Fortbildung Energieberater für Baudenkmale und für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des 24 EnEV 2009

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1 Anerkennungsschema Fortbildung Energieberater für Baudenkmale und für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des 24 EnEV 2009 Version: 1.0 Ausgabedatum: Geschlechtsbezogene Aussagen sind auf Grund der Gleichstellung für beiderlei Geschlecht aufzufassen bzw. auszulegen. Herausgegeben / von: Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland und Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.v.

2 1 Anwendungsbereich Dieses Anerkennungsschema legt die Vorgangsweise zur Anerkennung des Fortbildungskurses Energieberater für Baudenkmale und für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des 24 EnEV 2009 einer Fortbildungseinrichtung durch die Koordinierungsstelle "Energieberater für Baudenkmale" vertreten durch die Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.v. (WTA) in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (VdL) fest. 2 Anforderungen an die Fortbildungseinrichtung Entsprechend diesem Anerkennungsschema anerkannte Fortbildungskurse ermöglichen Energieberater für Baudenkmale und für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des 24 EnEV 2009 auszubilden. Die Fortbildungseinrichtungen weisen folgende Kompetenzen auf: Sie haben Erfahrung im Bereich der Fortbildung. Sie sind in der Lage, das Fortbildungsmodul gemäß der Vorgaben aufzustellen. Sie sind in der Lage, fachkompetente Referenten für die Fortbildung zu stellen. Die Fortbildungseinrichtung verpflichtet sich der Neutralität. Die Fortbildungseinrichtung wird nicht von Firmen aus dem Bereich der Bautechnik oder Anlagentechnik geführt. 3 Antragstellung Der Antrag auf Anerkennung erfolgt durch einen berechtigten Vertreter der Fortbildungseinrichtung mittels Antrag oder Web-Formular. Der Antrag ist zu richten an die WTA-Geschäftsstelle Ingolstädter Str. 102 D Pfaffenhofen oder Geschäftsstelle Vereinigung der Landesdenkmalpfleger der Bundesrepublik Deutschland Landesamt für Denkmalpflege Hessen Schloss Biebrich Wiesbaden Weitere Informationen sind unter zu erhalten. 2

3 4 Voraussetzungen für die Anerkennung 4.1 Erforderliche Nachweise Die Fortbildungseinrichtung hat nachzuweisen, dass sie das Lehrprogramm entsprechend dem Leitfaden zur Fortbildung "Energieberater für Baudenkmale und für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des 24 EnEV 2009" (erhältlich bei der Koordinierungsstelle, siehe Abschnitt 3), das unter Federführung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz ausgearbeitet wurde, im Sinne der Anforderungen durchführen kann. Die Fortbildung umfasst mindestens 60 Unterrichtseinheiten (à 45 min.) und basiert auf folgenden Inhalten: Modul 1: Grundkenntnisse zu Denkmalschutz / Denkmalpflege (15 Unterrichtseinheiten à 45 min.) 1.1: Grundlagen des Denkmalschutzes 1.2: Grundlagen der Denkmalpflege 1.3: Umgang und Methoden der Instandsetzung 1.4: Denkmalpflegerische Bestandsanalyse 1.5: Historische Bauweisen und Baustile Modul 2: Möglichkeiten der Förderung (1 Unterrichtseinheit à 45 min.) 2.1: Förderprogramme für Baudenkmale 2.2: Steuerliche Vergünstigungen 2.3: Ablauf einer Beantragung auf Förderung Modul 3: Gesetze / Verordnungen / Richtlinien (4 Unterrichtseinheiten à 45 min.) 3.1: Gesetze, Verordnungen, Richtlinien Modul 4: Bauphysikalische Bewertung des historischen Bestandes bauphysikalische Anamnese (16 Unterrichtseinheiten à 45 min.) 4.1: Materialien, Bauteile, Anlagentechnik 4.2: Feuchteschutz 4.3: Luftwechsel 4.4: Bauschäden und Ursachen 4.5: Nutzungsanforderungen und Nutzerverhalten 3

