Behandlung von Studienaufwendungen im deutschen Einkommensteuerrecht - oder warum als Student die Abgabe einer Steuererklärung Sinn machen kann

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1 Behandlung von Studienaufwendungen im deutschen Einkommensteuerrecht - oder warum als Student die Abgabe einer Steuererklärung Sinn machen kann JProf. Dr. Katrin Haußmann, StB Ilmenau, den 17. Dezember Gliederung I. Muss ein Student eine Einkommensteuererklärung abgeben? II. Generelle Berücksichtigungsmöglichkeiten von Studienaufwendungen: Werbungskosten und Sonderausgaben III. Aktuelle steuerliche Behandlung von Studienaufwendungen IV. Beispiel V. Übersicht und Gestaltungsmöglichkeiten VI. Jetzt wird s konkret 2 1

2 I. Muss ein Student eine Einkommensteuererklärung abgeben? Studenten und Steuererklärung? Falls keine Einkünfte: Keine Abgabepflicht Falls nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z.b. Angestellter): Keine Abgabepflicht Falls andere Einkünfte > : Abgabepflicht ABER: Antragsveranlagung ( 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG) Man darf eine Steuererklärung abgeben (bzw. eine Verlustfeststellung) Wann und warum sollte ich das tun? 3 II. Generelle Berücksichtigungsmöglichkeiten von Studienaufwendungen: Werbungskosten Werbungskosten ( 9 EStG): 9 Abs. 1 Satz 1 EStG (EStG = Einkommensteuergesetz): Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Der Höhe nach unbegrenzt Beispiele: Fachbücher, Büromaterial, Fahrtkosten, Anschaffungskosten eines Computers (> 410 netto) Verteilung der Anschaffungskosten auf drei Jahre, d.h. jedes Jahr 1/3) 4 2

3 II. Generelle Berücksichtigungsmöglichkeiten von Studienaufwendungen: Sonderausgaben Sonderausgaben ( 10-10i EStG): Grundsatz in 12 Nr. 1 EStG: [ ], dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden [ ] Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen; Private Lebensführung steuerlich irrelevant 5 II. Generelle Berücksichtigungsmöglichkeiten von Studienaufwendungen: Sonderausgaben Sonderausgaben ( 10-10i EStG): Ausnahme: Sonderausgaben = Lebenshaltungskosten, die der Gesetzgeber ausnahmsweise zum Abzug zulässt, weil sie existentiell notwendig sind und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern. z.t. der Höhe nach begrenzt Beispiele: Versicherungsbeiträge Aufwendungen für Kinderbetreuung 6 3

4 II. Generelle Berücksichtigungsmöglichkeiten von Studienaufwendungen: WK und SA Unterschiede? Wesentliche Unterschiede: Werbungskosten: Grds. der Höhe nach unbegrenzt Verlustverrechnung gem. 10d EStG Verlustvortrag in die Zukunft möglich Sonderausgaben: z.t. der Höhe nach begrenzt Wirken sich nur in dem Jahr aus, in dem sie angefallen sind Kein Verlustvortrag in die Zukunft möglich 7 III. Aktuelle steuerliche Behandlung von Studienaufwendungen 4 Abs. 9, 9 Abs. 6 EStG: Grundsätzlich kein Abzug für Erststudium/Erstausbildung ABER: Abmilderung Ansatz als Sonderausgaben gem. 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG: max /Jahr ACHTUNG: Das gilt nur für ein Erststudium/Erstausbildung!!! Wenn dem Studium eine abgeschlossene Ausbildung/ein Studium vorangegangen ist Zweitstudium/Zweitausbildung Ansatz als Werbungskosten 8 4

5 IV. Beispiel Lieschen Müller und Jürgen Jedermann studieren Maschinenbau an der TU Ilmenau auf Bachelor und treffen sich im WS 2015/16 in der Vorlesung Grundlagen der BWL für Ingenieure. Lieschen wechselte direkt nach ihrem Abitur an die Uni, Jürgen hat bereits eine Ausbildung als Kfz-Mechatroniker absolviert. Die beiden Studenten beziehen keine steuerlich relevanten Einkünfte. Beide stellen sich die Frage, ob sie für den Veranlagungszeitraum 2015 eine Einkommensteuererklärung (hier: Antrag auf Verlustfeststellung) abgeben sollten. Was würden Sie raten? 9 IV. Beispiel Problem: Können die Aufwendungen für das Studium steuerlich berücksichtigt werden? Lösungsansätze: 1. Lieschen und Jürgen erzielen später mal Einkünfte. Das Studium dient dem Erwerb von Kenntnissen für den späteren Beruf Vorweggenommene Werbungskosten? 2. Studium = Privatvergnügen? Ggf. Berücksichtigung über Sonderausgaben? 10 5

