Antrag auf QUALITOP-Zertifizierung

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1 Antrag auf QUALITOP-Zertifizierung Qualifikation als Leitende/r für Schwangerschaftsgymnastik Angaben zur Person Wegleitung zum Ausfüllen der Angaben zur Person Die Angaben zur Person, deren Qualifikation zertifiziert werden soll, müssen vollständig ausgefüllt werden, inkl. -Adresse. Dabei muss mindestens eine Telefonnummer angegeben werden (Festnetz- oder Mobiltelefon). Ohne vollständige Angaben ist eine Zertifizierung nicht möglich. Angaben zur Person Name Vorname Strasse + Nr. PLZ / Ort Geburtsdatum / / Geschlecht männlich weiblich Telefon Festnetz - Mobile - Angaben zum Kursangebot Wie heissen die von Ihnen geleiteten Kurse? Auch Angebote im Zertifizierungsbereich Schwangerschaftsgymnastik können verschiedenste Titel oder Bezeichnungen tragen. Mindestens ein Titel / eine Bezeichnung muss aufgeführt sein. Dabei kann es sich z.b. auch um den Titel / die Bezeichnung Schwangerschaftsgymnastik handeln. Falls Sie Angebote unter mehr als drei Titeln/Bezeichnungen leiten, machen Sie diese Angaben auf einem Zusatzblatt. Angaben zu den Angebotstiteln im Zertifizierungsbereich Schwangerschaftsgymnastik Kurstitel 1 Kurstitel 2 Kurstitel 3 Seite 1 von 9

2 Krankenkassentauglichkeit wichtige Informationen Grundsatz Die Zertifizierung Ihrer Qualifikation/Person im Bereich Schwangerschaftsgymnastik genügt allein nicht, damit die Krankenkassen Beiträge an Teilnahmegebühren bezahlen. Stellen Sie deshalb sicher, dass entweder Sie oder Ihr Auftrags- oder Arbeitgeber als Anbieter zertifiziert ist. Weitere Infos unter de-de/default.aspx Die Zertifizierung Ihrer Qualifikation Begriffe In der Folge werden im Rahmen der Beschreibung der Anforderungen zahlreiche Begriffe verwendet, die in Zusammenhang mit diesem Zertifizierungsantrag eine spezielle Bedeutung haben und vom Antragsteller deshalb verstanden werden müssen. Begriffserklärungen Formale Ausbildung Unter formaler Ausbildung versteht man eine Ausbildung mit einer definierten Struktur (beispielsweise Stundenplan / Fächerkatalog / Promotionsanforderungen), die in Form eines erreichten Abschlusses (beispielsweise ein staatlich anerkanntes Diplom oder staatlich anerkannter Fähigkeitsausweis oder ein offiziellen Abschlusses eines anerkannten Ausbildungsinstituts) messbar ist. Präsenzunterricht Beim Präsenzunterricht / Präsenzstudium gelegentlich auch Direktunterricht oder Direktstudium genannt findet das Lernen im Rahmen von Lehrveranstaltungen für eine Gruppe oder einzeln vor Ort bei der Ausbildungsinstitution statt. Fernunterricht Unter Fernunterricht / Fernstudium versteht man quantifizierbares, selbständiges und von einem Tutorat unterstütztes Lernen auf der Basis von didaktisch aufbereiteten Unterlagen am jeweiligen, aber beliebigen Aufenthaltsort des Lernenden. Tutorat Ein Tutorat stellt sicher, dass der/die Lernende beim Fernunterricht/Fernstudium durch eine speziell geeignete und bezeichnete Person (= Tutor) begleitet wird und diese durch die lernende Person nötigenfalls um Unterstützung angefragt werden kann. Didaktisch aufbereitete Unterlagen Unter didaktisch aufbereiteten Unterlagen versteht man Lehrunterlagen, die im Gegensatz zur wissenschaftlichen und weiteren Informationsträgern (print oder elektronisch) speziell für das Selbstlernen geschrieben bzw. geschaffen wurde (beispielsweise Studien- bzw. Lehrbriefe / Übungsaufgaben / interaktive CD-ROMs / interaktive Web-Tools / Austausch mit Dozierenden und Studenten auf der Lernplattform eines Extranets). Seite 2 von 9

