SEPA im Verein. Eine Information für Vereinskunden der Raiffeisenbank Kemnather Land Steinwald eg
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- Birgit Flater
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1 SEPA im Verein Eine Information für Vereinskunden der
2 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Inkasso-Vereinbarung mit der Bank SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorabankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 2
3 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Inkasso-Vereinbarung mit der Bank SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorabankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 3
4 Einleitung Ziele von SEPA Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung einheitlicher europäischer ZV-Instrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) 4
5 Einleitung Der SEPA-Raum im Überblick 5
6 Einleitung Der Zeitplan zur Umsetzung 28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste 2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens 1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt 31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur SEPA-Migration 9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) => Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren 1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren => Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden => Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 XML-Pflicht 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet => Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen) 6
7 Einleitung Neue Zahlungsverkehrsprodukte Europäisches SEPA-Überweisungsverfahren (seit 01/2008) Europäisches SEPA-Lastschriftverfahren (seit 11/2009) SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (seit 11/2010 flächendeckende Erreichbarkeit in allen Euro-Ländern) SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (seit 11/2009 Angebot als optionales Lastschriftverfahren) Kartenzahlungen (seit 01/2008) Neuer EU-Rechtsrahmen für Zahlungsdienste/ neue rechtliche Vereinbarungen (seit 11/2009) 7
8 Einleitung Zusammenfassung Ablösung der bekannten, nationalen Zahlverfahren ab Februar 2014 Keine Unterscheidung mehr zwischen innerdeutschen Zahlungen und grenzüberschreitenden Zahlungen im SEPA-Raum IBAN und BIC ersetzen Kontonummer und Bankleitzahl Jeder, der am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnimmt, ist von SEPA betroffen 8
9 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Inkasso-Vereinbarung mit der Bank SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorabankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 9
10 Exkurs: IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DEXX XXX IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. IBAN-Konverter : Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC. Zu finden auf: z. B. Rückseite BankCard, Kontoauszug 10
11 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Inkasso-Vereinbarung mit der Bank SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorabankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 11
12 Die SEPA-Überweisung Merkmale Seit 28. Januar 2008 kann von jedem Kunden die uro-überweisung genutzt werden Beleghaft und elektronisch im Rahmen des Online Bankings Keine Betragsgrenze Überweisungen auf Konten in Deutschland und den anderen 31 Teilnehmerländern möglich Neuerung: Die Angabe des BIC soll ab 2014 für Überweisungen innerhalb Deutschlands entfallen können ( IBAN only ) 12
13 Die SEPA-Überweisung Der Vordruck Neuer Name zur Unterscheidung Zahlungen auch innerhalb Deutschlands IBAN und BIC des Zahlungsempfängers Wegfall der Betragsgrenze von Euro IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Neues Belegerkennungsmerkmal 16 13
14 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Inkasso-Vereinbarung mit der Bank SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorabankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 14
15 Die SEPA-Lastschrift Entstehung und Hintergrund Grenzüberschreitende Lastschriften waren bisher aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher und vertraglicher Regelungen zu Erstattungsansprüchen nicht möglich Mit der SEPA-Lastschrift wurde eine bislang bestehende Lücke im europäischen Zahlungsverkehr geschlossen Das Spektrum der Zahlungsverkehrskulturen in Europa ist sehr breit und reicht von äußerst effizienten und preisgünstigen Verfahren (wie z.b. in Deutschland) bis hin zu sehr komplexen und wenig genutzten Verfahren 15
