Friedhof Todesfall, was ist zu tun?
|
|
- Klaudia Färber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Friedhof Todesfall, was ist zu tun? Tagtäglich erleben wir, dass der Tod in das Leben einbricht. Wir sprechen Ihnen unser Beileid aus und hoffen, Sie mit unseren Informationen in dieser aussergewöhnlichen und schwierigen Situation zu unterstützen.
2 Anzeige eines Todesfalles durch die Angehörigen. Wer erledigt was? Eintritt des Todes zu Hause Die Angehörigen: benachrichtigen ihren Hausarzt zur Feststellung des Todes und zur Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung leiten die ärztliche Todesbescheinigung sofort, spätestens jedoch innert 2 Tagen, an das Zivilstandsamt / Bestattungsamt des Sterbeortes weiter vereinbaren bei kirchlicher Bestattung oder Abdankung mit dem Pfarramt einen Bestattungstermin regeln mit dem Bestattungsamt des Wohnortes die Modalitäten der Bestattung Eintritt des Todes im Spital oder Heim Das Spital/Heim: veranlasst die Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung und leitet diese an das Zivilstandsamt des Sterbeortes weiter Die Angehörigen: vereinbaren bei kirchlicher Bestattung oder Abdankung mit dem Pfarramt einen Bestattungstermin regeln mit dem Bestattungsamt des Wohnortes die Modalitäten der Bestattung 2
3 Das Bestattungsamt des Wohnortes: organisiert die Einsargung und Aufbahrung regelt die Überführung vom Sterbeort zum Bestattungsort und allenfalls ins Krematorium (sofern nicht bereits erfolgt) macht die Anmeldung im Krematorium organisiert je nach Bestattungsart das Grabkreuz und die Grabkreuzbeschriftung oder die Beschriftung von Urnenplatte, Sandsteinquader mit Chromstahlspange bzw. Stahlplatte informiert Steueramt, AHV-Zweigstelle, Sozialversicherungsanstalt des Kantons und Amtsnotariat macht die amtliche Todesanzeige (sofern gewünscht) Das Zivilstandsamt des Sterbeortes: erhält die ärztliche Todesbescheinigung zum Eintrag in das Todesregister stellt amtliche Todesscheine für privaten Gebrauch auf Bestellung aus Die Angehörigen: melden den Todesfall bei Pfarramt und Bestattungsamt geben die private Todesanzeige auf melden den Todesfall an die Pensionskasse, Versicherungen, Krankenkasse usw. stellen eine zu Hause aufbewahrte Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) dem Amtsnotariat in Buchs zu 3
4 Bestattungsamt / Front-Office während der Bürozeit T Pikettnummer Wochenende T Todesfälle innert 2 Tagen anmelden Todesfälle sind gemäss Art. 34 und 35 der Zivilstandsverordnung innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt des Sterbeortes anzuzeigen. Tritt der Todesfall zu Hause in Widnau ein, ist vorerst ein Arzt zu verständigen, welcher die notwendige ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Die Anzeige beim Bestattungsamt des Wohnortes erfolgt mit der ärztlichen Todesbescheinigung, dem Familienbüchlein sowie Beerdigungs- bzw. Abdankungs- und Urnenbeisetzungsdatum (falls bereits vereinbart). Sofern nicht bereits erfolgt, veranlasst das Bestattungsamt die Einsargung und die Überführung des Verstorbenen/der Verstorbenen. Kath. Pfarramt T Pfarreisekretariat T Evang. Pfarramt T Bei einem Todesfall in einem Heim oder einem Spital ausserhalb der Gemeinde Widnau ist mit der Heim- bzw. der Spitalverwaltung Kontakt aufzunehmen. Diese gibt erste Informationen über das weitere Vorgehen ab. In den meisten Fällen haben die Angehörigen nur noch die Art und den Zeitpunkt der Bestattung mit dem Bestattungsamt des Wohnortes zu regeln. Bei kirchlicher Bestattung/Beisetzung haben die Angehörigen Datum und Zeit der kirchlichen Bestattung/Beisetzung mit dem entsprechenden Pfarramt zu vereinbaren (Mitteilung an Bestattungsamt). Einkleiden Verstorbene/r Falls Sie beim Einkleiden der verstorbenen Person Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an folgende Stellen: Uhr Spitex Widnau T Uhr Rudolf Zellweger, Widnau T Keller Bestattungen GmbH T Michele Bagorda, Altstätten info@keller-bestattungen.ch 4
5 Bestattungsarten / Grabstein und Unterhalt Erdbestattung mit kirchlichem Beistand Der Sarg wird bei der Abdankungshalle aufgebahrt. Trauerfamilie und Gäste besammeln sich auf dem Friedhof zur Einsegnung und begeben sich anschliessend zum Gottesdienst in die kath. Kirche oder evang. Kapelle. Der Sarg wird währenddessen in die Erde gelegt. Die Beerdigung kann frühestens 48 Stunden nach dem Todeszeitpunkt stattfinden. Für die Beerdigung mit kirchlichem Beistand ist ein Termin mit dem entsprechenden Pfarramt zu vereinbaren (anschliessend Mitteilung ans Bestattungsamt Widnau). 5
