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1 ÄNDERUNGEN BEZÜGLICH DER ishares-palette Bestätigte zusammenlegungen und sonstige Änderungen bezüglich ishares- 27. Mai Hintergrund Am 1. Juli 2013 hat BlackRock die Übernahme des ETF-Geschäfts von Credit Suisse ab Nach Abschluss der Übernahme hat BlackRock die Integration der erworbenen betrieben, und zwar als Teil der fortlaufenden Überprüfung der ishares- Produktpalette, wobei Aspekte wie das Vorhandensein gleichgerichteter, d.h. doppelter Strategien, die Größe der und die operative Effizienz berücksichtigt wurden. Die erste Phase dieses Prozesses fand am 23. September 2013 statt, als einige geschlossen und Gesamtkostenquoten (TERs*) angepasst wurden. 2. Was ist seither geschehen / geschieht als Nächstes? BlackRock und die Verwaltungsräte der gesellschaften ishares plc, ishares II plc, ishares III plc, ishares IV plc, ishares V plc, ishares VI plc, ishares VII plc und BlackRock (Luxembourg) S.A. (die Verwaltungsräte ) haben in Bezug auf die ishares- bestimmte Änderungen bzw. die Zusammenlegung bestimmter ishares- vorgeschlagen, die, soweit erforderlich, von den Aktionären des betreffenden übertragenden 1 anlässlich ordnungsgemäss einberufener, ausserordentlicher Gesellschafterversammlungen ( AGVs ) beschlossen worden sind. Die betreffenden Änderungen, Stichtage und Uhrzeiten sind in den nachfolgenden Tabellen ausgewiesen. Warum ishares? Professionelle Qualität ishares bietet Qualitätsprodukte, die Ihnen helfen, die Klippen der volatilen Märkte zu umschiffen. Individuelle Lösungen Als Ihr Partner unterstützt ishares Sie mit aktuellen Einblicken und Informationen bei der Umsetzung Ihrer Anlagestrategie. Verantwortungsvolle Innovation ishares gehört zu den Pionieren transparenter, fairer und einfacher Anlagelösungen, zugeschnitten auf Ihren Bedarf. Die Verwaltungsräte sind der Ansicht, dass das Zusammenlegen von, die mit demselben Referenzindex arbeiten oder sehr ähnliche Risikoprofile aufweisen, eine verbesserte operative Effizienz mit sich bringt, was den Anlegern zu Gute kommt. Darüber hinaus wird erwartet, dass die zusammenlegung zu einer höheren Sekundärmarkt-Liquidität der aufnehmenden führen wird, weil der durch die Zusammenlegung vergrößert wird. An dem betreffenden Stichtag wurden / werden Aktien / scheine 2 der übertragenden von den Depotverwaltern, Maklern und sonstigen Vermittlern der Anleger gegen Aktien der jeweiligen aufnehmenden umgetauscht. Die Abwicklung der zusammenlegungen auf der Ebene der Konten der Aktionäre / scheininhaber 2 fand / findet gegebenenfalls gemäss den Vereinbarungen statt, die die Aktionäre und scheininhaber mit ihren jeweiligen Maklern, Depotverwaltern oder sonstigen Vermittlern getroffen haben. Falls Sie bezüglich der zusammenlegungen Fragen haben, wenden Sie sich bitte an ishares oder an Ihren Makler / Depotverwalter / sonstigen Vermittler. Die Verwaltungsräte sind der Ansicht, dass die Zusammenlegungen im besten Interesse der Aktionäre und scheininhaber liegen. Beachten Sie jedoch, dass die Verwaltungsräte nicht geprüft haben, ob und inwieweit die Zusammenlegungen den individuellen Bedürfnissen oder Risikotoleranzen der Aktionäre / scheininhaber entsprechen, weshalb es den Aktionären / scheininhabern empfohlen wird, eine unabhängige finanzielle bzw. steuerliche Beratung einzuholen, die ihre individuellen Verhältnisse berücksichtigt. 2A. Die folgenden Basiswährungsänderungen wurden am Freitag, dem 1. August 2014, wirksam Ticker ISIN 31. Juli 2014 Basiswährung des bis zum 31. Juli 2014 Basiswährung des ab dem 1. August 2014 ishares MSCI Japan Small Cap (Acc) CSJPS IE00B3VWMK JPY USD ishares MSCI Japan Large Cap CSJPL IE00B3VWM JPY USD ishares MSCI Japan (Acc) 3 CSJP IE00B53QDK JPY USD ishares MSCI Canada 4 CSCA IE00B52SF C $ CAD USD Diese Änderungen stellen nicht nur das Arbeiten mit einer einheitlichen Basiswährung über die ishares-produktpalette hinweg sicher, sondern vermindern auch operative und Settlement-Risiken. Bezüglich dieser vier börsennotierten haben keine Handelswährungsänderungen stattgefunden, und erfolgte Handelswährungsänderungen hatten keinerlei Auswirkung auf die fondsimmanenten Währungsrisiken; bezüglich keiner der ishares- fanden oder finden Kursabsicherungsgeschäfte statt (weitere Informationen zum Thema Währungsrisiken finden sich im nachfolgenden Abschnitt 4). Bitte wenden Sie sich an Ihren Makler / Depotverwalter / sonstigen Vermittler, falls Sie Fragen zur Bewertung oder zum Handel mit Ihrer Kapitalanlage nach der erfolgten Basiswährungsänderung haben. Weitere Informationen zum Verhältnis von Börsennotierungen, Handelslinien, ISINs und sonstigen Wertpapierkennungen finden sich im Abschnitt 4. * TER Total Expense Ratio. 1 Übertragende, die mit dem aufnehmenden zusammengelegt und nach der Zusammenlegung geschlossen werden; Aktionäre an übertragenden erhalten im Zuge der Zusammenlegungen jeweils Aktien der aufnehmenden. 2 scheine / scheininhaber die in Luxemburg ansässigen ishares- waren Vertragsfonds und hatten als solche scheininhaber, d.h. keine Aktionäre. Im Gegensatz dazu weisen alle in Irland ansässigen und an zusammenlegungen beteiligten ishares- eine körperschaftliche Rechtsform auf und haben daher Aktionäre. 3 Vorher ishares MSCI Japan B (Acc). Wurde am 6. Oktober 2014 umbenannt. 4 Vorher ishares MSCI Canada B. Wurde am 6. Oktober 2014 umbenannt.

