Dokumentationsunterlage zur Regeländerung. KTA 3901 Kommunikationseinrichtungen für Kernkraftwerke
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- Lisa Walter
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1 Dokumentationsunterlage zur Regeländerung KTA 3901 Kommunikationseinrichtungen für Kernkraftwerke Fassung Inhalt 1 Auftrag des KTA 2 Beteiligte Fachleute 3 Verlauf des Regeländerungsverfahrens 4 Berücksichtigte Regeln und Unterlagen 5 Erläuterungen der vorgenommenen Änderungen 1 Auftrag des KTA 1.1 Vorbemerkung Aufgrund der nach Abschnitt 5.2 der Verfahrensordnung des KTA nach längstens 5 Jahren erforderlichen Überprüfung auf Änderungsbedürftigkeit hat der Unterausschuss ELEKTRO- UND LEITTECHNIK (UA-EL) auf seiner 65. Sitzung am 07. Juli 2009 über die Regel KTA 3901 beraten. Der UA-EL stellt fest, dass die Regel in einigen Abschnitten an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden muss. Der Anpassungsbedarf betrifft insbesondere folgende Punkte: - Anpassung an die neuen technischen Entwicklungen - Präzisierung der Anforderungen 1.2 Beschlüsse Der Kerntechnische Ausschuss (KTA) hat auf seiner 64. Sitzung am 10. November 2009 folgenden Beschluss bezüglich der Regel KTA 3901 gefasst: Beschluss-Nr.: 64/8.2.5/1 vom 10. November 2009 Der Unterausschuss ELEKTRO- UND LEITTECHNIK (UA-EL) wird beauftragt, federführend den Entwurf zur Änderung der Regel KTA 3901 Kommunikationseinrichtungen in Kernkraftwerken (Fassung ) mit einer Dokumentationsunterlage vorzubereiten und eine Beschlussvorlage dem KTA vorzulegen. Die Geschäftsstelle wurde beauftragt, diesen Beschluss zur Regel KTA 3901 dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger zuzuleiten. Beschluss-Nr.: 64/8.2.5/2 vom 10. November 2009 Der Unterausschuss ELEKTRO- UND LEITTECHNIK (UA-EL) wird beauftragt, den Entwurfsvorschlag zur Änderung der Regel KTA 3901 zu prüfen und eine Beschlussvorlage für den KTA zu erarbeiten. 2 Beteiligte Fachleute 2.1 Zusammensetzung des Arbeitsgremiums KTA 3901 D. Appel EnBW Kernkraft GmbH GKN, Neckarwestheim Dipl.-Ing. A. Aßmann E.ON Kernkraft GmbH, KBR, Brokdorf S. Beck RWE Power AG, Kraftwerk Biblis, Biblis Dipl.-Ing. F. Maier (Obmann) TÜV SÜD Energietechnik GmbH Baden Württemberg, Filderstadt Dipl.-Ing. D. Malchers TÜV NORD Systemtechnik GmbH, Hamburg Dipl.-Ing. Y. Ölmez TÜV SÜD Industrie Service GmbH, München Dipl.-Ing. A. Rduch Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbh, Köln Dipl.-Ing.W.-D. Stahlberg Westinghouse Electric Germany GmbH Dipl.-Ing. A. Weisze AREVA GmbH, Offenbach Dipl.-Ing. J. Wohs Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, Hamburg
