Salzburger Wohnbauförderungsgesetz
|
|
- Erich Alexander Koch
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 Die wichtigsten Änderungen im Überblick Büro LR Hans Mayr / Abteilung 10 Stand: Michaela Schneider-Manns Au, Landes-Medienzentrum Salzburg
2 Wesentliche Umstellung Wohnbauförderungssystem Bisher: Darlehenssystem Neu: Nicht rückzahlbare Zuschüsse 2
3 Wachsende Familien Bisher: Ehepaar nicht länger als 10 Jahre verheiratet sein Neu: Bestimmung aufgehoben Neu: auch eingetragene Partnerschaften Lebensgemeinschaft: Bisher gemeinsames Kind erforderlich Neu: Ein Kind muss einer/m Partner/in zugeordnet sein. 3
4 Häuser in der Gruppe Bisher Verpflichtung, aneinander zu bauen Neu: Regelung über vorgegebene Flächenbegrenzungen und Energiekennzahlen 4
5 Startwohnungen Neu: Günstige geförderte Mietwohnungen Miete bis zum 30. Lebensjahr möglich Niedrige Einkommensgrenzen Nicht größer als 55 Quadratmeter 5
6 Einkommensgrenzen Neu: Anhebung um 15% Letzte Anhebung 2012 (reale Anhebung daher: ca. 9%) Mehr Chancen auf Förderung 6
7 Änderung der Zumutbarkeitstabelle Bisher: Seit vielen Jahren keine Anpassung Neu: Anpassung der Tabelle um 20%, Anhebung der Wohnbeihilfe (Höhe abhängig von individuellen Umständen, auch mehr Anstieg als 20% möglich) bzw. der Rückzahlungsverpflichtung 7
8 Erweiterte Wohnbeihilfe Bisher: Nur unbefristete Mietverträge Neu: Auch befristete Mietverträge möglich, Richtwert (derzeit EUR 7,45 pro Quadratmeter) bleibt 8
9 Förderbare Wohnnutzfläche Bisher: Pflegestufe 3, Erhöhung um 10 Quadratmeter Neu: Mehr Erhöhung möglich, wenn aufgrund Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nötig (Gutachten erforderlich) 9
10 Einkommensberechnung Neu: Abfertigung ist nicht mehr Einkommensbestandteil Förderdauer Neu: Eigentum 25 Jahre, Sanierung 5 Jahre Anteilsmäßige Rückzahlung, bei nicht förderungskonformer Nutzung innerhalb dieser Zeit 10
11 Absicherung im Zusammenhang mit einem Bankdarlehen Neu: Bestimmte Konditionen müssen erfüllt sein (Zins- bzw. Aufschlagobergrenze, Möglichkeit einer kostenfreien vorzeitigen Tilgung (außer bei Fixzinsvereinbarungen), Tilgungsfreistellung bei finanziellem Engpass) 11
12 Mindesteigenmittel in der Kaufförderung Bisher: bis zu 25% Mindesteigenmittel Neu: Keine Bescheinigung mehr nötig Gesicherte Finanzierung in der Eigentumsförderung Bisher: Schematische Berechnung durch das Land Neu: Bank bestätigt Vorliegen einer gesicherten Finanzierung 12
13 Zuschlagspunkte Barrierefreies Bauen Bisher: Nur Mietwohnbereich Neu: Auch für Eigentumsförderung gültig Zuschlagspunkte Gesamtenergieeffizienz Neu: Eine einzige Berechnung, höhere Punktezahl bei nachwachsenden Rohstoffen und geringerer Energieintensität 13
14 Zuschlagspunkte Standortqualität Neu: Bis zu 9 Punkte bei mobilitätsreduzierender Bauweise Zuschlagspunkte Dichtezuschlag Neu: Eigener Dichtezuschlag für flächensparendes Bauen Zuschlagspunkte Befassung von Beiräten Neu: Zuschlagspunkt für Gestaltungsbeiräte udgl. 14
15 Solaranlagenpflicht Bisher: Thermische Solaranlage bei Biomasseheizungen und Gas- Brennwertgeräten Neu: Auch photovolatische Solaranlage wird angerechnet (Verpflichtung zu innovativen, klimarelevanten Systemen bleibt) 15
