Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -

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1 Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 3. Juni Prüfungsarbeit: Textverarbeitung Prüfungszeit: 55 Minuten Hilfsmittel: keine Anzahl der ausgegebenen Blätter zur Beantwortung der Fragen: Zeitpunkt der Abgabe: Aufgaben Erreichbare Punktzahl Erreichte Punkte Bevor Sie mit der Bearbeitung der Prüfungsaufgaben beginnen, prüfen Sie bitte, ob Ihnen die Prüfungsaufgaben vollständig vorliegen! Fehlende Seiten oder Aufgaben reklamieren Sie bei der Aufsicht! Reklamationen nach Abschluss der Prüfung können nicht anerkannt werden.

2 2 Sie sind Mitarbeiter/-in Meier, Kurzzeichen me, im Sekretariat der Universitätsleitung der Musteruniversität Musterstadt, Mustergasse 1 3, Musterstadt, Telefon , E- Mail musteruniversität-musterstadt_meier@uni.de, Telefax Situation Aufgabe 1 Die Universitätsleitung und der Personalrat der Musteruniversität Musterstadt beauftragen Sie ein Rundschreiben mit Informationen über Kündigungsfristen lt. TV-L 33 und 34 zu erstellen. Ihr Vorgesetzter, Herr Gründlich, bittet Sie, das vorliegende Informationsblatt entsprechend zu gestalten. Dazu steht Ihnen die Datei Kündigungsfristen im Pool zur Verfügung. 1. Geben Sie folgende Ränder ein: Links 2,5, oben, unten und rechts 2 cm! 2. Fertigen Sie ein Rundschreiben an! 3. Setzen in das Rundschreiben den Text der Datei Kündigungsfristen ein! 4. Verändern Sie die Schriftart in Calibri und geben Sie eine Schriftgröße pt. 12 ein! 5. Formatieren Sie die Abschnittsüberschriften 1 bis 4 fett! Kündigung des Arbeitsverhältnisses soll kursiv geschrieben werden. 7. Setzen Sie die Kündigungsfristen in eine Tabelle! 8. Zentrieren Sie die Tabelle im Text! 9. Sortieren Sie die Tabelle nach der Betriebszugehörigkeit aufsteigend! BGB ist als Teilbetreff zu gestalten. 11. Geben Sie die Seitennummerierung rechtbündig in der Fußzeile an! 12. Nehmen Sie die Silbentrennung vor! 13. Geben Sie in einer rechtsbündigen Kopfzeile in Schriftgröße 12 Ihre Prüflingskennziffer ein! 14. Speichern Sie unter dem Dateinamen Kündigungsfristen und Ihre Prüflingskennziffer in den Pool! 15. Drucken Sie das Rundschreiben am Prüfungsende aus! Situation Aufgabe 2 Frau Roswitha Richter-Gräfner, Sachbearbeiterin in der Poststelle der Musteruniversität, hat Ihnen am 2. Juni 2009 ihre Kündigung zum 30. Juni 2009 übergeben (siehe Anlage zur Prüfung). Frau Koch ist noch bis zum 20. Juni 2009 im Urlaub. Der Personalleiter Herr Schnell, Kurzzeichen sc, Hausruf 234, ist an einer Weiterführung des Arbeitsverhältnisses sehr interessiert. Er bittet Sie heute, Frau Richter-Gräfner zu einem Gespräch über die Konditionen einer Weiterbeschäftigung einzuladen. Das Schreiben wird von Herrn Schnell unterschrieben. Das Gespräch soll am 26. Juni 2009 um 09:30 Uhr im Büro des Personalleiters stattfinden. Außerdem sollen Sie prüfen, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Etwaige Fehler sind Frau Richter-Gräfner mitzuteilen. Über die Bestimmungen des TV-L hinaus gibt es keine Vereinbarungen. Frau Richter-Gräfner ist am 1. April 1962 geboren und seit 9 Jahren in Ihrer Behörde beschäftigt. Erstellen Sie einen Brief an Frau Richter-Gräfner mit heutigem Datum! Für die Erstellung des Briefes steht Ihnen die Briefmaske im Pool unter Briefmaske zur Verfügung! Formulieren Sie den Brief auf maximal einer A4-Seite mit eigenen Worten und in Sätzen, schreiben Sie keine Stichpunkte! Beachten Sie die DIN 5008 und die Regeln der Rechtschreibung! Schreiben Sie Ihre Prüflingskennziffer in die Fußzeile rechts! Speichern Sie den Brief unter Ihrer Prüflingskennziffer im Pool! Beachten Sie die Hinweise des Aufsichtspersonals! Führen Sie Zwischenspeicherungen durch! Viel Erfolg!

3 3 Gesetzliche Kündigungsfristen nach TV-L bei Arbeitsverhältnissen 1. Ordentliche Kündigungen/fristgerechte Kündigung 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses (1) Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr von mehr als einem Jahr von mindestens 5 Jahren von mindestens 8 Jahren von mindestens 10 Jahren von mindestens 12 Jahren ein Monat zum Monatsschluss, 6 Wochen, 3 Monate, 4 Monate, 5 Monate, 6 Monate, zum Schluss eines Kalendervierteljahres. (2) Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Soweit Beschäftigte nach den bis zum 30. September 2005 geltenden Tarifregelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei. (3) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gemäß 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt. Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber. Die tarifliche Kündigungsfrist gilt - anders als bei der gesetzlichen Kündigungsfrist - sowohl für die Kündigung durch den Arbeitgeber als auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung). 2. Außerordentliche/fristlose Kündigung 626 BGB Sie ist nur aus einem wichtigen Grund möglich, nämlich wenn dem oder der Kündigenden nicht mehr zugemutet werden kann, dass er oder sie das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der vorgesehenen Kündigungsfrist fortsetzt. 3. Auflösungsvertrag Auf Grund der Vertragsfreiheit sind die Parteien eines Arbeitsvertrages zu jeder Zeit berechtigt, das Arbeitsverhältnis in beidseitigem Einvernehmen für die Zukunft zu beenden. Dies geschieht in den meisten Fällen durch einen Aufhebungsvertrag als klassischer Unterfall des Auflösungsvertrages. 33 TV-L (1) Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung b) jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag).

4 4 4. Schriftform der Kündigung 623 BGB Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

5 5 Roswitha Richter-Gräfner 29. Mai 2009 Musterallee Musterberg Musteruniversität Musterstadt Personalabteilung Mustergasse Musterstadt Kündigung Sehr geehrte Damen und Herren, ich kündige meinen Arbeitsvertrag mit Ihnen fristgerecht zum 30. Juni Mit freundlichen Grüßen Roswitha Richter-Gräfner

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