3 Quantifizierbarkeit des Fernunterrichts Der Fernunterricht / das Fernstudium muss, damit es überhaupt zur Erfüllung der quantitativen Anforderungen angerechnet werden kann, von der betreffenden Ausbildungsinstitution gemäss den Richtlinien zur Bestimmung der studentischen Arbeitsbelastung (Tuning Educational Structures in Europe / Determining Student Workload) mit ECTS-Creditpunkten (1 ECTS-Creditpunkt = 25 Stunden Lernaufwand) objektiv, verlässlich und valide bewertet worden sein. Qualifikationsanforderungen Grundsatz Alle quantitativen Ausbildungsanforderungen können auf zwei Arten erfüllt werden: entweder allein durch formale Ausbildung bestehend aus Präsenzunterricht / Präsenzstudium und anrechenbarem Fernunterricht / Fernstudium mit einem Anrechenbarkeitsverhältnis von maximal vier Zeiteinheiten Fernunterricht auf eine Zeiteinheit Präsenzunterricht oder aber durch eine Kombination aus derartiger formaler Ausbildung und anrechenbarer, nachgewiesener Praxistätigkeit maximal im Verhältnis von 50% : 50% Nachfolgend sind die obenstehenden Aussagen graphisch dargestellt. Sofern die Bedingungen für Fernunterricht erfüllt sind! einer Zeiteinheit Präsenzunterricht plus maximal vier Zeiteinheiten Fernunterricht oder aber aus formaler Ausbildung in einer Kombination von formaler Ausbildung bestehend zu 100% aus Präsenzunterricht entweder ausschliesslich mit formaler Ausbildung aus ausschliesslich formale Ausbildung Quantitative Ausbildungsanforderungen oder aus einer Kombination von Praxisnachweisen mit formaler Ausbildung ausschliesslich aus Präsenzunterricht 50% formale Ausbildung zu 100% Präsenzunterricht plus maximal 50% durch Nachweise Praxiserfahrung Formale Ausbildung bestehend aus einer Zeiteinheit Präsenz- plus maximal vier Zeiteinheiten Fernunterricht oder aber aus einer Kombination von Praxisnachweisen mit formaler Ausbildung Bestehend aus Präsenz- und Fernunterricht Sofern die Bedingungen für Praxiserfahrung erfüllt sind! plus maximal 50% durch Nachweise Praxiserfahrung Kombination aus formaler Ausbildung und Praxisnachweis Sofern die Bedingungen für Fernunterricht erfüllt sind! Seite 3 von 9

