Handbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung. Bedarfsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Stade (Rettungsdienstbedarfsplan)
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- Katharina Ritter
- vor 8 Jahren
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1 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am die Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst Landkreis Stade, Stand , beschlossen. Rechtsgrundlage: 4 Abs. 6 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) sowie die Verordnung über die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO-RettD) in den zzt. geltenden Fassungen. A. Allgemeines zur Struktur des Landkreisgebietes (Rettungsdienstbereiches) Einwohner: (Stand ) Größe (Fläche): 1.265,98 qkm Bevölkerungsdichte: 154,3 EW/qkm Ausdehnung (Luftlinie) Nord-Süd-Richtung Ost-West-Richtung ca. 70 km zwischen rd. 9 und ca. 30 km Im Norden und Osten bilden die Elbe und im Nordwesten und Westen die Oste eine natürliche Grenze. In diesen Bereichen grenzt der Landkreis an die Landkreise Cuxhaven und Rotenburg; im Südosten sind Hamburg und im Süden der Landkreis Harburg Nachbarn. Im Landkreis bestehen nach dem Stand ca. 12 km die Bundesautobahn A 26 (Bauabschnitt Stade bis Horneburg) 2. ca. 71 km Bundesstraßen 3. ca. 218 km Landesstraßen 4. ca. 381 km Kreisstraßen 5. ca. 909 km Gemeindestraßen er ist von daher verkehrlich ausreichend erschlossen. B. Allgemeines zum Rettungsdienst Der Landkreis Stade ist gemäß 3 Abs. 2 NRettDG Träger des Rettungsdienstes in seinem Bereich. Die Sicherstellung erfolgt durch den bodengebundenen Rettungsdienst, ergänzt durch die Wasserrettung. Gemäß 2 Abs. 2 hat der Rettungsdienst 1. bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten lebensrettende Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung mit dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern (Notfallrettung); dies gilt auch für Personen, bei denen eine lebensbedrohliche Verletzung o- der Erkrankung zu erwarten ist. 33. Erg.-Lief. 01/15 1
2 2. sonstige Kranke, Verletzte oder Hilfsbedürftige zu befördern, die nach ärztlicher Verordnung während der Beförderung einer fachgerechten Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist (qualifizierter Krankentransport). Sanitätsdienste (z. B. bei Großveranstaltungen) sind nicht Bestandteil des Rettungsdienstes. Bei einem Einsatz im Sanitätsdienst können sich jedoch Notfalleinsätze ergeben, die dann in die Zuständigkeit des Rettungsdienstes fallen. Daher sind dem Landkreis Stade alle Einsätze im Sanitätsdienst mit Anzahl und Art der Rettungsmittel, der Qualifikation des eingesetzten Sanitätspersonals sowie die Dauer des Sanitätseinsatzes zeitgerecht mitzuteilen. Es liegt in der Entscheidung der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle (FRL) ggf. ein oder mehrere Fahrzeuge des Sanitätsdienstes für den entsprechenden Rettungsdiensttransport einzusetzen, wenn dabei der Sanitätsdienst weiterhin sichergestellt ist. Der Rettungsdienst ist dem Deutschen Roten Kreuz - Kreisverband Stade - hauptamtlich übertragen worden. Daneben wird die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) mit ehrenamtlichen Kräften zu bestimmten Zeiten beteiligt. C. Grundsätze der Bedarfsbemessung Der Bedarf an Einrichtungen des Rettungsdienstes ist so zu