Amtsblatt. 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

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1 Amtsblatt Nürnberg Nürnberg Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Nürnberg Nr. 21 / 14. Oktober 2009 Euro 0,80 Satzung über die Berufsfachschule für Büroberufe (BerufsfachschulS Büroberufe BFS/BÜ) Vom 12. Oktober 2009 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 958), und auf Grund von Art. 27 Abs. 2 und Art. 44 Abs. 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl. S. 467), folgende Satzung: Inhaltsübersicht: 1 Widmung, Unterricht und Prüfung 2 Organisation 3 Aufnahme 4 Inkrafttreten 1 Widmung, Unterricht und Prüfung (1) Die Stadt Nürnberg unterhält zur Ausbildung von Kaufleuten für Bürokommunikation eine dreijährige Berufsfachschule für Büroberufe. (2) Die Berufsfachschule für Büroberufe bereitet auf die Abschlussprüfung der Industrie- und Handelkammer im anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation vor. Soweit sich aus dieser Satzung nichts anderes ergibt, sind für Aufnahme, Unterricht und Prüfung die Vorschriften der Berufsfachschulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege (BFSOHwKiSo) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. 2 Organisation (1) Die Schule ist dem Amtsbereich des Amtes für Berufliche Schulen zugeordnet. (2) Die Schule ist organisatorisch der Beruflichen Schule, Direktorat 14 angegliedert. 3 Aufnahme (1) Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule ist der Nachweis des erfolgreichen Hauptschulabschlusses. (2) Übersteigt die der Anmeldungen die der Schülerplätze und kann deshalb ein geordneter Unterrichtsbetrieb nicht mehr sichergestellt werden, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Zulassung erfolgt nach der sich hierbei ergebenden Rangfolge. Abs. 5 bleibt unberührt. (3) Im Auswahlverfahren werden insbesondere Grundlagen in den allgemein bildenden Fächern Mathematik, Deutsch und Sozialkunde sowie die berufsspezifische Eignung geprüft. Die Aufgabenauswahl trifft die Schulleitung. (4) Die Rangfolge der Bewerber ergibt sich aus der Gesamtnote der im Auswahlverfahren erzielten Leistungen. Diese Gesamtnote wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelergebnisse gebildet. Bei gleicher Gesamtbewertung entscheidet gegebenenfalls das Los. (5) Soweit 1. außergewöhnliche, insbesondere soziale Härtefälle vorliegen; 2. im Hinblick auf den bisherigen Werdegang wichtige Gründe für eine berufsspezifische Eignung sprechen, kann auf Grund eines Aufnahmegesprächs von der im Aufnahmeverfahren ermittelten Rangfolge abgewichen werden. Hierfür dürfen jeweils höchstens 15 v. H. der Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. (6) Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung. 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 23. September 2009 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht. Nürnberg, 12. Oktober 2009 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister W Bebauungsplan Nr tritt in Kraft Der Stadtplanungsausschuss hat am gemäß 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) den Bebauungsplan Nr für ein Gebiet zwischen Rehhofstraße, Zaunwiesenweg und Hofreuthackerstraße als Satzung beschlossen. Ziel des Bebauungsplans Nr ist es, die Voraussetzungen für eine markgerechte Wohnbebauung für das Gebiet zwischen Rehhofstraße, Zaunwiesenweg und Hofreuthackerstraße zu ermöglichen. Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung kann im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss Planauslage) während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis Uhr) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft ( 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird durch den abgedruckten Lageplan kenntlich gemacht. Auf Folgendes wird hingewiesen: 1. Die Behörden auf ihre Mitwirkungspflicht gemäß 4 Abs. 3 Baugesetzbuch 2. Etwaige Entschädigungen können verlangt werden, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Entschädigungsberechtigte können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen (vgl. 44 Abs. 1 und 2 BauGB) beantragen. Auf 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird ( 44 Abs. 4 BauGB). 3. Unbeachtlich werden eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, nach 214 Abs. 2a beachtliche Fehler und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Nürnberg (Stadtplanungsamt, Lorenzer Str. 30, Nürnberg) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. ( 215 Abs. 1 BauGB). Nürnberg, 30. September 2009 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister Amtsblatt Nürnberg 21 / 14. Oktober

2 350 Amtsblatt Nürnberg 21 / 14. Oktober 2009 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

3 Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 245 Nürnberg-Süd Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 Gemäß 41 des Bundeswahlgesetzes, 76 Abs. 2, 79 Abs. 1 und 86 Abs. 1 der Bundeswahlordnung wird nachstehend das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis bekannt gegeben: 1. Zahl der Wahlberechtigten und Wähler/innen Wahlberechtigte Wähler/innen (Urnen- und Briefwahl) ,6 % der Wahlberechtigten Gültige und ungültige Gültige ,6 Ungültige ,4 2.2 Verteilung der gültigen auf die Bewerberinnen/Bewerber Von den gültigen entfielen auf: Bewerberin/Bewerber (Name, Vorname, Kurzbezeichnung der Partei, bei anderen Wahlvorschlägen das Kennwort) 1. Frieser, Michael CSU ,6 2. Burkert, Martin SPD ,2 3. Weinlich, Peter FDP ,5 4. Raab, Birgit GRÜNE ,2 5. Schlett, Gudrun DIE LINKE ,8 6. Biller, Rainer NPD ,5 7. Berger, Milan PIRATEN ,2 8. Ranfft, Wolf RRP ,0 % der insgesamt abgegebenen % der insgesamt abgegebenen 3.2 Verteilung der gültigen auf die Landeslisten Von den gültigen entfielen auf: Name und Kurzbezeichnung der Partei 01. CSU ,6 02. SPD ,9 03. FDP ,8 04.GRÜNE ,9 05. DIE LINKE ,5 06. NPD ,1 07. REP 752 0,6 08. FAMILIE 776 0,6 09. BP 267 0,2 10. PBC 209 0,2 11. BüSo 44 0,0 12. MLPD 62 0,1 13. CM 85 0,1 14. DVU 80 0,1 15. DIE VIOLETTEN 262 0,2 16. Die Tierschutzpartei 946 0,8 17. ödp 753 0,6 18. PIRATEN ,6 19. RRP ,2 Nürnberg, 02. Oktober 2009 Der Kreiswahlleiter Schäfer 2.2 Feststellung der gewählten Wahlkreisbewerberin / des gewählten Wahlkreisbewerbers Der Kreiswahlausschuss stellte in seiner Sitzung am fest, dass der Bewerber Michael Frieser die meisten Stimmen auf sich vereinigt und damit im Wahlkreis 245 Nürnberg-Süd gewählt ist Gültige und ungültige Gültige ,9 Ungültige ,1 % der insgesamt abgegebenen % der insgesamt abgegebenen Amtsblatt Nürnberg 21 / 14. Oktober

