Investitionen in Kanada

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1 Investitionen in Kanada Ein Leitfaden für deutsche Investoren MONTRÉAL OTTAWA TORONTO *Associated Office CALGARY VANCOUVER NEW YORK CHICAGO LONDON BAHRAIN AL-KHOBAR* BEIJING SHANGHAI* Blake, Cassels & Graydon LLP blakes.com

2 Blake, Cassels & Graydon LLP ist eine der führenden Anwaltssozietäten Kanadas. Wir haben über 550 Anwälte in unseren Büros in Montréal, Ottawa, Toronto, Calgary, Vancouver, New York, Chicago, London, Bahrain, Peking und unseren Kooperationsbüros in Al-Khobar und Shanghai. In Europa beraten wir unter anderem Mandanten umfassend, die Investitionen, Joint Ventures, Unternehmenskäufe oder Immobilientransaktionen in Kanada erwägen, insbesondere im kanadischen Auslandsinvestitions-, Wettbewerbs-, Steuer-, Kapitalmarkt-, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht. Ferner sind wir regelmäßig an Fusionen und Unternehmenskäufen, Joint Ventures und anderen Transaktionen in Europa beteiligt. Schließlich beraten wir kanadische Unternehmen und Investmentbanken bei der Platzierung von Wertpapieren auf dem europäischen Markt. Einige unserer Rechtsanwälte sprechen Deutsch. Unsere Beratergruppe für deutschsprachige Mandanten umfasst: Thomas Baron von Hahn. Baron von Hahn ist Partner in unserem Büro in Toronto. Er berät vorwiegend im Immobilienrecht. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Beratung von Pensionsfonds und institutionellen und Privatanlegern bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien und Hypotheken- Portfolios sowie die Beratung bei Privatisierungen und Veräußerungen von Vermögen der öffentlichen Hand. Baron von Hahn hat zudem große Erfahrung in der Strukturierung von Immobilien-Joint Ventures und der Platzierung von mit Grundvermögen besicherten Finanzierungsinstrumenten für Unternehmen und Einzelpersonen. Er hat ferner für Federated Press und das Canadian Institute wiederholt Vorträge zu Themen aus den Bereichen gewerbliches Immobilienrecht und Vollstreckungsrecht gehalten. Im Guide to the World s Leading Real Estate Lawyers der Legal Media Group, dem PLC Which Lawyer? Yearbook, dem Chambers Global: The World s Leading Lawyers for Business, in The Canadian Legal Lexpert Directory und der aktuellen Auflage von The Best Lawyers in Canada wird Baron von Hahn als einer der führenden Immobilienrechtler genannt. Er ist kanadischer Präsident der Kanadisch Deutschen Juristenvereinigung und spricht fließend Deutsch. ( tvh@blakes.com; Direktwahl: ) David Glennie. Herr Glennie ist geschäftsführender Partner unseres Europa-Büros. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen International Corporate Finance sowie Fusionen und Unternehmenskäufe. ( david.glennie@blakes.com; Direktwahl: ) Graham Smith. Herr Smith ist Partner in unserem Büro in Toronto. Er hat große Erfahrung in der Beratung von Gesellschaften und Finanzinstituten bei Fusionen, Unternehmenskäufen und Joint Ventures sowie in den Bereichen Corporate Finance und Handelsrecht. Er berät ausländische Gesellschaften bei der Aufnahme ihrer geschäftlichen Aktivitäten in Kanada sowie Unternehmer und andere Investoren bei der Strukturierung und Entwicklung ihrer Investitionen in verschiedenen Branchen. Herr Smith unterstützt Mandanten außerdem regelmäßig bei der Planung und Durchführung von Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierungen sowie bei einer Vielzahl von Derivatgeschäften. ( Direktwahl: ) BLAKE, CASSELS & GRAYDON LLP

3 Investitionen in Kanada Ein Leitfaden für deutsche Investoren ist als zusammenfassende Einführung in die Themen Gründung und Erwerb von Unternehmen in Kanada gedacht. Der Leitfaden enthält keine umfassende Erläuterung der bei Investitionen in Kanada zu berücksichtigenden Rechtsvorschriften. Er soll lediglich erste allgemeine Antworten auf die nach unserer Erfahrung häufigsten Fragen deutscher Investoren geben. Bitte beachten Sie, dass insbesondere Zahlen, Daten und Fristen auch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein können, die bei Drucklegung noch nicht absehbar waren. Bei konkreten einzelnen Rechtsgeschäften ist eine eingehende anwaltliche Beratung unverzichtbar. Blake, Cassels & Graydon LLP veröffentlicht regelmäßig Berichte und Mitteilungen zu aktuellen Entwicklungen des kanadischen Rechts, die als Leitfäden für kanadische und ausländische Mandanten dienen sollen. Weitere Informationen erhalten Sie von Herrn Thomas Baron von Hahn unter oder (Fax) oder von Herrn David Glennie, geschäftsführender Partner unseres Londoner Büros, unter oder (Fax). Sofern in dieser Broschüre Beträge in C$ ausgewiesen werden, sind damit Kanadische Dollar gemeint. BLAKE, CASSELS & GRAYDON LLP

4 INHALT TEIL A. GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS SEITE 1. DIE REGELUNG VON AUSLANDSBETEILIGUNGEN UNTERNEHMENSORGANISATION Errichtung einer Zweigniederlassung oder Gründung einer Tochtergesellschaft? Welche Formen von Kapitalgesellschaften stehen zur Verfügung? Wie wird eine Corporation gegründet? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Wie lange dauert das Gründungsverfahren gewöhnlich? Alternative Geschäftsformen ORGANISATION UND LEITUNG EINER CORPORATION Muss eine corporation eine bestimmte Mindestanzahl an Gesellschaftern haben? Gibt es Einschränkungen bezüglich der Staatsbürgerschaft der Gesellschafter? Wie wird eine corporation geleitet? Welche Qualifikationen haben die directors? Können auch non-residents directors werden? Welche Einschränkungen gibt es in Bezug auf ausländische Angestellte, die nach Kanada versetzt werden, um dort für die Tochtergesellschaft zu arbeiten? Wie werden Sitzungen des board of directors und Gesellschafterversammlungen gehandhabt? STEUERRECHTLICHE BEHANDLUNG UND BUCHFÜHRUNG EINER TOCHTERGESELLSCHAFT Wie hoch ist die Körperschaftsteuer und auf welcher Grundlage werden steuerpflichtige Gewinne ermittelt? Werden verbundene Kapitalgesellschaften in Kanada gemeinsam besteuert? Was sind die Bedingungen für die Absetzbarkeit von Zahlungen innerhalb der Gruppe? Wie werden operative Verluste steuerlich behandelt? Welche Umsatzsteuern werden in Kanada erhoben? Gibt es andere bedeutsame Steuern? Ist die Gewinnrückführung eingeschränkt? Besteht eine Verpflichtung, geprüfte oder konsolidierte Jahresabschlüsse zu erstellen? FINANZIERUNG Wie flexibel gestaltet sich die Kapitalausstattung einer Tochtergesellschaft? Welche Möglichkeiten zur Beschaffung von Fremdkapital bestehen in Kanada? i-