4 Ausbildungsinhalte Egal auf welcher Stufe Sie Ihre Qualifikation in Fitness zertifizieren lassen wollen, die nachfolgenden Ausbildungsanforderungen müssen in jedem Fall erfüllt sein. Unabhängig davon, ob Sie ausschliesslich formale Ausbildung oder eine Kombination von formaler Ausbildung und praktischer Leitungserfahrung in Bewegungsangeboten nachweisen, müssen Sie kumuliert aus den nachfolgend aufgelisteten Themenkreisen mindestens 32 Stunden als mit Prüfung erfolgreich abgeschlossene formale Ausbildung nachweisen. Die Stundenzahl pro Themenkreis muss mindestens das aufgeführte Minimum erreichen! mindestens 8 10 Stunden Funktionelle Anatomie / Leistungsphysiologie mindestens 4 6 Stunden Trainingswissenschaft und Trainingslehre (Kraft- und Herzkreislauf- bzw. Ausdauertraining, Stoffwechselaktivierung) mindestens 2 4 Stunden Bewegungsverhalten und Verhaltensveränderung / Motivation mindestens 4 6 Stunden Physiologie der Schwangerschaft mindestens 2 4 Stunden Spezielle Anatomie des Beckenbodens mindestens 4 6 Stunden Allgemeine Didaktik / Methodik / Lektions- und Trainingsgestaltung mindestens 4 8 Stunden Lehr- und Instruktionsübungen mindestens 4 6 Stunden Ernährungslehre / Energiebilanz und Energiehaushalt An die Erfüllung der Anforderungen bezüglich formaler Ausbildung können nur Lehrinhalte zu den untenstehenden Themen angerechnet werden: Funktionelle Anatomie / Leistungsphysiologie Trainingswissenschaft und Trainingslehre (Kraft- und Herzkreislauf- bzw. Ausdauertraining, Stoffwechselaktivierung) Bewegungsverhalten und Verhaltensveränderung / Motivation Prävention und Training Evaluation / Assessment (Leistungsfähigkeit / Gesundheitszustand) Allgemeine Didaktik / Methodik / Lektions- und Trainingsgestaltung Lehr- und Instruktionsübungen / gegebenenfalls Gerätehandhabung Ernährungslehre / Energiebilanz und Energiehaushalt Wichtiger Hinweis Auf der Basis der eingereichten Unterlagen muss eine Bewertung nach den vorgehend aufgeführten Richtlinien möglich sein, d.h. dass zusätzlich zu den eingereichten Ausbildungsnachweisen (Diplome / Zeugnisse / Zertifikate) auch Detailinformationen in Form einer Aufstellung der Ausbildungsdauer zu jedem Ausbildungsinhalt eingereicht werden müssen. Quantitative Ausbildungsanforderungen Sie müssen grundsätzlich 300 Stunden Ausbildung in den oben aufgeführten Themenkreisen nachweisen. Der Anteil aus dem Themenkreis Ernährungslehre / Energiebilanz und Energiehaushalt darf dabei maximal 60 Stunden betragen. 300 Stunden Ausbildung entsprechen: Seite 4 von 9

5 - 400 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten (beispielsweise eine Vollzeitausbildung von 50 Tagen à 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten oder eine Teilzeitausbildung von 100 Halbtagen à je 4 UE à 45 Minuten) Unterrichtseinheiten (UE) à 90 Minuten (beispielweise eine Vollzeitausbildung von 50 Tagen à je 4 UE à 90 Minuten oder eine Teilzeitausbildung von 100 Halbtagen à je 2 UE à 90 Minuten) Diese 300 Stunden müssen aber gemäss den Ausführungen und der Graphik auf Seite 3 nicht unbedingt ausschliesslich durch formale Ausbildung erbracht werden. Jede über das Minimum von 150 Stunden hinaus nicht mit formaler Ausbildung nachgewiesene Stunde muss bis zu den grundsätzlich geforderten 300 Stunden mit nachgewiesener* (Arbeitszeugnissen, AHV-Abrechnungen, Arbeitsverträge) Tätigkeit als (an)leitende Person von Schwangerschaftsgymnastik-Anlässen kompensiert werden. Praktische Leitungserfahrung (Nur auszufüllen, falls weniger als 300 Std. formale Ausbildung nachgewiesen werden!) Praktische Erfahrung als leitende Person von Bewegungsangeboten wird bei Einreichung verlässlicher Nachweise* je nach Dauer und Gegenwartsnähe in einem unterschiedlichen Verhältnis an die bis zum Erreichen der vorgeschriebenen 300 Stunden nach Abzug der nachgewiesenen, mindestens 150 Stunden formalen Ausbildung noch zu kompensierenden Stunden angerechnet. * Falls Sie Ihre Praktische Leitungserfahrung bei Bewegungsangeboten an die geforderte Grundausbildung anrechnen lassen wollen, müssen Sie dem Zertifizierungsantrag von der nachfolgend aufgeführten Praxistätigkeit Lohnabrechnungen, AHV- Abrechnungen, Bestätigungen öffentlicher Stellen oder vergleichbar verlässliche Nachweise beilegen! Nur mit Selbstdeklaration nachgewiesene Praktische Tätigkeit als leitende Person von Bewegungsangeboten kann nicht angerechnet werden. Praktische Leitungserfahrung in Bewegungsangeboten von weniger als einem halben Jahr Dauer wird nur dann angerechnet, wenn der nachgewiesene Wochendurchschnitt der (an)geleiteten Anlässe mindestens 6 Lektionen betrug. An die bis zum Erreichen der grundsätzlich geforderten 300 Stunden nach Abzug der nachgewiesenen, mindestens 150 Stunden formalen Ausbildung noch zu kompensierenden Stunden wird ununterbrochene* praktische Leitungserfahrung in Bewegungsangeboten wie folgt angerechnet: * Als Unterbruch gewertet wird fehlende praktische Leitungstätigkeit in Bewegungsangeboten während mehr als eines Jahres. zu 50%, wenn die ununterbrochene praktische Leitungstätigkeit in Bewegungsangeboten bis zum Datum der Einreichung dieses Antrags andauert oder weniger als zwei Jahre vor der Einreichung des Antrags beendigt oder unterbrochen wurde; zu 40%, wenn die ununterbrochene praktische Leitungstätigkeit in Bewegungsangeboten mehr als drei Jahre vor dem Datum der Einreichung dieses Antrags beendigt oder unterbrochen wurde; zu 30%, wenn die ununterbrochene praktische Leitungstätigkeit in Bewegungsangeboten mehr als vier Jahre vor dem Datum der Einreichung dieses Antrags beendigt oder unterbrochen wurde; zu 20%, wenn die ununterbrochene praktische Leitungserfahrung in Bewegungsangeboten mehr als zu fünf Jahre vor dem Datum der Einreichung dieses Antrags beendigt oder unterbrochen wurde; 10%, wenn die ununterbrochene praktische Leitungstätigkeit in Bewegungsangeboten mehr als sechs Jahre vor dem Datum der Einreichung dieses Antrags beendigt oder unterbrochen wurde. Seite 5 von 9

