GEMEINDE OBERSTAMMHEIM MITTEILUNGSBLATT. 1. Teil Behördenmitteilungen. Dezember 2015

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1 GEMEINDE OBERSTAMMHEIM MITTEILUNGSBLATT 1. Teil Behördenmitteilungen Dezember 2015 Nächste Ausgabe: Mitteilungsblatt Februar 2016 Redaktionsschluss: 25. Januar 2016 Jahrgang / Ausgabe: 32 / 6

2 AUS DEM GEMEINDERAT - Berichtsperiode Oktober / November 2015 FÜRSORGE I. Asylwesen Bezirk Andelfingen Berichterstattung 3. Quartal 2015 Ende September 2015 waren im Rahmen der Bezirkslösung Asylwesen 152 Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen untergebracht; dies verteilt auf 19 der 25 beteiligten Gemeinden. Das Aufnahme-Pflichtkontingent von 158 ist leicht unterschritten. Mit der Unterbringung von 152 Personen im Bezirk Andelfingen entspricht dies einer Auslastung des Kontingents von 96.2 Prozent. Im 3. Quartal 2015 sind 12 Personen neu eingetreten und 4 Personen sind in dieser Zeit ausgetreten. 1 Person aus Eritrea hat einen positiven Asylentscheid erhalten, 2 Jugendliche wurden eingebürgert und 1 Person ist nach Zürich umgezogen. Der Sicherheitsdirektor des Kantons Zürich hat allerdings Anfang November 2015 aufgrund des anhaltend hohen Zustroms von Flüchtlingen beschlossen, das Asylkontingent pro Gemeinde von bisher 0.5 Prozent auf 0.7 Prozent der Wohnbevölkerung anzuheben, und dies konkret auf den Jahreswechsel 2015 / 2016 hin! Auf die Bezirkslösung Andelfingen mit den 25 Gemeinden kommt damit eine echte Herausforderung zu, wie diese zusätzlich mehr als 60 Kriegsflüchtlinge innert nützlicher Frist in dieser kalten Jahreszeit untergebracht und ihnen ein adäquates, vorübergehendes Zuhause geboten werden kann. Die Unterbringungssituation ist besonders deshalb angespannt, weil eine ganz grosse Anzahl von Asylsuchenden (z.b. aus Eritrea) durch Bundesbeschluss plötzlich über einen anderen Status verfügt und nicht mehr zum Asylkontingent zählt. Fakt ist allerdings, dass diese nicht mehr als Asylsuchende zählenden Personen eben diese für Asylsuchende bereitgestellten Wohnungen nach wie vor belegen und in Anspruch nehmen. II. Elternbeitrags- und Subventionsreglement für Kinderkrippen und Tagesfamilien An den Gemeindeversammlungen vom 22. September 2015 haben die Stimmberechtigten der drei Stammertaler Gemeinden die gleichlautende Verordnung über die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter genehmigt. Mit diesem Erlass haben die Gemeinden die rechtliche Grundlage für die Leistung von Beiträgen an ein bedarfsgerechtes Angebot von familienergänzender Betreuung von Kindern im Vorschulalter im Sinne von 18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes geschaffen. Gemäss 5 der Verordnung erlassen die Gemeinderäte ein Elternbeitrags- und Subventionsreglement, welches einkommensabhängige Elternbeiträge vorsieht und für alle Betreuungsverhältnisse in der familienergänzenden Betreuung (Kindertagesstätte resp. Tagesfamilien) verbindlich ist. Die Jugendkommission Stammertal hat einen Entwurf ausgearbeitet und diesen den Talgemeinderäten zur Genehmigung vorgelegt. Voraussetzung für die Geltendmachung von Unterstützungsbeiträgen bildet die Betreuungsvereinbarung zwischen den Eltern der betreuten Kinder und der Kindertagesstätte KIMI Stammertal oder einer registrierten Tagesfamilie. Zusätzlich haben die Eltern den Nachweis zu erbringen, dass sie infolge Erwerbstätigkeit, Aus-/Weiterbildung oder Vermittelbarkeit im Falle von Arbeitslosigkeit auf familienergänzende Kinderbetreuung angewiesen sind. Vorbehalten bleibt die Finanzierung von Betreuungsverhältnissen, welche auf einer durch die Sozialbehörde festzustellenden sozialen Indikation basieren.

3 Das vorliegende Elternbeitragsreglement basiert auf einem Normkostenansatz für die KiTa von maximal Fr pro Tag resp. Fr pro Stunde in der Tagesfamilie. Bei Kleinstkindern bis zum Alter von 18 Monaten werden diese Ansätze um maximal die Hälfte erhöht. Die aktuell von der KIMI Stammertal erhobenen Taxen übersteigen diese Ansätze nicht. Der von den Eltern zu tragende Kostenanteil ist einkommensabhängig und beträgt mindestens die Hälfte des Normkostenansatzes (Fr pro Tag in der KiTa resp. Fr pro Stunde in der Tagesfamilie). Basis für die Berechnung des Unterstützungsbeitrages durch die Gemeinden bilden die Zahlen der definitiven Steuereinschätzungen. Anspruchsberechtigt sind nur Einwohner der Gemeinden im Stammertal. Das Gesuch um Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen ist dem Sozialamt der Wohngemeinde vor Eintritt der Kinder in die Betreuungseinrichtung einzureichen. Rückwirkend werden keine Beiträge ausgerichtet. Die Gemeinderäte der Stammertaler Gemeinden haben das von der Jugendkommission unterbreitete Elternbeitrags- und Subventionsreglement für Kinderkrippen und Tagesfamilien in den letzten Wochen genehmigt. Es tritt auf den 1. Januar 2016 in Kraft (siehe auch nachstehenden Bericht der KiTa Stammertal). GEMEINDEORGANISATION I. Bärchtelis-Gemeindeversammlung vom 2. Januar Ankündigung An der nächsten Gemeindeversammlung vom 2. Januar 2016 im Schwertsaal werden den Stimmberechtigten folgende Geschäfte zur Beschlussfassung unterbreitet: 1. Gemeindefinanzen Genehmigung des Voranschlages für das Rechnungsjahr 2016 und Festsetzung eines Gemeindesteuerfußes für die Politische Gemeinde von 47 % (Vorjahr 42 %) 2. Bürgerrecht Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Michael Feld, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft Hauptstrasse Bekanntmachung und Beantwortung allfälliger Anfragen im Sinne von 51 des Gemeindegesetzes Wie üblich werden die Jungbürgerinnen und Jungbürger im Rahmen der Bärchtelis-Gemeindeversammlung speziell begrüsst. Allfällige Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung an den Gemeinderat einzureichen. Die vollständigen Akten liegen von Montag, 7. Dezember bis Donnerstag, 31. Dezember 2015 im Besprechungszimmer des Gemeindehauses auf; sie können zu den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. II. Start der Fusionsabklärungen im Stammertal Im Rahmen der Behördenkonferenz vom 27. Oktober 2015 wurden die Weichen für die weiteren Schritte zu den Fusionsabklärungen gestellt. Im nächsten halben Jahr sollen sich vier Teilprojektgruppen intensiv mit den Themen Finanzen, Organisation, Infrastruktur/Liegenschaften und Gesellschaft auseinandersetzen. Deren Ziel ist es, mögliche Szenarien und Folgen beider Fusionsvarianten (nur Fusion der politischen Gemeinden oder Zusammenschluss aller vier Körperschaften) aufzuzeigen.