6 Feuerbestattung (Kremation) Abdankung mit Sarg / Urnenbesetzung Die verstorbene Person wird nach der Abdankungsfeier in St. Gallen kremiert und die Urne wird zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Friedhof beigesetzt. Abdankung mit Urne / Urnenbeisetzung Die Kremation findet vor der Trauerfeier statt. Die Urne befindet sich bei der Abdankungshalle. Bei einer Abdankung mit kirchlichem Beistand findet anschliessend der Trauergottesdienst und die Urnenbeisetzung statt. Die Kremation kann frühestens 48 Stunden nach dem Todeszeitpunkt stattfinden. Die Urne kann frühestens 24 Stunden nach der Kremation in St. Gallen abgeholt werden. Für die Abdankung und die Urnenbeisetzung mit kirchlichem Beistand ist ein Termin mit dem entsprechenden Pfarramt zu vereinbaren (anschliessend Mitteilung ans Bestattungsamt Widnau). 6
7 Grabstein / Grabunterhalt Vor der Ausführung des Grabsteines ist eine Bewilligung einzuholen. Für die Detailausführung sind die Ausführungsbestimmungen zum Bestattungs- und Friedhofreglement vom massgebend (Art. 31 ff.). Formulare und Informationen können beim Bestattungsamt / Front-Office der Gemeinde Widnau bezogen bzw. eingeholt werden. Das Formular kann unter Verwaltung / Betriebe Online-Schalter heruntergeladen werden. 7
8 Persönliche Erklärung über die Bestattungsart Bei einem Todesfall sind Hinterbliebene oft hilflos. Es empfiehlt sich, rechtzeitig und gemeinsam mit den Angehörigen die Bestattungsart und die Bestattungswünsche zu besprechen. Das Bestattungsamt Widnau unterstützt Sie in dieser Angelegenheit mit dem Formular «Persönliche Erklärung über die Bestattungsart». Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann beim Bestattungsamt Widnau deponiert werden. 8
9 Todesfallanzeigen Für die Bestellung von privaten Todesanzeigen und Trauerzirkularen können Sie sich an folgende Tageszeitung wenden: Der Rheintaler / Rheintalische Volkszeitung: Rheintal Verlag AG, Hafnerwisenstrasse 1, 9442 Berneck, Telefon inserate@rheintalverlag.ch - Für die Zeitungsausgaben von Dienstag bis Samstag: Abgabe am Vortag, bis spätestens Uhr, mit Vermerk «Todesanzeige» bei der Rheintal Verlag AG oder an die Inserateannahme per Fax: oder inserate@rheintalverlag.ch - Für die Zeitungsausgabe am Montag: Einwerfen des Kuverts: Sonntag, bis spätestens Uhr, mit Vermerk «Todesanzeige für die Montagsausgabe» in den Briefkasten beim Haupteingang der Rheintal Verlag AG oder an die «Sonntags-Redaktion» per Fax: oder redaktion@rheintalverlag.ch 9
10 Wer bezahlt was? Die Politische Gemeinde Widnau übernimmt für in Widnau wohnhaft gewesene Verstorbene die Kosten für: Leichenschau amtliche Bestattungsanzeige Einsargen Sarg (Standardausführung) Holzkreuz Aufbahrung und Transport zum Friedhof Bestattungs- oder Kremationskosten Abholen der Urne Grabplatz Wird eine Einwohnerin oder ein Einwohner auswärts bestattet, vergütet die Politische Gemeinde Widnau die Bestattungskosten, die der Gemeinde erwachsen wären, wenn die Beisetzung bzw. Kremation in Widnau stattgefunden hätte. Der auswärtige Grabplatz wird nicht entschädigt. Die Kosten werden den Hinterbliebenen von der Finanzverwaltung Widnau zurückerstattet. Die Hinterbliebenen tragen folgende Kosten: Überführung in das Krematorium Grabunterhalt Grabstein allgemeine Beschriftungen bei Urnenabdankung Mehrkosten wie z.b. «spezieller» Sarg, Blumenschmuck usw. 10
11 Gebührentarif gültig ab 1. Januar 2015 Wo Inhalt Gebühr Fr. Urnenwand Max Frei AG Urnenbestattung vor der Mauer Hanspeter Breitler Gemeinschaftsgrab/ Kubus Ingrid Tekenbroeck Beschriftung Platte inkl. Montage mit Vorname, Name, Geburts- und Sterbejahr Beschriftung Stahlplatte inkl. Montage mit Vorname, Name, Geburts- und Sterbejahr Wegschlagen des Steins, Beschriftung Chromstahlspange mit Vorname, Name, Geburts- und Sterbejahr inkl. versetzen Wegschlagen des Steins, Chromstahlspange mit Symbol inkl. versetzen Wegschlagen des Steins, Chromstahlspange ohne Beschriftung inkl. versetzen Urnen-Wiesengrab 1 Urnenbestattung 10 Jahre 500. Verlängerung 10 Jahre 500. Urnen-Haingrab 1 Urnenbestattung 10 Jahre 500. Verlängerung 10 Jahre 500. Familiengrab 1 Erdbestattung und Urne 30 Jahre Verlängerung 10 Jahre 500. Verlängerung 20 Jahre Erdbestattungen und Urnen 30 Jahre Verlängerung 10 Jahre Verlängerung 20 Jahre Erdbestattungen und Urnen 30 Jahre Verlängerung 10 Jahre Verlängerung 20 Jahre Erdbestattungen und Urnen 30 Jahre Verlängerung 10 Jahre Verlängerung 20 Jahre (Art. 2 Bestattungs- und Friedhofreglement, Art. 27, 31 Ausführungsbestimmungen zum Bestattungs- und Friedhofreglement) Die Reglemente können unter Verwaltung / Betriebe Reglemente heruntergeladen weden. 11
12 Gemeindeverwaltung Bestattungsamt / Front-Office Neugasse Widnau Telefon Bürozeit Pikettnummer Wochenende Telefax einwohneramt@widnau.ch bm_xl.12
Friedhof Todesfall, was ist zu tun?