6 Wie lange** sind Sie schon als leitende Person von Bewegungsangeboten aktiv? ** wenn Ihre Leitungstätigkeit länger als ein Jahr unterbrochen war, müssen Sie unten die einzelnen Perioden angeben. In welcher* vertragsrechtlicher Stellung waren Sie als leitende Person tätig? *alle zutreffenden Varianten ankreuzen! als Arbeitnehmer bei folgender / folgenden Organisation/en bzw. Institution/en als selbstständig Erwerbende/r mit eigenem, im Handelsregister eingetragenen Unternehmen als selbstständig Erwerbende/r ohne Eintrag im Handelsregister Seite 6 von 9

7 Informationen zur Teilnehmerzahl Wie viele Teilnehmer/innen besuchen im Durchschnitt Ihre Angebote? *eine die zutreffende Option ankreuzen! > als 25 Informationen zu Methodik und Didaktik Lernziele / Lernzielkontrollen Nennen Sie stichwortartig das Hauptziel, das Sie während des Kurses erreichen möchten Wie* kontrollieren Sie, ob Sie mit den Teilnehmer/innen während des Kurses dieses Ziel erreichen? *Alle zutreffenden Varianten ankreuzen! Erhebung Anfangs-/ Schlussbefindlichkeit Aktivitätsüberwachung mit BORG-Skala Individuelles Trainingsprotokoll Anfangs- und Schlusstest Andere: Wissensvermittlung Ihr Angebot sollte die Teilnehmer/innen zusätzlich zu den direkten positiven Gesundheitswirkungen auch zu einem nachhaltigen gesunden Lebensstil befähigen. Notieren Sie deshalb stichwortartig, was Ihre TeilnehmerInnen nach Ende des Kurses wissen sollen: Wie vermitteln Sie dieses Wissen? *Alle zutreffenden Varianten ankreuzen! Informationen während Aktivität Abgabe schriftlicher Infos Theorie / Vorträge Hinweise auf spezielle Infos Andere: Wie kontrollieren Sie, ob diese Ziele erreicht worden sind? *Alle zutreffenden Varianten ankreuzen! Anfangs- und Schlusstest Persönliches Gespräch keine Kontrolle Andere: Seite 7 von 9

