombilohnmodell Möglichkeiten eröffne, dass Unternehmen dieses Instrument auch missbrauchen könnten und zwar dahingehend, dass diese sich über die Arbeitsämter mit Arbeitskräften mit Kombilohn versorgen, anstatt reguläre Arbeitsverhältnisse aufzubauen. 3
4 Drucksache 19/3470 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Wie schließt der Senat solche unerwünschten Mitnahmeeffekte aus? Die Kombilohnprogramme ( Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung und Kombi Plus ) werden durch die Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II team.arbeit.hamburg und von team.arbeit.hamburg beauftragte Träger verwaltet. Im Übrigen siehe Drs. 19/3334. Derselbe Mechanismus wird im Programm Kombi Plus eingesetzt. Wie wirken die Handelskammer und Handwerkskammer auf ihre Mitglieder dahingehend ein, dass diese die Zahlung von Dumpinglöhnen nicht in Erwägung ziehen beziehungsweise nicht mehr fortführen? Die Handwerkskammer Hamburg und die Handelskammer Hamburg verurteilen Lohndumping und fordern von ihren Mitgliedsunternehmen die Einhaltung von geltenden Tarifverträgen. 8. Wie verhindert der Senat, dass er selbst Dienstleistungen in Anspruch nimmt, die dem Lohndumping unterliegen? Die Tariftreueerklärung des Hamburgischen Vergabegesetzes orientiert sich an den Mindestlohnregelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Der Senat hat mit der Novellierung des Tariftreuegesetzes im Februar 2009 den Anwendungsbereich der Tariftreueerklärung dahingehend erweitert, dass jetzt auch allgemein Dienstleistungen in den Anwendungsbereich der Tariftreueerklärung fallen. Der Senat hat zudem in 6 des Hamburgischen Vergabegesetzes eine Regelung beschlossen, die ebenfalls der Verhinderung von Lohndumping im Bausektor dient. Die Vergabestellen haben die Kalkulation eines Angebots zu überprüfen, wenn das Angebot, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte, um mehr als 10 Prozent vom nächsten abweicht. Die Bieter müssen im Rahmen der Vergabeverfahren bei Abgabe von Angeboten ihre Tariftreue erklären. Darüber hinaus werden die angebotenen Stundenverrechnungssätze sowohl auf die vergaberechtliche Auskömmlichkeit ( 25 Nummer 2 Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A)) als auch im Hinblick auf die Erfüllung der tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Im späteren Vertragsleben wird die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben durch die Prüf- und Beratungsstelle für das Gebäudereinigerhandwerk in regelmäßigen Abständen stichprobenartig bei den Auftragnehmern überprüft. 9. Welche Behörden und Fachabteilungen sind für die Prüfung und Überwachung der Einhaltung der Richtlinien im Vergaberecht zuständig? Die Einhaltung der Tariftreueerklärung auf den öffentlichen Baustellen der Freien und Hansestadt Hamburg wird zentral durch die Sonderkommission Bau bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt überprüft. Darüber hinaus obliegt es den Behörden selbst, auf die Einhaltung der Richtlinien zu achten. In der jeweils zuständigen Behörde ist bereits in den Neunzigerjahren eine Zentrale Vergabeaufsicht eingeführt worden, die diese Aufgabe speziell wahrnimmt. Die Behörden verfügen hierzu über unterschiedliche Verfahren. Allgemein erfolgen Kontrollen durch die jeweilige Innenrevision. In der Finanzbehörde, die zentral für die Vergabe von Gebäudereinigungsaufträgen mit einem Auftragswert ab Euro zuständig ist, bedürfen Auftragsvergaben ab einem bestimmten Auftragswert der Zustimmung des Verdingungsausschusses der Deputation der Finanzbehörde. 10. Werden bei öffentlichen Ausschreibungen stichprobenartig Kontrollüberprüfungen vorgenommen, um zu kontrollieren, ob diesbezügliche Senatsvorgaben von den zuständigen Stellen beachtet werden? a) Wenn ja, durch wen und wie viele in den vergangenen beiden Jahren? Die Sonderkommission Bau hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Überprüfung der Tariftreueerklärung sowie zum regelgerechten Nachunternehmereinsatz auf Baustellen des öffentlichen Auftraggebers im Jahr und im Jahr Kontrollüberprüfungen vorgenommen. 4
5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/3470 In der jeweils zuständigen Behörde ist eine Zentrale Vergabeaufsicht installiert worden, die ab Euro brutto für den Bereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), ab Euro (brutto) für den Bereich der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und sonstiger freiberufliche Leistungen, ohne Grenzwert für den Bereich der VOF und abgestuft bei Verträgen, deren Preise auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zustande kommen, ihre Zustimmung erteilen muss. Die Prüfung erfolgt regelhaft und nicht stichprobenartig. Zudem wird ab einem Grenzwert von Euro vor Auftragsvergabe zusätzlich noch der Vergabeausschuss der Deputation der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Vergabeentscheidung befasst. Entfällt. b) Wenn nein, warum nicht? 