Finanzausgleichsgesetz 2008 Auswirkungen auf Vlbg. Gemeinden

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1 Finanzausgleichsgesetz 2008 Auswirkungen auf Vlbg. Gemeinden 6-jähriger Dauer mit 2 Etappen 1. Etappe Etappe Etappe ab 2008 Reduktion Konsolidierungsbeitrag für Bund um 53 Mio. Mehreinnahmen Ertragsanteile Vorarlberger Gemeinden 2,500 Mio : Aufteilung nach ABS Weitere 1,900 Mio für Vorarlberger Gemeinden bringt Erhöhung der MöSt ab 2008: Aufteilung nach ABS MöSt-Erhöhung wurde außerhalb Finanzausgleich beschlossen Anwendung Bevölkerungsstatistik ab 2009 valide Daten vorausgesetzt 2008: VZ /2010: Bevölkerungsstatistik Ab 2011: Bevölkerungsstand Vorvorjahr Vorarlberger Gemeinden gewinnen dadurch insgesamt 0,700 Mio Unterschiedliche Auswirkungen in einzelnen Gemeinden Aufstockung Bundesmittel für Gesundheitsbereich um 100 Mio bringt Vorarlberger Gemeinden ca. 1,2 Mio (40 % von 3 Mio Land/Gemeinden) Zusätzliche Belastung über Sozialfonds für 24-h-Pflege (max. 0,290 Mio ) und Mindestsicherung max. 0,880 Mio, (bundesweite Deckelung für Land/Gemeinden 16 Mio für 24-h-Pflege und 50 Mio für Mindestsicherung) Mindestsicherung ab 2009; 24-h-Pflege ab 2008

2 Entfall der Selbstträgerschaft nach Flaf für Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohner ab 6/2008 Mehrbelastung für DGB-Flaf wird mit Ertragsanteilen ausgeglichen (fixer Betrag über FA-Periode!) Umwandlung der 23-Finanzzuweisungen in Ertragsanteile mit Bindung an EA-Entwicklung 80,50 Mio Gemeinden mit mehr als Einwohner 19,50 Mio Gemeinden mit weniger als Einwohner 16,56 Mio Gemeinden mit mehr als Einwohner 2,18 Mio Gemeinden für Ausgliederungen nach VZ 118,74 Mio Anteil Vorarlberger Gemeinden: Jährliche Indexierung bei 3 %: Ab 2008: EA Finanzkraft EA Bevölkerung EA Getränkesteuerausgleich EA Werbeabgabe EA Ausgleich Flaf-Selbstträgerschaft EA Ausgleich Bedarfszuweisungen Bund UWWF: Auch Sanierung von WV-Anlagen werden künftig gefördert 2. Etappe Änderungen wie 1. Etappe zuzüglich: Erhöhung unterster Vervielfacher auf ca. 1 3/5 (+ 100 Mio MeEA für alle Gemeinden) Vorarlberg: Gemeinden bis Einwohner + 5,0 Mio Gemeinden über Einwohner - 5,3 Mio Gesamt - 0,3 Mio

3 Konsolidierungsbeitrag der Gemeinden entfällt zur Gänze (+ 106 Mio ), zusätzliche 50 Mio werden von den Ländern zur Verfügung gestellt 100 Mio für Ausgleich Abflachung ABS 56 Mio als zusätzliche Ertragsanteile 156 Mio zusätzliche Mittel gesamt Zusätzliche EA und Ausgleichsmittel werden dynamisiert und punktgenau ausbezahlt Zusätzliche Mittel für finanzschwache Städte Gesamt Vorarlberg Mehrmittel 16 Mio Bregenz Hohenems Finanzierung 21 FAG-Vorweganteile 10 Mio Wien 2 Mio -- Länder (Bedarfszuweisungen) 2 Mio Bund 2 Mio -- Gesamt 16 Mio Verlust Vorarlberger Gemeinden Bund und Länder zahlen je 20 Mio einmalig in Kinderbetreuung

4 Zusammenfassung FAG-Auswirkungen 1. Etappe 2. Etappe MeEA für Vorarlberger Gemeinden 2,500 7,900-12,7 % Bedarfszuweisungen 0,320 1,000 2,180 6,900 MeEA aus Bevölkerungsstatistik 0,700 0,700-12,7 % Bedarfszuweisungen 0,090 0,090 0,610 0,610 MeA Landesumlage 7,8 % 0,250 0,670 MeA Mindestsicherung (ab 2009) 0,880 0,880 MeA 24-h-Pflege 0,290 0,290 MiA Spitalsfinanzierung 1,200 1,200 MiE 21-Finanzzuweisungen/Bed. -- 0,530 - MeE Finanzzuweisungen Städte -- 0,180 Saldierte MiE 21 FAG -- 0,350 Gesamtentlastung Gemeinden 2,570 6,520

5 Unterschiedliche Auswirkungen auf einzelne Gemeinden, abhängig von Bevölkerungszuwachs und Finanzkraft. Steuerreform hat erhebliche Auswirkungen 1 Mrd Reformvolumen = 5,300 Mio EA - Mindereinnahmen brutto davon 12,7 % BZ - 0,670 Mio EA 4,630 Mio EA - Mindereinnahmen netto davon 7,8 % LU 0,413 Mio LU - Minderausgaben Maßnahmen des grauen Finanzausgleiches wirken zusätzlich belastend (z.b. MVK für Unternehmer), können aber auch entlastend sein (z.b. MöSt-Erhöhung). Seriöse Berechnung der Finanzausgleichs-Maßnahmen kann für das Jahr 2008 angestellt werden MeE Ertragsanteile ,7 % Bedarfszuweisungen Netto-Ertragsanteile MeA Landesumlage 7,8 % MeA Sozialfonds (Pflege) Entlastung Spitalsbeiträge Gemeindeentlastung 2008 gesamt

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