15. Einheit VO Finanzrecht USt SS
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- Alke Krause
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1 15. Einheit 1
2 Sonstige Leistung ( 3a UStG) = alles, was nicht in einer Lieferung besteht ( 3a Abs 1 UStG) Tun zb Dienstleistungen Dulden zb Vermietung Unterlassen zb Verzicht auf die Ausübung von Rechten 2
3 Fiktive sonstige Leistung ( 3a Abs 1a UStG) Der sonstigen Leistung wird gleichgestellt ( 3a Abs 1a UStG): Die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch den Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen. Jedoch nicht, wenn ein Grundstück dem Unternehmen zugeordnet ist. Die unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen durch den Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen. 3
4 Beispiele Verkauf von Standardsoftware = Lieferung Verkauf von Individualsoftware = Sonstige Leistung Fahrscheine = Sonstige Leistung 4
5 Tausch tauschähnlicher Umsatz Tausch ( 3 Abs 10 UStG) Entgelt für die Lieferung bildet eine andere Lieferung Tauschähnlicher Umsatz ( 3a Abs 2 UStG) Entgelt für eine sonstige Leistung bildet eine Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) 5
6 Einheitlichkeit der Leistung Die Leistung wird nicht in ihre Teile zerlegt, sondern einheitlich erfasst. Somit: entweder Lieferung oder Sonstige Leistung Eine unselbständige Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung. Gemischte Leistungen überwiegende wirtschaftliche Bedeutung Werklieferung ( 3 Abs 4 UStG) Der Unternehmer stellt den Hauptstoff bei: Ein Schuster näht eine neue Sohle auf den Schuh des Kunden. Die Sohle und der Zwirn werden vom Schuster beigestellt. Werkleistung ( 3a Abs 3 UStG) Der Unternehmer stellt nur Nebensachen bei, der Kunde den Hauptstoff. Ein Schuster näht nur VO die Finanzrecht aufgelöste USt SS 2013 Naht an. 6
7 Entgeltlichkeit 1 Abs 1 Z 1 UStG Der USt unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen ( ), die ein Unternehmer ( ) im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ( ) ausführt 7
8 Entgeltlichkeit Leistung muss gegen Entgelt erbracht werden Leistungsaustausch erforderlich Gegenleistung ( geben, um das andere zu erhalten ) Innere Verknüpfung unechter/echter Schadenersatz Echter: Keine USt Unechter: USt Mitgliedsbeiträge 8
9 Im Inland 1 Abs 1 Z 1 UStG Der USt unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen ( ), die ein Unternehmer ( ) im Inland gegen Entgelt ( ) im Rahmen seines Unternehmens ( ) ausführt. Wichtig: Bestimmung des Ortes der Leistung 9
10 Ort der Lieferung Grundregel - 3 Abs 7 UStG Lieferort = wo sich die Ware zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet idr am Ort der Übergabe Ausnahmen 3 Abs 8 UStG: Bei Beförderungsleistungen und Versendungsleistungen ist der Lieferort der Ort am Beginn der Beförderung bzw Versendung 3 Abs 9 UStG: Ware aus dem Drittland gelangt in das Gemeinschaftsgebiet und der Lieferer schuldet die EUSt Ware gilt als im Einfuhrland ausgeführt 3 Abs 11 UStG: Bordlieferungen innerhalb der Gemeinschaft Abgangsort des Beförderungsmittels 10
11 Ort der sonstigen Leistung (1) Generalklausel ( 3a Abs 6 und 7 UStG) Gem 3a Abs 6 UStG gilt die sonstige Leistung, die an einen Unternehmer isd 3a Abs 5 Z 1 und 2 UStG ausgeführt wird, an dem Ort als ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Gem 3a Abs 7 UStG gilt die sonstige Leistung, die an einen Nichtunternehmer isd 3a Abs 5 Z 3 UStG ausgeführt wird, an dem Ort als ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Die Generalklausel greift nur dann, wenn keine Sonderregelung Anwendung findet. Sonderregelungen 3a Abs 8 bis Abs 16 UStG und Art 3a BMR 11