4 Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 244 Nürnberg-Nord Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 29. September 2009 Gemäß 41 des Bundeswahlgesetzes, 76 Abs. 2, 79 Abs. 1 und 86 Abs. 1 der Bundeswahlordnung wird nachstehend das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis bekannt gegeben: 1. Zahl der Wahlberechtigten und Wähler/innen Wahlberechtigte Wähler/innen (Urnen- und Briefwahl) ,2 % der Wahlberechtigten Gültige und ungültige Gültige ,8 Ungültige ,2 2.2 Verteilung der gültigen auf die Bewerberinnen/Bewerber Von den gültigen entfielen auf: Bewerberin/Bewerbe (Name, Vorname, Kurzbezeichnung der Partei, bei anderen Wahlvorschlägen das Kennwort) 1. Wöhrl, Dagmar CSU ,6 2. Gloser, Günter SPD ,9 3. Neuner, Andreas FDP ,0 4. Hauck, Michael GRÜNE ,3 6. Weinberg, Harald DIE LINKE ,2 7. Schelle, Gerhard NPD ,7 8. Rupprecht, Johannes MLPD 187 0,1 9. Kotzian, Emanuel PIRATEN ,2 % der insgesamt abgegebenen % der insgesamt abgegebenen 3.2 Verteilung der gültigen auf die Landeslisten Von den gültigen entfielen auf: Name und Kurzbezeichnung der Partei 01. CSU ,9 02. SPD ,2 03. FDP ,8 04. GRÜNE ,6 05. DIE LINKE ,4 06. NPD ,4 07. REP 611 0,5 08. FAMILIE 620 0,5 09. BP 233 0,2 10. PBC 168 0,1 11. BüSo 52 0,0 12. MLPD 106 0,1 13. CM 89 0,1 14. DVU 79 0,1 15. DIE VIOLETTEN 313 0,2 16. Die Tierschutzpartei ,8 17. ödp 847 0,6 18. PIRATEN ,7 19. RRP ,8 Nürnberg, 02. Oktober 2009 Der Kreiswahlleiter Schäfer 2.2 Feststellung der gewählten Wahlkreisbewerberin / des gewählten Wahlkreisbewerbers Der Kreiswahlausschuss stellte in seiner Sitzung am fest, dass die Bewerberin Dagmar Wöhrl die meisten Stimmen auf sich vereinigt und damit im Wahlkreis 244 Nürnberg-Nord gewählt ist Gültige und ungültige Gültige ,1 Ungültige ,9 % der insgesamt abgegebenen % der insgesamt abgegebenen 352 Amtsblatt Nürnberg 21 / 14. Oktober 2009

