Urheberrechtliche Grundlagen

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1 Open Data Urheberrechtliche Grundlagen Tobias Grüterich Kreis Mettmann Open Data Urheberrechtliche Grundlagen 1

2 Inhalt Wesen des Urheberrechts Urheberrecht und Geodaten Rechtestruktur im Stadtplanwerk Auswahl einer Open-Data-Lizenz Open Data Urheberrechtliche Grundlagen / Inhalt 2

3 Stellung im Rechtssystem allgemeines Privatrecht BGB Privatrecht Sonderprivatrecht Immaterialgüterrecht (geistiges Eigentum): 2 Bereiche gewerblicher Rechtsschutz MarkenG DesignG PatG GebrMG HalblSchG Arbeitsrecht Handelsrecht UrhG ( 1 105) Open Data Urheberrechtliche Grundlagen / Wesen des Urheberrechts 3

4 Stellung im Rechtssystem Kernstrafrecht StGB Strafrecht Nebenstrafrecht UrhG ( a) BtMG ( 29 31) StVG ( 21 22b) Abschnitte in den Gesetzen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes u.v.a.m Open Data Urheberrechtliche Grundlagen / Wesen des Urheberrechts 4

5 Person des Urhebers Urheber ist der Schöpfer des Werkes. ( 7 UrhG) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen. ( 2 Abs. 2 UrhG) Urheber = stets natürliche Person z.b. der Angestellte einer Behörde Open Data Urheberrechtliche Grundlagen / Wesen des Urheberrechts 5

6 Funktion(en) des Urheberrechts Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes. ( 11 UrhG) Open Data Urheberrechtliche Grundlagen / Wesen des Urheberrechts 6

7 Werkschutz (Teil 1 UrhG) alt; anwendbar auf Stadtkartengrundlage Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. ( 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG) persönlich geistige Schöpfung (Abs. 2): Generalisierung Verwertungsrechte (Übersicht in 15 UrhG), u.a.: körperliche Verwertungsrechte: Drucke ( 16, 17 UrhG) unkörperliche Verwertungsrechte: Online-Präsentation/Download ( 19a UrhG) Bearbeitungs(verbreitungs)recht ( 23 S. 1 UrhG) Urheberpersönlichkeitsrechte, u.a.: Anerkennung der Urheberschaft ( 13 UrhG) gefestigte Rechtsprechung des BGH Open Data Urheberrechtliche Grundlagen / Urheberrecht und Geodaten 7

8 Datenbankschutz (Teil 2 UrhG) ; anwendbar auf (digitale) Stadtkartengrundlage und POI Datenbank im Sinne dieses Gesetzes ist eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind und deren Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert. ( 87a Abs. 1 S. 1 UrhG) Verwertungsrechte ( 87b UrhG), u.a.: vervielfältigen, verbreiten : Drucke öffentliche Wiedergabe : Online-Präsentation/Download Bearbeitungs(verbreitungs)recht: indirekt (ursprüngliche Datenbank in neuer D.) Urheberpersönlichkeitsrechte: nein! Urteil des LG München I, Az. 21 O 7402/02, TK Open Data Urheberrechtliche Grundlagen / Urheberrecht und Geodaten 8

9 Teil des UrhG Teil 1 Teile 2 und 3 Art des Rechts Urheberrechte im engeren Sinn (persönl. geistige Schöpfungen) Beispiele Schöpfer: Werke ( 2) Stadtkarten, TK, Begleittexte Schöpfer: Bearbeitungen des Werkes ( 3) übersetzte Texte, aufbereitete Karten Schöpfer: Sammelwerke inkl. Datenbankwerke ( 4) GIS Verfasser: wissenschaftliche Ausgaben ( 70) Lichtbildner: einfache Lichtbilder ( 72) Luftbilder verwandte Schutzrechte (Leistungsschutzrechte) ausübender Künstler: Darbietungen ( 73 80) Herausgeber/hg. Einrichtung: nachgelassene Werke ( 71) Veranstalter: Darbietungen ( 81) Hersteller: Tonträger ( 85, 86) Sendeunternehmen: Funksendungen ( 87) Hersteller: Datenbanken ( 87a 87e) Stadtkarten, TK, POI Presseverleger: Presseerzeugnis ( 87f 87h) Filmhersteller: Filmwerk ( 94), Laufbild ( 95) Überfluganimation Inhaber natürliche Personen (juristische Personen nur im Erbfall) natürliche und juristische Personen persönlichkeitsrechtliche Dimension Anerkennungsrecht Übertragbarkeit des Rechts Schutzdauer in Jahren nicht übertragbar, Ausnahme: Erbfall ( 29) 70 p.m.a. wiss. Ausg.: 25; Lichtbilder: 50 ja ja übertragbar nein nein 50 Presseerzeugn.: 1; Datenbanken: 15; nachgelass. Werke, Darbietungen: 25; Filme/Laufbilder, Funksendungen: 50; Tonträger: Open Data Urheberrechtliche Grundlagen / Urheberrecht und Geodaten 9