8 Zertifizierungsgebühren Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn die Erst-Zertifizierungsgebühren 1,2 gemäss nachfolgendem Modus an die untenstehende Bankverbindung überwiesen worden sind. 1 Zertifizierungsgebühren sind Prüfungsgebühren, die unabhängig vom Resultat der Überprüfung zu entrichten sind. Bei Ablehnung des Antrags erfolgt deshalb keine Rückerstattung! 2 Bei Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Zertifizierungsgebühren! Die untenstehenden Gebühren sind per sofort gültig und ersetzen die Gebühren, die auf dem Antragsformular noch aufgeführt sind. Die Gebühren betreffen immer eine Gültigkeit der Erst- Zertifizierung bis zum Ende der laufenden, zweijährigen Gültigkeitsperiode ( ) und bestehen aus: CHF Erst-Registrierungsgebühr (inkl. 8% MwSt) plus untenstehende Zertifizierungsgebühren in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Antragsstellung und der Anzahl Zertifizierungsbereiche Anzahl Bereiche Antragstellung erstes Jahr der laufenden Gültigkeitsperiode Antragstellung zweites Jahr der laufenden Gültigkeitsperiode ein Bereich CHF inkl. MwSt CHF inkl. MwSt zwei Bereiche CHF inkl. MwSt CHF inkl. MwSt drei Bereiche CHF inkl. MwSt CHF inkl. MwSt vier Bereiche CHF inkl. MwSt CHF inkl. MwSt ab fünf Bereichen CHF inkl. MwSt CHF inkl. MwSt Erfolgt die Erst-Zertifizierung im ersten Jahr der laufenden Gültigkeitsperiode können Bereichszertifizierungen ohne Angabe von Gründen auf Ende des ersten Jahres der Gültigkeitsperiode de-aktiviert werden. Im Falle einer De-Aktivierung der Zertifizierung von einem Bereich oder mehreren Bereiche auf Ende des ersten Jahres der zweijährigen Gültigkeitsperiode werden Teilbeträge gemäss untenstehender Tabelle rückerstattet. Betrag 8% MwSt Total Rückerstattung bei De-Aktivierung eines Bereichs Rückerstattung bei De-Aktivierung von zwei Bereichen Rückerstattung bei De-Aktivierung von drei Bereichen Rückerstattung bei De-Aktivierung von vier Bereichen Rückerstattung bei De-Aktivierung von fünf Bereichen Für die Re-Zertifizierung für die nächste Gültigkeitsperiode müssen je nach Zeitpunkt der Erst-Zertifizierung ein oder zwei Tage Weiterbildung pro Zertifizierungsbereich aus der laufenden Gültigkeitsperiode nachgewiesen werden können. Seite 8 von 9

9 Zahlungsverbindung QualiCert AG Postcheck: oder IBAN: CH Selbstverständlich können Zertifizierungen, die auf Ende des ersten Jahres der laufenden Gültigkeitsperiode de-aktiviert wurden, während der gesamten Dauer betreffenden Gültigkeitsperiode auch wieder re-aktiviert werden. Die dafür fälligen Re-Aktivierungsgebühren sind in der untenstehenden Tabelle aufgeführt. Betrag 8% MwSt Total Gebühren bei Re-Aktivierung eines Bereichs Gebühren bei Re-Aktivierung von zwei Bereichen Gebühren bei Re-Aktivierung von drei Bereichen Gebühren bei Re-Aktivierung von vier Bereichen Gebühren bei Re-Aktivierung von fünf Bereichen Die Abwicklung des Zertifizierungsverfahrens durch QualiCert führt entweder zur Zertifizierung oder zur Ablehnung des Antrags. Bei Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Zertifizierungsgebühren! Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Zertifizierung meiner Qualifikation nur Teil der sog. Anbieterzertifizierung ist und nicht dazu führt, dass die TeilnehmerInnen an meinen Kursen bei den Krankenversicherungen Beiträge an die Kursgebühren geltend machen können. Dazu ist die Zertifizierung als Anbieter nötig. Bestätigung Ich bestätige, dieses Formular wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben: Datum: Unterschrift: Seite 9 von 9

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