4 Modul 5: Konzeption von denkmalverträglichen bauphysikalischen Maßnahmen (16 Unterrichtseinheiten à 45 min.) 5.1: Berechnungsmöglichkeiten und modelle 5.2: Bauliche Maßnahmen / Bautechnik 5.3: Anlagentechnische Maßnahmen / Haustechnik 5.4: Nutzungsanforderungen und Nutzerverhalten Modul 6: Ganzheitliche Betrachtungsweise (4 Unterrichtseinheiten à 45 min.) 6.1: Standortbezogene Merkmale 6.2: Lebenszyklusbetrachtung 6.3: Ressourcenschonung 6.4: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Modul 7: Denkmalspezifisches Planungs- und Instandsetzungskonzept (4 Unterrichtseinheiten à 45 min.) 7.1: Konzepterstellung 7.2: Grundsätze altbaugerechter Planung 7.3: Aufbau und Struktur des Beratungsberichtes Die Prüfungskommission der Fortbildungseinrichtung besteht aus mindestens einem Prüfungsbeauftragten und einem Assistenten. In Einzelfällen kann der Prüfungsbeauftragte die Fachmeinung der Referenten einholen. Die Entscheidung liegt bei der Fortbildungseinrichtung. Die Prüfer müssen Anforderungen erfüllen, die auf den anzuwendenden Kompetenznormen und anderen relevanten Dokumenten basieren. Der Auswahlvorgang stellt sicher, dass die einer Prüfung oder Teilen einer Prüfung zugeteilten Prüfer mindestens mit diesem Anerkennungsschema vertraut sind, umfassende Kenntnis über die relevanten Prüfungsmethoden und Prüfungsdokumente haben, über eine angemessene Kompetenz in dem zu prüfenden Gebiet verfügen, flüssig in der schriftlichen und mündlichen Prüfungssprache kommunizieren können und frei sind von allen Einflüssen, um unparteiische und nicht diskriminierende Beurteilungen (Bewertungen) erstellen zu können. 4

5 Über die oben angeführten allgemeinen Anforderungen hinaus gelten die folgenden Anforderungen bzgl. der fachspezifischen Qualifikation eines Prüfers: Fachliche Qualifikation durch Nachweis einer entsprechenden einschlägigen Ausbildung im Themenbereich, Langjährige berufliche Tätigkeit im Bereich Prüfungs- und Gutachterwesen, Denkmalpflege, Energieberatung, Vertrautheit mit dem Leitfaden zur Fortbildung Energieberater für Baudenkmale. Die Fortbildungseinrichtung legt eine Liste zugelassener Prüfer (Prüferpool) vor. Referenten sollten nicht Mitglied der Prüfungskommission sein. 4.2 Einzureichende Unterlagen Die Nachweise zur Dokumentation der Erfüllung der o. g. Zulassungserfordernisse sind vor der Durchführung einer Prüfung von der Fortbildungseinrichtung an die Koordinierungsstelle zu übermitteln. Diese Dokumentation muss mindestens folgendes enthalten: Name, Adresse, jur. Vertreter und Ansprechperson der Fortbildungseinrichtung, Formloser Antrag auf Überprüfung und Listung als Fortbildungskurs zum Energieberater für Baudenkmale", Aufstellung über die einschlägigen Tätigkeiten (bei Kammerakademien nicht erforderlich), Nachweise des Lehrprogramms, entsprechend dem o.g. Curriculum, Befähigungsnachweise (Referenzen) der Referenten / ggf. des Referentenpools, Darstellung der Zusammensetzung der Prüfungskommission (Funktion, ggf. mit Befähigungsnachweisen). Die Koordinierungsstelle behält sich bei Unklarheiten vor, detaillierteres Lehrmaterial anzufordern. 5 Anerkennung durch die Koordinierungsstelle Die eingereichten Unterlagen werden von der Koordinierungsstelle geprüft und bewertet. Dabei werden die Institution, das Lehrprogramm sowie die Dozenten geprüft. Das Anerkennungsverfahren umfasst: - Eignung der Fortbildungseinrichtung (bei Kammerakademien nicht erforderlich), - Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, - Übereinstimmung des Lehrprogramms mit dem Curriculum des Fortbildungsmoduls, - Befähigung (Referenzen) der Referenten aus dem Referenten-Pool, - Befähigung der Prüfungskommission der Fortbildungseinrichtung. Die Erfüllung der Anforderungen gemäß Abschnitt 4 wird von dem Anerkennungsausschuss der Koordinierungsstelle bewertet. Spätestens 8 Wochen nach Einreichung der Unterlagen ist die Überprüfung durchzuführen. 5

