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2 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. SEPA-Überweisung 4. SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 2

3 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. SEPA-Überweisung 4. SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 3

4 Allgemeines SEPA = Single Euro Payments Area Mit SEPA wird der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Am 31. März 2012 trat die EU-Verordnung Nr. 260/2012 (SEPA- Migrationsverordnung) in Kraft. Diese schreibt die Ablösung der nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften durch die entsprechenden SEPA- Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 vor. Seite 4

5 Allgemeines Es war bisher schon möglich, im SEPA-Raum neben den jeweiligen nationalen Zahlverfahren auch mit der SEPA-Überweisung zu zahlen oder per SEPA-Lastschrift Beträge einzuziehen. Ab Februar 2014 wird es jedoch nur noch die SEPA-Verfahren geben, die sowohl für nationale Zahlungen als auch für grenzüberschreitende Transaktionen eingesetzt werden. Folge: Auch der Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands muß ab 1. Februar 2014 ausschließlich mittels SEPA Verfahren abgewickelt werden. Seite 5

6 Allgemeines Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten: Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 6

7 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 7

8 IBAN und BIC IBAN und BIC sind die künftigen Identifikationsmerkmale im Zahlungsverkehr und ersetzen die bisherige Kontonummer und die Bankleitzahl. Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben. => Wenn Ihr Verein mehrere Konten hat, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben! Seite 8

9 IBAN und BIC Anstelle der nationalen Kontonummer tritt die IBAN! IBAN International Bank Account Number / Internationale Kontonummer In Deutschland setzt sich die IBAN aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen Beispiel für IBAN eines Konto bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg Länderkennzeichen 2-stellige Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer des Kunden (10-stellig aufgefüllt mit Vornullen) DE Seite 9

10 IBAN und BIC Anstelle der nationalen Bankleitzahl tritt der BIC! BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Neben der IBAN das zweite Identifikationsmerkmal bei SEPA-Zahlungen Besteht aus 8 oder 11 Stellen Stelle 1 4 Bezeichnet den Namen des Kreditinstitutes Stelle 5 6 Bezeichnet das Land Stelle 7 ff. Bezeichnet den Ort/Filiale Der BIC der Sparkasse Mainfranken Würzburg lautet: BYLA DE M1 SWU Ihren BIC und Ihre IBAN können Sie bereits heute Ihrem Kontoauszug entnehmen oder innerhalb des Online-Bankings abfragen. Auf einer neu bestellten SparkassenCard werden diese Informationen auf der Rückseite angegeben. Seite 10

11 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. SEPA-Überweisung 4. SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 11

12 SEPA-Überweisung Merkmale im Überblick Die SEPA-Überweisung ist die Weiterentwicklung der EU-Standard- Überweisung mit der seit Januar 2008 Überweisungen in Euro in einem einheitlichen europäischen Verfahren mit einheitlichen Standards restriktionsfrei abgewickelt werden können. Transaktionswährung ist immer Euro europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages keine Betragsgrenze Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts Preise analog einer heutigen Inlandszahlung keine Sammelüberweisungen bei beleghaftem Zahlungsverkehr Seite 12

13 SEPA - Überweisung Neue Überweisungsformulare IBAN des Begünstigten BIC des Begünstigten IBAN des Zahlungspflichtigen Seite 13

14 SEPA Überweisung Checkliste für Zahlungen: Zahlungsverkehrssoftware auf das neue SEPA-Datenformat umstellen (siehe 5.: XML-Format für Zahlungen, camt-format für Kontoinformationen) Benutzung von IBAN und ggf. BIC des Zahlungsempfängers IBAN und BIC des Zahlungsempfängers z. B. auf der Rechnung/Lieferschein etc. enthalten Alternativ: Umrechung der bekannten Kontonummer/Bankleitzahl mittels IBAN-Rechner im Internet oder Zahlungsverkehrssoftware (z. B. S-Firm) Daueraufträge, terminierte Überweisungen und Empfängerliste im Internet- Banking (Homepage) werden automatisch auf IBAN- und BIC umgestellt für den Zahlungseingang: Kennen Ihre Kunden/Mitglieder Ihre IBAN und Ihren BIC? Rechnungsformulare, Lieferscheine, Briefformulare etc. mit IBAN und BIC ergänzen! Seite 14

