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1 Schweden Unberührte Natur und einzigartige Städte Stockholm - Uppsala - Falun - Siljansee - Karlstad - Göteborg - Linköping - Mariefred bis Nonstop Flüge ab/bis München Unterbringung in Hotels der Mittelklasse inklusive Halbpension Umfangreiches Ausflugspaket inklusive Ihr Reisepreis pro Person im Doppelzimmer: 1199,-

2 SCHWEDEN Bei dieser Rundreise erleben Sie Schwedens Vielfalt und die wichtigsten Zentren im Süden des Landes. Sie besuchen die kulturellen Höhepunkte und die landschaftlichen Schönheiten Schwedens. 1. Tag: Flug nach Stockholm / Stadtrundfahrt (ggf. wird diese am letzten Tag durchgeführt, abhängig von den Flugzeiten) Flug von München nach Stockholm. Hier werden Sie von der Reiseleitung am Flughafen erwartet. Während dem Transfer erhalten Sie Informationen zum Programm der Rundreise. Am Nachmittag Stadtrundfahrt in der schwedischen Hauptstadt. Sie sehen u.a. das Königliche Schloss, die Museumsinsel Skansen, die Oper, das Nationalmuseum, und vieles mehr. Die Stadtrundfahrt endet am Hotel. Abendessen und Übernachtung in Stockholm. 2. Tag: Stockholm - Uppsala - Falun/Borlänge (ca. 270 km) Frühstück. Heute Vormittag haben Sie nochmals Gelegenheit, Stockholm auf eigene Faust zu erkunden. Lohnenswert ist ein Besuch im Wasa-Museum. Gegen Mittag fahren Sie in die bedeutende Universitätsstadt Uppsala. Hier steht u.a. der größte Dom des Nordens. Ihre Reise führt Sie weiter bis nach Falun. Falun ist berühmt für seine Kupferbergwerke, die zusammen mit den Arbeitervierteln und der Industrielandschaft zum Weltkulturerbe der UNESCO zählen. Abendessen und Übernachtung in Falun oder Borlänge. 3. Tag: Falun - Siljansee (ca. 140 km) Frühstück. Fahrt durch die herrliche Provinz Dalarna, wo Schweden am ursprünglichsten ist. Diese Region steht für schwedische Tradition, ist sehr abwechslungsreich und hat eine wunderschöne Landschaft. Sie fahren weiter über Leksand, das malerisch am Ufer des Silijan Sees gelegen ist, in das romantische Tällberg mit seinen wunderschönen Holzhäusern und seiner einmalig schönen Lage oberhalb des Sees. Dort schauen Sie der Dala-Holzpferchen Herstellung zu. Abendessen und Übernachtung am Siljansee. 4. Tag: Mora - Karlstad (ca. 230 km) Frühstück. Vormittags Gelegenheit zum Besuch des Anders Zorn-Museums oder in Zorns Gammelgård, einem Freilichtmuseum mit Gebäuden aus dem Jh. (beide Eintritte nicht eingeschlossen). Der bekannte Maler hat die Stadt und die Region besonders geprägt. Weiterreise in südlicher Richtung bis in die Provinz Värmland, auch Schwedens südlichste Wildnis genannt. In Sunne besuchen Sie das Geburtshaus der bekannten Schriftstellerin Selma Lagerlöf (keine Innenbesichtigung). Weiterreise bis nach Karlstad am Nordufer des Vänernsee, dem größten See des Landes. Abendessen und Übernachtung. 5. Tag: Karlstad - Göteborg (ca. 300 km) Frühstück. Die heutige Tagesetappe führt Sie über Kristinehamn am Ostufer des Vänernsees zunächst bis nach Skötorp. Hier sehen Sie eine Schleusenanlage des berühmten Göta Kanals. Über Lidköping und Trollhättan gelangen sie dann anschließend an die schwedische Westküste, einem wunderschönen Schärengarten vorgelagerter Inseln. Die Inselwelten von Orust und Tjörn sind beliebte Ausflugsziele nördlich von Göteborg. Romantisch verstecken sich kleine Fischerdörfer zwischen Tausenden von Schären und Inseln und bunte Fischerboote schmücken die Häfen. Abendessen und Übernachtung in Göteborg. 6. Tag: Göteborg - Linköping (ca. 290 km) Frühstück. Sie beginnen mit einer Stadtrundfahrt in Göteborg, die Sie entlang der interessantesten Sehenswürdigkeiten der größten Hafenstadt des Landes führt. Sie sehen u.a. den Gustav-Adolf-Torg, die Oper, den Liseberg-Park und vieles mehr. Danach reisen Sie in westlicher Richtung an den Vätternsee. In Gränna erwartet Sie die Welt der Zuckerstangen- ( Polkagris ) und Knäckebrotbäckereien. Weiterreise nach Vadstena. Das Stadtzentrum entspricht in seinem Grundriss einer mittelalterlichen Anlage. Aus dieser Zeit sind noch etwa 20 Gebäude erhalten, darunter das älteste Rathaus Schwedens. Dominiert wird die Stadt aber von den Resten der alten Klosteranlage, die die Heilige Birgitta gegründet hat. Weiterfahrt nach Linköping. Abendessen und Übernachtung. 