5 Erfolgreich werben durch Anzeigen im Amtsblatt Straßenbenennungen Öffentliche Bekanntmachung von Straßenbenennungen gem. Art. 52 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 958). In seiner Sitzung am hat der Verkehrsausschuss beschlossen, die von der Schnieglinger Straße abzweigende und entlang der Ringbahn ca. 220 m nach Nordosten verlaufende Stichstraße mit Am Nordwestbahnhof (nach dem ehemals dort vorhandenen Güterbahnhof Nürnberg-Nordwest) und die vom Bienweg abzweigende und entlang der Ringbahn ca. 150 m nach Westen führende Stichstraße mit Lemgoer Straße (nach der nordrhein-westfälischen Stadt Lemgo) zu benennen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 6 16, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 1. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. 2. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. 3. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweis: Die Verfügung, die zugrundeliegenden Beschlüsse des Verkehrsausschusses vom sowie die Planunterlagen können beim Amt für Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Nürnberg, Bauhof 5, 4. Stock, Zimmer 426, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Stadt Nürnberg Amt für Geoinformation und Bodenordnung W Nürnberger Ostermarkt 2010 Die Stadt Nürnberg, Marktamt und Landwirtschaftsbehörde, veranstaltet vom 19. März 2010 bis einschließlich 05. April 2010 auf dem Hauptmarkt den Ostermarkt als Jahrmarkt gemäß 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung. Bewerbungen begründen im Fall der Zulassung keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Öffnungs- und Verkaufszeiten: Montag bis Samstag von 09:30 19:00 Uhr, Sonntag und Ostermontag von 10:30 19:00 Uhr. Am Karfreitag bleibt der Ostermarkt geschlossen. Eine Gewähr dafür, dass der Ostermarkt tatsächlich und zur angegebenen Zeit stattfindet, wird nicht übernommen. Gegenstände des Marktverkehrs sind Gebrauchsartikel des täglichen Bedarfs, Süßwaren, Imbiss zum Verzehr an Ort und Stelle sowie alkoholfreie Getränke. Als Verkaufseinrichtungen der Marktbeschicker werden Schirmstände, Verkaufsanhänger und Verkaufsbuden zugelassen. Die Verkaufseinrichtungen müssen zum historischen Stadtbild und zum Gesamtbild des Marktes passen und entsprechend gestaltet werden. Buden von Wurstbratern werden nur dann zugelassen, wenn sie der Aufbauform entsprechen, die auf dem Christkindlesmarkt üblich ist (zerlegbare Häuschen). Anträge auf Zulassung zum Ostermarkt 2010 und auf Zuweisung eines Verkaufsplatzes müssen bis zum bei der Stadt Nürnberg, Marktamt und Landwirtschaftsbehörde, Leyher Straße 107, Nürnberg, eingegangen sein. Gleichzeitig ist von jedem Antragsteller ein Kostenvorschuss von 20,- 1 je Antrag auf das Konto der Stadt Nürnberg, Marktamt und Landwirtschaftsbehörde, Nr bei der Sparkasse Nürnberg, BLZ , zu überweisen. Unvollständige sowie verspätet oder ohne Kostenvorschuss eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Anträge sind vollständig und leserlich auszufüllen und zu unterschreiben. Genaue Beschreibungen des Verkaufsangebotes sowie andere geeignete Unterlagen (z.b. Fotos, Prospekte) sind den Anträgen beizufügen, damit bei Überangebot eine sachgerechte Auswahl getroffen werden kann. Das Marktamt behält sich vor, beim beantragten Warenangebot Veränderungen vorzunehmen. Bewerbungen oder Zulassungen zum Ostermarkt in früheren Jahren begründen keinen Rechtsanspruch auf erneute Zulassung oder einen bestimmten Platz. Auch geben frühere Zulassungen keine Gewähr dafür, dass Betriebsführung und -gestaltung weiterhin den Vorstellungen des Veranstalters zur Durchsetzung der Marktkonzeption entsprechen. Wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein Mangel an geeigneten Bewerbungen in Branchen festgestellt, die dem Veranstalter nach seinem Gestaltungswillen wichtig sind, kann der Veranstalter geeignete Bewerber noch in die Bewerberliste aufnehmen. Für die Durchführung des Marktes gelten die Satzung über die Jahr- und Spezialmärkte der Stadt Nürnberg (Jahrmarktsatzung - JahrMS) vom 09. Oktober 1997 (Amtsblatt S. 456), geändert durch Satzung vom 04. März 1998 (Amtsblatt S. 122), die Marktgebührensatzung der Stadt Nürnberg vom 17. März 1977 (Amtsblatt S. 61), zuletzt geändert durch Satzung vom 24. Juni 2005 (Amtsblatt S. 245), sowie die allgemeinen Vorschriften und die jeweiligen besonderen Auflagen des Zuweisungsbescheides. W Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG); Planfeststellungsverfahren für den Neubau der U-Bahnlinie 3 Nordwest, Bauabschnitt 3, km ,773 bis km ,146 (Klinikum Nord Nordwestring), Stadt Nürnberg Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) der Regierung von Mittelfranken vom , Gz /08, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit von bis einschließlich bei der Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, SÖR/3-W, Peuntgasse 5, Nürnberg während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss wurde dem Träger des Vorhabens und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz). Wir kaufen Mehrfamilienhäuser in Nürnberg! 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6 Standortbezogene Vorprüfung über die Umweltverträglichkeit der Neuerrichtung einer Kohlefeuerungsanlage der Firma Bernd & Christian Drechsler GbR im Anwesen Götzenweg 14, Nürnberg Die Firma Bernd & Christian Drechsler GbR beabsichtigt am Standort Götzenweg 14 in Nürnberg die Errichtung und den Betrieb einer Kohlefeuerungsanlage. Eine standortbezogene Vorprüfung auf der Grundlage der 3 a, 3 b Abs. 1 und 3 c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Anlage 1 Nr Spalte 2 hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher gem. 3 a Satz 2, 2. Halbsatz, UVPG abgesehen. Das Protokoll über die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls kann beim Umweltamt der Stadt Nürnberg/Abt. Luft-Lärm-Boden-Wasser-Abfall, Lina-Ammon-Str. 28, Nürnberg, 2.0G., Zi. 207, Ruf-Nr oder während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Stadt Nürnberg Umweltamt Anwesen Lange Zeile 42, Fl.Nr. 92, Gemarkung St. Johannis Baugenehmigung für den Umbau und die Nutzungsänderung des Betriebsgebäudes (Rückgebäude) zum Kinderhaus mit Krippe, Kindergarten und Hort Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde Herrn Thomas Scharrer, Nürnberg, Rieterstr. 5, die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.Nrn. 91, 92, 94, 95 und 98 Gemarkung St. Johannis (Anwesen Roritzerstraße 27, 27 a, Lange Zeile 40, 44, 44 a, Jagdstraße 18, 20, 22, 24 und 26), die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 28, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 6 16, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Stadt Nürnberg Bauordnungsbehörde WEG- und Mietverwaltung qualifiziert und preiswert für Wohn- und Geschäftshäuser Kontakt unter: oder info@miha-ih.de Anwesen Am Plärrer 8, Fl.Nr. 14/5, Gostenhof Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Bankfiliale in Cafeteria mit Freischankfläche und Verkaufsbereich Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde Herrn Omar Faruk Özaydin, Erlangen, Paul-Gossen-Str.77, die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.Nrn. 14/6, 16/5, 16/7 und 18 Gemarkung Gostenhof, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 28, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 6 16, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Stadt Nürnberg Bauordnungsbehörde 354 Amtsblatt Nürnberg 21 / 14. Oktober 2009