10 Amtliche Werke/Datenbanken Ausnahme vom urheberrechtlichen Schutz (und Leistungsschutz) in 5 UrhG Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen (Abs. 1) andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind Änderungsverbot und Quellenangabe (Abs. 2) behördliches Werk / behördliche Datenbank Stadtplan ( 2, 87a), TK ( 2, 87a), Beihefte/Texte ( 2, ggf. 3), POI ( 87a), ALKIS ( 87a), Bodenrichtwertkarte ( 87a), Themenzusammenstellung im GIS ( 4 Abs. 2) amtliches Werk / amtliche Datenbank Bebauungspläne ( 5 Abs. 1), Karten mit Hinweise auf Gefahrenlagen ( 5 Abs. 2) Open Data Urheberrechtliche Grundlagen / Urheberrecht und Geodaten 10

11 Urhebervertragsrecht/Lizenzen vertragliche Lizenz: Einräumung eines Nutzungsrechtes ( 31 UrhG) räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkbar (Abs. 1) einfaches Nutzungsrecht (Abs. 2) ausschließliches Nutzungsrecht (Abs. 3) Zwangslizenz ( 5 Abs. 3, 42a UrhG) gesetzliche Lizenz ( 44a 63a UrhG) Open Data Urheberrechtliche Grundlagen / Wesen des Urheberrechts 11

12 Open Data Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen. angemessene Vergütung ( 32 Abs. 3 S. 3 UrhG) Bestsellerregelung ( 32a Abs. 3 S. 3 UrhG) Vergütung für später bekannte Nutzungsarten ( 32c Abs. 3 S. 2 UrhG) Open Data Urheberrechtliche Grundlagen / Wesen des Urheberrechts 12

13 Wirkung auf Datenbanken Einsatzbereich/ Wirkung keine Wirkung: keine Freigabe als Open Data Wirkung auf Werke/ works Freigabe gemäß Attributierung völlige Freigabe, Public Domain völlige Freigabe, Public Domain CC-[Attr.] 3.0-DE CC0 1.0-Universal (engl.) PDDL 1.0 (engl.) Freigabe gemäß Attributierung keine Wirkung: keine Freigabe als Open Data ODC-BY 1.0 (engl./dt.) ODbL 1.0 (engl./dt.) LM-GDIKOM ER-Kom CC-[Attr.] 4.0-International (engl.) CC-[Attr.] 2.0-DE GeoLizenz V1.2.1 Open Datenlizenz Deutschland Namensnennung Version 1.0 CC-[Attr.] 2.0-Generic (engl.) CC-[Attr.] 3.0-Unported (engl.) Open Data Urheberrechtliche Grundlagen / Auswahl einer Open-Data-Lizenz 13

14 nein ja Open Data? Symbol (CC) Lizenzattribute Verbotsrecht des Attribut Urhebers ( juristische Person) Inhabers ausschließlicher Nutzungsrechte an einem Werk Datenbankherstellers Wirkung des Attributes Pflicht zur Namensnennung/ Quellenbezeichnung (BY) ja nein nein schuldrechtlich Copyleft Weiterlizenzierung eigener Bearbeitungen unter gleichen/ähnlichen Lizenzen (SA = Share Alike) ja ja nein dinglich (ausschließliches Nutzungsrecht am Werk), schuldrechtlich (Datenbank) Verbot der kommerziellen Nutzung (NC = NonCommercial) ja ja ja dinglich Verbot, eigene Bearbeitungen weiterzuverbreiten (ND = No Derivative Works) ja ja nein dinglich (ausschließliches Nutzungsrecht am Werk), schuldrechtlich (Datenbank) Open Data Urheberrechtliche Grundlagen / Auswahl einer Open-Data-Lizenz 14