Friedhof Todesfall, was ist zu tun? Tagtäglich erleben wir, dass der Tod in das Leben einbricht. Wir sprechen Ihnen unser Beileid aus und hoffen, Sie mit unseren Informationen in dieser aussergewöhnlichen
MehrWegleitung für Bestattungen
Wegleitung für Bestattungen Wenn ein vertrauter Mensch gestorben ist bedeutet das für die nächsten Angehörigen eine schwierige Situation. Man empfindet Trauer und Schmerz und trotzdem müssen rasch viele
MehrTodesfall Was ist zu tun?
Ein Ratgeber für die Einwohner der Gemeinde Sennwald Todesfall Was ist zu tun? Bestattungsamt Sennwald Rathaus 9467 Frümsen Tel. 058 228 28 07 Fax. 058 228 28 00 E-mail: jakob.hanselmann@sennwald.ch Bestattungsamt
MehrTodesfall eines Angehörigen
Gemeindekanzlei Landstrasse 43 5073 Gipf-Oberfrick Telefon 062 865 80 40 Fax 062 865 80 49 E-Mail kanzlei@gipf-oberfrick.ch Internet www.gipf-oberfrick.ch Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun? Leitfaden
MehrWegleitung für Bestattungen
Gemeinde Horn Bestattungsamt Tübacherstrasse 11 CH-9326 Horn Tel. 058 346 21 23 Fax 058 346 21 20 www.horn.ch info@horn.ch m.jutz@horn.ch Wegleitung für Bestattungen Liebe Angehörige Der Tod eines nahestehenden
MehrEin Sterbefall - was ist zu tun?
Ein Sterbefall - was ist zu tun? Leitfaden für Angehörige Jeder Tag ist der Anfang des Lebens. Jedes Leben der Anfang der Ewigkeit. D er Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen, Verwandten
MehrBestattungsamt Turbenthal
Bestattungsamt Turbenthal Todesfall Was ist zu tun? Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... 2 Was empfiehlt sich bereits zu Lebezeiten zu regeln. 2 Eintritt des Todes... 3 Meldung an das Bestattungsamt.. 3
MehrBestattungsamt Fischingen Martina Stäheli Kurhausstrasse 31 8374 Dussnang 071 978 70 71. Wegleitung bei einem Todesfall
Bestattungsamt Fischingen Martina Stäheli Kurhausstrasse 31 8374 Dussnang 071 978 70 71 Wegleitung bei einem Todesfall Version: 5. Dezember 2012 1 Vorwort Ein Todesfall ist nebst der Trauer und dem Abschiednehmen
Mehr23 BESTATTUNGEN 23 / 2004. Inhaltsübersicht. 1. Rechtsquellen. 2. Rechtliche Grundlagen Die kantonalen Bestimmungen Die kommunalen Bestimmungen
23 BESTATTUNGEN Inhaltsübersicht 1. Rechtsquellen 2. Rechtliche Grundlagen Die kantonalen Bestimmungen Die kommunalen Bestimmungen 3. Verpflichtung der Gemeinden 4. Bestattungen 5. Gräber Masse Ruhezeit
MehrGebührenverordnung. zum. Friedhof- und Bestattungsreglement. Leitfaden
Gebührenverordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement Leitfaden INHALTSVERZEICHNIS GEBÜHRENVERORDNUNG ZUM FRIEDHOF- UND BESTATTUNGSREGLEMENT... 3 Art. 1 Bestattungskosten für verstorbene mit letztem
MehrPolitische. Gemeinde Warth-Weiningen. Friedhof- und Bestattungsreglement
Politische Gemeinde Warth-Weiningen Friedhof- und Bestattungsreglement INHALTSVERZEICHNIS 1. Organisation und Verwaltung Seite 2 Art. 1 Grundlagen Seite 2 Art. 2 Friedhöfe Seite 2 Art. 3 Friedhofordnungen
MehrPolitische Gemeinde Raperswilen Friedhof- und Bestattungsreglement
Kanton Thurgau Politische Gemeinde Raperswilen Friedhof- und Bestattungsreglement INHALTSVERZEICHNIS I. Gesetzliche Grundlage, Organisation, Verwaltung Artikel Seite 1. Gesetzliche Grundlage 1 2. Zuständigkeiten
MehrGedanken übers Sterben. Eine Hilfeleistung für den Todesfall
Gedanken übers Sterben Eine Hilfeleistung für den Todesfall Vorwort Der Tod kommt oft ganz unerwartet und viel zu früh. Im Schmerz allein gelassen, wissen Hinterlassene oft nicht weiter. Meine Bitte an
MehrPolitische Gemeinde Eschenz. Reglement über das Bestattungswesen
Politische Gemeinde Eschenz Reglement über das Bestattungswesen Gestützt auf die Art. sowie 6 bis 9 des Gesetzes über das Gesundheitswesen vom 5. Juni 985 sowie Art. 4.8 Abs. 8 des Organisationsreglementes
MehrTodesfall - Was ist zu tun?