4 Verantwortlich für einen koordinierten Projektverlauf ist eine Steuerungsgruppe, die aus den vier Präsidenten und den Gemeindeschreibern zusammengesetzt ist und von der Federas Beratung AG begleitet wird. Die Steuerungsgruppe fällt zudem Grundsatzentscheide, die für die Teilprojektgruppen handlungsleitend sind (u.a. Standorte, künftige Wahrnehmung von Zweckverbandsaufgaben). Die Teilprojektgruppen setzen sich aus je zwei Vertretern pro Körperschaft zusammen. Die Startsitzungen aller Gremien finden Ende November/Anfang Dezember 2015 statt. Im Vorfeld der Startsitzungen wurde am 18. November 2015 im Rahmen der Behördenkonferenz eine Informationsveranstaltung zur Thematik Einheitsgemeinde (Fusion zwischen politischer Gemeinde und Schulgemeinde) durchgeführt. Ziel des Anlasses war es, dass alle Beteiligten die rechtlichen und politischen Rahmenbedingen sowie mögliche Formen einer Einheitsgemeinde kennen. Nach einer theoretischen Einführung berichteten drei Gastreferenten über ihre praktischen Erfahrungen aus ihren jeweiligen Fusionsprojekten. Für diese Erfahrungsberichte haben sich Marco Calzimiglia, Schulpräsident und Gemeinderat Seuzach sowie die Meilemer Gemeinderätinnen Cordula Kaiss, Schulpräsidentin und Beatrix Frey-Eigenmann, Ressort Finanzen und Gesundheit zur Verfügung gestellt. Zusammenfassend bewerteten die Referenten die Erfahrungen mit der Einheitsgemeinde grundsätzlich positiv. Sie machten aber auch deutlich, dass der Weg zu einer erfolgreichen Fusion Geduld und viel gegenseitigen Respekt und Verständnis erfordert. Im Anschluss fand eine offene und rege Diskussion über Chancen und Risiken eines Fusionsprojekts statt. Der Anlass förderte das gemeinsame Verständnis über eine Einheitsgemeinde und schuf eine gute Grundlage, um die Fusionsabklärungen im Stammertal konstruktiv weiterzuverfolgen. Im Rahmen der Berichtsperiode haben die 3 Gemeinderäte des Stammertals und die Schulpflege Stammertal für die notwendige externe Fachbegleitung für das Projekt durch die Federas Beratungen AG, Zürich, je einen Kostenbeitrag von Fr gesprochen. Dem Gemeindeamt des Kantons Zürich ist ein entsprechendes Unterstützungsgesuch für diese Projektkosten eingereicht worden und wird derzeit dort geprüft. Weitere Ausführungen dazu erfolgen im Rahmen der Bärchtelistags-Gemeindeversammlungen. KOMMUNIKATION Bye-Bye Mitteilungsblatt Gemeinde Oberstammheim - Hello Mitteilungsblatt Stammertal! Das vorliegende Mitteilungsblatt ist die letzte Ausgabe, welche sich auf die Verhandlungsberichte aus dem Oberstammer Gemeinderat beschränkt. Ab dem neuen Jahr werden die Informationen aller drei Talgemeinden sowie der Schulgemeinde in einer gemeinsamen Publikation zusammengefasst. Damit wird dem Wunsch vieler Einwohnerinnen und Einwohner nach einer professionelleren Gestaltung entsprochen. Zudem erhalten die Gewerbebetriebe die Möglichkeit, Werbung zu platzieren. Genaueres zum neuen Mitteilungsblatt Stammertal finden Sie im nachstehenden Artikel. Bis 1983 wurden die Beschlüsse des Gemeinderates ausschliesslich an den schwarzen Brettern beim Feuerwehrlokal resp. beim Milchlokal Wilen veröffentlicht. Der damalige Gemeinderat Bruno Bassanello vertrat die Auffassung, dass diese Regelung den Informationsbedürfnissen der Einwohner nicht mehr genüge und auch von älteren Leuten bemängelt würde. Er beantragte deshalb die Publikation der Verhandlungsberichte in der Andelfinger Zeitung.

5 Der Gemeinderat schlug in der Folge der Bevölkerung in einer Umfrage vier Auswahlmöglichkeiten vor. Bei einer traumhaften Rücklaufquote von 51 Prozent fiel das Ergebnis deutlich für ein viermal jährlich erscheinendes Mitteilungsblatt (erweitert um Informationen über kulturelle und Vereinsanlässe) aus. Das erste Mitteilungsblatt vom 31. März 1984 umfasste fünf Seiten mit den Auszügen aus den Verhandlungen des Gemeinderates sowie eine Seite mit Vereinsmitteilungen. Gestalterisch orientierte sich die Ausgabe eng am Gemeinderatsprotokoll und diente - mangels grafischer Elemente - sec dem Zweck der Informationsvermittlung. Wir haben die Ausgaben des Jahres 1984 auf unserer Homepage aufgeschaltet wurde der Redaktionsschluss der drei Mitteilungsblätter im Tal auf Antrag der Vertrauensfrauen des Stammertals der Landfrauenvereinigung des Bezirkes Andelfingen aufeinander abgestimmt und der Erscheinungszyklus auf sechs Ausgaben pro Jahr erhöht. Mit diesen Massnahmen konnten die Informationen der Schulen sowie der Kirchen besser einfliessen. Gleichzeitig manifestierte sich der Beginn des Computerzeitalters in der vermehrten Verwendung von Grafiken und Fotos. Dementsprechend nahm der Umfang der Veranstaltungshinweise rasant zu, was im Jahr 2002 zu einer Zweiteilung in einen Gemeindeteil (weiss) und einen Vereinsteil (gelb) führte. Über all die Jahre zeigte sich die Gestaltung des Titelblattes ziemlich resistent gegenüber Veränderungen. Wie vor gut dreissig Jahren ist es deshalb vermutlich angezeigt, dass das in Erstellung und Ausführung sehr kostengünstige Mitteilungsblatt einer etwas zeitgemässeren Version Platz macht. In diesem Sinne geben wir dem Redaktionsteam um Patrick Eugster und Sabrina Kopf das Gut zum Druck und freuen uns auf die erste Ausgabe des Mitteilungsblattes Stammertal.

