Ingenieurkammer Hessen Offizielle Kammer-Nachrichten und Informationen

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1 Ingenieurkammer Hessen Offizielle Kammer-Nachrichten und Informationen IngKH regt Evaluierung der Verordnung über Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise (NBVO) an Dialogforen zwischen Bauaufsichten und der IngKH bestätigen den dringenden Handlungsbedarf Die geänderte Verordnung über Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise nach der Hessischen Bauordnung (Nachweisberechtigten-Verordnung-NBVO) vom in der Fassung vom tritt mit Ablauf des außer Kraft. Die Ingenieurkammer Hessen (IngKH) vertritt die Auffassung, dass eine Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung zur Umsetzung der Hessischen Bauordnung im Sinne der hessischen Ingenieure erforderlich ist. Unbestritten ist aber auch, dass die jetzige Verordnung der dringenden Nachbesserung bedarf. Auf Anregung der IngKH wird nun das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) die Evaluierung der NBVO in Angriff nehmen. Dies bedeutet in einem ersten Schritt, dass das HMWVL die Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsvereinfachung (AVV) bei der Hessischen Staatskanzlei über diese Absicht des Wirtschaftsministeriums informiert und so das weitere Verfahren einleitet. In diesem Zusammenhang ist im Zuge der Novellierung auch eine Anhörung der Kammern und Verbände zugesagt, damit eine nachhaltige Verbesserung im Sinne aller Beteiligten erfolgen kann. Inhaltsverzeichnis - Rubriken Novellierung der NBVO Seite 01 Dialogforum zum Wasserrecht Seite 02 Neu: Fachplaner Brandmeldeanlgen Seite 03 Die IngKH hat durch den Arbeitskreis NBVO bereits Erfahrungen aus dem Vollzug der NBVO gesammelt. Wir setzen uns besonders dafür ein, dass die Bauaufsichten verstärkt Verstößen von Nachweisberechtigten gegen die NBVO nachgehen. Wichtig ist, dass diese der IngKH gemeldet werden, damit ein Widerruf der Nachweisberechtigung gegebenenfalls eingeleitet werden kann. Nur so kann schwarzen Schafen Einhalt geboten werden. Die diesjährige Veranstaltungsreihe Ingenieurkammer im Dialog hat einmal mehr bestätigt, dass es einen dringenden Handlungsbedarf gibt. Der Austausch und die Gespräche während der Veranstaltungen ergaben, dass sich außerdem Fälle häufen, bei denen ein Nachweisberechtigter ohne nachvollziehbare Begründung vom Auftraggeber ausgetauscht wird weil er beispielsweise die öffentlich rechtliche Bauüberwachung zu ernst genommen hat bzw. die Bescheinigung der Übereinstimmung der Bauausführung mit den bautechnischen Nachweisen im Nachhinein nach Fertigstellung des Objekts durch einen Sachverständigen erstellt wird. In beiden Fällen ist unter Umständen die angestrebte Kompensation der entfallenden staatlichen Bauüberwachung durch besonders qualifizierte private Dritte nicht mehr gegeben. Die IngKH wird den Evaluierungsprozess aktiv begleiten und plant in diesem Zusammenhang eine Veranstaltung im ersten Halbjahr 2007, die speziell den Austausch aus Sicht der Ingenieure zum Ziel hat. Die Ergebnisse sollen dann in das Verfahren eingehen und die Basis für die Stellungnahme der IngKH zur Anhörung sein, die das HMWVL zur Evaluierung der NBVO einleiten wird. Bis zum kann auf dieser Basis eine novellierte NBVO in Kraft treten. Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Lexau Geschäftsführer Ingenieurkammer Hessen VBI/BDB Bürokostenvergleich Seite 04 Termine Seite 04 Ingenieurakademie Seite 06 # 6 1