16 Geförderte Mietwohnungen Bisher: Errichtung nur durch Gemeinnützige Bauträger und Gemeinden möglich Neu: Auch gewerbliche Bauträger, natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts können eine Förderung erhalten (Mobilisierung von Grundstücken) 16
17 Sanierungsförderung - Grundbuch Neu: Keine grundbücherliche Eintragung eines Pfandrechts Sanierungsförderung - Berechnung Neu: Obergrenzen für Zuschüsse werden nach der sanierten Bauteilfläche berechnet (Größe der Maßnahme) 17
18 Förderung Eigentum Je Quadratmeter förderbarer Nutzfläche Kauf Wohnungen, Häuser in der Gruppe EUR 450,- Errichtung Doppel- und Einzelhäuser, Bauernhäuser EUR 400,- Errichtung durch Zu-, Auf- und Einbau, Häuser in der Gruppe EUR 430,- Austraghaus / Austragwohnung für eine Person EUR ,- Für eine weitere Person EUR 5.000,- 18
19 Förderung Eigentum Zuschläge für Jungfamilien, Alleinerzieher, Alleinerzieherinnen EUR 50,- Kinderreiche Familien EUR 100,- Energieökologische Maßnahmen, Barrierefreiheit, Standortqualität, Gestaltungsbeirat, dichteres Bauen je Punkt und Quadratmeter EUR 5,- Maximal 1,5-Faches des Grundbetrages Kürzungen bei Kaufpreisüberschreitungen (regional differenziert) 19
20 Förderung Eigentum - Beispiel Jungfamilie, 24 Zuschlagspunkte Kauf (ohne Kürzung bei höheren Kaufpreisen) EUR ,- Errichtung eines Einfamilienhauses/Bauernhauses EUR ,- 20
21 Förderung Mietwohnbau Nicht rückzahlbare Zuschüsse Grundfördersatz je nach Größe des Objekts: EUR 550,- bis 650,- Zuschlagspunkte für energieökologische Maßnahmen, Barrierefreiheit, Standortqualität, Startwohnungen, Mehrgenerationen-/ betreutes Wohnen, Denkmalschutz, Abstellplätze/Mobilitätskonzept, Holzbauweise je Punkt und Quadratmeter EUR 5,- Vorgaben hinsichtlich Grundstückskosten und Mietentgelt aus Baukosten und Grundkosten 21
22 Förderung Heimplätze Neubau - Nicht rückzahlbare Zuschüsse pro Heimplatz Seniorenwohnheim EUR ,- als Hausgemeinschaftsmodell EUR ,- Wohnheime für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf, Schüler- und Studentenheime EUR ,- Sonstige Wohnheime EUR 5.000,- Zuschläge werden nach dem Zuschlagspunktesystem gewährt, je Punkt und Heimplatz EUR 100,- 22
23 Förderung Heimplätze Sanierung - Nicht rückzahlbare Zuschüsse pro Heimplatz Seniorenwohnheim EUR ,- Wohnheime für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf, Schüler- und Studentenheime EUR ,- Sonstige Wohnheime EUR 2.500,- Zuschläge werden nach dem Zuschlagspunktesystem gewährt, je Punkt und Heimplatz EUR 100,- 23
24 Förderung Sanierung Nicht rückzahlbare Zuschüsse Generell: 15% Bei größeren Renovierungen: 20% Erhöhung nach Zuschlagspunktesystem für energieökologische Maßnahmen (0,5% je Punkt) Maximal EUR förderbare Sanierungskosten je Wohnung 24
25 Förderung Sanierung Förderbare Maßnahmen Wärmeschutz Gebäudehülle/Fenster/Türen Heizung (Biomasse, Nah-/Fernwärme, Wärmepumpte), Solaranlagen, thermisch/photovoltaisch Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung Dachsanierung Badsanierung Feuchtigkeitsschutz Elektroleitungen Alten-/behindertengerechte Baumaßnahmen Personenaufzug 25
Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009
Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009 27. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. März 2009 über die Gewährung von Nachlässen für Konversionen und Rückzahlungen
MehrVerländerte Förderungsvorschriften NEUES FÖRDERUNGSMODELL IM SOGENANNTEN KLEINVOLUMIGEN ALTHAUSSANIERUNGSBEREICH INFORMATION
Ausgabe: Februar 1999 NEUES FÖRDERUNGSMODELL IM SOGENANNTEN KLEINVOLUMIGEN ALTHAUSSANIERUNGSBEREICH INFORMATION über die Möglichkeit einer Förderung der Sanierung von Wohnraum in Niederösterreich nach
MehrDer Fachbereich Wohnen informiert über
Fachbereich Wohnen Der Oberbürgermeister Der Fachbereich Wohnen informiert über die Wohnberechtigung im geförderten Wohnungsbau AnsprechpartnerInnen für Fragen der Wohnberechtigung oder Wohnungsvermittlung
MehrModernisierung von Mietwohnungen
Modernisierung von Mietwohnungen Antragsberechtigt sind Eigentümer/Erbbauberechtigte von Mietwohnungen. Gefördert wird die Modernisierung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen mit einem zinsgünstigen
MehrErwerb neu errichteter Wohnungen/Reihenhäuser. 1. Persönliche Voraussetzungen. 2. Förderung. Stadt Salzburg
6 1. Persönliche Voraussetzungen begünstigte, natürliche Person: siehe Seite 4 den und dürfen nicht aus einer Fremdfinanzierung stammen. Eigenmittel-Mindesteinsatz: Mindestens 10 % des Gesamtkaufpreises
MehrKomfortables Wohnen ohne Barrieren. Förderprogramme für Eigentümer
Komfortables Wohnen ohne Barrieren Förderprogramme für Eigentümer Inhalt Vorwort 3 Was und wer wird gefördert? 4 Welche Anforderungen müssen nach dem Umbau erreicht werden? 5 Wie hoch sind die Darlehen
MehrRichtlinien zur Gewährung einer Ansiedlungs- und Geburtenförderung der Gemeinde Weidhausen b.coburg
Richtlinien zur Gewährung einer Ansiedlungs- und Geburtenförderung der Gemeinde Weidhausen b.coburg 1 ZUWENDUNGSZWECK, RECHTSGRUNDLAGE 1.1 Zuwendungszweck In der Gemeinde Weidhausen b.coburg ist seit einigen
MehrKfW-Förderprogramm Altersgerecht Umbauen
KfW-Förderprogramm Altersgerecht Umbauen Christa Ott LBBW Mainz 20.09.2012 Förderfähige Immobilien Altersgerecht Umbauen Einfamilienhäuser Mehrfamilienhäuser Eigentumswohnungen Wohnheime* * keine Alten-
MehrWohnstudie 2016 Bundeslandbericht Salzburg
Wohnstudie 2016 Bundeslandbericht Josef Schmidinger, Generaldirektor s Bausparkasse Markus Sattel, Vorstandsdirektor er Sparkasse 25. Mai 2016 METHODE UND ZIELSETZUNGEN - Methode und Stichprobe: - 200
MehrDie Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab
MehrLeistungen für Demenzpatienten
Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 8. Dezember 2015 (492-1-A-4515)
23304 Förderung der Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen, insbesondere zur Förderung der Energieeinsparung und zur Barrierefreiheit, durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
MehrLand Vorarlberg: Wohnhaussanierungsrichtlinie 2014
Förderungen Althaussanierung Zusammenfassungen Land Vorarlberg: Wohnhaussanierungsrichtlinie 2014 Nachstehende Maßnahmen werden gefördert: Alle thermischen Verbesserungsmaßnahmen in der Gebäudehülle: a)
MehrAlte Färberei Projektmappe 13.07.2015. Bockemühl ARCHITEKT Blasistr. 11 79650 Schopfheim 0173/6039043 kontakt@bockemuehl-architekt.