6 LIEGENSCHAFTEN I. Per sofort grosses Gartenabteil beim alten Schulhaus gratis zu vergeben In den vergangenen zwei Jahren hat das Ehepaar Stäuble den Garten beim alten Schulhaus (Hauptstrasse 17) gehegt und gepflegt. Infolge Wegzugs aus der Gemeinde müssen sie ihr Hobby, in welches sie viel Herzblut und ungezählte Stunden investiert haben, leider aufgeben. Aus diesem Grund suchen wir auf das kommende Jahr neue Bewirtschafter für den schönen Bauerngarten. Die bestehenden Beerenkulturen können übernommen werden. Die Parzelle wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei mehreren Bewerbern ist die Aufteilung des Gartens möglich. Interessenten melden sich bei der Gemeindeverwaltung (Telefon ). II. Neuverpachtung Gemeindereben per Aufgrund seiner Pensionierung hat Richard Ita den Pachtvertrag für die Gemeindereben am Büelweg per Ende 2015 gekündigt. Somit steht die 26 Aren grosse, bestockte Parzelle für den Rest der Pachtperiode zur Disposition. Interessenten melden sich entweder direkt bei Landwirtschaftsvorstand Peter Wepfer (Telefon ) oder bei der Gemeindeverwaltung ( ). WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN I. Rücktritt von Notar Walter Albrecht per Anordnung der Ersatzwahl Mit Brief vom 6. Oktober 2015 hat der Notar des Notariatskreises Stammheim, Walter Albrecht, altershalber seinen Rücktritt per 30. April 2016 eingereicht. Im Jahr 1971 trat der heutige Stelleninhaber seine Lehre auf dem Notariat Turbenthal an und arbeitete seither ununterbrochen in diesem Verwaltungszweig. Nach dem Rücktritt seines Vorgängers Martin Bernhard wurde Walter Albrecht im Jahr 2011 zum Notar von Elgg und Stammheim gewählt. Der Gemeinderat Oberstammheim als wahlleitende Behörde hat am 13. November 2015 die Wahlanordnung publiziert. Wahlvorschläge können noch bis zum 23. Dezember 2015 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Wählbar sind im Kanton Zürich wohnhafte Personen, die das Wahlfähigkeitszeugnis als Notar besitzen. Es wird empfohlen, das von der Behörde vorbereitete Wahlvorschlagsformular zu verwenden. Die eingegangenen Wahlvorschläge werden am 8. Januar 2016 veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Sofern nur eine Person kandidiert und die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt sind, erklärt der Gemeinderat den Bewerber/die Bewerberin als gewählt. Andernfalls findet am 28. Februar 2016 eine Urnenwahl statt. Die bestehende Organisationsstruktur mit der Leitung von zwei Notariaten ist eine besondere Herausforderung, welche Walter Albrecht ausgezeichnet gemeistert hat. Dank seiner umsichtigen Leitung sowie dem grossen Einsatz des dreiköpfigen Teams steht für die Bevölkerung des Notariatskreises Stammheim jederzeit die gesamte Palette von Notariatsdienstleistungen zur Verfügung. Dafür gebührt Martin Albrecht ein grosser Dank. Der Gemeinderat wünscht ihm schon heute alles Gute für den neuen Lebensabschnitt.

7 II. Pfarrwahlen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Stammheim für die Amtsdauer Anordnung der Wahl auf den 28. Februar 2016 Der Gemeinderat Unterstammheim hat am 20. November 2015 als wahlleitende Behörde im Sinne des Antrages der evangelisch-reformierten Kirchenpflege die Bestätigungswahlen / Pfarrwahlen an der Urne auf den 28. Februar 2016 angeordnet. Die Kirchenpflege hat an ihrer Sitzung vom 29. September 2015 beschlossen, den Stimmberechtigten die Bestätigung von Pfarrer Heinz-Jürgen Heckmann (Beschäftigungsgrad 100%) auf der ordentlichen Pfarrstelle für die am 1. Juli 2016 beginnende Amtsdauer zu beantragen. Es findet gemäss Art. 125 Abs. 1 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, in Verbindung mit 118 des Gesetzes über die politischen Rechte, die Pfarrwahl an der Urne statt. III. Rücktritt von René Rütimann als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Stammheim - Anordnung der Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer In der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Stammheim ist die Ersatzwahl für ein Mitglied der Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer durchzuführen, nachdem der Bezirksrat dem Rücktrittsgesuch von René Rütimann, Unterstammheim, entsprochen hat. Der Gemeinderat Unterstammheim hat als wahlleitende Behörde am 20. November 2015 die Wahlanordnung publiziert. Wahlvorschläge können noch bis zum 30. Dezember 2015 bei der Gemeindeverwaltung Unterstammheim eingereicht werden. Wählbar sind Stimmberechtigte der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Stammheim, d.h. Stimmberechtigte mit Wohnsitz in einer der drei politischen Gemeinden Oberstammheim, Unterstammheim, Waltalingen. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Die eingegangenen Wahlvorschläge werden am 8. Januar 2016 veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Sofern nur eine Person kandidiert und die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt sind, erklärt der Gemeinderat Unterstammheim den Bewerber/die Bewerberin als gewählt. Andernfalls findet am 28. Februar 2016 eine Urnenwahl statt. IV. Teilrevision Gemeindeordnung der Schulgemeinde Stammertal Anordnung der Urnenabstimmung auf den 28. Februar 2016 Die Schulpflege Stammertal beantragt den Stimmberechtigten die Annahme der Teilrevision der Gemeindeordnung der Schulgemeinde Stammertal vom 27. November An der Schulgemeindeverammlung vom 10. Dezember 2015 wird die Teilrevision der Gemeindeordnung den Stimmberechtigten des Schulkreises Stammertal in vorberatendem Sinne erläutert und behandelt. In Artikel 6 der Schul-Gemeindeordnung ist verbindlich definiert, dass Änderungen der Gemeindeordnung abschliessend der Zustimmung durch die Stimmberechtigten an der Urne bedürfen.

8 Der Gemeinderat Unterstamheim hat als wahlleitende Behörde gestützt auf 57 Abs. 1 des Gesetzes über die Politischen Rechte 30. November 2015 die Urnenabstimmung angeordnet und den Abstimmungstermin auf den 28. Februar 2016 festgesetzt. WASSERVERSORGUNG Trinkwasserqualität Im Auftrag der Wasserversorgung Oberstammheim hat das Kantonale Labor die Qualität des Trinkwassers geprüft. An 5 verschiedenen Orten des Leitungsnetzes sowie bei den Quellfassungen Hueb, Tätenberg und Otterloch wurden zu diesem Zweck Proben entnommen. Die Auswertung ergab folgende Ergebnisse: Ursprung: Versorgungsgebiet: Wasserhärte: Nitratgehalt: Otterloch/Tätenberg Dorf fh (hart) mg/l Grundwasser Feldi Wilen 23.5 fh (mittelhart) 8.4 mg/l Aus mikrobiologischer Beurteilung entsprechen sämtliche Proben den an Trinkwasser gestellten Anforderungen. Alle analytisch bestimmten Werte zeigen in Bezug auf die chemische Beurteilung ein normales Bild. Im Übrigen hat der Gemeinderat dem Gesuch von Christian und Rosmarie Wepfer sowie Julian Ray Wepfer, Küsnacht, zur Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht von Oberstammheim entsprochen; den Voranschlag 2016 von vier Zweckverbänden geprüft und verabschiedet; die Parzellierungsbewilligung für das Grundstück Kat. Nr (Erben Ulrich Gut sel., Talstrasse 22-26) erteilt; Anschlussgebühren Wasser/Abwasser im Gesamtbetrag von Fr veranlagt; dem Gemeindepersonal über den Jahreswechsel 2015/16 zwei zusätzliche Freitage gewährt; Nina Langhart, Unterstammheim, für den Betrieb der Festwirtschaft beim Holzschopf Tütteltal (Vollmondbar) an zehn Daten zwischen März und Dezember 2016 die Bewilligung erteilt; die Parzellierungsbewilligung für die Grundstücke Kat. Nrn. 3176/3177 (Hans und Peter Farner, Hauptstrasse 24/26/30) erteilt. Öffnungszeiten Deponie Unterstammheim Januar bis Dezember: zusätzl. April bis Oktober: Samstag, Uhr Uhr Mittwoch, Uhr Uhr Nächste Altpapiersammlung Donnerstag, 25. Februar 2016 Cevi Stammertal