bemessen, dass in jedem Rettungsdienstbereich eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes gewährleistet ist. Die Planung der Notfallrettung ist unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse darauf ausgerichtet, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort von einem geeigneten Rettungsmittel innerhalb der Eintreffzeit erreicht werden kann. Die Eintreffzeit soll gemäß 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD in 95 vom Hundert der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze 15 Minuten nicht überschreiten (so genannter P-95-Wert). D. Bedarfsbemessung 1. Rettungsleitstelle Die Rettungsleitstelle des Landkreises Stade ist mit einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle ( 3 Abs. 1 Niedersächsisches Brandschutzgesetz) kombiniert. Sie führt aus Gründen der besseren Verständlichkeit und Klarheit in der Bevölkerung den Namen "Feuerwehr- und Rettungsleitstelle (FRL)". Die FRL ist in einem Schichtbetrieb rund um die Uhr ständig mit zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern besetzt, die eine feuerwehrtechnische (Zugführerin/Zugführer) und eine rettungsdienstliche Ausbildung (Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter bzw. Rettungsassistentin/Rettungsassistent) vorweisen sollen. Diese Leitstelle entspricht 6 NRettDG. 33. Erg.-Lief. 01/15 2
3 2. Rettungswachen Im Rettungsdienstbereich Landkreis Stade sind Rettungswachen in der erforderlichen Anzahl und Ausstattung zu betreiben. In den Rettungswachen stehen die für die Durchführung des Rettungsdienstes erforderlichen Personen und Rettungsmittel zum Einsatz bereit. Für die Bemessung der erforderlichen Anzahl an Rettungswachen sind insbesondere folgende Einflussgrößen maßgebend: 1. die Fläche des Rettungsdienstbereiches 2. die Eintreffzeit 3. die Bevölkerungsdichte, auch unter Berücksichtigung der nichtständigen Bevölkerung 4. die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die Topographie, das Straßennetz und der Ausbauzustand der Straßen 5. die Anzahl der Einsätze in der Notfallrettung und im qualifizierten Krankentransport und 6. die Strategien, die beim Einsatz der Krankenkraftwagen anzuwenden sind, um ein schnelles Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels am Einsatzort zu erreichen Für die Auswahl der Standorte der Rettungswachen eines Rettungsdienstbereiches sind insbesondere folgende Einflussgrößen und Planungsziele maßgebend: 1. die Eintreffzeit 2. die räumliche Verteilung der Einsatz- und Zielorte sowie die Häufigkeit, mit der sie angefahren werden 3. die unterschiedlichen Einsatzanlässe (insbesondere Verkehrsunfälle, Haus- und Sportunfälle, Arbeitsunfälle und akute Erkrankungen) und ihre jeweiligen Anforderungen an den Rettungsdienst 4. eine möglichst geringe Überdeckung der Versorgungsbereiche der einzelnen Rettungswachen 5. eine insbesondere für die Notfallrettung günstige Lage im Straßennetz und 6. eine Anbindung an Krankenhäuser und Berufsfeuerwehren, soweit zweckmäßig Die Rettungswachen und die dazugehörigen Fahrzeugstandorte sind nach den vorgenannten Kriterien und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Landkreises Stade eingerichtet worden; sie sind bedarfsgerecht. Mit 154,3 EW/km² (<200 EW/km²) gehört der Landkreis Stade zu den verhältnismäßig dünn besiedelten Gebieten. Einen Mittelwert erreicht die Hansestadt Stade mit 428,25 EW/km² bei einer Fläche von insgesamt 110,04 km² und einer Einwohnerzahl von (Stand ) und die Stadt Buxtehude mit 520,58 EW/km² bei einer Fläche von insgesamt 76,49 km² und einer Einwohnerzahl von (Stand: ). 33. Erg.-Lief. 01/15 3