Alte Färberei Projektmappe 13.07.2015 Bockemühl ARCHITEKT Blasistr. 11 79650 Schopfheim 0173/6039043 kontakt@bockemuehl-architekt.de Inhalt Seite Idee 3 Der Ort 3 Sanierung und Gestaltung 4 Nutzung 5 Finanzierung
MehrWohnbauförderung - Finanzierung. Persönliche Voraussetzungen Förderungswerber. unabhängig vom Einkommen. Allgemeine Voraussetzungen
Wohnbauförderung - Finanzierung Josef Feldhofer Persönliche Voraussetzungen Förderungswerber Volljährige, natürliche oder juristische Person Liegenschafts- bzw. Wohnungseigentümer, Mieter oder Nutzungsberechtigter
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrHerzlich willkommen! Energetische Sanierung Förderung und Finanzierung
Herzlich willkommen! Energetische Sanierung Förderung und Finanzierung 1 Energieeffizient Bauen Energieeffizient Bauen Anwendungsbereiche Für die Finanzierung von besonders energieeffizienten Neubauten
MehrPFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1
PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz
Mehr(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal
Vertrag über die Bereitstellung einer Option für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Innovative Energie für Pullach GmbH und die Versorgung mit Fernwärme bis ans Grundstück (Optionsvertrag - Grundstück)
MehrExposé. Etagenwohnung in Wittlich. Wittlich - Attraktive Singlewohnung im Energiesparhaus in gefragter Lage mit tollem Blick- KfW Effizienzhaus 55
Exposé Etagenwohnung in Wittlich Wittlich - Attraktive Singlewohnung im Energiesparhaus in gefragter Lage mit tollem Blick- KfW Effizienzhaus 55 Objekt-Nr. FF_ETNBWI103S Etagenwohnung Verkauf: 103.500
MehrRechte und Pflichten beim Hauskauf
Rechtsanwälte Schultz und Carstens Schwachhauser Heerstraße 5328211 Bremen Telefon 0421/343302 Telefax 0421/343305 E-Mail bremen@schultz-carstens.de Internet www.schultz-carstens.de Rechte und Pflichten
MehrIBB wenn es um Wohneigentum geht
ANZEIGE IBB wenn es um Wohneigentum geht Geht es um die Schaffung von Wohneigentum, ist die Investitionsbank Berlin (IBB) eine entscheidende Adresse. Mit ihren vielseitigen Programmen und Produkten rund
MehrWohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele
Wohngeld in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen und Tipps Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem
Mehr16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen
16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen Modernisierung von Gebäuden Erhaltungsaufwand oder nachträgliche Herstellungskosten Hans Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern Immobilienverband
MehrÜbungsaufgaben Tilgungsrechnung
1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf
MehrTARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014
TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014 INHALT: 1) Tarife Zertifizierung innerhalb der Provinz Bozen, Klasse Gold, A, B, C Neubau oder Sanierung
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrIng. Gerhard Puchegger die umweltberatung NÖ - Süd
NÖ Landesförderungen (Wohnbauförderung 2006) Ing. Gerhard Puchegger die umweltberatung NÖ - Süd NÖ-Eigenheimförderung (Neubau) Darlehen, 1% verzinst, Laufzeit 27,5 Jahre Energiekennzahl muß kleiner 50
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
MehrHinzuverdienstgrenzen für Rentner
grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren.
MehrMarktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1
Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel
MehrBundesministerium der Finanzen. Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe. Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe
Bundesministerium der Finanzen Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe Vom 1. August 2006 Die Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.
MehrFlaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf
Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage
MehrPflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015
Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige
MehrHerausforderungen beim Bau von öffentlich geförderten Mietwohnungen in Nürnberg. Dipl.-Kaufmann Frank Thyroff
Herausforderungen beim Bau von öffentlich geförderten Mietwohnungen in Nürnberg Dipl.-Kaufmann Frank Thyroff 1 Mietentwicklung 2 Seite 2 Neubau Plauener Straße (IQ) Kernwohnanlage Nordostbahnhof Neubau
Mehr* Die perfekte Wohnlage in Brühl ** Einfamilienhaus / Kauf
* Die perfekte Wohnlage in Brühl ** Einfamilienhaus / Kauf Eckdaten Allgemein Objekt-Id: 213 Anschrift: DE-50321 Brühl Brühl Deutschland Preise Kaufpreis: Courtage / Provision: Courtage inkl. Mwst: 229.000,00
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrWOHNBAU VON GRUND AUF STOCKINGER.
WOHNBAU VON GRUND AUF STOCKINGER. Stallbau Wohnbau Gewerbebau Photovoltaik Lohnfertigung WOHNBAU MIT AUSSICHT AUF IHR TRAUMHAUS. BERATEN PLANEN BAUEN VON GRUND AUF STOCKINGER. GUT BERATEN UND GUT GEPLANT
MehrA N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)
A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
Mehr- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.
- 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen
MehrHöhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015
Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am
MehrLebenslanges Wohnrecht im GDA-Wohnstift: Sorglos mehr vom Leben. Raum für Persönlichkeit
Lebenslanges Wohnrecht im GDA-Wohnstift: Sorglos mehr vom Leben. Raum für Persönlichkeit Mietfreies Wohnen auf Lebenszeit. GDA-Wohnrecht eine clevere Investition in die eigene Zukunft. Mit dem Erwerb Ihres
MehrProjektskizze für das Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen
, den xx.xx.0 Projektskizze für das Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen Kommune: Ausführende Stelle in der Kommune: Planzeitraum: Projektname: Projektleitung: Für die
MehrPflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache
Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos
MehrSelbstverwaltet Selbstorganisiert Selbstbewusst Selbstständig Wohnraum für: Alle!!
Mietshäuser Syndikat Selbstverwaltet Selbstorganisiert Selbstbewusst Selbstständig Wohnraum für: Alle!! 1. Mieten konkurrieren nicht mit anderen Mieten oder gar Wohngebietslagen 2. Mieten konkurrieren
MehrBEIHILFE Ld]cZc ^hi =Z^bVi Ä AZ^hiWVgZh Ld]cZc [ g <ZcZgVi^dcZc# '%%. 1
BEIHILFE 1 Das Leben meint es nicht nur gut mit uns. Immer wieder geraten Menschen in Not, sei es durch überraschende Schicksalsschläge, Trennungen oder Arbeitslosigkeit. In solchen Situationen reicht
MehrEnergie- Beratung. im nördlichen Flachgau. Wann? Wo? Voranmeldung: Jeden 2. Dienstag im Monat 13.30 16.30 Uhr
Energie- Beratung im nördlichen Flachgau Wann? Wo? Jeden 2. Dienstag im Monat 13.30 16.30 Uhr KOSTENLOS im Büro des Regionalverbandes Flachgau-Nord, Stadthalle Oberndorf, Joseph-Mohr-Straße 4a Voranmeldung:
MehrStiftung Lebensgemeinschaften behinderter Menschen Region Oberaargau Informationen zur Finanzierung WOHNHEIM IM DORF, Bleienbach
Stiftung Lebensgemeinschaften behinderter Menschen Region Oberaargau Informationen zur Finanzierung WOHNHEIM IM DORF, Bleienbach Allgemeine Überlegungen Betriebsfinanzierung Investitionen Besondere Dienstleistungen
MehrZusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)
Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 25. März 2013 (10 3.2 A 4512)
ARBEITSFASSUNG 23301 Förderung der Bildung von selbst genutztem Wohnraum durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB-Darlehen Wohneigentum Rheinland-Pfalz) Verwaltungsvorschrift
MehrNeues Namens- und Bürgerrecht
Neues Namens- und Bürgerrecht RA lic. iur. Simon Bachmann Ab 1. Januar 2013: Neues Namens- und Bürgerrecht Überblick Das Namensrecht ab 2013 Übergangsbestimmungen Partnerschaftsgesetz Bürgerrecht Namensänderung
MehrSeite 1 AXA Lebensversicherung AG. Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz
Seite 1 Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz Ihr Geschenk vom Staat Die wichtigsten Änderungen im Überblick KONJUNKTURPAKET II Erhöhung des Grundfreibetrages von 7.664
MehrSehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrte Damen und Herren Im Infobrief 3 von Netzwerk Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung, haben wir Sie aufgefordert, Ihre Kenntnisse über Eltern mit einer geistigen Behinderung und
MehrInvestment. BIPA-Markt Davidgasse 81/8/1a, 1100 Wien. Ihr EHL Angebot Your EHL offer. Wir leben Wir leben Immobilien.
Investment Ihr EHL Angebot Your EHL offer BIPA-Markt Davidgasse 81/8/1a, 1100 Wien Wir leben BIPA Davidgasse 81/8/1a, 1100 Wien Seite 2 Objektdaten Davidgasse 81/8/1a, 1100 Wien Objekt BIPA Baujahr 2010/2011
MehrEin gutes Wort für uns bis zu 100 Euro für Sie! 1 Empfehlen Sie uns weiter und sichern Sie sich Ihr Wohn(t)raumzuckerl.
Ein gutes Wort für uns bis zu 100 Euro für Sie! 1 Empfehlen Sie uns weiter und sichern Sie sich Ihr Wohn(t)raumzuckerl. 1 Aktion gültig von 22.9.2014 bis 30.12.2015. Diese Aktion ist nicht mit anderen
MehrGesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)
Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,
MehrWERFEN SIE IHR GELD NICHT ZUM FENSTER HINAUS. NULL ZINSEN. NULL ARBEIT.
WERFEN SIE IHR GELD NICHT ZUM FENSTER HINAUS. NULL ZINSEN. NULL ARBEIT. Neue Wohnbauförderung 0,0 % Verzinsung Der richtige Zeitpunkt sanieren Sie jetzt. Jetzt von der neuen Wohnbauförderung profitieren
MehrAntrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO)
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 101/ 1 112 Frau Huber/ Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26031/ 26018 Fax: (030)
MehrCHECKLISTE FÜR IHRE EIGENHEIMFÖRDERUNG
der nö Wohnbau-ratgeber CHECKLISTE FÜR IHRE EIGENHEIMFÖRDERUNG Stand: 01. 02. 2015 www.noe.gv.at Wohnbauförderung Eigenheim Liebe niederösterreicherinnen und niederösterreicher, der wichtigste Platz auf
MehrKosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen
Kosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen von Harald Thomé / Tacheles e.v. Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht www.tacheles-sozialhilfe.de www.harald-thome.de »Angemessene Unterkunftskosten«nach
Mehr5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz
5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum
MehrEine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien.
Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien. Damit ist sie eine Form der langfristigen Kapitalanlage und dient zugleich der kurzfristig beginnenden Nutzung von Wohneigentum. 2011 Wolters Kluwer
MehrAnsprechend und modern saniertes Bauernhaus in ruhigem Ortsteil! Mit kleiner Einliegerwohnung!
