Materialien zur Politik für Menschen mit Behinderung. Bericht Wohnen und Arbeiten

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1 Materialien zur Politik für Menschen mit Behinderung Bericht Wohnen und Arbeiten

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3 Vorwort von Ministerin Dr. Gitta Trauernicht Zu den sozialpolitischen Schwerpunkten der Regierungsarbeit in der laufenden Legislaturperiode gehört die Entwicklung eines Gesamtkonzepts Politik für Menschen mit Behinderung. Unter der Leitorientierung Inklusion geht es darum, einen gesellschaftlichen Veränderungsprozess in Gang zu setzen. Ziel ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, die sich vom tradierten Fürsorgegedanken lösen und allen Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte und selbst bestimmte Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen. Das Wohnen, im dem sich die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in besonderer Weise ausdrückt, und die Teilhabe am Arbeitsleben sind dabei von herausragender Bedeutung. Der Bericht Wohnen und Arbeiten ist eine Bestandsaufnahme. Er beschreibt die Ende 2006 in Schleswig-Holstein vorhandene Struktur von Leistungen, Einrichtungen und Trägern. Der Bericht dokumentiert das Angebot, das in den letzten Jahrzehnten mit viel Engagement aufgebaut worden ist. Mit dem Bericht ist weder eine Bewertung der aktuellen Leistungsstruktur verbunden, noch enthält er Zielvorstellungen im Sinne einer Planung. Er soll vielmehr eine sachliche Basis bilden für die Diskussion über eine Weiterentwicklung der Politik für Menschen mit Behinderung in unserem Land. Mit der Erarbeitung des Berichts war COM.CAT. Case Management beauftragt. An der Erarbeitung des Berichts haben die Kommunalen Landesverbände und die Verbände der Träger der Einrichtungen mitgewirkt; ihnen möchte ich an dieser Stelle sehr danken. Ich lade alle Menschen mit und ohne Behinderung ein, sich an der Diskussion über die Weiterentwicklung der Politik für Menschen mit Behinderung in unserem Land zu beteiligen. Diese Aufgabe ist eine zentrale sozialpolitische Herausforderung. Die in diesen Tagen von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen unterstreicht dies nachdrücklich. Kiel, im Mai 2007 Dr. Gitta Trauernicht Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

4 Zusammenfassung Bericht Wohnen und Arbeiten Zusammenfassung Mit dem Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB XII) hat der Landtag einen wichtigen Schritt unternommen, die Rahmenbedingungen für das Leben von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft zu verbessern. Die Kreise und kreisfreien Städte werden in ihrer Entscheidungsebene gestärkt, indem Aufgaben, die bisher in getrennten Zuständigkeiten lagen, zusammengefasst werden. Die Vernetzung verschiedener Leistungen für Menschen mit Behinderung im örtlichen Sozialraum wird erleichtert. Die Zusammenführung der Leistungen für Menschen mit Behinderung auf einer Verwaltungsebene ermöglicht Leistungen aus einer Hand und verbessert damit die bürgerfreundliche, schnelle und passgenaue Unterstützung der Menschen mit Behinderung. Die Finanzierung der Leistungen für Menschen mit Behinderung wird durch Ausgleichszahlungen des Landes an die Kreise und kreisfreien Städte und durch gesetzlich geregelte Steigerungsraten dauerhaft und verlässlich gewährleistet. Die Kreise und die kreisfreien Städte kooperieren bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem SGB IX und dem SGB XII. Dazu haben die Kreise eine zentrale Koordinierungsstelle soziale Hilfen eingerichtet. Die kreisfreien Städte wirken in einer Arbeitsgruppe zusammen. Damit ist eine hohe fachliche Qualität der Gewährung von Leistungen ebenso gewährleistet wie deren landesweite und abgestimmte Weiterentwicklung. Der Bericht Wohnen und Arbeiten gibt einen Überblick zur Wohn- und Arbeitssituation von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein Ende Er ist Beitrag eines Gesamtkonzepts, das unter der Leitidee Inklusion auf allen behindertenpolitischen Ebenen des Landes diskutiert wird. 2

5 Zusammenfassung Dieser Bericht bietet: Einen Überblick über die Angebots- und Leistungsstrukturen in den Bereichen Arbeit und Wohnen auf der Grundlage der mit dem überörtlichen Träger abgeschlossenen Vereinbarungen. Zahlen und Fakten zur Wohnsituation von Menschen mit Behinderung. Im Bereich von Arbeit und Beschäftigung wird sowohl auf die Lage von Menschen mit Behinderung, die nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Arbeit finden, eingegangen, als auch auf die Situation derjenigen, die sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bewegen. Die Informationen, die dieser Bericht liefert, sind den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, die das Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein als überörtlicher Sozialhilfeträger bis Ende des Jahres 2006 abgeschlossen hat, entnommen. Spezifische neue Erhebungen wurden nicht vorgenommen. 3

6 Zusammenfassung Angebotsstrukturen Es ergibt sich folgende Einrichtungstypik, die sich am Unterstützungsumfang orientiert: vollstationäre Einrichtungen, teilstationäre Einrichtungen, ambulante Dienste. Teilstationäre Einrichtungen I. Einrichtungstypen für den Bereich Menschen mit Behinderungen Kindertagesstätten mit heilpädagogischen Kleingruppen Kindertagesstätte mit integrativen Kindergartengruppen Einzelintegration mit Kindergarten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Tagesförderstätte unter dem verlängerten Dach der Werkstatt für Behinderte (WfB) im Sinne des 54 Abs. 3 SchwbG Ergänzende Fördermaßnahmen nach BSHG in Pflegeeinrichtungen II. Einrichtungstypen für den Bereich Psychiatrie / Sucht Teilstationäre Wohngemeinschaft / Wohngruppe für Menschen mit einer seelischen Behinderung Wohngemeinschaft / Wohngruppe für Menschen mit einer Suchterkrankung Tagesstätte für Menschen mit einer seelischen Behinderung Sonstige Beschäftigungsstätte / Arbeitsprojekt für Menschen mit einer seelischen Behinderung Sonstige Beschäftigungsstätte / Arbeitsprojekt für Menschen mit einer Suchterkrankung Sonstige teilstationäre Einrichtungen Vollstationäre Einrichtungen I. Einrichtungstypen für den Bereich Menschen mit Behinderung Stationäre heilpädagogische Einrichtungen für Kinder und Jugendliche Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen Wohnstätte für Menschen mit besonderem Hilfebedarf Lebens- und Arbeitsgemeinschaft, in denen erwachsene Menschen mit Behinderungen leben und arbeiten II. Einrichtungstypen für den Bereich Psychiatrie / Sucht Vollstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer Behinderung Vollstationäre Einrichtung für Menschen mit Suchterkrankungen Wohneinrichtung für Menschen mit einer Psychose / Sucht Vollstationäre Einrichtungen für Hilfen zum Übergang Sonstige vollstationäre Einrichtungstypen Ambulante Dienste I. Einrichtungstypen für den Bereich Menschen mit Behinderungen mobile Frühföderung für Säuglinge und Kleinkinder bis zum Schuleintritt ambulante heilpädagogische Hilfen ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen (in der Regel mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen) Familienentlastende Dienste Ergänzende Fördermaßnahmen nach 39, 40 BSHG in Pflegeeinrichtungen II. Einrichtungstypen für den Bereich Psychiatrie / Sucht ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit einer Suchterkrankung III. Einrichtungstypen für den Bereich nach 68/69/75 BSHG ambulant betreutes Wohnen Leistungen der ambulanten Dienste auf der Grundlage der 68, 69 und 75 BSHG 4