2 2B. Die folgenden zusammenlegungen wurden am Montag, dem 4. August 2014, wirksam. Übertragender ishares S&P 500 (Acc) ishares MSCI USA Large Cap SACC IE00B4L5ZD99/ DE000A0YBR61 CUSL IE00B3VWLJ14 1. August $ 49, $ Aufnehmender 5 ishares Core S&P 500 CSPX IE00B5BMR August $ 174, $ 6 0, $ 194, $ 1, Die wichtigsten die obigen zusammenlegungen betreffenden Termine Der letzte Börsenhandels- bzw. sonstige Handelstag bezüglich der übertragenden an der schweizerischen Börse SIX Swiss Exchange Auf Grund eines gesetzlichen Feiertags in der Schweiz am 1. August 2014 lag der letzte Handelstag bezüglich der übertragenden an der schweizerischen Börse SIX Swiss Exchange einen Tag vor dem letzten Handelstag an allen sonstigen Börsen, an denen die übertragenden notiert waren. Der letzte Börsenhandels- und sonstige Handelstag bezüglich der übertragenden an allen sonstigen Börsen se, die auf der Grundlage von Bewertungen für das jeweilige Paar eines übertragenden und eines aufnehmenden berechnet wurden Datum und Uhrzeit des Inkrafttretens der zusammenlegungen Die übertragenden wurden an den betreffenden Börsen dauerhaft aus der Notierung genommen und danach Donnerstag, 31. Juli 2014 Freitag, 1. August 2014 Freitag, 1. August 2014, um Uhr Ortszeit Dublin Montag, 4. August 2014, um 8.00 Uhr Ortszeit Dublin Beginn des Handels mit den neuen Aktien der aufnehmenden Informationen zu diesen Vorgängen wurden spätestens um 8.00 Uhr Ortszeit Dublin bekannt gegeben. Die Abwicklung dieser Vorgänge nach Erhalt dieser Informationen bestimmt sich nach der Dienstgüte, die Sie mit dem für Sie tätigen Auszahlung verbleibender Barmittel durch die Registrierstelle der aufnehmenden an die eingetragenen Aktionäre Nicht im amtlichen irischen Aktionärsregister eingetragene Aktionäre haben die betreffenden Zahlungen nach Massgabe der mit ihrem Makler, Depotverwalter oder dem Zentralverwahrer vereinbarten Dienstgüte unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt erhalten Montag, 4. August 2014 Freitag, 8. August C. Die folgenden zusammenlegungen wurden am Montag, dem 18. August 2014, wirksam Übertragender ishares MSCI USA 7 ishares MSCI Canada ishares MSCI Europe B (Acc) ishares MSCI World B (Acc) ishares MSCI Japan Small Cap (Acc) ishares MSCI Mexico IMI Capped ishares MSCI Japan Large Cap SSAM IE00B60YJY07/ DE000A1H53M7 SCAN IE00B534JR37/ DE000A1C2Y86 CSEU IE00B53QFR17 CSWD IE00B3NBFN86 CSJPS IE00B3VWMK93 SMEX IE00B6R51W86/ DE000A1J7CN8 CSJPL IE00B3VWM August $ 43, $ 470 $ 33, $ 47 94, $ 140, $ 103 $ 132, $ 42 $ 30, $ 42 $ 119,99510 $ Aufnehmender ishares MSCI USA 7 ishares MSCI Canada 8 ishares MSCI Europe (Acc) ishares Core MSCI World ishares MSCI Japan Small Cap (Dist) 9 ishares MSCI Mexico Capped ishares MSCI Japan (Acc) 3 CSUS IE00B52SFT06 CSCA IE00B52SF786 SMEA IE00B4K48X80 SWDA IE00B4L5Y983 ISJP IE00B2QWDY88 CSMXCP IE00B5WHFQ43 CSJP IE00B53QDK August $ 175, $ 0, $ 133, $ 0, , , $ 41, $ 3, $ 30, $ 4, $ 153, $ 0, $ 118, $ 1, Vorher ishares MSCI Japan B (Acc). Wurde am 6. Oktober 2014 umbenannt. 5 Aufnehmende, die die Vermögenswerte der übertragenden in den eigenen Bestand übernehmen und deren Aktien nach Durchführung der Zusammenlegungen weiterhin gehandelt werden 6 die Anzahl der Aktien des aufnehmenden, die im Tausch für jeden zuvor gehaltenen am übertragenden empfangen wird. Die amtlichen se werden mit einer Genauigkeit von neun (9) Dezimalstellen hinter dem Komma bekannt gegeben, allerdings wickeln manche Zentralverwahrer die Zusammenlegungen auf Grund von Richtlinienvorschriften oder Systembeschränkungen unter Verwendung einer geringeren Anzahl von Dezimalstellen ab. 7 Zum Datum der Zusammenführung ishares MSCI USA B genannt. Am 6. Oktober 2014 wurde der aufnehmende unbenannt, damit er den Namen des übertragenden vor der Schliessung trägt. 8 Zum Datum der Zusammenführung ishares MSCI Canada B genannt. Am 6. Oktober 2014 wurde der aufnehmende unbenannt, damit er den Namen des übertragenden vor der Schliessung trägt. 9 Vorher ishares MSCI Japan SmallCap (Inc). Wurde am 6. Oktober 2014 umbenannt.

3 Die wichtigsten die obigen zusammenlegungen betreffenden Termine Die aufnehmenden, die mit deutschen ISINs an der Frankfurter Börse notiert waren, werden an der Frankfurter Börse nun mit ihren irischen ISINs notiert. Außerdem wurden unter Vermittlung der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, die an deutsche Inhaber-Sammelzertifikate (mit deutschen ISINs) gekoppelten Anlegeranteile an den aufnehmenden gegen Aktien an den aufnehmenden (mit irischen ISINs) umgetauscht. Wegen weiterer Einzelheiten zu den Änderungen im Zusammenhang mit den deutschen ISIN-Änderungen verweisen wir hier auf Abschnitt 3 und wegen weiterer Informationen über das Verhältnis von Notierungen, Handelslinien, ISINs und sonstigen Wertpapierkennungen auf Abschnitt 4. Letzter Börsen- und Handelstag bzgl. der übertragenden an der Borsa Italiana Auf Grund eines gesetzlichen Feiertags in Italien am 15. August 2014 lag der letzte Handelstag bezüglich der übertragenden an der Borsa Italiana einen Tag vor dem letzten Handelstag an allen sonstigen Börsen, an denen die notiert waren. Montag, 11. August 2014 Donnerstag, 14. August 2014 Letzter Börsen- und Handelstag bzgl. der übertragenden an allen sonstigen Börsen Freitag, 15. August 2014 se, die auf der Grundlage von Bewertungen für das jeweilige Paar eines übertragenden und eines aufnehmenden berechnet wurden Datum und Uhrzeit des Inkrafttretens der zusammenlegungen Die übertragenden wurden an den betreffenden Börsen dauerhaft aus der Notierung genommen und danach Beginn des Handels mit den neuen Aktien der aufnehmenden Informationen zu diesen Vorgängen wurden spätestens um 8.00 Uhr Ortszeit Dublin bekannt gegeben. Die Abwicklung dieses Vorgangs nach Erhalt dieser Informationen bestimmt sich nach der Dienstgüte, die Sie mit dem für Sie tätigen Auszahlung verbleibender Barmittel durch die Registrierstelle der aufnehmenden an die eingetragenen Aktionäre Nicht im amtlichen irischen Aktionärsregister eingetragene Aktionäre haben die betreffenden Zahlungen entsprechend der mit ihrem Makler, Depotverwalter oder dem Zentralverwahrer vereinbarten Dienstgüte unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt erhalten. Freitag, 15. August 2014 Zu den in den prospekten angegebenen Montag, 18. August 2014, um 8.00 Uhr Ortszeit Dublin Montag, 18. August 2014 Freitag, 22. August D. Die folgende zusammenlegung wurde am Montag, dem 8. September 2014, wirksam Übertragender ishares EURO STOXX 50 (Acc) SEUA IE00B4L5YV07/ DE000A0RD September , Aufnehmender ishares Core EURO STOXX 50 CSSX5E IE00B53L3W79 5. September , , Die wichtigsten die obige zusammenlegung betreffenden Termine Letzter Börsen- und Handelstag bzgl. des übertragenden Freitag, 5. September 2014 se, die nach Bewertungen des übertragenden und des aufnehmenden berechnet wurden Datum und Uhrzeit des Inkrafttretens der zusammenlegung Der übertragende wurde an den betreffenden Börsen dauerhaft aus der Notierung genommen und danach Freitag, 5. September 2014 Zu den in den prospekten angegebenen Montag, 8. September 2014, um 8.00 Uhr Ortszeit Dublin Beginn des Handels mit den neuen Aktien des aufnehmenden Informationen zu diesen Vorgängen wurden spätestens um 8.00 Uhr Ortszeit Dublin bekannt gegeben. Die Abwicklung dieser Vorgänge nach Erhalt dieser Informationen bestimmt sich nach der Dienstgüte, die Sie mit dem für Sie tätigen Auszahlung verbleibender Barmittel durch die Registrierstelle der aufnehmenden an die eingetragenen Aktionäre Nicht im amtlichen irischen Aktionärsregister eingetragene Aktionäre haben die betreffenden Zahlungen nach Massgabe der mit ihrem Makler, Depotverwalter oder dem Zentralverwahrer vereinbarten Dienstgüte unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt erhalten Montag, 8. September 2014 Freitag, 12. September E. Die folgenden Referenzindexänderungen wurden am Mittwoch, dem 1. Oktober 2014 wirksam. Referenzindex bis zum 30. September 2014 Referenzindex ab dem 1. Oktober2014 ishares Euro Government Bond 1-3yr (Acc) 10 ishares Euro Government Bond 3-7yr (Acc) 11 ishares Euro Government Bond 7-10yr (Acc) 12 ishares $ Treasury Bond 1-3yr (Acc) 13 ishares $ Treasury Bond 3-7yr (Acc) 14 ishares $ Treasury Bond 7-10yr (Acc) 15 CBE3 IE00B3VTMJ91 CBE7 IE00B3VTML14 CBE0 IE00B3VTN290 CBU3 IE00B3VWN179 CBU7 IE00B3VWN393 CBU0 IE00B3VWN518 Markit iboxx EUR Sovereigns 1-3 Index Markit iboxx EUR Sovereigns 3-7 Index Markit iboxx EUR Sovereigns 7-10 Index Markit iboxx US Treasuries 1-3 Index Markit iboxx US Treasuries 3-7 Index Markit iboxx US Treasuries 7-10 Index Barclays Euro Government Bond 1-3 Year Term Index Barclays Euro Government Bond 3-7 Year Term Index Barclays Euro Government Bond 10 Year Term Index Barclays US Treasury 1-3 Year Term Index Barclays US Treasury 3-7 Year Term Index Barclays US Treasury 10 Year Term Index Durch diese Änderungen wurde sichergestellt, dass über die gesamte Palette der in Irland ansässigen und in den Währungen EUR und USD angegebenen ishares-rentenfonds einheitlich mit einem Index-Anbieter gearbeitet wird. 10 Vorher ishares Euro Government Bond 1-3 (Acc). Wurde am 6. Oktober 2014 umbenannt. 11 Vorher ishares Euro Government Bond 3-7 (Acc). Wurde am 6. Oktober 2014 umbenannt. 12 Vorher ishares Euro Government Bond 7-10 (Acc). Wurde am 6. Oktober 2014 umbenannt. 13 Vorher ishares USD Government Bond 1-3 (Acc). Wurde am 6. Oktober 2014 umbenannt. 14 Vorher ishares USD Government Bond 3-7 (Acc). Wurde am 6. Oktober 2014 umbenannt. 15 Vorher ishares USD Government Bond 7-10 (Acc). Wurde am 6. Oktober 2014 umbenannt.