2 Neues aus der Reihe Ingenieurkammer im Dialog mit den in der Wasserwirtschaft Beteiligten Wasserbehörden, Bauaufsichten und Maßnahmeträgern Dialogforum zum Thema Wasserrecht in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt Am 11. Juli 2006 veranstaltete die Ingenieurkammer Hessen (IngKH) im Bürgerhaus Mörfelden-Walldorf mit großer Resonanz ein Dialogforum rund um die Novelle des Hessischen Wassergesetzes. Die Novelle und die Ansätze zur Deregulierung haben zu Veränderungen bei Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen geführt. Die Verantwortung der Maßnahmeträger, selbst für die notwendigen Genehmigungsschritte zu sorgen, hat zugenommen, sagte der Präsident der Ingenieurkammer Hessen, Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Udo F. Meißner, anlässlich der Eröffnung der Veranstaltung. Blick ins konzentrierte Publikum. Sie sehen im Vordergrund von links: Kammerpräsident Prof. Dr.-Ing. Dr.- Ing. E.h. Udo F. Meißner und Geschäftsführer Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Lexau (Quelle: IngKH, Wiesbaden). Des Weiteren informierte Regierungsdirektor Reinalt Frey vom Regierungspräsidium Darmstadt in seinem Vortrag über die wesentlichen, die Genehmigungsverfahren wasserwirtschaftlicher Maßnahmen betreffenden Änderungen im Gesetz zur Novelle des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom Mai MinDirig Wenzel Mayer vom Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz steht Rede und Antwort (Quelle: IngKH, Wiesbaden). Die Wirkung von Abwasserbelastungen auf Fließgewässer soll im Einklang mit dem Wasserhaushaltsgesetz, dem HWG und der EU-Wasserrahmenrichtlinie so begrenzt werden, dass bei Erreichung immissionsorientierter Zielgrößen der gute ökologische Zustand und der gute chemische Zustand unserer Gewässer nicht beeinträchtigt werden. Um dies im Rahmen von Erlaubnisanträgen beurteilen zu können, hat das Hessische Wirtschaftsministerium den Leitfaden für das Erkennen ökologisch kritischer Gewässerbelastungen durch Abwassereinleitungen in Hessen als Handlungsgrundlage bereitgestellt, führte Ministerialdirigent Wenzel Mayer vom Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV) aus. Speziell im Abwasserentsorgungsbereich ist das Verfahren deutlich verändert und besteht aus mehreren Schritten. Die Genehmigungspflicht besteht nur noch für den Bau, den Betrieb und die Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage, für die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Dies muss durch eine Vorprüfung, die vom Maßnahmeträger zu beantragen ist, geklärt werden. Erst danach steht fest, ob ein Genehmigungsverfahren notwendig wird. Unabhängig von der Genehmigungsfrage muss für jede Einleitung von Abwasser in ein Gewässer auch weiterhin eine Erlaubnis beantragt und erteilt werden. Als Hilfestellung dient das Merkblatt des HMULV Wasserrechtliche Zulassungsverfahren für kommunale Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen in Hessen. Ergebnisse der intensiven Diskussion zwischen Ingenieuren und Vertretern der Wasserbehörden waren einerseits die Beseitigung vieler Unklarheiten und andererseits die einheilige Forderung, dass dieser Dialog fortgesetzt werden muss. Im August wird es daher ein erstes Planungstreffen der Veranstalter geben, um das weitere Vorgehen festzulegen. Barbara Schöneburg M.A. Pressesprecherin Ingenieurkammer Hessen 2

3 Neu bei der Ingenieur-Akademie ab Oktober 2006: Fachplaner für Brandmeldeanlagen IngKH Die Diskussion um die neuen Anforderungen an die Qualifikation des Planers von Brandmeldeanlagen bei der Novellierung der DIN 14675, hat die Ingenieurkammer Hessen dazu veranlasst, die Fachplanerliste Brandmeldeanlagen ins Leben zu rufen. Diese wird ähnlich den Listen für Brandschutz und Energieeffizienz bei der Kammer geführt werden und trägt den Titel: Fachplaner Brandmeldeanlagen IngKH. In Absprache mit der Obersten Bauaufsicht und der Feuerwehr in Hessen bietet die Ingenieur-Akademie Hessen (IngAH) ab Oktober dieses Jahres ein Seminar Fachplaner für Brandmeldeanlagen IngKH an. Dieser Abschluss qualifiziert dazu, Brandmeldeanlagen in Hessen nach Vorschrift der Bauaufsicht zu planen und dem Bauherrn bei allen Fragen der Errichtung und Inbetriebnahme als Berater zur Seite zu stehen. lassen und somit ihre fachliche Qualifikation nach außen zu dokumentieren. Die Prüfung entspricht inhaltlich der Prüfung für einen nach DIN zertifizierten Planer. Zur Sicherstellung der hohen Qualität der Ausbildung auf diesem Gebiet kooperiert die IngAH mit dem Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen (BHE). Der BHE hat maßgeblich an den Prüfungsfragen für Planer nach DIN mitgearbeitet und stellt auch die Prüfer für den Fachplaner Brandmeldeanlagen der IngAH. So wird der hohe Wissensstand der Ingenieurkammer aus den Bereichen Brandschutz und Baurecht mit dem Wissensstand des BHE aus dem Bereich Sicherheit zusammengeführt. Dipl.-Ing. Oliver D. Bind Der Unterrichtszeitraum umfasst 40 Unterrichtseinheiten innerhalb von 8 Wochen inklusive der Abschlussprüfung. Des Weiteren ist ein Herstellertag im Unterrichtszeitraum inbegriffen. Namhafte Firmen wie Bosch und Hekatron stellen ihre Produktvarianten vor mit dem Ziel, den angehenden Fachplanern eine Übersicht über die Produktvarianten der verschiedenen Anbieter zu vermitteln. Nach bestandener Prüfung haben Kammermitglieder die Möglichkeit, sich kostenfrei in die Fachplanerliste der Ingenieurkammer eintragen zu Neu ab Herbst 2006: Fachplaner für Brandmeldeanlagen IngKH Start: 06. Oktober 2006 Anmeldeschluss ist der 26. September 2006, Seminarbezeichnung: Mehr zu diesem Thema finden Sie unter Die Fakultätentage der drei Ingenieurwissenschaften und der Informatik geben sich eine gemeinsame Stimme Am 19. Juli 2006 fand an der Ruhr-Universität in Bochum die Gründungsversammlung des Dachvereins Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten, abgekürzt 4ING, statt. Diesen Dachverein tragen der Fakultätentag für Bauingenieurwesen und Geodäsie (FTBG), der Fakultätentag für Elektrotechnik und Informationstechnik (FTEI), der Fakultätentag für Informatik (FTI), der Fakultätentag für Maschinenbau und Verfahrenstechnik (FTMV). 4ING versteht sich als kompetenter Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft und Verwaltung in allen Fragen der universitären Ingenieurausbildung. Seinen Sitz hat 4ING in Berlin. Zum Vorsitzenden wurde auf der Gründungsversammlung Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Predki, Ruhr-Universität Bochum, gewählt. 4ING umfasst 127 Fakultäten und Fachbereiche an Universitäten, Technischen Universitäten und Technischen Hochschulen in Deutschland. Diese bilden mehr als Studierende in den Fächern Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Informationstechnik, Informatik, Maschinenbau und Verfahrenstechnik aus. 4ING setzt sich primär für die Sicherung und Weiterentwicklung der ingenieurwissenschaftlichen Leistungskraft in Deutschland ein. Neben dem innovativen Potenzial bestimmt maßgeblich die Qualität der Ingenieurausbildung die Zukunft Deutschlands. Denn nur genügend hervorragend ausgebildete Ingenieure können für den technischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt sorgen. 3