7 Zusammenfassung Wohnen Die Ausdifferenzierung und Weiterentwicklung von Wohnformen für Menschen mit Behinderung liegt im Trend. Wohnortnahe, überschaubare Einheiten mit individualisierten Angeboten und differenzierten Betreuungs- und Versorgungsstrukturen sind in der Praxis immer häufiger anzutreffen. Die Verwirklichung dieser neuen Vorstellungen wird mitgetragen durch die von der Landesregierung initiierte Debatte zur Leitidee Inklusion. Betreutes Wohnen Wohnheim Trainingswohnen Wohnen Wohnen in Pflegefamilien Außenwohnen Wohnen in einer Wohn-/Hausgemeinschaft Einrichtungen und Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen in Schleswig- Holstein nach Kreisen und kreisfreien Städten Nordfriesland Einrichtungen 3 Plätze 424 Einrichtungen 38 Plätze 39 Kiel Einrichtungen 22 Plätze 667 Flensburg Einrichtungen 0 Plätze 378 Einrichtungen 37 Plätze 258 Einrichtungen 24 Plätze 69 Einrichtungen 3 Plätze 428 Einrichtungen 9 Plätze 472 Einrichtungen 27 Plätze 662 Einrichtungen 24 Plätze 66 Plön Einrichtungen Plätze 368 Ostholstein: Einrichtungen 27 Plätze 942 Neumünster Einrichtungen 6 Plätze 55 Lübeck Einrichtungen 8 Plätze 89 Einrichtungen 22 Plätze 624 Stand: Quelle MSGF 5

8 Zusammenfassung Wohnen Verbandszugehörigkeit der Einrichtungen / Platzzahlen DW DPWV k.a. LV FK privat Caritas AWO DRK LH APH bpa LH LV VPE KJHV e.v Platzverteilung für die Einrichtungstypen des Bereichs vollstationäre Wohneinrichtungen APH Arbeitsgemeinschaft Privater Heime e.v. AWO Arbeiterwohlfahrt bpa Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v Caritas Caritas DPWV Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband DRK Deutsches Rotes Kreuz DW Diakonisches Werk k.a. keine Angabe KJHV Kinder- und Jugendhilfe-Verbund e.v. LH Lebenshilfe LH LV Lebenshilfe Landesverband LV FK Landesverband Fachkliniken Privat privat VPE Verband privater Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe e.v. Plätze Zahl der Einrichtungen Zahl der Plätze

9 Zusammenfassung Wie wohnen Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein? Vollstationäre Einrichtungen I. Einrichtungstypen für den Bereich Menschen mit Behinderung Einrichtungstyp Anzahl der Einrichtungen Plätze in den Einrichtungen Stationäre heilpädagogische Einrichtungen für Kinder und Jugendliche 2 34 Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen Wohnstätte für Menschen mit besonderem Hilfebedarf Lebens- und Arbeitsgemeinschaft, in denen erwachsene Menschen mit Behinderungen leben und arbeiten II. Einrichtungstypen für den Bereich Psychiatrie / Sucht Vollstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer Behinderung Vollstationäre Einrichtung für Menschen mit Suchterkrankungen Wohneinrichtung für Menschen mit einer Psychose / Sucht Vollstationäre Einrichtungen für Hilfen zum Übergang Sonstige vollstationäre Einrichtungstypen Teilstationäre Einrichtungen II. Einrichtungstypen für den Bereich Psychiatrie/ Sucht Teilstationäre Wohngemeinschaft / Wohngruppe für Menschen mit einer seelischen Behinderung Wohngemeinschaft / Wohngruppe für Menschen mit einer Suchterkrankung gesamt

10 Zusammenfassung Arbeiten Erwerbsarbeit ist nicht nur die notwendige Voraussetzung zur Existenzsicherung, sie beinhaltet auch soziale Teilhabe, vermittelt ein Gefühl der Sicherheit und eröffnet private und gesellschaftliche Entscheidungsspielräume als aktive/r BürgerIn. Sie strukturiert die Zeit, gibt Selbstvertrauen durch das Erleben persönlicher Kompetenz in der Arbeit und gilt als das prägende lebensweltliche Element in der Arbeitsgesellschaft. Die Bedeutung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung wird hier unter zwei Gesichtspunkten behandelt: Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, die nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Arbeit finden, Arbeit für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Einrichtungen und Plätze im Bereich Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein nach Kreisen und kreisfreien Städten Nordfriesland Einrichtungen 7 Plätze 435 Einrichtungen 2 Plätze 267 Kiel Einrichtungen 8 Plätze 864 Flensburg Einrichtungen 4 Plätze 803 Einrichtungen 8 Plätze 77 Einrichtungen 5 Plätze 670 Einrichtungen 6 Plätze 493 Einrichtungen 0 Plätze 454 Einrichtungen 6 Plätze 597 Einrichtungen 3 Plätze 360 Plön Einrichtungen 5 Plätze 436 Ostholstein: Einrichtungen 7 Plätze 627 Neumünster Einrichtungen 8 Plätze 348 Lübeck Einrichtungen 6 Plätze 38 Einrichtungen 0 Plätze Stand: Quelle MSGF