16 Die SEPA-Lastschrift Zwei neue Lastschriftverfahren Neue Verfahren Ähnlichkeit mit bisherigem SEPA Basis-Lastschriftverfahren SEPA Firmen-Lastschriftverfahren Einzugsermächtigungsverfahren Abbuchungsauftragsverfahren Beide neuen europäischen Lastschriftverfahren enthalten aus deutscher Sicht viele bekannte Elemente, aber auch folgende, wichtige Neuerungen: Kundenkennung: Als Identifizierung dienen IBAN und BIC Gläubiger-ID Lastschriftmandate Mandatsreferenznummer Fälligkeitsdatum Vorabankündigung 16
17 Die SEPA-Lastschrift Zwei neue Lastschriftverfahren Das SEPA Firmen-Lastschriftverfahren wurde speziell für die Anforderungen von Firmenkunden entwickelt (kürzere Vorlauffristen, kein Widerspruch) Es kann daher nur von und für Nicht-Verbraucher genutzt werden Auf den folgenden Seiten wird deshalb speziell das für Sie relevante SEPA- Basis-Lastschriftverfahren dargestellt 17
18 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Inkasso-Vereinbarung mit der Bank SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 18
19 Gläubiger-ID Antragstellung und Ausgabe Jeder Zahlungsempfänger einer Lastschrift (= Gläubiger) benötigt für die neuen Lastschriftverfahren eine eindeutige Identifizierung Diese Kennnummer heißt Gläubiger-Identifikationsnummer (CI Creditor Identifier) Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-ID können ausschließlich elektronisch bei der Deutschen Bundesbank gestellt werden Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger-ID vergeben Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit der Rechtsform des Antragstellers (natürliche Person, Personenvereinigung, juristische Person) Die Gläubiger-ID stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften dar 19
20 Gläubiger-ID Internetseite zur Beantragung 20
21 Gläubiger-ID Antragstellung und Ausgabe Folgende weitere Daten werden benötigt: Name und Anschrift des Vereins Nummer des Vereinsregisterauszugs sowie Ort des Registergerichts Bei natürlichen Personen: Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer und -Adresse 21
22 Gläubiger-ID Hinweise zur Beantragung Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie an die unter den Daten zur Ansprechperson angegebene -Adresse eine mit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten. Sofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet. Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger-ID mit einem Mitteilungsschreiben per an die angegebene -Adresse versandt. Das Mitteilungsschreiben ist sorgfältig zu verwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen ist. 22
23 Gläubiger-ID Aufbau DE 02 ZZZ ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) ISO-Ländercode, Prüfziffer und Nationales Identifikationsmerkmal werden jeweils von der Bundesbank fest vorgegeben Die Geschäftsbereichskennung wird von der Bundesbank standardmäßig mit ZZZ belegt und kann durch Sie individuell gestaltet werden Diese drei Stellen können beliebig mit alphanummerischen Zeichen versehen werden, zum Beispiel: TSV für Turn- und Sportverein FFW für Freiwillige Feuerwehr K99 für Kickers 99 23
24 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Inkasso-Vereinbarung mit der Bank SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorabankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 24
25 Inkassovereinbarung mit der Bank Um künftig Lastschriften im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen zu können ist eine neue Vereinbarung zwischen Ihnen und der Raiffeisenbank Kemnather Land Steinwald eg notwendig Diese nennt sich Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschrift und regelt unter anderem Folgendes: Die Art des Lastschriftverfahrens Einreichungsfristen Für diese Vereinbarung benötigen wir die Gläubiger-ID für Ihren Verein Dazu legen Sie uns bitte das Mitteilungsschreiben der Deutschen Bundesbank vor, welches Sie im Rahmen der Beantragung erhalten haben. 25
26 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Inkasso-Vereinbarung mit der Bank SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorabankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 26
27 SEPA-Lastschriftmandat Merkmale Lastschriftmandate dienen insbesondere dazu, die Nutzung von Lastschrifteinzügen zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen festzulegen (bisher: Einzugsermächtigung ) Formerfordernisse: Ein Mandat muss dem Zahlungsempfänger zwingend schriftlich vorliegen Unterschrift des Zahlungspflichtigen Das Mandat kann (wie bisher auch) Bestandteil eines Vertrages sein, muss aber zwingend den vorgeschriebenen Mandatstext enthalten und separat unterschrieben werden Dem Empfänger nicht schriftlich vorliegende Mandate entsprechen nicht den Formerfordernissen und gelten in der Folge als nicht erteilt. 27