Todesfall - Was ist zu tun? Der Tod kommt oft überraschend und stellt uns vor nicht alltägliche Probleme. Einerseits müssen Sie sehr viele Dinge tun, andererseits empfinden Sie eine starke Trauer und Leere.
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N Eine Ansprechpartnerin für alle Ihre Fragen zu Beisetzung, Grabauflösung, Grabpflege aber auch zu allen anderen Fragen darüber hinaus finden Sie in unserem Kirchen- und Friedhofsbüro.
MehrWichtige Vorkehrungen im Todesfall
Wichtige Vorkehrungen im Todesfall 1) Formalitäten/Anordnungen vor der Bestattung Bei Tod infolge Krankheit Arzt Arzt benachrichtigen. Am besten den behandelnden Arzt; wenn dieser nicht erreichbar ist,
MehrPersönliche Erklärung über die Bestattungsart / Bestattungswunsch
Gemeinde Gommiswald Rietwiesstrasse 2 8737 Gommiswald Tel. 058 228 70 00 Fax. 058 228 70 09 www.gommiswald.ch FRONT OFFICE Telefon: 058 228 70 10 E-Mail: bestattungsamt@gommiswald.ch Persönliche Erklärung
MehrWas ist zu tun bei einem Todesfall?
Was ist zu tun bei einem Todesfall? Erinnerungen sind kleine Sterne, die tröstend in das Dunkle unserer Trauer leuchten. Ein Merkblatt der Gemeinde Dagmersellen 2 Der Tod kommt oft überraschend und stellt
MehrEin Trauerfall-Ratgeber in Zusammenarbeit mit der
Ein Trauerfall-Ratgeber in Zusammenarbeit mit der Steiner Vorsorge AG Fraumünsterstrasse 19 8001 Zürich Telefon 044 / 212 00 00 Ein Todesfall in der Familie ist für die Hinterbliebenen ein unfassbar schmerzlicher
MehrLeitfaden für Angehörige bei einem Todesfall
Bestattungsamt Häggenschwil Maria Huwiler Tel 058 228 25 27 maria.huwiler@haeggenschwil.ch Leitfaden für Angehörige bei einem Todesfall Geschätzte Trauerleute Im Hinblick auf einen Todesfall kommen oft
MehrSCENARIUM. Meine Wünsche für eine würdevolle Bestattung. Meine persönlichen Daten. Vorname/Nachname. Geburtsdatum, -ort. Straße/Hausnummer.
SCENARIUM Meine Wünsche für eine würdevolle Bestattung Meine persönlichen Daten Frau Herr Vorname/Nachname Geburtsdatum, -ort Straße/Hausnummer PLZ/Ort Telefon E-Mail Vor der Bestattung 1. Nach meinem
MehrLeitfaden für Angehörige bei einem Todesfall. Anzeigen eines Todesfalles
Bestattungsamt Häggenschwil Dorryn Schafflützel Tel. 058 228 25 26 dorryn.schaffluetzel@haeggenschwil.ch Leitfaden für Angehörige bei einem Todesfall Geschätzte Trauerleute Im Hinblick auf einen Todesfall
MehrBestattungswesen 9434 Au. Todesfall
Bestattungswesen 9434 Au Todesfall Todesfall zu Hause was ist zu tun?... 2 Arzt aufbieten, der den Tod feststellt... 2 Spitex / Gemeindekrankenpflege... 2 Bestattungsunternehmen kontaktieren... 2 Meldung
MehrFRIEDHOF- UND BESTATTUNGS-REGLEMENT. der Politischen Gemeinde Bettwiesen. Vom 13. März 1995
FRIEDHOF- UND BESTATTUNGS-REGLEMENT der Politischen Gemeinde Bettwiesen Vom 13. März 1995 1. Allgemeines 1 Grundlage dieses Friedhof- und Bestattungsreglementes bilden das Gesundheitsgesetz des Kantons
MehrVerbände & Vereine UNSERE LEISTUNGEN
Verbände & Vereine UNSERE LEISTUNGEN partnerschaftlich helfen Unser besonderes Anliegen ist es, das stark verdrängte Thema Tod und Sterben wieder bewusster zu machen die Vergänglichkeit ins Leben zurückzuholen.
MehrWegleitung für Bestattungen
BESTATTUNGSAMT Frauenfelderstrasse 10 Telefon 071 626 83 90 Wegleitung für Bestattungen Das Bestattungsamt gibt in allen Bestattungsangelegenheiten kostenlos Auskunft. Beinahe alles, was mit einer Abdankung,
MehrFriedhof- und Bestattungsreglement. der Politischen Gemeinde Mammern
Friedhof- und Bestattungsreglement der Politischen Gemeinde Mammern Inhaltsverzeichnis 1. Organisation... 2 2. Bestattungsorte... 2 2.1 Bestattungsorte... 2 2.2 Eigentumsrechte... 2 2.3 Preisordnung...
MehrTodesfall - was nun? Leitfaden für Angehörige. Bestattungsamt Telefon 044 817 75 80
Todesfall - was nun? Leitfaden für Angehörige Bestattungsamt Telefon 044 817 75 80 Liebe Leserin, lieber Leser dieses Leitfadens Der Tod eines Mitmenschen stellt die Hinterbliebenen vor Fragen, mit denen
MehrGEBÜHRENTARIF FÜR FRIEDHÖFE UND BESTATTUNGEN
T-18 GEBÜHRENTARIF FÜR FRIEDHÖFE UND BESTATTUNGEN ab 1. Januar 2015 1 / 8 A) ALLGEMEINE TODESFALLKOSTEN 1. Gemeinde-Einwohner 1.1 Die Bestattung erfolgt üblicherweise auf Kosten der Gemeinde: Inbegriffen
MehrBestattungs- Vorsorgevertrag
Bestattungs- Vorsorgevertrag Anordnung für den Todesfall zwischen Name... Vorname... Tel.... geborene... geboren am... Anschrift... als Auftraggebeber und dem Bestattungsinstitut... als Auftragnehmer.