9 Weihnachtsbaumverkauf Samstag, 19. Dezember 2015 von Uhr beim Werkhaus Oberstammheim Zum Verkauf gelangen ausschliesslich Bäume aus dem Stammer Wald. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Forstbetrieb Stammertal Brennholzgant 2016 Samstag, 16. Januar 2016 Die Einladung mit dem detaillierten Ablauf wird Ihnen mittels Flugblatt rechtzeitig zugestellt. Zur Teilnahme an der Brennholzgant 2016 laden herzlich ein Gemeinderat Oberstammheim und Forstrevierverband Stammertal Gartenparzellen zu vergeben Bei der Liegenschaft altes Schulhaus (Hauptstrasse 17) sind ab sofort oder nach Vereinbarung diverse Gartenparzellen gratis zu vergeben. Interessenten melden sich bei der Gemeindeverwaltung Oberstammheim Tel oder Gemeindereben zu verpachten Per 1. Januar 2016 bis Ende der Pachtperiode sind die Gemeindereben am Büelweg neu zu verpachten. Die bestockte Fläche beträgt 26 Aren. Interessenten melden sich beim Landwirtschaftsvorstand Peter Wepfer (Telefon ) oder bei der Gemeindeverwaltung Oberstammheim (Telefon oder Schwimmbad Röhrli Unterstammheim Stellenausschreibung Neubesetzung Stelle Kioskbetrieb und Aufsicht für Badesaison 2016 und folgende Für den Betrieb des Schwimmbad-Kiosk, den Billettverkauf sowie für die allgemeine Aufsicht über den Betrieb im Freischwimmbad Röhrli sucht die Schwimmbad-Kommission auf den Beginn der Badesaison 2016 eine geeignete Person. Interessentinnen und Interessenten sind gebeten, ihre schriftlichen Bewerbungen bis 20. Januar 2016 der Schwimmbad-Kommission, c/o Gemeindeverwaltung, 8476 Unterstammheim, einzureichen. Für die Beantwortung von allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an Bademeister Toni Rausa 079 / oder an Gemeindeschreiber Heinz Frick unter der Telefon-Nummer 052 / Die Schwimmbad-Kommission

10 Weihnachtsgeschenke, die Freude bereiten Folgende Artikel, welche sich gut als Geschenke eignen, sind auf der Gemeindeverwaltung erhältlich: Stammer Chronik von Pfarrer Alfred Farner, Nachdruck 1988/2006, 417 Seiten mit Illustrationen von Carl Roesch, Fr Vom Höfli, vom Wirth und vo de Höll, Namenverzeichnis der Gemeinde Oberstammheim, mit Übersichtsplan und diversen Fotos, von Hansruedi Frei; Fr Unterstammheim - Aus der Geschichte des Dorfes, von Hansruedi Frei, Fr Vom Chloschter, vom Rüütimaa und vom Hänkerspil, Geschichten und Namen der Dörfer Guntalingen und Waltalingen, von Hansruedi Frei, Fr Mundart im Stammertal, eine Sammlung alter Wörter und Redensarten, von Arnold Peter; Fr Stammer-Gschichte, von Hansruedi Frei, Fr Die gemeinsame Trinkstube zu Unterstammheim, Die geschichtlichen Hintergründe des Gemeindehauses Unterstammheim, von Hansruedi Frei, Fr neu: Eugen del Negro - Der Archipel eines Malers ; Monographie von Gerhard Piniel, 204 Seiten mit vielen Abbildungen, Fr Am liebsten sind mir die Baumgärten, Buch zur Ausstellung von Fritz Deringer; 87 Seiten mit Bildern und Text, Fr Wo der Wein zu Hause ist - Geschichte und Geschichten rund um den Wein im Zürcher Weinland, Pro Weinland, 120 Seiten, Fr neu: 100 Jahre Turnverein Stammheimertal ,Chronik von Marcel Girod, 72 Seiten, Fr CD-ROM Alte Ansichten von Oberstammheim mit 80 historischen Postkarten; Fr Gemeindewein 2013/14, Blauburgunder à 75 cl, Preis pro Flasche Der Gemeinderat und das Personal der Gemeinde Oberstammheim wünschen Ihnen schöne Festtage und ein gutes Neues Jahr!

11 Neues Mitteilungsblatt Talübergreifend Auf das neue Jahr schlagen die vier politischen Organe des Stammertals ein neues Kapitel auf. Neu werden die zuvor einzeln produzierten Mitteilungsblätter zusammengefasst und miteinander verfasst. Die Gemeinderäte der drei Gemeinden sowie die Schulpflege haben aus den nachfolgenden Gründen entschieden, ein gemeinsames Mitteilungsblatt einzuführen. Bisher publizierten die drei Gemeinden ihr eigenes Mitteilungsblatt der Inhalt der drei Blätter war bis auf gemeindespezifische Ausnahmen identisch. Eine Zusammenlegung ist daher naheliegend und es lassen sich so auch finanzielle Kosteneinsparungen erzielen, ohne dass eine Kürzung des Angebots oder eine Qualitätseinbusse in Kauf genommen werden muss. Das neue Mitteilungsblatt erscheint nach dem bisherigen Muster der Gemeinde Unterstammheim; die Gemeinden Oberstammheim und Waltalingen werden somit von einem qualitativ deutlich besseren Mitteilungsblatt profitieren. Vorteilhaft wirkt sich zudem aus, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner des Stammertals künftig auch die wichtigsten Informationen aus den beiden anderen Gemeinden im Mitteilungsblatt erfahren. Gemeinsames Mitteilungsblatt Das gemeinsame Mitteilungsblatt ist ähnlich gegliedert wie die bisherigen Blätter. Den Anfang machen die drei politischen Gemeinden mit einem eigenen Bereich für die neusten Informationen aus dem Gemeinderat. Anschliessend folgen Informationen der Verwaltung, die die gesamte Bevölkerung des Tals betreffen. Nachfolgend kommen weitere Neuigkeiten aus den Gemeinden, gefolgt von den Informationen aus der Schule. Der zweite Teil gehört wie gewohnt der breiten Öffentlichkeit. Dort können wie bisher Hinweise zu Veranstaltungen, Vereinsmitteilungen, etc. veröffentlicht werden. Bitte richten Sie die Beiträge neu direkt an die Gemeinde Oberstammheim, welche mit dem Redaktionsteam für das neue Mitteilungsblatt zuständig ist: Es gibt zudem die Möglichkeit, Inserate zu platzieren. Die Inseratpreise sind dem Merkblatt für Autoren und Inserenten zu entnehmen. Damit bezüglich Zuständigkeiten und Richtlinien für Beiträge und Inserate Klarheit besteht, wurden ein Reglement und ein Merkblatt geschaffen; diese sind nachfolgend publiziert. Mitwirkung/Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger Auf dem Titelblatt ist geplant, jeweils aktuelle Eindrücke aus dem Stammertal zu präsentieren. Falls Sie also Fotos besitzen, die sich dafür eignen könnten, schicken Sie diese am besten elektronisch der Redaktion. Vielen Dank! Die Behörden des Stammertals hoffen, dass das neue Mitteilungsblatt Anklang und Gefallen findet! Für Verbesserungsvorschläge und Rückmeldungen können Sie sich gerne direkt an Gemeinderat Patrick Eugster, Waltalingen, wenden:

12 Merkblatt für Autoren und Inserenten Das Mitteilungsblatt Stammertal ist das Informationsorgan der Stammer Behörden, Vereine, Institutionen und Einwohner. Eckdaten Auflage: 1270 Exemplare Erscheinungsweise: 6x jährlich Richtlinien für redaktionelle Beiträge Die Redaktion und die Redaktionskommission entscheiden über die Publikation eines Beitrags. Beiträge von Vereinen und Institutionen mit Sitz in Oberstammheim, Unterstammheim oder Waltalingen sind bis zu einer Länge von kumulativ einer A4-Seite kostenlos. Beiträge mit einer Länge von kumulativ mehr als einer A4-Seite kosten ab der zweiten A4- Seite CHF 60 pro A4-Seite. Beiträge als Word-Datei per Mail an: Richtlinien für Inserenten Technische Anforderungen: Format: JPG oder PNG, per Mail an: Inseratgrössen und -preise: 1/1 (170 x 235 mm) CHF 350 1/2 quer (170 x 115 mm) CHF 180 1/2 hoch (80 x 235 mm) CHF 180 1/3 quer (170 x 80 mm) CHF 140 1/4 quer (170 x 60 mm) CHF 95 1/4 hoch (80 x 115 mm) CHF 95 1/8 hoch (80 x 60 mm) CHF 50 1/8 quer (170 x 30 mm) CHF 50 Wiederholungsrabatt: 3 x 10%, 6 x 20% Termine 2016 Redaktionsschluss / Erscheinungsdatum: 25. Januar 2016 / Februar März 2016 / April Mai 2016 / Juni Juli 2016 / August September 2016 / Oktober November 2016 / Dezember 2016 Redaktion / Kontakt Sabrina Kopf, Gemeindeverwaltung Oberstammheim gemeindeverwaltung@oberstammheim.ch