2 KTA 3901 Seite D-2 Dipl.-Ing. I. Wolf TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG, Hannover 2.2 Zusammensetzung des KTA-Unterausschusses ELEKTRO- UND LEITTECHNIK (UA-EL) Obmann: Dipl.-Ing. R.-D. Junge, TÜV NORD,Hannover, bis Nov GDir M. Hagmann; UVM-BW, Stuttgart, ab Dez Vertreter der Hersteller und Ersteller von Atomanlagen: Dipl.-Ing. M. Friedl AREVA GmbH, Erlangen ab Dez (Stellvertreter: Dr. Waedt, AREVA GmbH, Erlangen, ab Dez. 2008) Dipl.-Ing. W. Schulze AREVA GmbH, Erlangen (1. Stellvertreter: Dr. A. Graf, AREVA GmbH, Erlangen) (2. Stellvertreter: Dr. B. Möller, AREVA GmbH, Erlangen, ab Dez. 2010) Dipl.-Ing. U. Schwarz Westinghouse Electric Germany GmbH, Mannheim, ab Dez (Stellvertreter: Dipl.-Ing. M. Radtke, Westinghouse Electric Germany GmbH, Mannheim, ab Dez. 2012) Dipl.-Ing. R. Zahout AREVA GmbH, Erlangen (Stellvertreter: Dipl.-Ing. L. Warnken, AREVA GmbH, Erlangen bis Nov.2007, Dr. P. Waber, AREVA GmbH, Erlangen ab Dez.2007) Vertreter der Betreiber von Atomanlagen: Dipl.-Ing. J. Behrens Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, Hamburg, ab Dez (Stellvertreter: Dipl.-Ing. A. Bellemann, EnKK, Neckarwestheim, ab Dez. 2012) Dipl.-Ing. M. Bresler E.ON Kernkraft GmbH, Hannover (Stellvertreter: Dipl.-Ing. V. Fischer, EnKK, Neckarwestheim, bis Nov. 2012) (Stellvertreter: Dipl.-Ing. C. Müller, E.ON Kernkraft GmbH, Hannover, ab Dez. 2012) Dipl.-Ing. K.-H. Herbers RWE Power AG, Kernkraftwerk Emsland (Stellvertreter: Dr. Höke, E.ON Kernkraft GmbH, Hannover, bis Nov. 2007, Dr. Planitz, Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, Hamburg, von Dez bis Nov. 2011) Dr.-Ing. W. Planitz Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH,, Hamburg, von Dez bis Nov Vertreter des Bundes und der Länder: WissDir J.-H. Hagemeister Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, ab Dez (Stellvertreter: H. Aumann, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Hannover) GDir M. Hagmann Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg, ab Dez (Stellvertreter: ORR C. Schorn, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, München, ab Dez. 2012) WissOR Dr. F. Seidel Bundesamt für Strahlenschutz, Salzgitter, ab Nov (Stellvertreter: RDir P. Sperling, Bonn, BMU) ab Nov. 2011) RDir`n Dr. C.Wassilew Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn, von Dez.2008 bis Nov (Stellvertreter: ORR K. Weidenbrück, Bonn, BMU, von Dez bis Nov. 2011, WissOR Dr. F. Seidel, BfS, Salzgitter bis Nov. 2011) Vertreter der Gutachter und Beratungsorganisationen: Dipl.-Ing. R.-D. Junge TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG, Hannover, bis Nov (Stellvertreter: Dipl.-Ing. J. Boenkendorf, TÜV NORD SysTec GmbH & Co. KG, Hamburg bis Nov. 2010) Dr.-Ing. R. Kotte TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG, Hannover ab Dez (Stellvertreter: Dipl.-Ing. J. Boenkendorf, TÜV NORD SysTec GmbH & Co. KG, Hamburg) Dipl.-Ing. W. Reßing TÜV NORD SysTec GmbH & Co.KG, Hamburg Dipl.-Ing. A. Rottenfußer TÜV Industrie Service GmbH, München (Stellvertreter: Dipl.-Ing. J. Kraus, TÜV Industrie Service GmbH, München, ab Dez. 2009) Dipl.-Ing. C. Verstegen Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbh, Köln, ab Nov (Stellvertreterin: Dr. D. Sommer, Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbh, Köln, ab Dez. 2010)