4 Die Rettungswachen- und Fahrzeugstandorte sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht ersichtlich. Die Zuordnung der Versorgungsbereiche zu den einzelnen Rettungswachen ergibt sich aus Anlage 2. Die vorhandenen Rettungswachen (Bargstedt, Stade mit zusätzlichen Fahrzeugstandort in Himmelpforten, Drochtersen, Freiburg/Elbe und Buxtehude mit zusätzlichem Fahrzeugstandort in Horneburg) sind hauptamtlich besetzt und werden vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) unterhalten. Eine Ausnahme stellt der Versorgungsbereich Freiburg/Elbe dar: in der Rettungswache Freiburg wird Personal des dortigen DRK Altenund Pflegeheimes eingesetzt. Alle Rettungswachen stellen den Rettungsdienst rund um die Uhr sicher. Bei einer Eintreffzeit von 15 Minuten und einer zugrunde gelegten durchschnittlichen Geschwindigkeit von bis zu 72,5 km/h sind die vorhandenen Rettungswachen und Fahrzeugstandorte bedarfsgerecht. Neben den hauptamtlichen Vollzeitkräften wird auch ehrenamtlich bzw. nebenamtlich tätiges Personal eingesetzt; und zwar besetzt die JUH Stade jedes Wochenende von samstags 07:00 Uhr bis montags 07:00 Uhr einen Rettungstransportwagen (RTW) der Rettungswache Stade. Zur weiteren Optimierung der Eintreffzeiten in den Bereichen der Ortschaften Essel, Estorf, Gräpel und Kranenburg sowie Großenwörden und Balje/Hörne wird bei Bedarf eine bereichsübergreifende Versorgung von außerhalb (durch die Rettungswachen Bremervörde, Hemmoor und Otterndorf) praktiziert. Darüber hinaus werden die Bereiche Elstorf, Ardestorf, Schwiedersdorf, Grauen einschließlich Siedlung, Moisburg, Rahmstorf Siedlung, Eversen und B 3 bis zur Kreuzung Rosengarten/Karlsteiner Straße (Landkreis Harburg) im Rahmen freier Kapazitäten von der Rettungswache Buxtehude auf Anforderung mitversorgt, soweit dort Engpässe entstehen sollten. Dies erfolgt im Einvernehmen mit dem Landkreis Harburg in der Weise, dass stets das am günstigsten stationierte Rettungsmittel alarmiert wird. 3. Rettungsmittel Die Bemessung des Bedarfs an Krankenkraftwagen ergibt sich aus der Verordnung über die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO- RettD) vom (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 1/1993 vom , Seite 1). Der sich daraus ergebende Bedarf ist als Rettungsmitteldienstplan (Anlage 3) beigefügt. Als Fahrzeugart wird das Mehrzweck-Fahrzeug-System (Notfallkrankenwagen nach EU-Norm EN 1789 Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung) vorgehalten. 33. Erg.-Lief. 01/15 4
5 Der dezentrale Fahrzeugstandort in Horneburg wird der Rettungswache Buxtehude und der dezentrale Fahrzeugstandort Himmelpforten der Rettungswache Stade zugeordnet. Zur Flexibilisierung und Optimierung der Fahrzeugdisposition werden die Rettungsmittel überbereichlich auch in anderen Rettungswachenbereichen (im gesamten Landkreis Stade) eingesetzt. Ein Intensivinkubator steht beim Elbe Klinikum in Stade zur Verfügung. Die RTW der Rettungswachenstandorte Stade, Horneburg, Bargstedt und Drochtersen sind hierfür entsprechend technisch