2 Inhalt und Ziel des Studiums

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1 Studienordnung für das Studium des Faches Sozialkunde im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 30. Juni 2000 Aufgrund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes vom 23. Mai 1995 (GVBl. S. 85), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (GVBl. S. 467), BS , hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs III der Universität Trier am 21.Juni 2000 die folgende Studienordnung beschlossen. Sie wird hiermit bekannt gemacht. I. Allgemeine Bestimmungen II. Studieninhalte III. Studienaufbau und Leistungsnachweise IV. Schlussbestimmungen Anlage: Studienverlaufsplan I. Allgemeine Bestimmungen: 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 7. Mai (GVBl. S. 157) in der Fassung der dritten Änderungsverordnung vom 8. September 1999 (GVBl. Nr. 17, S. 233) Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums des Faches Sozialkunde an der Universität Trier. 2 Inhalt und Ziel des Studiums (1) Das Fach Sozialkunde besteht aus dem Fach Politikwissenschaft und aus Stoffgebieten der Fächer Soziologie und Volkswirtschaftslehre. Es befasst sich mit den Institutionen von Staat und Gesellschaft, ihren theoretisch-philosophischen und normativen Grundlagen und ihren konkreten Erscheinungsformen, den politischen Prozessen und Inhalten in Geschichte und Gegenwart. Das Fach umfasst auch Grundbegriffe und theoretische Ansätze der Soziologie, die Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland sowie Grundfragen der Volkswirtschaftslehre und die Grundlagen der Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik Deutschland.

2 2 (2) Das Studium der Sozialkunde vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten, mit denen die Studierenden theoretische Probleme der Politik sowie praktische Fragen der Innen- und Außenpolitik und der Internationalisierung politischer Probleme wissenschaftlich zu erörtern und zu beurteilen vermögen. volkswirtschaftliches und soziologisches Grundwissen ermöglicht das Verstehen der Zusammenhänge zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. (3) Zu Beginn des Studiums wird allen Studierenden eine Studienfachberatung dringend empfohlen. 3 Regelstudienzeit Das Grundstudium umfasst 4, das Hauptstudium 5 Semester; die Regelstudienzeit ist somit auf 9 Semester festgelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für die Erste Staatsprüfung ein Freiversuch ( 10 a der Landesverordnung). 4 Sprachkenntnisse Das Studium der Sozialkunde setzt ausreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Englisch voraus, die zur Lektüre politikwissenschaftlicher, soziologischer und wirtschaftswissenschaftlicher Texte befähigen. Die Fremdsprachenkenntnisse sollen bis zum Abschluss der Zwischenprüfung nachgewiesen werden. Sie gelten durch den Nachweis im Reifezeugnis als erbracht, wenn in der 1. Fremdsprache 6 Jahre und in der 2. Fremdsprache 3 Jahre aufeinander aufbauenden schulischen Unterrichts mit mindestens ausreichendem Erfolg nachgewiesen werden. Bei Studierenden, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, erfolgt der Nachweis in der Regel durch einen fachbezogenen Sprachtest.

3 3 5 Schul- und Fachpraktikum Während des Studiums sind für das Lehramt an Gymnasien zwei Schulpraktika, davon mindestens eines an einem Gymnasium, abzuleisten. Das Nähere regelt die Landesverordnung ( 8). II. Studieninhalte 6 Politikwissenschaft (1) Das Fach Politikwissenschaft wird im Rahmen des Studiums der Sozialkunde in vier Stoffgebieten studiert: 1. Analyse des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland; 2. Außenpolitik und Internationale Beziehungen; 3. Politische Theorie und politische Philosophie einschl. Ideengeschichte; 4. Analyse und Vergleich politischer Systeme. (2) Gegenstand der Stoffgebiete sind: 1. Das politische System der Bundesrepublik Deutschland: Dieses Stoffgebiet vermittelt vertiefte Kenntnisse der Verfassung und des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland einschließlich ihrer Entstehung, historischen Entwicklung und Einbettung in den deutschen und europäischen Einigungsprozess. Dabei ist der Zusammenhang mit den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Im einzelnen werden behandelt: - Strukturen und Wirkungsweise der Institutionen, - Prozesse der politischen Willensbildung, - Gestaltung einzelner Politikfelder mit besonderer Berücksichtigung der Regierungstätigkeit, - Aufgaben, Bedingungen und Instrumentarium des jeweiligen politischen Handelns, - Politische Kultur. 2. Außenpolitik und Internationale Beziehungen: Dieses Stoffgebiet beschäftigt sich mit grenzüberschreitenden Beziehungen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure sowie globalen Prozessen und Problemen. Der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Im einzelnen werden behandelt: - Theorien der Internationalen Beziehungen, - die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland,