MehrWas tun bei einem Todesfall?
Was tun bei einem Todesfall? Was ist in diesem schwierigen Moment zu tun? Die folgende Checkliste hilft, das Notwendige Schritt für Schritt zu erledigen. Ein Familienangehöriger ist gestorben Natürlicher
MehrBestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde 4432 Lampenberg
Gemeinde Lampenberg Kanton Basel-Landschaft Einwohnergemeinde Lampenberg Hauptstrasse 40 4432 Lampenberg 061/951 25 00 061/953 90 31 : gemeinde@lampenberg.ch Homepage: www.lampenberg.ch Bestattungs- und
MehrGemeindekanzlei Würenlingen
Gemeindekanzlei Würenlingen Wichtige Massnahmen bei einem Todesfall Eine Wegleitung für die Angehörigen Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen und Bekannte vor nicht alltägliche
MehrGemeindeverwaltung. und. Pfarramt
Gemeindeverwaltung und Pfarramt Ein Todesfall Was ist zu tun? \\ilz.local\private$\userfolder\be22\desktop\broschüre Todesfall - Was ist zu tun.docx Seite 2 zur Broschüre Ein Todesfall Was ist zu tun?
MehrKanton St.Gallen Departement des Innern. Todesfall. Was ist zu tun? Amtsnotariate des Kantons St.Gallen
Kanton St.Gallen Departement des Innern Todesfall Was ist zu tun? Amtsnotariate des Kantons St.Gallen Benachrichtung des Zivilstandsamtes Todesfall zu Hause Stirbt eine Person zu Hause, so haben die Angehörigen
MehrGEMEINDE WALD AR. Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen
GEMEINDE WALD AR Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen 16. Dezember 2009 2 INHALTSVERZEICHNIS Art. 1 Allgemeines 3 Art. 2 Aufsicht / Organe 3 Art. 3 Friedhof / Bestattungen 3 Art. 4 Zivilstandsamt
MehrFriedhofreglement. Politische Gemeinde Märstetten. (vom 24. Februar 2006)
Friedhofreglement Politische Gemeinde Märstetten (vom 24. Februar 2006) Inhaltsverzeichnis I. Organisation und Verwaltung Art. 1 Zuständigkeit 4 Art. 2 Friedhofkommission 4 Art. 3 Handhabung 4 Art. 4 Friedhofvorsteher
MehrGEMEINDE AEUGST AM ALBIS
GEMEINDE AEUGST AM ALBIS Bestattungsamt Dorfstrasse 22, 8914 Aeugst am Albis Telefon 044 763 50 60 Telefax 044 763 50 69 E-Mail gemeinde@aeugst-albis.ch Homepage www.aeugst-albis.ch Todesfall was nun?
MehrVorsorgliche Angaben für den Todesfall
GEMEINDE REIGOLDSWIL Gemeindeverwaltung Unterbiel 15 4418 Reigoldswil Tel. 061 945 90 10 Fax 061 945 90 11 Internet: www.reigoldswil.ch E-Mail: gemeinde@reigoldswil.bl.ch Vorsorgliche Angaben für den Todesfall
MehrAnordnungen für den Todesfall. Wichtige Informationen für Angehörige und Vertrauenspersonen
Anordnungen für den Todesfall Wichtige Informationen für Angehörige und Vertrauenspersonen Vorwort Wohl niemand beschäftigt sich gern mit dem eigenen Sterben und dem Tod. Dennoch kann es zu einer Beruhigung
MehrGEMEINDE WINTERSINGEN
GEMEINDE WINTERSINGEN Bestattungs- und Friedhof-Reglement vom 1. Januar 1994 rev. 7. Dezember 2000 Inhalts-Verzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Zuständigkeit 3. Personal 4. Meldepflicht 5. Organisation
MehrInhaltsverzeichnis. Gemeinde Wallisellen Bestattungswesen
Zentralstrasse 9, Postfach, 8304 Wallisellen Direkt 044 832 63 68, Telefax 044 832 62 97 bestattungsamt@wallisellen.ch www.wallisellen.ch Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 Bestattungsamt... 3 Öffnungszeiten...
MehrFriedhof- und Bestattungsreglement
Friedhof- und Bestattungsreglement vom 29. November 1993 Friedhof- und Bestattungsreglement der Einwohnergemeinde Hölstein Die Einwohnergemeinde Hölstein erlässt, gestützt auf 13 des Kantonalen Gesetzes
MehrBitte mitbringen: Papiere, die Sie bei einem Todesfall von Arzt, Spital oder Heim erhalten (Ärztliche Todesbescheinigung)
Leitfaden Todesfall Der Tod eines Menschen ist für Hinterbliebene eine schmerzvolle Erfahrung Gleichzeitig werden die Angehörigen in dieser Situation mit administrativen Formalitäten belastet und müssen
MehrPolitische Gemeinde Schönholzerswilen
Politische Gemeinde Schönholzerswilen Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen Stand: April 2008 A. Allgemeines, Organisation, Verwaltung Art. 1 Das Bestattungswesen ist nach Massgabe der Eidgenössischen
Mehrüber das Friedhof- und Bestattungswesen
Stand: Mai 2012 SKR: 7.200.1 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen (Friedhof- und Bestattungsverordnung, FBV) (vom 29. Mai 2006) Die Gemeindeversammlung, gestützt auf 4 der Verordnung über
MehrInstitut für Anatomie und Zellbiologie 35037 Marburg, Robert-Koch-Str. 8 der Philipps-Universität Marburg Tel.: 06421-28-64078 Hr. Cordes.