4 2F. Die folgenden zusammenlegungen wurden am Montag, dem 20. Oktober 2014, wirksam. Übertragender 17. Oktober 2014 Aufnehmender 17. Oktober ishares MSCI Emerging Markets (LUX) CSEM LU $ 105,7673 $ ishares Core MSCI Emerging Markets IMI EIMI IE00BKM4GZ $ 23, $ 4, ishares MSCI EMU Large Cap (LUX) ishares MSCI EMU Mid Cap (LUX) CSEMUL LU CSEMUM LU , ,7924 ishares MSCI EMU Large Cap ishares MSCI EMU Mid Cap EMUL IE00BCLWRF22 EMUM IE00BCLWRD , , , , Die wichtigsten die obige zusammenlegung betreffenden Termine Letzter Börsen- und Handelstag bzgl. der übertragenden Freitag, 10. Oktober 2014 Ende des Handels bezüglich der übertragenden Montag, 13. Oktober 2014 Die aufnehmenden, die mit deutschen ISINs an der Frankfurter Börse notiert waren, werden an der Frankfurter Börse nun mit ihren irischen ISINs notiert. Außerdem wurden unter Vermittlung der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, die an deutsche Inhaber-Sammelzertifikate (mit deutschen ISINs) gekoppelten Anlegeranteile an den aufnehmenden gegen Aktien an den aufnehmenden (mit irischen ISINs) umgetauscht. Für weitere Einzelheiten zu den deutschen ISIN-Änderungen verweisen wir hier auf Abschnitt 3 und wegen weiterer Informationen über das Verhältnis von Notierungen, Handelslinien, ISINs und sonstigen Wertpapierkennungen auf Abschnitt 4. se, die auf der Grundlage von Bewertungen für das jeweilige Paar eines übertragenden und eines aufnehmenden berechnet wurden Datum und Uhrzeit des Inkrafttretens der zusammenlegungen Die übertragenden wurden an den betreffenden Börsen dauerhaft aus der Notierung genommen und danach Beginn des Handels mit den neuen Aktien der aufnehmenden Informationen zu diesen Vorgängen wurden spätestens um 8.00 Uhr Ortszeit Dublin bekannt gegeben. Die Abwicklung dieser Vorgänge nach Erhalt dieser Informationen bestimmt sich nach der Dienstgüte, die Sie mit dem für Sie tätigen Auszahlung verbleibender Barmittel durch die Registrierstelle der aufnehmenden an die eingetragenen Aktionäre Nicht im amtlichen irischen Aktionärsregister eingetragene Aktionäre haben die betreffenden Zahlungen nach Massgabe der mit ihrem Makler, Depotverwalter oder dem Zentralverwahrer vereinbarten Dienstgüte unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt erhalten Montag, 13. Oktober 2014 Freitag, 17. Oktober 2014 Zu den in den prospekten angegebenen Montag, 20. Oktober 2014, um 8.00 Uhr Ortszeit Dublin Montag, 20. Oktober 2014 Freitag, 24. Oktober G. Die folgende zusammenlegung wurde am Montag, dem 3. November 2014, wirksam Übertragender 31. Oktober 2014 Aufnehmender 31. Oktober 2014 ishares USD Inflation Linked Bond CSBILU IE00B3VTPS97 44 $ 128,7951 $ ishares $ TIPS ITPS IE00B1FZSC $ 195,49792 $ Die wichtigsten die obige zusammenlegung betreffenden Termine Der aufnehmende, der zuvor mit seiner deutschen ISIN an der Frankfurter Börse notiert war, wird an der Frankfurter Börse nun mit seiner irischen ISIN notiert. Außerdem wurden unter Vermittlung der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, die an deutsche Inhaber-Sammelzertifikate (mit deutscher ISIN) gekoppelten Anlegeranteile an dem aufnehmenden gegen Aktien an den aufnehmenden (mit irischer ISIN) umgetauscht. Für weitere Einzelheiten zu den deutschen ISIN-Änderungen verweisen wir hier auf Abschnitt 3 und wegen weiterer Informationen über das Verhältnis von Notierungen, Handelslinien, ISINs und sonstigen Wertpapierkennungen auf Abschnitt 4 Montag, 13. Oktober 2014 Letzter Börsen- und Handelstag bzgl. des übertragenden Freitag, 31. Oktober 2014 se, die nach Bewertungen des übertragenden und des aufnehmenden berechnet wurden Datum und Uhrzeit des Inkrafttretens der zusammenlegung Der übertragende wird an den betreffenden Börsen dauerhaft aus der Notierung genommen und danach Freitag, 31. Oktober 2014 Zu den in den prospekten angegebenen Montag, 3. November 2014, um 8.00 Uhr Ortszeit Dublin Beginn des Handels mit den neuen Aktien des aufnehmenden Informationen zu diesen Vorgängen wurden spätestens um 8.00 Uhr Ortszeit Dublin bekannt gegeben. Die Abwicklung dieser Vorgänge nach Erhalt dieser Informationen bestimmt sich nach der Dienstgüte, die Sie mit dem für Sie tätigen Auszahlung verbleibender Barmittel durch die Registrierstelle der aufnehmenden an die eingetragenen Aktionäre Nicht im amtlichen irischen Aktionärsregister eingetragene Aktionäre haben die betreffenden Zahlungen nach Massgabe der mit ihrem Makler, Depotverwalter oder dem Zentralverwahrer vereinbarten Dienstgüte unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt erhalten Montag, 3. November 2014 Freitag, 7. November Die amtlichen se für die Zusammenlegungen der in Luxemburg ansässigen wurden mit einer Genauigkeit von 7 Stellen hinter dem Komma angegeben.

