Maklervertrag. Zwischen dem Mandanten...

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1 Maklervertrag Zwischen dem Mandanten und dem Versicherungsmakler Vermittlernummer: D-D96R-94VZQ-83 Tel.: 0211/ Fax: 0211/ wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand Der Mandant beauftragt den Versicherungsmakler mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen. Ausgenommen sind gesetzliche Versicherungen wie Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen und sonstige Sozialversicherungen. Zur Vermittlung in diesem Sinne gehören neben der Vorbereitung und dem Abschluss des Versicherungsvertrags auch die hiermit im Zusammenhang stehende Beratung, Information und Aufklärung sowie das Mitwirken bei der Verwaltung und der Erfüllung des vermittelten Versicherungsvertrags einschließlich der Unterstützung im Leistungsfall. Der Maklervertrag bezieht sich auf alle, auch die nicht vom Versicherungsmakler vermittelten Versicherungsverträge. Der Maklervertrag bezieht nur auf die vom Versicherungsmakler vermittelten Versicherungsverträge. Der Maklervertrag bezieht sich nur auf die im Nachtrag / in den Nachträgen genannten Verträge / Risiken. Versicherungsverträge, die der Versicherungsmakler nicht für den Mandanten vermittelt hat und wo auch keine Betreuung gewünscht wird, sind nicht Gegenstand des Versicherungsmaklervertrags. Bezüglich dieser Versicherungsverträge schuldet der Versicherungsmakler auch keine Überprüfung und Beratung und auch keine Unterstützung im Leistungsfall. Dem Makler ist bekannt, dass der Kunde im Falle eines Geschäftsbesorgungsvertrages treuhänderisch für Dritte handelt. 2 Pflichten des Mandanten Der Mandant teilt dem Versicherungsmakler vertragsrelevante und risikorelevante Umstände oder eine Änderung dieser Umstände unverzüglich mit. Der Mandant wird mit denjenigen Versicherern, mit denen er Versicherungsverträge abgeschlossen hat und auf die sich der Versicherungsmaklervertrag gem. 1 dieses Vertrags erstreckt, grundsätzlich nur über den Versicherungsmakler korrespondieren. Abweichendes kann im Einzelfall vereinbart werden. 3 Vollmacht Die Vertretungsbefugnisse des Versicherungsmaklers gegenüber den Versicherungsunternehmen und sonstigen Produktgebern ergeben sich aus der seitens des Mandanten erteilten Vollmacht. Die Vollmacht wird dem Versicherungsmakler in einer gesonderten Urkunde erteilt. Sie ist Anlage zu diesem Vertrag. Der Mandant gestattet dem Versicherungsmakler ausdrücklich, im Namen des Mandanten mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB). 4 Datenschutz Die Rechte des Versicherungsmaklers betreffend die Weitergabe von Daten des Mandanten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Mandanten. Sie ist ebenfalls Anlage zu diesem Vertrag. 5 Vergütung Die Leistungen des Versicherungsmaklers werden durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen Makler und Mandant vereinbart werden. Stand: Seite 1

2 6 Haftungsbegrenzung / Ausschlüsse Die Haftung des Versicherungsmaklers ist im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf einen Betrag von 2 Mio. je Schadenfall begrenzt. Der Versicherungsmakler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Mandant die Möglichkeit, eine hiervon abweichende individuelle Vereinbarung mit dem Versicherungsmakler zu treffen und den Haftpflichtversicherungsschutz des Versicherungsmaklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Versicherungsmakler gibt in diesem Fall hierzu eine Empfehlung ab. Ansprüche auf Schadenersatz wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Mandant Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte haben müssen. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsmaklervertrags. Für Vermögensschäden, die dem Mandanten infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet der Makler nicht. Die in Abs. 6 Nr. 1 und 2 dieses Vertrags geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung des Versicherungsmaklers auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht. Unberührt bleibt ferner die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Fehlberatungen oder nicht geeignete Beratungsergebnisse wegen nicht vollständiger, unverzüglicher oder wahrheitsgemäßer Information des Mandanten ist die Haftung für Vermögensschäden ausgeschlossen, es sei denn, der Mandant weist dem Makler nach, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Für die Richtigkeit von EDV-Berechnungen, für Produktangaben oder Versicherungsbedingungen der Versicherer oder sonstiger für den Mandanten tätiger Dritter haftet der Makler nicht. Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Mandanten gegen den Makler sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar. 7 Vertragsdauer Der Versicherungsmaklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. 8 Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrags unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Gerichtsstand für alle Ansprüche eines Unternehmers aus diesem Vertrag ist Düsseldorf. 9. Weitere Dokumente Folgende weitere Dokumente werden zu diesem Vertrag erstellt und sind durch den Mandanten zu unterzeichnen: Erstinformation Vollmacht Datenschutzerklärung Nachtrag / Nachträge zu diesem Maklervertrag 10. Informationsklausel Der Makler darf die vom Mandanten überlassenen Daten verwenden, um den Mandanten weiterführend auch in anderen Produktsparten zu beraten, kontaktieren um ihm weitere Produktvorschläge zu unterbreiten. Der Mandant willigt ausdrücklich ein, dass ihn der Makler mittels sämtlicher Medien ja nein telefonisch (auch SMS, Messenger) ja nein elektronisch (z.b. Fax, , Messenger, Newsletter, Social Media Plattformen) ja nein schriftlich (z. B. Brief, Infoprospekt usw.) kontaktieren und ihn, auch über bestehende Geschäftsbeziehungen hinausreichend, informieren darf, z.b. über den Abschluss neuer Verträge und über inhaltliche Änderungen von bestehenden Verträgen, insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung und Ergänzung. Diese Einwilligung kann vom Mandanten jederzeit beschränkt oder widerrufen werden. Ort, Datum Unterschrift des Maklers Ort, Datum Unterschrift des Mandanten Stand: Seite 2