11 Zusammenfassung APH AWO DPWV DRK DW k.a. LH privat Arbeitsgemeinschaft Privater Heime e.v. Arbeiterwohlfahrt Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Deutsches Rotes Kreuz Diakonisches Werk keine Angabe Lebenshilfe privat 32 Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) 33 Tagesförderstätte unter dem verlängerten Dach der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) 323 Tagesstätte für Menschen mit einer seelischen Behinderung 324 sonstige Beschäftigungsstätte / Arbeitsprojekt für Menschen mit einer seelischen Behinderung 325 sonstige Beschäftigungsstätte / Arbeitsprojekt für Menschen mit einer Suchterkrankung Im Rahmen des Berichts sind im Kapitel Arbeiten darüber hinaus folgende drei Bereiche erfasst: Leistungen zur Förderung von Integrationsunternehmen, Leistungen an Menschen mit Schwerbehinderung zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben, Leistungen an Arbeitgeber: Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen. Anzahl Plätze nach Verbänden und Einrichtungstypen im Bereich Arbeiten Gesamt % DW ,8 DPWV ,2 LH k.a ,8 AWO ,6 privat ,3 APH , DRK , gesamt Integrationsbetriebe und weitere geförderte Projekte in Schleswig-Holstein Start ggmbh 2 DIP GmbH 3 FDS Flensburg 4 Studio M Moden 5 Dienstleistungsgesellschaft Kappeln 6 Lebensmittelpunkt ggmbh 7 Schreber s Erde Kabel Technik Kiel GmbH 9 Di.Hako-Tec GmbH Café Altes Pastorat 2 Hotel Alter Kreisbahnhof Autopflege und Co ggmbh 4 Scheer Heizsysteme u. Produktionstechnik GmbH Lichtblick Kino Oldenburg 5 6 Textilpflege und Service ggmbh a Café und Meer ggmbh - Neues Amt b Café und Meer ggmbh - Kammereck 7 Kneese Erlebniseinkauf ggmbh 8 Schattensprache 9 Dialog im Dunkeln - Qualifizierungsmaßnahme 9

12 Inhaltsverzeichnis Bericht Wohnen und Arbeiten Zusammenfassung 2-9. Einführung 4. Intention Bestandsaufnahme zu einem Gesamtkonzept für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein.2 Intention des Berichts Wohnen und Arbeiten.3 Quellen und Datenlage 2. Die Angebotslandschaft in Schleswig-Holstein im Rahmen der Eingliederungshilfe 5-8 nach SGB XII: Einrichtungstypen nach 3, Landesrahmenvertrag Schleswig-Holstein 2. Datenlage und Vorgehen 2.2 Formen des Unterstützungsumfangs in Schleswig-Holstein 2.3 Katalog der Einrichtungstypen nach 3 Landesrahmenvertrag Schleswig-Holstein 3. Wohnen Wohnen inklusiv Ausgangssituation und Grundlagen Einrichtungstypen nach 3 Landesrahmenvertrag Schleswig-Holstein im Bereich Wohnen 3..2 Einrichtungstypen: Einrichtungen und Wohnplätze nach Verband Wohnformen Stationäre heilpädagogische Einrichtungen für Kinder und Jugendliche Wohnstätte für Menschen mit Behinderung Wohnstätte für Menschen mit besonderem Hilfebedarf Lebens- und Arbeitsgemeinschaft, in der erwachsene Menschen leben und arbeiten Vollstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer Behinderung Vollstationäre Einrichtung für Menschen mit Suchterkrankungen Wohneinrichtung für Menschen mit einer Psychose / Sucht Vollstationäre Einrichtungen für Hilfen zum Übergang Sonstige vollstationäre Einrichtungen Teilstationäre Wohngemeinschaft / Wohngruppe für Menschen mit einer seelischen Behinderung Wohngemeinschaft / Wohngruppe für Menschen mit einer Suchterkrankung Wohnen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 60 0

13 4. Arbeiten Zentraler Stellenwert von Arbeiten Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit einer Behinderung, die nicht 67 oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Arbeit finden 4.2. Arbeits- und Beschäftigungsformen in Schleswig-Holstein - Übersicht Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) Tagesförderstätte unter dem verlängerten Dach der WfbM Tagesstätte für Menschen mit einer seelischen Behinderung Sonstige Beschäftigungsstätte für Menschen mit einer 79 seelischen Behinderung / Suchterkrankung 4.3 Arbeit für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeitslosigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung in Schleswig-Holstein Gesetzliche Grundlagen, Aufgaben- und Begriffsabgrenzung Aufgaben der Integrationsämter und Integrationsfachdienste Integrationsprojekte Leistungen an Menschen mit Schwerbehinderung: 90 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Leistungen an Arbeitgeber: Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen Leistungen des LAsD in Schleswig-Holstein Ausgaben nach Art der Leistung Übersicht Leistungen zur Förderung von Integrationsunternehmen in Schleswig-Holstein Leistungen an Menschen mit Schwerbehinderung: Begleitende Hilfe im Arbeitsleben in Schleswig-Holstein Leistungen an Arbeitgeber: Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen in Schleswig-Holstein 07

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15 . Einführung 3

16 . Einführung Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren (MSGF) des Landes Schleswig-Holstein hat ein Gesamtkonzept Politik für Menschen mit Behinderung vorgelegt, das mit Kommunen, Verbänden und Betroffenen diskutiert, entwickelt und umgesetzt wird. Dies ist mit der zentralen Intention verbunden, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen passgenauer auf individuelle Bedarfe und Ressourcen abzustimmen und dabei strukturelle Entwicklungen Stichwort Inklusion sowie konzeptionelle Ansätze und Weiterentwicklungen in den Blick zu nehmen. Zur Beschreibung der Bereiche Wohnen und Arbeiten wird der Stand beschrieben, der sich aus aktuell vorhandenen Daten und Informationen im MSGF ableiten lässt. Bezogen auf Leistungen zur Hilfe in besonderen Lebenslagen (Eingliederungshilfe) bieten sowohl der Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe als auch der Kennzahlenvergleich der Arbeitsgruppe Kennzahlen Hilfe in besonderen Lebenslagen (HiBL) des MSGF einige landesweite und regionale Informationen zu Leistungsarten, Zahlen von Leistungsberechtigten und Ausgaben für einzelne Leistungsarten bezogen auf Schleswig-Holstein bzw. die Kreise und kreisfreien Städte. Dabei ist festzustellen, dass der Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe für Schleswig-Holstein an einigen Stellen unvollständig bleibt, weil keine gleichmässige Beteiligung aller Kreise und kreisfreien Städte zu verzeichnen ist und aufgrund der unterschiedlichen Erhebungssystematiken in den Kommunen einige Kennzahlen nicht erhoben werden konnten. Zudem wurde die Erhebung aussagekräftiger Daten in Schleswig-Holstein erschwert duch die geteilte Zuständigkeit des überörtlichen Trägers und der örtlichen Träger für unterschiedliche Leistungsbereiche. Dies ändert sich mit der Aufgabenübertragung Vor diesem Hintergrund wurde auf Primärdaten des MSGF zurückgegriffen. Die Bearbeitung des Kapitels Arbeit für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beruht auf Angaben des Landesamts für soziale Dienste in Schleswig- Holstein. 4

17 2. Die Angebotslandschaft in Schleswig-Holstein im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII Einrichtungstypen nach 3, Landesrahmenvertrag Schleswig-Holstein 5

