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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne Krischok, Elke Badde, Wolfgang Rose und Karl Schwinke (SPD) vom und Antwort des Senats Betr.: Lohndumping im Hotelgewerbe: Was ist nach den Medienskandalen aus dem vorletzten Jahr passiert? Was tut der Senat zur Durchsetzung anständiger Löhne in Hamburg? In der vergangenen Legislaturperiode beschäftigte sich der Wirtschaftsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft in seiner Sitzung am 28. Juni 2007 mit dem Thema Lohndumping (vergleiche Drs. 18/7813). Vorausgegangen waren Berichte in den Hamburger Medien über die seinerzeitige Entlohnungspraxis einiger Hotels und Reinigungsunternehmen und eine Anhörung zu diesem Thema. Des Weiteren fand nach Bekanntmachung der Vorwürfe eine Konferenz in der Wirtschaftsbehörde statt, auf der Senator Uldall, Vertreter des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.v. (DEHOGA), von der Landesinnung der Gebäudereiniger Hamburg und von Gewerkschaften einen Appell gegen Dumpinglöhne formulierten. Der Hotel- und Gaststättenverband versprach, den Appell umzusetzen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Hat das Hotel- und Gaststättengewerbe die Vereinbarung zur Verhinderung von Dumpinglöhnen in ihrer Branche umgesetzt? Ja. a) Wenn ja: Wie? Derzeit besitzen nach Auskunft des DEHOGA Hamburg Hotel- und Gaststättenverband e.v. 121 Hotelbetriebe, die Geschäftsbesorgungsverträge mit Reinigungsfirmen haben, das Siegel Tariftreue (siehe Anlage). b) Wie und durch wen wird dies geprüft? Die Prüf- und Beratungsstelle für das Gebäudereinigerhandwerk prüft die Umsetzung der Vereinbarung zur Verhinderung von Dumpinglöhnen im Hotel- und Gaststättengewerbe. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. a). Entfällt. c) Wenn nein, warum nicht und warum hat der Senat hier nicht auf eine entsprechende Prüfung hingewirkt?

2 Drucksache 19/3470 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode 2. Hat es im Anschluss an den oben genannten Appell vonseiten des Senats zur weiteren Verfolgung dieser Angelegenheit eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe oder Task Force gegeben, welche sich mit diesem Thema weiter beschäftigt hat? Nein. Wenn ja: a) Welche Behörden sind an ihr beteiligt? b) Bei welcher Behörde liegt die Federführung? c) Tagt diese Arbeitsgruppe noch oder ist diese inzwischen aufgelöst worden? d) Welche Ergebnisse sind von der Arbeitsgruppe entwickelt worden? e) Wie will der Senat diese Empfehlungen umsetzen? Entfällt. f) Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde führt regelmäßig Branchengespräche mit Vertretern der Gebäudereinigerinnung, der Friseurinnung, des Bewachungsgewerbes, der ambulanten Pflegedienstleister und des Einzelhandels. In diesen Gesprächen wird auch das Thema Lohndumping behandelt. Die Gebäudereiniger sind seit Juli 2007 als Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen worden. Dessen Einhaltung überwacht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung. Im Übrigen siehe Drs. 19/1523 und 19/ Die Senatsvertreter berichteten in der oben genannten Sitzung des Wirtschaftsausschusses, dass es hierzu von der für das Reinigungsgewerbe zuständigen Innung ein Siegel gibt. a) Welche Kriterien stellt die Innung an die Siegelinhaber? Folgende Kriterien sind einzuhalten: lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften, rahmen- und lohntarifliche Regelungen für das Gebäudereinigerhandwerk, Rechtsvorschriften für die Beschäftigung von Nicht-EU-Angehörigen und von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vorgeschriebene Quoten an versicherungspflichtigen Beschäftigten in öffentlichen Reinigungsobjekten. b) Wie werden diese Kriterien von der Innung kontrolliert? Mindestens einmal jährlich durch stichprobenartige Prüfung der Lohnunterlagen und Zeitnachweise der Reinigungsfirmen und der Stundenbücher der Stadt. c) Wird die Siegelvergabe der Innung von den Behörden kontrolliert? Wenn ja, von welchen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die zuständige Behörde erhält zweimal jährlich eine Liste der geprüften Firmen, die Objekte der Stadt reinigen. Darüber hinaus informiert die Prüf- und Beratungsstelle für das Gebäudereinigerhandwerk die zuständige Behörde über Verstöße oder Unregelmäßigkeiten von Firmen, die sie im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen feststellt, soweit diese Auftragnehmer der Stadt sind. d) Wie viele Unternehmen sind derzeit in Hamburg von der zuständigen Innung als Reinigungsunternehmen erfasst? Die Landesinnung Gebäudereinigung hat nach eigenen Angaben derzeit 123 Mitgliedsbetriebe. 