3 Erstinformation nach 11 Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV Firma und Anschrift: Friedrich-Engels-Straße Düsseldorf Telefon: 0211/ Telefax: 0211/ Status des Vermittlers nach Gewerbeordnung Wir sind als Versicherungsmakler nach 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig und im Vermittlerregister unter folgender Nummer registriert: D-D96R-94VZQ-83 Bei Interesse können Sie die Deutscher Industrie- und Angaben bei der Registerstelle Handelskammertag e.v. überprüfen Breite Straße Berlin Tel.: * * Festpreis 0,20 /Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise maximal 0,60 / Anruf Direkte oder indirekte Beteiligung zu Versicherungsunternehmen keine Schlichtungsstellen für Versicherungsombudsmann e.v. außergerichtliche Streitbeilegung Postfach Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach Berlin Stand: Seite 3

4 Vollmacht Mandant: Versicherungsmakler: Tel.: 0211/ Fax: 0211/ Der Mandant bevollmächtigt den Versicherungsmakler, dessen Erfüllungsgehilfen und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Vertretung in den beauftragten Versicherungsangelegenheiten. Diese Vollmacht umfasst insbesondere die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Mandanten gegenüber den jeweiligen Versicherern, Finanzdienstleistern ( z.b. Banken, Sparkassen etc ) und sonstigen Produktanbietern. Sie schließt die Abgabe und den Empfang aller die vermittelten und/oder betreuten Verträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen ein. Der Mandant weist die oben genannten Informationsträger ausdrücklich an, dem Versicherungsmakler uneingeschränkt Auskunft zu erteilen. Steht der Auskunftserteilung eine Pflicht zur Verschwiegenheit entgegen, so wird der Informationsträger von der Schweigepflicht hiermit ausdrücklich entbunden. die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge. die Geltendmachung der Versicherungsleistungen und die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung bzgl. der von dem Versicherungsmakler vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverträge. die Erteilung von Untervollmacht an Personen, die von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, (z.b. Rechtsanwälte, Steuerberater, etc.)* die Erteilung von Untervollmachten an andere Versicherungsvermittler, insbesondere an Maklerpools, Servicegesellschaften, Einkaufsgenossenschaften oder Kooperationsmakler.* zur Einleitung von Beschwerden bei dem BaFin oder einer Ombudsstelle.* die Erteilung und Weiterleitung von Lastschriftaufträgen und Einzugsermächtigungen (SEPA- Lastschriftmandaten) gegenüber Versicherern und sonstigen Produktpartnern zur Abbuchung der Versicherungsprämien bzw. sonstiger Entgelte zum Zwecke der Begründung oder Erhaltung des Versicherungsschutzes.* die Erteilung und Widerruf von Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten, von Schweigepflichtentbindungserklärungen, sowie das Auskunftsbegehren über gespeicherte und verwendete Daten.* Der Mandant gestattet dem Versicherungsmakler ausdrücklich, im Namen des Mandanten mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB). Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden. Der Versicherer/Finanzdienstleister/Produktgeber wird ausdrücklich angewiesen, sämtlichen Schriftverkehr mit dem Mandanten ausschließlich über den Versicherungsmakler zu führen. Der Versicherungsmakler ist bevollmächtigt, die dem Mandanten gem. 7 VVG i.v.m. mit der VVG InfoVO mitzuteilenden Vertragsbestimmungen, Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, Verbraucherinformationen und sonstige Informationen und das Produktinformationsblatt entgegenzunehmen und für den Mandanten zu verwalten. Ort, Datum Unterschrift des Mandanten *Die Bevollmächtigung zu den mit Stern gekennzeichneten Aufzählungen ist zur Vertragserfüllung nicht zwingend erforderlich und kann gestrichen werden. In diesem Fall wird eine Einzelzustimmung erforderlich und in jedem Fall eingefordert. Stand: Seite 4