Institut für Anatomie und Zellbiologie 35037 Marburg, Robert-Koch-Str. 8 der Philipps-Universität Marburg Tel.: 06421-28-64078 Hr. Cordes Merkblatt über die Körperspende nach dem Tode im Dienste der ärztlichen
MehrWEGLEITUNG IM TODESFALL
Hubstrasse 9535 Wilen Tel. 071 929 55 00 Fax 071 929 55 01 service@wilen.ch WEGLEITUNG IM TODESFALL Es tut weh, einen geliebten Menschen zu verlieren. Gerade in dieser schwierigen Situation der Trauer
MehrGemeindekanzlei Döttingen
Gemeindekanzlei Döttingen Wichtige Massnahmen bei einem Todesfall Eine Wegleitung für die Angehörigen Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen und Bekannten vor nicht alltägliche
MehrEin Todesfall ist eingetreten - Was muss ich beachten? -
Stadt Stutensee 08/2014 - Standesamt - Stand: Ein Todesfall ist eingetreten - Was muss ich beachten? - Dieses Merkblatt soll Ihnen helfen, die im Zusammenhang mit einem Todesfall anfallenden Formalitäten
MehrDie Kosten einer Bestattung gliedern sich in verschiedene Bereiche
Bestattungskosten Die Kosten einer Bestattung gliedern sich in verschiedene Bereiche Die Gesamtkosten richten sich nach den Vorstellungen des Einzelnen über die Ausrichtung, die Art und den Umfang der
MehrTodesfall Bestattung Grabpflege
Todesfall Bestattung Grabpflege Wegleitung des Bestattungsamtes Neftenbach Januar 2015 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Eintritt des Todes 4 Meldung des Todesfall (Anzeigepflicht) 4 Anordnung für die Bestattung
MehrReglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Schwellbrunn
Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Schwellbrunn Seite 1 von 9 Art. 1 Allgemeines 1 Das Bestattungs- und Friedhofwesen ist Sache der Einwohnergemeinde und erfolgt nach Massgabe
MehrMusterformulierungen für eine Bestattungsverfügung
Musterformulierungen für eine Bestattungsverfügung Die folgenden Musterformulierungen für eine Bestattungsverfügung zeigen Ihnen, wie Sie die Umsetzung Ihrer Bestattungswünsche regeln können. Die Musterangaben
MehrBestattungs- und Friedhofreglement. erlassen am 25. Januar 2011 in Vollzug seit 13. Juli 2011
Bestattungs- und Friedhofreglement erlassen am 25. Januar 2011 in Vollzug seit 13. Juli 2011 - 2 - BESTATTUNGS- UND FRIEDHOFREGLEMENT vom 1. Juni 2011 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Der Gemeinderat erlässt
MehrGebührenreglement Friedhof Halden
Gebührenreglement Friedhof Halden 01.01.2013 PRÄSIDIALABTEILUNG, Oberhauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg Tel 044 829 82 21, Fax 044 829 83 38, stadtkanzlei@opfikon.ch, www.opfikon.ch Art. 1 1 Grundlagen
MehrBestattungs- und Friedhofreglement
GEMEINDE BENNWIL Kanton Basel-Landschaft Gemeinde Bennwil Bestattungs- und Friedhofreglement Exemplar Inventar-Nr. Beschluss des Gemeinderates: 05. April 2006 / 205 Beschluss der Gemeindeversammlung: 16.
