Rechtsformänderung der Stadtwerke Wetzikon
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- Heiko Franke
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1 Rechtsformänderung der Stadtwerke Wetzikon Informationen zum Projekt Stadtrat Heinrich Vettiger, Ressort Tiefbau+Energie
2 Agenda 3 4 Herausforderung Energiewende Eckwerte der beabsichtigten Rechtsformänderung «gemeindeeigen» bedeutet: 00%iges Eigentum der Stadt Zusammenfassung
3 . Herausforderung Energiewende 3 4 Herausforderung Energiewende Eckwerte der beabsichtigten Rechtsformänderung «gemeindeeigen» bedeutet: 00%iges Eigentum der Stadt Zusammenfassung
4 . Herausforderung Energiewende Seit Fukushima ist alles anders 3
5 . Herausforderung Energiewende Rechtsformänderung gemeindeeigene Stadtwerke stärken Herausforderungen Energiestrategie 050 Erneuerbare Energien Intensiverer Wettbewerb (Strom, Erneuerbare Energien, Gas) Zunehmende Regulierung Projekt Handlungsfähigkeit erhalten Versorgung sichern Kundennähe statt Verwaltung 3 Rahmenbedingungen Organisation aus der Verwaltung herauslösen Alle Mitarbeitenden werden übernommen Anstellungsbedingungen mindestens gleich gut Eigentum 00%ig bei Stadt 4
6 . Eckwerte der beabsichtigten Rechtsformänderung 3 4 Herausforderung Energiewende Eckwerte der beabsichtigten Rechtsformänderung «gemeindeeigen» bedeutet: 00%iges Eigentum der Stadt Zusammenfassung 5
7 . Eckwerte der beabsichtigten Rechtsformänderung Zentrale Ziele der neuen Rechtsform Erstes Ziel Die Stadtwerke Wetzikon sollen im 00%igen Eigentum der öffentlichen Hand (Stadt) bleiben Zweites Ziel Stadtwerke sollen handeln können wie eine Unternehmung, aber nicht privaten Investoren gehören (keine Privatisierung) Diese Ziele werden vollständig mit der Urnenvorlage umgesetzt Rechtsformänderung ohne Privatisierung: Gesichert durch die Gemeindeordnung und die Verordnung über die Stadtwerke AG AG ist so ausgestaltet, dass sie (wie eine Anstalt) unverkäuflich bleibt ausgewogenes Gesamtpaket, zu dem Sie am 8. Februar 06 x JA sagen können 6
8 . Eckwerte der beabsichtigten Rechtsformänderung Ganz unter dem Dach der Stadt Ausgestaltung der AG Verwaltungsabteilungen Stadt Wetzikon Stadtwerke Wetzikon AG Elektrizität Gas Grundwasser und Quellen Wasser Öffentliche Beleuchtung Öffentliche Beleuchtung Städtische Photovoltaikanlagen Öffentliche Brunnen Städtische Photovoltaikanlagen Öffentliche Brunnen Eigentum Leistungserbringung Dienstleistung Nutzungsrecht 7
9 . Eckwerte der beabsichtigten Rechtsformänderung Das heisst also ein ausgewogenes Projekt mit drei guten Gründen für x JA: Energiewende Nur handlungsfähige Unternehmen können sich den Erfordernissen der Energiewende erfolgreich stellen. Konsumentensicht Die Stadtwerke müssen 00%ig lokal verankert in öffentlicher Hand bleiben, sollen sie weiterhin erstklassigen Service vor Ort bieten. Finanzen und Organisation Kapital künftig auf dem Markt beschaffen und nicht über langwierige verwaltungstechnische oder politische Entscheidungswege. 8
10 3. «gemeindeeigen» bedeutet: 00%iges Eigentum der Stadt 3 4 Herausforderung Energiewende Eckwerte der beabsichtigten Rechtsformänderung «gemeindeeigen» bedeutet: 00%iges Eigentum der Stadt Zusammenfassung 9
11 3. «gemeindeeigen» bedeutet: 00%iges Eigentum der Stadt Alles aus einer Hand unsere Stadtwerke für uns Wetziker 0
12 3. «gemeindeeigen» bedeutet: 00%iges Eigentum der Stadt Unsere Wasserversorgung Verankert im Wassergesetz Neues Wassergesetz (WWG) Kanton Zürich 4. Öffentliche Gewässer unterstehen der Hoheit des Kantons. 99. Die Gemeinden können die Aufgaben nach.. 89 lit. a, c, d und e (Wasserversorgung) nach 66 ff. GG* auf Dritte übertragen oder nach 73 ff. GG in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden erfüllen. Die Ausgliederung auf juristische Personen des Privatrechts ist nur zulässig, wenn die Gemeinde oder mehrere Gemeinden zusammen über 00% des Kapitals und der Stimmrechte verfügen. Gas- und Wasserversorgung aus einer Hand Bestehende Organisation optimal und gemeinsam für Wasser und Gas nutzen für weiterhin tiefe Tarife und einen Ansprechpartner. Die Stadtwerke Wetzikon AG erfüllt das neue Wassergesetz mit einer effizienten und kostengünstigen Organisation.
