Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den internetbasierten berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (BASA-online) Achtung:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den internetbasierten berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (BASA-online) Achtung:"

Transkript

1 Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den internetbasierten berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (BASA-online) Achtung: Diese Informationsbroschüre gilt ausschließlich für Bewerber/innen folgender Sonderquoten: Bewerber/innen nach 11 Berliner Hochschulgesetz Bildungsausländer/innen Zweitstudienbewerber/innen Härtefallantragsteller/innen Alle anderen Bewerber/innen dürfen sich nur über das Online- Bewerbungsverfahren bewerben. Alice Salomon Hochschule Berlin Alice-Salomon-Platz 5, Berlin StudierendenCenter Telefon: 030/ Telefax: 030/ URL: //

2 - 2 - Inhalt der Informationsbroschüre Inhalt Seite Allgemeine Informationen zum Studiengang 3 Zugangsvoraussetzungen Bewerber/innen nach 11 BerlHG, Spitzensportler/innen im A-, B-, C- oder D/C-Kader, Minderjährige Bewerber/innen, Zweitstudienbewerber/innen, Bildungsausländer/innen (gilt auch für Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben) sowie Härtefallantragsteller/innen 4 Bewerbungsform 11 Bewerbungsfristen 11 Hinweise zum Ausfüllen des Zulassungsantrages 12 Exmatrikulation 12 Angaben zum Dienst 12 Angaben zum Beruf 13 Angaben zur mindestens 3jährigen einschlägigen beruflichen Erfahrung Angaben zur bestehenden, studienbegleitenden beruflichen Tätigkeit Sonderanträge zum Zulassungsantrag 14 Studienrelevante Kompetenzen (hochschuleigene Auswahl) 14 Information und Beratung 15 Die Krankenversicherung 17 Checkliste der einzureichenden Unterlagen 18 Anlage 1 Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH Berlin Anlage 2 Zugangs- und Zulassungsordnung gem. 11 BerHG für den berufsbegleitenden internetbasierten Fernstudiengang BASA-online

3 - 3 - Allgemeine Informationen zum Studiengang Ziel der Studiums Der berufsbegleitende internetbasierte Fernstudiengang Bachelor of Arts: soziale Arbeit (BASA-online) vermittelt die für die Berufspraxis und für den Übergang zu Masterstudiengängen erforderlichen Fachkenntnisse und Kompetenzen. Das Ziel des Studiums ist es, die Studierenden zur Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse zu befähigen und ihnen professionelle Handlungskompetenzen in den Berufsfeldern der Sozialen Arbeit zu vermitteln. Darüber hinaus fördert das Studium die Medienkompetenz der Studierenden. Studieninhalte Der Bachelorstudiengang beinhaltet: eine breite Grundlagenausbildung - in der Fachwissenschaft Soziale Arbeit - in rechtlichen und sozialpolitischen Grundlagen der Sozialen Arbeit - in geistes-, human- und gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit eine vertiefende Ausbildung in der Sozialen Arbeit a) mit Kindern und Jugendlichen b) mit Erwachsenen/ Rehabilitation c) mit Alten Menschen oder d) im Bereich Bildung eine Theorie-Praxis-Verknüpfung durch integrierte Berufspraxis sowie Theorie- und Praxisprojekte Regelstudienzeit, Umfang und Aufbau des Studiums Der berufsbegleitende internetbasierte Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (BASA-online) ist als Teilzeitstudium angelegt. Die Studienzeit, in der das grundständige berufsbegleitende Studium in der Regel abgeschlossen und die Bachelorprüfung abgelegt werden kann (Regelstudienzeit), beträgt acht Semester. Drei Viertel der Regelstudienzeit entfallen auf das online angeleitete Fernstudium unterstützt durch Online-Studienmaterialien, ein Viertel der Regelstudienzeit entfällt auf Präsenzveranstaltungen sowie das dazugehörige Selbststudium. Der Studiengang ist modularisiert und umfasst insgesamt 210 Credits (entsprechend dem European Credit Transfer and Accumulation System - ECTS). Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiums verleiht die ASH den akademischen Grad: - Bachelor of Arts (B.A.) -.

4 - 4 - Zugangsvoraussetzungen, die für die Aufnahme des internetbasierten berufsbegleitenden Bachelorstudiums Soziale Arbeit (BASA-online) notwendig sind: Bewerber/innen nach 11 Berliner Hochschulgesetz: Bewerber/innen nach 11 BerlHG müssen dem Zulassungsantrag folgende Unterlagen beifügen (Zugangsvoraussetzungen): a) Zeugnis über den Abschluss einer der folgenden beruflichen Qualifikationen: Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel Meisterinnen/Meister, staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker und andere Fachschulabsolventinnen und -absolventen, von vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildungen im Gesundheitswesen oder im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich oder auch Offiziere mit Seemannspatent (Kopie in amtlich beglaubigter Form) b) oder: Zeugniskopie (in amtlich beglaubigter Form) über die für das Studium einschlägige mindestens 2jährige Berufsausbildung sowie der Nachweis über die mindestens 3jährige einschlägige Berufserfahrung; der Nachweis der Berufstätigkeit ist ausschließlich in Form von Arbeitszeugnissen (Kopie in amtlich beglaubigter Form) glaubhaft zu machen; Arbeitsverträge werden nicht als Nachweis der Berufstätigkeit anerkannt c) oder: Zeugnis über die für das Studium fachlich fremde mindestens 2jährige Berufsausbildung sowie der Nachweis über die mindestens 3jährige Berufserfahrung (Vollzeit) im erlernten Beruf; der Nachweis der Berufstätigkeit ist ausschließlich in Form von Arbeitszeugnissen glaubhaft zu machen; Arbeitsverträge werden nicht als Nachweis der Berufstätigkeit anerkannt d) sowie: Nachweis über eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit über den Verlauf des gesamten Studiums (aktuelles Arbeitszeugnis). - Original oder amtlich beglaubigte Kopie e) sowie: eine ausführliche inhaltliche Begründung, warum keine Hochschulreife erlangt worden ist, warum die ASH als Ausbildungsstätte gewählt worden ist, über die Motivation und Eignung, das soziale Engagement und über die soziale Kompetenz. Diese Begründung ist in maschinenschriftlicher Form zu verfassen und im Original einzureichen. Sämtliche v.g. Dokumente für den Zugang müssen in beglaubigter Kopie oder im Original vorgelegt werden. Berufszeugnisse und urkunden bitte nicht im Original vorlegen! Für die Zulassung ist immer zwingend erforderlich: eine mindestens 3jährige einschlägige berufliche Tätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit sowie eine studienbegleitende Berufstätigkeit - mit fachlicher Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) - im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit über den Verlauf des gesamten Studiums.

5 - 5 - Zusätzlich erfolgt ein Auswahlverfahren nach bestimmten Auswahlkriterien für o.g. Bewerbergruppe: Die Note des studienrelevanten Berufsabschlusses geht mit einem Anteil von 50 % in die Gewichtung ein. Maßgeblicher Wert ist der arithmetische Mittelwert des beruflichen Abschlusszeugnisses. Der ermittelte Punktwert studienrelevanter Kompetenzen, nachgewiesen durch berufliche Erfahrung, Leitungstätigkeit, Fort- und Weiterbildungsleistungen sowie studienrelevanter Kompetenzen, die über die besondere Eignung für den Studiengang Aufschluss geben, wird mit einem Anteil von 50 % innerhalb des Auswahlverfahrens berücksichtigt. - Note des studienrelevanten Berufsabschlusses: bis 25 Punkte (siehe Anlage 2 dieser Broschüre (Punktekatalog zur Festsetzung gleichwertigen Punktwerts bezogen auf den Durchschnittwert der Hochschulzugangsberechtigung) der Punktwert der Durchschnittsnote Ihres Berufsabschlusses kann hier entsprechend eingesetzt werden). Studienrelevante Kompetenzen - Berufstätigkeit in einem studienrelevanten Ausbildungsberuf: ab einer Berufstätigkeit von 10 Jahren oder ab einer Berufstätigkeit von 5 Jahren - Leitungstätigkeit in einem studienrelevanten Ausbildungsberuf: bei einer Leitungstätigkeit ab 3 Jahren oder bei einer Leitungstätigkeit ab 1 Jahr - berufsbezogene Weiterbildungen: studienrelevante Weiterbildung ab 300 Stunden oder studienrelevante Weiterbildung ab 150 Stunden bis 25 Punkte 6 Punkte 4 Punkte 4 Punkte 2 Punkte 4 Punkte 2 Punkte - sonstige studienrelevante Kompetenzen - soziale gesellschaftliche Dienste 1 3 Punkte - Kompetenzen im Bereich der migrationsbezogenen Sozialen Arbeit 2 - Bürgerschaftliches Engagement, Vereinstätigkeiten, Gemeinwesenarbeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld 2 Punkte 2 Punkte - Sprachkenntnisse außer Deutsch 4 Punkte Erst-/Muttersprache 3 Sämtliche v.g. Dokumente für das Auswahlverfahren müssen in einfacher Kopie vorgelegt werden. 1 Als Freiwillige Soziale Dienste werden u.a. anerkannt: Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Zivildienst, Anderer Dienst im Ausland, Freiwilliges Kulturelles Jahr, Wehrdienst. 2 Unter migrationsbezogener Sozialer Arbeit werden verschiedene Ansätze gefasst, denen die Integration von Migrant/innen und ethnischen Minderheiten ein zentrales Anliegen ist. 3 Wird eine andere Muttersprache außer Deutsch nachgewiesen und durch Zertifikate/ Tests (nachgewiesene Dolmetscher- und Übersetzungstätigkeit oder Gutachten bzw. Referenzen einschlägiger Institutionen wie Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Hochschullehrer) belegt, können entsprechend 3 Punkte angerechnet werden. Sofern eine andere Staatsbürgerschaft außer der deutschen besteht, gilt die Muttersprache als vorhanden und nachgewiesen, wenn eine einfache Kopie des Passes eingereicht wird.