3 KTA 3901 Seite D-3 Vertreter sonstiger Behörden und Stellen: Dipl.-Ing. W. Dohmen Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ), ab Dez (Stellvertreter: Dipl.-Ing. D. Sonntag, für Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ), ab Dez. 2012) T. Gerl (für DGB) ) E.ON Kernkraft GmbH, Gemeinschaftskernkraftwerk, Grohnde, bis Nov (Stellvertreter: N. Islinger (für DGB), E.ON Kernkraft GmbH, Kernkraftwerk Isar, bis Nov. 2012) N. Islinger (für DGB) E.ON Kernkraft GmbH, Kernkraftwerk Isar, ab Dez Dipl.-Ing. Schnürer (für: DKE) Institut für Sicherheitstechnologie (ISTec) GmbH, Garching (1. Stellvertreter: Dipl.-Ing. G. Vogel, DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik, Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE, Frankfurt, 2. Stellvertreter: Dr.-Ing. A. Lindner, (für: DKE) Institut für Sicherheitstechnologie (ISTec) GmbH, Garching) Dipl.-Ing. D. Sonntag für Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ), bis Nov Zugezogene Fachleute Dipl.-Ing. J. Grünwidl Dipl.-Ing. U. Micheel Dipl.-Ing. U. Schmidt TÜV SÜD Industrie Service GmbH, München Telemann-Mobilfunk, Hamburg EnBW Kernkraft GmbH, GKN, Neckarwestheim 2.4 Zuständiger Mitarbeiter der KTA-Geschäftsstelle Dipl.-Ing. R.Piel KTA-Geschäftsstelle (beim Bundesamt für Strahlenschutz), Salzgitter 3 Verlauf des Regeländerungsverfahrens 3.1 Erarbeitung des Regeländerungsentwurfs (1) Das Arbeitsgremium KTA 3703 erarbeitete den Regeländerungsentwurfsvorschlag KTA 3703 in 6 Sitzungen; die Sitzungen fanden statt: 1. Sitzung am 20. Mai 2010 beim TÜV SÜD in Filderstadt 2. Sitzung am 16. September 2010 bei der EnKK in Neckarwestheim 3. Sitzung am 18. November 2010 bei der GRS in Köln 4. Sitzung am 18. Januar 2011 bei der AREVA in Offenbach 5. Sitzung am 29. März 2011 bei der VENE in Hamburg 6. Sitzung am 3. Mai 2011 bei der GRS in Berlin (2) Auf der 6. Sitzung am 3. Mai 2011 wurde der Regeländerungsentwurfsvorschlag einstimmig zur Vorlage an den Unterausschuss ELEKTRO UND LEITTECHNIK (UA-EL) verabschiedet. (3) Der Unterausschuss ELEKTRO UND LEITTECHNIK (UA-EL) hat auf seiner 70. Sitzung am 15. September 2011 einstimmig beschlossen, die Regeländerungsentwurfsvorlage KTA-Dok.-Nr. 3901/11/1 für den Fraktionsumlauf freizugeben. (4) Die Regeländerungsentwurfsvorlage KTA 3901( ) hat vom bis zum den Fraktionen des KTA zur Prüfung vorgelegen. Es gingen insgesamt 38 Änderungsvorschläge ein, von: BG ETEM DIN EKK KTA-GS RSK-EE RWE VdTÜV
4 KTA 3901 Seite D-4 (5) Das Arbeitsgremium hat über die eingegangenen Stellungnahmen auf seiner 7. Sitzung am beim TÜV SÜD in München 8. Sitzung am 15./ beim TÜV NORD in Hannover 9. Sitzung am bei Westinghouse in Mannheim beraten. Nach Diskussion der Einwendungen hat das Arbeitsgremium einstimmig beschlossen die Regeländerungsentwurfsvorlage in der Fassung vom dem UA-EL zur Prüfung vorzulegen und ihm zu empfehlen, dem KTA vorzuschlagen diesen als Regeländerungsentwurf (Gründruck) zu verabschieden. (6) Der UA-EL hat auf seiner 72. Sitzung am 11. September 2012 die Regeländerungsentwurfsvorlage geprüft und einstimmig beschlossen, dem KTA die Verabschiedung der Fassung September 2011 als Regeländerungsentwurf zu empfehlen. (7) Der KTA hat die Regeländerungsentwurfsvorlage (KTA-Dok.