7. Tag: Linköping - Mariefred - Stockholm (ca. 270 km) Frühstück. Sie starten mit einem Besuch im Gamla Linköping, dem schönen Freilichtmuseum, wo viele alte Bauwerke zusammen getragen wurden, die auch heute teilweise bewohnt sind. Durch die herrliche Region Sörmland gelangen Sie anschließend an den Mälarensee. Hier hatten in früheren Zeiten die Adligen ihre Landsitze. In Mariefred, einem idyllischen Örtchen mit Kopfsteinpflastergassen, besuchen Sie das weltberühmte Schloss Gripsholm. Dieser Ort wurde von Kurt Tucholsky im gleichnamigen Roman unsterblich verewigt. Mariefred ist auch Drehort zahlreicher Filme aus der Serie von Inga Lindström. Fahrt zurück in den Raum Stockholm. Abendessen und Übernachtung. 8. Tag: Rückflug nach München Frühstück. Je nach Rückflugzeit Transfer zum Flughafen und Rückflug nach München. Programm-, Hotel- und Flugzeitenänderungen vorbehalten!

3 Termin: GUT ZU WISSEN... Hotels: Ihre Hotels während dieser Reise entsprechen der internationalen Mittelklasse. Sie sind zweckmäßig ausgestattet und verfügen alle über Zimmer mit eigenem Bad oder Dusche und WC sowie Farb-TV und Direktwahltelefon. Klimatabelle: Folgende durchschnittliche Tageshöchsttemperaturen werden in den genannten Monaten erfahrungsgemäß erreicht (Untenstehende Angaben in Grad Celsius): Ziel: Juni Juli August Stockholm Einreisevorschriften: Für die Einreise nach Schweden benötigen deutsche Staatsbürger lediglich einen deutschen Personalausweis, um ihre Identität nachzuweisen. IM PREIS EINGESCHLOSSEN: Nonstop Flug mit Norwegian (oder vergleichbarer Fluggesellschaft) von München nach Stockholm und zurück Empfangs-Cocktail mit Informationen über Land und Leute am Ankunftstag im Hotel 7 Übernachtungen in Hotels der Mittelklasse (Landeskategorie 3- und 4-Sterne) mit Bad/Dusche und WC 7 X Frühstücksbuffet 7 X Abendessen im Hotel Rundreiseprogramm wie beschrieben Transfers und Ausflüge vor Ort in modernem Reisebus mit Klimaanlage Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung Alle gemäß dem Programm anfallenden Eintrittsgelder Ausführliche Reiseunterlagen inkl. Reiseführer Alle Flughafensteuern und -gebühren Reisepreis-Sicherungsschein Kostenloser Parkplatz im Parkhaus Am Donaupark bei Abfahrt in Regensburg NICHT EINGESCHLOSSEN: PREISE: 1199,- pro Person im Doppelzimmer Einzelzimmerzuschlag: 279,- Mindestteilnehmerzahl: 30 Personen Trinkgelder Getränke Sonstige persönliche Ausgaben Reiseversicherungen VORAB BUCHBAR: Bustransfer zum Flughafen München und zurück (min. 20 Personen): 38,- p. P. Beratung und Buchung:

4 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen mundo Reisen GmbH & Co. KG 1. Abschluss des Reisevertrages Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann. 2. Bezahlung Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine Anzahlung von mindestens 15 % des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten. 3. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Nicht eingeschlossen sind alle nicht ausdrücklich genannten Mahlzeiten und Getränke sowie Ausgaben persönlicher Art wie Trinkgelder, Telefon, Minibar. Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die Black List ist auf der Internetseite abrufbar. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. 1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen. 2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. 4) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. 5) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter vom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Dem Reisenden steht der Nachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer werden berechnet: bis 60 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises bis 15 Tage vor Reiseantritt: 45 % des Reisepreises bis 07 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises ab 06 Tage vor Reiseantritt bis Abreisetag: 85 % des Reisepreises Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierung nur dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %) erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) Ohne Einhaltung einer Frist. Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. 7. Reiseversicherungen Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Ebenso werden bei vorzeitiger oder späterer Rückreise die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines Versicherungs-Paketes. Es bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder Krankheit. 8. Haftung des Reiseveranstalters 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. 8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. 8.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen. 9. Beschränkung der Haftung 9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche Schadensersatzansprüche mit Ausnahme von Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rahmen der Vermittlung beruhen. 9.3 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. 10. Mitwirkungspflicht des Reisenden 10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist; ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agentur nicht befugt. 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften nach der Buchung geändert haben. 12. Eintrittskarten Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veranstaltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedingungen (s. Ziffer 5). 13. Gesetzliche Bestimmungen Verwirkung und Verjährung Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes 651 a ff. BGB. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende bei uns geltend machen. Nach Fristablauf ist die Geltendmachung nur noch möglich, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Alle Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren ein Jahr nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise, es sei denn, es liegt ein von uns zu vertretendes anfängliches Unvermögen vor. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des 852 BGB in drei Jahren. 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 15. Gerichtsstand Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. mundo Reisen GmbH & Co. KG Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14 D Mainz Telefon: +49 (0) 6131/ Telefax: +49 (0) 6131/ info@mundo-reisen.de Site:

5 20,- Frühbucherrabatt bei Buchung bis zum für MZ Club Mitglieder Allgemeine Hinweise: Flug: Die Direktflüge von München nach Stockholm und zurück erfolgen mit Norwegian oder vergleichbarer Fluggesellschaft. Die genauen Flugzeiten lassen wir Ihnen mit den Reiseunterlagen ca Tage vor Abflug zukommen. Zusatzleistung optional: Flughafentransfer: Wir bieten Ihnen einen Flughafentransfer an, der Sie bequem von Regensburg zum Flughafen und wieder zurück bringt. Ihr Auto können Sie in Regensburg im Parkhaus Am Donaupark, direkt gegenüber unserem Büro und der Abfahrtstelle kostenlos unterstellen. Sie bekommen von unserer Reiseleitung während der Reise eine Auslasskarte, damit Sie nach Ende der Reise das Parkhaus kostenlos verlassen können. Die Mindestteilnehmerzahl für den Flughafentransfer beträgt 20 Personen. Die Abfahrtszeiten für den Flughafentransfer werden Ihnen rechtzeitig vor Abreise mit den Unterlagen bekannt gegeben. Zustiegsmöglichkeiten: Regensburg, M-tours Live Reisen, Puricellistr. 