5 2H. Die folgende zusammenlegung wurde am Montag, dem 13. April 2015, wirksam Übertragender ishares Euro Inflation Link Bond CSBILE IE00B3VTQ April Aufnehmender ishares Euro Inflation Linked Government Bond IBCI IE00B0M62X April Die wichtigsten die obigen zusammenlegungen betreffenden Termine Der aufnehmende, der mit deutscher ISIN an der Frankfurter Börse notiert war, wurde an der Frankfurter Börse nun mit der irischen ISIN notiert. Außerdem wurden unter Vermittlung der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, die an deutsche Inhaber-Sammelzertifikate (mit deutscher ISIN) gekoppelten Anlegeranteile am aufnehmenden gegen e am aufnehmenden (mit irischer ISIN) umgetauscht. Wegen weiterer Einzelheiten zu den deutschen ISIN-Änderungen verweisen wir hier auf Abschnitt 3 und wegen weiterer Informationen über das Verhältnis von Notierungen, Handelslinien, ISINs und sonstigen Wertpapierkennungen auf Abschnitt 4. Montag,10. November 2014 Letzter Börsen- und Handelstag bzgl. des übertragenden Freitag, 10. April 2015 se, die nach Bewertungen des übertragenden und des aufnehmenden berechnet wurden Datum und Uhrzeit des Inkrafttretens der zusammenlegungen Der übertragende wurde an den betreffenden Börsen dauerhaft aus der Notierung genommen und danach Freitag, 10. April 2015 Zu den in den prospekten angegebenen Montag, 13. April 2015 um 8:00 Uhr Ortszeit Dublin Beginn des Handels mit den neuen en des aufnehmenden Informationen zu diesen Vorgängen werden spätestens um 8:00 Uhr Ortszeit Dublin bekannt gegeben. Die Abwicklung dieses Vorgangs nach Erhalt dieser Informationen bestimmt sich nach der Dienstgüte, die Sie mit dem für Sie tätigen Auszahlung verbleibender Barmittel durch die Registrierstelle der aufnehmenden an die eingetragenen seigner Nicht im amtlichen irischen seignerregister eingetragene seigner erhalten die betreffenden Zahlungen nach Maßgabe der mit ihrem Makler, Depotverwalter oder dem Zentralverwahrer vereinbarten Dienstgüte unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt. Montag, 13. April 2015 Freitag, 17. April I. Die folgenden zusammenlegungen werden am Montag, dem 6. Juli 2015, wirksam Übertragender ishares MSCI Australia B ishares MSCI South Africa B CSAU IE00B5V70487 CSZA IE00B4ZTP März 2015 Aufnehmender $44 ishares MSCI Australia $14 ishares MSCI South Africa SAUS IE00B5377D42 SRSA IE00B52XQP März 2015 $618 $23 Die wichtigsten die obigen zusammenlegungen betreffenden Termine ishares MSCI Australia, der bis dahin mit deutscher ISIN an der Frankfurter Börse notierte, wird an der Frankfurter Börse fortan mit der irischen ISIN notiert. Außerdem werden unter Vermittlung der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, die an deutsche Inhaber- Sammelzertifikate (mit deutsche ISIN) gekoppelten Anlegeranteile am aufnehmenden gegen e am aufnehmenden (mit irischer ISIN) umgetauscht. Wegen weiterer Einzelheiten zu den deutschen ISIN-Änderungen verweisen wir hier auf Abschnitt 3 und wegen weiterer Informationen über das Verhältnis von Notierungen, Handelslinien, ISINs und sonstigen Wertpapierkennungen auf Abschnitt 4. ishares MSCI South Africa, der bis dahin mit deutscher ISIN an der Frankfurter Börse notierte, wird an der Frankfurter Börse fortan mit der irischen ISIN notiert. Außerdem werden unter Vermittlung der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, die an deutsche Inhaber- Sammelzertifikate (mit deutscher ISIN) gekoppelten Anlegeranteile am aufnehmenden gegen e am aufnehmenden (mit irischer ISIN) umgetauscht. Wegen weiterer Einzelheiten zu den deutschen ISIN-Änderungen verweisen wir hier auf Abschnitt 3 und wegen weiterer Informationen über das Verhältnis von Notierungen, Handelslinien, ISINs und sonstigen Wertpapierkennungen auf Abschnitt 4. Montag, 13. Oktober 2014 Montag, 15. Juni 2015 Letzter Börsen- und Handelstag bzgl. der übertragenden Freitag, 3. Juli 2015 se, die nach Bewertungen der übertragenden und der aufnehmenden berechnet wurden Datum und Uhrzeit des Inkrafttretens der zusammenlegungen Die übertragenden werden an den betreffenden Börsen dauerhaft aus der Notierung genommen und danach Freitag, 3. Juli 2015 Zu den in den prospekten angegebenen Montag, 6. Juli 2015, um 8:00 Uhr Ortszeit Dublin Beginn des Handels mit den neuen en der aufnehmenden Weitere Informationen zu den Vorgängen werden bis 8:00 Uhr Ortszeit Dublin veröffentlicht. Die Abwicklung dieser Vorgänge nach Erhalt dieser Informationen bestimmt sich nach dem Service-Level, das Sie mit dem für Sie tätigen Broker, Depotverwalter oder dem Zentralverwahrer vereinbart haben. Restbarzahlungen durch die Registrierstelle der aufnehmenden an die eingetragenen seigner Nicht im amtlichen irischen seignerregister eingetragene seigner erhalten die betreffenden Zahlungen nach Maßgabe der mit ihrem Broker, Depotverwalter oder dem Zentralverwahrer vereinbarten Service-Level unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt. Montag, 6. Juli 2015 Freitag, 10. Juli 2015

6 3. Änderungen bezüglich der Notierung und der Settlement-Struktur in Deutschland Die meisten in Irland ansässigen ishares- sind über deutsche Inhaber-Sammelzertifikate, die deutsche ISINs haben, anstatt mit ihren irischen ISINs gekennzeichnet zu sein, an der Frankfurter Börse notiert. Wenn ein an einer Zusammenlegung beteiligter, aufnehmender in Deutschland in der genannten Art notiert wird, ist es effizienter, ihn in Vorbereitung auf die zusammenlegung von einer Zwei-ISIN-Struktur in eine Ein-ISIN-Struktur zu überführen. Als Folge dieser ISIN-Umstellungen wurden alle Aktien an dem betreffenden, übertragenden an dem jeweiligen Datum des Inkrafttretens der zusammenlegung gegen Aktien an den jeweiligen, aufnehmenden mit irischen ISINs umgetauscht, darunter auch die an der Frankfurter Börse gehandelten Beteiligungen. Die ISIN-Umstellungen umfassen die folgenden Maßnahmen: Am Datum des Inkrafttretens der ISIN-Umstellung: Eins-gegen-Eins-Umtäusche der zum Nachweisstichtag (Record Date) der ISIN- Umstellung bestehenden Beteiligungen der Anleger in Gestalt von deutschen Inhaber-Sammelzertifikaten (mit deutschen ISINs) gegen scheine an den ishares- (mit irischen ISINs) vermittelt durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main Notierung der von der Umstellung betroffenen ishares- an der Frankfurter Börse mit ihren irischen ISINs (am Datum des Inkrafttretens der ISIN-Umstellung vor Handelsbeginn) Herausnahme der zu den ishares- gehörenden Inhaber-Sammelzertifikaten (mit deutschen ISINs) aus der Notierung an der Frankfurter Börse (am Datum des Inkrafttretens der ISIN-Umstellung vor Handelsbeginn) Vornahme von Änderungen an der WKN und den Kennungen, die für die deutschen Notierungen der verwendet wurden (für weitere Informationen über die für die ishares- verwendeten Wertpapierkennungen wird hier auf den nachfolgenden Abschnitt 4 verwiesen). Bitte beachten Sie, dass weder die Ticker der Frankfurter Börse noch die Bloomberg-Ticker für die Frankfurter Notierungen noch die RICs für die Frankfurter Notierungen eine Veränderung als eine Folge der besagten ISIN-Umstellungen erfahren haben. Bitte beachten Sie, dass die Basis-, Handels- und Settlementwährungen der jeweiligen ETFs nicht von den ISIN-Umstellungen betroffen wurden. Weitere Informationen zum Thema Währungen finden Sie unten im Abschnitt 4. Einige der von der Umstellung betroffenen ishares- wurden zuvor an regionalen deutschen Börsen mit ihren irischen ISINs notiert. Diesen Notierungen wurden Börsenticker zugewiesen. Zum Datum des Inkrafttretens der ISIN-Umstellung wurden diese Börsenticker entsprechend der Börsenticker der Frankfurter Börse geändert, die zuvor für den Handel mit den deutschen ISINs verwendet wurden und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der ISIN-Umstellung für den Handel mit den irischen ISINs an der Frankfurter Börse verwendet wurden. Ermöglichung des Settlement der irischen ISINs und der entsprechenden deutschen WKNs der ishares- vermittelt durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, und zwar ab dem Datum des Inkrafttretens der ISIN-Umstellung Schließung des Inhaber-Sammelzertifikate-Programms bezüglich der jeweiligen deutschen ISINs