vorgerüstet. Zusätzlich werden im Rettungsdienstbereich Landkreis Stade insgesamt 6 Reservefahrzeuge (4 Rettungstransportwagen/Mehrzwecktransportfahrzeug (RTW/ MZF), 1 Krankentransportwagen (KTW) und 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)) vorgehalten. Darüber hinaus stehen zur Abdeckung von Einsatzspitzen und für Großschadensereignisse weitere Rettungsmittel bei der DOW Stade und den nachstehend aufgeführten so genannten Schnellen Einsatzgruppen (SEG) außerhalb des hauptamtlichen Rettungsdienstes zur Verfügung, die erst eingesetzt werden, wenn (z. B. durch Großschadensereignisse) der hauptamtliche Rettungsdienst ausgelastet ist bzw. wenn eine Gebietsabdeckung nicht mehr möglich ist: - DRK-KV SEG Stade (Stade, Buxtehude und Bützfleth) - JUH-SEG Stade - MHD-SEG Buxtehude - DRK-SEG Kehdingen (Drochtersen) Der Einsatz dieser Einheiten im Rahmen des Rettungsdienstes wird ausschließlich durch die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle (FRL) angeordnet. Die Abrechnung erfolgt aufgrund einer mit den Kostenträgern zu treffenden Entgeltvereinbarung und nur nach Freigabe durch den Landkreis Stade. 4. Notarztsystem Die bestehenden Notarztversorgungsbereiche (Buxtehude und Stade) werden beibehalten. Sie sind als Rendezvous-System zu organisieren. Das so genannte Rendezvous-System wird durch das Elbe Klinikum Stade- Buxtehude in Abstimmung mit dem DRK Kreisverband Stade organisiert. Die NEF werden durch eine Rettungsassistentin/einen Rettungsassistenten gefahren. Darüber hinaus stehen weitere Notarzteinsatzfahrzeuge in den Standorten Neuhaus und Hemmoor (Landkreis Cuxhaven) für den Einsatz in Nordkehdingen sowie in Bremervörde und in Zeven (Landkreis Rotenburg/Wümme) zur Verfügung. Weiterhin können Rettungstransporthubschrauber (RTH) zur Unterstützung des bodengebundenen Rettungsdienstes durch die FRL nach vorgegebenen Einsatzkriterien angefordert werden. 33. Erg.-Lief. 01/15 5
6 Auf Grund des maximalen Primär-Einsatzradius von 80 km kommen folgende Hubschrauberstandorte in Frage: Hamburg-Boberg (RTH Christoph Hansa) Hamburg-Wandsbek (RTH Christoph 29) Rendsburg (RTH Christoph 42) Sanderbusch (RTH Christoph 26) Bremen (RTH Christoph 6) Das Notarztsystem ist bedarfsgerecht. 5. Örtliche Einsatzleitung (ÖEL) Für die Bewältigung größerer Notfälle (Großschadensereignisse oder Massenanfall von Verletzten) ist eine Örtliche Einsatzleitung (ÖEL) zu berufen. Diese nimmt auf Weisung der FRL im Einzelfall am Einsatzort deren Aufgaben wahr, soweit dies zur ordnungsgemäßen Lenkung des Einsatzes erforderlich ist und leitet die medizinische Versorgung. Die ÖEL besteht aus mindestens einem hierfür besonders fortgebildeten Notarzt (Leitender Notarzt (LNA)) und einem nichtärztlichen Organisatorischen Leiter (OrgL). Zur ÖEL kann weiteres Personal (Fahrer, Sprechfunker, Melder) zählen. Der LNA ist ein im Rettungsdienst tätiger Arzt, der am Notfallort bei einer größeren Anzahl Verletzter, Erkrankter oder bei außergewöhnlichen Ereignissen alle medizinischen Maßnahmen zu leiten, zu koordinieren und zu überwachen hat. Hauptaufgabe des LNA in der ÖEL ist die notfallmedizinische Sichtung der Patienten sowie die Festlegung von Behandlungsund Transportprioritäten. Der zuerst am Einsatzort eintreffende Notarzt übernimmt bei größeren Notfällen vorübergehend die Funktion als