4 4 - die Außenpolitik anderer wichtiger Staaten, - die Beziehungen zwischen staatlichen, nichtstaatlichen und supranatio- nalen Akteuren, - Internationale Regime, - Internationale Wirtschaftsbeziehungen, - grenzüberschreitende und globale Probleme und Prozesse, - regionale Kooperations- und Integrationsformen sowie Konfliktkon- stellationen. 3. Politische Theorie und Politische Philosophie Dieses Stoffgebiet vermittelt Grundkenntnisse in politischer Theorie, ihrer Geschichte und ihrer Bedeutung für politische Analysen der Gegenwart. Die Ideengeschichte untersucht die Entstehung und den Wandel politischer Zielvorstellungen in den Werken politischer Denkerinnen und Denker. Schwerpunkte sind: - Klassische politische Theorie, - moderne politische Theorie, - Entwicklung politischer Ideenströmungen der Gegenwart, - Demokratietheorien, - Totalitarismustheorien. 4. Analyse und Vergleich politischer Systeme Ausgehend von den theoretischen Konzepten und Fragestellungen der politischen Systemlehre gehören zu diesem Stoffgebiet zwei Bereiche: - Länderstudien, - der systematische internationale Vergleich. Einerseits werden anhand von einzelnen Fallstudien die Funktionsweise und der Wandel politischer Systeme anderer Länder analysiert. Andererseits werden die politischen Systeme mehrerer Länder unter bestimmten Aspekten im internationalen Vergleich betrachtet, wobei dem Vergleich mit dem politischen System der Bundesrepublik Deutschland besondere Beachtung geschenkt wird. 7 Soziologie Den Schwerpunkt bilden die Erörterung der Grundbegriffe und theoretische Ansätze der Soziologie. Neben der Darstellung der geschichtlichen Entwicklung der soziologischen Problemstellungen und methodologischen Konzeptionen werden die wichtigsten Grundbegriffe der modernen Soziologie behandelt. Zur Erklärung von Phänomenen wie soziale Konflikte, soziale Schichten, sozialer Wandel, Gruppenstrukturen, Organisationen, Gesellschaftssysteme werden die wichtigsten soziologischen Theorien im Überblick dargestellt. Ferner werden aufgrund der Ergebnisse empirischer Sozialforschung die sozialen Strukturmerkmale der deutschen Gesellschaft im internationalen Vergleich beschrieben. Dies strukturellen

5 5 Erscheinungsformen und die Entwicklungstendenzen werden durch soziologische Theorien interpretiert. 8 Volkswirtschaftslehre Im Fachteil Volkswirtschaftslehre sollen sich die Studierenden auf der Grundlage von theoretischen Fragestellungen der allgemeinen Volkswirtschaftslehre Kenntnisse der Wirtschaftsordnung und der Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik Deutschland aneignen. Dabei ist im Hinblick auf den sozialkundlichen Unterricht der Interdependenz von Politik und Wirtschaft besondere Aufmerksamkeit zu widmen. 9 Geschichte Wird Geschichte nicht in Verbindung mit Sozialkunde studiert, so sind Lehrveranstaltungen des Faches Geschichte zu besuchen, in denen Grundkenntnisse in der allgemeinen Geschichte seit 1789, insbesondere in der Zeitgeschichte, erworben werden.

6 6 III. Studienaufbau und Leistungsnachweise 10 Aufbau und Umfang des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in das - Grundstudium mit einer Dauer von 4 Semestern; es wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen; - Hauptstudium mit einer Dauer von 5 Semestern einschließlich der Prüfungszeit; es wird mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien abgeschlossen. (2) Im Grundstudium werden einführende Lehrveranstaltungen angeboten, die einen Einblick in die Politikwissenschaft mit ihren Stoffgebieten geben. Daneben haben sich die Studierenden mit politikwissenschaftlichen Methoden und Hilfsmitteln vertraut zu machen. Ferner sind sozial- und volkswirtschaftliche Grundkenntnisse zu erlernen. (3) Das Hauptstudium kann in der Regel erst nach bestandener Zwischenprüfung aufgenommen werden. Es dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse. (4) Der Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums als Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung (Landesverordnung 6) umfasst 6 Semester bis zur Zulassung zum ersten Prüfungsteil (wissenschaftliche Prüfungsarbeit; vgl. Landesverordnung 6 Absatz 1 in Verbindung mit 11 Absatz 1), bis zur Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen 8 Semester (Landesverordnung 6 Absatz 2 in Verbindung mit 11 Absatz 1). (5) Die Semesterwochenstundenzahl (SWS) der Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen beträgt insgesamt 64 SWS, davon 34 im Grundstudium und 30 im Hauptstudium. Außerdem wird der Besuch von Wahllehrveranstaltungen im Umfang von ca. 6 SWS empfohlen (vgl. 11 Absatz 3 und 15 Absatz 3).