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/3470 e) Wie viele Unternehmen führen dieses Siegel? 45 Unternehmen, die gleichzeitig Mitglied in der Prüf- und Beratungsstelle für das Gebäudereinigerhandwerk sind, führen dieses Siegel. Nichtmitglieder dürfen kein Siegel führen, erhalten nach erfolgreicher Prüfung jedoch ein Prüfzertifikat. 4. Die Senatsvertreter berichteten in der oben genannten Sitzung, dass sich die Situation durch die Einbeziehung dieses Gewerbes in das Entsendegesetz verbessert hat. a) Wie sieht diese Verbesserung nach Kenntnis des Senats, der zuständigen Behörden beziehungsweise der entsprechenden Innungen konkret aus? Durch die Einbeziehung des Reinigungsgewerbes in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist ein verbindlicher Mindestlohn festgeschrieben worden. Dieser ist Grundlage der Vergabeverfahren im Bereich der Reinigungsdienstleistungen von Dienstgebäuden, Schulen und Hochschulen und wird bei der Überprüfung der Auskömmlichkeit der Angebote herangezogen. b) Welche Branchen beabsichtigen nach Kenntnis des Senats neben den bereits festgelegten Branchen (Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Maler- und Lackierhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereinigerhandwerk, Postdienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen, Bergbauspezialarbeiten, Wäschereidienstleistungen, Abfallwirtschaft, Pflegebranche sowie Aus- und Weiterbildungsleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch) in das Entsendegesetz aufgenommen zu werden? Die einbezogenen Branchen sind in 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgezählt. Es ist nicht bekannt, dass der Bundesgesetzgeber eine Änderung beabsichtigt. Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. 5. Die Senatsvertreter berichteten in der oben genannten Sitzung, dass sie auch auf die Mitwirkung der Gewerkschaften Wert legten, welche durch die engen Kontakte der Gewerkschaftsorganisationen zu den Mitarbeitern die Möglichkeit hätten, diese Fälle herauszufiltern und die BWA darüber zu informieren. a) Wie und durch wen werden die Kontakte durch den Senat gepflegt? Die zuständige Behörde führt auf den verschiedenen Ebenen regelmäßig Gespräche mit Gewerkschaften auch über das Thema Lohndumping. b) Mit welchen Innungen ist der Senat zum Thema Lohndumping im Gespräch? Die zuständige Behörde hat mit Vertretern der Gebäudereinigerinnung und der Friseurinnung sowie mit Verbandsvertretern aus den tarifsensiblen Branchen des Sicherheitsgewerbes, des Einzelhandels und der ambulanten Pflegedienstleister Gespräche geführt. 6. Wie werden nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden die Handelskammer und Handwerkskammer in diese Bemühungen einbezogen? Die Handwerkskammer Hamburg und die Handelskammer Hamburg verurteilen Lohndumping und fordern von ihren Mitgliedsunternehmen die Einhaltung von geltenden Tarifverträgen. 7. Der DGB kritisierte seinerzeit, dass das Kombilohnmodell Möglichkeiten eröffne, dass Unternehmen dieses Instrument auch missbrauchen könnten und zwar dahingehend, dass diese sich über die Arbeitsämter mit Arbeitskräften mit Kombilohn versorgen, anstatt reguläre Arbeitsverhältnisse aufzubauen. 3

4 Drucksache 19/3470 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Wie schließt der Senat solche unerwünschten Mitnahmeeffekte aus? Die Kombilohnprogramme ( Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung und Kombi Plus ) werden durch die Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II team.arbeit.hamburg und von team.arbeit.hamburg beauftragte Träger verwaltet. Im Übrigen siehe Drs. 19/3334. Derselbe Mechanismus wird im Programm Kombi Plus eingesetzt. Wie wirken die Handelskammer und Handwerkskammer auf ihre Mitglieder dahingehend ein, dass diese die Zahlung von Dumpinglöhnen nicht in Erwägung ziehen beziehungsweise nicht mehr fortführen? Die Handwerkskammer Hamburg und die Handelskammer Hamburg verurteilen Lohndumping und fordern von ihren Mitgliedsunternehmen die Einhaltung von geltenden Tarifverträgen. 