15 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. SEPA-Überweisung 4. SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 15

16 SEPA Lastschrift Allgemein Grenzüberschreitende Lastschriften waren bisher aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher und vertraglicher Regelungen zu Erstattungsansprüchen nicht möglich. Mit der SEPA-Lastschrift wurde eine bislang bestehende Lücke im europäischen Zahlungsverkehr geschlossen. Das Spektrum der Zahlungsverkehrskulturen in Europa ist sehr breit und reicht von äußerst effizienten und preisgünstigen Verfahren (wie z. B. in Deutschland) bis hin zu sehr komplexen und wenig genutzten Verfahren. Seite 16

17 SEPA Lastschrift Merkmale im Überblick Die SEPA-Basis-Lastschrift bildet zwar die Grundeigenschaften der nationalen Einzugsermächtigungslastschrift ab, weist aber auch einige markante Unterschiede auf: Gläubiger-ID (Identifikationsmerkmal des Lastschrifteinreichers) SEPA-Lastschriftmandat (Vereinbarung zwischen Lastschrifteinreicher und Zahlungspflichtigen) Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fälligkeitsdatum Mindesteinreichungsfristen vor dem Fälligkeitsdatum Seite 17

18 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 18

19 Gläubiger ID Beantragung Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch (bei der Bundesbank) gestellt werden. Der Lastschriftgläubiger muss seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben. Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger- Identifikationsnummer vergeben. Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens (natürliche Person, Personengemeinschaft, juristische Person) Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Seite 19

20 Gläubiger ID Beantragung Es werden auch folgende Daten benötigt: Name und Anschrift des Vereins Nummer des Vereinsregisterauszugs sowie Ort des Registergerichts bzw. bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer und -Adresse Seite 20

21 Gläubiger-ID Hinweise zur Beantragung Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie an die unter den Daten zur Ansprechperson angegebenen -Adresse eine mit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten. Sofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet. Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger- Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per an die angegebene -Adresse versandt. Das Mitteilungsschreiben ist sorgfältig zu verwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen ist. Seite 21

22 Gläubiger-ID Aufbau Gläubiger ID hat für Deutschland immer exakt 18 Stellen und setzt sich wie folgt zusammen: ISO- Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ Die Geschäftsbereichskennung (Vorbelegung ZZZ) ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar => unterschiedliche Gläubiger IDs für verschiedene Vereinsabteilungen möglich) Seite 22

23 Gläubiger-ID Beispiele Ein Sportverein könnte seine Gläubiger-ID etwa so gestalten: DE 02 TSV (Die rot angezeigten Zeichen sind von der Bundesbank vorgegeben.) DE 02 TVE Turnverein Entenhausen DE 02 F Fussball 01 DE 02 F Fussball 99 DE 02 GM Gymnastik Männer 1 DE 02 GD Gymnastik Damen 4 DE 02 TJ Turnen Jugend 5 Seite 23

24 Gläubiger ID wichtiger Hinweis Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, treffen Sie mit der Sparkasse die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA Basis-Lastschriften. Bei Abschluss dieser Vereinbarung legen Sie uns bitte die Gläubiger-ID vor! Seite 24

25 Ihre Gläubiger-ID Seite 25

26 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 26

27 SEPA Lastschriftmandat Allgemein Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger (= Verein) und Zahlungspflichtigen (=Mitglied) zum Einzug von Lastschriften Ein Mandat ist papierhaft mit der eigenhändigen Unterschrift des Zahlungspflichtigen zu erteilen. Jedes Mandat muss eigenständig erteilt werden, d.h. mit einer separaten Unterschrift. D.h. im Internet, am Telefon oder mündlich erteilte Mandate entsprechen nicht den Formerfordernissen und gelten in der Folge als nicht erteilt. => Die Nutzung solcher Mandate erfolgt auf eigenes Risiko: Die Rückgabe einer Lastschrift ist dann bis zu 13 Monate möglich! Seite 27