12 Ort der sonstigen Leistung (2) 3a Abs 8: Vermittlungsleistungen an Nichtunternehmer Ort des vermittelten Umsatzes 3a Abs 9: Belegenheitsort bei Grundstücken Auch Makler, Sachverständige, Beherbergung in Hotelbranche, Einräumung von Rechten zur Grundstücksnutzung, Vorbereitung und Koordinierung von Bauleistungen (zb Architekten) 3a Abs 10: Personenbeförderungsleistung Ort der Bewirkung der Beförderung Trennung in in- und ausländsichen Teil der Beförderung 12
13 Ort der sonstigen Leistung (3) 3a Abs 11: Tätigkeitsort bei künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Leistungen nur bei Erbringung an Nichtunternehmer Umschlag, Lagerung oder ähnliche Leistungen, die mit einer Beförderungsleistung verbunden sind bei Erbringung an Nichtunternehmer Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen (einschließlich Begutachtung) bei Erbringung an Nichtunternehmer Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen 3a Abs 12: Ort der Zurverfügungstellung bei kurzfristiger Vermietung eines Beförderungsmittels Bis zu 90 Tage bei Wasserfahrzeugen Bis zu 30 Tage bei allen anderen Beförderungsmitteln 13
14 Ort der sonstigen Leistung (4) 3a Abs 13 UStG: Katalogleistungen Empfängerort: Empfänger = Unternehmer ( 3a Abs 6) Unternehmerort: Empfänger = Nichtunternehmer ( 3a Abs 7) Empfängerort bei Nichtunternehmer ohne Wohnsitz in EU Anwendungsfälle ( 3a Abs 14 UStG): Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten Leistungen eines Rechtsanwaltes, Steuerberaters, etc. Datenverarbeitung Gestellung von Personal Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel Empfängerort bei Nichtunternehmer für auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen Empfänger hat (Wohn)sitz in der EU Unternehmer hat keinen Sitz in der EU 14
15 Eigenverbrauch ( 1 Abs 1 Z 2 UStG) Nicht abzugsfähige Aufwendung isd EStG ( 20 Abs 1 Z 1 bis 5) und KStG ( 12 Abs 1 Z 1 bis 5) Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs Zweck: Gleichstellung Unternehmer mit Verbraucher 15
16 Einfuhr ( 1 Abs 1 Z 3 UStG) Der USt unterliegt die Einfuhr von Gegenständen. Einfuhr = wenn ein Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt Es fällt Einfuhrumsatzsteuer an. 16
17 Bemessungsgrundlage ( 4 UStG) Entgelt ( 4 Abs 1 und 2 UStG) alles was der Empfänger aufzuwenden hat, um die Leistung zu erhalten (auch: Gebühren für Rechtsgeschäfte etc.) alles, was der Empfänger freiwillig aufwendet, um die Leistung zu erhalten was ein Dritter für diese Leistung aufwendet zb Subventionen Unterscheidung: echte/unechte Subventionen Nicht zum Entgelt zählen die USt selbst Durchlaufende Posten 17
18 Bemessungsgrundlage ( 4 UStG) Geschäftsveräußerung im Ganzen + Schulden Tausch/tauschähnlicher Umsatz Wert der anderen Leistung Unternehmensfremde Zwecke/Eigenverbrauch Wiederbeschaffungswert Selbstkosten Kosten im Zeitpunkt der Leistung Einfuhr aus Drittländern Zollwert Differenzbesteuerung nach 24 UStG Bemessungsgrundlage: Differenz zwischen VKP und EKP 18
19 Änderung der Bemessungsgrundlage 16 UStG Berichtigung der USt beim Leistenden zb Rabatte, Zahlungsunfähigkeit Berichtigung der VSt beim Empfänger Berichtigung der Rechnung grundsätzlich nicht erforderlich ( 11 Abs 13 UStG) Ausnahme: Erhöhung der Bemessungsgrundlage, dann Berichtigung erforderlich, damit Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann Insolvenz zb Konkurs des Empfängers (nach VSt-Abzug) Der leistende Unternehmer erhält die USt vom Fiskus zurück idr kann der Empfänger die erhaltene VSt nicht an den Fiskus zurückzahlen - Konkursforderung bleibt 19
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