AUS ALT WURDE NEU! Als KFW-Effizienzhaus!! Ansprechend und modern saniertes Bauernhaus in ruhigem Ortsteil! Mit kleiner Einliegerwohnung! Wohnfläche: Zimmer: ca. 180m² + 40m² 4 Zimmer, Küche, 2 Bäder,
MehrPflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37
MehrPflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag Vollstationär * Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 Unterkunft 16,94 16,94 16,94
MehrWohnanlage. 5 Mietwohnungen mit Kaufoption
Wohnanlage St. Johann Oberleibnig 5 Mietwohnungen mit Kaufoption www.osg-lienz.at Jurysitzung Modell Lageplan Erdgeschoß Obergeschoß Dachgeschoß Kellergeschoß Wohnbauförderung Förderung der Wohnungen
MehrNÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien
F3-A-1803/004-2014 NÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien 1. Geförderter Personenkreis: Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ LandesbürgerInnen erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und
MehrHerausforderung: Schreiben wissenschaftlicher Texte im Studium
Keine Behinderung durch Handicap Ergebnisse aus dem World Café TISCHTHEMA Herausforderung: Schreiben wissenschaftlicher Texte im Studium START Bitte klicken Sie auf die einzelnen Texte! Kann man lange
MehrSenioren Wohngemeinschaft Gessin ETL Unternehmensberatung AG
August-Bebel-Straße 13, 18055 Rostock Bernd Kleist Gessin 7 17139 Gessin August-Bebel-Straße 13 18055 Rostock Leiter der Niederlassung: Uwe Zühlke Telefon: +49 381 44 44 577 0 Telefax: +49 381 44 44 577
MehrCHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER
CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrBedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner
1 Eingaben Zelle C2 Auszahlungsbetrag Hier muss der erste Auszahlungsbetrag eingegeben werden. Weitere Auszahlungen siehe Weiter unten. Zelle C3 Zeitpunkt der Auszahlung Datum der ersten Auszahlung Zelle
MehrErwerbsminderung/Invalidität grenzüberschreitende Herausforderungen
Erwerbsminderung/Invalidität grenzüberschreitende Herausforderungen Euro-Institut Kehl, 14. November 2013 Christof Gutzler Tel. 06232-17 2993 Mail: christof.gutzler@drv-rlp.de 1. Allgemeines Deutsche Rentenversicherung
MehrInhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Qualifizierte Vermögenswerte... 5 II. Fremdkapitalkosten... 6 5. Beispiel...
MehrVermieten ohne Kaution kann so sicher sein...
Die Mietkaution für mehr Freiheit Vermieten ohne Kaution kann so sicher sein... der starke Mietpartner Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution bietet privaten und gewerblichen Mietern und Ihnen als Vermieter
MehrSichern Sie, was Ihnen wichtig ist.
Sichern Sie, was Ihnen wichtig ist. Risikoversicherung Garantiert gut gesichert. Jetzt Premium inklusive Pflege-Bonus Was wäre wenn? Was wird aus Ihrer Familie, wenn Ihnen etwas zustoßen sollte? Niemand
MehrSteuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.
Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.2014 Baumaßnahmen an einem fertigen vermieteten Gebäude Nachträgliche
MehrPatrick Berner Direktionsbeauftragter Rhion Versicherung AG Oberursel, 7. März 2014
Patrick Berner Direktionsbeauftragter Rhion Versicherung AG Oberursel, 7. März 2014 07.03.2014 Rhion Versicherung AG 1 Rhion der Maklerversicherer Die Rhion gehört zur RheinLand Versicherungsgruppe und
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf Glasbläserallee 18/Fischzug 2-8/Krachtstraße, Bauteil 1 - Haus I-M 2 Endenergiebedarf 73 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) [kg/(m² a)] 43 kwh/(m² a) Primärenergiebedarf
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrAblauf der Landesförderungen und Ausblick
Ablauf der Landesförderungen und Ausblick Energieberatung Salzburg DI Georg Thor Südtirolerplatz 11 5020 Salzburg Tel.: 0662 / 8042 3151 Fax: 0662 / 8042 76 3863 E-mail: energieberatung@salzburg.gv.at
MehrVerkauf von Wohnbaugrundstücken der Stadt Sonthofen
- Information Verkauf von Wohnbaugrundstücken der Zwei Einzelhausgrundstücke im Stadtteil Binswangen Süd Rathausplatz 1 Tel. 08321/615-0 www.sonthofen.de Seite 2 Lage Die zum Verkauf stehenden Grundstücke
MehrErleben Sie exklusives Wohnen! Wohnanlage Kehlerstraße, Dornbirn. Niedrigenergie-Wohnanlage Ökostufe 4. Verkauf durch:
partner Wohnanlage Kehlerstraße, Dornbirn Niedrigenergie-Wohnanlage Ökostufe 4 Barrierefrei und zentral wohnen in Dornbirn Verkauf durch: Andreas Hofer Andreas Hofer Immobilien T +43 (0)676 / 968 3 911
Mehr11. Anhang Häufigkeitsverteilungen Ich bin häufig unsicher, wie ich mich gegenüber Behinderten verhalten soll. (N=1289; I=2,71) 7 19,2 34 39,8 Wenn ich Behinderte auf der Straße sehe, versuche ich, ihnen
Mehrseit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011
Mai 2011 RückzahlungsbegünstigungsVerordnung 2005 seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Vom SIR aktualisierter Verordnungstext Impressum: Herausgeber und Verleger: SIR-Salzburger Institut
Mehr2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck
2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
MehrFörderprogramme für den Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Förderprogramme für den Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum Zielgruppe: Haushalte mit zwei und mehr Kinder Die derzeitigen Wohnverhältnisse müssen
MehrZinsgünstig finanzieren: Einrichtungen zielgerichtet nutzen. Alle Angaben Stand 10.09.2014
Zinsgünstig finanzieren: Die KfW-Förderung für kirchlich-caritative caritative Einrichtungen zielgerichtet nutzen Praxisbeispiele Alle Angaben Stand 10.09.2014 und ohne Gewähr Martin Kleimann Beispiel
MehrMietänderungen im preisgebundenen Wohnraum
Mietänderungen im preisgebundenen Wohnraum Bitte bearbeiten Sie die folgenden Aufgaben zur Wirtschaftlichkeitsberechnung und zur Kostenmiete. Nr.: 10-20-025 Kopien brauchen Originale! Die Nutzung der Aufgaben
MehrÜbersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. April 2012. SenerTec GmbH Schweinfurt 1
Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. April 2012 SenerTec GmbH Schweinfurt 1 Hinweise: Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Förderrichtlinien der KfW. Die Beschreibung der KfW-Programme
MehrFörderung von Abwassermaßnahmen für eine saubere Umwelt
Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW NRW.BANK Service-Center Telefon 0 211 91741-4800 Telefax 0 211 91741-7832 www.nrwbank.de info@nrwbank.de NRW.BANK.Ergänzungsprogramm. Abwasser Förderung von
MehrFörderungsinformationen SANIERUNGSSCHECK 2011 Thermische Sanierung privater Wohnbau Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive
Infoblatt 1/6 Gemeinsam mehr erreichen Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Projekt zugunsten unserer Umwelt entschieden haben. Die Österreichische Bundesregierung unterstützt Sie bei diesem Vorhaben
MehrBeschreibung Strom Gas Wasser
Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden, Sie haben sich entschieden, in der Gemeinde Grefrath einen Neubau zu errichten oder möchten die Hausanschlüsse in einem bereits bestehenden Objekt verändern
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrRichtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung vom 19. März 2010
Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung vom 19. März 2010 1. Mietwohnung 1. 1 Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung Nach SGB II und SGB XII bestimmen sich die
MehrExposé. Etagenwohnung in Trier
Exposé Etagenwohnung in Trier Attraktives Wohnen im Grünen im Energiesparhaus zwischen Innenstadt und Universität - günstige Darlehen ab 1 % Zins möglich Objekt-Nr. FF_ETNB80117G Etagenwohnung Verkauf:
Mehr