13 4. Zusammenfassung 3 4 Herausforderung Energiewende Eckwerte der beabsichtigten Rechtsformänderung «gemeindeeigen» bedeutet: 00%iges Eigentum der Stadt Zusammenfassung
14 4. Zusammenfassung Stadtrat und Parlament empfehlen x JA, weil Die Stadtwerke sollen effektiver, schneller und flexibler wie eine Unternehmung handeln können wie es ihre Konkurrenz und Partner auch können. Die Stadtwerke müssen jetzt fit gemacht werden, damit sie die Herausforderungen der Zukunft anpacken können. 3 Die Stadtwerke brauchen eine fachlich kompetente, strategische Unternehmensführung (Verwaltungsrat) mit persönlicher Verantwortlichkeit. 4 Die Aktiengesellschaft ist eine bewährte und passende Rechtsform mit einer transparenten Rechnungslegung und mehrfacher Kontrolle. 5 Das 00%ige Eigentum in öffentlicher Hand mit dem Versorgungsauftrag werden in der Gemeindeordnung und der Verordnung über die Stadtwerke verankert. 3
15 Podiumsdiskussion Zentrale Themen Rechtsformänderung Moderation: Sandra Fröhlich
16 4. Zusammenfassung «A propos sicher» 5
17 Podiumsdiskussion Gesetzesänderung GO/VO Wie sieht die Stadtwerke Wetzikon AG aus? Verwaltungsabteilung und andere Rechtsformen Was heisst dies für Sie als Kunde? Energiepolitik und Ökologie 6
18 Podiumsdiskussion Gesetzesänderung GO/VO Wie sieht die Stadtwerke Wetzikon AG aus? Verwaltungsabteilung und andere Rechtsformen Was heisst dies für Sie als Kunde? Energiepolitik und Ökologie 7
19 . Gesetzesänderung GO/VO Gemeindeordnung Wie sieht die Vorlage aus? Aktueller Text Art. 3 Gemeindeorganisation 3 ( ) 4 ( ) Zukünftiger Text (Abstimmungsvorlage) Art. 3 Gemeindeorganisation 3 Die Aufgaben der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung sind der Stadtwerke Wetzikon AG übertragen. Die Stadt hält 00 % des Aktienkapitals und der Aktienstimmen an der Stadtwerke Wetzikon AG. 4 Die Stadt Wetzikon überträgt der Stadt- Werke Wetzikon AG in den Bereichen Elektrizität, Gas und Wasser die Kompetenz zum Erlass von Verordnungen, Kostenbeiträgen, Tarifen und Gebühren sowie die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Verfügungs- und Bewilligungskompetenzen. 8
20 . Gesetzesänderung GO/VO Gemeindeordnung Wie sieht die Vorlage aus? Aktueller Text Art. 9 Obligatorische Urnenabstimmung (obligatorisches Referendum) Folgende Beschlüsse des Grossen Gemeinderates sind der Urnenabstimmung zu unterbreiten: j) ( ) Art. 9 Rechtsetzungsbefugnisse Er (GGR) erlässt insbesondere: c) die Verordnungen über Versorgung und Entsorgung Zukünftiger Text (Abstimmungsvorlage) Art. 9 Obligatorische Urnenabstimmung (obligatorisches Referendum) Folgende Beschlüsse des Grossen Gemeinderates (Parlament) sind der Urnenabstimmung zu unterbreiten: j) Beschluss über Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse am Aktienkapital der Stadtwerke Wetzikon AG Art. 9 Rechtsetzungsbefugnisse (Parlament) Er (GGR) erlässt insbesondere: c) die Verordnungen über die Entsorgung i) die Verordnung über die Stadtwerke Wetzikon AG 9