28 SEPA - Lastschriftmandat Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen stillschweigende Weisung an das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen, SEPA-Lastschriften einzulösen Angaben des Zahlungsempfängers: Name, Adresse des Zahlungsempfängers Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz (individuell für jedes Lastschriftmandat) Kennzeichnung, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gilt. Angaben des Zahlungspflichtigen: Unterschriftsdatum eigenhändige Unterschrift Name des Kontoinhabers Adresse IBAN und BIC Seite 28

29 Musterformulare erhalten Sie bei Ihrer Sparkasse oder auf der Homepage! Seite 29

30 SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung bereits erteilter Einzugsermächtigungen Bestehende Einzugsermächtigungen können in ein gültiges SEPA- Mandat umgewidmet werden (gem. AGB-Änderungen zum 09. Juli 2012). Vor Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die Gläubiger- ID, die Mandatsreferenz und den Beginn des ersten Einzugs (Umstellungszeitpunkt auf SEPA Verfahren oder Ereignis wie z.b. nächster Lastschrifteinzug ) informieren. Diese Information muss dem Zahlungspflichtigen schriftlich mitgeteilt werden: entweder per Brief oder über den Verwendungszweck im Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren. Seite 30

31 SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung bereits erteilter Einzugsermächtigungen Information des Zahlungspflichtigen über den Verwendungszweck: Belastung des Mitgliedsbeitrages 2013 (Beispiel) Vereinsbeitrag 2013 Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir künftig als SEPA- Lastschriftmandat Unsere Gläubiger ID DE02TSV Ihre Mandatsreferenz 12345Testmitglied Die erste Belastung Ihres Mitgliedsbeitrages von 20,50 Euro auf Basis des Mandats erfolgt am , danach jährlich am 1. Montag im Februar Bei der Einzugsermächtigung stehen Ihnen im Verwendungszweck 378 Zeichen (14 Zeilen à 27 Zeichen), bei der SEPA Lastschrift künftig nur noch 140 Zeichen (4 Zeilen à 35 Zeichen) zur Verfügung. Prüfen Sie, ob diese Vorgehensweise mittels Verwendungszweckinformation für kündigungswillige Mitglieder geeignet ist. Seite 31

32 SEPA Lastschriftmandat Abbuchungsauftrag Keine Möglichkeit der Umwandlung eines Abbuchungsauftrages Eine Überführung von bestehenden Abbuchungsaufträgen in das SEPA-Lastschriftverfahren ist nicht möglich. Abbuchungslastschriften (zukünftig SEPA Firmen Lastschriften ) sind nur noch zwischen Firmen zulässig. Bestehende Abbuchungslastschriften bei denen der Zahler ein Verbraucher ist, müssen künftig im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren abgewickelt werden. neues Mandat einholen! Seite 32

33 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 33

34 SEPA Lastschrift Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden. Länge (max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden. Grundsätzliche Möglichkeiten einer Vergabe sind: Bezug zum Vereinsmitglied Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung Bezug zum Zahlerkonto fortlaufende Nummer / Mitgliedsnummer Seite 34

35 SEPA Lastschrift Beispiele Mandatsreferenznummer Bezug zum Vereinsmitglied Peter Müller Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung 01/02/ Fussball Bezug zum Zahlerkonto DE fortlaufende Nummer, Mitgliedsnummer 0123 Seite 35

36 SEPA Lastschrift Mandatsverwaltung Mandate bzw. bestehende Einzugsermächtigungen müssen im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug aufbewahrt werden (wg. Nachweis bei möglichem Widerspruch des Zahlungspflichtigen, dass kein gültiges Mandat vorliegt) Liegen Einzugsermächtigungen wirklich im Original vor? nur dann ist eine Umwidmung möglich! Ist ein schneller/einfacher Zugriff möglich? z.b. bei Widerspruch des Zahlungspflichtigen nach 8 Wochen bzw. 13 Monaten? Seite 36