15 Stadtkarte als Open Data Lizenz: CC BY 4.0, deed.de (Kurzfassung) deutsche Übersetzung zusätzliche Nutzungsbedingungen auf Karte u.ä. Open-Data-Vertrag Verpflichtungserklärung Beiträger (POI) Open Data Urheberrechtliche Grundlagen / Auswahl einer Open-Data-Lizenz 15

16 Nutzer 87a Urheberrechtliches Innenverhältnis / Bereitstellung vor Open Data interne Nutzungsrechteeinräumung Bereitstellung ggü. Externen auf Karte / RVR Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts mit Sublizenzberechtigung Kreis / Stadt Open Data Urheberrechtliche Grundlagen / Rechtestruktur im Stadtplanwerk 16

17 Nutzer 87a Urheberrechtliches Innenverhältnis / Bereitstellung als Open Data interne Nutzungsrechteeinräumung Bereitstellung ggü. Externen Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts mit Sublizenzberechtigung auf Karte / RVR ohne Lizenzentgelt Kreis / Stadt ohne Lizenzentgelt Open Data Urheberrechtliche Grundlagen / Rechtestruktur im Stadtplanwerk 17

18 GEObasis.nrw, SGV, ADFC, k.a. Gemeinden etc. Nutzer Zusammenarbeit mit externen Beiträgern (z.b. POI) externe Nutzungsrechteeinräumung/ Rechteübertragung Bereitstellung ggü. Externen 87a UrhG auf Karte / RVR Kreis / Stadt Open Data Urheberrechtliche Grundlagen / Rechtestruktur im Stadtplanwerk 18

19 GEObasis.nrw, SGV, ADFC, k.a. Gemeinden etc. Nutzer Zusammenarbeit mit externen Beiträgern (z.b. POI) externe Nutzungsrechteeinräumung/ Rechteübertragung Bereitstellung ggü. Externen 87a UrhG auf Karte / RVR Kreis / Stadt interne Nutzungsrechteeinräumung interne Nutzungsrechteeinräumung/ Rechteübertragung Open Data Urheberrechtliche Grundlagen / Rechtestruktur im Stadtplanwerk 19

20 Bildnachweis Folien 3, 4: Wikimedia-Commons-Nutzer Botana: Iustitia (CC0, Folie 5: N.N./Nobel Foundation: Thomas Mann (gemeinfrei nach schwedischem Urheberrecht), Folie 5: Elias Gottlieb Haussmann: Johann Sebastian Bach (gemeinfrei: 64, 69 UrhG), Folie 7: Kreis Mettmann: Stadtkarte im Stadtgebiet Mettmann, Folie 8: Kreis Mettmann/Rheinbahn AG: Stadtkarte mit POI (incl. Haltestellen) im Stadtgebiet Mettmann, ebd. Folie 10: Wikipedia-Nutzer KMJ/Wikimedia-Commons-Nutzer Roberto Mura (Bearbeiter): Stempel 01 KMJ transparent (CC BY-SA 3.0-Unported, Folie 13: BESSEY Tool GmbH & Co. KG: Temperguss-Schraubzwinge (CC BY-SA 3.0-DE, Schraubzwinge.jpg Folie 13: Open Knowledge Foundation, Open Data Commons: Lizenzattribut-Symbole (CC BY-SA 3.0-Unported, Folien 13, 14: Creative Commons: Lizenzattribut-Symbole (CC BY 4.0, Folien 16 19: Regionalverband Ruhr: Städte und Kreise im RVR-Gebiet Open Data Urheberrechtliche Grundlagen 20

21 Zum Weiterlesen (kostenlos) Hoeren, Thomas: Internetrecht. Online-Skript, Stand: April URL: Gemeinsame Kommission Recht und Geodaten von DGfK, DGPF und DVW: Urheberrecht leicht gemacht, Stand: 21. März URL: Juristen und Pädagogen erklären die Creative Commons Lizenzen Lesung des Textes der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0- DE am 2. September URL: Grüterich, Tobias: Urheberrecht und Open Data am Beispiel des RVR, Stand: 10. Juni 2014, unveröffentlichte Ausarbeitung Open Data Urheberrechtliche Grundlagen 21

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Tobias Grüterich Tel.: / Kreis Mettmann Vermessungs- und Katasteramt Auf dem Hüls Mettmann Open Data Urheberrechtliche Grundlagen 22

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