Leitender Notarzt bis zum Eintreffen des zur ÖEL gehörenden LNA. Er koordiniert die Maßnahmen vor Ort, gibt Lagemeldungen an die FRL und fordert gezielt die erforderlichen Rettungsmittel über die FRL an. Der Organisatorische Einsatzleiter ist eine im Rettungsdienst erfahrene Person, die den LNA beim Einsatz unterstützt und organisatorisch-technische Führungsaufgaben übernimmt. Sie verfügt über eine entsprechende Qualifikation. Die Funktion des Organisatorischen Einsatzleiters wird von Mitarbeitern der FRL übernommen. Der Einsatz der ÖEL ist von der FRL anzuordnen, sobald bei einem größeren Notfall mehr als sechs Schwerverletzte vorhanden sind. Die Rettungsleitstelle kann eine ÖEL oder Teile davon (LNA oder Organisatorischer Leiter) auch schon vorher einsetzen. Die ÖEL übernimmt am Einsatzort Aufgaben der Rettungsleitstelle und hat somit das Weisungsrecht gegenüber den am Einsatzort tätigen Personen im Rettungsdienst und den nicht im Rettungsdienst eingebundenen Ärzten (KÄV/KÄND). Auf die Organisationsregelung für die Örtliche Einsatzleitung wird verwiesen. 33. Erg.-Lief. 01/15 6
7 Die Kosten der Bereitstellung und des Einsatzes der ÖEL sowie der vorbereitenden Maßnahmen ( 7 Abs. 4 NRettDG) sind Kosten des Rettungsdienstes nach 14 NRettDG, solange der Einsatz nicht im Rahmen des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) erfolgt. 6. Ärztliche Leitung des Rettungsdienstes Der Landkreis Stade bestellt eine Ärztliche Leiterin /einen Ärztlichen Leiter gemäß 10 Abs. 3 NRettDG. Diese/dieser leitet den Rettungsdienst in medizinischen Fragen sowie in Angelegenheiten des Qualitätsmanagements außerhalb des Einsatzes. Die Ärztliche Leiterin/der Ärztliche Leiter ist auch für die Aus- und Fortbildung des im Rettungsdienst eingesetzten nichtärztlichen Personals verantwortlich. Die Ärztliche Leiterin/der Ärztliche Leiter berät den Landkreis Stade als Träger des Rettungsdienstes in allen medizinischen Angelegenheiten des Rettungsdienstes. Sie/er ist in allen medizinischen Belangen der Durchführung des Rettungsdienstes entscheidungs- und weisungsbefugt: in medizinischen Fragen und Belangen gegenüber den durchführenden Organisationen und dem nichtärztlichen Personal und in medizinisch-organisatorischen Belangen gegenüber dem ärztlichen Personal im Rettungsdienst Die den Rettungsdienst durchführenden Organisationen sind ihr/ihm gegenüber berichtspflichtig. 7. Wasserrettung Aufgabe der Wasserrettung ist es, bei Menschen, die in Wassernot geraten sind (sich in einer lebensbedrohlichen Zwangslage befinden), Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens und zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden einzuleiten, sie transportfähig zu machen und sie unter fach- und sachgerechter Betreuung mit dem Ziel der weiteren medizinischen Versorgung bis zur Übernahme durch den bodengebundenen Rettungsdienst oder die Luftrettung zu versorgen. Die Notfallrettung (hier: Wasserrettung) dient lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten oder Personen, bei denen eine solche Verletzung oder Erkrankung zu erwarten ist, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten. 33. Erg.-Lief. 01/15 7