28 SEPA-Lastschriftmandat Mandatstext Der Inhalt des Lastschriftmandats ist fest vorgegeben. Der rechtlich relevante Text des SEPA-Lastschriftmandats ist im folgenden Wortlaut anzugeben: Ich ermächtige (Wir ermächtigen) [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 28
29 SEPA-Lastschriftmandat Inhalt Mit dem vorgenannten Wortlaut des Mandats autorisiert der Zahlungspflichtige gegenüber seiner Bank die Einlösung von jeweiligen SEPA-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Es enthält die Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen Zusätzliche Angaben zum Zahlungsempfängers Name, Adresse Gläubiger-ID Kennzeichnung, ob einmalige oder wiederkehrende Zahlung Mandatsreferenznummer (individuell für jedes Lastschriftmandat) Zusätzliche Angaben zum Zahlungspflichtigen Name, Adresse Kontoinhaber Kundenkennung (IBAN und BIC) Datum und Unterschrift 29
30 SEPA-Lastschriftmandat Muster Standardfall einer wiederkehrenden Lastschrift MUSTER GMBH, ROSENWEG 2, IRGENDWO Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ Mandatsreferenz CB2 SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) D E IBAN Datum, Ort und Unterschrift 30
31 SEPA Lastschriftmandat Muster als Kombination mit Mitgliedsbeitritt MUSTERVEREIN E.V., IRGENDWALD Gläubiger-Identifikationsnummer DE Als Mandatsreferenznummer verwenden wir Ihre Mitgliedsnummer. Diese lautet: Mitgliedsbeitritt Ich möchte Mitglied im Verein MUSTERVEREIN E.V. werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt. EUR und wird jährlich gem. unten stehendem Lastschriftmandat zum 1. März eingezogen. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Vorname und Name Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Datum, Ort und Unterschrift SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige den MUSTERVEREIN E.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem MUSTERVEREIN E.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) D E IBAN Datum, Ort und Unterschrift 31
32 SEPA-Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Bestehende Einzugsermächtigungen, die Ihnen schriftlich vorliegen, können in ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat umgewandelt werden Sie benötigen somit nicht von jedem Mitglied eine Unterschrift auf einem neuen Formular Vorgehensweise: Das Mitglied muss von der Wandlung unterrichtet und dabei die relevanten Daten angegeben werden Gläubiger-ID Mandatsreferenznummer Datum des nächsten Einzugs Diese Information muss schriftlich erfolgen Der Informationstext kann z.b. lauten Wir verwenden Ihre uns vorliegende Einzugsermächtigung ab (Datum Umstellungszeitpunkt) als SEPA-Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat wird durch o die Gläubiger-ID o die Mandatsreferenznummer gekennzeichnet. 32
33 SEPA-Lastschriftmandat Kombimandat Das Kombimandat bietet sich für Ihren Verein an, wenn Sie heute bei Neu-Mitgliedern mit der alten Einzugsermächtigung Ihre Beiträge einziehen und zukünftig mit der SEPA-Lastschrift Beträge einziehen Das Kombimandat ermöglicht den einfachen Umstieg vom Einzugsermächtigungsverfahren auf die SEPA-Lastschrift Zahlungsempfänger, die Kombimandate nutzen, müssen beim Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren dem Zahlungspflichtigen lediglich den Zeitpunkt des Wechsels mitteilen Entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei uns! 33
34 SEPA-Lastschriftmandat Kombimandat 34
35 SEPA Lastschriftmandat Abbuchungsauftrag Keine Möglichkeit der Umwandlung eines Abbuchungsauftrages Eine Überführung von bestehenden Abbuchungsaufträgen in das SEPA-Lastschriftverfahren ist nicht möglich. Abbuchungslastschriften sind nur noch zwischen Firmen-Kunden zulässig. Abbuchungslastschriften bei denen der Zahler ein Verbraucher ist, müssen künftig im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren abgewickelt werden. 35
36 SEPA-Lastschriftmandat Außerdem zu beachten Ein SEPA-Lastschriftmandat muss auch bei bestehenden Mitgliedern neu eingeholt werden, wenn eine Wandlung der Einzugsermächtigung nicht möglich ist (z.b. keine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegend) SEPA-Lastschriftmandate und die umgewandelten alten Einzugsermächtigungen sind mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Einzug aufzubewahren Alle Mandate sind ab Erteilung gültig und verlieren diese 36 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug 36
37 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Inkasso-Vereinbarung mit der Bank SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorabankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 37