6 Einordnung Fallgruppen 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) 11 Abs. 1 BerlHG Beruflich Qualifizierte mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbaren bundes- oder landesrechtlichen Regelungen bestanden hat (z.b. Meister/innen, Betriebsund Fachwirt/innen oder vergleichbare Qualifikation), oder Fachschulabsolvent/innen, oder Inhaber/innen von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlich geregelter Fortbildungsmaßnahmen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich. 11 Abs. 2 BerlHG Beruflich Qualifizierte mit fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung und mit einem Studienwunsch, der fachähnlich der beruflichen Qualifikation ist Zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlicher Beruf; Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung, und mindestens dreijährige Berufserfahrung (Vollzeit) im erlernten Beruf 11 Abs. 3 BerlHG Beruflich Qualifizierte mit fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung und mit einem Studienwunsch, der fachfremd zur beruflichen Qualifikation ist Zum angestrebten Studiengang fachlich fremder Beruf; Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung, und mindestens dreijährige Berufserfahrung (Vollzeit) im erlernten Beruf, und Bestehen der Eignungsprüfung an der Hochschule 11 Abs. 4 BerlHG Studium fortsetzen - erfolgreich absolviertes mindestens einjähriges Hochschulstudium in einem anderen Bundesland 11 Abs. 5 BerlHG Studienberechtigte mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gem. 11 Abs. 1 oder 2 BerlHG Die Zulassungsquote für die oben angegebene Bewerber/innen/gruppe beträgt 15 Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl.

7 - 7 - Spitzensportler/innen Bewerber/innen, die einem im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreis angehören und aufgrund besonderer Umstände an den Studienort gebunden sind, insbesondere Bewerber/innen, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine von den Olympiastützpunkten in den Ländern Berlin oder Brandenburg betreuten Sportarten angehören, weisen dies bitte durch einen aktuellen Nachweis der Kaderzugehörigkeit nach. Die Zulassungsquote für diese Bewerber/innen/gruppe beträgt ein Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl. Minderjährige Sollten Sie zum Zeitpunkt des Bewerbungsabschlusses noch minderjährig sein und Ihren Wohnsitz in dem Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg bei einer für Sie sorgeberechtigten Person haben, müssen Sie außer dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung und dem Nachweis der praxisbezogenen Vorbildung eine aktuelle Meldebescheinigung einreichen. Die Zulassungsquote für diese Bewerber/innen/gruppe beträgt fünf Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl.

8 - 8 - Zweitstudienbewerber/innen: Bewerber/innen, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen haben (Erststudium), gelten als Zweitstudienbewerber/innen. Zweitstudienberber/innen reichen das Abschlusszeugnis (mit Endbenotung) Ihres Studiums ein und müssen auf einem gesonderten Blatt (formlos) eine ausführliche schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit zum angestrebten Berufsziel darlegen. Bitte gesondertes Merkblatt unter (siehe Bachelor) abrufen. Bewerber/innen, die an einer Hochschule in den neuen Bundesländern ihr Studium bis zum abgeschlossen haben, müssen sich wie Erststudienbewerber/innen bewerben und gelten nicht als Zweitstudienbewerber/innen. Die Zulassungsquote für die oben angegebene Bewerber/innen/gruppe beträgt drei Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl. Bildungsausländer/innen: Deutsche, die ihre HZB im Ausland erworben haben, müssen sich vorher eine Bescheinigung über die Anerkennung des Zeugnisses bei der Senatsverwaltung holen: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6, D Berlin-Mitte, Telefon: 030/ Ausländische Bewerber/innen, auch die der EU sowie Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, fügen bitte dem Zulassungsantrag nicht nur eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, sondern auch die amtliche Übersetzung bei. Die Durchschnittsnote errechnet die Alice Salomon Hochschule Berlin, soweit sie nicht bereits von einer deutschen Behörde (auch Hochschule) ausgewiesen wurde. Darüber hinaus sind für alle Ausländer/innen, die keine deutsche HZB besitzen, die zum Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung auf der Grundlage der Rahmenordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH Stufe II) ausländischer Studienbewerber/innen oder durch den Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF in der Niveaustufe TDN 4) bzw. durch das Deutsch Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Zweite Stufe DSD II). Rechtsgrundlage: Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RODT) in der geltenden Fassung.

9 - 9 - Von der deutschen Sprachprüfung sind freigestellt: Studienbewerber/innen, welche die zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines Schulabschlusses nachweisen, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht; Inhaber/innen des Deutschen Sprachdiploms (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II) Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 16. März 1972 und vom 5. Oktober 1973; Inhaber/innen eines Zeugnisses über die bestandene Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts, die in Deutschland von einem Goethe-Institut, im Ausland von einem Goethe- Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts abgenommen wurde (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom und über die Gleichstellung der Zentralen Oberstufenprüfung mit dem Deutschen Sprachdiplom - Stufe II - der KMK); Inhaber/innen des Kleinen deutschen Sprachdiploms", oder des Großen deutschen Sprachdiploms, die vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilian-Universität München verliehen werden; Studienbewerber/innen, die die Deutsche Sprachprüfung unter organisatorischer und inhaltlicher Verantwortung eines Studienkollegs oder eines Lehrgebietes Deutsch als Fremdsprache an einer deutschen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule abgelegt haben. Test DaF Niveaustufe 4 mindestens TDN 4. Sind die vorstehenden Vorgaben nicht erfüllt, kann keine Zulassung zum Studium an der ASH erfolgen, da die ASH keine Deutschkurse einschließlich der notwendigen Prüfungen durchführt. Prüfungen an anderen Hochschulen sind möglich und werden anerkannt. Ausländische und staatenlose Bewerber/innen, die keine deutsche HZB besitzen, also nicht EU- Ausländer/innen, werden in erster Linie nach dem Grad der Qualifikation (Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland) ausgewählt. Besondere Berücksichtigung finden Bewerber/innen wenn sie: von einer deutschen Einrichtung zur Förderung begabter Studenten/Studentinnen ein Stipendium erhalten; auf Grund besonderer Vorschriften mit der Einweisung in ein Studienkolleg oder einer vergleichbaren Einrichtung für die Zuteilung eines Studienplatzes in dem im Zulassungsantrag genannten Studiengang vorgemerkt sind; im Geltungsbereich des Staatsvertrages Asylrecht genießen; aus einem Entwicklungsland oder einem Land kommen, in dem es keine Ausbildungsstätten für unseren Studiengang gibt; einer deutschsprachigen Minderheit im Ausland angehören. Die Zulassungsquote für die oben angegebene Bewerber/innen/gruppe beträgt fünf Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl.