11. Welche Erfahrungen wurden hinsichtlich der Tariftreue nach dem neuen Vergabegesetz vom gemacht? Sind dem Senat Verstöße gegen das Tariftreuegebot des 3 Vergabegesetz bekannt? In der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist die Zahl der Feststellung von Verstößen gegen die Tariftreueerklärung aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen eher rückläufig. Unverändert ist die Häufigkeit von Feststellungen, die im Bereich des Nachunternehmereinsatzes oder bei Verdacht auf illegale Beschäftigungen gemacht werden. Es wurden Verdachtsmomente auf Verstöße gegen die Tariftreueerklärungen aufgrund des neuen beziehungsweise novellierten Vergabegesetzes festgestellt. Die entsprechenden Vorgänge befinden sich zurzeit noch in der Bearbeitung. Es sind bei der Finanzbehörde keine konkreten Fälle von Verstößen gegen die Tariftreue bekannt. 5
6 Drucksache 19/3470 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Anlage 6
Schriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3929 19. Wahlperiode 01.09.09 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne Krischok (SPD) vom 25.08.09 und Antwort des Senats Betr.: Betriebliches
MehrEigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen
Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 17/13206 17. Wahlperiode 23. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung Seite 1, Mai 2, 2013, /data/bt_vorab/1713206.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke,
MehrFragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren
Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Mit der Online-Umfrage sollen Informationen zur Nutzung der Möglichkeiten des 97 GWB durch Vergabestellen erhoben werden. Ziel ist es
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/9408 20. Wahlperiode 27.09.13 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Gümbel (GRÜNE) vom 19.09.13 und Antwort des Senats Betr.:
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats
MehrRechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1315 Landtag (zu Drs. 17/1277) 17. Wahlperiode 1. Juni 2010 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen?
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
Mehr(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle
(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrNr 449 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Anfrage
Nr 449 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Anfrage der Abg. Ing. Mag. Meisl und J. Ebner an Landeshauptmann-Stellvertreter Dr.
MehrGütegemeinschaft Gebäudereinigung e.v. Durchblick im Normen-Dschungel
Fachartikel November 2010 Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.v. Durchblick im Normen-Dschungel Die Sicherstellung der Qualität ist in der Gebäudereinigung seit Jahren eine zentrale Herausforderung. Die
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
Mehr.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)
Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...
MehrDatenbank LAP - Chefexperten Detailhandel
AJR Informatique Conseil Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel Kurzanleitung Version 01-17 Februar 2009 1 Zugang zur Datenbank Zugang zur Datenbank erhalten Sie unter www.dblap.ch. Zum Training können
MehrLernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung
Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrSatzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)
Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt
MehrSicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de
Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-
Mehr1. Login... 3. 2. Die Benutzeroberfläche... 4. 3. Verfahren anlegen und verwalten... 5. 3.1. Neues Verfahren anlegen... 5
2 INHALT 1. Login... 3 2. Die Benutzeroberfläche... 4 3. Verfahren anlegen und verwalten... 5 3.1. Neues Verfahren anlegen... 5 3.2. Berichtigung eingeben... 10 3.3. Widerruf eingeben... 12 4. Kontakt
MehrCompliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG
Compliance-Richtlinie der InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG (im Folgenden InfraServ Wiesbaden genannt) 17. April 2013 Seite 1 Vorwort Compliance, engl. für Einhaltung, Befolgung, steht für rechtmäßiges
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrCHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ
CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA 2006 EINZUHALTENDE REGELN : Dank Ihrem Einsatz ist der TELETHON viel mehr als nur ein Medienereignis. Leute mit gutem Willen mobilisieren
MehrVerbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz
122-1 Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz Die Stadt Mainz und die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms bilden seit dem 03.06.1975 einen Schulverband. Sie haben
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrFuttereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.