18 2. Die Angebotslandschaft in Schleswig-Holstein im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII 2. Datenlage und Vorgehen In 3 des Landesrahmenvertrages Schleswig-Holstein gibt es eine Zusammenstellung der Einrichtungstypen mit entsprechend benannten Einrichtungen unterhalb des jeweiligen Typs. Im Rahmen des Berichts werden die Einrichtungstypen näher beschrieben und die dazu vorliegenden Daten ausgewertet, die sich auf die Bereiche Wohnen und Arbeiten beziehen. Nicht berücksichtigt werden in den weiteren Darstellungen die Einrichtungstypen, die sich nicht auf Wohnen oder Arbeiten beziehen. Die Beschreibung des Leistungstyps geschieht in Anlehnung an vorhandene Musterleistungsvereinbarungen. Zu den Typen, zu denen keine Musterleistungsvereinbarungen vorlagen, erfolgte die Beschreibung nach individuell herangezogenen Konzeptionen und Einrichtungsbeschreibungen. Die quantitativen Auswertungen in den Kapiteln Wohnen und Arbeiten zur Anzahl der Einrichtungen und Plätze sowie die Angaben zu Trägern und Verbänden wurden auf Grundlage der Gesamtübersicht zu den Daten vorgenommen, die im Ministerium für Gesundheit, Soziales, Familie, Frauen, Jugend und Senioren (MSGF), Ref. VIII-5, am vorlagen. 2.2 Formen des Unterstützungsumfangs in Schleswig-Holstein Vollstationär Bei einer vollstationären Leistung wird davon ausgegangen, dass Betreuung und Unterstützung rund um die Uhr an allen Tagen der Woche stattfindet. Teilstationär Teilstationäre Leistungen sind dadurch gekennzeichnet, dass i. d. R. eine Betreuung tagsüber wochentags stattfindet, in den übrigen Zeiten wird ein Bereitschafts- bzw. Krisendienst vorgehalten. Ambulant Ambulante Leistungen sind individuell vereinbarte Hilfe- und Betreuungsumfänge, die unterhalb des Leistungsumfangs einer teilstationären Betreuung liegen. 6

19 2.3 Katalog der Einrichtungstypen nach 3, Landesrahmenvertrag Schleswig-Holstein Vollstationäre Einrichtungen I. Einrichtungstypen für den Bereich Menschen mit Behinderungen Stationäre heilpädagogische Einrichtungen für Kinder und Jugendliche Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen Wohnstätte für Menschen mit besonderem Hilfebedarf Lebens- und Arbeitsgemeinschaft, in denen erwachsene Menschen mit Behinderungen leben und arbeiten II. Einrichtungstypen für den Bereich Psychiatrie / Sucht Vollstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer Behinderung Vollstationäre Einrichtung für Menschen mit Suchterkrankungen Wohneinrichtung für Menschen mit einer Psychose / Sucht Vollstationäre Einrichtungen für Hilfen zum Übergang Sonstige vollstationäre Einrichtungstypen Teilstationäre Einrichtungen I. Einrichtungstypen für den Bereich Menschen mit Behinderungen Kindertagesstätten mit heilpädagogischen Kleingruppen Kindertagesstätte mit integrativen Kindergartengruppen Einzelintegration mit Kindergarten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Tagesförderstätte unter dem verlängerten Dach der Werkstatt für Behinderte (WfB) im Sinne des 54 Abs. 3 SchwbG Ergänzende Fördermaßnahmen nach 39,40 BSHG in Pflegeeinrichtungen II. Einrichtungstypen für den Bereich Psychiatrie / Sucht Teilstationäre Wohngemeinschaft / Wohngruppe für Menschen mit einer seelischen Behinderung Wohngemeinschaft / Wohngruppe für Menschen mit einer Suchterkrankung Tagesstätte für Menschen mit einer seelischen Behinderung Sonstige Beschäftigungsstätte / Arbeitsprojekt für Menschen mit einer seelischen Behinderung Sonstige Beschäftigungsstätte / Arbeitsprojekt für Menschen mit einer Suchterkrankung Sonstige teilstationäre Einrichtungen 7

20 Datenlage ambulant betreutes Wohnen Die Zuständigkeit für Einrichtungstypen des ambulant betreuten Wohnens liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Daher liegen von Seiten des MSGF zu diesen Einrichtungstypen keine Daten vor. Mit der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe ab wird die Zuständigkeit und somit auch die Informationserhebung zu allen Einrichtungstypen in der Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein liegen, so dass zukünftig eine konsistente Datenlage zu erwarten ist. Ambulante Dienste I. Einrichtungstypen für den Bereich Menschen mit Behinderung Mobile Frühförderung für Säuglinge und Kleinkinder bis zum Schuleintritt Ambulante heilpädagogische Hilfen Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen (in der Regel mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen) Familienentlastende Dienste Ergänzende Fördermaßnahmen nach 39,40 BSHG in Pflegeeinrichtungen II. Einrichtungstypen für den Bereich Psychiatrie / Sucht Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit einer Suchterkrankung III. Einrichtungstypen für den Bereich nach den 68/69/75 BSHG Ambulant betreutes Wohnen Leistungen der ambulanten sozialen Dienste auf der Grundlage der 68, 69 und 75 BSHG 8

21 3. Wohnen 9

22 3. Wohnen Das Thema Wohnen von Menschen mit Behinderung wird durch Begriffe wie Normalisierung, Integration und der zukunftsgerichteten Diskussion um die Verwirklichung von Inklusion geprägt. Inklusion richtet verstärkt den Blick auf die Selbstvertretung und die Möglichkeiten und Herausforderungen eines Wohnens mitten im Leben. Die durch die Landesregierung angestoßene Debatte um Inklusion nimmt dabei das Handlungskonzept Supported Living auf, eine im angelsächsischen Raum und in nordischen Ländern praktizierte Idee der gemeindenahen Politik für Menschen mit Behinderung. Im Mittelpunkt steht, dass Menschen mit Behinderung als BürgerInnen ihrer Gemeinde gesehen werden, die die Unterstützung der Gemeinschaft dabei in Anspruch nehmen, wenn sie in ihren eigenen Häusern oder Wohnungen leben können und ihre Teilhabe in ihrer Gemeinde ermöglicht ist. Es sollen Wohn- und entsprechende Wahlmöglichkeiten für alle Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang kommt der Beachtung von Wohnbedürfnissen und den entsprechenden Angeboten eine besondere Bedeutung zu. Denn Wohnen ist ein Grundbedürfnis so zu wohnen wie es den eigenen Vorstellungen entspricht, besitzt in unserer heutigen Gesellschaft für alle BürgerInnen einen zentralen Stellenwert. Um Menschen mit Behinderung soziale, wirtschaftliche und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, ist es notwendig, auf Angebotsformen zurückzugreifen, die ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft befördern, das sich an der Lebenswelt nicht behinderter Menschen orientiert. Im Umgang mit Menschen mit Behinderung hat sich ein Paradigmenwechsel vollzogen: weg von den ausschließlich rehabilitativen Hilfen, hin zu den bedarfs- und kompetenzorientierten Konzepten selbstbestimmten Lebens. Konzeptionelle Entwicklungen zukünftiger Wohn- und Unterstützungsangebote werden maßgeblich von diesen konzeptionellen Grundlinien der Inklusion getragen sein. Die von der Landesregierung angestoßene Debatte zu Inklusion verweist auf neue zukunftsbezogene Möglichkeiten, die sich für Menschen mit Behinderung im Wohnen ergeben. Hinsichtlich der Frage nach den tatsächlich vorfindbaren Verhältnissen auf dem Wohn- und Dienstleistungsmarkt für Menschen mit Behinderung in Schleswig- Holstein bezieht sich die Darstellung hier auf die Unterstützungsmodalitäten, die die fachliche und strukturelle Entwicklung der Behindertenhilfe in Schleswig-Holstein hervorgebracht hat und die ihren Niederschlag in den entsprechenden Vereinbarungen (Landesrahmenvertrag, Leistungs- und Vergütungsvereinbarung) finden. 20