10 Härtefallantragsteller/innen: Sollten Sie einen Härtefallantrag bzw. einen Sonderantrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung Wartezeit bzw. Verbesserung Durchschnittsnote) stellen, fordern Sie diese Sonderanträge per unter immatrikulationsamt@ash-berlin.eu an. Härtefallantrag/ Anträge auf Nachteilsausgleich Ein Härtefallantrag/ Antrag auf Nachteilsausgleich kann aufgrund besonderer gesundheitlicher Umstände, wirtschaftlicher Notlage, besonderer familiärer Umstände, Spätaussiedlung oder sonstiger Umstände gestellt werden. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen glaubhaft zu belegen. Sonderantrag zur Verbesserung der Wartezeit In den Studiengängen des allgemeinen Auswahlverfahrens orientiert sich die Wartezeit an der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) verstrichen sind. Bei einem Studienbewerber können jedoch Umstände vorliegen, die er nicht zu vertreten hat, die aber gleichwohl den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben. Der Bewerber wird dann weniger Wartezeit vorweisen. In diesem Fall wird bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zugrunde gelegt. Der Bewerber nimmt also an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die er voraussichtlich ohne die Verzögerungen erreicht hätte. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen (Schulbescheinigung/ ärztliches Attest etc.) glaubhaft zu belegen. Unbegründete Anträge haben grundsätzlich keinen Erfolg. Sonderantrag zur Verbesserung der Durchschnittsnote Bei der Vergabe der Studienplätze ist die Durchschnittsnote ein wesentliches Auswahlkriterium. Daher sollen Leistungsbeeinträchtigungen, die eine/n Bewerber/in gehindert haben, beim Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, ausgeglichen werden. Weist ein/e Bewerber/in derartige Umstände und ihre Auswirkungen nach, wird er mit einer verbesserten Durchschnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt. Die Verbesserung der Durchschnittsnote kommt sowohl für Bewerber/innen im allgemeinen Auswahlverfahren als auch im besonderen Auswahlverfahren in Betracht. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen (Schulbescheinigung/ ärztliches Attest etc.) glaubhaft zu belegen. Unbegründete Anträge haben grundsätzlich keinen Erfolg. Die Zulassungsquote für die oben angegebene Bewerber/innen/gruppe beträgt zwei Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl.

11 Bewerbungsform Bevor Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium ausfüllen, ein paar Informationen dazu: Wenn Sie Zweitstudienbewerber/in, Bewerber/in nach 11 Berliner Hochschulgesetz, Bildungsausländer/in oder Härtefallantragsteller/in sind, bewerben Sie sich mit dem von der Alice Salomon Hochschule Berlin bereitgestellten Zulassungsantrag (ansonsten werden Sie vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen). Zulassungsanträge können durch Fax und nicht wirksam gestellt werden. Alle für die Aufnahme des Studiums von Ihnen gemachten Angaben sind durch Nachweise (bedarfsweise in deutscher Übersetzung) zu belegen. Die Form der Nachweise (einfache oder beglaubigte Kopie) finden Sie auf Seite 18 (Checkliste). Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Weitere Hinweise zur Gültigkeit einer amtlichen Beglaubigung finden Sie unter dem Link: Die ASH Berlin beglaubigt Ihre Bewerbungsunterlagen nicht. Ein Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer in Berlin erhalten Sie über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v. Landesverband Berlin e.v., Bewerbungsfristen Ihr Zulassungsantrag muss spätestens zu folgenden Fristen: für das Wintersemester am , 24:00 Uhr (Ausschlussfrist) für das Sommersemester am , 24:00 Uhr (Ausschlussfrist) an der Alice Salomon Hochschule Berlin vorliegen. Bewerbungen, die nach der o. g. Ausschlussfrist an der ASH eingehen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Abweichende Bewerbungsfristen für so genannte Altabiturient/innen gibt es an der ASH nicht. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten und die Auswahl der Bewerber/innen, die einen Studienplatz erhalten, ist das Berliner Hochschulzulassungsgesetz sowie die dazugehörige Hochschulzulassungsverordnung. Falsche oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, ist von der Alice Salomon Hochschule Berlin zurückzunehmen. Der Zulassungsantrag muss unterschrieben werden, da er sonst ungültig ist. Die ASH Berlin erteilt keine telefonischen Auskünfte über den Eingang der Bewerbungsunterlagen sowie über den Stand und Ausgang des Auswahlverfahrens. Falls sich nach der Absendung des Zulassungsantrages Ihre Anschrift ändert, teilen Sie dies der Alice Salomon Hochschule Berlin (Immatrikulationsamt) umgehend schriftlich mit. Sollten Sie die Einschreibung nicht selbst vornehmen können, ist eine Vollmacht für die von Ihnen beauftragte Person erforderlich. Ihre Bewerbung richten Sie an: Alice Salomon Hochschule, Studierendencenter Immatrikulationsamt, Alice-Salomon-Platz 5, Berlin Wenn Sie keinen Studienplatz erhalten haben, können wir Ihnen aus Kostengründen Ihre Bewerbungsunterlagen nur zurückschicken, wenn Sie uns einen mit Ihrer Adresse versehenen DIN A4 Umschlag, frankiert mit 1,45 Euro, beifügen. Bitte keine Klarsichthüllen, Bilder sowie Schnellhefter mit einreichen. Die ASH hebt keine Unterlagen für eine eventuelle spätere Bewerbung auf, d.h. eine Aufrechterhaltung der Bewerbung für das nächste Bewerbungsverfahren ist nicht möglich.

12 Hinweise zum Ausfüllen des Zulassungsantrages Angaben zur Person: Schwerbehinderung: Wenn Sie schwerbehindert sind und dies durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides des Versorgungsamtes nachweisen können, tragen Sie bitte die Ausweisnummer in die dafür vorgesehenen Zeile ein. Bitte fordern Sie den Härtefallantrag vom Immatrikulationsamt der ASH gesondert an. Exmatrikulation Führen Sie alle bisherigen Studienzeiten auf und geben Sie unbedingt alle Hochschulsemester an. Sind Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert, ist es nicht erforderlich, dass Sie sich schon jetzt exmatrikulieren. Die Exmatrikulation an Ihrer Hochschule muss erst dann erfolgen, wenn Sie von der ASH Berlin einen Studienplatz erhalten haben und sich immatrikulieren wollen. Wenn Sie schon an einer anderen Hochschule zum Zeitpunkt der Bewerbung exmatrikuliert sind, reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung (unbedingt mit Angabe des Exmatrikulationsgrundes und der in der BRD erbrachten Hochschul- und Urlaubssemester) bei Ihrer Bewerbung mit ein. Haben Sie bereits den Diplom- bzw. Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland studiert, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer Herkunftshochschule einzureichen. Angaben zu Betreuungs- und Pflegezeiten und zum Dienst Diese Fragen betreffen sowohl Bewerber/innen, die z. Zt. einen Dienst ableisten als auch solche, die den Dienst bereits beendet haben. Als Dienst gilt: ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von 3 Jahren ein Bundesfreiwilligendienst, ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gem. 14b ZDG (gilt nur für EU- und Bildungsinländer/innen) ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr oder Freiwilliges Kulturelles Jahr ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer/ Entwicklungshelferin ein Freiwilliger Friedensdienst (nicht im Rahmen des 14b ZDG) eine Betreuung oder Pflege eines pflegebedürftigen leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren (durch ärztliche Atteste nachzuweisen) - siehe Seite 13 dieser Informationsbroschüre Außerdem gelten folgende Dienste, die in der ehemaligen DDR (bis zur Dauer von 3 Jahren) abgeleistet und vor dem beendet wurden: Wehrdienst Zivildienst Dienst in der Zivilverteidigung Dienst in den kasernierten Einheiten des Ministeriums des Inneren Dienst in den Baueinheiten im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung

13 Wenn Sie einen der vorstehend genannten Dienste in der ehemaligen DDR begonnen, aber nach dem beendet haben, gilt Ihre gesamte Dienstzeit als in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet. Bei Bildungsinländer/innen und EU-Ausländer/innen, die eine Studienberechtigung im Gebiet der alten Bundesländer oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, wird auch ein in ihrem Heimatland bzw. in Deutschland geleisteter Dienst berücksichtigt. EU-Ausländer/innen werden wie Deutsche berücksichtigt; ein von ihnen im Ausland geleisteter Dienst wird berücksichtigt, sofern er mit einem deutschen Dienst vergleichbar ist. Haben Sie mehrere Dienste geleistet, etwa Wehrdienst und danach Freiwilliges Soziales Jahr, tragen Sie es ebenfalls ein. Betreuung/ Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen Die Betreuung/ Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen kann nur dann als Dienst anerkannt werden, wenn sie in ihrem Umfang und ihrer Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist. Wer ein pflegebedürftiges Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren (mindestens jedoch 15 Monate) betreut bzw. gepflegt hat, muss dies mit einer schriftlichen Versicherung nachweisen, aus der hervorgeht, dass diese viel Zeit beanspruchende Tätig-keit von ihm ausgeübt wurde und keine andere Person zur Verfügung stand. Darüber hinaus sind im Falle der Betreuung/ Pflege eines Kindes alle Belege beizufügen, die Aufschluss über die Betreuungs-bedürftigkeit geben (z.b. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest). Im Falle der Betreuung/ Pflege eines sonstigen Angehörigen ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, die über Grund und Umfang der Pflegebedürftigkeit Aufschluss geben muss sowie eine Meldebescheinigung der pflegebedürftigen Person. Aus den Unterlagen muss die Betreuung/ Pflege glaubhaft nachvoll-ziehbar sein. Angaben zum Beruf Sollten Sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, weisen Sie dies durch entsprechende Zeugnisse nach. Berufstätigkeiten können nur durch Arbeitszeugnisse (keine Arbeitsverträge) nachgewiesen werden. Als Berufe werden anerkannt: eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der in dem Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe nach 6 Abs. 2 Nr. 5 des Berufsbildungsförderungsgesetzes aufgeführt ist; eine Berufsausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsschule oder Fachschule; eine abgeschlossenen Ausbildung im einfachen oder mittleren Dienst der öffentlichen Verwaltung (Ausnahme: eine Ausbildung im gehobenen Dienst an einer Fachhochschule für Verwaltung, das ist ein Zweitstudium); eine bestandene Unteroffiziers- bzw. Offiziersprüfung von Berufs- oder Zeitsoldaten; eine im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung, die einer deutschen Berufsausbildung gleichgestellt wurde (Bescheinigung durch Industrie- und Handelskammer)

14 Angaben zur mindestens 3jährigen einschlägigen beruflichen Erfahrung Die mindestens 3jährige berufliche Tätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit weisen Sie in Form von Arbeitszeugnissen (keine Arbeitsverträge) nach. Angaben zur bestehenden, studienbegleitenden beruflichen Tätigkeit Die bestehende berufliche Tätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit im Umfang von mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit weisen Sie in Form eines aktuellen Arbeitszeugnisses (keine Arbeitsverträge) nach. Alternativ können Sie den Vordruck auf Seite 4 des Zulassungsantrages nutzen, den Sie bitte von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen. Sonderanträge zum Zulassungsantrag Folgende Anträge müssen gesondert (per immatrikulationsamt@ash-berlin.eu) beim Immatrikulationsamt der ASH angefordert werden: - Härtefälle - Nachteilsausgleich (nicht für Zweitstudienbewerber/innen) a) Verbesserung der Durchschnittsnote b) Verbesserung der Wartezeit Studienrelevante Kompetenzen (hochschuleigene Auswahl) Die Eignungsfeststellung wird angewendet für EU-Bildungsausländer/innen, Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben und Bewerber/innen mit Antragstellung auf Härtefallregelung/Nachteilsausgleich. Die Eignungsfeststellung wird nicht angewendet für die gesetzlichen Sonderquoten: Bildungsausländer/innen aus Nicht-EU-Staaten sowie Zweitstudienbewerber/innen und Bewerber/innen nach 11 BerlHG. Die Einschätzung der studienrelevanten Kompetenzen erfolgt im Rahmen einer Eignungsfeststellung. Die Feststellung der Eignung erfolgt anhand der Satzung über die hochschuleigene Auswahl (siehe dazu Anlage 1 der Informationsbroschüre).

15 Studiengangskoordination BASA-online Information und Beratung Frau Anne Betting Tel.: 030/ Raum 326, 3. Etage basa-online@ash-berlin.eu Beratungszeiten: Dienstag von bis Uhr Donnerstag von bis Uhr (kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage) Die Studiengangskoordination für Soziale Arbeit (BASA-online) bietet Fachberatung an zu Themen wie: Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen. Sie leistet Orientierungshilfe bei Fragen der Studienwahl. Allgemeine Studienberatung Frau Anna Kuhlage M.A. Tel.: Raum 329, 3. Etage sb@ash-berlin.eu Beratungszeiten: Dienstag von bis Uhr Donnerstag von bis Uhr (kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage) ). Telefonische Beratung: Donnerstag von bis Uhr Die Allgemeine Studienberatung des StudierendenCenters der ASH berät Sie zu folgenden Themen der grundständigen Bachelor- und Masterstudiengänge: Studienangebot, Studiengangswahl/Entscheidungsberatung, Bewerbung und Zulassungsbedingungen, Studienorganisation, Soziale Beratung, Studienfinanzierung, Studium und Familie/ Job/ chronische Erkrankung/ Behinderung. Studiengangsleitung Prof. Dr. Hedwig Rosa Griesehop Tel.: 030 / griesehop@ash-berlin.eu StudierendenCenter - Immatrikulationsamt Raum 336/337, 3. Etage Tel.: 030 / immatrikulationsamt@ash-berlin.eu Sprechzeiten: Dienstag Donnerstag von bis Uhr von bis Uhr Telefonische Sprechzeiten: Mo., Do. von bis Uhr (kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage)

16 Informationen für Studienbewerber/innen mit Behinderung und chronischer Krankheit Barrierefrei studieren an der ASH barrierefrei@ash-berlin.eu Studentenwerk Berlin Das Studentenwerk Berlin ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Seine Aufgaben bestehen in der sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Betreuung und Förderung der Studenten an den Berliner Hochschulen. Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in den vier Hauptbereichen; Verpflegung (Mensen), studentisches Wohnen sowie Sozial- und Gesundheitsdienst, Ausbildungsförderung (BAföG). Wohnraum Des Weiteren hat das Studentenwerk Berlin seit November 1980 ein Beratungs- und Hilfsangebot für behinderte Studienbewerber/innen. Behinderte Bewerber/innen können sich zu folgenden Themen beraten lassen: zum Hochschulzugang Finanzierung des Studiums BAföG-Verlängerung notwendige und geeignete Hilfsmittel Wohnungssuche Fahrt zur Hochschule Suche und Anleitung von Helfer/innen Studentenwerk Berlin Beate Domrös Franz-Mehring-Platz Berlin (Friedrichshain) Tel.: (030) Mail: beh.beratung.f-mehring-pl@studentenwerk-berlin.de Sprechzeiten: Donnerstag von Uhr bis Uhr und nach Vereinbarung.

17 Die Krankenversicherung Die Krankenversicherung ist erst bei der Zulassung erforderlich. Alle Studenten/innen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind bzw. werden, unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Sie gilt auch für die Studenten/innen, die ihren Wohnsitz oder gewählten Aufenthalt im Ausland haben, wenn nicht aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts ein Anspruch auf Sachleistung besteht. Aufgrund des zum 1. Januar 1989 in Kraft getretenen Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG -) vom (BGBL. I Seite 2477), veröffentlicht im GVBL für Berlin vom , Seite 2449, besteht die Versicherungspflicht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Ausnahmsweise bleibt die Versicherungspflicht bestehen, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre oder persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungsweges, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen. Ohne den Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung können sich Studenten/innen oder Studienbewerber/innen, die der Versicherungspflicht unterliegen, nicht zurückmelden bzw. einschreiben. Von einer Versicherungspflicht ist immer auszugehen, wenn ein/e Student/in oder Studienbewerber/in weder das 14. Fachsemester noch das 30. Lebensjahr überschritten hat und auch keine Bescheinigung der Krankenkasse über eine Befreiung von der Versicherungspflicht gem. 8 Abs. 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch vorlegen kann. Bei Studenten/innen oder Studienbewerber/innen, die das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr überschritten haben, wird unterstellt, dass sie nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen; sie können sich ohne den Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung rückmelden bzw. einschreiben. Dies gilt auch für den Fall, dass sich ein/e Student/in oder Studienbewerber/in gegenüber der Krankenkasse auf einem Ausnahmetatbestand (s.o.) beruft. Über das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes entscheidet die zuständige Krankenkasse. Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studenten/Studentinnen erteilen die Krankenkassen bzw erfahren Sie auf unserer Homepage, Link: Bitte bringen Sie alle Formulare, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, bei der Einschreibung mit.