-Nr. 3901/12/1) auf seiner 67. Sitzung am behandelt und als Regeländerungsentwurf in der Fassung beschlossen. Die Bekanntmachung des BMU erfolgte im Bundesanzeiger vom 3. Dezember Erarbeitung der Regeländerung (1) Der Regeländerungsentwurf KTA 3901 ( ) hat vom bis zum der Öffentlichkeit zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegen. Am gingen 8 Änderungsvorschläge von der RSK-EE ein, die wortgleich mit denen aus dem Fraktionsumlauf waren. Die Stellungnahmen haben teilweise keinen Bezug zum Gründruck, da sie vom Arbeitsgremium bereits nach dem Fraktionsumlauf berücksichtigt wurden. (2) Der UA-EL hat auf seiner 74. Sitzung am 4. September 2013 und im Nachgang der Sitzung per Umlaufverfahren über den Regeländerungsvorschlag und die Einwendungen des RSK-EE beraten und einstimmig beschlossen, dem KTA den Regeländerungsvorschlag als Regeländerungsvorlage KTA-Dok.-Nr. 3901/13/1 vorzulegen, mit der Empfehlung, die Vorlage als Regeländerung zu verabschieden. (3) Der KTA entsprach dieser Empfehlung und hat auf seiner 68. Sitzung am 19. November 2013 die Regeländerungsvorlage als Regel (Regeländerung) KTA 3901 in der Fassung aufgestellt. Die Bekanntmachung erfolgte im Bundesanzeiger vom 17. Januar Berücksichtigte Regeln und Unterlagen - RSK-Leitlinien ( ) RSK-Leitlinien für Druckwasserreaktoren (Ausgabe vom 14.Oktober 1981 mit Änderungen vom ) - DIN-EN ( ) Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Teil 6-2: Fachgrundnormen - Störfestigkeit für Industriebereiche (IEC :2005) - DIN-EN ( ) Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Teil 6-4: Fachgrundnormen - Störaussendung für Industriebereiche (IEC :2006) - DIN EN ( ) Kernkraftwerke - Leittechnik für Systeme mit sicherheitstechnischer Bedeutung - Kategorisierung leittechnischer Funktionen (IEC 61226:2009) - DIN EN 842 ( ) Sicherheit von Maschinen - Optische Gefahrensignale - Allgemeine Anforderungen, Gestaltung und Prüfung; Deutsche Fassung EN 842:1996+A1: DIN ( ) Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb - Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik: BSI-Standard 100-2, IT-Grundschutz-Vorgehensweise V 2.0 ( ) 5 Erläuterungen der vorgenommenen Änderungen Der Regeltext wurde neben redaktionellen Änderungen in folgenden Punkten geändert: Zu Grundlagen Absatz 1 Redaktionelle Anpassung. Harmonisierung im KTA-Regelwerk. Die Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke vom , die die Sicherheitskriterien und die RSK-Leitlinien fortschreiben sollen, wurden ergänzt. Die Ergänzung wurde am 17. September 2013 auf der 41. Sitzung des UA-PG abgestimmt. Zu Grundlagen Absatz 3 Der Absatz weist darauf hin, dass die Einhaltung der konventionellen Vorschriften vorausgesetzt wird. Die missverständliche Passage wenn nicht kernkraftwerkspezifisch bedingt, andere Anforderungen gestellt werden. wurde im UA-EL am diskutiert und einheitlich für alle Regeln präzisiert. Zu Grundlagen Absatz 10 Da im Abschnitt 6 Dokumentation auf die KTA 1202 Anforderungen an das Prüfhandbuch verwiesen wird, wird sie an dieser Stelle ergänzt.