7 Anwesen Steinplattenweg 25, Fl.Nr.196, Gemarkung Erlenstegen Baugenehmigung für die Erweiterung der Schulgebäude und Errichtung eines Mehrzwecksaales sowie Errichtung von Stellplätzen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde dem Rudolf-Steiner-Schulverein Nürnberg e.v., vertr.d.: Herrn Stefan Laumer, Nürnberg, Steinplattenweg, die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau festgelegter Bäume und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.Nrn. 197, 192/60, 192/63, 192, 198/10, 295, 295/7, 303/1, 303/2 Gemarkung Erlenstegen, (Anwesen:Hauffstraße 2-10, Steinplattenweg 16, 18, 20, Bülowstraße 25, Bad BerneckerStraße 2, 4, 8), die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 28, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Montage und Verleih Fahrgerüste Bauzäune Tel , Fax Dorfäckerstr Nürnberg W. Mödl seit 1948 Bauunternehmung Stuckgeschäft Altbausanierung Gerüstbau Dagmarstraße Nürnberg Tel Fax Erfolgreich werben durch Anzeigen im Amtsblatt Anzeigenschluß: 5 Tage vor Erscheinen Amtsblatt Nürnberg 21 / 14. Oktober

8 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 6 16, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Stadt Nürnberg Bauordnungsbehörde W Anwesen Breite Gasse 39, Fl.Nr Gemarkung Nürnberg Lorenz Baugenehmigung für den Umbau des Wohn- und Geschäftshauses mit Erweiterung und Zusammenlegung von Verkaufsflächen Wenden Sie sich an Bachmann, den Fachmann für Rohr und Kanal. GRS Bachmann GmbH Gewerbering Rosstal Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde der Firma R.F.L. Grundstücks-GmbH & Co. KG, vertr.d.: Herrn Wolfram Held, Bremen, Konsul-Smidt-Str. 8G, die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.Nrn. 2934, 2935, 2936, 2938, 2940 und 2941, Gemarkung Nürnberg-Lorenz, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 31, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 6 16, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Stadt Nürnberg Bauordnungsbehörde Rohr- und Abflußreinigung Kanalreinigung und -inspektion Eigenkontrollverordnung Tel.: Fax: Kanalsanierung Dichtheitsprüfung Wartungsservice uvm. info@bachmann-pflegt.de Internet: FUSSBODENVERLEGUNG Bundesweite Ausführung Teppich PVC Kork Designerbeläge Kautschuk Treppenverlegung Tel Fax: -312 Mail: schuch-schwarzach@t-online.de Anwesen Gugelstr. 146, Fl.Nr. 70/57, Gemarkung Gibitzenhof Baugenehmigung für Nutzungsänderung von Laden in 2 Wohnungen im EG, von Gewerberäumen in 1 Wohnung im 1.OG Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde Firma SWU Immobilienbeteiligungs GmbH & Co Anlageobjekt Nr. 5 KG, vertr.d.: Gf. Herrn Uwe Wenzler, Deggingen, Hauptstr. 20, die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.Nrn. 70/3, 70/23, 70/196, 70/203 und 283/29, Gemarkung Gibitzenhof, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich das die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 31, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 6 16, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Stadt Nürnberg Bauordnungsbehörde 356 Amtsblatt Nürnberg 21 / 14. Oktober 2009

9 DER STAAT ZAHLT FÜR SIE! WICHTIG! Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich bis 1200,- pro Jahr absetzbar! Bestätigungsvermerk NürnbergMesse GmbH INFORMATIONSMATERIAL JETZT ANFORDERN! Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der NürnbergMesse GmbH, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Nürnberg, den 27. März 2009 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Wambach gez. Hahn Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer W Bestätigungsvermerk Konzern NürnbergMesse GmbH Wir haben den von der NürnbergMesse GmbH, Nürnberg, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel - und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Dorfäcker Straße 7 Nürnberg Tel. 0911/ Fax 0911/ Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Nürnberg, den 3. April 2009 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Wambach gez. Hahn Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Amtsblatt Nürnberg 21 / 14. Oktober