4 VBI-BDB-Bürokostenvergleich: Lage in den Planungsbüros stabilisiert sich - Positiver Trend bei Ingenieurund Architekturbüros Der Verband Beratender Ingenieure VBI hat die Ergebnisse des Bürokostenvergleichs 2005 vorgelegt. Die Befragung ist gemeinsam mit dem Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure sowie der UNITA Unternehmensberatung im Frühjahr 2006 durchgeführt worden. Rund 400 Unternehmen haben sich daran beteiligt. Die Ergebnisse zeigen einen positiven Trend bei den Planungsbüros, was allerdings keinen Anlass zur Begeisterung gibt, denn das Jahr 2004 gilt als Tiefpunkt in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Branche. Einige Zahlen im Einzelnen: 3,24 Angebote gibt ein Büro durchschnittlich ab, bis es zu einer Auftragserteilung kommt. Die offenen Forderungen lagen bei 13,84 % des Umsatzes. Der Auftragsbestand beträgt 5,49 Monate. Damit stehen die Büros besser da als im Vorjahr. Bei den Ausgaben der Büros dominieren nach wie vor die Personalkosten. Mit rund 80 % machen sie den Löwenanteil aus. 17 % der Bürokosten werden für Leistungen Dritter aufgewendet. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Büros in wirtschaftlich angespannter Situation verstärkt Leistungen nach außen verlagern. Die Ergebnisse des Bürokostenvergleichs können unter kostenfrei heruntergeladen werden. Eine kostenpflichtige individuelle Auswertung der eigenen Bürokennziffern im Hinblick auf den jeweiligen Fachbereich bietet die UNITA Unternehmensberatung an. Kontakt: Karl-Heinz Seidel, Tel.: 0201/ TERMINKALENDER Unsere Termine erfahren Sie auch über das Internet unter Fachgruppensitzungen Fachgruppe Bau FH Friedberg, Montag, Wiesbaden, Freitag, , Uhr , Uhr Fachgruppe Baulicher Brandschutz HBO FH Friedberg, Mittwoch, , Uhr FH Friedberg, Mittwoch, , Uhr Fachgruppe Sachverständigenwesen Wiesbaden, Donnerstag, , Uhr Herausgeber: Redaktion: Ingenieurkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Gustav-Stresemann-Ring 6, Wiesbaden Tel.: Fax: info@ingkh.de Internet: Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Lexau, Geschäftsführer, RA Manfred Günther-Splittgerber, Justitiar, Barbara Schöneburg, M.A., Pressesprecherin Mit Namen oder Initialien gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Auffassung Fachgruppe TGA und Elektrotechnik Wiesbaden, Donnerstag, , Uhr Fachgruppe Vermessung und Liegenschaftswesen Wiesbaden, Freitag, , Uhr Arbeitskreissitzungen Arbeitskreis Honorarfragen und Marketing Wiesbaden, Donnerstag, , Uhr Wiesbaden, Donnerstag, , Uhr des Herausgebers dar. Die Beilage ist Bestandteil des DIB. Redaktionsschluss Die DIB-Hessen-Beilage und alle in ihr veröffentlichten Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Für den Inhalt der Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Das Veröffentlichungsrecht für die zur Verfügung gestellten Bilder und Zeichnungen ist vom Verfasser einzuholen. Die IngKH bittet darum Manuskripte an die Redaktion zu senden. Diese behält sich vor, Beiträge zu kürzen und gegebenenfalls eine Kontaktadresse des Autors zu ergänzen. Redaktionsschluss ist jeweils spätestens 5 Wochen vor dem Erscheinungstermin. Die nächste DIB-Hessen-Beilage erscheint am

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