5 Zu 2 Begriffe Absatz 9 KTA 3901 Seite D-5 Der ursprünglich benutzte Begriff direkte Sprechverbindung wird ersetzt durch Sprachkommunikation, da die direkte Sprechverbindung nicht mehr Stand der Technik ist. Zu 3 Kommunikationseinrichtungen innerhalb von Kernkraftwerken Zu Ausführung der Alarmanlage Absatz 5 Es wurde klargestellt, dass die Versorgung der Alarmzentralen aus voneinander unabhängigen unterbrechungsfreien Notstromanlagen erfolgen muss. Die ursprüngliche Formulierung muss aus unterschiedlichen unterbrechungsfreien Notstromanlagen erfolgen. hinterließ Interpretationsspielraum und wurde deshalb gestrichen. Zu Signale der akustischen Alarmanlage Absatz 4 Redaktionelle Änderung. Zu Ausführung der Personensuchanlagen Absatz 4 Hinweis Der Hinweis wird gestrichen. Zu Ausführung der Personensuchanlagen Absatz 5 Der Absatz inklusive Hinweis wird an dieser Stelle gestrichen. Der Inhalt wird im neuen Abschnitt 5.3 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) eingefügt und zusammen mit dem Absatz 2 des Abschnittes Sprechfunkgeräte eingepasst. Zu Telekommunikationsanlage (TK-Anlage) Absatz 5 (neu) Aufgrund der steigenden Anzahl der eingesetzten IP-Telefonie Systeme in industriellen Bereichen kann diese Art der Kommunikationsmöglichkeit nicht ausgeschlossen werden. Es erfolgt daher eine Anpassung an den Stand der Technik. Das zusätzliche Kriterium für den Einsatz eines IP-Telefonie Systems als Ersatz für eine TK-Anlage wird durch den neuen Absatz definiert. Zu Leitstandfernsprechanlage Absatz 1 Die Direktverbindung ist nicht mehr Stand der Technik und wurde in diesem Fall als entbehrlich gestrichen. Der Hinweistext enthielt eine Forderung. Durch den Austausch der modalen Hilfsverben wurde der Hinweis redaktionell angepasst. Zu Leitstandfernsprechanlage Absatz 3 Der Begriff Sammelgespräche wurde durch den gebräuchlicheren Begriff Konferenzgespräche ersetzt. Zu Leitstandfernsprechanlage Absatz 7 (neu) Die Forderung nach einer Überwachung der Verbindungen zwischen Endgeräten und der Zentrale und der Überwachung der Zentrale selbst wurde neu aufgenommen um deren Unverfügbarkeit zu erkennen. Nach Ansicht des Arbeitsgremiums ist die Überwachung unbedingt notwendig. Zu Sprechfunkgeräte Absatz 1 Die Einschränkung, dass Sprechfunkgeräten nur bei Instandhaltungsarbeiten benutzt werden dürfen, wird fallen gelassen. Die Einschränkung ist bei Einhaltung der EMV-Vorschriften nicht notwendig. Zu Sprechfunkgeräte Absatz 2 Der Absatz inklusive Hinweis wird an dieser Stelle gestrichen. Der Inhalt wird im neuen Abschnitt 5.3 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) eingefügt und zusammen mit dem Absatz 5 des Abschnittes Ausführung der Personensuchanlagen eingepasst. Zu 4 Kommunikationseinrichtungen außerhalb von Kernkraftwerken Zu 4.1 Allgemeine Anforderungen Absatz 1 und 2 Der veraltete Begriff Fernmeldeverbindung wurde ersetzt durch Kommunikationseinrichtungen. Die Formulierung öffnet die Regel für neuere und zukünftige Technologien. Zu 4.2 Verbindung zu externen TK-Netzen Absatz 1 Hinweis Der Hinweis wurde logisch berichtigt, indem das oder zwischen Warte und Notsteuerstelle in und geändert wurde.