13 Reglement Mitteilungsblatt Stammertal Allgemeine Bestimmungen 1 Das Mitteilungsblatt Stammertal ist das Informationsorgan der politischen Gemeinden Oberstammheim, Unterstammheim und Waltalingen sowie der Schulgemeinde Stammertal. 2 Das Mitteilungsblatt Stammertal wird kostenlos an die Bevölkerung der Gemeinden Oberstammheim, Unterstammheim und Waltalingen verteilt. 3 Beiträge von Vereinen und Institutionen mit Sitz in Oberstammheim, Unterstammheim oder Waltalingen sind bis zu einer Länge von kumulativ einer A4-Seite kostenlos. 4 Inserate sowie Beiträge gemäss 3 mit einer Länge von kumulativ mehr als einer A4- Seite sind kostenpflichtig. Redaktion und Redaktionskommission 5 1 Die Redaktion a. verfasst die Beiträge aus der Verwaltung der politischen Gemeinden. b. nimmt die Beiträge aus den politischen Gemeinden, der Schulgemeinde Stammertal, den Vereinen und den Institutionen entgegen. c. kann Beiträge kürzen oder ablehnen. d. ist zuständig für die Inserate. e. ist zuständig für das Layout. f. fertigt das Gut zum Druck an. g. kann die in lit. d bis f genannten Schritte durch Externe erledigen lassen. 2 Die Redaktion wird von der Gemeinde Oberstammheim übernommen. 6 1 Die Redaktionskommission überprüft das Gut zum Druck und kann bei Bedarf Änderungen vornehmen. 2 Die Redaktionskommission besteht aus den vier Präsidenten der politischen Organe Martin Farner, Andreas Fischer, Martin Schwager und Martin Zuber, sowie Sabrina Kopf als Verantwortliche für die Redaktion und Gemeinderat Patrick Eugster.

14 AUS DER VERWALTUNG EINWOHNERKONTROLLE Zu- und Wegzüge In der Berichtsperiode Oktober/November 2015 erfolgten die nachstehenden Zu- und Wegzüge. Wir heißen die neuen Einwohnerinnen und Einwohner in unserer Gemeinde herzlich willkommen. Zuzüge: - Hartfiel Henriette, Hauptstrasse 53a - Familie Alain Roth und Anja Metzler Roth mit Kindern, Kanzleistrasse 1 - Halász Richárd, Nussbommerweg 2 - Familie Jörg und Caroline Schlatter mit Kind Lea-Ori - Kobel John, Talstrasse 3 - Brack Verena, Rietweg 33 Wegzüge: - Azevedo de Oliveira José und Rodrigues Teixeira Oliveira Maria, Rietweg 25 - Bollinger Susanne, Hauptstrasse 33 - Brandenberger Livia, Werkhausstrasse 4 - Heimgartner Benjamin, Chesslerstrasse 24 - Baltensperger Joël, Rietweg 29 - Sherif Jaesin, Rietweg 25 - Schneider-Xia Huimin, Werkhausstrasse 9 Einwohnerzahl per Ende November 2015: EinwohnerInnen. AHV-ZWEIGSTELLE Wie die Ausgleichskasse die Altersrente berechnet Wie hoch die Altersrente ist, hängt vor allem von der Beitragsdauer und dem Erwerbseinkommen ab. Die Ausgleichskasse berücksichtigt zudem, ob jemand Kinder erzogen oder pflegebedürftige Verwandte betreut hat. Damit die erste Rente pünktlich eintrifft, empfiehlt sich die Anmeldung fünf bis sechs Monate im Voraus. Frauen erreichen das ordentliche Rentenalter mit 64, Männer mit 65 Jahren. Für die AHV- Altersrente braucht es in jedem Fall eine Anmeldung. Dafür zuständig ist jene Ausgleichskasse des Arbeitgebers. Erhält der Ehepartner bereit eine Rente, ist die Ausgleichskasse zuständig, die diese Rente auszahlt. Die SVA Zürich empfiehlt, die Anmeldung fünf bis sechs Monate im Voraus einzureichen. Denn für die Berechnung der Rente berücksichtigen die zuständige Ausgleichskasse auch die bei anderen Ausgleichskassen abgerechneten Einkommen und klärt zahlreiche individuelle Faktoren ab: Beitragsdauer Die Beitragsdauer beginnt für Erwerbstätige am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, für Nichterwerbstätige am 1.Januar nach dem 20. Geburtstag. Die Beitragspflicht endet für Frauen am Ende des Monats, in dem sie 64 werden, für Männer am Ende des Monats, in dem sie 65 Jahre alt werden. Wer länger arbeitet, bleibt jedoch beitragspflichtig bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit. Eine vollständige Beitragsdauer weist auf, wer in den Kalenderjahren zwischen dem 20. Und dem 64. (Frauen) bzw. dem 65. Geburtstag (Männer) die Beitragspflicht erfüllt hat.