10 Interessenbekundungsverfahren für eine öffentliche Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines Fahrradverleihsystems in Nürnberg Die Stadt Nürnberg beabsichtigt, ein öffentliches Fahrradverleihsystem einzuführen. Zu diesem Zweck wird in einem Interessenbekundungsverfahren mit anschließendem Verhandlungsverfahren ein Anbieter gesucht, der den Aufbau und/oder den Betrieb des Fahrradverleihsystems übernimmt. Das Fahrradverleihsystem, das als Modellversuch über drei Jahre vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gefördert wird, wird eng mit dem öffentlichen Nahverkehr in Nürnberg verknüpft sein. Deshalb wurde das Konzept für das öffentliche Fahrradverleihsystem in enger Abstimmung mit der Verkehrsaktiengesellschaft Nürnberg entwickelt. Die wesentlichen Eckpunkte dieses Konzeptes sind folgende: Das Modellgebiet erstreckt sich zunächst auf den Bereich innerhalb der Ringstraße B 4R. Zusätzlich sollen die Gewerbegebiete Nordostpark und Südwestpark sowie das Freizeit- und Veranstaltungsgelände Volkspark Dutzendteich einbezogen werden. Etwa 65 feste Fahrradverleihstationen mit ca. 750 Rädern sollen an wichtigen Haltestellen des ÖPNV, an sonstigen zentralen Standorten sowie an Einkaufs-, Freizeit- und Tourismuseinrichtungen installiert werden. Die Verleihstationen und die Fahrräder sollen mit einem automatischen Erfassungssystem (z.b. Funk) ausgestattet werden. Ziel ist es, Räder an Stationen auch dann abgeben zu können, wenn die vorhandenen Radständer alle belegt sind. Durch die automatische Erkennung erübrigt sich auch die telefonische Meldung der Radrückgabe. An etwa 15 Stationen sollen Buchungs- und Registrierungsvorgänge möglich sein. Kundenkarten sollen eine bedienungsfreundliche Handhabung gewährleisten. Das Verleihsystem muss one-way-fähig sein Die Aufgaben des zukünftigen Betreibers umfassen die Abwicklung der Gebührenerhebung, den Kundenservice mit Fehler- und Beschwerdemanagement, die Organisation der Logistik und die Wartung und Reparatur der Räder. Die technische Ausstattung der Verleihstationen und die Beschaffung der Fahrräder kann vom Betreiber übernommen werden oder wird gegebenenfalls separat ausgeschrieben. Dazu gehören auch die Wartung und die Unterhaltung der Verleihstationen. Die öffentliche Dienstleistungskonzession, die mit dem potentiellen Betreiber abgeschlossen wird, beinhaltet daher nicht zwangsläufig den Aufbau und die Lieferung der Infrastruktur. Ziel ist es, dass nach Ablauf des dreijährigen Modellversuchs das Fahrradverleihsystem vom Betreiber eigenwirtschaftlich übernommen wird. Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Interesse an dieser Aufgabe haben, dann teilen Sie dies bitte unter dem Stichwort Öffentliches Fahrradverleihsystem bis zum schriftlich der Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang EG, Nürnberg, mit. Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte eine Darstellung Ihres Unternehmens und Referenzen bei. Von besonderem Interesse sind Informationen über die technischen und organisatorischen Möglichkeiten, mit denen Ihr Unternehmen die gestellten Aufgaben erfüllen kann. Die Hauptkriterien zur Bewertung Ihrer Bewerbung sind: Leistungsschwerpunkte Ihres Unternehmens überzeugende technische und logistische Lösungen für die Erfüllung der gestellten Aufgaben Die Stadt Nürnberg wird voraussichtlich zwei bis drei Unternehmen zur Abgabe eines konkreten Angebotes auffordern und zu einer Präsentation einladen. Sie werden in jedem Fall von uns benachrichtigt, auch wenn Ihr Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe ausgewählt wurde. Stadt Nürnberg Verkehrsplanungsamt...lieber Qualität als Quantität Kirchenweg 39 Nürnberg Tel. 0911/ Fax 0911/ metzgerei-meyer@t-online.de Höchste Handwerkskunst für reinen Genuss 78 Prämierungen in 20 Jahren Seit 1998 Fünf-Sterne-Fleischerfachgeschäft Bio-Ochsenfleisch Excellenter Partyservice Wir stellen unsere Feinkostsortiment in Bio-Qualität: Gewürzmischungen Wein, Nudeln, Essig, Öl, selber zusammen und können so auf Gluten Tomatensoßen, Milch, Quark, und Glutamat verzichten. Joghurt, Käse. Vermietung der Besuchercafeteria im Klinikum Nürnberg Süd In der Eingangshalle des Klinikums Nürnberg Süd, Breslauer Straße 201, mit ca Mitarbeitern und ca Patienten pro Jahr, befindet sich eine Besuchercafeteria mit derzeit ca. 100 Sitzplätzen im Gebäude, sowie einem Terrassenteil auf der Südseite mit ca. 65 Sitzplätzen. Das Objekt soll zum 01. April 2010 für die Dauer von 5 Jahren neu verpachtet werden. Wir suchen für dieses Vorhaben einen Pächter/ Unternehmen, mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, welches unseren Patienten, Besuchern und Mitarbeitern ein zeitgemäßes Betreiberkonzept mit einer gelungenen Kombination aus Qualität und Dienstleisung in einer gemütlichen, anspruchsvollen Atmosphäre bietet. Bewerbungsunterlagen mit den näheren Konditionen und Anforderungen über das Konzept können unter folgender Adresse angefordert werden: Klinikum Nürnberg Süd Abteilung für Bauplanung und Liegenschaften Breslauer Str Nürnberg Letzter Termin für die Anforderung der Unterlagen ist der Wir bitten von fernmündlichen Anfragen abzusehen. 358 Amtsblatt Nürnberg 21 / 14. Oktober 2009

11 Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg Hochbauamt, Marientorgraben 11, Nürnberg, Telefon: 0911 / , Telefax: 0911 / , juergen.meissel@ stadt.nuernberg.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: H c) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen d) Ort der Ausführung: Nürnberg, Feuerwache 4, Regenstraße e) Art und Umfang der Leistung, Allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Allgemeine Bezeichnung der baulichen Anlage: Feuerwache 4, Generalsanierung einschl. der Nebengebäude Gewerk: Fassadenbauarbeiten Art der Leistung (Beschreibung): Demontage bestehender Fensterelemente und Sektionaltore. Aufbau einer neuen wärmegedämmten Aluminiumfassade mit Fensterelementen, Alu-Glas-Paneelen, intergrierten Sonnenschutz und Sektionaltoren. Umfang der Leistung: Metallfassaden ca m 2, Alu-Glas-Fassaden/Paneelfelder 1500 m 2, Sektionaltore 39 Stück, Lamellenfassade 400 m 2, Sonnenschutzanlage 1200 m 2, Demontagearbeiten Fensterelemente 1500 m 2, Demontage Toranlagen 39 Stück, Überdachungen Wetterschutzanlagen 80 m 2, Metallgeländer 50 m f) Aufteilung in Lose: Ja Angebote können abgegeben werden für alle Lose g) Erbringen von Planungsleistungen: Ja Art der Planungsleistung: Ausführungs- und Montageplanung h) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: i) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Anforderung bis: , bei:anschrift siehe a) j) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 20 Euro zu überweisen an Stadt Nürnberg, Konto: , BLZ , Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, Verwendungszweck: Kto , KSt , LV Generalsanierung FW 4 Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. k), l), o) Einreichungsfrist, -anschrift, Angebotseröffnung Datum: , Uhrzeit: 10:10 Uhr Ort: Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9 Nebeneingang (Erdgeschoss), Nürnberg n) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten p)-s), u) weitere Angaben: siehe Vergabeunterlagen t) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: v) Sonstige Angaben: Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 31 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel 0981/53-0, Fax 0981/ (Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel 0981/53-0 (-1277)) W I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg / U- Bahnbauamt, Karl-Bröger-Straße 9, Nürnberg, Telefon: 0911 / , Fax: 0911/ , ub2@ stadt.nuernberg.de, Internet-Adresse (URL): Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe I.1) Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9 Nebeneingang (Erdgeschoss), Nürnberg I.2) Art des öff. Auftraggebers: Lokalbehörde II.1.2) Art des Bauauftrags: Ausführung Ort der Ausführung: Nürnberg II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung / Gegenstand des Auftrags: U-Bahn Nürnberg, U3, BA 1.3 BW 355, Bahnhof Friedrich-Ebert-Platz / Metallbauarbeiten, Schweißnachweis Klasse B II.1.8) Aufteilung in Lose: nein Amtsblatt Nürnberg 21 / 14. Oktober