8 Reine Such- und Bergungsaufgaben von Personen, die weder Notfallpatienten noch andere Kranke, Verletzte oder sonstige Hilfebedürftige sind, gehören nicht zu den Aufgaben der Wasserrettung. Die Erfüllung dieser Aufgaben stellt lediglich eine Hilfeleistung dar. Die Vorschriften der BedarfsVORettD gelten für die Wasserrettung nur sinngemäß. Die Wasserrettungsstationen werden nicht durchgängig besetzt, da viele Gewässer nur zu bestimmten Zeiten zur Freizeitgestaltung genutzt werden. Die Möglichkeit, in Einzelfällen die Kosten des jeweiligen Einsatzes nach dem NRettDG finanziell abrechnen zu können, bezieht sich lediglich auf Einsätze der in 2 Abs. 2 NRettDG definierten Art. Hierüber ist ein Nachweis in Form eines Einsatzberichtes zu führen und dem Landkreis Stade vorzulegen. Der Landkreis Stade prüft, ob die Voraussetzungen zur Abrechnung über den Rettungsdiensthaushalt gegeben sind. Die in die Wasserrettung eingebundenen Einheiten nebst der Aufteilung auf die Einsatzabschnitte ergeben sich aus Anlage Inkrafttreten Dieser Bedarfsplan tritt zum in Kraft. 33. Erg.-Lief. 01/15 8
9 33. Erg.-Lief. 01/15 9
10 33. Erg.-Lief. 01/15 10
11 33. Erg.-Lief. 01/15 11
12 Wasserrettungseinheiten Anlage 4 zum Bedarfsplan Die Wasserrettung im Rettungsdienstbereich Landkreis Stade wird von Teileinheiten der Feuerwehr und der DLRG wahrgenommen. Folgende Einheiten sind in die Wasserrettung eingebunden: Feuerwehren: Grünendeich mit dem Mehrzweckboot (MZB) 51/41 Stade mit den Booten Brunshausen 42/44 und dem MZB 42/42 Dornbusch mit dem MZB (Ruthenstrom) 51/42 Krummendeich mit dem MZB 51/43 Burweg mit dem MZB 51/44 Gräpel mit dem MZB 51/45 DLRG - Bezirk Stade mit den Ortsgruppen: Buxtehude mit dem MZB (Jan Geerken) Pelikan 71/41 Stade mit den MZB (Kiek Ut), Pelikan 72/41, (Good Will) Pelikan 72/42 und (Kiek Wiet) Pelikan 72/43 Drochtersen mit dem MZB (Rück Ut) Pelikan 61/41 Einsatzabschnitte und Gebietszuordnung der an der Wasserrettung beteiligten Einheiten Zur Abgrenzung der Zuständigkeiten im Rahmen des Rettungsdienstes sind Einsatzabschnitte für die Elbe und deren Nebenflüssen (Este, Lühe, Oste, Schwinge) gebildet worden. Diese stellen sich wie folgt dar: 1. Elbe a) Einsatzabschnitt 1 der Elbe - zuständig: FF Dornbusch: Höhe Tonne 51 (Einmündung Oste) stromaufwärts bis Höhe Tonne 89 (Schwarztonnen Sand) einschließlich Oste von Oste-Einmündung bis Oste-Sperrwerk und Ruthenstrom b) Einsatzabschnitt 2 der Elbe - zuständig: FF Stade: Höhe Tonne 89 (Schwarztonnen Sand) stromaufwärts bis Höhe Tonne 105 (ehemals Kernkraftwerk Stade) c) Einsatzabschnitt 3 der Elbe - zuständig: Deutsche Lebensrettungsgesellschaft: Höhe Tonne 105 (ehemals Kernkraftwerk Stade) stromaufwärts bis Höhe Tonne 129 (Schweinesand) 2. Oste a) Einsatzabschnitt 1 der Oste - zuständig: FF Krummendeich: Oste-Sperrwerk, stromaufwärts, soweit die Zuständigkeit des Landkreises Stade gegeben ist (Neuenhof, Altenwisch und Wisch) b) Einsatzabschnitt 2 der Oste - zuständig: FF Burweg/Gräpel: Einmündung Große Rönne in die Oste, stromaufwärts bis Behrste (Kreisgrenze Rotenburg/Wümme, Nieder Ochtenhausen) 3. Schwinge - zuständig: FF Stade: Einmündung Elbe stromaufwärts bis Stader Hafen 4. Lühe - zuständig: FF Grünendeich: Einmündung Elbe stromaufwärts bis Horneburg, Sperrwerk Auebrücke 5. Este - zuständig: Deutsche Lebensrettungsgesellschaft: Einmündung Elbe (soweit Kreisgebiet) stromaufwärts bis Stadt Buxtehude, Hafen 33. Erg.-Lief. 01/15 12
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