23 3. Wohnen inklusiv Ausgangssituation und Grundlagen Die Bedeutung des Wohnens geht über die bloße Versorgung, Unterkunft und Verpflegung hinaus. Wohnen bedeutet vor allem sich zu Hause fühlen, Geborgenheit und Privatsphäre. Gleichzeitig auch die Möglichkeit zu Kommunikation und Begegnung. Rückt die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung in den Blick, geht es insbesondere um: individuellen Wohnkomfort, Ausstattung, Umgebung, Infrastruktur, Anbindung an den Arbeitsort, Wünsche zur Wohnsituation, Wohnen mit dem Partner, Wohnen in der Familie, mit Freunden, in einer Gemeinschaft, Unterstützung in der gewünschten Wohnform. Es stehen inzwischen eine Vielzahl von Wohnformen zur Verfügung. Es können unterschieden werden: Wohnen in einer Gruppe / Gemeinschaft und Einzelwohnen Betreutes Wohnen Wohnheim Wohnen Trainingswohnen Wohnen in Pflegefamilien Außenwohnen Wohnen in einer Wohn-/Hausgemeinschaft 2

24 Wohnen in einer Gruppe / Gemeinschaft Wohngruppe im Wohnheim Außenwohngruppe / Außenwohngemeinschaft Trainingswohngemeinschaft Betreute Wohngemeinschaft / Wohngruppe Wohngemeinschaft / Hausgemeinschaft Wohnen in Pflegefamilien Einzelwohnen Einzelwohnen im Wohnheim (Einzelappartement) Außenwohnplatz Trainingswohnung Betreutes Einzelwohnen Selbständiges Wohnen Wohnformen Wohnheim Kennzeichnend für das Wohnen in einem Wohnheim ist ein vollstationärer, institu tioneller Rahmen, in dem Menschen mit Behinderung wohnen. Betreuung, Unterstützung, Tagesstrukturierung wird vollumfänglich angeboten. Außenwohnen Die Außenwohngruppe ist eine Wohnform mit geringerem Betreuungsumfang als in einem Wohnheim. Die Bewohner organisieren hauswirtschaftliche und Freizeit - aktivitäten selbstständig und werden durch das Wohnheimpersonal unterstützt. Trainingswohnen Die Trainingswohngruppe ist ein Schritt in eine offenere, selbstverantwortlichere Wohnform. Diese Wohnform ist zeitlich begrenzt und dient der Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum oder in einer ambulant betreuten Wohnform. Betreutes Wohnen Das Betreute Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung ist eine vom Heim unabhängige offene Wohnform, in der die BewohnerInnen mit Hilfe einer Assistenz ihren Tagesablauf selbst bestimmen und so ihr Privatleben individuell gestalten können. Eine Hilfestellung für alltägliche Erledigungen wird dahingehend angeboten, dass bei gleichzeitiger Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Probleme die größtmögliche Autonomie gewährleistet wird. Die Assistenz richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Eine ständige Anwesenheit des Betreuungspersonals ist nicht vorgesehen, vielmehr wird die notwendige Assistenz individuell und bedarfsgerecht vorgehalten. 22

25 Wohnen in einer Wohngemeinschaft / Hausgemeinschaft In Wohn- oder Hausgemeinschaften leben Menschen mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf zusammen. Die Wohn-/Hausgemeinschaft bietet ihren BewohnerInnen Möglichkeiten, selbständig gemeinsam zusammen zu leben. Die Wahrnehmung und Verwirklichung eigener Interessen wird unterstützt. Unterschiede bestehen im Umfang der Unterstützung. Hierbei kann unterschieden werden zwischen einer vollzeitlichen Unterstützungsleistung und einer punktuellen Unterstützung, die tagsüber oder zu vereinbarten Zeiten stattfindet. Wohnen in Pflegefamilien Menschen mit Behinderung haben auch die Möglichkeit, jenseits eines institutionellen Rahmens, in Pflegefamilien zu leben. An jede aufnehmende Familie/Person wird vom zuständigen Kostenträger eine Betreuungspauschale gezahlt. Das Wohnen in einer Pflegefamilie bedeutet Leben in einem gewachsenen und überschaubaren Lebensraum. Bewohner nehmen am täglichen Leben teil und haben die Möglichkeit, eine relativ selbständige Lebensführung zu gestalten. Einzelwohnen Selbständiges Wohnen, ggf. mit Unterstützung in einer eigenen abgeschlossenen Wohneinrichtung, als Appartement in einer Einrichtung, in Anbindung an eine Einrichtung, (Außenwohnplatz) oder als Raum, um selbständiges Wohnen zu trainieren. 23

26 3... Einrichtungstypen nach 3, Landesrahmenvertrag Schleswig-Holstein Bereich Wohnen Vollstationäre Einrichtungen I. Einrichtungstypen für den Bereich Menschen mit Behinderung Einrichtungstyp Stationäre heilpädagogische Einrichtungen für Kinder und Jugendliche 2 Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen 22 Wohnstätte für Menschen mit besonderem Hilfebedarf 23 Lebens- und Arbeitsgemeinschaft, in denen erwachsene Menschen mit Behinderungen leben und arbeiten 24 II. Einrichtungstypen für den Bereich Psychiatrie / Sucht Vollstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer Behinderung 22 Vollstationäre Einrichtung für Menschen mit Suchterkrankungen 222 Wohneinrichtung für Menschen mit einer Psychose / Sucht 223 Vollstationäre Einrichtungen für Hilfen zum Übergang 25 Sonstige vollstationäre Einrichtungstypen 24 Teilstationäre Einrichtungen II. Einrichtungstypen für den Bereich Psychiatrie/ Sucht Teilstationäre Wohngemeinschaft / Wohngruppe für Menschen mit einer seelischen Behinderung 32 Wohngemeinschaft / Wohngruppe für Menschen mit einer Suchterkrankung