MehrMögliche Bestattungsformen und ihre Kosten
Mögliche Bestattungsformen und ihre Sterben ist nur ein Umziehen in ein schöneres Haus. Elisabeth Kübler-Ross 2 Mögliche Bestattungsformen In diesem Heft möchten wir Ihnen aufzeigen welche Bestattungsformen
MehrAllgemeine Informationen zum Verfahren bei Todesfällen
Zivilstandskreis Ebikon Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Ebikon, Gisikon Honau, Meierskappel, Root, Udligenswil Regionales Zivilstandsamt Ebikon Allgemeine Informationen zum Verfahren bei Todesfällen Natürlicher
MehrRatgeber für den Todesfall
Gemeinde Mönthal Ratgeber für den Todesfall W enn das U nfassbare plötzlich R ealität w ird Herausgeber: Gemeindekanzlei Mönthal Stand: Dezember 2011 W as m an tief in seinem H erzen besitzt, kann m an
Mehrder Gemeinde Wuppenau
Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen 2014 der Gemeinde Wuppenau Änderungsvermerke: Datum Änderung Änderung Beschlossen Gemeinde- Versammlung Gültig ab 1993 Erstellung Reglement 14.9.1993 14.9.1993
MehrKanton St.Gallen Departement des Innern. Todesfall. Was ist zu tun? Amtsnotariate des Kantons St.Gallen
Kanton St.Gallen Departement des Innern Todesfall Was ist zu tun? Amtsnotariate des Kantons St.Gallen Benachrichtung des Zivilstandsamtes Todesfall zu Hause Stirbt eine Person zu Hause, so haben die Angehörigen
MehrPolitische Gemeinde Untereggen. Friedhofreglement
Politische Gemeinde Untereggen Friedhofreglement 2 Der Gemeinderat Untereggen erlässt gestützt auf Art. 5 des Gemeindegesetzes (sgs 151.2) und Art. 18 des Gesetzes über die Friedhöfe und die Bestattungen
MehrEINWOHNERGEMEINDE ALLSCHWIL
EINWOHNERGEMEINDE ALLSCHWIL GEMEINDERAT GEMEINDERATSVERORDNUNG zum FRIEDHOF- UND BESTATTUNGS- REGLEMENT der Einwohnergemeinde Allschwil vom 3. September 1997 Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement
MehrInformationen für die Angehörigen von Verstorbenen
- 1 - Informationen für die Angehörigen von Verstorbenen BESTATTUNGEN Stefan H E C H T Molpertshaus, Haidweg 6, 88364 Wolfegg Tel 07527-4265 / Fax 4263 / email-holzhecht@t-online.de / www.holzhecht.de
MehrBESTATTUNGSAMT SIRNACH WEGLEITUNG IM TODESFALL
BESTATTUNGSAMT SIRNACH WEGLEITUNG IM TODESFALL Ausgabe März 2013 Inhalt Eintritt des Todes (Leichenschau)... 3 Meldung des Todes (Anzeigepflicht)... 3 Einsargen, Transport und Aufbahrung... 4 Abdankung...
MehrWas man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren.
Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren. Johann Wolfgang von Goethe Was tun im Todesfall? Nachstehend eine kleine Hilfe Gemeindeverband Kirchberg BE Ein Todesfall
MehrWICHTIGE HINWEISE UND VERFÜGUNGEN IM FALLE MEINES TODES
WICHTIGE HINWEISE UND VERFÜGUNGEN IM FALLE MEINES TODES 2 Mein Name: Mein Geburtsort: Meine jetzige Adresse: Meine Krankenversicherung: - Adresse: Sozialversicherungsnummer: Mein(e) Hausarzt/Hausärztin:
MehrWir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013
Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament
MehrBestattungs- und Friedhofreglement Einwohnergemeinde Baar. Inhaltsverzeichnis. Baar, 11. September 2000
Bestattungs- und Friedhofreglement Einwohnergemeinde Baar Baar, 11. September 2000 Inhaltsverzeichnis Seite I. Aufsicht und Verwaltung 2 II. Bestattungswesen 2 III. Friedhofordnung 3 IV. Grabmale 4 V.
MehrFÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)
SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),
MehrWarum sollten Sie für Ihre eigene Bestattung Vorsorge treffen?
Vorsorgemappe für Liebe Leserinnen, lieber Leser! Vor wort Warum sollten Sie für Ihre eigene Bestattung Vorsorge treffen? Vorsorge für die eigene Bestattung zu treffen heißt nicht, sich von nun an ausschließlich
MehrAnmeldung zur Aufnahme
Anmeldung zur Aufnahme Im St. Elisabeth Seniorenstift Allee 14 34560 Fritzlar Kontaktperson / Antragsteller Name: Wohnort: Telefon: Fax: E Mail: Beziehung: Gewünschter Einzugstermin:. Bemerkungen:. Anmeldung
MehrWas ist zu tun bei einem Todesfall?
Was ist zu tun bei einem Todesfall? Der Tod eines Angehörigen löst Trauer und Ängste aus, es entstehen Unsicherheiten. Viele Fragen tauchen auf. Was ist im Umgang mit den Ämtern zu beachten? Erste Vorkehrungen:
MehrAnmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche
Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum
Mehr1. Todeseintritt. 2. Benachrichtigung der Angehörigen. 3. Benachrichtigung des Bestatters. Folgende Unterlagen und Angaben benötigt der Bestatter:
Leitfaden für den Trauerfall Wenn ein Mensch gestorben ist, stehen die Angehörigen und Hinterbliebenen unter einem großen Druck. In dem Gefühl von Schmerz und Trauer müssen Sie schwere Entscheidungen bezüglich
MehrZeit und Ort der Abdankung/Bestattung Zeit und Ort der Abdankung/Bestattung werden in Absprache mit den Hinterbliebenen durch das Bestattungsamt
Ein Todesfall hat für die Hinterbliebenen verschiedene Behördengänge und Vorkehrungen zur Folge. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen diese etwas erleichtern. Melden eines Todesfalls Todesfälle sind
MehrTODESFALL was ist zu tun?
TODESFALL was ist zu tun? Einwohneramt Andwil Lätschenstrasse 7, 9204 Andwil Telefon: 071 385 12 15 Fax: 071 385 15 90 Internet: www.andwil.ch Zivilstandsamt Gossau Rathaus, 9200 Gossau Telefon: 071 388
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrMuslimische Gräberfelder / Umfrage unter den Gemeinden des Kantons Zürich
23. Februar 2006 Muslimische Gräberfelder / Umfrage unter den Gemeinden des Kantons Zürich Der Wunsch nach Bestattung gemäss muslimischem Ritus ist schon an uns herangetragen worden Der Wunsch nach Bestattung
Mehr2. Bestattung: Mit dem Bestattungsdienst Verbindung aufnehmen und die Bestattung organisieren (lassen). Mögliche Bestattungsarten in Meiringen
PRAKTISCHE HINWEISE FÜR ANGEHÖRIGE BEI EINEM TODESFALL 1. Bescheinigung und Meldepflicht des Todesfalles: Bei jedem Todesfall muss ein Arzt beigezogen werden, welcher die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt.