11, Regensburg Hausen, Pendlerparkplatz bei der BAB Ausfahrt Abensberg, Pendlerparkplatz direkt bei der BAB Ausfahrt Siegenburg, Pendlerparkplatz bei der BAB Ausfahrt unter der Brücke Holledau, BAB Raststätte Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass der Flughafentransfer kein Bestandteil der Reiseleistungen ist. M- tours Live Reisen GmbH übernimmt keine Haftung für diese Zusatzleistung im Falle eines verspäteten Ankommens (Stau, Unfall, Sperrung usw.) am Flughafen und deren Folgen. Rechtliche Ansprüche bei Nichterreichen des Abfluges durch den Flughafentransfer sind ausgeschlossen. Erbringer der Leistung: M-tours Live Reisen GmbH Zeitverschiebung: Mitteleuropäische Zeit (MEZ) -1 Stunde. Unterlagen: Ergänzende Informationen erhalten Sie mit den Reiseunterlagen etwa 10 Tage vor Abreise. Reiseversicherungen: Im Reisepreis sind keine Reiseversicherungen enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, bzw. weiterer Reiseversicherungen je nach Bedarf. Für das Ausland empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Sie können Ihre Reiseversicherungen gerne bei uns abschließen. ANMELDEMODUS Schriftliche Buchung: Sie können bei uns schriftlich buchen. Hierzu sind folgende Schritte notwendig: 1. Sie schicken oder faxen das von Ihnen unterschriebene Anmeldeformular an uns. 2. Anschließend erhalten Sie von uns per Post die Anmeldebestätigung und Rechnung. 3. Nun überweisen Sie bitte die Anzahlung gemäß der Rechnung auf unser Konto. Die Restzahlung begleichen Sie bitte vier Wochen vor Reisebeginn. Vermerken Sie bitte unbedingt Ihre Vorgangsnummer, die Sie auf der Rechnung finden. 1

6 M-tours Live Reisen GmbH: Puricellistr. 11, Regensburg Tel: , Fax: Bürozeiten: Mo Do: Uhr und Uhr Freitag: Uhr RÜCKTRITT/STORNIERUNG ein wichtiger Punkt, der nicht zu Schwierigkeiten führen muss! "Die Reise fällt ins Wasser. Die Reisekosten nicht." Sie können jederzeit von der Reise aus persönlichen Gründen zurücktreten. Falls Sie eine Ersatzperson stellen können und die Annahme einer Ersatzperson möglich ist, so entstehen Ihnen 25,- Umbuchungsgebühr. Erklärung: Bei bestimmten Reisen, z.b. bei Flugreisen ist eine Umbuchung auf eine andere Person oft nicht zulässig. Stornieren Sie die Reise und können wir Ihre Ersatzperson nicht annehmen, so müssen wir Ihnen gemäß unseren Rücktrittsbedingungen (gesetzliche Bestimmungen) Stornierungsgebühren berechnen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. So ersparen Sie sich bei einer eventuellen Krankheit oder Unabkömmlichkeit durch Unfall, Todesfälle in der Familie, usw. finanzielle Nachteile. Parkmöglichkeit bei der Abfahrt in Regensburg: Abfahrt / Ankunft in Regensburg bei M-tours Live: Sie können kostenlos im Parkhaus am Donaupark (schräg gegenüber dem Büro von M-tours Live) parken. Stellen Sie sich auf einen beliebig freien Platz. Ziehen Sie bitte bei der Einfahrt eine Karte. Sie erhalten am Ende der Reise von Ihrer Reiseleitung im Bus eine weitere Karte, die zur kostenlosen Ausfahrt berechtigt. Sie gehen nur 50 m vom Parkhaus zu unserem Büro zur Abfahrtsstelle. Anfahrtsbeschreibung M-tours Live Reisen GmbH: Mit dem Auto: Sie verlassen die Autobahn A 93 München/Weiden innerhalb der Stadt bei der Ausfahrt Regensburg-West und fahren auf der Clermont-Ferrand-Allee in Richtung Westen in Richtung OSRAM / INFINEON Wernerwerkstraße oder Westbad. Links sehen Sie die Clermont-Ferrand Hauptschule. Nach ca. 200 m fahren Sie an der ersten Kreuzung / Ampel links in die Boessnerstraße und kommen somit nach ca. 100 m rechts auf die Puricellistraße. Dort fahren Sie gerade aus ca. 300 m und sehen dann links bereits unser Büro mit der großen Aufschrift M-tours Live Reisen.Unser Büro befindet sich in der Puricellistraße 11, Regensburg, direkt gegenüber dem REHA Zentrum. Kostenlose Parkmöglichkeiten im Parkhaus vorhanden. Mit dem Stadtbus: Linie 6: Richtung Wernerwerkstraße, Haltestelle Wernerwerkstraße (100 m z. Büro). Linie 11: Richtung Roter Brachweg, Haltestelle Weinmannstraße (direkt vor unserem Büro). 2