38 SEPA-Lastschrift Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Lastschriftmandats. Sie kann dem Kunden bereits bei Mandatseinholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden Länge (max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenznummer können von Ihnen als Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden Grundsätzliche Möglichkeiten Mitgliedsnummer als Referenznummer Fortlaufende Nummer als Referenznummer Datum des Beitritts als Referenznummer Zahlerkonto als Referenznummer 38
39 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Inkasso-Vereinbarung mit der Bank SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorabankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 39
40 SEPA-Lastschrift Vorabankündigung Die SEPA-Lastschrift sieht ein exaktes Fälligkeitsdatum D (Due Date) vor Vorabankündigung der Lastschrift spätestens 14 Tage vor Fälligkeit Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass der Lastschrifteinzug erfolgreich ist Möglichkeiten der Ankündigung: schriftlich per Brief Aufnahme in den Mitgliedsantrag Information an bestehende Mitglieder mit Wandlung der Einzugsermächtigung Möglicher Textbaustein: Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag jährlich zum 1. März ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. 40
41 SEPA-Lastschrift Vorabankündigung Bitte beachten Sie: Bei wiederkehrenden Zahlungen mit gleich bleibendem Betrag reicht eine einmalige Information, in der der Tag eindeutig bestimmt wird. Sollte sich aus irgendwelchen Gründen das Fälligkeitsdatum oder der Lastschriftbetrag ändern, ist eine erneute Vorabankündigung notwendig. Selbiges gilt, wenn sich Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder die Kontoverbindung ändern sollten. Die bisherige Praxis, Beiträge innerhalb eines bestimmten Zeitraums einzuziehen etwa immer Mitte März entfällt Zukünftig ist es wichtig, den exakten Fälligkeitstermin einzuhalten! 41
42 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Inkasso-Vereinbarung mit der Bank SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorabankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 42
43 SEPA-Lastschrift Fristen Vorabankündigung beim Zahlungspflichtigen: Erst- und Einmallastschrift: (in Bezug auf das jeweilige Mitglied) Folgelastschriften: Spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag 6 Geschäftstage vor Fälligkeit (D-6) bei der Bank des Lastschrifteinreichers 3 Geschäftstage vor Fälligkeit (D-3) bei der Bank des Lastschrifteinreichers Achten Sie deshalb künftig auf die konkreten Einreichungsfristen bei uns! Diese nennen wir Ihnen auch in der Lastschriftinkassovereinbarung. 43
44 SEPA-Lastschrift Fristen Rückgabefristen: 5 Tage nach der Belastung Rückgabe durch Bank des Zahlungspflichtigen mangels Deckung 8 Wochen nach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen wegen Widerspruch 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei ungültigem Mandat Mandatsgültigkeit: 36 Monate Wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit 44
45 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Inkasso-Vereinbarung mit der Bank SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 45
46 Sonstiges Unter SEPA gibt es keine beleghaften Lastschriften mehr Wegfall der Einreichung von Disketten und USB-Sticks Übertragung der Dateien nur noch online Umstellung auf Online-Banking notwendig 46
47 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Inkasso-Vereinbarung mit der Bank SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorabankündigung Fristen 5. Sonstiges 47
48 SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Um Sie bei den erforderlichen Maßnahmen zur Umstellung auf das SEPA-BasisLastschriftverfahren zu unterstützen, haben wir für Sie folgende Unterlagen erstellt: 48
49 Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Bei Problemen mit der Umsetzung sprechen Sie uns bitte an wir helfen Ihnen gerne! Ihr SEPA-Team der Raiffeisenbank Kemnather Land Steinwald eg Tel
50 Übersicht unserer Software-Produkte GenoLite nicht mehr SEPA-fähig Umstieg auf VR-NetWorld Software 4.4 Vereinsabrechnung Version Online-Update auf 3.2 VR-NetWorld Software Version Online-Update auf 4.4 Alle Programm-CDs und Online-Updates erhalten Sie auf Anforderung kostenlos von uns. Wenn Sie ein anderes Programm benutzen, wenden Sie sich an den jeweiligen Hersteller. Gerne sind wir bereit, Sie bei der technischen Umstellung unserer Software- Produkte zu unterstützen. Kontakt: sepa@raiba-kem.de oder 09642/
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