15 Erwerbseinkommen Bei vollständiger Beitragsdauer zählen alle bei den Ausgleichskassen verbuchten Einkommen in den Kalenderjahren zwischen 20. Und dem 64. Bzw. 65. Geburtstag. Liegen Beitragslücken vor, rechnet die Ausgleichskasse auch Jugendjahre an, also allfällige Beiträge in den drei Kalenderjahren vor dem 20. Geburtstag. Einkommensteilung Einkommen während der Ehe sind beiden Ehepartnern je zur Hälfte gutzuschreiben. Bei Verheirateten nimmt die Ausgleichskasse dieses Splitting rückwirkend vor, sobald sich nach dem ersten auch der der zweite Ehepartner für die Altersrente anmeldet. Dann teilt die Kasse von sich aus die Einkommen und berechnet auch die Rente des ersten Ehepartners neu. Im Scheidungsfall hingegen erfolgt die Teilung unabhängig von der Rentenberechnung. Die ehemaligen Ehepartner beantragen das Splitting mit Vorteil gleich nach dem rechtskräftigen Scheidungsurteil. Wer dies noch nicht getan hat, kann es jederzeit nachholen - und so die spätere Rentenberechnung beschleunigen. Erziehungsgutschriften Für jedes Jahr, in dem die oder der Versicherte ein oder mehrere Kinder unter 16 Jahren hatte, rechnet die Ausgleichskasse eine Erziehungsgutschrift an: aktuell Franken. Dieser jährliche Betrag wird durch die Anzahl Beitragsjahre geteilt. Während der Ehe erhalten beide Partner je die halbe Erziehungsgutschrift. Für geschiedene oder nicht miteinander verheiratete Eltern gelten besondere Bestimmungen. Betreuungsgutschriften Für jedes Jahr, in dem die oder der Versicherte einen oder mehrere pflegebedürftige Verwandte betreut hat, rechnet die Ausgleichskasse eine Betreuungsgutschrift an: aktuell 42'300 Franken. Dieser jährliche Betrag wird durch die Anzahl Beitragsjahre geteilt. Während der Ehe erhalten beide Partner je die halbe Betreuungsgutschrift. Eine Betreuungsgutschrift ist nicht möglich für ein Jahr, für das die Ausgleichskasse bereits eine Erziehungsgutschrift anrechnet. Für Betreuungsgutschriften ist eine Anmeldung notwendig: Wer pflegebedürftige Verwandte betreut, meldet dies jährlich der kantonalen Ausgleichskasse. Aufwertungsfaktor Weil das Lohnniveau in den vergangenen Jahrzehnten tiefer war, multipliziert die Ausgleichskasse das gesamte verbuchte Einkommen mit einem vom Bund festgelegten Aufwertungsfaktor. Dazu ein Beispiel: Ein Mann mit Jahrgang 1951 und vollständiger Beitragsdauer erhält ab Juli 2016 die Altersrente. Sein Gesamteinkommen wird mit 1,168 multipliziert. Massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen Die Ausgleichskasse teilt das aufgewertete gesamte Einkommen durch die Beitragsdauer, ebenso allfällige Betreuungs- und Erziehungsgutschriften. Die Summe ergibt das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen. Dieses bestimmt zusammen mit der Beitragsdauer die Höhe der Altersrente: Bei vollständiger Beitragsdauer beträgt die Minimalrente aktuell 1175 Franken im Monat, die Maximalrente 2350 Franken. Für die Maximalrente braucht es aktuell ein massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens 84'600 Franken (Stand 2015). Beitragslücken wirken sich stärker auf die Rentenhöhe aus als tiefere Löhne: Lässt sich ein fehlendes oder unvollständiges Beitragsjahr nicht mit einem Jugendjahr kompensieren oder mit Beitragsmonaten vom Jahr, in dem der 64. bzw. 65. Geburtstag liegt, sinkt die Rente um rund einen Vierundvierzigstel. Begrenzung der Renten eines Ehepaars (Plafonierung) Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf nicht höher sein als 150 Prozent der Maximalrente: bei vollständiger Beitragsdauer aktuell 3525 Franken im Monat. Sobald sich der zweite Ehepartner für die Altersrente anmeldet, berechnet die Ausgleichskasse auch die Rente des ersten Ehepartners neu. Wer wissen möchte, mit welcher Rente er rechnen darf, kann eine Rentenvorausberechnung beantragen. Das ist allerdings erst einige Jahre vor dem Rentenbezug sinnvoll. Einen guten Anhaltspunkt gibt auch die online verfügbare theoretische Rentenschätzung.

16 Firmenwagen als Naturallohn Geschäftswagen werden meist auch in der Freizeit genutzt. Diese private Nutzung ist als Naturallohn steuer- und AHV-pflichtig. Um den administrativen Aufwand für Arbeitgebende möglichst gering zu halten, rechnen Steueramt und Ausgleichskasse mit einer prozentualen Pauschale. Die Ausgleichskassen wenden die gleiche Pauschalregelung an wie die Steuerämter: Als Privatanteil werden pro Jahr 9,6 Prozent des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer angerechnet, mindestens aber 1800 Franken. Bei einem Fahrzeugpreis von Franken (ohne Mehrwertsteuer) ergibt sich somit einen Gehaltsnebenleistung von 5760 Franken. Um diesen Betrag erhöht sich der massgebende Jahreslohn des Mitarbeiters oder Gesellschafters. Bei Leasingfahrzeugen gilt als Basis der im Vertrag festgehaltene Barkaufpreis oder Objektpreis, jeweils ohne Mehrwertsteuer. Wer die prozentuale Pauschale als zu hoch erachtet, muss mit einem Fahrtenbuch nachweisen, dass der Privatanteil geringer ist. Elternbildung in Ihrer Region: Die aktuellen Veranstaltungsprogramme sind erschienen Jedes Jahr besuchen im Kanton Zürich rund Mütter und Väter ein Elternbildungsangebot. Sie erleben dabei spannende, bereichernde und durchaus auch unterhaltsame Impulse für den Familienalltag. Möchten auch Sie Ihr Erziehungswissen erweitern, Unsicherheiten und Fragen klären und vom Austausch mit anderen Eltern profitieren? Im aktuellen Veranstaltungsprogramm Ihrer Region finden Sie wieder eine grosse Palette unterschiedlichster Angebote: Zum Beispiel Themenabende über die Entwicklung bei Kleinkindern, über Mobbing oder über die Pubertät, aber auch mehrteilige Erziehungskurse, in welchen Sie grundlegend Ihre Erziehungsfähigkeiten trainieren können. Die Veranstaltungsprogramme erscheinen halbjährlich, sind auf zum Herunterladen aufgeschaltet oder in gedruckter Form bei der Geschäftsstelle Elternbildung kostenlos erhältlich unter oder Tel

17 Wie gelingt eine autonome Wärmeversorgung im Stammertal? Ist es möglich, das Stammertal ausschliesslich mit lokal vorhandener Wärmeenergie zu versorgen? Ja, dazu hat das Stammertal beste Voraussetzungen. Auch wenn heute noch gut 40% der Energie zum Heizen aus dem Ausland importiert werden, ist das Potenzial für eine komplett autonome Wärmeversorgung vorhanden. Dies ist eines der Resultate aus der kommunalen Energieplanung Stammertal, welche die drei Gemeinden gemeinsam erarbeiten liessen und seit diesem Jahr vorliegt. Die Energieplanung hat zum Ziel, eine wirtschaftliche und sichere Wärmeversorgung auf dem Gemeindegebiet zu erhalten. Der Anteil von einheimischen erneuerbaren Energien soll erhöht, und damit die lokale Wertschöpfung gefördert werden. Mit einer Wärmeversorgung, die auf zukünftige Generationen Rücksicht nimmt, kann die Abhängigkeit vom Ausland reduziert und der CO 2 -Ausstoss verringert werden. Wie sollen die importierten Energieträger ersetzt werden? Eine Analyse der bestehenden Gebäude hat gezeigt, dass ein Ersatz theoretisch gar nicht nötig ist, da mehr als 40% des heutigen Wärmeverbrauches mit Effizienzmassnahmen eingespart werden kann. Grosses Potenzial besteht bei der energetischen Sanierung von Gebäuden, vor allem bei denjenigen mit Baujahr vor So kann der Geldabfluss ins Ausland gestoppt und gleichzeitig das lokale Gewerbe gestärkt werden. Zudem kann die Wärme von Sonne und oberflächennaher Geothermie noch vermehrt genutzt werden. Und das Potenzial für die energetische Nutzung von lokalem Holz und Bioabfällen liegt im Stammertal bei über 50% des heutigen Wärmeverbrauchs. Diese wird am effizientesten in Wärmeverbünden, wie sie bereits in Unter- und Oberstammheim vorhanden sind, genutzt. Ein nützliches Instrument im Hinblick auf eine autonome Energieversorgung im Stammertal ist die Energieplanung. Diese besteht aus einer Karte mit Gebietsausscheidungen, wo ein bestimmter Energieträger für die Wärmeversorgung vorrangig eingesetzt werden soll, und einem Planungsbericht mit Angaben zur Situationsanalyse, Zielsetzungen und Massnahmen. Karte und Bericht (Kurzfassung) können auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden: Stichworte Verwaltung Reglemente. Im Energieplan Stammertal werden grundsätzlich zwei Zonen unterschieden: 1. die Wärmeverbundszone und 2. das Gebiet, das ausserhalb der Wärmeverbundszone liegt. Zusätzlich gibt es noch Zonen mit Potenzial für Wärmeverbünde. Grundsätzlich wird empfohlen, beim Ersatz von alten Öl- und Elektroheizungen auf erneuerbare Energien umzusteigen. Bei Gebäuden, die in der Wärmeverbundszone liegen, sollte beim Heizungsersatz ein Anschluss an den Wärmeverbund geprüft werden. Auch beim Ersatz einer alten Holzheizung kann ein Wärmeverbundsanschluss sinnvoll sein. Ist dies nicht möglich oder liegt das Gebäude ausserhalb der Wärmeverbundszone, sind z.b. Wärmepumpen (bei gut gedämmten Gebäuden und Neubauten) oder Holz (bei alten und schlecht gedämmten Gebäuden) gute Alternativen. In jedem Fall sollte ein Heizungsersatz immer frühzeitig geplant werden. Die Gemeinden geben ihnen gerne Auskunft zu bestehenden Beratungsangeboten (via Gemeindeschreiber). Mit der Unterstützung durch die Bevölkerung wird das Stammertal einer autonomen Wärmeversorgung Schritt für Schritt näher kommen.