7 In Abschnitt 6C finden Sie Informationen zur steuerlichen Behandlung dieser ISIN-Umstellungen. Die besagten Änderungen bezüglich der Notierungs- und Settlement-Struktur traten in drei Blöcken zu drei verschiedenen Daten in Kraft. Die ISIN-Umstellungen für die in Abschnitt 2C aufgeführten aufnehmenden mit deutscher ISIN erfolgte am Montag, dem 11. August 2014, für die in den Abschnitten 2F und 2G aufgeführten aufnehmenden am Montag, dem 13. Oktober 2014, für den in Abschnitt 2H benannten aufnehmenden sowie für den in Abschnitt 2I an erster Stelle aufgeführten aufnehmenden erfolgte die ISIN-Umstellung am Montag, dem 10. November Die ISIN-Umstellung für den in Abschnitt 2I an zweiter Stelle aufgeführten aufnehmenden wird am 15. Juni 2015 erfolgen. Weitere wirksam gewordene ISIN-Umstellungen betrafen, die in keinem Zusammenhang zu zusammenlegungen stehen. 17 3A. Die folgenden ISIN-Umstellungen wurden am Montag, dem 11. August 2014 wirksam Nachweisstichta g und Letzter Handelstag der Deutsches Notierungsdatum für IE ISIN Alte Kennungen in Deutschland Kennung für Neue Kennungen in Deutschland ISIN IE ISIN Kennung für IE ISIN in Deutschland ishares MSCI Japan Small Cap (Dist) 9 8. August August 2014 DE000A0RFEC9 A0RFEC B5ZN9G7 IE00B2QWDY88 A0Q1YX BPBFMS0 ishares MSCI Europe (Acc) ishares Core MSCI World 8. August August 2014 DE000A0YBR20 A0YBR2 B4TSV43 IE00B4K48X80 A0RPWG BPBFLD8 8. August August 2014 DE000A0YBR38 A0YBR3 B4RCKJ5 IE00B4L5Y983 A0RPWH B91LRF8 3B. Die folgenden ISIN-Umstellungen wurden am Montag, dem 13. Oktober 2014 wirksam ishares MSCI EMU Large Cap ishares MSCI EMU Mid Cap Nachweisstichtag und Letzter Handelstag der Deutsches Notierungsdatum für IE ISIN Alte Kennungen in Deutschland Kennung für Neue Kennungen in Deutschland ISIN IE ISIN in Deutschland Kennung für IE ISIN in Deutschland 10. Oktober Oktober 2014 DE000A1W4V93 A1W4V9 BDFMGR0 IE00BCLWRF22 A1W37Z BQSV6L9 10. Oktober Oktober 2014 DE000A1W4WA3 A1W4WA BDFMGW5 IE00BCLWRD08 A1W370 BR17B72 ishares $ TIPS 10. Oktober Oktober 2014 DE000A0LGQF7 A0LGQF B1S49C5 IE00B1FZSC47 A0LGP8 BR17B38 ishares S&P 500 (Dist) Oktober Oktober 2014 DE IE B7JX4B7 ishares MSCI World (Dist) Oktober Oktober 2014 DE000A0HGZR1 A0HGZR B0ZLQP4 IE00B0M62Q58 A0HGV0 B297PF5 ishares MSCI Emerging Markets 10. Oktober Oktober 2014 DE000A0HGZT7 A0HGZT B0ZLQT8 IE00B0M63177 A0HGWC B24FXW7 (Dist) 20 3C. Die folgenden ISIN-Umstellungen wurden am Montag, dem 10. November 2014 wirksam ishares Euro Inflation Linked Government Bond ishares MSCI Australia Nachweisstichtag und Letzter Handelstag der Deutsches Notierungsdatum für IE ISIN Alte Kennungen in Deutschland Kennung für Neue Kennungen in Deutschland ISIN IE ISIN Kennung für IE ISIN in Deutschland 7. November November 2014 DE000A0HG2S8 A0HG2S B0ZM077 IE00B0M62X26 A0HGV1 BR17B49 7. November November 2014 DE000A1C2Y78 A1C2Y7 B4MM2S3 IE00B5377D42 A0YJ80 B4ZJ429 ishares MSCI Europe UCITS ETF (Dist) November November 2014 DE000A0M5X28 A0M5X2 B29J948 IE00B1YZSC51 A0MZWQ B28XX05 ishares Euro High Yield Corporate Bond ishares $ High Yield Corporate Bond ishares Core Euro Corporate Bond 7. November November 2014 DE000A1C8QT0 A1C8QT B5SFCC7 IE00B66F4759 A1C3NE BR17B61 7. November November 2014 DE000A1J0ZA1 A1J0ZA B7KNQ21 IE00B4PY7Y77 A1H5UN BR17B50 7. November November 2014 DE000A0RM454 A0RM45 B4N3PV9 IE00B3F81R35 A0RGEP BPBC2M5 9 Vorher ishares MSCI Japan SmallCap (Inc). Wurde am 6. Oktober 2014 umbenannt. 17 zusammenlegungen die Tatsache, dass die ISINs für umgestellt wurden, die nicht in Zusammenhang mit bereits bekannt gegebenen zusammenlegungen stehen, lässt keinerlei Rückschlüsse auf zusammenlegungen zu, die den Anlegern gegebenenfalls in der Zukunft vorgeschlagen werden. 18 Vorher ishares S&P 500 (Inc). Wurde am 6. Oktober 2014 umbenannt. 19 Vorher ishares MSCI World (Inc). Wurde am 6. Oktober 2014 umbenannt. 20 Vorher ishares MSCI Emerging Markets (Inc). Wurde am 6. Oktober 2014 umbenannt. 21 Vorher ishares MSCI Europe (Inc). Wurde am 6. Oktober 2014 umbenannt.

8 3D. Die folgende ISIN-Umstellung wird am Montag, dem 15. Juni 2015, wirksam Am Mittwoch, dem 27. Mai 2015, stimmten die Anleger zwei zusätzlichen zusammenlegungen zu (weitere Einzelheiten siehe Abschnitt 2I). Im Rahmen der Zusammenlegungen muss einer der beiden aufnehmenden vor dem Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung in eine Ein-ISIN-Struktur überführt werden. Alte Kennungen in Deutschland Kennung für ISIN Neue Kennungen in Deutschland IE ISIN Kennung für IE ISIN in Deutschland ishares MSCI South Africa DE000A1C2Y94 A1C2Y9 B4Z09V6 IE00B52XQP83 A0YJ8Y B4Z09V6 4. Wertpapierkennungen, Handelslinien, Ticker und Währungen Weder haben die Basiswährungsänderungen, zusammenlegungen und Umstellungen der deutschen ISINs zwingend eine Auswirkung auf die Währung, in der die Aktien der Anleger von ihren jeweiligen Maklern / Depotverwaltern / sonstigen Vermittlern angegeben werden, noch muss sich zwingend eine Auswirkung auf die Möglichkeit der Anleger ergeben, auf einer bestimmten Handelslinie bezüglich des betreffenden ishares- an einer bestimmten Börse zu handeln. Je nachdem, in welcher Art und Weise die Makler / Depotverwalter / sonstigen Vermittler die Basiswährungsänderungen, zusammenlegungen und Umstellungen der deutschen ISINs umgesetzt haben, können sich für die Anleger allerdings unerwartete Veränderungen ergeben. Die in diesem Abschnitt erteilten Informationen sind als ein allgemeiner Überblick gedacht, weshalb Aktionäre die bei ihnen vorliegenden, konkreten Umstände jeweils mit ihren Maklern / Depotverwaltern / sonstigen Vermittlern erörtern sollten, bevor sie wie auch immer weiter tätig werden. Bei den ISINs handelt es sich um unverwechselbare Wertpapierkennungen, die es auch für die ishares- gibt. Manche der in Irland ansässigen ishares- sind über deutsche Inhaber-Sammelzertifikate wie näher in dem obigen Abschnitt 3 beschrieben an der Frankfurter Börse notiert; diese ishares- weisen für ihre deutschen Notierungen deutsche ISINs auf. Alle sonstigen ishares-, darunter auch die in Irland ansässigen ishares-, die nicht nach dem System der deutschen Inhaber-Sammelzertifikate funktionieren, haben jeweils lediglich eine ISIN. Verschiedene Wertpapierkennungen können unterschiedlich strukturiert sein, wobei eine Mehrheit von Kennungen gegebenenfalls zu