37 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 37

38 SEPA Lastschrift Vorankündigung Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass sein Lastschrifteinzug erfolgreich ist. Deshalb informiert er den Zahlungspflichtigen vorab (z. B. per Rechnung, Vertrag, Avis, Aushang oder über den letzten normalen Lastschrifteinzug), damit dieser auf seinem Konto für Deckung sorgen kann. = Pre-Notification Diese Vorankündigung enthält folgende Angaben: Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenznummer Zahlungsbetrag Fälligkeitsdatum IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Seite 38

39 SEPA Lastschrift Vorankündigung Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.b. Miete, Mitgliedsbeitrag, usw.) kann die Fälligkeit auch als periodische Zeitangabe erfolgen. Etwa in der Form: "..wird monatlich zum 15. abgebucht..." oder auch "...wird jährlich zum ersten Montag im Februar abgebucht... Sollte sich aus irgendwelchen Gründen das Fälligkeitsdatum oder der Lastschriftbetrag ändern, ist eine erneute Pre-Notification notwendig. Selbiges gilt, wenn sich Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder die Kontoverbindung ändern sollten. Die Vorankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin erfolgen. Diese Frist kann jedoch zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen abweichend vereinbart werden - beispielsweise in den AGB des Zahlungsempfängers. Seite 39

40 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 40

41 SEPA Lastschrift Fristen Vorankündigung (Pre-Notification) spätestens 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstag Erst- und Einmallastschrift: 6 Geschäftstage vor Fälligkeit (D-6) Einreichungstermin bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg Folgelastschriften: 3 Geschäftstage vor Fälligkeit (D-3) Einreichungstermin bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg Hinweis: voraussichtlich ab 11/ Geschäftstage vor Fälligkeit (D-2) Einreichungstermin nationaler SEPA- Lastschriften bei Banken in Deutschland (nur in Deutschland verpflichtend geplant) Seite 41

42 SEPA Lastschrift Fristen Rückgabefristen: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Mandatsgültigkeit: bis 2 Tage nach der Belastung Rückgabe durch Bank des Zahlungspflichtigen mangels Deckung bis 8 Wochen nach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen wg. Widerspruch bis 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei ungültigem Mandat wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit Seite 42

43 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 43

44 Technik & Software Wegfall von beleghaftenlastschriften(im SEPA Verfahren, damit spätestens ab ) und Datenträgern (z. Bsp. Disketten) ab beleghaften Sammelüberweisungen Über zeitgemäße und bequeme Alternativen berät Sie Ihre Sparkasse Mainfranken Würzburg gerne! Seite 44

45 Die Technik Gleiches Datenformat in 32 Ländern vorgegeben Die Bankrechner sprechen eine andere Sprache Dolmetscher: Ist Ihre Zahlungsverkehrssoftware SEPA-fähig? Das neue Datenformat XML Extensible Markup Language DTAUS XML / STA CAMT Unterstützung durch Ihre Sparkasse ( Umstellung nationaler Bestandsdaten SEPA Account Converter Umstellung einzelner Bankverbindungen IBAN-Rechner SEPA-fähige Zahlungsverkehrssoftware kostenloser Download der SEPA-Datenformat-Spezifikationen Seite 45

46 Sonstiges Die Software Wie können Sie zukünftig Ihren Zahlungsverkehr mit SEPA gestalten? 1. Internetbanking auf der Homepage bei der Sparkasse Mainfranken (sukzessive SEPA Fähigkeit in 2013) insbesondere, wenn Sie nur wenige Lastschriften einziehen 2. Zahlungsverkehrssoftware Bezug und Support direkt vom Hersteller, z. B. Firma und Verein, Vereinsmeister (Achtung: jeweilige SEPA Fähigkeit prüfen) Bezug und Support direkt von Ihrer Sparkasse Mainfranken: S-Firm (bereits SEPA fähig), Starmoney ab Version 9.0 (ab 04/2013) 3. webbasierte Portallösung S-Verein (SEPA fähig) Bezug und Support direkt vom Hersteller Infos und Bestellung (auch kostenlose Testversion) in Kürze über Homepage der Sparkasse Mainfranken Seite 46