5 Datenschutzklausel Präambel Der Mandant wünscht die Vermittlung und/oder Verwaltung seiner Vertragsverhältnisse gegenüber Versicherern aufgrund des vereinbarten Maklervertrages. Zu deren Umsetzung, insbesondere der Vertragsvermittlung und -verwaltung, soll der Makler alle in Betracht kommenden Daten des Mandanten erhalten, speichern und weitergeben dürfen. Makler im Sinne dieser Bestimmung ist 2 Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (1) Der Mandant willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch insbesondere die Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vom Makler gespeichert und zum Zwecke der Vermittlung und Verwaltung an kooperierende Unternehmungen weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Erfüllung der Vereinbarung sachdienlich ist. (2) Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages und auch für die entsprechende Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Versicherungsverträgen oder bei künftigen Antragstellungen des Mandanten. Die Daten des Mandanten werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht. (3) Der Makler darf die Daten des Mandanten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Mandanten, zur Einholung von Stellungnahmen und Gutachten, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z.b. Anwälte und Steuerberater) weitergeben. (4) Der Mandant ist einverstanden, dass der Makler im Rahmen von Deckungsanfragen, Abschlüssen und Abwicklungen von Versicherungsverträgen Daten an Versicherer, Rückversicherer, Maklerpools, technische Dienstleister (Betreiber von Vergleichssoftware oder Kundenverwaltungsprogrammen) oder sonstige Dienstleister übermitteln und empfangen kann. Die Übermittlung und der Empfang der Vertrags- und Leistungsdaten einschließlich Daten der besonderen Art (siehe oben) können dabei zwischen Makler und Versicherer über Dienstleister erfolgen. Diese Datenübermittlung führt zu keiner Änderung der Zweckbestimmung. 3 Befugnis der Versicherer (der Vertragspartner) (1) Der Mandant hat Kenntnis, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, an den potenziellen Vertragspartner (z.b. Versicherer) weitergegeben werden müssen. Diese potenziellen Vertragspartner sind zur ordnungsgemäßen Prüfung und weiteren Vertragsdurchführung berechtigt, die vertragsrelevanten Daten insbesondere auch die Gesundheitsdaten im Rahmen des Vertragszweckes zu speichern und zu verwenden. (2) Soweit es für die Eingehung und Vertragsverlängerung erforderlich ist, dürfen diese Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten, an Rückversicherer oder Mitversicherer zur Beurteilung des vertraglichen Risikos übermittelt werden. (3) Der Mandant hat Kenntnis, dass im Rahmen des Antragsverfahrens und der späteren Vertragsbetreuung die Vertragsdaten, auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten, von dem jeweils den Versicherungsantrag annehmenden Versicherungsunternehmen an den Makler übermittelt werden und zusätzlich auch an die Kooperationspartner (siehe Punkt 6) übermittelt, verarbeitet und insbesondere gespeichert werden dürfen. 4 Anweisungsregelung Der Mandant weist seine bestehenden Vertragspartner (z.b. Versicherer) an, sämtliche vertragsbezogenen Daten auch die Gesundheitsdaten an den Makler herauszugeben. Dies insbesondere zum Zwecke der Vertragsübertragung, damit der Makler die Überprüfung des bestehenden Vertrages durchführen kann. Stand: Seite 5