6 IV. Beispiel Antwort für Lieschen Müller: Lieschen hat noch keine abgeschlossene Erstausbildung. Deshalb können nach aktueller Gesetzeslage die Aufwendungen für das Studium nur über 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Da Lieschen keine weiteren Einkünfte hat, laufen die Sonderausgaben ins Leere. 11 IV. Beispiel Antwort für Jürgen Jedermann: Jürgen hat als Mechatroniker bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung Damit liegt kein Erststudium vor, denn eine Berufsausbildung ist vorausgegangen. Jürgen kann die Aufwendungen für sein Studium als vorweggenommene WK ansetzen und so einen Verlust erzielen. Den Verlust kann er in der Zukunft mit Einnahmen verrechnen. 12 6

7 IV. Beispiel Fortführung des Beispiels: Lieschen Müller hat inzwischen ihren Bachelor abgeschlossen und befindet sich nun in einem Master-Studiengang. Können ihre Studienaufwendungen immer noch nicht berücksichtigt werden? 13 IV. Beispiel Antwort: Lieschen hat bereits ein BA-Studium absolviert Damit liegt nun kein Erststudium mehr vor. Lieschen kann die Aufwendungen für das Master- Studium als vorweggenommene WK ansetzen und so einen Verlust erzielen. Den Verlust kann sie in der Zukunft mit Einnahmen verrechnen. 14 7

8 V. Übersicht und Gestaltungsmöglichkeiten Studienaufwendungen Hintergrund? Werbungskosten Aufwendungen zur Erzielung von Einnahmen Sonderausgaben Privat, aber durch Gesetz abziehbar Höhe? Der Höhe nach unbegrenzt Begrenzt auf /Jahr Verluste? Verluste möglich Keine Verluste möglich Aktuell für Zweitstudium/-ausbildung Erststudium/-ausbildung Gestaltungsmöglichkeit: Was ist eigentlich eine vorherige Berufsausbildung? 15 V. Übersicht und Gestaltungsmöglichkeiten Fragestellung: Was ist eine Berufsausbildung? Fundstelle Ergebnis BFH v III R 41/13, BStBl. II 2014 S. 717 Reserveoffiziersanwärter BFH v BFH/NV 2013 S Nr. 7 Flugbegleiterin/ Stewardess BFH v VI R 72/11, BStB. II 2012 S. 895 Lizenzerwerb als Berufskraftfahrer z.b. Taxischein oder Erwerb der Lizenz beim Wehrdienst BFH III R 82/10, EStB 2012 S. 329 Nr. 9 Auslandsaufenthalt mit systematischem Sprachkurs, mind. 10 Wochenstunden BFH v VI R 52/10, BFH/NV 2012 S. 323 Nr Rettungssanitäter, z.b. im Rahmen des Zivildienstes Ab 2015: Definition von Berufsausbildung in 9 Abs. 6 EStG mind. 12 Monate, i.d.r. Abschlussprüfung, ABER: Gilt erst ab 2015, nicht für Vergangenheit! 8

9 VI. Jetzt wird s konkret... Woher bekomme ich das Formular für die Einkommensteuererklärung? (Papierform) ( (elektronische Abgabe)) Was müssen Sie ausfüllen? Mantelbogen=Hauptvordruck: Name+Adresse, zuständiges Finanzamt (Hauptwohnsitz) Falls Studienaufwendungen = Werbungskosten: Anlage N, Zeile 44, in Hauptvordruck oben Kreuz bei Verlustvortrag Falls Studienaufwendungen = Sonderausgaben: Hauptvordruck, Zeile 43 -> ABER: Stattdessen als WK erklären, da Entscheidung des BVerfG noch aussteht!!!) Unterschreiben und zusammen mit Belegen per Post ans FA schicken. 17 VI. Jetzt wird s konkret... Welche Aufwendungen kann ich absetzen (Auswahl)? Wichtig: Aufwendungen selbst getragen, nicht Eltern!!! Büromaterial (z.b. Papier, Stifte, Locher) und Fachliteratur Studien-/Semestergebühren Aufwendungen für Auslandssemester Zinsen für Studienkredit (BAföG i.d.r. unverzinslich) Schreibtisch und Schreibtischlampe Computer + Drucker (drei Jahre lang 1/3 der Anschaffungskosten) Fahrtkosten Wohnung-Universität: bis 2013: Kosten für öffentliche Verkehrsmittel bzw. bei eigenem Pkw 0,30 pro gefahrenem Kilometer ab 2014: pauschal 0,30 pro Entfernungskilometer ( Entfernungspauschale ) bzw. Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, falls diese höher als Entfernungspauschale 18 9