47 Technik & Software S-Verein Die Internetlösung für eine effektive Vereinsverwaltung Ihr virtuelles Vereinsbüro Es muss keine Software installiert werden, Sie benötigen lediglich: Internetzugang Internetbrowser Zugangsberechtigung Schwerpunkte der Vereinsverwaltung: Mitgliederverwaltung Beitrags-, Spenden- und Rechnungsverwaltung Zentrales Datenarchiv SEPA-Unterstützung / Banking-Schnittstelle Seite 47

48 Technik & Software S-Verein Sie können jederzeit von jedem Ort der Welt effizient für Ihren Verein arbeiten. Sie haben einen einheitlichen Datenbestand, den berechtigte Benutzer gemeinsam pflegen können. Sie können kooperativ Vereinsaufgaben bewältigen. Sie haben keine Risiken bei personellen Veränderungen (z.b. Wechsel des Kassiers). Sie müssen sich nicht um Updates und Datensicherung kümmern. Sie profitieren von Weiterentwicklungen und nutzen automatisch die neueste Version. Die Datenhoheit liegt ausschließlich bei Ihrem Verein. Die Daten und Anwendungen werden über ein zertifiziertes Rechenzentrum bereitgestellt und gesichert. Seite 48

49 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 49

50 SEPA in Ihrem Verein Die Vorbereitung Anforderung der Gläubiger Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank und Hinterlegung in Ihrem Zahlungsverkehrs- / Vereinsprogramm Abschluss der neuen Inkassovereinbarung mit der Sparkasse über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Lastschriften Umrechnung der nationalen Bankverbindungen (Kontonummer / Bankleitzahl) in IBAN und BIC Entwicklung neuer SEPA-Mandate (z.b. Beitrittserklärungen) Vergabe von eindeutigen Mandatsreferenzen pro Mandat Einholung von SEPA-Lastschriftmandaten von den Mitgliedern, bei denen keine Einzugsermächtigung vorliegt Seite 50

51 SEPA in Ihrem Verein Die Umstellung Vorankündigung (Pre-Notification) des Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug spätestens 14 Tage vorher (eine Verkürzung dieser Frist z.b. im Mandat / in der Beitrittserklärung ist möglich) Weiterleitung der Daten im XML-Format (statt DTA) Software/Zahlungsverkehrsprogramm prüfen und ggf. aktualisieren Beachtung der Vorlauffristen evtl. Bearbeitung eines Widerrufs bei Basislastschrift Archivierung des Mandates oder der jetzigen Einzugsermächtigung im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug Empfehlung: Machen Sie den SEPA-Online-Check auf Seite 51

52 SEPA in Ihrem Verein Ihre Sparkasse Mainfranken Würzburg unterstützt und begleitet Sie und Ihren Verein aktiv bei der Umstellung auf die neuen SEPA Zahlverfahren. Ihr jeweiliger Kundenberater steht Ihnen als Ansprechpartner für Fragen gerne zur Verfügung. Gemeinsam mit der Sparkasse Mainfranken Würzburg wird Ihr Verein auch im SEPA Zeitalter den Zahlungsverkehr gewohnt reibungslos durchführen können! Seite 52

53 Rechtlicher Hinweis Die vorliegenden Präsentation basiert auf den uns zum Erstellungszeitpunkt vorliegenden Informationen. Aktuell laufende Gesetzgebungsverfahren könnten Auswirkungen auf die Umsetzungserfordernisse haben. Irrtümer und Fehler können trotz sorgfältigster Erarbeitung nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher kann die Sparkasse Mainfranken Würzburg hierfür keine Haftung übernehmen. Für entsprechende Hinweise sind wir dankbar. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Der Nutzer darf die Inhalte nur für seinen persönlichen Gebrauch verwenden. Seite 53

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