5 5.3 Kann eine kanadische Tochtergesellschaft ohne Einschränkung ein Darlehen im Ausland aufnehmen oder gewähren? Welche Quellensteuern finden Anwendung? Welche Einschränkungen greifen im Falle einer sog. thin capitalization? Könnte eine kanadische Tochtergesellschaft ihre Wertpapiere öffentlich anbieten? TEIL B. GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS 6. ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN ERWERB VON GESELLSCHAFTSANTEILEN Welche Genehmigungen sind beim Erwerb von Anteilen einer kanadischen Gesellschaft durch einen non-resident erforderlich? Was sind die steuerlichen Konsequenzen eines Anteilskaufs? Abberufung und Kündigung der directors und officers einer erworbenen kanadischen Gesellschaft Gibt es besondere Regeln bezüglich des Erwerbs von Anteilen einer public company? Welche Möglichkeiten zum Erwerb der Aktien der verbliebenen außenstehenden Aktionäre bestehen nach einem erfolgreichen Übernahmeangebot? ERWERB VON BETRIEBSVERMÖGEN Welche Genehmigungen sind erforderlich im Falle eines Kaufs von Betriebsvermögen eines kanadischen Unternehmens durch ein non-resident Unternehmen oder durch dessen kanadische Tochtergesellschaft? Was sind die steuerlichen Konsequenzen eines Kaufs von Betriebsvermögen? Was sind die Verpflichtungen des Käufers gegenüber Dritten? VERPFLICHTUNGEN GEGENÜBER DEN ARBEITNEHMERN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE Welche Genehmigungen werden benötigt, wenn die Tochtergesellschaft einer ausländischen Gesellschaft in Kanada an einem Zusammenschluss beteiligt ist? Was sind die steuerlichen Konsequenzen eines Zusammenschlusses? WETTBEWERBSORDNUNG Wie werden wettbewerbswidrige Vorgänge in Kanada reguliert? Wie muss verfahren werden, wenn ein Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich relevant ist? TEIL C. KANADA ALS GATEWAY NACH AMERIKA 12. DAS NORDAMERIKANISCHE FREIHANDELSABKOMMEN ( NAFTA ) ii-

6 12.1 Was ist NAFTA? Welche Auswirkungen hat das NAFTA auf den Warenimport und -export? Welche Auswirkungen hat das NAFTA auf Dienstleistungen? Welche Auswirkungen hat das NAFTA auf den Aufenthalt von Geschäftsleuten? Andere Handelsabkommen iii-

7 EINFÜHRUNG Die kanadische Wirtschaft war schon immer auf den internationalen Handel angewiesen und fördert ihn nach wie vor. Dies belegen neben der Beteiligung am Nordamerikanischen Freihandelsabkommen ( NAFTA ) auch die bilateralen Handelsabkommen etwa mit Chile, Costa Rica, Israel und Peru sowie das Freihandelsabkommen mit der Europäischen Freihandelsassoziation ( EFTA ). Auch zwischen der EU und Kanada wird über den Abschluss eines Freihandelsabkommens verhandelt. Die Offenheit der kanadischen Wirtschaft für Auslandsbeteiligungen, das nach wie vor vorhandene erhebliche Wachstumspotential vieler Wirtschaftsbereiche sowie die günstigen Rahmenbedingungen machen Kanada zu einem idealen Standort für Investitionen europäischer Unternehmen. Dabei kann Kanada aufgrund seiner guten Handelsbeziehungen zu den USA sowie zu vielen Staaten Mittel- und Südamerikas auch als Tor zum gesamten amerikanischen Markt dienen. Die vorliegende Broschüre behandelt einige rechtliche und steuerliche Fragen, die sich europäischen Unternehmen bei Investitionen in Kanada oder dem Erwerb eines kanadischen Unternehmens stellen. Sie enthält eine Übersicht über die wichtigsten Grundsatzfragen. Da sie ausschließlich einer einführenden Information dient, kann sie eine eingehende und auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittene Beratung nicht ersetzen. Kanada ist ein föderaler Bundesstaat, in dem die gesetzgebende Gewalt nicht nur beim Bund, sondern auch bei den zehn Provinzen und den drei Territorien liegt. Aus historischen Gründen finden sich in Kanada zwei Rechtssysteme: In der Provinz Québec gilt das civil law System, das auf Gesetzesrecht beruht. In den anderen Provinzen und in den Territorien gilt hingegen das common law System, welches grundsätzlich auf Richterrecht basiert, dabei aber durch Gesetze ergänzt wird. Die vorliegende Broschüre bezieht sich primär auf das Recht des Bundes und der wirtschaftlich bedeutsamsten common law Provinzen (insbesondere Ontario, Alberta, British Columbia). Dabei wird die Rechtslage im Februar 2012 zugrunde gelegt. Die Provinz Québec ist die einzige Provinz Kanadas, deren Bevölkerung mehrheitlich französischsprachig ist. Québec hat deshalb eine Charter of the French Language verabschiedet, die Französisch zur offiziellen Sprache in Québec macht. Québec erhebt zudem eigene Ertragsteuern und teilt in Einwanderungsfragen die Gesetzgebungszuständigkeit mit Kanada als Bundesstaat. Eine eingehendere Erläuterung der in Québec geltenden Gesetze findet sich in der von Blakes verfassten Informationsbroschüre Doing Business in Quebec (erhältlich unter < legalupdates/reference_guides/doingbusinessinquebec.pdf>). TEIL A. GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS 1. DIE REGELUNG VON AUSLANDSBETEILIGUNGEN Auslandsbeteiligungen in Kanada werden durch den Investment Canada Act (abgekürzt: ICA) geregelt, der einen weiten Anwendungsbereich hat. Zweck des ICA ist die Förderung von Investitionen durch Kanadier und Nicht-Kanadier in Kanada, die zum wirtschaftlichen Wachstum und zur Schaffung von BLAKE, CASSELS & GRAYDON LLP Page 1

8 Arbeitsplätzen beitragen. Für bestimmte Wirtschaftszweige, wie z.b. Finanzdienstleistungen, Telekommunikation/Medien und Verkehr, gelten zudem spezialgesetzliche Beteiligungsregelungen. Nach dem Investment Canada Act sind den kanadischen Bundesbehörden Investitionen zur Errichtung eines neuen kanadischen Unternehmens lediglich anzuzeigen. Mit dieser Anzeige hat der Investor bestimmte Informationen über seine Identität und die beabsichtigte Geschäftstätigkeit vorzulegen. Die Erklärung muss innerhalb von 30 Tagen nach Gründung des neuen Unternehmens erfolgen. Eine Genehmigungspflicht für solche neuen Investitionen besteht nach dem Investment Canada Act ausnahmsweise nur dann, wenn sie bestimmte kulturell empfindliche Bereiche berühren. Dies ist etwa dann der Fall, wenn es um die Veröffentlichung, den Vertrieb oder den Verkauf von Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen geht. Nach seiner Errichtung darf ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit frei im gesamten Land ausüben und auch in verwandten Geschäftsbereichen gewerblich tätig sein. Eine zusätzliche Anzeige bei den Bundesbehörden muss erst erfolgen, wenn die Gesellschaft entweder in einem gänzlich neuen Geschäftsbereich oder in einem Geschäftsbereich tätig werden will, der mit dem kulturellen Erbe oder der nationalen Identität Kanadas in Zusammenhang steht. Die Übernahme der Kontrolle eines bereits existierenden kanadischen Unternehmens durch Nicht- Kanadier entweder direkt durch eine ausländische Gesellschaft oder indirekt über deren kanadische Tochtergesellschaft kann aber nach den Vorschriften des ICA (vgl. dazu näher unter 7.1 und 10.1) genehmigungspflichtig sein. In Kanada gibt es keine Devisenkontrollen. 2. UNTERNEHMENSORGANISATION 2.1 Errichtung einer Zweigniederlassung oder Gründung einer Tochtergesellschaft? Die meisten ausländischen Investoren gründen für ihre Geschäftstätigkeit in Kanada eine eigene Tochtergesellschaft. Dafür gibt es mehrere Gründe. Die Gründung einer kanadischen Tochtergesellschaft ermöglicht die Begrenzung der Haftung der ausländischen Muttergesellschaft auf den Betrag des von ihr für die Tochtergesellschaft bereitgestellten Kapitals. Die Ausgestaltung des Unternehmens als eigene juristische Person ist auch für Zwecke der Buchführung von Vorteil. Darüber hinaus ist sie in vielen Fällen notwendig, wenn die Tochtergesellschaft in Kanada staatliche Beihilfen in Anspruch nehmen will. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Struktur einer Zweigniederlassung (ohne eigene Rechtspersönlichkeit) die bessere Form der Unternehmensorganisation für einen Investor sein kann. Eine Zweigniederlassung wird gelegentlich in Fällen gewählt, in denen erhebliche Startverluste des Unternehmens erwartet werden. Wird das Unternehmen dann später rentabel, wird die Zweigniederlassung häufig nachträglich in eine Tochtergesellschaft umgewandelt (auch wenn dies zu Problemen mit den Steuerbehörden des Landes führen kann, deren Gerichtsbarkeit die Muttergesellschaft unterliegt, und die Umwandlung aufwendig ist). Der Betrieb einer Zweigniederlassung verursacht jedoch erhebliche praktische Schwierigkeiten. Das gilt insbesondere für die Aufteilung der Ausgaben und Gewinne der Zweigniederlassung, die sowohl die kanadische als auch die ausländische Steuerbehörde anerkennen muss. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass sich die kanadischen Steuerbehörden die Buchhaltungsunterlagen der ausländischen Gesellschaft vorlegen BLAKE, CASSELS & GRAYDON LLP Page 2