einer einzigen ISIN führt: Handelskennungen, darunter Börsenticker, Bloomberg-Ticker und RICs: Diese beziehen sich auf eine konkrete Handelslinie eines Wertpapiers in einer bestimmten Währung an einer bestimmten Börse. Sämtliche in Irland und Luxemburg ansässigen ishares- sind/waren an einer Mehrzahl von Börsen und meist auch in mehr als einer Währung notiert. Jede einzelne dieser Notierungen weist/wies eine andere Kennung auf, alle beziehen sich jedoch auf dieselbe ISIN (bzw. auf die deutsche ISIN für deutsche Notierungen bestimmter ishares- mit Sitz in Irland). Beispielsweise bestehen für den ishares Core S&P Notierungen an 5 verschiedenen Börsen in 3 verschiedenen Währungen, die sich sämtlich auf dieselbe ISIN beziehen. Jede dieser Notierungen hat einen unverwechselbaren Bloomberg-Ticker und eine eindeutige RIC, es gibt jedoch nur 5 verschiedene Börsenticker, da derselbe Ticker CSPX derzeit für die Notierung in USD an der Londoner Börse (London Stock Exchange) und für die Notierung in EUR an der Börse NYSE Euronext Amsterdam verwendet wird. Settlement-Kennungen, darunter Kennungen, WKNs und Valoren: Diese verweisen auf den jeweiligen Zentralverwahrer ( CSD - Central Securities Depository), bei dem ein Wertpapier verwahrt wird und über den Käufe und Verkäufe abgerechnet werden. Hier soll erneut der ishares Core S&P 500 als Beispiel herangezogen werden: Jede der 6 Notierungen hat ihre eigene Kennung, die deutsche Notierung hat eine WKN und die schweizerische Notierung einen Valor. Jede dieser Kennungen ermöglicht ein Settlement in der betreffenden Währung bei dem einschlägigen CSD, wobei jeder Kennung ein Preis in der betreffenden Währung zugeordnet ist. Für keinen der in diesem Dokument erwähnten ishares- werden wegen den in den maßgeblichen Indizes inhärenten Währungsrisiken Kursabsicherungsgeschäfte getätigt. Diese die ishares- betreffenden Währungsrisiken spiegeln lediglich die Währungen wider, in denen die den zu Grunde liegenden Kapitalanlagen (Aktien oder Anleihen) vorliegen. Selbst dann, wenn die zusammenlegungen, Basiswährungsänderungen oder Umstellungen der deutschen ISINs ihren Makler / Depotverwalter / sonstigen Vermittler dazu veranlasst haben sollten, die Währung zu ändern, in der ihre Aktien angegeben werden, haben sich die Währungsrisiken für sie nicht verändert, da die den ishares- zu Grunde liegenden Beteiligungen sich nicht geändert haben. Beachten Sie außerdem, dass die mit Ihrer Beteiligung an einem ishares- verknüpften Wechselkursrisiken unabhängig von der für den, an dem Sie beteiligt sind, angegebenen Währung jeweils identisch ist. Zum Beispiel unterliegen Sie bei den EUR-, GBP- und USD-Erscheinungsformen des ishares Core S&P 500 stets dem den US-Wertpapieren anhaftenden Risiko und der Bewertung des US-Dollars. Zur Vereinfachung soll hier im Sinne eines Beispiels die Lage eines vom Euro ausgehenden Anlegers betrachtet werden: Das Halten von in EUR angegebenen anteilen führt dazu, dass der Aktionär dem USD-Währungsrisiko ausgesetzt ist, weil der in EUR angegebene skurs sich mit den Schwankungen im EUR-USD-Wechselkurs und mit den Wertveränderungen des -eigenen Anlagekapitals ändert. Das Halten von in USD angegebenen anteilen führt dazu, dass der Aktionär den Schwankungen des EUR-USD-Wechselkurses ausgesetzt ist, denn obwohl der in USD angegebene anteilskurs sich nur bei Wertänderungen der -eigenen Aktienanlagen ändert, wird der Aktionär EUR verkaufen und USD kaufen müssen, um Aktien an dem ishares- erwerben zu können. Wenn die Beteiligung eines Anlegers an einem ishares- zum Beispiel einer anderen Kennung gegenüber gestellt wird als derjenigen, in der der Anleger diese wiedergegeben sehen würde, ist es den Depotverwaltern / Maklern / sonstigen Vermittlern in den meisten Fällen möglich, die Beteiligung von einer Kennung in eine andere zu überführen, vorausgesetzt die ISIN bleibt unverändert. Bitte wenden Sie sich für solche Änderungen an Ihren Depotverwalter / Makler / sonstigen Vermittler.

9 5. Kosten der Änderungen Sämtliche mit den zusammenlegungen, Basiswährungsänderungen, Referenzindexänderungen und deutschen ISIN-Umstellungen verbundenen Rechts-, Verwaltungs- und Beratungskosten sowie Umsatzsteuern/-abgaben, die direkt den anfallen, wurden bzw. werden von BlackRock getragen. BlackRock deckt auch seine eigenen Kosten ab. Darüber hinaus werden für den Fall, dass eine Neuausrichtung eines Wertpapier-Portfolios eines erforderlich geworden ist / werden sollte, um diesen in geeigneter Weise für die Zusammenlegungen oder die Referenzindexänderungen zu strukturieren, die mit der besagten Neuausrichtung des/der betreffenden verbundenen Portfolio-Transaktionskosten (zum Beispiel Maklerprovisionen oder Umsatzsteuern bzw. -abgaben) ebenfalls von BlackRock getragen. Außerdem haben die Gesellschaften BlackRock Asset Management Ireland Limited und BlackRock (Luxembourg) S.A. den Schweizer Effektenhändlern die im Zusammenhang mit den zusammenlegungen erhobene Schweizer Wertpapier-Umsatzabgabe zu erstatten, sodass Aktionäre / scheininhaber, die Aktien / scheine an den übertragenden in Schweizer Wertpapierdepots halten, diese Kosten nicht tragen müssen. Aktionäre / scheininhaber sollten die zusammenlegungsanzeigen schnellstmöglich an ihren schweizerischen Depotverwalter weiterleiten. Schweizer Effektenhändler, die der schweizerischen Wertpapier-Umsatzabgabe in Bezug auf zusammenlegungen unterliegen, sollten ein ausgefülltes Erstattungsantragsformular sowie sämtliche sonst erforderlichen Dokumente einreichen, darunter sämtliche etwa erforderlichen Belege zur Begründung des Antrags (insbesondere eine Bestätigung, dass der Schweizer Effektenhändler die anfallende schweizerische Wertpapier-Umsatzabgabe über die von BlackRock zu leistende Erstattung hinaus keiner anderen Partei in Rechnung stellen wird), wobei der Erstattungsantrag bei BlackRock bis Mittwoch, den 8. Oktober 2014 (gilt für die in den obigen Abschnitten 2B, 2C & 2D aufgeführten zusammenlegungen), eingegangen sein musste, damit die Erstattung der schweizerischen Wertpapier-Umsatzabgabe erfolgen konnte. Für die in den obigen Abschnitten 2F & 2G aufgeführten zusammenlegungen musste BlackRock dieses Formular bis spätestens Mittwoch, den 3. Dezember 2014, erhalten haben, um die Schweizer Wertpapier-Umsatzabgabe zu erstatten. Im Zusammenhang mit der Erstattung der Schweizer Wertpapier-Umsatzabgabe für die in Abschnitt 2H aufgeführten zusammenlegungen galt Mittwoch, der 13. Mai 2015, als Eingangsschluss für die entsprechenden Formulare. Im Zusammenhang mit der Erstattung der Schweizer Wertpapier-Umsatzabgabe für die in Abschnitt 2I aufgeführten zusammenlegungen gilt Donnerstag, der 6. August 2015, als Eingangsschluss für der entsprechenden Formulare. BlackRock ist nur dann zur Erstattung verpflichtet, wenn ein ausgefülltes Erstattungsantragsformular zusammen mit sämtlichen erforderlichen Dokumenten bis Mittwoch, den 8. Oktober 2014 (gilt für die in den Abschnitten 2B, 2C und 2D aufgeführten zusammenlegungen), beziehungsweise bis Mittwoch, den 3. Dezember 2014 (gilt für die in den Abschnitten 2F und 2G aufgeführten zusammenlegungen), beziehungsweise bis Mittwoch, den 13. Mai 2015 (gilt für die im Abschnitt 2H aufgeführte zusammenlegung) eingereicht wurde beziehungsweise bis Donnerstag, den 6. August 2015 (gilt für die im Abschnitt 2I aufgeführte zusammenlegung), eingereicht wird. Schweizer Effektenhändler können sich wegen des Erstattungsantragsformulars unter der E- Mail-Adresse isharesstt@blackrock.com an BlackRock wenden. 