18 Checkliste der einzureichenden Unterlagen Bildungsausländer/innen: Zwingend einzureichen sind (Zugangsvoraussetzungen): ( ) amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung ( ) amtliche Übersetzung der Hochschulzugangsberechtigung ( ) soweit vorhanden, die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ( ) Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Vorstudienzeiten in Deutschland vorliegen ( ) Nachweis der deutschen Sprachprüfung in amtlich beglaubigter Form ( ) Nachweis über die mindestens 3jährige Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld Kopie in beglaubigter Form ( ) Nachweis über eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit (aktuelles Arbeitszeugnis Kopie in beglaubigter Form) ( ) Formular Fachliche Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) im Original oder in amtlich beglaubigter Form (Siehe Zulassungsantrag) Darüber hinaus sind folgende Arbeitszeugnisse/ Nachweise in Bezug auf die studienrelevanten Kompetenzen (gemäß Anlage 1) einzureichen (in einfacher Kopie) Nur für EU-Ausländer/innen ( ) Nachweis studienrelevantes Praktikum durch einfaches Zeugnis/Beurteilung (Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten ab 6 Monaten, welche 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschreiten - bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden). ( ) Nachweis der studienrelevanten Berufsausbildung (Abschlusszeugnis und Urkunde) ( ) Nachweis einer mindestens 2jährigen Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (Arbeitszeugnis keine Verträge) ( ) Nachweis über studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen (qualifiziertes Zeugnis) studienrelevante Kurse ab 150 Stunden ( ) Nachweis der bilingualen Sprachkompetenz Zertifikate auf Niveau mindestens C 1 Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung Link:

19 Härtefallantragsteller/innen/ Antragsteller/innen auf Nachteilsausgleich: Zwingend einzureichen sind (Zugangsvoraussetzungen): ( ) amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung ( ) Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Vorstudienzeiten vorliegen ( ) Nachweis über die mindestens 3jährige Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld Kopie in beglaubigter Form ( ) Nachweis über eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit (aktuelles Arbeitszeugnis Kopie in beglaubigter Form) ( ) Formular Fachliche Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) im Original oder in amtlich beglaubigter Form (Siehe Zulassungsantrag) ( ) ausgefüllter Antrag auf Härtefallregelung bzw. Nachteilsausgleich mit den entsprechenden Nachweisen (Attest, Schulbescheinigung etc.); die Kopien sind in amtlich beglaubigter Form einzureichen Darüber hinaus sind folgende Arbeitszeugnisse/ Nachweise in Bezug auf die studienrelevanten Kompetenzen (gemäß Anlage 1) einzureichen (in einfacher Kopie): ( ) Nachweis studienrelevantes Praktikum durch einfaches Zeugnis/Beurteilung (Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten ab 6 Monaten, welche 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschreiten - bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden). ( ) Nachweis der studienrelevanten Berufsausbildung (Abschlusszeugnis und Urkunde) ( ) Nachweis einer mindestens 2jährigen Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (Arbeitszeugnis keine Verträge) ( ) Nachweis über studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen (qualifiziertes Zeugnis) studienrelevante Kurse ab 150 Stunden ( ) Nachweis der bilingualen Sprachkompetenz Zertifikate auf Niveau mindestens C 1 Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung Link:

20 Bewerber/innen nach 11 BerlHG Zwingend einzureichen sind (Zugangsvoraussetzungen): ( ) eine ausführliche inhaltliche Begründung (Motivationsschreiben) ( ) Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Vorstudienzeiten vorliegen ( ) Nachweis über eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen/ sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit (aktuelles Arbeitszeugnis in amtlich beglaubigter Form) ( ) Formular Fachliche Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) im Original oder in amtlich beglaubigter Form (Siehe Zulassungsantrag) sowie ( ) Meisterbrief oder Zeugnis als staatlich geprüfte Techniker/innen oder Zeugnis der Fachschule oder einer vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildung im Gesundheitswesen oder im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich oder Zeugnis als Offizier mit Seemannspatent (Zeugniskopie in amtlich beglaubigter Form) und der Nachweis über die mindestens 3jährige Berufserfahrung (mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit) in Form von Arbeitszeugnissen in amtlich beglaubigter Form oder die für das Studium geeignete oder fachlich fremde mind. 2jährige Berufsausbildung (Nachweis in amtlich beglaubigter Kopie) und der Nachweis über die mindestens 3jährige einschlägige Berufstätigkeit (Vollzeit) oder 3jährige Berufstätigkeit (Vollzeit) im erlernten fachlich fremden Beruf in Form von Arbeitszeugnissen (betrifft nicht Bewerber/innen nach 11 Abs. 1 BerlHG) in Form von Arbeitszeugnissen (amtlich beglaubigte Kopie) - Arbeitsverträge werden nicht als Nachweis der Berufstätigkeit anerkannt Darüber hinaus können folgende Nachweise in einfacher Kopie vorgelegt werden: ( ) die geeignete Berufsausbildung Zeugniskopie mit ausgewiesener Abschlussnote ( ) die über die 3jährige Berufstätigkeit hinausgehende Berufserfahrung im sozialpädagogischen Arbeitsfeld Nachweis durch Arbeitszeugnisse - ( ) Leitungstätigkeit Nachweis durch Arbeitszeugnis - ( ) Nachweise der berufsbezogenen Weiterbildung ( ) Nachweise sonstiger studienrelevanter Kompetenzen (Arbeitszeugnisse und Zertifkate) - freiwillige soziale Dienste - Kompetenzen im Bereich der migrationsbezogenen Sozialen Arbeit - Bürgerschaftliches Engagement, Vereinstätigkeiten, Gemeinwesenarbeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld - Sprachkenntnisse außer Deutsch

21 Minderjährige Bewerber/innen Wer zum Zeitpunkt der Ausschlussfrist ( ) minderjährig ist und seinen Wohnsitz im Einzugsgebiet der Hochschule im Sinne des 7 Absatz 1 Satz 2 des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes bei einer für sie sorgeberechtigten Person hat, weist dies durch eine aktuelle Meldebescheinigung nach. Spitzensportler/innen im A-, B-, C- oder D/C-Kader Wer einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader angehört, der einem Bundesfachverband des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zugehörig ist und von einem Olympiastützpunkt (OSP) im Land Berlin oder Brandenburg betreut wird, fügt seinen Bewerbungsunterlagen bitte einen aktuellen Nachweis der Kaderzugehörigkeit bei. Bewerber/innen, welche das 55. Lebensjahr vollendet haben 3 (3) der BerlHZVO Wer bei der Bewerbung auf Zulassung zum 1. Fachsemester für das Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Bewerbung für das Wintersemester bis zum 15. Juli das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird am Zulassungsverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Bewerbers oder der Bewerberin schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen. Dies muss durch entsprechende Nachweise glaubhaft gemacht werden. Zweitstudienbewerber/innen: Zwingend einzureichen sind (Zugangsvoraussetzungen): ( ) Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (einfache Kopie) ( ) amtlich beglaubigtes Abschlusszeugnis (mit Endbenotung) Ihres Studiums ( ) Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung ( ) Zweitstudienbewerber/innen müssen auf einem gesonderten Blatt (formlos) eine ausführliche schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit zum angestrebten Berufsziel darlegen ( ) Nachweis über die mindestens 3jährige Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld Kopie in beglaubigter Form ( ) Nachweis über eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit (aktuelles Arbeitszeugnis Kopie in beglaubigter Form) ( ) Formular Fachliche Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) im Original oder in amtlich beglaubigter Form (Siehe Zulassungsantrag)

22 Anlage 1 (nur für Härtefallantragsteller/innen und für Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben sowie EU-Ausländer/innen) Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen der Bereiche Soziales, Gesundheit und Erziehung/Bildung gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ASH Berlin) Studienrelevante* Kompetenzen Studienrelevantes Praktikum ab 6 Monaten 4 oder Punkte 4 Summe Abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung 5 oder 6 Studienrelevante Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf 6 (mind. 2 Jahre) 8 max. 8 Es erfolgt nur die Bepunktung jeweils einer nachgewiesenen Alternative. Bei der Bewerbung wird um Schwerpunktentscheidung gebeten bzw. bei Vorliegen der Nachweise die jeweils höchst bepunktete Alternative gewertet. Erfolgreich abgeschlossene Vorbildungen eines besonderen studienvorbereitenden Kursus einer Schule oder Hochschule 7 Insbesondere studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen Bilinguale Sprachkompetenz, auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens (mindestens C 1) nachgewiesen max. 4 max. 4 Maximale Summe 16 Punkte * Die Studiengangsleitungen geben Richtlinien für die Studienrelevanz vor, soweit sie sich nicht aus Spezialgesetzen, den Ordnungen der ASH bzw. aus dem Sachzusammenhang ergibt. 4 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend Nachweis durch einfaches Zeugnis/Beurteilung 5 Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis 6 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend Nachweis durch Arbeitszeugnisse - Arbeitsverträge werden nicht anerkannt 7 studienrelevante Lehrgänge ab 150 Stunden Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis 8 Sprachkenntnisse außer Deutsch / Siehe dazu Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen mögliche Zertifikate auf C1 Niveau Link: Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