9 lassen, nur um die in Kanada erzielten Einkünfte zu überprüfen. Aus diesen Gründen ist es in der Regel ratsamer, von Anfang an eine Tochtergesellschaft zu gründen. Ertragsteuerrechtlich wird die Geschäftstätigkeit ausländischer Investoren in Kanada über eine Tochtergesellschaft oder über eine Zweigniederlassung weitgehend gleich behandelt. Dividenden von Tochtergesellschaften unterliegen einer Quellensteuer. Auf Gewinne von Zweigniederlassungen wird eine sog. branch tax erhoben. Diese beträgt 25% des Nachsteuergewinns der Zweigniederlassung, der nach besonderen Regeln ermittelt wird. Ein nicht unbedeutender Unterschied besteht jedoch in der Behandlung von Gewinnen, die nicht an den ausländischen Investor abfließen. Die Quellensteuer auf Dividenden der Tochtergesellschaft greift nur im Fall der tatsächlichen Ausschüttung, d.h. nicht bei einer Thesaurierung der entstandenen Gewinne. Die branch tax wird hingegen auf den gesamten Gewinn (nach Steuern) der Zweigniederlassung erhoben und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Gewinn wirtschaftlich bei der Zweigniederlassung verbleibt oder an den ausländischen Investor abfließt. Deutsche Investoren unterliegen zudem dem am 28. März 2002 abgeschlossenen Deutsch-Kanadischen Doppelbesteuerungsabkommen. 2.2 Welche Formen von Kapitalgesellschaften stehen zur Verfügung? Anders als das deutsche Recht, das die Wahl beispielsweise zwischen GmbH und AG bietet, kennt das kanadische Recht nur eine Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Für diese Rechtsform sind verschiedene Bezeichnungen gebräuchlich ( Incorporated, Limited oder Corporation sowie die entsprechenden Abkürzungen Inc., Ltd. und Corp. ). Innerhalb dieser Rechtsform unterscheidet das kanadische Recht jedoch private (auch: closely held oder non-offering) und public companies. Maßgebliches Kriterium dabei ist, ob die corporation, ähnlich einer GmbH, auf einen eng begrenzten Gesellschafterkreis zugeschnitten sein oder, wie eine AG, für die Aufnahme einer Vielzahl von Anlegern und Investoren offen stehen soll. Im ersten Fall, dem einer private bzw. closely held company (die Terminologie hängt vom jeweiligen Recht in den verschiedenen Provinzen ab), ist die Zahl der möglichen Gesellschafter begrenzt. Die Gesellschaftsdokumente von private bzw. closely held companies beschränken zudem die freie Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen und legen fest, dass es der Gesellschaft untersagt ist, eigene Anteile und andere Wertpapiere auf den Kapitalmärkten einem großen Anlegerpublikum öffentlich zum Erwerb anzubieten. Bei public companies bestehen keine solchen Beschränkungen. Public companies zielen vielmehr auf den Zugang zu den Kapitalmärkten ab und haben demgemäß eine große Anzahl von vielfach rasch wechselnden Gesellschaftern. Aufgrund dieser Zielrichtung unterliegen public companies, anders als private bzw. closely held companies, einer Reihe von Regelungen, die vor allem dem Anlegerschutz dienen. So gelten für sie z.b. verschärfte Publizitätspflichten (Jahresabschluss und andere Finanzberichte, Berichte über wesentliche Änderungen, etc.). Ferner stellt das Recht besondere Anforderungen an die directors. Ausländische Unternehmen gründen ihre kanadische Tochtergesellschaft daher regelmäßig als private oder closely held company. Corporations können sowohl nach Bundes- als auch nach Provinzrecht errichtet werden. Soweit eine Gesellschaft beabsichtigt, ihre Geschäftstätigkeit in mehr als einer Provinz oder im Ausland auszuüben, BLAKE, CASSELS & GRAYDON LLP Page 3

10 liegt eine Gründung nach Bundesrecht nahe. Hierdurch kann die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb in allen kanadischen Provinzen ausüben, ohne von diesen hierfür eine gesonderte Gewerbeerlaubnis zu benötigen. In einigen Fällen ist aber zumindest eine Registrierung der Gesellschaft in der jeweiligen Provinz erforderlich. Außerhalb Kanadas sind nach Bundesrecht gegründete corporations unter Umständen besser bekannt und genießen eine breitere Akzeptanz, wobei diese Wahrnehmung keine rechtliche Grundlage hat. Eine nach Provinzrecht errichtete Gesellschaft muss sich in jedem Fall zusätzlich in allen Provinzen registrieren lassen, in denen sie ihre Geschäftstätigkeit ausübt und braucht dort unter Umständen auch noch jeweils eine weitere Gewerbeerlaubnis. Für die Entscheidung, ob eine Gesellschaft nach Bundes- oder nach Provinzrecht errichtet wird, können weitere Faktoren von Bedeutung sein. Hierzu zählen beispielsweise auch die unterschiedlichen Anforderungen, die das jeweilige Recht an den ständigen Aufenthaltsort der directors einer Gesellschaft stellt. Das kanadische Kapitalgesellschaftsrecht bietet ausländischen Anlegern beträchtliche Freiräume bei der Gestaltung einer Tochtergesellschaft. Das gilt insbesondere für die Kapitalausstattung. Die gesetzlichen Regelungen in Kanada zur Höhe des eingetragenen Kapitals, seiner Stückelung und zur Schuldenaufnahme gewähren eine deutlich größere Flexibilität als beispielsweise das deutsche GmbHund Aktienrecht. Nach den meisten kanadischen Kapitalgesellschaftsgesetzen sind corporations ferner voll rechtsfähig, ohne dass es der Festlegung eines Unternehmensgegenstands bedarf. Sofern sich keine Einschränkungen aus den Gesellschaftsdokumenten ergeben, unterliegen corporations keinen Einschränkungen hinsichtlich Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeit. Corporations müssen aber eine Reihe von zwingenden Vorschriften beachten. So müssen sie einen Firmennamen führen, eine registrierte Geschäftsadresse in Kanada unterhalten und über eine ordnungsgemäße Buchführung verfügen. Auf anderen Gebieten sehen die Kapitalgesellschaftsgesetze dispositive Regelungen vor, die nur eingreifen, soweit die Gesellschaftsdokumente keine abweichenden Regelungen treffen (z.b. in Bezug auf die Beschlussfähigkeit und das Abstimmungsverfahren in Gesellschafterversammlungen). 2.3 Wie wird eine Corporation gegründet? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Wie lange dauert das Gründungsverfahren gewöhnlich? Zur Gründung einer corporation in Kanada ist die Einreichung bestimmter Unterlagen bei der jeweils zuständigen Registrierungsbehörde, die sich entweder aus dem Canada Business Corporation Act (abgekürzt: CBCA) oder dem jeweiligen Kapitalgesellschaftsgesetz der entsprechenden Provinz oder des Territoriums ergibt, erforderlich. Das nach dem CBCA und den meisten Kapitalgesellschaftsgesetzen auf Provinz- bzw. Territoriumsebene wichtigste Dokument sind dabei die sog. articles of incorporation. Diese bestimmen den Namen der Gesellschaft, ihr Kapital und die Anzahl der directors. Weiter enthalten sie etwaige Vinkulierungsbestimmungen für Gesellschaftsanteile und bestimmen den Unternehmensgegenstand. In der Provinz British Columbia müssen die bei Gründung der corporation einzureichenden Unterlagen (notice of articles) den Namen der Gesellschaft, die Höhe des genehmigten Kapitals, die Namen und Adressen ihrer directors sowie Besonderheiten wie etwa die Existenz von Gesellschaftsanteilen mit eingeschränkten oder erweiterten Rechten enthalten. Die articles enthalten in der Provinz British BLAKE, CASSELS & GRAYDON LLP Page 4