6 5 Widerrufsregelung Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten einschließlich der Gesundheitsdaten kann durch den Mandanten jederzeit widerrufen werden. Die an der Vertragsvermittlung und/oder -verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umzusetzen. Führt der Widerruf dazu, dass der in der Präambel geregelte Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vereinbarte Verpflichtung des Maklers gegenüber der dem Widerruf erklärenden Person oder Firma. 6. Kooperationspartner Dem Mandanten ist es bekannt, dass der Makler im Rahmen seiner auftragsgemäß übernommenen Aufgaben mit Kooperationspartnern zusammen arbeitet. Aus diesem Grunde wurden die Kooperationspartner bevollmächtigt. Zum Zwecke der auftragsgemäßen Umsetzung ist es neben der Bevollmächtigung ebenfalls erforderlich, dass der Kooperationspartner die Daten des Mandanten erhält und ebenfalls im Rahmen dieser datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zur Datenverwendung, Weitergabe oder Speicherung berechtigt ist. Den Kooperationspartnern wird daher die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung im Umfang der hiesigen Datenschutzerklärung erteilt. Dies gilt insbesondere auch für die sensiblen persönlichen Daten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Mandanten. Der Mandant stimmt der Datenverwendung aufgrund dieser Datenschutzvereinbarung zu, sofern dies zur auftragsgemäßen Erfüllung des Maklers erforderlich ist. 7 Rechtsnachfolger (1) Der Mandant willigt ein, dass die von dem Makler aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger (Betriebsübergabe) des Maklers bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Maklers erfüllen kann. (2) Die zur Bewertung des Maklerunternehmens erforderlichen Daten des Mandanten können auch an einen potenziellen Erwerber des Maklerunternehmens weitergeleitet werden. Besondere personenbezogene Daten nach 3 Abs.9 BDSG, insbesondere Gesundheitsdaten, zählen nicht zu den erforderlichen Daten des Mandanten nach Satz 1. Diese dürfen daher nicht an einen potenziellen Erwerber übermittelt werden. Eine Überlassung dieser Daten erfolgt nach Absatz 1 erst nach der tatsächlichen Veräußerung, Betriebsübergabe oder Rechtsnachfolge. 8 Informationsklausel Der Makler darf die vom Mandanten überlassenen Daten verwenden, um den Mandanten weiterführend auch in anderen Produktsparten zu beraten, kontaktieren um ihm weitere Produktvorschläge zu unterbreiten. Der Mandant willigt ausdrücklich ein, dass ihn der Makler mittels sämtlicher Medien ja nein telefonisch (auch SMS, Messenger) ja nein elektronisch (z.b. Fax, , Messenger, Newsletter, Social Media Plattformen) ja nein schriftlich (z. B. Brief, Infoprospekt usw.) kontaktieren und ihn, auch über bestehende Geschäftsbeziehungen hinausreichend, informieren darf, z.b. über den Abschluss neuer Verträge und über inhaltliche Änderungen von bestehenden Verträgen, insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung und Ergänzung. Diese Einwilligung kann vom Mandanten jederzeit beschränkt oder widerrufen werden. Die Erteilung Ihrer Einwilligung ist freiwillig. Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, sowie einzelne der obigen Einwilligungspassagen streichen. Wenn das Vorliegen einer Einwilligung allerdings Voraussetzung dafür ist, dass der Makler den von Ihnen erteilten Auftrag erfüllen kann, kann unter Umständen eine Leistungseinschränkung oder sogar Beendigung des Maklervertrags die Folge sein. Mit der folgenden Unterschrift erteilen Sie ausdrücklich Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung, Umfang wie vorstehend im Detail beschrieben. Ort, Datum Unterschrift des Maklers Ort, Datum Unterschrift des Mandanten Stand: Seite 6

7 Nachtrag zum Maklervertrag Zwischen dem Mandanten und dem Versicherungsmakler Vermittlernummer: D-D96R-94VZQ-83 Tel.: 0211/ Fax: 0211/ In Ergänzung zu dem bestehenden Maklervertrag vom. vereinbaren der Mandant und der Versicherungsmakler Folgendes: Zusätzlich zu dem im Maklervertrag benannten Umfang erstreckt sich der Maklervertrag zukünftig auch auf folgende Versicherungen / Risikoorte: Sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien zu diesem Vertrag/Verträgen ergeben sich aus dem zugrundeliegenden Maklervertrag. Diese gelten entsprechend für die nachträglich in den Maklervertrag einbezogenen Versicherungen. Im Übrigen bleibt der Inhalt des Maklervertrages unberührt Folgende Versicherungen sollen nicht (mehr) vom Maklervertrag erfasst werden: Ansonsten behält der bestehende Maklervertrag unverändert Gültigkeit. Ort, Datum Unterschrift des Maklers Ort, Datum Unterschrift des Mandanten Stand: Seite 7

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