6. Steuerliche Auswirkungen für die Aktionäre / scheininhaber 6A. Für sinhaber der in Irland ansässigen, übertragenden (vgl. hierzu die obigen Abschnitte 2B, 2C, 2D, 2G, 2H & 2I) BlackRock hat sich in dem Hoheitsgebiet, in dem die übertragenden eingetragen sind, steuerlich beraten lassen. Informationen zu den steuerlichen Auswirkungen der zusammenlegungen finden Sie in der Anlegerbenachrichtigung, die auf den Produktseiten der übertragenden verfügbar sind, nämlich unter Bitte beachten Sie, dass die in der Anlegerbenachrichtigung hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der zusammenlegungen enthaltenen Informationen nicht erschöpfend sind und keine rechtliche oder steuerliche Beratung darstellen. Die steuerlichen Auswirkungen der zusammenlegungen können je nach Ihrem steuerlichen Status und den im Land Ihres Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes geltenden Gesetzen unterschiedlich sein. Wegen der steuerlichen Auswirkungen der zusammenlegungen sollten Sie die für Sie berufsmässig tätigen Berater konsultieren. Bei den übertragenden und aufnehmenden handelt es sich überwiegend um thesaurierende (es gibt einen aufnehmenden, bei dem es sich um einen ausschüttenden handelt, nämlich den ishares MSCI Japan SmallCap UCITS ETF (Dist) 9 ). Im Zusammenhang mit einer solchen zusammenlegung werden Privatpersonen und bestimmte andere Arten von Anlegern (mit Wohnsitz in bestimmten Ländern) auf der Grundlage des im Geschäftsjahr akkumulierten Ertrags eines besteuert, wenn sie zum Ende des Geschäftsjahrs des betreffenden in diesen investiert waren. Zu den Ländern, in denen diese Art der steuerlichen Behandlung stattfindet, gehören Österreich, Deutschland, die Schweiz und Großbritannien. Die Heranziehung dieser Besteuerungsgrundlage wirkt sich dahingehend aus, dass dann, wenn sich eine zusammenlegung zeitlich nicht in genauer Übereinstimmung mit dem Geschäftsjahr des aufnehmenden durchführen lässt, es tatsächlich zu einer Besteuerung der Einkünfte der Anleger sowohl aus dem übertragenden als auch aus dem aufnehmenden kommen kann. Auf Grund der Daten des Inkrafttretens der zusammenlegungen kann es zu einem Zeitraum der Doppelbesteuerung der sich ergebenden Erträge kommen, allerdings sollten die Anleger die für sie tätigen Steuerberater konsultieren, was die sich für sie ergebenden Implikationen angeht. 6B. Für scheininhaber an den in Luxemburg-ansässigen, übertragenden (vgl. den obigen Abschnitt 2F) BlackRock hat sich in dem Hoheitsgebiet, in dem die übertragenden eingetragen sind, steuerlich beraten lassen. Informationen zu den steuerlichen Auswirkungen der zusammenlegungen finden Sie in den Anlegerbenachrichtigungen, die auf den Produktseiten der übertragenden verfügbar sind, nämlich unter Bitte beachten Sie, dass die in den Anlegerbenachrichtigungen hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der zusammenlegungen enthaltenen Informationen nicht erschöpfend sind und keine rechtliche oder steuerliche Beratung darstellen. Die steuerlichen Auswirkungen der zusammenlegungen können je nach Ihrem steuerlichen Status und den im Land Ihres Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes geltenden Gesetzen unterschiedlich sein. Investoren mit steuerlichem Sitz in Deutschland sollten im Rahmen dieser grenzübergreifenden Zusammenlegungen beachten, dass dieser Vorgang im deutschen Steuerrecht als Tausch gilt. Wegen der steuerlichen Auswirkungen der zusammenlegungen sollten Sie die für Sie berufsmässig tätigen Berater konsultieren. 9 Vorher ishares MSCI Japan SmallCap (Inc). Wurde am 6. Oktober 2014 umbenannt.

10 Sowohl bei den übertragenden als auch bei den übernehmenden handelt es sich um thesaurierende. Im Zusammenhang mit einer solchen zusammenlegung werden Privatpersonen und bestimmte andere Arten von Anlegern (mit Wohnsitz in bestimmten Ländern) auf der Grundlage des im Geschäftsjahr akkumulierten Ertrags eines besteuert, wenn sie zum Ende des Geschäftsjahrs des betreffenden in diesen investiert waren. Zu den Ländern, in denen diese Art der steuerlichen Behandlung stattfindet, gehören Österreich, Deutschland, die Schweiz und Großbritannien. Die Heranziehung dieser Besteuerungsgrundlage wirkt sich dahingehend aus, dass dann, wenn sich eine zusammenlegung zeitlich nicht genau zum Anfang des Geschäftsjahres des übernehmenden durchführen lässt, es tatsächlich zu einer Besteuerung der Einkünfte der Anleger sowohl aus dem übertragenden als auch aus dem übernehmenden kommen kann. Der in Aussicht genommene Stichtag der zusammenlegungen zu einem Zeitraum einer Doppelbesteuerung der besagten Einkünfte (bei denen es sich um Einkünfte im Zeitraum vom 1. Juni 2014 bis zum Datum des Inkrafttretens handeln wird) fuehren. BlackRock ist der Ansicht, dass signifikante Auswirkungen nicht zu erwarten sind oder die nichtsteuerlichen Vorteile überwiegen werden (selbst im Falle betroffener Investoren), kann aber nicht für die Abwägung aller Aspekte garantieren. Den Anlegern wird jedoch empfohlen, hinsichtlich der sie betreffenden Auswirkungen ihre jeweiligen Steuerberater zu konsultieren. 6C. Änderungen bezüglich der Notierungs- und Settlement-Struktur (siehe Abschnitt 3) BlackRock ist in Rücksprache mit deutschen Steuerexperten nicht der Ansicht, dass die ISIN-Umstellungen für deutsche Investoren steuerpflichtige Ereignisse darstellen. Die mit denselben ishares- verbundenen wirtschaftlichen Rechte bleiben gleich und die Vereinigung aller Beteiligungen unter einer irischen ISIN für jeden ishares- kann daher in diesem Fall nicht als Transaktion angesehen werden. Die Umstellungen wurden seitens WM Datenservice als steuerneutral eingestuft. BlackRock ist des Weiteren nicht der Ansicht, dass die Umstellung an sich ein steuerpflichtiges Ereignis darstellt, das im Falle der Aufnahme in die Geschäftsbücher eines Schweizerischen Effektenhändlers zur Zahlung der Schweizerischen Erwerbssteuer verpflichtet. Die mit den beiden ISINs verbundenen wirtschaftlichen Rechte blieben gleich und die Vereinigung aller Beteiligungen unter einer irischen ISIN für jeden ishares- umfasste keine Neuausgabe von Beteiligungen der ishares-. BlackRock hat gegenwärtig jedoch nicht die Absicht, einen Steuerentscheid von der Eidgenössischen Steuerverwaltung in dieser Sache anzufordern. 7. Plant BlackRock für die Zukunft in Bezug auf andere Zusammenlegungen oder Veränderungen? Wir überprüfen fortlaufend unsere Produktpalette, um sicherzustellen, dass sie den sich ändernden Bedürfnissen der Kunden angepasst ist. Unsere Bemühungen konzentrieren sich darauf, unseren Kunden eine breite und reiche Palette an Lösungen anzubieten, innerhalb derer sie sich leicht zurechtfinden und die es ihnen ermöglicht, ihre Anlagestrategie in die Tat umzusetzen. Informationen zu zukünftigen Zusammenführungen und anderen Änderungen in Bezug auf ishares- werden Investoren im Einklang mit den jeweils anzuwendenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften ordnungsgemäß mitgeteilt.