11 Columbia auch Verfahrensvorschriften für die Handhabung interner Gesellschaftangelegenheiten. In den meisten anderen Provinzen/Territorien sind die articles hingegen oft weniger ausführlich. Die entsprechenden Vorschriften finden sich dort regelmäßig in den später von den directors zu erlassenden und von den Gesellschaftern zu billigenden sog. by-laws, die neben die articles treten. Die meisten Gesetze gewähren corporations weitgehend die Befugnisse und Rechte von natürlichen Personen. Eine Bezeichnung des Gesellschaftszwecks ist hierfür nicht erforderlich. Besonderes Augenmerk ist bei der Gründung auf die Wahl des Firmennamens zu richten. Sie muss relativ strengen gesetzlichen Anforderungen genügen. Insbesondere darf sie, ähnlich wie nach den aus dem deutschen Handelsrecht bekannten Grundsätzen der Firmenwahrheit und Firmenklarheit, nicht irreführend oder zu allgemein sein. Es gibt die Möglichkeit, im Vorfeld entsprechende Nachforschungen zur Zulässigkeit des jeweiligen Firmennamens anzustellen. Deren Ergebnisse sind gemeinsam mit den übrigen Gründungsunterlagen bei der zuständigen Registrierungsbehörde einzureichen. Die in Québec geltende Charter of the French Language verlangt, dass jedes in Québec tätige Unternehmen eine französische Fassung seines Firmennamens verwendet. Sobald die vorgeschriebenen Unterlagen eingereicht und die Gebühren bezahlt sind, erfolgt die Errichtung der Gesellschaft und die Registrierungsbehörde stellt eine Gründungsbescheinigung (certificate of incorporation) aus. Die Kosten der Gründung einer kanadischen Tochtergesellschaft sind relativ gering. Die Gebühren für die Registrierung variieren in den verschiedenen Provinzen bzw. Territorien und auf Bundesebene. In Ontario betragen sie beispielsweise derzeit C$ 360,- (bei elektronischer Registrierung sogar nur C$ 300,-), für Gesellschaften nach Bundesrecht nur C$ 250,- (bei elektronischer Registrierung C$ 200,-). Weitere geringe Eintragungsgebühren können anfallen, wenn das Geschäft in verschiedenen Provinzen betrieben wird. Zusätzlich entstehen Anwaltskosten, die je nach Komplexität der vorgesehenen Struktur für die Tochtergesellschaft variieren. Die Gründung einer kanadischen Tochtergesellschaft kann sehr schnell erfolgen; so kann eine Routinegründung oft innerhalb einer Woche vollzogen werden. Für die in Deutschland verbreitete Praxis, Vorratsgesellschaften zu verwenden, besteht auch deshalb in Kanada grundsätzlich kein Bedarf. 2.4 Alternative Geschäftsformen Partnerships Auch einer Kapitalgesellschaft steht es frei, in Kanada Gesellschafter sog. partnerships zu werden. Partnership ist der Gegenbegriff zur corporation und entspricht damit in etwa dem Begriff einer Personengesellschaft im deutschen Recht. Partnerships entstehen durch einen Vertrag der Partner. Sie unterliegen dem Recht der jeweiligen Provinz. Manche Provinzen verlangen die Registrierung der partnership. Eine partnership kann eine sog. general partnership sein, deren Haftungsstruktur etwa einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) nach deutschem Recht ähnelt, oder eine sog. limited partnership, deren Haftungsstruktur einer Kommanditgesellschaft (KG) ähnlich ist. In einer general partnership haben alle Partner vorbehaltlich abweichender Regelungen im Partnerschaftsvertrag einen Anspruch auf Teilhabe am Gesellschaftsvermögen und an der BLAKE, CASSELS & GRAYDON LLP Page 5

12 Geschäftsführung. Jeder Partner haftet unbeschränkt, d.h. auch mit seinem Privatvermögen, für die Schulden der partnership. In einer limited partnership wird zwischen den geschäftsführenden Partnern (den general partners, vergleichbar den persönlich haftenden Gesellschaftern in der deutschen KG) und den Partnern unterschieden, die lediglich Kapital beisteuern ( limited partners, vergleichbar den Kommanditisten). Einer limited partnership muss mindestens ein geschäftsführender Gesellschafter angehören, der für die Schulden der partnership unbeschränkt haftet. Ein limited partner haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage, solange er an der Geschäftsführung nicht beteiligt ist. Eine partnership kommt für ausländische Unternehmen meist nur dann in Betracht, wenn sie eine Joint Venture-Vereinbarung mit einer anderen Gesellschaft eingehen möchten, oder wenn es sich ausnahmsweise aus steuerlichen Gründen anbietet. Das von einer partnership erwirtschaftete zu versteuernde Einkommen wird zwar auf der Ebene der partnership selbst ermittelt (so als sei die partnership eine eigenständige Person), besteuert werden jedoch allein die Partner mit ihrem jeweiligen Gewinnanteil. Partnerships selbst sind also keine nach kanadischem Steuerrecht steuerpflichtigen Gebilde. Dieser Umstand kann dann für die Wahl einer partnership sprechen, wenn für ein Joint Venture in den ersten Jahren erhebliche Anfangsverluste erwartet werden. In diesem Fall bietet die Struktur der partnership den einzelnen Partnern nämlich die Möglichkeit, die entstandenen Verluste steuermindernd geltend zu machen. Diese Möglichkeit besteht hingegen nicht, wenn das Joint Venture in der Form einer corporation betrieben wird. Eine corporation und ihre Gesellschafter werden steuerlich getrennt behandelt, so dass die Gesellschafter Verluste der corporation nicht selbst nutzen können. Ein limited partner dieser Begriff wird steuerlich weiter ausgelegt als im Gesellschaftsrecht kann Verluste allerdings nur bis zur Höhe der von ihm erbrachten Einlage geltend machen Joint Ventures Während Joint Ventures in Kanada und den Vereinigten Staaten historisch gesehen weniger verbreitet waren als in einigen anderen Regionen der Welt, hat sich der Trend in den vergangenen Jahren geändert. Viele kanadische Unternehmen suchen heute aktiv nach Joint Venture-Partnern. In Kanada werden Joint Ventures vorwiegend in der Rechtsform einer corporation betrieben, deren Gesellschafter die Joint Venture-Parteien sind. Es finden sich jedoch auch (vor allem im Energie- und Naturrohstoffsektor, bei Immobilientransaktionen oder für baugewerbliche und ingenieurtechnische Projekte) Joint Ventures auf vertraglicher Grundlage, die nicht als Gesellschaft registriert werden Agents und Vertriebsgesellschaften Für ausländische Unternehmen kann es interessant sein, ihre Produkte und Dienstleistungen in Kanada zunächst durch sog. agents oder über Vertriebsgesellschaften anzubieten. Ein agent ähnelt einem Handelsvertreter nach deutschem Recht. Er vermittelt für das Unternehmen Vertragsabschlüsse. Die Entscheidung über den Vertragsschluss trifft jedoch das Unternehmen selbst, das auch Vertragspartei wird und seine Produkte und Dienstleistungen unmittelbar an den jeweiligen Kunden veräußert. Der agent erwirbt in der Regel kein Eigentum an den Produkten des Unternehmens und erbringt an den Kunden auch selbst keine Dienstleistungen. Vertriebsgesellschaften erwerben hingegen zunächst die Produkte vom Unternehmen und veräußern sie dann entweder direkt an Endkunden oder vertreiben sie über Groß- oder Einzelhändler. Sowohl bei Einschaltung von agents als auch bei Vertriebsgesellschaften BLAKE, CASSELS & GRAYDON LLP Page 6