23 Anlage 2 Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes bezogen auf den Durchschnittswert der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ASH Berlin) Punktwert der HZB gleichwertiger Punktwert ab 1,0 24 1,1 23 1,2 22 1,3 21 1,4 20 1,5 19 1,6 18 1,7 17 1,8 16 1,9 15 2,0 14 2,1 13 2,2 12 2,3 11 2,4 10 2,5 9 2,6 8 2,7 7 2,8 6 2,9 5 3,0 4 3,1 3 3,2 2 3,3 1 3,4 0

24 Anlage 2 AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT NR. 05/ Zugangs- und Zulassungsordnung gem. 11 Berliner Hochschulgesetz für den berufsbegleitenden internetbasierten Fernstudiengang Bachelor of Arts Soziale Arbeit (BASA-online)* der Alice-Salomon Hochschule Berlin * Vom Akademische Senat auf seiner Sitzung am beschlossen und gem. 90 BerlHG mit der Veröffentlichung durch die Rektorin bestätigt. HERAUSGEBER/IN: Rektorin der Alice-Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik ANSCHRIFT: Alice-Salomon-Platz 5, Berlin, Tel.: (030)

25 Inhaltsübersicht Geltungsbereich 2 Zugang und Immatrikulation 3 Zulassungstermin und Festsetzung der Zahl der Studienplätze 4 Auswahlverfahren und Auswahlkriterien 5 Gewichtung sowie Rangliste für die Auswahlentscheidung 6 Inkrafttreten und Veröffentlichung Präambel Der Akademische Senat hat am die Zugangs- und Zulassungsordnung für beruflich Qualifizierte gem. 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) für den berufsbegleitenden internetbasierten Fernstudiengang Bachelor Soziale Arbeit (BASA-online) gem. 61 Abs. 1 Nr. 4 BerlHG in der Fassung vom beschlossen. 1 Geltungsbereich (1) Die Vorschriften dieser Ordnung regeln die Vergabe von Studienplätzen an der Alice- Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (im Folgenden ASH Berlin) für den berufsbegleitenden internetbasierten Fernstudiengang Bachelor Soziale Arbeit (im Folgenden BASA-online) für beruflich Qualifizierte gemäß 11 BerlHG. (2) Diese Zugangs- und Zulassungsordnung gilt insbesondere in Verbindung mit der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung, der Rahmenstudien- und - prüfungsordnung (RSPO) der ASH, der Satzung für Studienangelegenheiten der ASH. sowie der Satzung für hochschuleigene Auswahlverfahren der ASH Berlin. (3) Alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen, die in dieser Satzung erscheinen, betreffen Frauen und Männer gleichermaßen und werden in der entsprechenden weiblichen Sprachform geführt. 2 Zugang und Immatrikulation (1) Der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte im Rahmen dieser Satzung richtet sich nach 11 Abs. 1 (allgemeine Hochschulzugangsberechtigung) und Abs. 2 BerlHG (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung) i.v.m. 11 Abs. 3 bis 5 BerlHG. (2) Für eine erfolgreiche Immatrikulation sind die oben genannten Zugangsvoraussetzungen durch Nachweis in Form von amtlich beglaubigten Kopien hinreichend darzulegen, insbesondere: Nachweis der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung - 11 Abs. 1 Nr. 1: Nachweis über eine bestandene Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbaren bundes- oder landesrechtlichen Regelungen (u.a. staatlich geprüfter Betriebswirt, Meisterprüfung) - 11 Abs. 1 Nr. 2: Nachweis über eine bestandene Fachschulausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Sinne des 34 Schulgesetz oder eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Bundesland - 11 Abs. 1 Nr. 3 und 4: Nachweis über eine bestandene qualifizierte Fortbildung im Sinne des Seemannsgesetzes bzw. landesrechtlich geregelter Fortbildungsmaßnahmen im Gesundheitswesen sowie sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich oder Nachweis der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst)

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst) Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030/99245-325 Fax: 030/99245-245 StudierendenCenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester: 15.01.2016 (Ausschlussfrist)

Mehr

Diese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung.

Diese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung. Zulassungsordnung des Fernstudiums Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft Berlin (HWR Berlin) (ZulO/ÖV-FS) vom XX.XX.2011 Aufgrund des 8 Abs.

Mehr

1. Angaben zur Person (Die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst.)

1. Angaben zur Person (Die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst.) Bitte unbedingt zuerst das Info-Heft lesen! Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030/99245-325 Fax: 030/99245-245 StudierendenCenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist: 15.07.2015

Mehr

Allgemeine Zulassungsbestimmungen

Allgemeine Zulassungsbestimmungen Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft Medien in der Fassung vom 30.07.04 Inhaltsverzeichnis Zulassungsvoraussetzungen...

Mehr

Bitte Lichtbild einkleben! Antrag auf Zulassung zum Studium

Bitte Lichtbild einkleben! Antrag auf Zulassung zum Studium Studiengang Steuern und Recht Antrag auf Zulassung zum Studium An die Hochschule für Öffentliche Verwaltung Immatrikulationsamt Doventorscontrescarpe 172C 28195 Bremen Antragseingang DSH/TestDaF erforderlich

Mehr

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst)

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst) Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030/99245-325 Fax: 030/99245-245 Studierendencenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2014/15: 15.07.2014 (Ausschlussfrist)

Mehr

Lesefassung vom 30. Juni 2011

Lesefassung vom 30. Juni 2011 Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im (Bachelor) vom 30. Juni 2011 Lesefassung vom 30. Juni 2011 Auf Grund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes

Mehr

Informationsbroschüre zum Onlinebewerbungsverfahren. für den internetbasierten berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (BASA-online)

Informationsbroschüre zum Onlinebewerbungsverfahren. für den internetbasierten berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (BASA-online) Informationsbroschüre zum Onlinebewerbungsverfahren für den internetbasierten berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (BASA-online) Alice Salomon Hochschule Berlin Alice-Salomon-Platz 5,

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014

Mehr

Checkliste Bachelor Bewerbung

Checkliste Bachelor Bewerbung Checkliste Bachelor Bewerbung Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung für einen Studiengang bei der Hochschule Aalen einreichen? (Checkliste für zulassungsbeschränkte Studiengänge) Wichtig: Bewerbungsschluss

Mehr

Lesefassung vom 15. Juli 2013

Lesefassung vom 15. Juli 2013 Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im (I) vom 15. Juli 2013 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Ordnung über die Zulassung von Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben

Mehr

Zula MA IKU. Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration

Zula MA IKU. Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration Zula MA IKU Pädagogische Hochschule Jahrgang 2015 Nr. 08 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration vom 10. Juni 2015 Aufgrund von

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst)

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst) Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030 /99245-325 Fax: 030/99245-245 Studierendencenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Wintersemester: 15.07.2016 (Ausschlussfrist)

Mehr

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 1 Nr.: 15/2010 Köln, den 16.07.2010 INHALT Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte an der Deutschen

Mehr

Online-Bewerbung und Immatrikulation an der Fachhochschule Südwestfalen

Online-Bewerbung und Immatrikulation an der Fachhochschule Südwestfalen Online-Bewerbung und Immatrikulation an der Fachhochschule Südwestfalen Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Schritt für Schritt Hinweise zur Online-Bewerbung und Immatrikulation an der Fachhochschule

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013 Zulassungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Recht für die öffentliche Verwaltung des Fachbereichs

Mehr

Gesetz über die Hochschulzulassung im Land Berlin (Berliner Hochschulzulassungsgesetz BerlHZG) in der Fassung vom 30.06.2011, geändert am 26.06.