11 Rechtliche Informationen BlackRock Advisors (UK) Ltd. ist durch die britische Financial Conduct Authority ( FCA ) zugelassen und beaufsichtigt Geschäftssitz: 12 Throgmorton Avenue, London, EC2N 2DL, England, Tel. +44 (0) Die irischen ishares, die in diesem Dokument erwähnt werden, sind Teilfonds der ishares plc, ishares II plc, ishares III plc, ishares IV plc, ishares V plc, ishares VI plc beziehungsweise der ishares VII plc. Diese sind offene Investmentgesellschaften mit variablem Kapital in Form eines Dachfonds mit getrennter Haftung ihrer Teilfonds aufgesetzt unter dem Irischen Gesetz und authorisiert von der Aufsichtsbehörde. Bitte beachten Sie, dass BlackRock nicht in der Lage ist, und auch nicht die Absicht hat, rechtlich, steuerrechtlich oder regulatorisch zu beraten. Der Inhalt dieses Dokuments dient nur zu Informationszwecken und BlackRock garantiert nicht die Richtigkeit der vorliegenden Informationen. Alle Aussagen entsprechen den Ansichten von BlackRock zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Die zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht als rechtliche, steuerrechtliche oder regulatorische Beratungen oder als Empfehlungen für die Eignung der ishares- Produkte für bestimmte Investoren anzusehen. Jeder Investor sollte vor dem Kauf von Beteiligungen rechtliche, steuerrechtliche und Anlageberatung in Anspruch nehmen. Für Anleger in Österreich Die in diesem Dokument beschriebenen wurden für ein öffentliches Angebot in Österreich registriert. Die Verkaufsprospekte der Gesellschaften, das Dokument mit den wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document) und andere Dokumente sowie die Jahres- und Halbjahresberichte wurden in Österreich veröffentlicht und sind kostenlos bei der UniCredit Bank AG, Zweigniederlassung Wien, Julius Tandler-Platz 3, 1090 Wien, der Zahl- und Informationsstelle in Österreich und auf der Website erhältlich. Eine Entscheidung für eine Anlage darf ausschließlich auf der Grundlage der Informationen erfolgen, die im Verkaufsprospekt der Gesellschaft, im Dokument mit wesentlichen Anlegerinformationen und im letzten Halbjahresbericht bzw. ungeprüften Zwischenabschluss und/oder im letzten Jahresbericht bzw. geprüften Jahresabschluss enthalten sind. Die Anleger sollten die im Dokument mit wesentlichen Anlegerinformationen und im Verkaufsprospekt der Gesellschaft erläuterten fondsspezifischen Risiken lesen. Die Gesellschaften beabsichtigen, bei allen Teilfonds die Anforderungen für eine Behandlung als Reporting zu erfüllen. Daher verfügen die Gesellschaften über einen steuerlichen Vertreter in Österreich, der einmal jährlich die ausschüttungsgleichen Erträge berechnet und mit der Österreichischen Kontrollbank eine elektronische Steuererklärung einreicht. Die Einhaltung dieser Anforderungen kann jedoch für die Zukunft nicht garantiert werden. Die Gesellschaften behalten sich vor, ihren Status als Reporting aufzugeben und keine Steuerunterlagen einzureichen. Für Anleger in Deutschland Der Verkaufsprospekt, das Dokument mit den wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document) sowie die Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos bei der Commerzbank Kaiserplatz, Frankfurt am Main, Deutschland, erhältlich. Die Gesellschaften beabsichtigen, bei allen Teilfonds die Anforderungen für eine Behandlung als sogenannter transparenter nach Artikel 2 und 4 des deutschen Investmentsteuergesetz (InvStG) zu erfüllen. Die Einhaltung dieser Anforderungen kann jedoch nicht garantiert werden. Die Gesellschaften behalten sich vor, ihren Status als transparenter aufzugeben und die erforderlichen Veröffentlichungen nicht vorzunehmen. Eine Entscheidung für eine Anlage darf ausschließlich auf der Grundlage der Informationen erfolgen, die im Verkaufsprospekt der Gesellschaft, im Dokument mit wesentlichen Anlegerinformationen und im letzten Halbjahresbericht bzw. ungeprüften Zwischenabschluss und/oder im letzten Jahresbericht bzw. geprüften Jahresabschluss enthalten sind. Die Anleger sollten die im Dokument mit wesentlichen Anlegerinformationen und im Verkaufsprospekt der Gesellschaft erläuterten fondsspezifischen Risiken lesen. Bitte beachten Sie, dass sich wichtige Informationen zu ishares VII im aktuellen Verkaufsprospekt und anderen Dokumenten finden, die kostenlos bei der Zahlstelle Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, erhältlich sind. Für Anleger in der Schweiz BlackRock Asset Management Schweiz AG, Bahnhofstrasse 39, CH-8001 Zürich, fungiert als Schweizer Vertreter und JPMorgan Chase Bank, National Association, Columbus, Niederlassung Zürich, Dreikönigstrasse 21, 8002 Zürich, ist die Zahlstelle des in der Schweiz. Der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen die Satzung sowie die jüngsten sowie sämtliche früheren Jahres und Halbjahresberichte des sind kostenlos beim Schweizer Vertreter erhältlich. Die Anleger sollten die in den wesentlichen Anlegerinformationen und im Prospekt erläuterten fondsspezifischen Risiken lesen. Risikohinweise Der Anlagewert sämtlicher ishares kann Schwankungen unterworfen sein und Anleger erhalten ihren Anlagebetrag möglicherweise nicht zurück. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung und bietet keine Garantie für einen Erfolg in der Zukunft. Anlagerisiken aus Kurs- und Währungsverlusten sowie aus erhöhter Volatilität und Marktkonzentration können nicht ausgeschlossen werden.blackrock hat nicht geprüft, ob diese Anlage für Ihre individuellen Anforderungen und Ihre Risikofähigkeit geeignet ist. Die Angaben zu den aufgeführten Produkten in diesem Dokument dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie stellen keine Anlageberatung dar und auch kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere. Die Weitergabe dieses Dokuments bedarf der Genehmigung der Management-Gesellschaft. BlackRock hat nicht geprüft, ob diese Anlage für Ihre individuellen Anforderungen und Ihre Risikofähigkeit geeignet ist. Bei den aufgeführten Daten handelt es sich um eine Zusammenfassung, die Entscheidung über eine Anlage sollte auf Grundlage des entsprechenden Prospekts und/oder der wesentlichen Anlegerinformationen (sofern verfügbar) getroffen werden, die unter erhältlich sind. Index-Haftungsausschlüsse Barclays Capital und Barclays US Government Inflation-Linked Bond Index, Barclays US Treasury 3-7 Year Term Index, Barclays US Treasury 10 Year Term Index, Barclays Euro Corporate Bond Index, Barclays Euro Government Bond 1-3 Year Term Index, Barclays Euro Government Bond 3-7 Year Term Index, Barclays Euro Government Bond 10 Year Term Index und Barclays Euro Government Inflation-Linked Bond Index sind Marken von Barclays Bank PLC, die zur Nutzung für bestimmte Zwecke durch BlackRock Fund Advisors oder deren verbundene Unternehmen lizenziert wurden. ishares ist eine eingetragene Marke der BlackRock Fund Advisors oder ihrer verbundenen Unternehmen. Die zugrunde liegenden Indizes werden von Barclays Capital unterhalten. Barclays Capital ist kein verbundenes Unternehmen des, von BFA, von State Street, des Distributors oder eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen. BFA hat eine Lizenzvereinbarung mit dem Indexanbieter zur Nutzung der zugrunde liegenden Indizes BFA oder ihre verbundenen Unternehmen nehmen eine kostenlose Weiterlizenzierung der Rechte an den zugrunde liegenden Indizes an die Gesellschaft vor. Die hier genannten SPI sind Eigentum von Markit Indices Limited und werden in Lizenz genutzt. Der ishares $ High Yield Corporate Bond und ishares Euro High Yield Corporate Bond werden von Markit Indices Limited nicht gefördert, empfohlen oder beworben. ishares werden von MSCI nicht gefördert, empfohlen oder beworben. MSCI übernimmt keine Haftung für diese oder für Indizes, auf denen diese beruhen. Der Prospekt enthält ausführlichere Informationen über die beschränkte Beziehung, die MSCI zu BlackRock Advisors (UK) Limited und eventuellen verbundenen unterhält. Standard & Poor s, S&P, sind eingetragene Marken und S&P 500 ist eine Marke von Standard & Poor s Financial Services LLC und wurden zur Nutzung für bestimmte Zwecke durch BlackRock Fund Advisors oder ihrer verbundenen Unternehmen lizenziert. ishares ist eine eingetragene Marke von BlackRock Fund Advisors oder ihren verbundenen Unternehmen. ishares Core S&P 500 und ishares S&P 500 (Dist) werden von S&P weder gefördert, noch empfohlen, vertrieben oder beworben und S&P gibt keine Erklärung hinsichtlich der Ratsamkeit einer Anlage in dieses Produkt ab. Der zur Nutzung lizenzierte EURO STOXX 50 ist geistiges Eigentum (welches auch die eingetragenen Marken umfasst) von STOXX Limited, Zürich, Schweiz, und/oder dessen Lizenzgeber (nachfolgend «Lizenzgeber»). ishares Core EURO STOXX 50 wird in keiner Weise von STOXX und dessen Lizenzgebern finanziert, gefördert, verkauft oder beworben, und die Lizenzgeber sind in keiner Weise haftbar für den BlackRock, Inc. Sämtliche Rechte vorbehalten. BLACKROCK, ishares, BLACKROCK SOLUTIONS, BAUEN AUF BLACKROCK, WAS ALSO SOLL ICH MIT MEINEM GELD TUN und das stilisierte i Logosind eingetragene und nicht eingetragene Handelsmarken von BlackRock, Inc. oder ihren Niederlassungen in den USA und anderen Ländern. Alle anderen Marken sind Eigentum der jeweiligen Rechtinhaber e-IS-SAG-R-MAY15-DE-EMEAiS Österreich: +49 (0) Deutschland: +49 (0) Schweiz: +41 (0)

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