27 3..2 Einrichtungstypen: Einrichtungen und Wohnplätze nach Verband Verband Anzahl Einrichtungen im Bereich Wohnen nach Verbänden und Einrichtungstypen gesamt % DW ,0 DPWV ,7 k.a ,2 privat ,9 LV FK ,2 AWO ,9 LH ,3 DRK ,9 Caritas ,6 bpa ,6 APH ,6 KJHV e.v ,3 LH LV ,3 VPE ,3 gesamt ,0 Verband Anzahl Plätze im Bereich Wohnen nach Verbänden und Einrichtungstypen gesamt % DW ,0 DPWV , k.a ,9 LV FK ,4 privat ,8 Caritas AWO ,8 DRK ,5 LH , APH ,6 bpa ,4 LH LV ,2 VPE ,2 KJHV e.v , gesamt ,0 APH Arbeitsgemeinschaft Privater Heime e.v. AWO Arbeiterwohlfahrt bpa Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v Caritas Caritas DPWV Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband DRK Deutsches Rotes Kreuz DW Diakonisches Werk k.a. keine Angabe KJHV e.v. Kinder- und Jugendhilfe-Verbund e.v. LH Lebenshilfe LH LV Lebenshilfe Landesverband LV FK Landesverband Fachkliniken Privat privat VPE Verband privater Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe e.v. 25

28 3.2 Wohnformen 3.2. Stationäre heilpädagogische Einrichtungen für Kinder und Jugendliche Vollstationäre Einrichtungen I. Einrichtungstypen für den Bereich Menschen mit Behinderung. Stationäre heilpädagogische Einrichtungen für Kinder und Jugendliche Typ 2 Die stationären heilpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche haben es sich zur Aufgabe gemacht, Kindern und Jugendlichen mit vorwiegend geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigen einen Wohn- und Lebensmittelpunkt zu bieten, der Ausgangspunkt für eine vielfältige Ressourcen erschließende Teilhabeplanung sein kann. Dabei geht es auch um heilpädagogische Leistungen für schwerbehinderte und schwerstmehrfachbehinderte Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Hierzu zählen auch Leitungen zur Verständigung bei Einschränkungen der Hörfähigkeit und bei Einschränkungen der Kommunikationsfähigkeit. Teil des Angebots der Einrichtungen ist die Arbeit mit Eltern, Angehörigen und BetreuerInnen, die einen zentralen Baustein einer sozialen Beziehungsgestaltung darstellt. Die Einrichtungen halten neben einschlägig qualifiziertem Fachpersonal verschiedene therapeutische Angebote vor, bieten psychologische und soziale Beratungsleistungen, leisten bei Bedarf Ergotherapie und stimmen mit den die Leistung gewährenden Stellen die Hilfeplanung ab. Die hier erfassten Einrichtungen beziehen sich nicht auf die Einrichtungen, die auf der Grundlage SGB VIII ( 35a) arbeiten. Das Wohnen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wird hier nicht erfasst. 26

29 Stationäre heilpädagogische Einrichtungen für Kinder und Jugendliche Der Einrichtungstyp Vollstationäre heilpädagogische Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (2) ist in Schleswig-Holstein insgesamt mal vertreten. In diesen Einrichtungen finden sich insgesamt 34 Plätze. Wie die Einrichtungen und Plätze in den Kreisen und kreisfreien Städten verteilt sind, zeigen die nachfolgenden Grafiken. Einrichtungen 2 Plätze 22 Einrichtungen Plätze 0 Kiel Einrichtungen Plätze 50 Einrichtungen Plätze Ostholstein: Einrichtungen Plätze 20 Einrichtungen Plätze 49 Lübeck Einrichtungen Plätze 50 Einrichtungen Plätze 24 Einrichtungen 2 Plätze 78 27

30 Anzahl Einrichtungen Typ stätionäre heilpädagogische Einrichtung für Kinder und Jugendliche (2) in den Kreisen und kreisfreien Städten 2 2 Hansestadt Lübeck Stadt Kiel Ostholstein Plön Nordfriesland Stadt Neumünster Stadt Flensburg Gesamt = Anzahl Plätze im Typ stätionäre heilpädagogische Einrichtung für Kinder und Jugendliche (2) in den Kreisen und kreisfreien Städten 78 Hansestadt Lübeck Stadt Kiel Ostholstein Plön Nordfriesland Stadt Neumünster Stadt Flensburg Gesamt = 34 Anzahl Plätze in % im Typ stätionäre heilpädagogische Einrichtung für Kinder und Jugendliche (2) in den Kreisen und kreisfreien Städten 24,8 Hansestadt Lübeck Stadt Kiel 5,9 5,9 5,6 Ostholstein 7 6,4 7,6 3,5 3,2 Plön Nordfriesland Stadt Neumünster Stadt Flensburg Gesamt = 34 (00 %) 28

31 3.2.2 Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen Vollstationäre Einrichtungen I. Einrichtungstypen für den Bereich Menschen mit Behinderung 2. Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen Typ 22 In Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen leben Menschen mit Behinderung die in der Regel volljährig sind, in der Regel in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind oder waren oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind bzw. waren, die gemäß Feststellungen des zuständigen Trägers der Sozialhilfe auf eine Betreuung in einer vollstationären Einrichtung angewiesen sind und besonders intensive Unterstützung im Bereich der Pflege und Bertreuung benötigen. Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen können unterschiedliche Wohnformen aufweisen: Wohngruppen Außenwohngruppen Trainingswohnen Einzelwohnen TRÄGER HEIM / WOHNEINRICH- TUNG MIT MEHREREN WOHNGRUPPEN ZWEIFAMILIENHAUS MIT 2 WOHNGRUPPEN EINFAMILIEN- HAUS MEHRFAMILIEN- HAUS UNTERBRINGUNG IN PFLEGEFAMILIEN, PRIVATHAUS 29

32 Sie unterstützen den Erwerb praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. Entsprechend der Art und Schwere der Behinderung, den unterschiedlichen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten sowie den Neigungen der Bewohnerinnen und Bewohner wird ein breit differenziertes Spektrum von Angeboten bereitgehalten. Ein weitgehend normales Wohnumfeld soll ermöglicht werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner können regelmäßige pädagogische und pflegerische Förder-, Hilfe- und Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen: Hilfen zur persönlichen Lebensgestaltung, Soziale Unterstützung, Hilfen zur Unterstützung von Selbstständigkeit, Unterstützung von Gesundheit, Unterstützung von Teilhabe, Unterstützung der Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle. Die Einrichtungsträger, die diesen Leistungs typ betreiben, stellen im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung: Einrichtungsleitung, Hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Verwaltung, Betriebstechnik, Qualitätssicherung, Fort- und Weiterbildung der Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter, Fahr- und Begleitdienste, Planung, Aufbau und konzeptionelle Weiterentwicklung der Wohnstätte. Beispiel einer Wohneinrichtung in Kappeln, in der verschiedene flexible Wohnvarianten möglich sind. 30