Gesetz über die Hochschulzulassung im Land Berlin (Berliner Hochschulzulassungsgesetz BerlHZG) in der Fassung vom 30.06.2011, geändert am 26.06. Gesetz über die Hochschulzulassung im Land Berlin (Berliner Hochschulzulassungsgesetz BerlHZG) in der Fassung vom 30.06.2011, geändert am 26.06.2013 - Keine amtliche Bekanntmachung - Inhaltsübersicht 1

Mehr

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober

Mehr

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den internetbasierten berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (BASA-online) Achtung:

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den internetbasierten berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (BASA-online) Achtung: Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den internetbasierten berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (BASA-online) Achtung: Diese Informationsbroschüre gilt ausschließlich für Bewerber/innen

Mehr

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN IN DEN BERUFLICHEN FACHRICHTUNGEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK

Mehr

Vom 27. Oktober 2004. Präambel

Vom 27. Oktober 2004. Präambel Satzungen der Hochschule Furtwangen Technik, Informatik, Wirtschaft, Medien für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang International Business Management Vom 27. Oktober 2004 Aufgrund

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Steuerrecht (LL.M.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln ggmbh nachfolgend

Mehr

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2 Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität

Mehr

Handbuch der Verwaltung Band II Teil VIII - Studienangelegenheiten

Handbuch der Verwaltung Band II Teil VIII - Studienangelegenheiten Handbuch der Verwaltung Band II Teil VIII - Studienangelegenheiten Satzung zur Änderung der Immatrikulationsordnung der Westsächsischen Hochschule Zwickau vom 22.02.2010 Satzung zur Änderung der Immatrikulationsordnung

Mehr

Studierendensekretariat

Studierendensekretariat Studierendensekretariat An die Universität Bielefeld Studierendensekretariat Universitätsstr. 25 33615 Bielefeld Beruflich Qualifizierte Ansprechpartnerin Doris Mahlke Raum : C 0-138 Tel.: 0521.106-3407

Mehr

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013 Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher

Mehr

Lesefassung vom 25. Februar 2015

Lesefassung vom 25. Februar 2015 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Produktentwicklung und Fertigung (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Engineering)

Mehr

Informationsblatt Bewerbung um einen BEFAS- Studienplatz

Informationsblatt Bewerbung um einen BEFAS- Studienplatz Informationsblatt Bewerbung um einen BEFAS- Studienplatz Informationen zur katholischen sfachhochschule Die Katholische sfachhochschule München ist eine staatlich anerkannte in kirchlicher Trägerschaft.

Mehr

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Mehr

Hochschulzulassungssatzung

Hochschulzulassungssatzung Hochschulzulassungssatzung der Universität Regensburg Vom 1. Februar 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) und Art 5 Abs. 7 des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes

Mehr

STUDIENPLATZWECHSLER/INNEN. BASA-online (berufsbgl. Fernstudiengang)

STUDIENPLATZWECHSLER/INNEN. BASA-online (berufsbgl. Fernstudiengang) Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für STUDIENATZWECHSLER/INNEN Studiengang Bachelor of Arts: Soziale Arbeit online BASA-online (berufsbgl. Fernstudiengang) ASH Berlin Alice-Salomon-Platz 5, 12627

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Kleve, 05.05.2014 Laufende Nummer: 11/2014 Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländer für den Bachelorstudiengang Electronics an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode Herausgeber: Der Rektor Nr. 2/2015 Wernigerode, 27. Mai 2015 1 Hochschule Harz Hochschule für angewandte

Mehr

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht 166 Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht 167 Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität

Mehr

Hohenheim Management School

Hohenheim Management School Hohenheim Management School Antrag auf Zulassung zum Executive MBA Jahrgang 2011 / 2012 Nur Druckbuchstaben verwenden. Namen und Anschrift in Groß- und Kleinschreibung angeben. Umlaute dürfen verwendet

Mehr

BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL

BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL An die Bergische - Studierendensekretariat 42097 Wuppertal Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Bergischen Persönliche

Mehr

Lesefassung 15. Juli 2013

Lesefassung 15. Juli 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Computer Controlled Systems (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Science) vom 21.

Mehr

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Art. 1 (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,

Mehr

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung 1. Grundsatz Die Stiftung vergibt Stipendien an in der Großgemeinde Homberg/Ohm wohnende Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Mehr

Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Universität Siegen

Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Universität Siegen Studierendensekretariat und International Office Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Persönliche Angaben Nachname Geschlecht weiblich männlich Geburtsdatum..

Mehr

Antrag auf Zulassung. E-Learning und Medienbildung

Antrag auf Zulassung. E-Learning und Medienbildung Antrag auf Zulassung zum Studium im konsekutiven Masterstudiengang E-Learning und Medienbildung für das Sommersemester 20 / Vollzeitstudium Teilzeitstudium A. Persönliche Daten Akademischer Titel / Namenszusatz

Mehr

INFORMATIONSMERKBLATT für Bewerberinnen und Bewerber zum Master-Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften

INFORMATIONSMERKBLATT für Bewerberinnen und Bewerber zum Master-Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften Zulassungsamt INFORMATIONSMERKBLATT für Bewerberinnen und Bewerber zum Master-Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften 1 Allgemeines 2 Zulassungsfristen 3 Bewerbungsunterlagen 4 Bewerbung

Mehr

Lesefassung vom 15 Juli 2013

Lesefassung vom 15 Juli 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im weiterbildenden, berufsbegleitenden Masterstudiengang Vision Science and Business (Optometry) (nicht konsekutiv) mit akademischer

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung) Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18

Mehr

Persönliche Daten zur Online-Immatrikulation an der FH Südwestfalen

Persönliche Daten zur Online-Immatrikulation an der FH Südwestfalen Persönliche Daten zur Online-Immatrikulation an der FH Südwestfalen Die Immatrikulation zum berufsbegleitenden Studium an der Fachhochschule Südwestfahlen erfolgt online. Die TAE übernimmt den Vorgang

Mehr

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag. Bachelor-Studium "Erziehung und Bildung im Kindesalter" Bachelor of Arts (B.A.) - Präsenzstudienform -

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag. Bachelor-Studium Erziehung und Bildung im Kindesalter Bachelor of Arts (B.A.) - Präsenzstudienform - Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag Bachelor-Studium "Erziehung und Bildung im Kindesalter" Bachelor of Arts (B.A.) - Präsenzstudienform - ASH Berlin Alice-Salomon-Platz 5, 12627 Berlin StudierendenCenter

Mehr

Finanzgruppe Hochschule

Finanzgruppe Hochschule Finanzgruppe Hochschule Antrag auf Immatrikulation für das Bachelor-Studium Vertraulich An die Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe - University of Applied Sciences - Bonn GmbH Simrockstraße 4 53113

Mehr

Ausschreibung für das Deutschlandstipendium an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Bewilligungsjahr 2015/16. 1.

Ausschreibung für das Deutschlandstipendium an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Bewilligungsjahr 2015/16. 1. Ausschreibung für das Deutschlandstipendium an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Bewilligungsjahr 2015/16 Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Mehr

Online-Bewerbung und Immatrikulation an der Fachhochschule Südwestfalen

Online-Bewerbung und Immatrikulation an der Fachhochschule Südwestfalen Online-Bewerbung und Immatrikulation an der Fachhochschule Südwestfalen Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Schritt für Schritt Hinweise zur Online-Bewerbung und Immatrikulation an der Fachhochschule

Mehr

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag. Bachelorstudium Gesundheits- und Pflegemanagement. Bachelor of Science (B.Sc.

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag. Bachelorstudium Gesundheits- und Pflegemanagement. Bachelor of Science (B.Sc. Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag Bachelorstudium Gesundheits- und Pflegemanagement Bachelor of Science (B.Sc.) Achtung: Diese Informationsbroschüre gilt ausschließlich für Bewerber/innen folgender

Mehr

Vorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik

Vorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich um den Master-Studiengang Komparatistik bewerben zu können?

Mehr

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.