MehrDatenbank LAP - Chefexperten Detailhandel
AJR Informatique Conseil Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel Kurzanleitung Version 01-17 Februar 2009 1 Zugang zur Datenbank Zugang zur Datenbank erhalten Sie unter www.dblap.ch. Zum Training können
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrWichtige Massnahmen bei einem Todesfall Eine Wegleitung für die Angehörigen
Gemeindekanzlei Bestattungsamt Tel. 056 416 21 70 GEMEINDE NEUENHOF Wichtige Massnahmen bei einem Todesfall Eine Wegleitung für die Angehörigen Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen
MehrPflegefinanzierung im Kanton Schwyz
Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Für Personen in stationärer Langzeitpflege (Aufenthalt im Pflegeheim) ALLGEMEINES 2 WIE WIRD DIE PFLEGE IM HEIM FINANZIERT? Die Pflege beim Heimaufenthalt wird finanziert
MehrGut betreut im Hausarztmodell
Gut betreut im Hausarztmodell 2015 /16 Melden Sie sich jetzt an. Wir sind für Sie da. Hausärzte doccare Ihre kompetenten Ansprechpartner Im Hausarztmodell mit doccare arbeiten Hausärzte und Kinderärzte
MehrWas tun bei einem Todesfall?
Was tun bei einem Todesfall? Gedanken und Hinweise Vom Todesfall eines lieben Menschen betroffen Der Tod eines Menschen aus dem Kreis unserer nächsten Angehörigen ist immer ein Ereignis, das uns tief trifft
MehrRatgeber. Wie gehe ich bei einem Todesfall vor? Inhalt. 1. Meldung eines Todesfalls 2. 2. Einsargung, Kremation, Leichentransport, Aufbahrung 3
Ratgeber 24 Stunden online: Auf der Internetseite können rund um die Uhr Trauer- und Danksagungskarten ausgewählt und bestellt werden. Termine: In der Regel können die Karten noch am selben Tag (Mo Fr)
MehrWillkommen. Willkommen
... in Würde gehen Willkommen Der Tod ist meistens ein trauriges Ereignis, eine endgültige Trennung von einem geliebten Menschen. Feuerbestattung Hohenburg möchte mit Ihnen gemeinsam diesen Weg gestalten
MehrIm Falle meines Todes
G E M E I N D E B E T T W I L GEMEINDEKANZLEI Telefon: 056 / 667 25 16 Fax: 056 / 667 26 11 Im Falle meines Todes Anweisungen für meine Angehörigen Name, Vorname:..... Wichtig Bitte diese Anweisungen an
MehrTodesfall - Was ist zu tun?
Information des Gemeinderates und der Friedhofverwaltung Greppen Todesfall - Was ist zu tun? Anzeige an die Einwohnerkontrolle (Gemeindeverwaltung) Familienangehörige oder nahe Verwandte melden den Todesfall
MehrOnline Bestellsystem Bedienungsanleitung
Bürgerhaus Lützschena GmbH Online Bestellsystem Bedienungsanleitung Version 1.0 Bürgerhaus Lützschena GmbH, Elsterberg 7, 04159 Leipzig, Außenstelle, Hallesche Straße 232, 04159 Leipzig Tel.: 0341-686
MehrGEMEINDE LICHTENSTEIG. Bestattungs- und Friedhofreglement
GEMEINDE LICHTENSTEIG Bestattungs- und Friedhofreglement vom 22. April 2008 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 4 Art. 1 Grundsatz... 4 Art. 2 Geltungsbereich... 4 Art. 3 Schutz des Friedhofes...
MehrGeregelter Nachlass ... Vollmacht Eine Vollmacht wurde erteilt (Name und Anschrift des Bevollmächtigten) ...
Checkliste Geregelter Nachlass Wenn ein Angehöriger verstirbt, so sind die Hinterbliebenen bzw. die Erben zunächst oft hilflos, fehlen ihnen doch meist wichtige Informationen über die persönlichen Verhältnisse,
MehrEinwohnergemeinde Gunzgen. Friedhofreglement
Einwohnergemeinde Gunzgen Friedhofreglement Inhaltsverzeichnis Friedhofreglement 1 Organisation... 4 1.1 Zuständigkeit und Aufsicht... 4 1 Gemeinderat... 4 1.2 Verwaltung... 4 2 Ausschliesslichkeit...
MehrWas tun bei einem Todesfall? Gedanken und Hinweise
Seelsorge Was tun bei einem Todesfall? Gedanken und Hinweise 1. Vom Todesfall eines lieben Menschen betroffen Sie haben es wahrscheinlich auch schon erlebt! Plötzlich bricht der Tod in unser Leben ein.
MehrDie Stuttgarter Antwort: mit unserer BestattungsVorsorge 50 PLUS!
Wie stelle ich schon jetzt sicher, einmal angemessen bestattet zu werden? Gute Frage Die Stuttgarter Antwort: mit unserer BestattungsVorsorge 50 PLUS! Warum ist die Bestattungsvorsorge so wichtig? Das
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
Mehr