33 Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein finden sich insgesamt 70 Einrichtungen des Typs Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen (22) mit insgesamt 3883 Plätzen. Die folgenden Grafiken geben eine Übersicht über die Verteilung der Einrichtungen und der Plätze in den Kreisen und kreisfreien Städten bezogen auf die Gesamtzahl der Einrichtungen und Plätze des Typs 22. Nordfriesland Einrichtungen 3 Plätze 206 Einrichtungen 0 Plätze 538 Kiel Einrichtungen 2 Plätze 239 Flensburg Einrichtungen 4 Plätze 278 Einrichtungen 5 Plätze 387 Einrichtungen 6 Plätze 258 Einrichtungen Plätze 58 Einrichtungen 7 Plätze 44 Einrichtungen 7 Plätze 205 Einrichtungen 7 Plätze 22 Plön Einrichtungen 3 Plätze 90 Ostholstein: Einrichtungen 7 Plätze 24 Neumünster Einrichtungen Plätze 68 Lübeck Einrichtungen 3 Plätze 52 Einrichtungen 4 Plätze 229 3

34 Anzahl Einrichtungen Typ Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen (22) in den Kreisen und kreisfreien Städten 0 Ostholstein Stadt Flensburg 4 4 Hansestadt Lübeck Nordfriesland Plön Stadt Kiel 2 Stadt Neumünster Gesamt = 70 Einrichtungen Anzahl Plätze im Typ Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen (22) in den Kreisen und kreisfreien Städten Hansestadt Lübeck Stadt Flensburg Ostholstein Stadt Kiel Nordfriesland Plön Stadt Neumünster Gesamt = 3883 Plätze Anzahl Plätze in % im Typ Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen (22) in den Kreisen und kreisfreien Städten Hansestadt Lübeck 3,9 3,4 0 Stadt Flensburg Ostholstein Stadt Kiel Nordfriesland Plön 7,2 6,6 6,2 6,2 5,9 5,7 5,3 5,3 4,9 4, 3,7 Stadt Neumünster, Gesamt = 3883 Plätze (00 %) 32

35 3.2.3 Wohnstätte für Menschen mit besonderem Hilfebedarf Vollstationäre Einrichtungen I. Einrichtungstypen für den Bereich Menschen mit Behinderung 3. Wohnstätte für Menschen mit besonderem Hilfebedarf Typ 23 Es werden Personen mit Schwerstbehinderungen im Sinne der 53 ff SGB XII aufgenommen, die in der Regel volljährig sind und in der Regel nicht die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung im Sinne des 54 Schwerbehindertengesetz erfüllen, nach Feststellungen des zuständigen Kostenträgers nach Anhörung von Sachverständigen, soweit dies nach den Besonderheiten des Einzelfalls geboten ist, auf eine Betreuung in einer vollstationären Einrichtung des Einrichtungstyps Wohnstätte für Menschen mit besonderem Hilfebedarf angewiesen sind. Hierzu zählen Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderung im Sinne von Cerebralparesen, mit spezifischen Verhaltensbesonderheiten, deren Grundlage beispielsweise autistische oder hirnorganische Psychosyndrome sind. Zu diesem Personenkreis zählen auch blinde oder taubblinde Kinder, Jugendliche oder Erwachsene sowie hör- und sprachgeschädigte Kinder. Die Leistungsinhalte orientieren sich am individuellen Bedarf. Angesichts erheblicher in weiten Teilen auch sehr individueller Teilhabeeinschränkungen sind diese Einrichtungen auf eine stark personalisierte Förderung hin ausgerichtet. Es geht darum, die jeweils spezifischen Persönlichkeitsprägungen zu berücksichtigen, um eine unterstützende Förderung an den individuellen Ressourcen zu orientieren. 33

36 Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein finden sich insgesamt 27 Einrichtungen des Wohnstätte für Menschen mit besonderem Hilfebedarf (23) mit insgesamt 09 Plätzen. Die folgenden Grafiken geben eine Übersicht über die Verteilung der Einrichtungen und der Plätze in den Kreisen und kreisfreien Städten bezogen auf die Gesamtzahl der Einrichtungen und Plätze. Nordfriesland Einrichtungen 2 Plätze 36 Einrichtungen 3 Plätze 34 Kiel Einrichtungen 3 Plätze 40 Einrichtungen 3 Plätze 94 Einrichtungen 4 Plätze 2 Ostholstein: Einrichtungen 3 Plätze 209 Einrichtungen 2 Plätze 32 Einrichtungen Plätze 0 Einrichtungen 3 Plätze 37 Einrichtungen Plätze 35 Lübeck Einrichtungen Plätze 282 Einrichtungen Plätze 70 34

37 Anzahl Einrichtungen Typ Wohnstätte für Menschen mit besonderem Hilfebedarf (23) in den Kreisen und kreisfreien Städten 4 Ostholstein Stadt Kiel Nordfriesland 2 2 Hansestadt Lübeck Stadt Neumünster Stadt Flensburg Plön Gesamt = 27 Anzahl Plätze im Typ Wohnstätte für Menschen mit besonderem Hilfebedarf (23) in den Kreisen und kreisfreien Städten Hansestadt Lübeck 282 Ostholstein Stadt Kiel Nordfriesland Stadt Neumünster Stadt Flensburg Plön Gesamt = 09 Anzahl Plätze in % im Typ Wohnstätte für Menschen mit besonderem Hilfebedarf (23) in den Kreisen und kreisfreien Städten Hansestadt Lübeck 25,8 Ostholstein 7,8 9,2 0,3 6,4 Stadt Kiel Nordfriesland 3,7 3,4 3,3 3,2 3, 2,9 0,9 Plön Stadt Neumünster Stadt Flensburg Gesamt = 09 (00 %) 35

38 3.2.4 Lebens- und Arbeitsgemeinschaft, in denen erwachsene Menschen mit Behinderungen leben und arbeiten Vollstationäre Einrichtungen I. Einrichtungstypen für den Bereich Menschen mit Behinderung 4. Lebens- und Arbeitsgemeinschaft, in denen erwachsene Menschen mit Behinderungen leben und arbeiten Typ 24 Die Lebens- und Arbeitsgemeinschaften, in denen erwachsenen Menschen mit Behinderung leben und arbeiten, stellen einen besonderen Leistungstyp dar. Zunächst ermöglichen sie die Inanspruchnahme von Leistungen, wie sie auch im Typ 22 Wohnstätten erbracht werden. Sie haben sich zur Aufgabe gemacht, Teilhabe zu ermöglichen, zu größtmöglicher Entfaltung von Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten beizutragen und berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einer angemessenen Vergütung zu gewährleisten. Die Lebens- und Arbeitsgemeinschaften bieten Maßnahmen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. Die Besonderheit liegt darin, dass es sich überwiegend um anthroposophisch geprägte Einrichtungen im Bereich von Landwirtschaft, Handwerk und Gewerbe handelt. Insoweit sie anthroposophischen Leitprinzipien folgen, stehen folgende Aspekte im Vordergrund: Gestaltung eines Lebensortes, in dem der Lebens- und Arbeitszusammenhang als ein Ganzes betrachtet wird. Krankheit und Behinderung sind keine zentralen Bezugspunkte. Im Vordergrund stehen die individuellen Ressourcen. Die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft wird als ein Ort zur Anregung der Entfaltung individueller Selbstbestimmung verstanden. Leben und Arbeiten sind ausgestaltet als Miteinander von Menschen mit Behinderung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung. 36