18 Asterix und Lucky Luke sind umgezogen! Noch übersichtlicher und mit viel zusätzlicher Ausstellungsfläche präsentieren sich die Comics am neuen Standort. Hereinspaziert! Sara Räss erzählt während den Wintermonaten an mehreren Montagen um jeweils Uhr allerlei Bilderbuchgeschichten in Mundart. Trivia: Die älteste, bekannte Bildergeschichte mit Dialogtext stammt aus Ägypten. (Papyrus des Hunefer, ca v. Chr.) Gschichte-Chischte Montag, 14. Dezember 2015 Montag, Januar 2016 Montag, Februar 2016 Lesung mit Blanca Imboden. Am Mittwoch, 18. November 2015, haben sich rund 40 Personen im Gemeindesaal in Unterstammheim eingefunden und sich von der Autorin Blanca Imboden in das Geheimnis ihres Erfolgs einweihen lassen. Scheinbar ohne einmal Luft zu holen, hat sie den Zuhörerinnen und Zuhörern über eine Stunde lang mal witzig, mal selbstironisch, aber auch selbstkritisch ihre belletristischen Werke, ihre Kolumnen, sowie Anekdoten aus ihrem vielseitiges Leben näher gebracht. Es weihnachtet sehr Sie sind auf der Suche nach einer Deko- oder Bastelidee in letzter Minute? Sie möchten dieses Jahr die Familie mit einer neuen Guetzlisorte überraschen? Oder Sie brauchen ganz einfach noch etwas Lesestoff für sich und die Kinder? Alles kein Problem. In der Bibliothek finden Sie eine grosse Auswahl an Bastel- und Ideenbücher für die Festtage, sowie viele weihnachtliche Geschichten und Bilderbücher für Gross und Klein. Wer die Lesung verpasst hat oder wer kein Buch mehr ergattern konnte, kann ihre vier aktuellsten Werke in der Bibliothek ausleihen. Verzauberte Medien Wie jedes Jahr im Dezember sind wieder viele Medien verzaubert und warten nur darauf, erlöst zu werden. Ein Bibliotheksbesuch lohnt sich also in doppelter Hinsicht! Das Team der Bibliothek & Ludothek Stammertal wünscht von Herzen frohe Festtage. Öffnungszeiten: Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Weihnachtsferien: Vom 19. Dezember 2015 bis 3. Januar 2016 bleibt die Bibliothek geschlossen.

19 Subventionierte Betreuungsplätze ab Januar 2016 Ab Januar 2016 leisten die Gemeinden im Stammertal Unterstützungsbeiträge im Sinne des Elternbeitrags- und Subventionsreglements. Auf der Homepage von den Gemeinden im Stammertal werden die Reglemente mit näheren Informationen aufgeschaltet. Gerne können Sie diese Informationen und das Antragsformular auch in der KiTa abholen, sodass Sie ein Gesuch für einen Unterstützungsbeitrag bei Ihrer Gemeinde einreichen können. Tolle geschminkte Gesichter am Jahrmarkt Wir sind dankbar für die vielen BesucherInnen und für das tolle Wetter, welches wir am Stammer Jahrmarkt im November hatten. An unserem Stand präsentierten wir uns bereits als Kimi Stammertal. Im Januar 2016 wird die KiTa Stammertal von der KiMi übernommen. Aus diesem Grund wird aus KiTa Stammertal KiMi Stammertal. Es wurden tolle Give aways wie Ballone, Puzzles und Tatoos mit dem Kimi-Logo verteilt, worüber die Kinder sich sehr gefreut haben. Zudem konnte man sich durch einen heissen Punsch oder warme Schoggimilch bei uns aufwärmen. Die Kinder wurden hübsch von uns geschminkt. Dies war nur dank dem Talent und der Unterstützung von anderen Kimi-Mitarbeiterinnen möglich. Da die meisten der geschminkten Kinder tolle Kimi-Kronen getragen haben, war für die BesucherInnen jeweils klar, an welchem Stand die Kinder geschminkt wurden. Mit der Zeit hat sich herumgesprochen, wie schön die Kinder bei uns am Stand geschminkt werden, sodass man zwischenzeitlich eine Weile anstehen musste. In dieser Zeit hatten die Kinder genügend Zeit die Vorlagen anzuschauen und sich zu entscheiden, wie sie geschminkt werden möchten. Es war immer ein besonders schöner Moment, wenn man den Kindern den Spiegel vor das Gesicht halten durfte und die Augen der Kinder strahlten. Spannendes Herbstprojekt Die Kinder durften eine spannende Herbstzeit in der KiTa erleben. Es wurde zum Thema Herbst gesungen, gebastelt, gebacken, Bilderbücher erzählt, ein Barfussparcour gemacht und Vieles mehr. Die Kinder erfuhren mehr über Naturmaterialien und Tiere und zeigten grosses Interesse und viel Freude an diesen Tätigkeiten. Freie Plätze Wir freuen uns, dass wir immer mehr Kinder betreuen dürfen. Trotzdem haben wir noch freie Plätze. Sind Sie an einem Platz für Ihr Kind interessiert? Neben der KiTa Betreuung für Kinder von 4 Monaten bis zum Kindergarteneintritt bieten wir auch schulergänzende Betreuung für die Kindergarten- und Schulkinder an. Gerne dürfen Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um einen Termin für eine unverbindliche KiTa-Besichtigung zu vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen jederzeit für offene Fragen zur Verfügung. Neue Website Ab Mitte Dezember haben wir eine neue Website: Bis Mitte Dezember ist unsere jetzige Website aktuell: Kontakt: evelyn.keller@kimikrippen.ch/ Text: KiTa-Leiterin Evelyn Keller

20 Für die Kinder liegen am Jahrmarktstand viele Werbegeschenke bereit Toll geschminkt wird Punsch und Schoggimilch verkauft Es entstehen Igel aus Zopfteig Gemeinsam Basteln macht Freude. Die Igel werden verziert.

