Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I Netzwerk IQ Hessen Teilprojekt Anerkennung

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1 Netzwerk IQ Hessen Teilprojekt Anerkennung Wege aus dem Anerkennungslabyrinth Anerkennungsverfahren für ausländische (Hoch-) Schul-und Berufsabschlüsse in der beruflichen Beratung von Migrantinnen und Migranten in Hessen Gießen 07. Mai 2013 Ralf Hardes, Stefan Gebelhardt, Martina Flaspöhler Caritasverband Nordhessen-Kassel e.v. Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

2 Inhalte der Fortbildung Teil 1 Einführung in das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes (BQFG) und des Landes Hessen (HBQFG) Teil 2 Arten der Anerkennung Gleichwertigkeitsprüfung Teil 3 Anerkennungsberatung Problemstellung 2

3 Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene Gesetzliche Regelungen für Berufsgruppen auf Bundesebene (BQFG) und auf Landesebene (HBQFG) Jedes Bundesland muss für landesrechtlich geregelte Berufe sein eigenes Gesetz verabschieden und umsetzen. Bisher ist dies 5 von 16 Bundesländern gelungen: Hamburg, im August 2012 Hessen, Niedersachsen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, im Dezember

4 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Bund seit in Kraft neues Verfahren für die 350 Ausbildungsberufe im dualen System (nicht- reglementierte Berufe nach BBIG und HWO) Auffangnorm für diejenigen reglementierten Berufe, die keine Regelungen im Fachrecht haben Änderungen in 63 Fachgesetzen betrifft die auf Bundesebene reglementierten Berufe z.b. Gesundheitsberufe, Justizberufe, Notare, Laufbahnrecht, Fahrlehrer/in, Steuerberater/in, Handwerksberufe 4

5 Das Hessische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HBQFG) seit in Kraft (Gültigkeit bis ) Verfahren analog zu BQFG für die auf Landesebene reglementierten Berufe z.b. Erzieher/innen, Sozialpädagogen/innen, Heilerziehungspfleger/innen Verfahren für die landesrechtlich nicht reglementierten Berufe: z.b. Zahnmedizinische Fachangestellte, Betriebswirte/innen, Techniker/innen Änderungen in 7 Fachgesetzen betrifft auf Landesebene reglementierte Berufe: Lehrer/innen, Beamte/innen, Berufe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Architekt/innen und Stadtplaner/innen, Altenpflegehelfer/innen, Ingenieure/innen HBQFG schließt diese Berufsbereiche aus in Bezug auf den Rechtsanspruch auf Gleichwertigkeitsprüfung und zu Aspekten des Verfahrensablaufs 5

6 Was wird durch das BQFG und das HBQFG nichtgeregelt? Hochschulabschlüsse, die nicht auf reglementierte Berufe hinführen z.b. Physiker/innen, Informatiker/innen, Germanisten /innen Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) akademische Anerkennung: Hochschulzugangsberechtigung, Prüfungs- und Studienleistungen jeweilige Hochschule oder sofern vorhanden zentrale Zeugnisanerkennungsstelle des betreffenden Bundeslandes Schulabschlüsse: Haupt- und Realschulabschlüsse, allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife 6

7 Neuerungen des BQFG / HBQFG -1- Ausweitung des Rechtsanspruchs auf ein Verfahren Erstmals allgemeiner Anspruch für nicht reglementierte Ausbildungsberufe für Drittstaatsangehörige / Drittstaatsabschlüsse bei fast allen reglementierten Berufen Rechtsanspruch Anspruch auf Anerkennung! Einheitliche Kriterien und Verfahren Entscheidend: wesentliche Unterschiede Berücksichtigung von Berufserfahrungen rechtskräftiger Bescheid dokumentiert Gleichwertigkeit der Qualifikation bzw. Defizite Transparenzinstrument Gleichwertigkeitsbescheid von bundesrechtlich geregelten Berufen gilt bundesweit Klarer Bearbeitungszeitraum: 3 Monate 7

8 Neuerungen des BQFG / HBQFG -2- Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit Entscheidend: Qualität der Berufsqualifikation Entkoppelung der Antragsberechtigung vom Aufenthaltstitel Anträge vom Ausland möglich Sonstige Verfahren Absicht, in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen, muss nachgewiesen werden gilt nur für Drittstaatler/innen mit Wohnsitz in einem Drittstaat erforderliche Unterlagen können im Ausland übersetzt werden (Ausnahmen möglich) Anwendung bei fehlenden oder unzureichenden Unterlagen durch Arbeitsproben, Fachgespräche, praktische und theoretische Prüfung, Gutachten durch Sachverständige etc. Der/die Antragsteller/in hat glaubhaft zu begründen, warum weitere Unterlagen nicht vorzulegen sind In welchen Fällen sonstige Verfahren angewendet werden entscheidet laut BQFG/HBQFG die anerkennende Stelle 8