12 Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: ja II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: ca. 60 St Revisionsöffnungen und Wandschachtabdeckungen in verschiedenen Größen, verzinkt und farbbeschichtet ca. 15 St. Infokästen mit Unterkonstruktionen ca. 18 St. Sperrenanlagen, verzinkt und farbbeschichtet ca. 41 St. Glasgeländerpfosten verzinkt und farbbeschichtet ca. 14 Modellscheiben als Glasgeländerfüllung ca. 4 St. Bahnsteigabschlusstüren in Edelstahl ca. 10 St T-30- und Mehrzwecktüren ca. 14 St. Entwässerungs- und Gitterroste mit Unterkonstruktionen Einzelfallzulassungen II.3) Auftragsdauer bzw. Fristen für die Durchführung des Auftrags: Ausführungsfrist: Beginn: , Ende: III.1.1-III.1.3) Sicherheiten, Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen, Bietergemeinschaften, geforderte Nachweise: siehe Ausschreibungsunterlagen III.1.4) Sonstige Bedingungen: siehe Ausschreibungsunterlagen Für den Auftrag kommen Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit den zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. III.3) Die Dienstleistungserbringung der Planung ist folgendem Berufsstand vorbehalten: Juristische Personen müssen Namen und berufl. Qualifikation der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen angeben. IV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A IV.2.1) Zuschlagskriterien: siehe Ausschreibungsunterlagen IV.3.1) Aktenzeichen: U-RA-3-BA1.3-BW 355 / 8 IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: , Höhe des Entgeltes: 29,00 EURO Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung an Stadt Nürnberg, Konto: , BLZ , Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, Verwendungszweck Kto: SAP Sachkonto , KSt: , LV U-Bahn U3, BW 355, Metallbauarbeiten Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. IV.3.4) IV.3.7) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: , Uhrzeit: 09:30 h Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote Bindefrist des Angebots bis: IV.3.8) Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4, Ort: siehe I.1), Anschrift für Angebote VI) VI.4.1) Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten Zusätzl. Informationen: Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, Promenade 27, Ansbach, Tel: 0981/ , Fax: 0981/ VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu s. VI.4.1) VI.5) gemäß 107 GWB ( unverzüglich ) Auftragserteilung: gemäß 101 a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: Amtsblatt Nürnberg 21 / 14. Oktober 2009

13 Vergabe von Arbeiten Vergabe von Arbeiten des Klinikums Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg/Kh/VD-3/PL, Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , klinikum-nuernberg.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOL/A c) Art und Umfang der Leistung: Lieferleistung von Tinten und Tonerkartuschen für Multifunktionsgeräte Ort der Leistung: Klinikum Nürnberg Nord, Zentrallager Nord Heimerichstr. 95, Nürnberg Klinikum Nürnberg Süd, Zentrallager Süd Breslauer Str. 201, Nürnberg d) Unterteilung in Lose: Ja Angebote können abgegeben werden für ein Los, mehrere Lose, alle Lose e) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: f) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Anforderung bis: , bei: Anschrift siehe a) Bei schriftlicher Anforderung, unter Vorlage des Einzahlungsbeleges, werden die Verdingungsunterlagen übersandt. Der Anforderung ist ein mit der Firmenadresse beschrifteter Adressaufkleber beizulegen. g) Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen eingesehen werden können: Anschrift siehe a) h) Entgelt für die Verdingungsunterlagen Höhe des Entgelts: 10, Euro, zu überweisen an Klinikum Nürnberg, Konto: , BLZ: , Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, Verwendungszweck Projekt: Lieferleistung Tinten u. Tonerkartuschen Kst.: Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. i) Einreichungsfrist und -anschrift: Datum: , Ort: Klinikum Nürnberg, Haus1 - Poststelle, Kennwort : Submission, Nürnberg k) Höhe der geforderten Sicherheitsleistungen: Siehe Vergabeunterlagen l) Zahlungsbedingungen: Siehe Vergabeunterlagen m) Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Siehe Vergabeunterlagen n) Zuschlags- und Bindefrist: o) Der Bewerber unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bieter gem. 27 der VOL/A. Nachprüfstelle: Regierung von Mittelfranken, VOL-Stelle, Promenade 27, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg Kh/VD-3 Z, Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , zielinski@klinikum-nuernberg.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: LV 001 V c) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen d) Ort der Ausführung: Klinikum Nürnberg Projekt:Klinikum Nürnberg - Weiterbau der Versorgungsgänge / Magistrale West e) Art und Umfang der Leistung, Allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Allgemeine Bezeichnung der baulichen Anlage: Gewerk: Estricharbeiten Gussasphalt Art der Leistung (Beschreibung): Einbringung und Verlegung von Gussasphaltestrich auf Trennlage in den Versorgungsgängen Nord + Süd / DIN AS-IC15-T30 Umfang der Leistung: 30 mm Gussasphaltestrich z.t. im Gefälle auf den Fahrbahnen incl. Verfugung im Randbereich Verbindungsgang Nord: 635 m 2 Verbindungsgang Süd: m 2 ier! Nur hier! TÜV TÜV nach nach ISO 9001 ISO 9001 TÜVgeprüfte Qualitätssicherung Motivierte und erfahrene Nachhilfelehrer/-innen Regelmäßiger Austausch mit den Eltern Schülercoaching: mehr als Nachhilfe Beratung vor Ort: Mo. Fr., Uhr Rathenauplatz Plärrer Südstadt U-Bhf.Röthenbach Mögeldorf Langwasser 40 mm Gussasphaltestrich z.t. im Gefälle auf den Gehwegen incl. Verfugung im Randbereich Verbindungsgang Nord: 270 m 2 f) Aufteilung in Lose: Nein g) Erbringen von Planungsleistung: Nein h) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: bis oder: Monate: 3 i) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Anforderung bis: , bei: Anschrift siehe a) j) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: 26,00 Klinikum Nürnberg, Konto: , BLZ Geldinstitut Sparkasse, Nürnberg Verwendungszweck Projekt NBO / LV001V, KSt , LV001V, LV 001 Estricharbeiten - Gussasphalt Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. k), l), o) Einreichungsfrist, -anschrift, Angebotseröffnung Datum: , Uhrzeit: 9.50h Ort: Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9 Nebeneingang (Erdgeschoss), Nürnberg n) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten p)-s), u) weitere Angaben: siehe Vergabeunterlagen t) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: v) Sonstige Angaben: Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 31 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel 0981/53-0, Fax 0981/ (Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel 0981/53-0 (-277)) W Amtsblatt Nürnberg 21 / 14. Oktober