A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von
MehrÖffentliches Auftragswesen. Bewerbererklärung und Präqualifizierung
Öffentliches Auftragswesen Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom 21.11.2008 41-32570/3 - im Einvernehmen mit MI,MF, MK, MS, MLV Bezug: RdErl. des MW vom 9.8.2006 (MBl.LSA S.597) 1.
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
MehrErfahrungsbericht der Stadt Engen, Landkreis Konstanz, zur Bauhoflösung
Erfahrungsbericht der Stadt Engen, Landkreis Konstanz, zur Bauhoflösung der Firma DATA-PLAN I. Allgemeines Die Stadt Engen ist eine Kleinstadt mit ca. 10.200 Einwohner im südlichen Hegau in der Nähe der
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
MehrEinführung von De-Mail im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/513 Landtag 18. Wahlperiode 10.07.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Einführung von De-Mail im Land Bremen Antwort des Senats auf die
MehrSatzung der Stadtsparkasse Wunstorf
Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrMittteilung des Senats vom 25. November 2008
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/265 S Stadtbürgerschaft 25.11.2008 17. Wahlperiode Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien
MehrAUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS
Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrThorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße 30 10247 Berlin
Thorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße 30 10247 Berlin in Ausführung meiner gewählten Position als stellv. Vorsitzender des Bezirkselternausschusses Schule in Friedrichshain-Kreuzberg
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrTeile des ehem. Landgestüts Traventhal / Bauhof Schandule 23795 Traventhal
Teile des ehem. Landgestüts Traventhal / Bauhof Schandule 23795 Traventhal Mindest-Kaufpreis: 254.000,00 (nach Gebot) zzgl. Vertragskosten wie Notar, Grunderwerbsteuer und Grundbuchamtsgebühren, Löschungsbewilligungen
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrVerarbeitung von ZV-Dateien im Internetbanking. Inhalt. 1. Datei einlesen... 2. 2. Datei anzeigen, ändern, löschen... 4. 3. Auftrag ausführen...
Inhalt 1. Datei einlesen... 2 2. Datei anzeigen, ändern, löschen... 4 3. Auftrag ausführen... 5 4. Hinweise... 7 Seite 1 Im Internetbanking haben Sie die Möglichkeit, Zahlungsverkehrsdateien (DTA-Dateien,
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
MehrWie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können.
Schützen Sie Ihr Unternehmen Wie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können. Neue Gesetze Strenge Auflagen für kleine und mittlere
MehrVorbemerkung. 1 Arbeitsgemeinschaft "Arbeitskreis Fachkräftesicherung"
Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Schwedt/Oder, der Stadt Prenzlau, der Stadt Templin, der Stadt Angermünde sowie dem Landkreis Uckermark zur Umsetzung der Projekte im Rahmen des GRW-Regionalbudgets
MehrWelche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...
Erhebung zu den Meinungen und Erfahrungen von Immigranten mit der deutschen Polizei Im Rahmen unseres Hauptseminars zu Einwanderung und Integration an der Universität Göttingen wollen wir die Meinungen
MehrBundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)
Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1040 18. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene Der Landtag möge beschließen:
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/13070 20. Wahlperiode 23.09.14 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefanie von Berg (GRÜNE) vom 16.09.14 und Antwort des Senats
MehrWas bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande.
Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? unterstützt von Ein Meinungsbild - Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande Haben Sie Kontakt zu Geschwistern schwer chronisch
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrUnser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte
Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte 1. Buchen Sie eine selbständige Pflegekraft rechtssicher! Selbständige Pflegekräfte unterliegen keinen Arbeitszeitregelungen und arbeiten
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen STAATSMINISTER Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West
MehrEs gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit.
Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Inhalt Im August 2013 führte die Packenius, Mademann & Partner GmbH eine Online-Kurzbefragung zum Thema Pflege durch. Die Ergebnisse sind auf ganze Zahlen gerundet. Untersuchungsdesign
MehrBericht und Beschlussempfehlung
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2799 18. Wahlperiode 15-03-13 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes
MehrTeamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat
Teamentwicklung Konflikte klären, Regeln für die Kommunikation und Zusammenarbeit festlegen und wirksame Vereinbarungen treffen Es gibt keine Standardformel... Für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Teams
MehrVerband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU
Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist
MehrMarkenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
MehrAbschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:
Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
Mehr10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6
10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 Referent: Frank Richter it@m-bdw Berlin, 18.09.2014 Ein kleiner Rundflug über einige wesentliche Gründe aus juristischer Sicht, an denen IT-Projekte scheitern
MehrInhalt. - Beispiel: Wer transportiert die Pakete für das Land Berlin? - Kurzer Ausflug ins Vergaberecht: Wer muss wann europaweit ausschreiben?
Inhalt - Beispiel: Wer transportiert die Pakete für das Land Berlin? - Kurzer Ausflug ins Vergaberecht: Wer muss wann europaweit ausschreiben? - Plattform ted.europa.eu - Beispiele: Kosten für eine neue
MehrTagesordnung. 1 Beschlussfähigkeit der MV. 6 Entlastung des Vorstands. 2 Tagesordnung und Protokollarisches
Nächste ordentliche Mitgliederversammlung 2008 mv2007-1 TOP 1&2: Beschlussfähigkeit & Protokollarisches Aus der Satzung: 11 Ablauf der Mitgliederversammlung (1) Leitung Die Mitgliederversammlung leitet
MehrDezernat II Az. Datum 07.11.2008 Nr. 651 / 2008
Informationsvorlage Dezernat II Az. Datum 07.11.2008 Nr. 651 / 2008 Betreff: Beantwortung des Antrags Nr. 465/2008 Schuldenfalle - durch gestiegene Energiekosten Sicherstellung und Bezahlbarkeit der Stromversorgung
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrBÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ 20. Wahlperiode
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ 20. Wahlperiode A N T R A G der Abg. Dr. Friederike Föcking, Katharina Wolff, Nikolaus Hler, Karl-Heinz Warnholz, Hjalmar Stemmann, Wolfhard
MehrNewsletter zum aktuellen Vergaberecht
Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v. Mügelner Str. 40, Haus G 01237 Dresden Telefon: 0351 2802-402 Telefax: 0351 2802-404 post@abstsachsen.de www.abstsachsen.de Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Ausgabe
MehrFreier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
MehrDer Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrRichtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway
Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,
MehrSRM - Ausschreibung (Lieferant)
Inhalt 0. Systemlandschaft 2 1. Benachrichtigung über neue Ausschreibungen 2 2. Anmeldung am Lieferantenportal 2 3. Ausschreibung bearbeiten 3 3.1 Übersicht über alle Ausschreibungen 3 3.2 Teilnahme avisieren
Mehr(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis
Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrVorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de
Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige
MehrVertrag über eine Praxisphase
Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden
MehrBetriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach 13 Abs.1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006) 1. Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste
MehrUmkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die
Mehr1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr
1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine
MehrWirksame Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohnes. Ewgenij Hazke Düsseldorf, 21.05.2014
Wirksame Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohnes Ewgenij Hazke Düsseldorf, 21.05.2014 Grundlagen Rechtlicher Rahmen - Brem. Tariftreue- und Vergabegesetz (BremTtVG) - Landesmindestlohngesetz (LMiLoG)
MehrEnquete Soziale Dienstleistung soziale Vergabe? NPO im Öffentlichen Wettbewerb Die Gestaltung einer Ausschreibungsunterlage aus juristischer Sicht
Mag. Florian Schönthal-Guttmann Unternehmensberatung Enquete Soziale Dienstleistung soziale Vergabe? NPO im Öffentlichen Wettbewerb Die Gestaltung einer Ausschreibungsunterlage aus juristischer Sicht 1.
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrÄnderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich
eurex Bekanntmachung Änderung der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat am 30. Juni 2011, der Verwaltungsrat der Eurex Zürich hat am 22. Juni 2011 die nachfolgende
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache
BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen
MehrInformationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.
B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung
Mehr