39 Lebens- und Arbeitsgemeinschaften, in denen erwachsene Menschen mit Behinderungen leben und arbeiten Der Einrichtungstyp Lebens- und Arbeitsgemeinschaften, in denen erwachsene Menschen mit Behinderungen leben und arbeiten (24) ist in Schleswig-Holstein mit 9 Einrichtungen vertreten, die insgesamt 425 Plätze vorhalten. Wie diese Einrichtungen und Plätze in den Kreisen und kreisfreien Städten verteilt sind, dies zeigen die nachfolgenden Übersichten. Einrichtungen 3 Plätze 59 Plön Einrichtungen Plätze Einrichtungen 2 Plätze 22 Einrichtungen Plätze 7 Einrichtungen 8 Plätze 95 Einrichtungen 3 Plätze 73 Einrichtungen Plätze 58 37

40 Anzahl Einrichtungen Typ Lebens- und Arbeitsgemeinschaft (24) in den Kreisen und kreisfreien Städten Plön Ostholstein Nordfriesland Neumünster Lübeck Kiel 2 Flensburg Gesamt = 9 Anzahl Plätze im Typ Lebens- und Arbeitsgemeinschaft (24) in den Kreisen und kreisfreien Städten Plön 7 22 Ostholstein Nordfriesland Neumünster Lübeck Kiel Flensburg Gesamt = 425 Anzahl Plätze in % im Typ Lebens- und Arbeitsgemeinschaft (24) in den Kreisen und kreisfreien Städten 45,9 3,9 3,6 7,2 Plön 2,6,6 5,2 Ostholstein Nordfriesland Neumünster Lübeck Kiel Flensburg Gesamt = 425 (00 %) 38

41 3.2.5 Vollstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer Behinderung Vollstationäre Einrichtungen II. Einrichtungstypen für den Bereich Psychiatrie/Sucht. Vollstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer Behinderung Typ 22 Dieser Einrichtungstyp umfasst in der Regel Angebote in Lebensräumen für erwachsene Frauen und Männer. Dies sind psychisch kranke Menschen, denen es aufgrund der Verstetigung ihres Leidens derzeit nicht möglich ist, eine eigene Wohnung zu beziehen, bei Angehörigen zu wohnen oder eine Beschäftigung aufzunehmen. Es sind Personen, die nach ihrer Entlassung aus der medizinischen Versorgung aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihr soziales Umfeld zurückkehren können. Die stationären Angebote bestehen regelmässig aus der Kombination der Gestaltung von Wohnen, arbeitstherapeutischen Angeboten sowie Freizeitaktivitäten. Angestrebt wird die Erweiterung der bestehenden kognitiven und sozialen Orientierungsmöglichkeiten, damit im Rahmen der individuellen Ressourcen wieder über die eigenen Lebensumstände verfügt werden kann. Angestrebt wird, je nach individueller Disposition, die Linderung chronifizierter Krankheitsfolgen, psychische Stabilisierung, Erschliessung persönlicher Ressourcen, um die Folgen der Krankheit zu bewältigen, Veränderung der Zeitgebrauchsstrukturen, die angemessene Strukturierung von Tages- und Wochenabläufen sowie die Förderung alltagspraktischer und sozialer Kompetenzen. Die Einrichtungen halten in vielen Fällen ein durchlässiges System vor, das auf die persönlichen Entwicklungsschritte auch Rückschritte der Bewohnerinnen und Bewohner reagiert. Damit ist ein unproblematischer Wechsel zwischen den Einrichtungstypen möglich, z.b. vollstationär zu teilstationär und später zu ambulant. Es werden volljährige Frauen und Männer mit chronifizierten Erkrankungen / Behinderungen aus dem Bereich der seelischen Behinderungen in Verbindung mit erheblichen Herausforderungen des Verhaltens aufgenommen. 39

42 Vollstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer Behinderung in Schleswig-Holstein Einrichtungen des Typs Vollstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer Behinderung (22) gibt es in Schleswig-Holstein insgesamt 70 mal, diese stellen insgesamt 2072 Plätze zur Verfügung. Die nachfolgenden Grafiken zeigen die regionale Verteilung bezogen auf diesen Einrichtungstyp und die zur Verfügung stehenden Plätze in den Kreisen und kreisfreien Städten. Nordfriesland Einrichtungen 2 Plätze 53 Einrichtungen 0 Plätze 324 Kiel Einrichtungen 4 Plätze 60 Flensburg Einrichtungen 2 Plätze 39 Einrichtungen Plätze 290 Einrichtungen 5 Plätze 66 Einrichtungen 3 Plätze 9 Einrichtungen 2 Plätze 57 Einrichtungen 3 Plätze 64 Einrichtungen 7 Plätze 245 Plön Einrichtungen 5 Plätze 33 Ostholstein: Einrichtungen 7 Plätze 264 Neumünster Einrichtungen 2 Plätze 33 Lübeck Einrichtungen 4 Plätze 98 Einrichtungen 3 Plätze 55 40

43 Anzahl Einrichtungen Typ Vollstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer Behinderung (22) in den Kreisen und kreisfreien Städten 0 7 Ostholstein 7 Plön 5 5 Hansestadt Lübeck 4 Stadt Kiel Stadt Neumünster 2 Stadt Flensburg 2 Nordfriesland gesamt = 70 Anzahl Plätze im Typ Vollstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer Behinderung (22) in den Kreisen und kreisfreien Städten Ostholstein Stadt Kiel Plön 33 Hansestadt Lübeck Nordfriesland 53 Stadt Flensburg 39 Stadt Neumünster gesamt = 2072 Anzahl Plätze in % im Typ Vollstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer Behinderung (22 ) in den Kreisen und kreisfreien Städten 5,6 Ostholstein,8 2,7 4 Stadt Kiel 8 7,7 Plön 6,4 Hansestadt Lübeck 4,7 4,4 Nordfriesland 3, 2,8 2,7 2,6 Stadt Flensburg,9 Stadt Neumünster, gesamt = 2072 (00 %) 4

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