14 Vergabe von Arbeiten des Servicebetriebes Öffentlicher Raum a) Öffentlicher Auftraggeber: Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Regiebetrieb der Stadt Nürnberg, Bauhof 2, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , E- Mail: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOL/A c) Art und Umfang der Leistung: Lieferung von Lampen für die Straßenbeleuchtung Ort der Leistung: Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Lager Donaustr. 90, Nürnberg d) Unterteilung in Lose: Ja Angebote können abgegeben werden für ein Los, mehrere Lose, alle Lose e) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: f) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Anforderung: ab bis einschl , bei: Anschrift siehe a) Bei schriftlicher Anforderung, unter Vorlage des Einzahlungsbeleges, werden die Verdingungsunterlagen übersandt. Der Anforderung ist ein mit der Firmenadresse beschrifteter Adressaufkleber beizulegen. g) Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen eingesehen werden können: Anschrift siehe a) h) Entgelt für die Verdingungsunterlagen Höhe des Entgelts: 15,00 Euro, zu überweisen an die Stadt Nürnberg, Kontonummer: , BLZ: , Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, Verwendungszweck: LV Lieferung von Lampen für 2010, KSt: , Sach-Kto: Der Betrag wird nicht zurück erstattet. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. i) Einreichungsfrist und -anschrift: Datum: Ort: Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9 Nebeneingang (Erdgeschoss), Nürnberg Vergabe von Arbeiten l) Zahlungsbedingungen: Siehe Bewerbungsbedingungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen und ggf. Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Nürnberg. m) Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Bei Bietergemeinschaften kann der Auftrag nur an eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter erteilt werden. Firmen, die für die ausschreibende Dienststelle bisher noch keine Leistungen dieser Art ausgeführt haben, müssen mit der Bewerbung die nach 7 a Nr. 1 VOL/A erforderlichen Nachweise zur Beurteilung der Eignung des Bieters beilegen. Angebote sollen nur solche Firmen einreichen, die gründliche Erfahrung für die zu erbringenden Leistungen nachweisen können und bereits vergleichbare Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben. Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgegeben werden. n) Zuschlags- und Bindefrist: o) Der Bewerber unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bieter gem. 27 der VOL/A. Nachprüfstelle: Regierung von Mittelfranken, VOL-Stelle, Promenade 27, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ a) Öffentlicher Auftraggeber: Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Regiebetrieb der Stadt Nürnberg, Bauhof 2, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , gabriele.tost@stadt.nuernberg.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOL/A c) Art und Umfang der Leistung: Lieferung von Verkehrszeichen 2010 Ort der Leistung: Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Lager Donaustr. 90, Nürnberg oder Stadtgebiet Nürnberg d) Unterteilung in Lose: Ja Angebote können abgegeben werden für ein Los, mehrere Lose, alle Lose e) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: f) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Anforderung: ab bis einschl , bei: Anschrift siehe a) I h re K l e i n a n z e i g e z u a l l e n G e l e g e n h e i t e n! Breite 60 mm, Je Zeile 1, netto Anmeldeschluss: Fax akquise@stadt.nuernberg.de Bei schriftlicher Anforderung, unter Vorlage des Einzahlungsbeleges, werden die Verdingungsunterlagen übersandt. h) Entgelt für die Verdingungsunterlagen Höhe des Entgelts: 15,00 Euro, zu überweisen an die Stadt Nürnberg, Kontonummer: , BLZ: , Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, Verwendungszweck: LV Lieferung von Verkehrszeichen und Zubehör 2010, KSt: , Sach-Kto: Der Betrag wird nicht zurück erstattet. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. i) Einreichungsfrist und -anschrift: Datum: bis Uhr Ort: Vergabemanagement, Bauhof 9 - Nebeneingang (Erdgeschoss), Nürnberg l) Zahlungsbedingungen: Siehe Bewerbungsbedingungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen und ggf. Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Nürnberg. m) Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Bei Bietergemeinschaften kann der Auftrag nur an eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter erteilt werden. Firmen, die für die ausschreibende Dienststelle bisher noch keine Leistungen dieser Art ausgeführt haben, müssen mit der Bewerbung die nach 7 a Nr. 1 VOL/A erforderlichen Nachweise zur Beurteilung der Eignung des Bieters beilegen. Angebote sollen nur solche Firmen einreichen, die gründliche Erfahrung für die zu erbringenden Leistungen nachweisen können und bereits vergleichbare Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben. Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgegeben werden. n) Zuschlags- und Bindefrist: o) Der Bewerber unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bieter gem. 27 der VOL/A. Nachprüfstelle: Regierung von Mittelfranken, VOL-Stelle, Promenade 27, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ W 362 Amtsblatt Nürnberg 21 / 14. Oktober 2009