7 Bitte die Anmeldung unterschrieben an M-tours Live zurückschicken oder faxen. M-tours Live, Puricellistr. 11, Regensburg, Fax: Reiseanmeldung: MZ-Leserreise Schweden Reisetermin: (Fr-Fr) Aufgrund der Einreisebestimmungen ist es zwingend erforderlich, dass Namen und Geburtsdatum den Angaben im Reisepass entsprechen!! Name... Name. Vorname... Vorname... Straße... Straße... PLZ/Ort... PLZ/Ort... Tel. priv.... Tel. priv.... Tel. Arbeit... Tel. Arbeit... mobil:... mobil:... Fax:... Fax: Geb.datum... Geb.datum... Notfallnummer:... Notfallnummer:... Bitte kreuzen Sie für jede Person einzeln an. Danke! Bitte buchen Sie für mich: Preise pro Person 1. Pers. 2. Pers. Doppelzimmer 1.199,- Ich wünsche eine Unterbringung im Doppelzimmer zusammen mit Herrn/Frau... Einzelzimmer 1.478,- 20,- Nachlass für MZ-Club Mitglieder bis zum ,- Ich buche einen Flughafentransfer (Leistung ohne Gewähr, siehe Beschreibung) Zustieg Flughafentransfer Eventuelle Änderungen der Zeiten teilen wir Ihnen rechtzeitig mit den Reiseunterlagen mit. 38,- Bitte pro Person ankreuzen 1. Pers. 2. Pers. Regensburg, M-tours Live, Puricellistraße 11, Regensburg Hausen: Pendlerparkplatz bei der BAB Ausfahrt Hausen Abensberg: Pendlerparkplatz direkt bei der BAB Ausfahrt Siegenburg: Pendlerparkplatz bei der BAB unter der Autobahnbrücke Holledau: BAB Raststätte 3

8 Reiseversicherungen: Bitte schließen Sie für mich/uns ab: Prämien pro Person 1. Pers. 2. Pers. RRV-Topschutz WELT ohne Selbstbeteiligung (Reiserücktritts-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung) RRV-Topschutz WELT mit Selbstbeteiligung (Reiserücktritts-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung) RundumSorglos-Schutz ohne Selbstbeteiligung Europa (Reiserücktritts-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Reisekranken-Versicherung, RundumSorglos-Service, Reisegepäck-Versicherung) RundumSorglos-Schutz mit Selbstbeteiligung Europa (Reiserücktritts-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Reisekranken-Versicherung, RundumSorglos-Service, Reisegepäck-Versicherung) bis Reisepreis 60,- bis Reisepreis 63,- bis Reisepreis 66,- bis Reisepreis 69,- bis Reisepreis 41,- bis Reisepreis 43,- bis Reisepreis 45,- bis Reisepreis 48,- bis Reisepreis 69,- bis Reisepreis 74,- bis Reisepreis 79,- bis Reisepreis 84,- bis Reisepreis 59,- bis Reisepreis 64,- bis Reisepreis 69,- bis Reisepreis 74,- Sonstige Versicherung (Wir beraten Sie gerne!) Newsletter: Ich möchte von M-tours Live einen Newsletter erhalten. Mail: siehe vorne Wir verlosen unter allen Einsendern jedes Vierteljahr einen Reisegutschein von 200,- Ich bin von M-tours Live Reisen GmbH darauf hingewiesen worden, dass in den Leistungen keine persönlichen Reiseversicherungen eingeschlossen sind. Ich bin selbst für den Abschluss notwendiger persönlicher Reiseversicherungen verantwortlich (z.b. Reiserücktrittskostenversicherung, -unfallversicherung, -krankenversicherung, -gepäckversicherung, usw.). Bitte lesen Sie dazu den Hinweis: "Versicherungen". Die Anmeldung wird auf der Grundlage der Reiseausschreibung vorgenommen. Besondere Buchungswünsche werden nur Bestandteil des Reisevertrages, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Wir speichern über Sie personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz. Die beiliegenden Reisebedingungen des Reiseveranstalters habe ich zur Kenntnis genommen. (Siehe Anlage im Reiseprogramm bzw. in der Homepage unter der jeweiligen Reisebeschreibung). Ich erkenne sie auch im Auftrag aller angemeldeten Teilnehmer durch meine Unterschrift als verbindlich an. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Eltern notwendig der Veranstalter übernimmt keine Haftung und Aufsichtspflicht. Insbesondere bin ich darüber informiert, dass im Falle eines Rücktrittes Stornierungsgebühren anfallen. (siehe dazu "Rücktritt/Stornierung"). Hiermit erkläre ich, dass ich für die Verpflichtungen der von mir angemeldeten Reiseteilnehmer gegenüber dem Reiseveranstalter Mundo Reisen GmbH wie für meine eigenen einstehen werde. Ort/Datum:... Ort/Datum: Unterschrift 1. Person Unterschrift 2. Person Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift der Eltern notwendig. Nach Eingang meiner Buchung bei Ihnen erhalte ich eine Reisebestätigung/Rechnung. Die Zahlung leiste ich nach Erhalt der Rechnung. per Überweisung mit dem Einzug von folgendem Konto bin ich einverstanden Bankinstitut Bankleitzahl Konto-Nr: 4

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