Checkliste für die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr für Vereine
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- Rosa Bäcker
- vor 8 Jahren
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1 Checkliste für die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr für Vereine Nicht lange warten jetzt schon starten! Ab Februar 2014 wird SEPA den bisherigen Zahlungsverkehr vollständig ersetzen. In Ihrem Verein müssen Sie dabei viele Prozesse berücksichtigen, die nur mit einem entsprechenden Vorlauf rechtzeitig und gezielt angepasst werden können. Beginnen Sie bereits 2013 mit den Vorbereitungen, damit Sie in 2014 SEPAready sind, d.h. je eher Sie die Umstellung intern abstimmen und vorbereiten, desto entspannter können Sie in die SEPA-Zukunft starten! Hinweis zu dem Mitgliedereinzugsservice der Sparkasse St. Blasien: Auf Grund der Migration der SEPA-Lastschrift können wir für Vereine die Lastschriftseinzüge von Mitgliedsbeiträgen nicht mehr übernehmen. Die Beitragseinzugsverwaltung muss somit ab 2013 vollständig von den Vereinen übernommen werden. Für die Umstellung der Beitragseinzugsverwaltung können wir Ihnen den letzten Einzugsstand für einen Import in eine Software oder für den Import in das Online-Banking auf unserer Homepage zur Verfügung stellen. Weitere Details hierzu finden Sie in den Anhängen 3 und 4. Die Vorbereitung: Ihr aktueller Zahlungsverkehr Überprüfen Sie den Zahlungsverkehr Ihres Vereins: Zahlungen / Einzüge beleghaft Zahlungen / Einzüge per Diskette oder Datenträger Zahlungen / Einzüge ausschließlich online SEPA-Lastschriften können ausschließlich online eingereicht werden. Die Einreichung von Belegen oder eines Datenträgers (Diskette / USB-Stick oder CD) mit SEPA-Lastschriften wird nicht unterstützt. Online-Banking-Zugang vorhanden (ggf. beantragen) Notizen: Version 5 Seite 1 Stand:
2 Überprüfen Sie die SEPA-Fähigkeit des Vereinsverwaltungsprogrammes oder Ihrer Online-Banking Software: Das Programm unterstützt den SEPA-Zahlungsverkehr Die Hinterlegung der Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins ist möglich Eine Mandatsverwaltung ist vorhanden Im Zweifel kontaktieren Sie den Programmhersteller. Prüfen Sie, ob die Einzugsermächtigungen der Vereinsmitglieder unterschrieben vorliegen: teilweise ja nein Die heutige Einzugsermächtigung: Durch die Änderung der Lastschriftbedingungen aller Deutschen Kreditinstitute erkennen die Lastschriftempfänger an, dass sie die von ihren Mitgliedern unterschriebenen Einzugsermächtigungen auch als SEPA-Basis-Lastschriftmandat weiter nutzen dürfen. D.h. Sie müssen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate von Ihren aktuellen Vereinsmitgliedern einholen. Prüfen Sie, ob in Ihrem Verein außer den Einzügen der Mitgliedsbeiträge noch weitere Lastschrifteinzüge durchgeführt werden (z.b.: Zusatzbeiträge einzelner Abteilungen, Fördervereine von Abteilungen, etc.): Lastschrifteinzüge 1: Lastschrifteinzüge 2: Lastschrifteinzüge 3: Notizen: Version 5 Seite 2 Stand:
3 Die Umstellung: Die neue SEPA-Basis-Lastschrift Anforderung der Gläubiger-Identifikationsnummer: Fordern Sie die Gläubiger-Identifikationsnummer für Ihren Verein online bei der Deutschen Bundesbank an und hinterlegen Sie diese in Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm / Vereinsprogramm. Beantragung ausschließlich online bei der Deutschen Bundesbank: Dauer: ca. 3 Geschäftstage jede rechtlich eigenständige Person benötigt eine eigene Gläubiger-ID (Beispiel: Hauptverein e.v. + Förderverein e.v.) Die Gläubiger-ID wird im Vereinsprogramm / Zahlungsverkehrsprogramm hinterlegt und wird dann jeder SEPA-Lastschrift automatisch zugesteuert. Die Geschäftsbereichskennung ist frei wählbar. Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis- Lastschriften Schließen Sie eine neue Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften mit Ihrem Kundenberater der Sparkasse St. Blasien ab. Bitte bringen Sie hierfür das Bestätigungsschreiben der Deutschen Bundesbank mit Ihrer Gläubiger-ID mit. Das Schreiben muss bei uns zusammen mit der Vereinbarung archiviert werden. Erst nach Abschluss der Vereinbarung können SEPA-Basis-Lastschriften eingereicht werden. Notizen: Version 5 Seite 3 Stand:
4 Umrechnung der nationalen Bankverbindung in IBAN und BIC Falls Ihr Vereins- oder Zahlungsverkehrsprogramm eine automatische Umrechnung Ihrer Bankverbindungen nicht unterstützt, nutzen Sie unsere kostenlose Umstellungshilfe auf Der SEPA-Account-Converter: Ein Programm zur Einzelumrechnung von deutschen Bankverbindungen. Für die Richtigkeit der ermittelten Werte wird keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere für folgende Fälle: Die Eingangsdaten sind nicht korrekt. Das kontoführende Institut hat keine Freigabe zur Selbstberechnung von IBAN und BIC durch den Kunden erteilt. Schaffen Sie die vertragliche Grundlage für Ihre Beitragseinzüge, bei denen Ihnen keine unterschriebene Einzugsermächtigung vorliegt. Holen Sie eine Einzugsermächtigung ein, wenn Sie Ihre Beiträge vorerst weiterhin per Einzugsermächtigungslastschrift einziehen. Diese können Sie ab dem Zeitpunkt der Umstellung als SEPA-Lastschriftmandat weiternutzen. Beachten Sie aber hierbei Ihre Informationspflicht gegenüber Ihrem Mitglied (siehe Folgepunkt und Anhang 1). Holen Sie heute schon SEPA-Lastschriftmandate ein, wenn Ihr Vereinsverwaltungsprogramm das SEPA-Verfahren bereits unterstützt. Mit diesen Mitgliedern können Sie dann schon das neue Lastschriftverfahren testen. Notizen: Version 5 Seite 4 Stand:
5 Entwerfen Sie neue SEPA-Lastschriftmandate. Integrieren Sie diese ggf. in Ihre Beitrittserklärungen. Eine Mandatsvorlage finden Sie im Anhang dieser Checkliste. Bitte beachten Sie: Wenn Sie das SEPA-Basis-Lastschriftmandat auf Ihre Beitrittserklärungen mit aufnehmen, benötigen Sie von Ihrem Mitglied zwei Unterschriften (eine Unterschrift für den Beitritt in Ihrem Verein und eine eigene Unterschrift für das SEPA-Lastschriftmandat). Mandate, die 36 Monate nicht genutzt wurden, sind nicht mehr gültig. Die Nutzung eines Kombimandats ist in der Übergangszeit ebenfalls möglich. Vergeben Sie für jedes SEPA-Lastschriftmandat eine eindeutige Mandatsreferenz. Die Mandatsreferenz (bis zu 35 Stellen lang, alphanumerisch, keine Sonderzeichen) wird von Ihnen als Verein vergeben. Durch die Gläubiger-ID des Vereins und die Mandatsreferenz des Vereinsmitglieds ist jedes SEPA-Lastschriftmandat eindeutig für eine Zuordnung. Der Verein benötigt eine Verwaltung seiner SEPA- Lastschriftmandate (z.b. innerhalb der verwendeten Software). Unser Tipp: Verwenden Sie nicht die Mitliedsnummer als Mandatsreferenz. Wenn Sie die Mitgliedsnummer verwenden möchten, versehen Sie diese mit einem Zusatz (z.b a), da Sie bei einer Änderung des Lastschriftsmandats auch eine neue Mandatsreferenz (z.b b) vergeben müssen. Die alte Referenznummer kann ggf. bereits vom Zahlungspflichtigen für einen Einzug gesperrt sein. Notizen: Version 5 Seite 5 Stand:
6 Informieren Sie Ihr Vereinsmitglied über den ersten Einzug per SEPA- Lastschrift. Bei bestehender Einzugsermächtigung, Mitteilung: Ankündigung des Verfahrenswechsels Mitteilung der Gläubiger-Idendifikationsnummer Mitteilung der Mandatsreferenz Zukünftiger Belastungstermin, eine periodische Zeitangabe ist möglich des Betrages Mitteilung bei einem erstmaligen SEPA-Laschrifteinzug (neues Mitglied): des Betrages des Belastungstermins der Erstlastschrift und Folgelastschriften, eine periodische Zeitangabe ist möglich der Gläubiger-ID der Mandatsreferenz Eine Ankündigung zur SEPA-Lastschrift muss grundsätzlich 14 Tage im Voraus erfolgen, sofern keine andere Frist vertraglich vereinbart wurde (z.b. in der Beitrittserklärung, im Mandat etc.). Die Ankündigung einer SEPA-Lastschrift muss schriftlich erfolgen, z.b.: Anschreiben, Mail, Fax. Außerdem muss sie die Gläubiger- ID und die Mandatsreferenz in der Vorankündigung enthalten sein. Eine Ankündigung der SEPA-Erstlastschrift in 2014, z.b. über den Kontoauszug mit dem Beitragseinzug von 2013, ist möglich. Bitte beachten Sie dies in den Beitragseinzügen (per Einzugsermächtigung) in Ein Beispiel hierfür finden Sie im Anhang dieser Checkliste. Ein Anschreiben Ihrer Bestandsmitglieder würde somit entfallen. Vorlauffristen von SEPA-Basis-Lastschriften (COR-Verfahren): Mit der SEPA-Basis-Lastschrift im COR-Verfahren können Sie wie bei der bisherigen Einzugsermächtigungslastschrift Ihre Forderungen von Ihren Mitgliedern einziehen. Dieses Verfahren kann innerhalb Deutschlands und in allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums angewandt werden. Leiten Sie Ihren Beitragseinzug im SEPA-Format und im COR-Verfahren unter Beachtung folgender Vorlauffristen an die Sparkasse St. Blasien weiter: Erst- oder Einzel-Lastschriften: Folge-Lastschriften frühesten 14 Kalendertage vor Fälligkeit und spätestens 6 Geschäftstage bis Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift, vor 16 Uhr frühesten 14 Kalendertage vor Fälligkeit und spätestens 3 Geschäftstage bis Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift, vor 16 Uhr Version 5 Seite 6 Stand:
7 Vorlauffristen von Euro-Express-Lastschriften (COR1-Verfahren): Um die Einreichungsfrist für inländische SEPA-Basis-Lastschriften an die bisherigen Fristen annähern zu können, bieten wir Ihnen zusätzlich die Euro-Express- Lastschrift mit verkürzten Einreichungsfristen an. Dieses Verfahren kann nur innerhalb Deutschlands angewandt werden. Leiten Sie Ihren Beitragseinzug im SEPA-Format und im COR1-Verfahren unter Beachtung folgender Vorlauffristen an die Sparkasse St. Blasien weiter: Erst-, Einzel-Lastschriften oder Folge-Lastschriften: frühesten 14 Kalendertage vor Fälligkeit und spätestens 2 Geschäftstage bis Fälligkeit der Euro-Express-Lastschrift, vor 16 Uhr Archivieren Sie Ihre SEPA-Lastschriftmandate oder Ihre jetzigen Einzugsermächtigungen im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug. Briefbögen ändern Geben Sie auf Ihren Briefbögen, Formularen und sonstigen Dokumenten neben der Kontonummer und der Bankleitzahl auch IBAN und BIC mit an. IBAN und BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. Notizen: Version 5 Seite 7 Stand:
8 Anhang 1: Praxisbeispiel für die Umstellung auf den SEPA- Lastschrifteinzug (Internet-Banking) Schritt 1: Der letzte Beitragseinzug per Einzugsermächtigung in 2013 (Beispiel Lastschrifteinzug per Internet-Banking auf unserer Homepage) Schritt 2: Der Kontoauszug Ihres Vereinsmitglieds Version 5 Seite 8 Stand:
9 Schritt 3: Der Beitragseinzug in 2014, erstmalig per SEPA-Lastschrift, Beispiel Software SFirm32 Abbildung: SEPA-Basis-Lastschrift Das Datum der Ankündigung des Verfahrenswechsels v. Beitragseinzug 2013 (=Datum Kontoauszug). Abbildung: SEPA-Lastschriftmandat (im Lastschriftvorgang) Angabe des Fälligkeitsdatums bei der Ausgabe der SEPA- Lastschrift. Bitte beachten Sie: Die Einreichung der SEPA-Basis-Lastschriften bzw. der Euro-Express-Lastschrift muss einige Tage vor dem Fälligkeitsdatum erfolgen, unter der Beachtung der in der Checkliste genannten Einreichungsfristen. Version 5 Seite 9 Stand:
10 Anhang 2: Musterformular für eine SEPA-Basis-Lastschrift für wiederkehrende Zahlungen. Version 5 Seite 10 Stand:
11 Anhang 3: Import des Lastschriftsbestand von 2012 in das Online-Banking der Internet-Filiale. Sparkasse St. Blasien Hinweis zu dem Mitgliedereinzugsservice der Sparkasse St. Blasien: Auf Grund der Migration der SEPA-Lastschrift können wir für Vereine die Lastschriftseinzüge von Mitgliedsbeiträgen nicht mehr übernehmen. Die Beitragseinzugsverwaltung muss somit ab 2013 vollständig von den Vereinen übernommen werden. Für die Umstellung der Beitragseinzugsverwaltung können wir Ihnen den letzten Einzugsstand für einen Import in eine Software oder für den Import in das Online-Banking auf unserer Homepage zur Verfügung stellen. Weitere Details hierzu finden Sie auch im Anhang 4. Schritt 1: Anforderung der Lastschriftdatei Die Lastschriftdatei mit den Einzügen von 2013 kann bei der Sparkasse angefordert werden, wenn diese von der Sparkasse in der Vergangenheit verwaltet wurde. Sie erhalten die Datei auf einer CD. Schritt 2: Anmeldung am Online-Banking Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten am Online-Banking auf unserer Homepage an. Ein Online-Banking-Vertrag kann ggf. auf einer unseren Filialen beantragt werden. Login mit Anmeldenamen und PIN. Notizen: Version 5 Seite 11 Stand:
12 Schritt 3: Menü Sammler-Vorlagen Unter dem Hauptmenü Banking finden Sie den Menüpunkt Sammler-Vorlagen. Hier können Sie die Datei importieren und als Vorlage speichern. Schritt 4: Der Import Vergeben Sie einen Namen für die Sammellastschrift (z.b. Mitgliedsbeiträge) und wählen Sie über den Button Durchsuchen die von uns Ihnen zur Verfügung gestellte Datei (DAUS0.txt) aus. Abbildung: Anzeige der Importierten Lastschriften Version 5 Seite 12 Stand:
13 Schritt 5: Sammellastschrift individualisieren Nach dem Import können Sie die Sammellastschrift individualisieren, d.h. Lastschriften hinzufügen, Löschungen vornehmen, eine Änderung der Kontoverbindung des Zahlers oder auch die Verwendungszwecke anpassen. Hierzu stehen Ihnen die unterschiedlichen Funktions-Icons hinter der einzelnen Lastschrift zur Verfügung. Wenn Sie den Button Abbrechen anklicken, wird die Sammellastschrift in Ihren Sammel-Vorlagen unter dem Reiter Sammellastschrift gespeichert. Unser Tipp: Informieren Sie Ihre Mitglieder über den Verwendungszweck der Beiträge von 2013 über die SEPA-Lastschrift-Beitragseinzüge in Ein Beispiel hierzu finden Sie im Anhang 1. Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Aussage darüber treffen könne, ob die gespeicherten Vorlagen im Internet-Banking zu einer SEPA-Sammellastschrift konvertiert werden können. Ggf. ist eine neue Einrichtung des SEPA- Sammelauftrags nötig. Notizen: Version 5 Seite 13 Stand:
14 Anhang 4: Vereinsverwaltungsprogramm SPG-Verein SPG-Verein ist eine Mitgliederverwaltung für Vereine. Das Programm unterstützt die Abwicklung aller Verwaltungstätigkeiten und ist das ideale Werkzeug für jeden, der Mitgliederlisten erstellen und Beitragserhebungen durchführen muss. Es sichert die Aktualität und ständige Verfügbarkeit aller Vereinsdaten und schafft damit die Grundlage für eine optimale Vereinsverwaltung. Dieser Leitfaden soll Sie bei einem Import von Mitgliederdaten aus einer CSV-Datei bzw. Excel-Tabelle unterstützen und soll die Kurzbedienungsanleitung ergänzen. Unser Tipp: Nach der Installation wird Ihnen ein Testdatenbestand angezeigt. Bitte nehmen Sie diesen Datenbestand als Grundlage für Ihre Tests. Sie haben somit die Möglichkeit sich mit der Software vertraut zu machen. Schritt 1: Erstellung CSV-Datei Speichern Sie die vorhandene Excel-Tabelle mit Ihren Vereinsmitgliederdaten als CSV-Datei neu ab. Notizen: Version 5 Seite 14 Stand:
15 Schritt 2: Anlage eines neuen Bestands im SPG-Verein Um den eigenen Verein zu verwalten, ist die Neuanlage eines Datenbestandes erforderlich. Menü: Bestand / NEU Bitte füllen Sie in der Maske Vereinsdaten pflegen alle Punkte aus (Anschrift, Kontakt, Bankverbindung inklusive Ihrer beantragten Gläubiger-ID, Finanzdaten). Schritt 3: Der Import in SPG-Verein Nach der Anlage eines Datenbestandes können Sie die CSV-Datei mit Ihren Mitgliederdaten importieren. Menü: Extra / Daten importieren Diese Programmfunktion ermöglicht dem Anwender, Datensätze, die im *.csv- Format vorliegen, in SPG-Verein zu importieren. Zunächst ist über die Schaltfläche durchsuchen eine Importdatei auszuwählen, die beispielsweise aus anderen Programmen für Mitgliederverwaltungen kommen kann. Im Regelfall enthalten Importdateien in der ersten Zeile die Feldnamen (Überschriften); in SPG-Verein ist deshalb der Haken vor Feldnamen in der ersten Zeile entsprechend gesetzt. Unter Optionen ist festzulegen, ob ein kompletter Bestand neu aufgebaut werden soll (vorbelegt) und/oder ob neue Mitgliedsnummern vergeben werden sollen. Im 2. Fall besteht ferner die Möglichkeit einen Start-Wert vorzugeben. Sollte der Bestand ergänzt, also nicht neu aufgebaut werden, so ist darauf zu achten, dass keine Mitglieds-Nr. bereits vorhanden ist. Sollte dies der Fall sein, so überlagert der zu importierende Datensatz den bereits vorhandenen. Wenn die Option neue Version 5 Seite 15 Stand:
16 Mitglieds-Nr. gewählt und zusätzlich eine Mitglieds-Nr. unter Quelle/Ziel zugeordnet wird, so hat die Option neue Mitglieds-Nr. Vorrang. Nun kann in dem Feld Quelle/Importdie gewünschte Datenreihe ausgewählt werden, z.b. Vorname. Anschließend ist das korrespondierende Feld (Ziel) für SPG-Verein auszuwählen, hier also auch Vorname. Durch Betätigen der Schaltfläche hinzufügen wird programmseitig eine entsprechende Zuordnung aufgebaut. Soll ein Import einer bestimmten Datei gleichen Namens und gleichen Speicherortes später erneut verwendet werden, können die aufgebauten Zuordnungen über die Schaltfläche Vorgaben speichern abgelegt werden. Sobald diese Datei zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingelesen werden soll (etwa wegen aktueller Datensätze), ist lediglich die Schaltfläche Vorgaben einlesen zu betätigen. SPG-Verein ruft automatisch die Importdaten (Voraussetzung: gleicher Name, gleicher Speicherort) und die gebildeten Zuordnungen auf. Ein Mausklick auf die Schaltfläche Import durchführen startet den entsprechenden Vorgang, der mit der Meldung Importierung beendet quittiert wird. Anschließend kann die Programmfunktion über Beenden verlassen werden. Die Daten stehen nun in SPG-Verein zur Verfügung. Notizen: Version 5 Seite 16 Stand:
17 Schritt 4: Pflege der Beiträge Hinterlegen Sie Ihre aktuelle Beitragsstruktur in das Programm. Menü: Stammdaten / Stammdaten pflegen / Abteilungen-Beiträge pflegen Die Beiträge müssen nun Ihren Mitgliedern zugeordnet werden. Wählen Sie die einzelnen Mitglieder mit einem Doppelklick aus und gehen Sie auf den Reiter Abteilungen/Beiträge (2). Schritt 5: IBAN, BIC und Mandatsreferenz inkl. Datum erstellen (Massenänderung) Insgesamt sind 4 Läufe durchzuführen. Die Durchläufe sollten in der Reihenfolge BIC/IBAN/Mandatsreferenz/Datum Mandatsreferenz erfolgen. Bei allen Änderungen bleiben bereits gespeicherte Daten erhalten. Mit der Massenänderung werden bei allen Mitgliedern, die eine Kontonummer und Bankleitzahl verschlüsselt haben, automatisch die Felder IBAN und BIC gefüllt. Als Mandatsreferenz wird die Mitgliedsnummer ohne Vornullen und die Kennung SEPA- Ausführung als Erst- Lastschrift bei allen Mitgliedern mit der Zahlungsart Lastschrift eingesetzt. Bei der Massenänderung des Feldes SEPA-Datum-Mandatsref.Aufb. muss das Datum der Ankündigung des Verfahrenswechsels (siehe Schritt 6) hinterlegt werden. Es ist empfehlenswert die Änderungen nicht im Änderungsprotokoll zu dokumentieren. Menü: Mitglieder / Änderungsdienst / Massenänderungen Version 5 Seite 17 Stand:
18 Insgesamt 4 Massenänderungen Hinweis zur Feldauswahl SEPA-Datum-Mandatsref.aufb : Das hier angegebene Datum muss dem Datum der Vorabankündigung entsprechen, d.h. bei einer Benachrichtigung über den Beitragseinzug in 2013 (siehe Schrit 6) muss das Datum des Lastschriftseinzugs hinterlegt werden. Diese Feldänderung kann auch nach dem Beitragseinzug 2013 noch geändert werden, da das Feld erst beim SEPA-Lastschrifteinzug in 2014 zum tragen kommt. Schritt 6: Die Mitglieder mit dem Lastschrifteinzug in 2013 über den zukünftigen SEPA-Lastschrifteinzug ab 2014 informieren Den Mitgliedern, die dem Verein in der Vergangenheit eine Einzugsermächtigung für die Beiträge erteilt haben, müssen gemäß den SEPA-Konventionen die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz mitgeteilt werden. Dies kann vom Verein entweder schriftlich per oder auf dem Postwege erfolgen. Eine Alternative wäre auch die Mitteilung im Rahmen des Datenträgeraustausches. Hierfür gibt es 2 Platzhalter. Dabei darf jeweils nur ein Platzhalter in einem Verwendungszweck platziert werden. a) Beitragserhebung durchführen Menü: Beiträge / Beitragsverfahren / Beitragserhebung Vor der Erstellung der DTA-Datei muss zunächst die Beitragserhebung bzw. die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge erfolgen. b) DTA-Dateierstellung Menü: Beiträge / Beitragsverfahren / DTA-SEPA-Datei erstellen / DTA-Datei (Datenträgeraustausch) Die Option Zahlungen mit gleicher Kontonummer zusammenfassen sollte auf nein gesetzt werden, da ansonsten nur das Hauptmitglied die Information erhält und die weiteren Mitglieder nicht. Version 5 Seite 18 Stand:
19 Hinweis: Die Erstellte Lastschrift-Datei muss anschließend über das Internet- Banking übertragen werden (siehe Schritt 7). Schritt 7: Übertragung der DTA-Datei mittels Internet-Banking Rufen Sie über Ihren Browser (Internet Explorer, Mozilla o.a.) unsere Internetseite auf und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Internet- Banking an. Unter dem Menüpunkt Banking / DTA-Übergabe (Reiter DTA) haben Sie die Möglichkeit eine DTA-Datei zu übertragen. Wählen Sie unter zur Hilfenahme des Button Durchsuchen die zuvor erstellt und gespeicherte DTA-Datei aus und folgen Sie den weiteren Schritten. Schritt 8: Zahlungsart Lastschrift bzw. Einzugsermächtigungsverfahren in SEPA-Lastschrift ändern für den Einzug in 2014 (Massenänderung) Diese Änderung sollte erst dann durchgeführt werden, wenn ab sofort das SEPA- Verfahren genutzt werden soll. Bei allen Mitgliedern, bei denen die Felder IBAN, BIC, SEPA-Mandatsreferenz inkl. Datum und SEPA-Ausführung verschlüsselt sind, werden geändert. Es ist empfehlenswert die Änderungen nicht im Änderungsprotokoll zu dokumentieren. Menü: Mitglieder / Änderungsdienst / Massenänderungen Version 5 Seite 19 Stand:
20 Schritt 9: Feld SEPA-Datum-Mandatsreferenz hinterlegen Hinterlegen Sie nun, wenn nicht bereits in Schritt 5 geschehen, das Datum Ihrer Vorabankündigung des SEPA-Lastschriftverfahren per Massenänderung (siehe auch Punkt 6). Menü: Mitglieder / Änderungsdienst / Massenänderungen Version 5 Seite 20 Stand:
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