15 Vergabe von Arbeiten Gärtnerweg 1A Wendelstein Kleinschwarzenlohe Tel. ( ) Fax ( ) Öffnungszeiten: Mo. Fr Uhr Sa Uhr Kompostierung organischer Wertstoffe Transportunternehmen Baumaschinenverleih Annahme von Grünabfällen Schuttabfuhr Minibagger Verkauf von Pflanzhumus und Substraten, Mineralbeton Erdbau Kleinlader Splitt, Recycling-Sand, Recycling-Schotter LKW mit Ladekran Rüttelplatten Vergabe von Arbeiten der Stadtentwässerung und Umweltanalytik a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Werkbereich Stadtentwässerung, Abwasserableitung, Kanalbau, Adolf-Braun-Straße 33, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , stefan.pfeufer@stadt. nuernberg.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: E12 Heimerichstraße c) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen d) Ort der Ausführung: Nürnberg, Heimerichstraße zwischen Vogelherdstraße und Mesmerstraße e) Art und Umfang der Leistung, Allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Allgemeine Bezeichnung der baulichen Anlage: Nürnberg, Heimerichstraße Gewerk: Kanalbau Art der Leistung (Beschreibung): Kanalbau-, Stahlbetonarbeiten, Stollenvortrieb Umfang der Leistung: 325 m DN 1000 StB, 9 m DN 500 Stz, 97 m DN 400 Stz, 3 Regelschächte DN 1000, 1 Regelschacht DN 1200, 4 Regelschächte DN 2000, 2 Stahlbetonschachtbauwerke, m 2 Verbau aus Kanaldielen, m 3 Erdaushub, 38 m Stollenvortrieb DN 1000 f) Aufteilung in Lose: Nein g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein h) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: i) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Firmengruppe Beier Tiefbau Hochbau Sanierung FB Hoch- und Tiefbau GmbH Erdbau Abbruch Recycling Ripka Transport und Abbruch GmbH & Co.KG Cadolzburg, Seckendorfer Str.8,Telefon 09103/ info@fb-bauen.de Anforderung bis: , bei: Anschrift siehe a) j) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 42 Euro, zu überweisen an Stadt Nürnberg, Konto: , BLZ: , IBAN: DE , BIC: SSKNDE77, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, Verwendungszweck LV I Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Bei Abholung der Unterlagen ist der Einzahlungsnachweis vorzulegen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bankspesen gehen zu Lasten des Bewerbers. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. k), l), o) Einreichungsfrist, -anschrift, Angebotseröffnung Datum: , Uhrzeit: 9:30 Uhr Ort: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement-, Bauhof 9 Nebeneingang (Erdgeschoss), Nürnberg n) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten p)-r), u) weitere Angaben: siehe Vergabeunterlagen s) Verlangte Nachweise, Eignung des Bieters: Der Bieter muss in Besitz des Zertifikats der entsprechenden Gruppe gemäß Gütesicherung RAL-GZ 961 der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e.v. sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn er in Besitz des RAL Gütezeichen Gruppe AK 2AK 1 und VO ist oder Logos KOBKOB der Fremdüberwachung im Kanalbau des Landesverbandes Bayerischer Bauinnungen, des Fachverbandes Bau Württemberg oder des Verbandes Baugewerblicher Unternehmer Thüringen ist und einschlägige Referenzen vorlegen kann. Ersatzweise gilt auch ein entsprechender Qualifikationsnachweis gemäß Güte- und Prüfbestimmungen nach RAL-GZ 961 mit gleichzeitiger Vorlage einschlägiger Referenzen und anschließendem Fremdüberwachungsvertrag während der Baudurchführung. oder entsprechendes IQ Zeichen der Bayerischen Bau Akademie, oder entsprechende Beauftragung einer Fremdüberwachung. t) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: v) Sonstige Angaben Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 31 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel 0981/53-0, Fax 0981/ (Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel 0981/53-0 (-1277)) Amtsblatt Nürnberg 21 / 14. Oktober

16 B 1228 B Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2, Zimmer 210, Nürnberg, Tel / ; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg, Tel / , Druck: W. Tümmels Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Gundelfinger Straße 20, Nürnberg. Bestellungen können telefonisch oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Abbestellungen des Abonnements sind zum Jahresende bis spätestens 1. Dezember möglich. Preis pro Einzelnummer 0,80 Euro inkl. MwSt.; Abonnementspreis jährlich 19,80 Euro einschließlich Postgebühren und 7 % Mehrwertsteuer. Inhalt Seite Satzung über die Berufsfachschule für Büroberufe 349 Inkraftreten des Bebauungsplan Nr Endgültiges Wahlergebnis Wahlkreis Endgültiges Wahlergebnis Wahlkreis Straßenbenennungen 353 Nürnberger Ostermarkt Planfeststellungsverfahren U3 Nordwest Beschluss 353 Umweltverträglichkeitsvorprüfung Götzenweg Anwesen Lange Zeile 42, FlNr. 92, Gem. Johannis info@torprofi.de Anwesen Am Plärrer 8, FlNr. 14/5 Gem. Gostenhof 354 Anwesen Steinplattenweg 25, FlNr. 196 Gem. Erlenstegen 355 Anwesen Breite Gasse 39, FlNr 2939 Gem. Lorenz 356 Anwesen Gugelstr. 146, FlNr. 70/57 Gem. Gibitzenhof 356 Bestätigungsvermerk Nürnberg Messe GmbH Bestätigungsvermerk Nürnberg Messe Konzern Interessenbekundungsverfahren für eine öffentliche Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines Fahrradverleihsystems 358 Vermietung der Besuchercafeteria im Klinikum Nürnberg Süd 358 Vergaben und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg 359 Vergaben des Klinikums Nürnberg 361 Vergaben des Servicebetriebes Öffentlicher Raum 362 Vergabe der Stadtentwässerung und Umweltanalytik 363 Anzeigenschluss für die nächste Ausgabe vom ist der Amtsblatt Nürnberg 21 / 14. Oktober 2009

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