9 Zielgruppen des BQFG und HBQFG antragsberechtigt : Personen, die ihre Berufsabschlüsse im Ausland erworben haben potenzielle Fachkräfte, die noch im Ausland leben und einen Abschluss haben Personen, die eine Ausbildung abgeschlossen haben, doch über keine Zeugnisse verfügen Unabhängig vom Aufenthaltsstatus, z.b. auch Asylbewerber/innen und Geduldete Spätaussiedler/innen (Wahlrecht auf Antrag gem. BVFG oder BQFG/HBQFG) nicht antragsberechtigt: An-und Ungelernte potenzielle Arbeitgeber/innen 9

10 Das HBQFG: Unterschiede zum BQFG Im HBQFG ist ein Beratungsanspruch ( 15a)für die sowohl auf landesals auch auf bundesrechtlicher Ebene geregelten Berufe festgeschrieben*. HBQFG betrifft nur Antragssteller mit Hauptwohnsitz in Hessen Anträge vom Ausland sind bei nachweisbarer Absicht einer Berufsausübung in Hessen möglich Drittstaatler/innen Es gilt nur für landesrechtlich geregelte Berufe Die Regelungen nach dem HBQFG haben Vorrang vor dem Fachrecht Gleichwertigkeitsbescheid von landesrechtlich geregelten Berufen gilt hessenweit * Der Beratungsanspruch entfällt,wenn die Beratungsleistungen von einer nicht vom Land Hessen finanzierten Stelle erbracht werden 10

11 Teil 2 Arten der Anerkennung Akademische Anerkennung Schulabschlüsse Studienleistungen Berufliche Anerkennung reglementierte Berufe nicht-reglementierte Berufe 11

12 Arten der Anerkennung Beruflich Akademisch reglementierte Berufe nichtreglementierte Berufe Anerkennung von Schulabschlüssen Anrechnung von Studienleistungen 12

13 Berufliche Anerkennung: reglementierte Berufe reglementierte Berufe sind berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts-oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden sind. Die Anerkennung dieser Berufe ist notwendig. ausgewählte Beispiele: Akademische Berufe: Arzt/in, Apotheker/in, Rechtsanwalt/in, Lehrer/in, Sozialpädagoge/in, Ingenieur/in, Architekt/in Ausbildungsberufe: Erzieher/in, Gesundheits-und Krankenpfleger/in, Logopäde/in, MTA, PTA 13

14 Berufliche Anerkennung: nicht-reglementierte Berufe diverse akademische Abschlüsse Ausbildungsberufe im dualen und schulischen Ausbildungssystem; die Anerkennung dieser Berufe ist nicht notwendig ausgewählte Beispiele: akademische Abschlüsse:Physiker/in, Mathematiker/in, Germanist/in, Wirtschaftswissenschaftler/in, Sozialwissenschaftler/in Ausbildungsberufe: Bürokauffrau/-mann, Werkzeugmechaniker/in, Industriemechaniker/in, Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, Juristische Fachangestellte 14

15 Berufliche Anerkennung - zusammengefasst für reglementierte Berufe notwendig Berufsausübung für nicht-reglementierte Berufe förderlich Transparenzinstrument Verbesserung von Bewerbungs- und Arbeitsplatzchancen höhere tarifliche Eingruppierung unterwertige Beschäftigung verlassen persönliche Anerkennung und Wertschätzung 15

16 Gleichwertigkeitsprüfung Verfahren nach dem BQFG und HBQFG Auswahl zuständiger Stellen Gleichwertigkeitsprüfung nicht-reglementierte Ausbildungsberufe reglementierte Berufe nicht-reglementierte akademische Berufe 16

17 Verfahren nach dem BQFG/ HBQFG Antrag Eingang bei zuständiger Stelle Prüfung der Antragsberechtigung 1 Monat Eingangsbestätigung Festlegung des Referenzberufs Gleichwertigkeitsprüfung ggf. Hinzuziehung d. Berufserfahrung Bescheid 3 bzw. 4 Monate Ausnahme: Nachforderung der Unterlagen Sonstige geeignete Verfahren Hinzuziehung externer Sachverstand 17

18 Verfahren nach dem BQFG/ HBQFG Gebühren nicht im BQFG oder HBQFG festgelegt werden von den einzelnen Institutionen, die Gleichwertigkeitsprüfungen durchführen, bestimmt je nach Institution sehr unterschiedlich, teilweise Gebührenkorridore (von bis) Beispiele: bei den Handwerkskammern ab 150, Regierungspräsidium Darmstadt, Verfahren für bestimmte Heilberufe IHK-FOSA, Standardgebühr zurzeit von