6 KTA 3901 Seite D-6 Zu Verbindung zur Feuerwehr Absatz 1 und 2 Ersetzung der direkten Fernmeldeverbindung durch direkte Alarmierung. Die ursprünglich vorhandene direkte Drahtverbindung existiert nicht mehr und musste deshalb ersetzt werden. Die direkte Alarmierung legt keine spezielle Technologie fest. Der Focus liegt jetzt darauf, das die Funktionalität erfüllt werden muss egal welche Technologie dafür verwendet wird. Zu Verbindung zur Polizei Absatz 1 Der letzte Satz wird gestrichen und der erste Satz durch zuverlässig erreichbar ergänzt. Die Direktverbindung im ursprünglichen Sinn dieser Regel (direkte Drahtverbindung) gibt es nicht mehr und wird deshalb gestrichen. Die Anforderungen werden allgemeingültiger formuliert. Zu Verbindung zur Polizei Absatz 2 Der 2. Satz wird präzisiert und ein Hinweis auf zusätzliche Anforderungen der Anlagensicherung ergänzt. Zu 5 Auslegungsanforderungen Zu 5.2 Qualität der Komponenten Absatz 2 Redaktionelle Änderung im Sinne einer Klarstellung der Erfordernis weiterer Nachweise. Ersetzen der industriellen Standardprodukte durch den in KTA 1401 definierten Begriff des Serienerzeugnisses. Damit kann auch der Hinweis entfallen, der eine Definition des industriellen Standardproduktes enthält. Streichung des Hinweises Zu 5.3 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) (neu) Im neu erstellten Abschnitt werden die Anforderungen aus Absatz 5 des Abschnittes Ausführung der Personensuchanlagen und aus Absatz 2 des Abschnittes Sprechfunkgeräte zusammengefasst und präzisiert. Zu 5.4 Rechnerbasierte Kommunikationseinrichtungen (neu) Immer mehr Komponenten, welche zur Kommunikation herangezogen werden, beinhalten einen programmierbaren Anteil. Um einer möglichen Veränderung der Daten innerhalb der Kommunikationseinrichtungen vorzubeugen wird der Schutz ihrer Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit gefordert. Die genannten Schutzziele stammen aus dem BSI-Standard Zu 6 Prüfungen, Prüfnachweise und Instandsetzung Der Abschnitt 6 wurde neu strukturiert. Die Dokumentation wurde ersetzt durch Prüfnachweise. Nach Ansicht des Arbeitsgremiums stellt diese Formulierung klarer heraus, was in diesem Abschnitt behandelt werden soll. Der Prüfnachweis beinhaltet auch die Dokumentation. Zu 6.2 Abnahme- und Funktionsprüfungen Die Ausführungsprüfungen wurden durch den treffenderen Begriff Abnahmeprüfung ersetzt. Weiterhin wurde ein neuer Absatz eingefügt, der den Prüfnachweis fordert. Ursprünglich war dieser implizit im gestrichen Abschnitt 6.4 Dokumentation enthalten. Zu 6.3. Wiederkehrende Prüfungen Es wurde eine neuer Absatz eingefügt, der die Prüfnachweise fordert. Ursprünglich war dieser implizit im gestrichen Abschnitt 6.4 Dokumentation enthalten. An dieser Stelle wurde zur Harmonisierung auf die KTA 1202 verwiesen, die speziell für die wiederkehrenden Prüfungen gilt. Zu 6.4 Dokumentation Der Abschnitt wurde gestrichen, da er in der KTA 1202 im Abschnitt 3.5 sinngemäß bereits enthalten ist. Zu Anhang A Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird (neu) Auflistung der Verweise. Zu Stichwortverzeichnis Das Stichwortverzeichnis wurde gelöscht.
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