Mehr

Information der Bildungsberatung Studieren ohne Abitur

Information der Bildungsberatung Studieren ohne Abitur Information der Bildungsberatung Studieren ohne Abitur Stand: Dezember 2015 Seit dem Jahr 2009 besteht in Deutschland die Möglichkeit, auch ohne Hochschulreife oder Fachhochschulreife ein Studium an einer

Mehr

AUFNAHMEORDNUNG. Bachelor of Arts / Teilzeit Kunsttherapie / Sozialkunst. S t a n d : 2 0. 01.2011

AUFNAHMEORDNUNG. Bachelor of Arts / Teilzeit Kunsttherapie / Sozialkunst. S t a n d : 2 0. 01.2011 AUFNAHMEORDNUNG Bachelor of Arts / Teilzeit Kunsttherapie / Sozialkunst S t a n d : 2 0. 01.2011 Alanus Hochschule Hochschule für Kunst und Gesellschaft Fachbereich 03 Künstlerische Therapien Villestraße

Mehr

ORDNUNG ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT SCHWERPUNKT: ERZIEHUNG UND BILDUNG IN FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN

ORDNUNG ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT SCHWERPUNKT: ERZIEHUNG UND BILDUNG IN FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT SCHWERPUNKT: ERZIEHUNG UND BILDUNG IN GESELLSCHAFTLICHER

Mehr

ANTRAG AUF ZULASSUNG/EINSCHREIBUNG (IMMATRIKULATION)

ANTRAG AUF ZULASSUNG/EINSCHREIBUNG (IMMATRIKULATION) ANTRAG AUF ZULASSUNG/EINSCHREIBUNG (IMMATRIKULATION) Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen! Studienort Berlin München Düsseldorf Studiengang Mediadesign, Bachelor of Arts Mediadesign, Master of Arts Gamedesign,

Mehr

Sachsen-Anhalt Fassung vom 14.12.2010 Letzte Änderung 23.01.2013. Zugang/ Zulassung/ Anerkennung

Sachsen-Anhalt Fassung vom 14.12.2010 Letzte Änderung 23.01.2013. Zugang/ Zulassung/ Anerkennung Vergleich der Landeshochschulgesetze im Hinblick auf die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung Zielgruppe: Berufs- und wirtschaftpädagogisches Fachpersonal Bundesland Zugang/

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 28 vom 29. Mai 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Satzung über Auswahlverfahren und -kriterien für die Studiengänge der Fakultät für

Mehr

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. 16/2013 Seite 6 Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. Juli 2013 Aufgrund von 2 Absatz 4 und des 59 Absatz

Mehr

Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)

Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) Vom 25.04.2016 Aufgrund von 58 Abs. 1 und 6 des Gesetzes über

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat

Mehr

Z U G A N G S- U N D Z U L A S S U N G S O R D N U N G

Z U G A N G S- U N D Z U L A S S U N G S O R D N U N G 113 Z U G A N G S- U N D Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Masterstudiengang "Wirtschaftsrecht & Restrukturierung" an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in der Fassung vom 20. Januar

Mehr

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014 Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014 Der Rektor der Universität Bremen hat am 19. Februar 2014 nach 110 Absatz 3 des Bremischen

Mehr

Master (M.A.) Studiengang LehrerInnen Pflege und Gesundheit

Master (M.A.) Studiengang LehrerInnen Pflege und Gesundheit Bewerbungsunterlagen für einen Studienplatz im Master (M.A.) Studiengang LehrerInnen Pflege und Gesundheit Master (M.A.) Studiengang Pflegemanagement an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen

Mehr

vom 2. Juni 2010 Inhaltsübersicht

vom 2. Juni 2010 Inhaltsübersicht Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte an der Fachhochschule Südwestfalen (Berufsbildungshochschulzugangsordnung) vom 2. Juni 2010 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 und

Mehr

Lesefassung 22. Dezember 2015

Lesefassung 22. Dezember 2015 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Informatik (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Science) vom 22. Dezember 2015 Lesefassung

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Merkblatt zum Nachteilsausgleich bei der Bewerbung und Zulassung zum Studium

Merkblatt zum Nachteilsausgleich bei der Bewerbung und Zulassung zum Studium Die HTWK Leipzig bekennt sich zur Inklusion und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Dies gilt auch im Verfahren um die Bewerbung und Zulassung zu den Studienplätzen

Mehr

1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen 2 Zulassungsantrag, Ausschluss vom Verfahren

1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen 2 Zulassungsantrag, Ausschluss vom Verfahren Landesverordnung über die Auswahl von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern durch die Hochschulen (Auswahlverordnung - AVO) Vom 7. Mai 1993 Gl.-Nr.: 221-13-1 Fundstelle: NBl. Schl.-H. 1993 S. 184,

Mehr

Erste Änderungssatzung vom 08.06.2011 zur

Erste Änderungssatzung vom 08.06.2011 zur Erste Änderungssatzung vom 08.06.2011 zur Satzung der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH) für die Auswahl von Studierenden im Hochschulauswahlverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite Nr. 47/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 555 15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Mehr

Vom 28. Februar 2005. a) 5 vom Hundert, mindestens ein Studienplatz für Fälle außergewöhnliche Härte,

Vom 28. Februar 2005. a) 5 vom Hundert, mindestens ein Studienplatz für Fälle außergewöhnliche Härte, Satzung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für das Auswahlverfahren für StudienanfängerInnen in dem Studiengang Wirtschaftsinformatik mit akademischer Abschlussprüfung (Bachelor of Science) Vom 28. Februar

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung 2007 Ausgegeben Karlsruhe, den 27. August 2007 Nr. 57 I n h a l t Seite Satzung zur Änderung der Zulassungs- und 376 Immatrikulationsordnung der Universität Karlsruhe (TH) 376 Satzung

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung

Mehr

Antrag auf Zulassung für das Wintersemester 2016/17 in Landau für Promotions-, Zertifikats- oder Weiterbildungsstudiengänge

Antrag auf Zulassung für das Wintersemester 2016/17 in Landau für Promotions-, Zertifikats- oder Weiterbildungsstudiengänge http://www.uni-koblenz-landau.de/ Antrag auf Zulassung für das Wintersemester 2016/17 in Landau für Promotions-, Zertifikats- oder Weiterbildungsstudiengänge Der Antrag ist zu senden an die Universität

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Umweltwissenschaften Fachrichtung Hydrowissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Umweltwissenschaften Fachrichtung Hydrowissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Umweltwissenschaften Fachrichtung Hydrowissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Abfallwirtschaft und Altlasten (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Deutschlandstipendium Bewerbung für ein Stipendium im Wintersemester 2016/2017

Deutschlandstipendium Bewerbung für ein Stipendium im Wintersemester 2016/2017 1 Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studierendenkanzlei Kapuzinerstraße 25/Rückgebäude 96047 Bamberg Eingegangen am: Deutschlandstipendium Bewerbung für ein Stipendium im Wintersemester 2016/2017 1. Persönliche

Mehr

Vom 15. Juli 2003. zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Zugangsprüfungsordnung vom 16.11.2012. Teil 1 Allgemeines

Vom 15. Juli 2003. zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Zugangsprüfungsordnung vom 16.11.2012. Teil 1 Allgemeines Prüfungsordnung für den Zugang von Berufstätigen an der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design (Zugangsprüfungsordnung) Vom 15. Juli 2003 zuletzt geändert durch

Mehr

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Ablauf des Bewerbungsverfahrens Ablauf des Bewerbungsverfahrens 1. Bewerbungsvoraussetzungen Ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss in den Fächern Deutsch als Fremdsprache (Bachelor, Magister Artium), Germanistik (Bachelor,

Mehr

Bewerbung. für den berufsbegleitenden Master of Science Erneuerbare Energien. für das Sommersemester 2014

Bewerbung. für den berufsbegleitenden Master of Science Erneuerbare Energien. für das Sommersemester 2014 Eingangsdatum:... Bewerbernummer:... Bewerbung für den berufsbegleitenden Master of Science Erneuerbare Energien für das Sommersemester 2014 Bitte schicken Sie Ihre vollständige Bewerbung bis spätestens

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang International Supply Chain Management (MSCM)

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang International Supply Chain Management (MSCM) Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang International Supply Chain Management (MSCM) Beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 04.12.2013,

Mehr

Deutschland- Stipendien

Deutschland- Stipendien Bildquelle: http://tinyurl.com/ol37yyo DEUTSCHLANDSTIPENDIEN DER CVJM-HOCHSCHULE Deutschland- Stipendien 300 Euro für dein Studium! Jetzt online bewerben! www.cvjm-hochschule.de/stipendien Prof. Dr. Germo

Mehr

Richtlinie der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg für die Vergabe von Deutschlandstipendien

Richtlinie der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg für die Vergabe von Deutschlandstipendien Richtlinie der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg für die Vergabe von Deutschlandstipendien vom Juni 2014 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli 2010

Mehr