13 sollte das ausländische Unternehmen aus steuerrechtlichen Gründen regelmäßig die Errichtung einer Betriebsstätte in Kanada vermeiden. Die geschäftliche Beziehung zu einem agent oder einer Vertriebsgesellschaft sollte möglichst durch einen sorgfältig formulierten Vertrag begründet werden. Anderenfalls kann es später zu Risiken bei der Beendigung der Geschäftsbeziehung kommen. Zwar kann dem agent oder der Vertriebsgesellschaft stets gekündigt werden, doch ist hierbei eine angemessene Kündigungsfrist einzuhalten, deren Nichtbeachtung eine Schadensersatzpflicht der kündigenden Partei auslösen kann. Die hiermit verbundenen Unwägbarkeiten lassen sich nur dann zuverlässig vermeiden, wenn zuvor vertraglich Vorsorge getroffen wurde. In einzelnen Provinzen sind in den letzten Jahren spezielle Vorschriften über Franchise-Vereinbarungen in Kraft getreten. Bei Abschluss eines Vertrags mit einem agent oder einer Vertriebsgesellschaft ist deshalb im Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob diese Franchise-Vorschriften zur Anwendung kommen. 3. ORGANISATION UND LEITUNG EINER CORPORATION 3.1 Muss eine corporation eine bestimmte Mindestanzahl an Gesellschaftern haben? Gibt es Einschränkungen bezüglich der Staatsbürgerschaft der Gesellschafter? Das kanadische Recht lässt es zu, dass eine corporation von nur einem Gesellschafter gegründet wird. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass der Gesellschafter Gesellschaftsanteile hält, die ihm das Stimmund das Gewinnbezugsrecht sowie im Fall der Auflösung der corporation das Recht auf Erhalt des Liquidationserlöses vermitteln. Diese Rechte sind im kanadischen System normalerweise mit den sog. common shares verbunden. Das kanadische Recht kennt im Grundsatz keine Restriktionen hinsichtlich der Nationalität der Gesellschafter. Allerdings begrenzen Regelungen in einzelnen Wirtschaftsbereichen die Höhe der Beteiligung, die ausländische Gesellschafter weder einzeln noch gemeinsam überschreiten dürfen. Zudem gelten die unter 1 und 7.1 näher beschriebenen Anzeigepflichten oder Genehmigungserfordernisse nach dem Investment Canada Act. 3.2 Wie wird eine corporation geleitet? Welche Qualifikationen haben die directors? Können auch non-residents directors werden? Eine kanadische corporation wird vom sog. board of directors und den sog. officers geleitet. Das board of directors besteht aus einem oder mehreren directors, die von den Gesellschaftern normalerweise für die Dauer von einem Jahr gewählt werden. Das board of directors ist regelmäßig umfassend und eigenverantwortlich für die Leitung der Gesellschaft zuständig. Die Gesellschafter können aber regelmäßig alle oder einzelne Kompetenzen des boards im Wege einer einvernehmlichen Gesellschaftervereinbarung (unanimous shareholder agreement) oder durch eine entsprechende schriftliche Erklärung des Alleingesellschafters vollständig auf sich überleiten. Dies ist beispielsweise nach den meisten kanadischen Kapitalgesellschaftsgesetzen einschließlich der Gesetze des Bundes sowie der Provinzen Ontario und Alberta möglich. BLAKE, CASSELS & GRAYDON LLP Page 7

14 Es bestehen eine Reihe von Anforderungen an die Eignung und Anzahl der directors. So müssen diese ein bestimmtes Mindestalter haben und über ihr Vermögen darf kein Insolvenzverfahren eröffnet worden sein. Die vorstehenden Anforderungen gelten unterschiedslos für kanadische residents und non-residents. Es ist nicht erforderlich, dass directors auch Gesellschafter der corporation sind, soweit die Gesellschaftsdokumente nichts anderes bestimmen. Für public companies gelten zusätzliche Sonderregeln. So müssen sie in der Provinz Ontario anders als private companies beispielsweise stets mindestens drei directors haben. Darüber hinaus gibt es zum Teil Beschränkungen für die Bestellung von non-residents zu directors. So verlangen der CBCA und das entsprechende Gesetz in Ontario (Ontario Business Corporation Act OBCA), dass mindestens ein Viertel aller directors kanadische residents sind (eine Ausnahme gilt wiederum für Gesellschaften, die in bestimmten Industriezweigen tätig sind; bei diesen müssen sogar mehr als die Hälfte der jeweils bestellten directors residents sein); besteht das board aus weniger als vier Personen, ist es erforderlich, dass zumindest eine von diesen kanadischer resident ist. Auch in Alberta muss ein Viertel des board of directors aus kanadischen residents bestehen. Kanadische residents sind dabei kanadische Staatsangehörige und zeitlich beschränkt oder unbeschränkt unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Staatsangehörige, die in Kanada dauerhaft ansässig sind. In anderen Provinzen bzw. Territorien (z.b. British Columbia, Québec, New Brunswick, Nova Scotia und Yukon) gibt es hingegen keine vergleichbaren Anforderungen. Ausländische Investoren handhaben das Ansässigkeitserfordernis normalerweise wie folgt: Sie bestellen kanadische Vertrauenspersonen als directors, die ihre Interessen im board of directors der Tochtergesellschaft vertreten. Dabei kann es sich entweder um Angestellte, die kanadische residents sind, oder berufsmäßige Berater handeln (wobei die letztgenannten im Normalfall eine Haftungsfreistellung für ihre Tätigkeit durch den ausländischen Investor verlangen). Um eine noch stärkere Kontrolle über die kanadische Tochtergesellschaft zu erlangen, machen ausländische Investoren in manchen Fällen auch von der bereits beschriebenen Möglichkeit einer einvernehmlichen Gesellschaftervereinbarung (unanimous shareholder agreement) bzw. einer entsprechenden schriftlichen Erklärung des Alleingesellschafters Gebrauch und übertragen die normalerweise dem board of directors zugewiesene Kompetenz zur Geschäftsführung und Leitung der Gesellschaft vollständig oder teilweise auf die oder den jeweiligen Gesellschafter. Das Recht von British Columbia erlaubt es, in den Gesellschaftsdokumenten Regelungen zu treffen, nach denen Geschäftsführungs- und Aufsichtsbefugnisse der directors über die officers vollständig oder zum Teil auf eine oder mehrere Personen, die ihrerseits nicht notwendigerweise Gesellschafter sein müssen, übertragen werden. Wenn und soweit die Befugnisse der directors auf die oder den Gesellschafter übertragen werden, gehen auch die hiermit verbundenen Pflichten und Haftungsrisiken der directors auf die oder den Gesellschafter über. Gleiches gilt für die Person(en), auf die nach dem Recht von British Columbia Befugnisse übertragen werden. Das board of directors ist ein Kollektivorgan und trifft seine Entscheidungen durch Beschluss. Nur wenige boards of directors machen von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, einen einzelnen director zum sog. managing director zu ernennen und auf ihn bestimmte Befugnisse des boards zu übertragen. Die laufende Geschäftsführung der Gesellschaft wird vom board of directors vielmehr regelmäßig auf von ihm zu bestellende sog. officers übertragen. Der zum Vorsitzenden der Geschäftsführung ernannte officer führt üblicherweise die Bezeichnung president, der für die Finanzen zuständige officer die Bezeichnung BLAKE, CASSELS & GRAYDON LLP Page 8