6 Die Kosten der Anerkennung sind in einem gesonderten Dokument festgelegt. Die Koordinierungsstelle behält sich vor, stichprobenhafte Kontrollen bei der Fortbildungseinrichtung bezüglich des Lehrplans, des Referenten- und des Prüferpools vorzunehmen. 6 Bestimmungen zur Wiederholung der Anerkennung Bei negativ beurteilten Fortbildungskursen besteht die Möglichkeit, jenen Teil des Anerkennungsverfahrens, bei dem sie negativ beurteilt wurden, zu wiederholen. Der Zeitraum zwischen den Überprüfungen muss mind. 8 Wochen betragen. 7 Ausstellung der Anerkennungsurkunden Die Ausstellung der Anerkennungsurkunden erfolgt durch die Koordinierungsstelle. Die Urkunden haben eine Gültigkeit von 4 Jahren. 8 Listeneintragung Bei positiv verlaufender Überprüfung wird der anerkannte Fortbildungskurs der Fortbildungseinrichtung in die Liste Fortbildung eingetragen. Die Liste ist unter einzusehen. In der Liste werden eingetragen: Name der Fortbildungseinrichtung Ansprechpartner (optional) Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Bundesland Telefon / Fax Mail-Adresse Website Eine Datenfreigabe für die Veröffentlichung ist von der Fortbildungseinrichtung zu unterschreiben. 9 Verlängerungsprüfung zwecks Re-Listung Von der Fortbildungseinrichtung ist selbstständig der Antrag auf Re-Listung zu stellen. Als Voraussetzung zur Verlängerung der Gültigkeit der Anerkennung nach Ablauf von 4 Jahren ist nachzuweisen: Vorlage aktualisierter Unterlagen wie unter Abschnitt 4 (nicht älter als 1 Jahr) Die Bewertung der Unterlagen entspricht der in Abschnitt 5 (Anerkennung). Die Re-Listung hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. 6

7 10 Prüfer der Koordinierungsstelle 10.1 Anerkennungsausschuss Der Anerkennungsausschuss besteht aus dem Prüfungsbeauftragten und einem Assistenten (einer aus der WTA und der VdL). In Einzelfällen kann der Prüfungsbeauftragte die Fachmeinung Dritter einholen. Die Entscheidung fällt der Anerkennungsausschuss einstimmig. Der Anerkennungsausschuss kommt auf Anforderung zusammen Kompetenz der Prüfer Für die von WTA und VdL eingesetzten Prüfer gelten folgende Anforderungen. Der Auswahlvorgang stellt sicher, dass die einer Überprüfung oder Teilen einer Überprüfung zugeteilten Prüfer mindestens mit diesem Anerkennungsschema vertraut sind, umfassende Kenntnis über die relevanten Methoden und Dokumente haben, über eine angemessene Kompetenz in dem zu prüfenden Gebiet verfügen, flüssig in der schriftlichen und mündlichen Prüfungssprache kommunizieren können und frei sind von allen Einflüssen, um unparteiische und nicht diskriminierende Beurteilungen (Bewertungen) erstellen zu können. Die Auswahl der Prüfer obliegt der WTA und der VdL. Diese führen eine gemeinsame Liste der zugelassenen Prüfer (Prüferpool) im Anerkennungsausschuss. 11 Ausschluss von der Listung Wird im Rahmen des Fortbildungskurses Energieberater für Baudenkmale ein erheblicher Mangel bei der Einreichung der Unterlagen oder der Erbringung der Fortbildungs-Leistungen festgestellt, wird die Fortbildungseinrichtung zur Stellungnahme aufgefordert. Während dieses Verfahrens ist die Listung zu deaktivieren. Werden die Feststellungen nicht entschärft, kann der Listeneintrag gelöscht werden. 7

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