21 . Gesetzesänderung GO/VO Gemeindeordnung Wie sieht die Vorlage aus? Aktueller Text Art. 44 Aufgaben und Organisation (Energiekommission) Die Energiekommission ist zuständig für die Erarbeitung und Umsetzung der Energiepolitik. Sie ist verantwortlich für die Ver- und Entsorgung der Stadt (Wasser, Abwasser, Energie, Abfall usw.) Ihr obliegt die strategische Führung der Stadtwerke (Elektrizität, Gas, Wasser usw.). Zukünftiger Text (Abstimmungsvorlage) Art. 44 Aufgaben und Organisation (Energiekommission) Die Energiekommission ist zuständig für die Erarbeitung und Umsetzung der Energiepolitik. Sie ist verantwortlich für die Entsorgungsaufgaben der Stadt (Abfall, Abwasser usw.). 0
22 Podiumsdiskussion Gesetzesänderung GO/VO Wie sieht die Stadtwerke Wetzikon AG aus? Verwaltungsabteilung und andere Rechtsformen Was heisst dies für Sie als Kunde? Energiepolitik und Ökologie
23 Unternehmensebene Eigentümerebene. Wie sieht die Stadtwerke Wetzikon AG aus? Ausgestaltung der Stadtwerke AG Einfluss von Bevölkerung und Politik ist gegeben Stadtwerke Wetzikon als Aktiengesellschaft Legislative (Parlament) Gemeindeordnung Verordnung über die Stadtwerke Urnenabstimmung GO Art. 9 Grosser Gemeinderat GO Art. 9 Exekutive (Stadtrat) Generalversammlung Statuten Eigentümerstrategie Stadtrat GO Art. 8 & 9 Konzessionsvertrag Verwaltungsrat Unternehmensstrategie Organisationsreglement Geschäftsleitung Geschäftsfeldstrategie(n) Aufbau- / Ablauforganisation Quellen: In Anlehnung an Sonderegger, VSE Bulletin 7/0
24 . Wie sieht die Stadtwerke Wetzikon AG aus? Warum ist die Rechtsformänderung keine Privatisierung? Alle Aktien gehören 00%ig der Stadt Wetzikon und damit der öffentlichen Hand Ohne erneute Urnenabstimmung kann keine einzige Aktie verkauft werden 3 Die Rechtsformänderung ist eine organisatorische Änderung, damit Stadtwerke: Geld für den Versorgungsauftrag und Energiewende aufnehmen können Gegenseitige Kooperationen mit anderen Gemeinden machen können Erneuerbare Energien in Wetzikon sowie im Verbund anbieten können 3
25 Podiumsdiskussion Gesetzesänderung GO/VO Wie sieht die Stadtwerke Wetzikon AG aus? Verwaltungsabteilung und andere Rechtsformen Was heisst dies für Sie als Kunde? Energiepolitik und Ökologie 4
26 3. Verwaltungsabteilung und andere Rechtsformen Mögliche Rechtsformen und Optionen Handlungsoptionen aus Eigentümersicht Optimierung Status quo (Verwaltungsabteilung) Rechtsformänderung (ohne Auswirkungen auf Kundinnen und Kunden) Verpachtung, Fusion / Integration oder Verkauf Entscheid nach umfassender Machbarkeitsstudie Rechtsformänderung 3 Optionen Rechtsformänderung Genossenschaft: Stadtwerke werden an die Bevölkerung verteilt Aktiengesellschaft nach OR-Vorgaben im 00%gen Eigentum der Stadt Öffentlich-rechtliche Anstalt mit zwingenden Vorgaben von Gemeindegesetz und Gemeindeamt Kt. ZH (keine vollständige Kooperation, öffentlichrechtliche Rechnungslegung) 5