15 vice-president, finance oder treasurer. Im Normalfall gibt es auch einen sog. secretary. Eine Person kann mehrere dieser Ämter ausüben. Officers brauchen nicht kanadische residents zu sein. Bei der Ernennung von officers sind aber die Vorschriften der kanadischen Einwanderungsgesetze zur Versetzung von Angestellten, die für die Tochtergesellschaft in Kanada arbeiten sollen, einzuhalten. Bitte lesen Sie hierzu unter 3.3. Directors und officers sind verpflichtet, gewissenhaft und nach Treu und Glauben sowie stets im Interesse der Gesellschaft zu handeln. Sie müssen ihre Ämter sachkundig und mit angemessener Sorgfalt ausüben. Insbesondere müssen sie die geltenden Bestimmungen der anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Gesellschaftsdokumente sowie etwaiger einvernehmlicher Gesellschaftervereinbarungen (unanimous shareholder agreements) oder entsprechender Erklärungen des Alleingesellschafters befolgen. Im Falle möglicher Interessenkonflikte haben sie besondere Vorschriften zu beachten. Vernachlässigen sie die ihnen obliegenden Pflichten, haften sie hierfür unter Umständen persönlich. Ferner haften sie unter bestimmten Voraussetzungen persönlich zum Beispiel für bestimmte nicht beglichene Steuerschulden und nicht gezahlte Löhne und Gehälter von Beschäftigten. Eine corporation kann eine Haftpflichtversicherung für directors und officers abschließen (sog. D&O-Versicherung), die bestimmte Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Amtsführung abdeckt. 3.3 Welche Einschränkungen gibt es in Bezug auf ausländische Angestellte, die nach Kanada versetzt werden, um dort für die Tochtergesellschaft zu arbeiten? Grundlegendes Ziel der Einwanderungspolitik der kanadischen Regierung ist es, vorhandene Arbeitsmöglichkeiten zunächst kanadischen Staatsangehörigen und dauerhaft in Kanada ansässigen Personen (permanent residents) offen zu halten. Sich vorübergehend in Kanada aufhaltende Ausländer dürfen daher in Kanada grundsätzlich nur dann eine Tätigkeit aufnehmen, wenn dadurch die Arbeitsmöglichkeiten für Kanadier und dauerhaft in Kanada ansässige Personen nicht negativ beeinflusst werden. Der Arbeitgeber ist daher gehalten, qualifizierte kanadische Staatsbürger und dauerhaft in Kanada ansässige Personen bevorzugt einzustellen. Ausnahmen von dieser Regel gelten für die vorübergehende Versetzung von Managern und leitenden Angestellten, sowie für die Versetzung sog. spezialized knowledge workers, die über Spezialwissen hinsichtlich der Dienstleistungen, Produkte oder Verfahrensabläufe im Unternehmen verfügen. Im Falle der dauerhaften Versetzung von ausländischen Arbeitnehmern kommt es entscheidend auf die fachliche Qualifizierung und die vorgesehene Beschäftigung des jeweiligen Arbeitnehmers an. In Kanada gibt es weder eine globale Quote für Ausländer, denen Aufenthalt gewährt wird, noch Quoten für Einwanderer aus einem bestimmten Land. Besondere Regeln gelten aufgrund des NAFTA für die Versetzung von Arbeitnehmern aus den Vereinigten Staaten und Mexiko. Die Einwanderungsbehörden haben bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen einen weiten Ermessensspielraum und stehen den vorgebrachten Argumenten der Antragsteller in der Regel offen gegenüber. Die Gründung eines neuen Unternehmens in Kanada ist eine Investition, die zum wirtschaftlichen Wachstum des Landes beiträgt. Vor diesem Hintergrund ist es häufig vielversprechend, über die Aufenthaltserlaubnis der benötigten ausländischen Arbeitnehmer unabhängig davon, ob auf vorübergehender oder ständiger Basis bereits zum Zeitpunkt der Gründung der Tochtergesellschaft mit den Einwanderungsbehörden zu sprechen. BLAKE, CASSELS & GRAYDON LLP Page 9

16 3.4 Wie werden Sitzungen des board of directors und Gesellschafterversammlungen gehandhabt? Nach den meisten kanadischen Kapitalgesellschaftsgesetzen können Sitzungen des board of directors an jedem beliebigen Ort stattfinden, vorausgesetzt die Einberufungsvorschriften der Gesellschaftsdokumente werden eingehalten. Normalerweise werden in den Gesellschaftsdokumenten auch Sitzungen per Telefon innerhalb und außerhalb Kanadas zugelassen. Es gibt aber bestimmte zwingende Regeln, die bei der Abhaltung von Sitzungen eingehalten werden müssen. So können die Kapitalgesellschaftsgesetze beispielsweise die Anwesenheit einer bestimmten Anzahl kanadischer directors vorschreiben. Bei nach Bundesrecht errichteten corporations muss beispielsweise mindestens ein Viertel der anwesenden directors oder, wenn die Gesellschaft weniger als vier directors hat, mindestens einer der auf der Versammlung anwesenden directors jeweils kanadischer resident sein. Ausnahmen gelten für bestimmte Wirtschaftsbereiche; bei diesen muss sogar die Mehrheit der anwesenden directors aus kanadischen residents bestehen. Von sämtlichen directors unterzeichnete schriftliche Beschlüsse können auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden. Gesellschafterversammlungen finden gewöhnlich jährlich an einem von den directors bestimmten oder in den Gesellschaftsdokumenten festgelegten Ort statt. In dieser ordentlichen Gesellschafterversammlung werden den Gesellschaftern die Jahresabschlüsse vorgelegt. Ferner werden alle erforderlichen Beschlüsse gefasst, z.b. die directors bestellt. Die meisten Kapitalgesellschaftsgesetze sehen vor, dass Versammlungen grundsätzlich in ihrem jeweiligen Geltungsbereich abzuhalten sind, lassen aber eine abweichende Vereinbarung der Gesellschafter über einen anderweitigen Versammlungsort zu. Die Gesellschafter können aber auch außerhalb von Sitzungen Beschlüsse in Schriftform fassen. Bei Gesellschaften, deren Gesellschafter alle außerhalb Kanadas ansässig sind, erfolgt die Beschlussfassung daher in der Regel schriftlich. Hat eine Gesellschaft nur eine Gattung von Gesellschaftsanteilen, vermittelt jeder Gesellschaftsanteil seinem Inhaber die gleichen Rechte einschließlich des Stimmrechts in Gesellschafterversammlungen, des Gewinnbezugsrechts und des Anteils am Liquidationserlös. Es ist aber auch möglich, mehrere Gattungen von Geschäftsanteilen zu schaffen und diesen jeweils unterschiedliche Rechte zuzuweisen. Die Gesellschafter können ihre Stimmrechte entweder selbst oder durch einen Stellvertreter ausüben. 4. STEUERRECHTLICHE BEHANDLUNG UND BUCHFÜHRUNG EINER TOCHTERGESELLSCHAFT 4.1 Wie hoch ist die Körperschaftsteuer und auf welcher Grundlage werden steuerpflichtige Gewinne ermittelt? Eine in Kanada gegründete corporation gilt steuerrechtlich als in Kanada ansässig und unterliegt deshalb mit ihrem weltweiten Einkommen der kanadischen Körperschaftsteuer. Der Bund und die einzelnen Provinzen erheben getrennt voneinander Körperschaftsteuern auf in Kanada tätige Unternehmen. Der Gesamtsteuersatz hängt davon ab, in welchen Provinzen das Unternehmen tätig ist. Der Körperschaftsteuersatz auf Bundesebene beträgt zur Zeit 15%. Der Körperschaftsteuersatz in den Provinzen unterscheidet sich zum Teil erheblich und kann je nach Art des Einkommens der Gesellschaft variieren. Der derzeitige Steuersatz in Ontario beträgt z.b. 11,5% und soll auf 10% im Jahr 2013 gesenkt BLAKE, CASSELS & GRAYDON LLP Page 10