19 Verfahren nach dem BQFG/ HBQFG - Fortsetzung Gebühren Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller Kostenübernahme, Kostenbeteiligung kann unter bestimmten Voraussetzungenbeantragt werden bei Jobcenter oder Agentur für Arbeit vor dem Antrag auf Anerkennung für das Anerkennungsverfahren, ggf. auch für sonstige Verfahren 19

20 Beispiel eines Anerkennungsbescheids, Auszüge I IHK-FOSA 20

21 Beispiel eines Anerkennungsbescheids, Auszüge - II 21

22 Beispiel eines Anerkennungsbescheids, Auszüge - III 22

23 Ausgewählt zuständige Stellen bundesweit Zentralstelle für ausländische Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, Bonn (ZAB) gebührenpflichtige Zeugnisbewertung für Privatpersonen für nichtreglementierte akademische Berufe Gutachten für Behörden Zentrale Anlaufstelle für Anträge aus dem Ausland Datenbank IHK-FOSA (Nürnberg) wie Bürokauffrau/-mann, Bankkauffrau/-mann, Einzelhandelskauffrau/-mann, Industriemechaniker/in Ärztekammer Westfalen-Lippe für medizinische Fachangestellte 23

24 Ausgewählte zuständige Stellen in Hessen -1- Landesschulamt und Lehrkräfteakademie Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt o für allgemeinbildende Schulabschlüsse o Abschlüsse aus berufsbildenden Fachschulen (z.b. Erzieher/in) o Internationale Lehramtsabschlüsse für Lehrer/in Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst o für Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogen/in, Erzieher/in HWK regional o Elektrotechniker/in, Hörgeräteakustiker/in, Uhrmacher/in, Feinoptiker/in Ingenieurkammer Hessen o für Ingenieure/in, beratende Ingenieur/in 24

25 Ausgewählte zuständige Stellen in Hessen -2- Hessisches Landesprüfungs-und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen für Akademische Heilberufe für Ärztin/Arzt, Apotheker/in, psychologische/r Psychotherapeut/in, Zahnärztin/Zahnarzt Regierungspräsidium Darmstadt für Gesundheitsfachberufe für Gesundheits-und (Kinder-)Krankenpfleger/in, Ergotherapeut/in, Hebamme/Entbindungspfleger/in, Podologe/in, Physiotherapeut/in Hessisches Justizprüfungsamt für akademische juristische Berufe 25

26 Gleichwertigkeitsprüfung nicht-reglementierte Ausbildungsberufe im dualen System Verfahren nach BQFG o. BVFG Verfahren nach bilateralen Abkommen keine volle Gleichwertigkeit teilweise Gleichwertigkeit ABER: Darstellung von Qualifikationen u. Defiziten Gleichwertigkeitsbescheid entspricht: bestandener Aus-und Fortbildungsprüfung nach BBiG /HWO Keinerlei Gleichwertigkeit -Ablehnung Österreich, Frankreich und im Handwerk Schweiz Anpassungsqualifizierung 26

27 Gleichwertigkeitsprüfung - reglementierte Berufe Einzelfallprüfung Automatische Anerkennung sektoraler Berufe Berufszulassung Berufszulassung nur unter Auflagen Keinerlei Gleichwertigkeit Ablehnung Abschlüsse aus der EU/dem EWR und der Schweiz Anpassungslehrgang (höchstens 3 Jahre) Eignungsprüfung Kenntnis- Prüfung, Vorbereitungskurse 27

28 nicht-reglementierte akademische Berufe Führung akademischen Grades Zeugnisbewertung Sonderfall: Spätaussiedler/ innen Drittstaatsangehörige Rechtsanspruch nach BVFG/Hochschulgesetze der Länder Allgem. Genehmigung nach 22 HHG in Verbindung mit KMK Beschlüssen EU-Bürger/innen Lissaboner Anerkennungskonvention Positiver oder negativer Bescheid Kein Antrag Kein Bescheid (Originalbezeichnung, in Klammern Übersetz.) Bescheinigung derzentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) 28

29 Arten der Anerkennung Beruflich Akademisch reglementierte Berufe nichtreglementierte Berufe Anerkennung von Schulabschlüssen Anrechnung von Studienleistungen 29

30 Akademische Anerkennung Anerkennung von schulischen Abschlüssen Ziel: Aufnahme einer Ausbildung Landesschulamt und Lehrkräfteakademie, Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt Ziel: Aufnahme bzw. Fortsetzung eines Studiums Aufnahme eines Erststudiums o für NC-Fächer o Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst für Hochschulen in privater, freier oder anderer Trägerschaft Fortsetzung eines Studiums o jeweilige Hochschule, 30