8. Wie verhindert der Senat, dass er selbst Dienstleistungen in Anspruch nimmt, die dem Lohndumping unterliegen? Die Tariftreueerklärung des Hamburgischen Vergabegesetzes orientiert sich an den Mindestlohnregelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Der Senat hat mit der Novellierung des Tariftreuegesetzes im Februar 2009 den Anwendungsbereich der Tariftreueerklärung dahingehend erweitert, dass jetzt auch allgemein Dienstleistungen in den Anwendungsbereich der Tariftreueerklärung fallen. Der Senat hat zudem in 6 des Hamburgischen Vergabegesetzes eine Regelung beschlossen, die ebenfalls der Verhinderung von Lohndumping im Bausektor dient. Die Vergabestellen haben die Kalkulation eines Angebots zu überprüfen, wenn das Angebot, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte, um mehr als 10 Prozent vom nächsten abweicht. Die Bieter müssen im Rahmen der Vergabeverfahren bei Abgabe von Angeboten ihre Tariftreue erklären. Darüber hinaus werden die angebotenen Stundenverrechnungssätze sowohl auf die vergaberechtliche Auskömmlichkeit ( 25 Nummer 2 Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A)) als auch im Hinblick auf die Erfüllung der tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Im späteren Vertragsleben wird die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben durch die Prüf- und Beratungsstelle für das Gebäudereinigerhandwerk in regelmäßigen Abständen stichprobenartig bei den Auftragnehmern überprüft. 9. Welche Behörden und Fachabteilungen sind für die Prüfung und Überwachung der Einhaltung der Richtlinien im Vergaberecht zuständig? Die Einhaltung der Tariftreueerklärung auf den öffentlichen Baustellen der Freien und Hansestadt Hamburg wird zentral durch die Sonderkommission Bau bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt überprüft. Darüber hinaus obliegt es den Behörden selbst, auf die Einhaltung der Richtlinien zu achten. In der jeweils zuständigen Behörde ist bereits in den Neunzigerjahren eine Zentrale Vergabeaufsicht eingeführt worden, die diese Aufgabe speziell wahrnimmt. Die Behörden verfügen hierzu über unterschiedliche Verfahren. Allgemein erfolgen Kontrollen durch die jeweilige Innenrevision. In der Finanzbehörde, die zentral für die Vergabe von Gebäudereinigungsaufträgen mit einem Auftragswert ab Euro zuständig ist, bedürfen Auftragsvergaben ab einem bestimmten Auftragswert der Zustimmung des Verdingungsausschusses der Deputation der Finanzbehörde. 10. Werden bei öffentlichen Ausschreibungen stichprobenartig Kontrollüberprüfungen vorgenommen, um zu kontrollieren, ob diesbezügliche Senatsvorgaben von den zuständigen Stellen beachtet werden? a) Wenn ja, durch wen und wie viele in den vergangenen beiden Jahren? Die Sonderkommission Bau hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Überprüfung der Tariftreueerklärung sowie zum regelgerechten Nachunternehmereinsatz auf Baustellen des öffentlichen Auftraggebers im Jahr und im Jahr Kontrollüberprüfungen vorgenommen. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/3470 In der jeweils zuständigen Behörde ist eine Zentrale Vergabeaufsicht installiert worden, die ab Euro brutto für den Bereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), ab Euro (brutto) für den Bereich der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und sonstiger freiberufliche Leistungen, ohne Grenzwert für den Bereich der VOF und abgestuft bei Verträgen, deren Preise auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zustande kommen, ihre Zustimmung erteilen muss. Die Prüfung erfolgt regelhaft und nicht stichprobenartig. Zudem wird ab einem Grenzwert von Euro vor Auftragsvergabe zusätzlich noch der Vergabeausschuss der Deputation der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Vergabeentscheidung befasst. Entfällt. b) Wenn nein, warum nicht? 11. Welche Erfahrungen wurden hinsichtlich der Tariftreue nach dem neuen Vergabegesetz vom gemacht? Sind dem Senat Verstöße gegen das Tariftreuegebot des 3 Vergabegesetz bekannt? In der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist die Zahl der Feststellung von Verstößen gegen die Tariftreueerklärung aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen eher rückläufig. Unverändert ist die Häufigkeit von Feststellungen, die im Bereich des Nachunternehmereinsatzes oder bei Verdacht auf illegale Beschäftigungen gemacht werden. Es wurden Verdachtsmomente auf Verstöße gegen die Tariftreueerklärungen aufgrund des neuen beziehungsweise novellierten Vergabegesetzes festgestellt. Die entsprechenden Vorgänge befinden sich zurzeit noch in der Bearbeitung. Es sind bei der Finanzbehörde keine konkreten Fälle von Verstößen gegen die Tariftreue bekannt. 5

6 Drucksache 19/3470 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Anlage 6

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