27 3. Verwaltungsabteilung und andere Rechtsformen Wenn alles beim alten bliebe Verwaltungsabteilung: Optimierung Status quo? Strombeschaffung, Ausbau und Umbau der Netze, dezentrale Produktion oder Erneuerbare Energien erfordern künftig grosse Investitionen. Verwaltungsabteilung kann kein Geld am Markt aufnehmen und ist abhängig von Finanzlage der Stadt Ist eine Kompetenz von,5 Millionen Franken oder mehr an eine Verwaltungseinheit der Stadt realisierbar? 6
28 3. Verwaltungsabteilung und andere Rechtsformen Wenn alles beim alten bliebe Verwaltungsabteilung: Optimierung Status quo? Die Verschuldung der Stadtwerke hat in den vergangenen Jahren trotz politischer Kontrolle und Instrumenten unbemerkt bis über 5 Millionen Franken zugenommen. Die Erträge im Strom- und Gasmarkt und den Leitungsnetzen (Eigenproduktion) nehmen ab. Kann die Stadt die Energiewende finanzieren? Ist der Verzicht auf eine unabhängige Revisionsstelle gemäss OR sinnvoll? 7
29 3. Verwaltungsabteilung und andere Rechtsformen Wenn alles beim alten bliebe Verwaltungsabteilung: Optimierung Status quo? Die Konkurrenz, u.a. für erneuerbare Wärmezentralen oder Photovoltaik-Anlagen, kann wirtschaftliche Projekt in wenigen Wochen flexibel finanzieren und auslösen. Die Kapitalaufnahme der Stadtwerke nur innerhalb der Stadt Was passiert, wenn die Stadtwerke durch umständliche verwaltungstechnische Verfahren keine Chance haben? 8
30 3. Verwaltungsabteilung und andere Rechtsformen Unterschiede SWW AG zu Anstalt Stadtwerke Wetzikon AG Selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt Verkauf gemäss Gemeindeordnung ausgeschlossen politische Einflussnahme durch Stadtrat Verordnung (Leistungsauftrag) durch Parlament (Grosser Gemeinderat) gleiche Flexibilität wie Mitbewerber Eigene Finanzierung der Investitionen Vollständige Kooperationsfähigkeit transparente Rechnungslegung (OR) unabhängige Revisionsstelle mit Bericht Keine direkte Einflussnahme von Parlament in operatives Geschäft Es bleibt nicht alles beim alten Verkauf durch Gesetz ausgeschlossen politische Einflussnahme durch Stadtrat Verordnung (Leistungsauftrag) durch Parlament (Grosser Gemeinderat) Rechnungslegung nach öffentlichem Recht Keine direkte Einflussnahme Parlament in operatives Geschäft Geringere finanzielle Transparenz (siehe heutige Verschuldung) grosse Investitionen laufen über Stadt doppelte Rechnungsführung für Regulator Hoher Regelungsbedarf und grössere Rechtsunsicherheit Stadt haftet vollumfänglich 9
31 Podiumsdiskussion Gesetzesänderung GO/VO Wie sieht die Stadtwerke Wetzikon AG aus? Verwaltungsabteilung und andere Rechtsformen Was heisst dies für Sie als Kunde? Energiepolitik und Ökologie 30
32 4. Was heisst dies für Sie als Kunde? Tarife, Preise und Verträge Keine Auswirkungen Tarife und Preise Die Rechtsformänderung hat keine Auswirkungen auf die Tarife und Preise. Diese müssen weiterhin unabhängig von der Rechtsform nach den zwingenden übergeordneten Vorgaben Bund (z. B. Stromversorgungsgesetz, Bundesamt für Energie) und nach den Weisungen der Regulierungsbehörden (Eidgenössische Elektrizitätskommission sowie der Preisüberwachung) berechnet werden. Konzessionsabgabe Die Konzessionsgebühr der Stadtwerke an die Stadt bleibt unabhängig von der Rechtsformänderung und weiterhin gleich gemäss Verordnung über die Stadtwerke. 3