10 VI. Jetzt wird s konkret... Welche Aufwendungen kann ich absetzen (Auswahl)? Miete für Wohnung (Mietvertrag auf Kind!) (inkl. Nebenkosten, Möbel, Makler) Verpflegungsmehraufwand (drei Monate lang, wieder bei mind. 4 Wochen Unterbrechung) Bis 20103: 24 für Abwesenheitszeit von 24 h von daheim, 12 für Abwesenheitszeit von ab 14 h, 6 für Abwesenheitszeit ab 8h Ab 2014: 12 für Anreise-/Abreisetag, 12 für Abwesenheitszeit > 8 h, 24 für Abwesenheitszeit von 24 h Familienheimfahrten Bis 2013: Kosten für öffentliche Verkehrsmittel bzw. bei eigenem Pkw 0,30 pro gefahrenem Kilometer Ab 2014: pauschal 0,30 pro Entfernungskilometer ( Entfernungspauschale ) bzw. Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, falls diese höher Strittig ab 2014: Voraussetzung eines eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt + finanzielle Beteiligung > 10% scheitert z.b. bei Zimmer im Haus der Eltern 19 VI. Jetzt wird s konkret... Welche Aufwendungen kann ich absetzen (Auswahl)? Statt Miete für Zweitwohnung am Studienort wenigstens anteilige Miete etc. für Arbeitszimmer: Max /Jahr Voraussetzungen: Es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, abgeschlossener Raum (keine Ecke) anteilige Miete Aufwendungen für Ausstattung (z.b. Tapete, Vorhänge) Renovierungsaufwendungen 20 10

11 VI. Jetzt wird s konkret... Was tun bei einem Zweitstudium (d.h. vorher Ausbildung oder Studium)? Auf jeden Fall Verluste sichern und Erklärung abgeben! Was tun bei einem Erststudium? Laut Finanzverwaltung: Sonderausgaben ABER: Das ist gerichtlich noch keineswegs abschließend geklärt Bundesverfassungsgericht wird voraus. Ende 2016 entscheiden! DESHALB ZU ÜBERLEGEN: 1. Steuererklärung abgeben, auf ablehnenden Steuerbescheid warten, ggf. gegen diesen Einspruch einlegen (Verfahrensruhe beantragen) und abwarten 2. Auf Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (wohl in 2016) warten, dabei aber immer die Verjährung im Auge haben. (siehe nächste Folie) 21 VI. Jetzt wird s konkret... Die Frage der Verjährung oder Wie lange können Sie trödeln bzw. wie lange kommt man in Vergangenheit zurück? BFH v : 7 Jahre d.h. bis kann 2008-Erklärung eingereicht werden (bis > 2009-Erklärung etc.) Hinweis: Eigentlich muss bis zum und nicht bis zum eingereicht werden! Frist soll demnächst verkürzt werden (!), dann nur noch 4 Jahre zurück, d.h. bis > 2011, bis > 2012, bis > bis >

12 So nicht 23 Frohe Weihnachten und einen guten Start ins Jahr 2016! 24 12

13 ANHANG 25 Anhang I: Auszug relevanter Paragraphen 9 EStG Abs. 1 Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. [ ] Abs. 6 1Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. 2Eine Berufsausbildung als Erstausbildung nach Satz 1 liegt vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird. 3Eine geordnete Ausbildung liegt vor, wenn sie auf der Grundlage von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder internen Vorschriften eines Bildungsträgers durchgeführt wird. 4Ist eine Abschlussprüfung nach dem Ausbildungsplan nicht vorgesehen, gilt die Ausbildung mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung als abgeschlossen. 5Eine Berufsausbildung als Erstausbildung hat auch abgeschlossen, wer die Abschlussprüfung einer durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelten Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bestanden hat, ohne dass er zuvor die entsprechende Berufsausbildung durchlaufen hat. 10 Abs. 1 EStG Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden: [ ] Nr. 7 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu Euro im Kalenderjahr. 2Bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllen, gilt Satz 1 für jeden Ehegatten. 3Zu den Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 gehören auch Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung. 4 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b sowie 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5, Absatz 2, 4 Satz 8 und Absatz 4a sind bei der Ermittlung der Aufwendungen anzuwenden; [ ] 26 13

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