17 werden. Vielfach lässt sich eine Minimierung der durch die Provinzen erhobenen Körperschaftsteuer durch eine entsprechende geographische Gestaltung der geplanten Tätigkeit in Kanada erreichen. Im Einzelfall kommen verschiedene Reduzierungen der bundesstaatlichen und der Provinzsteuersätze in Betracht. Die wichtigste dieser Steuersenkungsmöglichkeiten gilt für die operativen Einkünfte, die kleine Canadian-controlled private corporations (CCPC; durch Kanadier kontrollierte Gesellschaften) in Kanada erzielen. Eine Gesellschaft ist allerdings dann keine CCPC, wenn sie direkt oder indirekt von einer oder mehreren Personen kontrolliert wird, die nicht kanadische residents sind. Die für CCPC geltenden Steuervorteile kommen deshalb bei einer Tochtergesellschaft, die zu 100% einem non-resident gehört, nicht zur Anwendung. Eine Ausnahme kann sich unter Umständen allenfalls ergeben, wenn sich der Einfluss des non-resident ausschließlich aus Vereinbarungen wie etwa Liefer-, Franchise-, Lizenz- oder Vertriebsverträgen ergibt. Die besonderen Regelungen für die Errechnung des steuerpflichtigen Einkommens einer kanadischen Gesellschaft sind so zahlreich, dass eine umfassende Erläuterung an dieser Stelle nicht erfolgen kann. Zwei Punkte sollen jedoch genannt werden: Das kanadische Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz (Income Tax Act) erlaubt einer Kapitalgesellschaft, einen Teil der Kosten für den Erwerb von abschreibungsfähigen Vermögensgegenständen steuerlich in Abzug zu bringen (Abschreibung für Abnutzung). Alle abnutzbaren Sachanlagen, Patentrechte und bestimmte immaterielle Vermögensgegenstände mit beschränkter Nutzungsdauer eines Unternehmens werden hierfür in bestimmten vorgeschriebenen Klassen zusammengefasst. Jeder Klasse ist dabei ein bestimmter Abschreibungssatz zugewiesen, welcher aber nicht immer der üblichen tatsächlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände in dieser Klasse entsprechen muss. Der Höchstbetrag der Abschreibung für eine Klasse im jeweiligen Steuerjahr ergibt sich durch Anwendung dieses Abschreibungssatzes auf den Gesamtrestwert der Vermögensgegenstände in der jeweiligen Klasse. Das Unternehmen muss im jeweiligen Steuerjahr aber nicht zwingend den Höchstbetrag in Anspruch nehmen, sondern kann stets auch eine geringere tatsächliche Abschreibung wählen. In den meisten Fällen wird die Abschreibung auf der Basis der sog. diminishing balance (degressives Abschreibungsverfahren) ermittelt, bei der sich der Gesamtrestwert einer Klasse jeweils nur um den im betreffenden Steuerjahr tatsächlich in Anspruch genommenen Abschreibungsbetrag verringert. Tatsächlich nicht in Anspruch genommene Abschreibungen für Abnutzungen werden so im Ergebnis vorgetragen, da sie den für die Berechnung des Absetzungsbetrags maßgeblichen Restwert der jeweiligen Klasse nicht reduzieren. Wenn abgeschriebene Vermögensgegenstände zu einem Preis verkauft werden, die ihren nach Abschreibung verbleibenden Restwert übersteigen, wird der so erzielte Gewinn wieder in das Einkommen der Gesellschaft eingestellt und damit steuerpflichtig. Umgekehrt können endgültige Verluste entstehen, wenn ein Vermögensgegenstand zu einem Preis verkauft wird, der unter seinem Restwert liegt. Im Allgemeinen wird lediglich die Hälfte realisierter Kapitalgewinne (capital gains) aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen des sog. Kapitalvermögens (capital property) bei der Berechnung des Einkommens einer Kapitalgesellschaft als steuerpflichtiger Kapitalgewinn einbezogen. Diese Beträge sind mit dem jeweils maßgeblichen Körperschaftsteuersatz zu versteuern. Stark vereinfacht besteht das Kapitalvermögen eines Steuerpflichtigen aus solchen Vermögensgegenständen, die der Steuerpflichtige mit der Absicht erwirbt, Einkommen zu erzielen (beispielsweise in Form von Dividenden oder Mieteinnahmen). Normalerweise nicht zum Kapitalvermögen gehören hingegen solche BLAKE, CASSELS & GRAYDON LLP Page 11

18 Vermögensgegenstände, die der Steuerpflichtige mit der Absicht erwirbt, sie mit Gewinn wieder zu veräußern. Kapitalgewinne sind grundsätzlich der Betrag, um den die realisierten Einnahmen (normalerweise der Verkaufspreis) die Summe aus steuerrechtlich berichtigtem Buchwert des Vermögensgegenstandes (sog. adjusted cost base) und Veräußerungskosten übersteigen. Entstehen Kapitalverluste (capital losses), können diese zur Hälfte mit steuerpflichtigen Kapitalgewinnen für Zwecke der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens verrechnet werden. Die Hälfte der Kapitalverluste, die im Jahr ihrer Entstehung nicht genutzt werden können, dürfen grundsätzlich drei Jahre zurück und zeitlich unbegrenzt vorgetragen und mit späteren steuerpflichtigen Kapitalgewinnen verrechnet werden. Kapitalverluste einer corporation verfallen beim Erwerb der Kontrolle über diese Gesellschaft, können aber in manchen Fällen genutzt werden, um den steuerlichen Buchwert anderer abgeschriebener Vermögensgegenstände des Kapitalvermögens zu erhöhen. 4.2 Werden verbundene Kapitalgesellschaften in Kanada gemeinsam besteuert? In Kanada werden Gesellschaften körperschaftsteuerrechtlich stets einzeln veranlagt. Eine steuerrechtliche Zurechnung von Einkünften zu anderen Gesellschaften innerhalb von Unternehmensgruppen, wie sie in Deutschland im Falle der steuerlichen Organschaft erfolgt, ist in Kanada nicht möglich. 4.3 Was sind die Bedingungen für die Absetzbarkeit von Zahlungen innerhalb der Gruppe? Die Absetzbarkeit von Zahlungen einer kanadischen Tochtergesellschaft an eine mit ihr verbundene Gesellschaft oder Person, wie z.b. an einen non-resident Gesellschafter, steht unter dem Vorbehalt, dass die Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände angemessen sind. Ähnlich der Rechtslage in den meisten anderen Industrienationen enthalten die kanadischen Zoll- und Steuergesetze Regelungen zur Preisbildung beim Austausch von Gütern und Dienstleistungen zwischen einer Tochtergesellschaft und ihrer non-resident Muttergesellschaft. Gemäß den bestehenden Regelungen müssen Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen werden (Grundsatz des Drittvergleichs/ arm s length -Grundsatz). Außerdem haben die beteiligten Parteien die einzelnen Geschäfte im Zeitpunkt ihres Abschlusses so zu dokumentieren, dass die kanadischen Finanzbehörden die Marktüblichkeit der vereinbarten Preise überprüfen und nachvollziehen können. Das kanadische Recht sieht ferner vor, dass den beteiligten Unternehmen ein Strafzuschlag auferlegt werden kann, wenn die Abweichung zwischen dem vereinbarten und dem marktüblichen Preis eine bestimmte Schwelle überschreitet und die Unternehmen sich zudem nicht ausreichend bemüht haben (etwa durch Unterlassen der Anfertigung einer zeitnahen Dokumentation), marktübliche Bedingungen zu vereinbaren. In Bezug auf die Zahlung von Darlehenszinsen sind die unter 5.4 näher erläuterten sog. thin capitalization- Bestimmungen des Income Tax Act zu beachten. In der Provinz von Ontario gelten spezielle Beschränkungen bezüglich der Absetzbarkeit von Tantiemen, Pacht- und Lizenzgebühren, Mietzinsen und Managergehältern. 4.4 Wie werden operative Verluste steuerlich behandelt? Verluste aus dem operativen Geschäft der Gesellschaft können von der Gesellschaft mit steuerpflichtigem Einkommen aus sämtlichen Einkommensquellen verrechnet werden. Soweit ein operativer Verlust in BLAKE, CASSELS & GRAYDON LLP Page 12