31 Teil 3 Anerkennungsberatung Vor der Antragstellung Nach der Antragstellung Wiederaufnahme des Verfahrens Weitere Unterstützung für Ratsuchende Problemstellungen 31

32 Verfahrensbegleitende Beratung Ratsuchende mit ausländischen Qualifikationen Anerkennungsziel: Berufsausübung Aufnahme eines Studiums Aufnahme einer Ausbildung Klärung des Referenzberufes Ist der Beruf reglementiert oder nicht reglementiert? Ermittlung der zuständigen Stelle 32

33 Unterstützung für Ratsuchende durch IQ Landesnetzwerk Hessen Telefonische Erstberatung Land Hessen Nord-, Ost-und Mittelhessen: Caritasverband Nordhessen-Kassel e.v., Kassel, Tel.: Rhein-Main Gebiet und Südhessen: beramíberufliche Integration e.v., Frankfurt/Main, Tel.: Verfahrensbegleitende Beratung Land Hessen in besonderen Fällen der landesrechtlich geregelten Berufe Caritasverband Nordhessen-Kassel e.v. beramíberufliche Integration e.v. Telefonische Erstberatung Bund, Tel Hotline BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) 33

34 Anerkennungsberatung Vor der Antragstellung: Persönliche Daten Sprachkenntnisse Daten und Nachweise zu Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüssen Berufserfahrungen Aktuelle berufliche Situation Finanzierung von Anerkennungsverfahren, Anpassungslehrgängen oder Nachqualifizierungen Frühere Anträge auf Gleichwertigkeit Wahlrecht von Spätaussiedler/innen (BQFG, HBQFG, BVFG) Ist ein Verfahren überhaupt sinnvoll, gewinnbringend? 34

35 Anerkennungsberatung Nach der Antragstellung: Ist die Eingangsbestätigung von der zuständigen Stelle gekommen? Wurden die Inhalte von dem Ratsuchenden richtig verstanden? Ist die Entscheidung positiv oder negativ? Müssen noch weitere Unterlagen eingereicht werden? Wann beginnt die 3-Monats-Frist? Welche Unterstützung könnte der/die Ratsuchende noch benötigen? Bei negativem Bescheiden: Welche Angebote für Anpassungsqualifizierung bestehen? Wann könnte das Verfahren wieder aufgenommen werden? Ist berufliche Umorientierung sinnvoll? 35

36 Anerkennungsberatung Wiederaufnahme des Verfahrens bei Ausbildungsberufen nicht notwendig: Gleichwertigkeitsfeststellung nach BQFG, HBQFG oder BVFG ist vorhanden Gleichstellung nach bilateralem Abkommen liegt vor möglich: vor Inkrafttreten des BQFG/HBQFG ist keine Anerkennung erfolgt und neue Sachlage im Rahmen des BQFG / HBQFG ist gegeben (Weiterbildung, Berufserfahrung) Gründe in der Person, Gründe im Berufsbild 36

37 Anerkennungsberatung Klärung für die Wiederaufnahme des Verfahrens: Liegt bereits ein Bescheid oder ein Brief von der anerkennenden Stelle vor? Bei welcher anerkennenden Stelle wurde der Antrag eingereicht? Welche Unterlagen wurden eingereicht? Liegen Arbeitsbescheinigungen, Zeugnisse vor? Ist es sinnvoll einen neuen Antrag zu stellen neue Sachlage? 37

38 Unterstützungsmöglichkeiten für Ratsuchende Persönliche Beratung durch (Auswahl) Anerkennende Stellen Jobcenter und Arbeitsagenturen Beratungseinrichtungen (wie z.b. Migrationsberatungsstellen für Erwachsene, Jugendmigrationsdienste, Bleib in Hessen e.v., Hessencampus) Bildungsberatung Bildungseinrichtungen Migrantenorganisationen 34 38

39 Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ (IQ) I 2013 Unterstützung für Ratsuchende bundesweit Flyer mehrsprachig Flyer zum Thema Anerkennung - mehrsprachig 39 39

40 Problemstellungen hohe Erwartungen an die Gesetze (BQFG und HBQFG) Enttäuschungen bei Ratsuchenden Berufsabschluss liegt zu lange zurück, langer Weg bis zur Anerkennung, etc. Festlegung des Referenzberufes fehlende Anpassungs-und Nachqualifizierungsangebote Finanzierung von Verfahren und Angeboten mangelnde Akzeptanz und Informationsdefizite bei Arbeitgebern Beratungsanspruch Land Hessen: Wie kann flächendeckend verfahrensbegleitende Beratung gewährleistet werden? 40

41 Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ I 2013 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 41

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