21 INFORMATIONEN AUS ZWECKVERBÄNDEN SCHUL-/KIRCHENBEHÖRDEN Informationen aus der Schulgemeinde Stammertal aus der Schule Exkursion bei der Imkerin Kurz vor den Herbstferien besuchte die Unterstufenklasse von Doris Walter die Bienenvölker von Familie Sonderegger in Oberstammheim. Worüber die Kinder gestaunt haben, was ihnen gefallen hat und was sie alles gelernt haben, erzählen sie in ihren Schatzheften: Wir hatten die Bienenvölker gesehen. Das Bienenhaus ist ein Schweizermagazin. Es hatte eine Glasscheibe. Es hat gerochen nach Thymian und Salbei. Herr Sonderegger hat uns einen Video gezeigt. Janis hat ein Bienenvolk eingefangen, aber nicht alle Korkzapfen sind in die Kiste gefallen. Wir durften Honig probieren: Tannen-, Blüten- und Waldhonig. Frau Neff hat den Imkeranzug angezogen. Sie hat uns das Rauchfass gezeigt. Sie hat die Bienen mit einer Feder weggewischt. Dann fallen die Bienen herunter. Frau Neff hat mit der Entdeckelungsgabel den Wachs wegschabt. Hinter den Wabendeckeln ist der Honig. Dann hat sie die Waben in die Honigschleuder getan und dreht nach rechts und links. Ich habe nur eine Biene fliegen sehen, weil es kalt gewesen war. Es hat mir sehr gut gefallen, weil ich etwas Neues gelernt habe. Es war sehr schön mit euch. Mir hat die Exkursion gefallen. Hinter Glas waren die Bienenvölker nahe beieinander und wärmten sich am kühlen Septembermorgen. Yvonne Rodel, Schulische Heilpädagogin / Kinder Klasse d

22 Besuch in der Kiesgrube Waltalingen Nachdem wir uns im letzten Quartal intensiv mit dem Thema Steine beschäftigt hatten, besuchten wir vor den Herbstferien die Kiesgrube in Waltalingen. Wir lernten, dass in dieser Steinlandschaft viele Tiere wohnen und dass es Pflanzen gibt, die besonders gerne dort wachsen. Herr Haller vom Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie hat uns die vielfältige Natur in der Kiesgrube näher gebracht. Wir bauten auch eine Steinmauer. Es wäre schön, wenn dort bald viele Tiere einziehen würden. Herr Bötschi spendierte einen feinen Znüni und gab uns wichtige Informationen zur Kiesgrube. Auf einen riesigen Sandhaufen zu klettern, war für alle Kinder ein grosses Erlebnis. Nachdem wir auch die letzten Steinchen aus unseren Schuhen entfernt hatten, wussten wir, dass dies ein unvergesslicher Ausflug war. Monika Ackermann (1.- 3.Klasse c) 39. Basketball-Schülerturnier Bunte Bälle, Schweiss und lachende Gesichter das 39.Basketball-Schülerturnier zog auch dieses Jahr wieder viele Kinder aus dem Wyland in die Sporthalle Stammertal. Während die Kategorie 5./6. Klasse in 2 Gruppen unterteilt wurde, spielten die 4.Klässler einmal gegen alle 5 Gegner und versuchten sich so bestmöglich zu platzieren. Gleich in den ersten Spielen kristallisierten sich bei den 4. Klässlern zwei Favoriten für die Endrunde heraus: Andelfingen 1 und Stammertal cd. In der Direktbegegnung gewann kurz vor dem Mittag Stammertal cd klar mit 10:22. Als 1. und 2. Platzierte mussten sie im Endspiel jedoch erneut gegeneinander antreten und dieses Mal schien es Stammertal cd nicht so einfach zu fallen. Andelfingen 1 lieferte ein gutes Spiel ab und setzte die Kinder aus Stammheim unter Druck. Trotz einem starken Gegner behielt Stammertal cd die Oberhand und gewann das Finale knapp mit 8:6. Auch die 2. Gruppe aus Stammheim, Stammertal ab, spielte sich mit einem tollen Zusammenspiel in die vorderen Ränge und wurde am Ende Dritter. In der Kategorie 5./6. Klasse gab es in der Platzierungsrunde einen regelrechten Basketballkrimi. Während in der Gruppe 1 Stammertal C klar als Gruppenerster in die Mittagspause ging, mussten in der Gruppe 2 gleich drei Mannschaften um das Weiterkommen als Gruppenerster zittern. Stammertal D gewann zwar klar gegen Stammertal B, verlor jedoch gegen ein starkes Benken mit 8:4. Der Gruppensieg war nach dieser Niederlage in weite Ferne gerückt, da Benken kaum zu schlagen war. Die Unterstützung kam dann überraschend aus den eigenen Reihen und Stammertal B schlug mit Hilfe von unzähligen Fans und Eltern Benken in einem spannenden Spiel mit 20:22. Dank Stammertal B konnte Stammertal D mit dem besten Korbverhältnis als Gruppenerster ins Finale ziehen.

23 Im Finale verteidigte Stammertal D dann stark gegen ein angriffslustiges Stammertal C und kassierte so nur einen Korb während sie selbst 4 Körbe erzielen konnten. Nach einer hitzigen Gruppenphase gab es am Ende doch einen klaren Sieg für Stammertal D mit 2:8. Damit solch ein tolles Turnier überhaupt möglich ist, gilt ein grosses Dankeschön dem Organisator Ueli Peter und dem BC Seuzach-Stammheim, welche die Beiz und die Schiedsrichter organisiert haben. Rangliste 5./6. Klasse: 1. Stammertal D 2. Stammertal C 3. Benken 4. Wasterkingen 6b 5. Wasterkingen 5a 6. Stammertal B 7. Wasterkingen 6a 8. Stammertal A 9. Feuerthalen 10. Wasterkingen 5b Alexa Suter, Lehrerin Mittelstufe Sieger Kategorie 5./6. Klasse: Stammertal D Berufswahl Die 3. Sek Schüler und Schülerinnen stecken aktuell in der Endphase ihrer Berufswahl. Es geht nun um die Lehrstellenvergabe. In den letzten 1 ½ Jahren haben sich alle das nötige Rüstzeug angeeignet. Ab jetzt folgt die individuelle Begleitung durch die Eltern, den Berufsberater und die Lehrpersonen. Wir sprechen regelmässig über den aktuellen Stand, beraten, ermutigen und motivieren. Selbstverständlich können mir die SchülerInnen jederzeit ihre Bewerbungsunterlagen zur Korrektur abgeben. Während der ganzen Berufswahl ist die Unterstützung der Eltern und dem sozialen Umfeld besonders wertvoll. In dieser wegweisenden Zeit sind wohlwollende Gespräche mit den Jugendlichen sehr hilfreich. Bis zum Lehrstellenantritt haben die 3. Sek SchülerInnen nun noch Zeit, sich optimal auf die Berufsschule vorzubereiten. Es gilt hier durchzuhalten und offen zu bleiben, um Neues zu lernen und an Schwächen zu arbeiten. Ich wünsche allen 3. Sek SchülerInnen, dass sie einen passenden Platz finden und motiviert sind das letzte Schuljahr zielgerichtet abzuschliessen, um erfolgreich in die Lehre einsteigen zu können. Barbara Bauer, Klassenlehrerin 3. Sek B Besuch der Berufsmesse am 17. November 2015 Morgens um 7.10 Uhr besammelten sich die beiden 2. Klassen der Sekundarschule am Bahnhof Stammheim um mit dem Zug über Winterthur nach Zürich-Oerlikon zu fahren. Zu Fuss ging es in die Messehallen, wo wir zusammen mit vielen anderen Schulklassen von 9.00 bis Uhr Berufe erkunden konnten. Von Coiffeuse über Moderator bis hin zum Techniker gab es eine grosse Auswahl von Berufen. Wir konnten den Berufsleuten bei ihrer Arbeit zuschauen, mit ihnen sprechen und ihnen auch Fragen stellen. Zudem boten viele der Austeller die Möglichkeit, selber Hand anzulegen.

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