19 einem bestimmten Jahr entsteht, kann die Gesellschaft diesen drei Jahre zurück und 20 Jahre vorgetragen, um ihn als Abzugsposten bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens in diesen Jahren zu nutzen. Für operative Verluste, die vor dem Steuerjahr 2006 entstanden sind, gelten abweichende Übergangsregelungen für den Vortrag der Verluste. Operative, d.h. sog. non-capital, Verluste entstehen stets auf Ebene der steuerpflichtigen Gesellschaft und nicht etwa auf Ebene des Betriebs- oder Betriebsteils, der sie verursacht hat. Daher können Verluste eines einzelnen Betriebs- oder Betriebsteils nicht separat vorgetragen und mit dem sonstigen Einkommen einer Gesellschaft verrechnet werden, die diesen später erwirbt. Des Weiteren gibt es besondere Regeln, welche die Möglichkeit der Geltendmachung von Verlustvorträgen im Fall von Kontrollwechseln einschränken oder ausschließen (z.b. wenn ein ausländischer Investor eine Gesellschaft in Kanada erwerben oder seine Tochtergesellschaft nach einer gewissen Zeit veräußern sollte). 4.5 Welche Umsatzsteuern werden in Kanada erhoben? Güter- und Dienstleistungsteuer Der kanadische Excise Tax Act (Verbrauchsteuergesetz) legt dem Empfänger der meisten in Kanada gelieferten Güter und Dienstleistungen eine goods and service tax (GST) in Höhe von 5 % auf. Die GST ist eine Art Mehrwertsteuer, die im Gegensatz zur Einkommensteuer nicht die Erzielung von Einkünften, sondern den Verbrauch besteuert. Im Allgemeinen zieht jeder registrierte Lieferant von steuerpflichtigen Gütern und Erbringer von steuerpflichtigen Dienstleistungen die jeweilige GST von seinem Kunden zur Zeit der Leistungserbringung ein und führt diese in regelmäßigen Abständen an die Steuerbehörden ab. Der Lieferant handelt dabei als Vertreter der Bundessteuerbehörde, während rechtlich der Kunde Steuerschuldner ist. Die Lieferanten und Dienstleister bringen von dem von ihnen eingezogenen Gesamtbetrag an GST die ihrerseits für Lieferungen und Leistungen gezahlte GST in Abzug (sog. input tax credits) und führen die verbleibende Differenz an die Steuerbehörden ab. Hat ein Lieferant oder Leistungserbringer mehr GST gezahlt als eingezogen, so hat er einen Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrags. Obwohl die Steuer auf jeder Stufe des Herstellungs- und Absatzprozesses auf den jeweiligen Mehrwert erhoben wird, trägt der Endverbraucher im Ergebnis also allein die volle Steuer. Die Provinzen Ontario, Nova Scotia, New Brunswick sowie Newfoundland and Labrador haben die Bemessungsgrundlagen ihrer jeweiligen Provinzverkaufsteuern mit denen der GST harmonisiert und eine kombinierte Verkaufsteuer in Form der sog. Harmonized Sales Tax (HST) eingeführt. Diese ersetzt in den genannten Provinzen inzwischen die GST und die jeweiligen Provinzverkaufsteuern und beträgt zwischen 12 % und 15 %. Auch die Provinz British Columbia hat die HST eingeführt, will diese aber mit Wirkung ab dem 1. April 2013 wieder abschaffen und plant stattdessen neben der GST die Wiedereinführung einer separaten Provinzverkaufsteuer. Zum gleichen Datum plant die Provinz Prince Edward Island den Übergang zur HST. Die meisten der folgenden Erläuterungen gelten auch für die HST. Auch die Provinz Québec hat die Bemessungsgrundlagen für ihre Provinzverkaufsteuer an die der GST angeglichen; im Unterschied zu den HST Provinzen wird die Québec Sales Tax oder QST aber auf Basis eines speziellen Provinzgesetzes von Québec zusätzlich zur GST erhoben und beträgt derzeit 9,5 %. BLAKE, CASSELS & GRAYDON LLP Page 13

20 Die meisten Personen, die in Kanada ein Geschäft betreiben, müssen sich registrieren lassen, um die GST einzuziehen und abzuführen. Lediglich kleine Lieferanten (mit einem jährlichen Umsatz von weniger als C$ ) müssen sich für GST-Zwecke in der Regel nicht registrieren lassen, haben aber umgekehrt auch keinen Anspruch auf Erstattung der von ihnen gezahlten GST. Als zero rated supplies bezeichnete Lieferungen bestimmter Waren werden zu einem Null-Satz versteuert. Dazu gehören u.a. Grundnahrungsmittel, rezeptpflichtige Arzneien, die meisten medizinischen Geräte und etwas verallgemeinert für den Export bestimmte Güter. Auch Dienstleistungen eines Vertreters für ein non-resident Unternehmen sind in manchen Fällen steuerfrei, ebenso juristische und beratende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Niederlassung eines non-resident oder der Gründung eines Unternehmens durch einen non-resident in Kanada. Lieferanten von mit Null-Satz besteuerten Gütern und Erbringer solcher Dienstleistungen verlangen bei der Veräußerung oder Leistungserbringung keine Steuer, sind jedoch in Höhe der ihrerseits gezahlten GST vorsteuerabzugsberechtigt. Das Gesetz sieht ferner eine als tax-exempt (steuerbefreit) bezeichnete Kategorie von Waren und Dienstleistungen vor. Auf diese wird keine GST erhoben. Im Gegensatz zu den zero rated supplies sind die Lieferanten steuerbefreiter Güter und Erbringer steuerbefreiter Dienstleistungen jedoch nicht berechtigt, Erstattung der GST zu verlangen, die sie ihrerseits für den Erwerb der sodann steuerbefreit veräußerten Güter und Dienstleistungen gezahlt haben. Beispiele steuerbefreiter Leistungen sind der Weiterkauf von Wohneigentum, langfristige Mietverträge über Wohnraum, viele Gesundheits- und zahnärztliche Leistungen und inländische Finanzdienstleistungen. GST auf importierte Güter wird grundsätzlich auf den Wert der importierten Güter zuzüglich des gezahlten Zolls erhoben. Importierte Dienstleistungen und Immaterialgüterrechte (wie Patente und Marken) unterliegen in der Regel nicht der GST, solange sie ausschließlich für steuerpflichtige Geschäftsaktivitäten des Käufers verwendet werden. Käufer müssen die Steuer auf importierte Dienstleistungen und Immaterialgüterrechte selbst veranlagen, wenn sie nicht ausschließlich für steuerpflichtige Aktivitäten benutzt werden Verbrauchsteuer Zusätzlich zur GST wird auf eine beschränkte Anzahl von Gütern nach dem Excise Tax Act eine Verbrauchsteuer (excise tax) mit verschiedenen Sätzen, basierend auf dem Verkaufspreis des Herstellers, erhoben. Beispiele solcher Güter sind etwa bestimmte Versicherungsbeiträge, Klimaanlagen für Kraftfahrzeuge oder bestimmte Kraftstoffe und andere Erdölprodukte. Zusätzlich werden auf bestimmte alkoholische Getränke und Tabakprodukte Verbrauchsabgaben (excise duties) nach dem Excise Act, 2001 erhoben, für die wiederum verschiedene Sätze gelten Zollabgaben Der Import von Waren nach Kanada unterliegt bundesrechtlichen Regelungen, im Wesentlichen dem Customs Tariff (Zolltarif) und dem Customs Act (Zollgesetz). Wie unter 12 erläutert, sind durch das NAFTA die Zölle auf Warenimporte zwischen Kanada, den USA und Mexiko weitgehend abgeschafft worden. Auch die weiteren Freihandelsabkommen, etwa mit Costa Rica oder Israel, haben Einfluss auf die Zollpflicht. BLAKE, CASSELS & GRAYDON LLP Page 14

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