33 4. Was heisst dies für Sie als Kunde? Tarife, Preise und Verträge Keine Auswirkungen Verträge und Ansprechpartner Die Rechtsformänderung hat keine Auswirkungen auf die bestehenden Vertragsverhältnisse mit den Kundinnen und Kunden. Die Stadtwerke Wetzikon AG wird bei diesen Verträgen Rechtsnachfolger der heutigen Stadtwerke. Es gibt weiterhin einen Ansprechpartner für Strom, Gas und Wasser, eine Ablesung und eine Rechnung. Fördermittel Die Fördermittel der Stadt (z. B. Beiträge PV-Anlagen oder energetische Sanierungen) für die Wetziker Bevölkerungen werden weiterhin von der zuständigen Abteilung der Stadtverwaltung gesprochen. Die Kostendeckende Einspeisevergütung für Solaranlagen werden weiterhin von Swissgrid vergütet. 3
34 Podiumsdiskussion Gesetzesänderung GO/VO Wie sieht die Stadtwerke Wetzikon AG aus? Verwaltungsabteilung und andere Rechtsformen Was heisst dies für Sie als Kunde? Energiepolitik und Ökologie 33
35 5. Energiepolitik und Ökologie Ökologie auf Gemeindeebene Wer ist für die Energiepolitik künftig zuständig? Aktueller Text Art. 44 Aufgaben und Organisation (Energiekommission) Die Energiekommission ist zuständig für die Erarbeitung und Umsetzung der Energiepolitik. Sie ist verantwortlich für die Ver- und Entsorgung der Stadt (Wasser, Abwasser, Energie, Abfall usw.) Ihr obliegt die strategische Führung der Stadtwerke (Elektrizität, Gas, Wasser usw.). Zukünftiger Text (Abstimmungsvorlage) Art. 44 Aufgaben und Organisation (Energiekommission) Die Energiekommission ist zuständig für die Erarbeitung und Umsetzung der Energiepolitik. Sie ist verantwortlich für die Entsorgungsaufgaben der Stadt (Abfall, Abwasser usw.). 34
36 5. Energiepolitik und Ökologie Energiepolitik in der Versorgung Energiekommission als Drehscheibe Energiepolitik Versorgung Energiewende und Energiepolitik Energiekommission Stadtrat Grosser Gemeinderat Stadtwerke Wetzikon Weitere Dienstleister und Unternehmen Diskussion / Entscheide Aufträge / Mittel 35
37 5. Energiepolitik und Ökologie Energiepolitik in der Versorgung Lokale, kantonale und nationale Ebenen Energiekonzept Wetzikon Umsetzen Massnahmenplan Energiekonzept im Auftrag der Stadt (Vorgaben, Mittel z. B. bei öffentlicher Beleuchtung). Energiepolitik & Energielieferung und Versorgung sind zwei verschiedene Tätigkeitsbereiche Bau eigener Biogas-Produktionsanlage bei ARA Wetzikon Energiestrategie 050 und Energiegipfel Paris Ausstieg Kernenergie (Strommix) Energieeffizienz und einsparungen Massnahmen Klima Gegenvorschlag kantonale Initiative «Strom für morn» Umsetzung Erneuerbarer Strommix in der Grundversorgung (seit 05) Kostendeckende Einspeisevergütung KEV Umsetzung Produktion Erneuerbare Energie nach eidgenössischen Vorgaben 36
38 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 37
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