7 7 11 Arten von Lehrveranstaltungen (1) Es werden folgende Veranstaltungen unterschieden: 1. Vorlesungen Vorlesungen dienen sowohl der Vermittlung von systematischem Überblickswissen, von Methoden und Fragestellungen der Politikwissenschaft als auch von Kenntnissen des Forschungsstandes in der Politikwissenschaft und der Darstellung spezieller Bereiche der Politikwissenschaft. Vorlesungen sind für das Grund- und das Hauptstudium vorgesehen. 2. Proseminare Proseminare sind als Veranstaltungen des Grundstudiums konzipiert. Sie dienen der Einführung in Gegenstand, Methoden, Theorien und Fachterminologie. Gleichzeitig sollen selbständiges wissenschaftliches Arbeiten, die kritische Verarbeitung der Fachliteratur und das Anfertigen einer wissenschaftlichen Arbeit erlernt werden. Die Proseminare gliedern sich in zwei Abschnitte. Der 1. Teil enthält eine Einführung in das jeweilige Stoffgebiet. Im 2. Teil werden, aufbauend auf dem Einführungsteil, verschiedene Themen aus den Stoffgebieten angeboten, um das Wissen anzuwenden und zu vertiefen. Proseminare werden im Rahmen der Möglichkeiten durch Tutorien unterstützt. Sie dienen als einführende und studienbegleitende Veranstaltungen der Vermittlung von Kenntnissen über den Aufbau des Studiums, die Organisation des Faches und insbesondere zum Erlernen der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Ihr Besuch wird nachdrücklich empfohlen 3. Seminare Seminare sind Lehrveranstaltungen im Hauptstudium und können i.d.r. erst nach bestandener Zwischenprüfung besucht werden. In den Seminaren soll zu enger gefassten Themen und Fragestellungen der Stoffgebiete der Politikwissenschaft sowie der Soziologie und der Volkswirtschaftslehre Raum für eine vertiefte Analyse und Auseinandersetzung mit dem Forschungsstand gegeben werden. 4. Übungen Übungen sind Veranstaltungen, die der Vertiefung des Lehrstoffes und der Vermittlung grundlegender Analysefähigkeiten dienen. In der Soziologie und der Volkswirtschaftslehre dienen sie auch der Vermittlung von Grundkenntnissen.

8 8 5. Projektstudien Projektstudien sind Zusatzveranstaltungen, in denen eine praxisorientierte, selbständige Aneignung des Stoffes in Teamarbeit gefördert wird. (2) Die Komplexität der im Fach Sozialkunde zu behandelnden Probleme erfordert eine interdisziplinäre Orientierung des Studiums. Fachübergreifende Lehrveranstaltungen sollen zum Erwerb der Befähigung zur interdisziplinären Zusammenarbeit beitragen, um in der Zusammenarbeit von Spezialisten in gegenseitigem Verständnis komplexe Probleme fachübergreifend lösen zu können. Das Lehrangebot soll diesem Erfordernis Rechnung tragen. (3) Im Studium der Sozialkunde werden nach Pflichtcharakter drei Lehrveranstaltungstypen im Grund- und Hauptstudium unterschieden: 1. Pflichtveranstaltungen sind Veranstaltungen, deren Besuch für alle Studierenden des jeweiligen Studiengangs vorgeschrieben ist. Sie dienen dem Erwerb der vorgeschriebenen Leistungsnachweise. 2. Wahlpflichtveranstaltungen sind vorgeschriebene Lehrveranstaltungen, die aus Alternativangeboten des Faches ausgewählt werden sowie Einführungsveranstaltungen der Soziologie, Volkswirtschaftslehre und des Öffentlichen Rechts. 3. Wahllehrveranstaltungen sind freiwillige Lehrveranstaltungen zur Ergänzung der Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen. Sie sollen aus dem Angebot der fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen, können aber auch aus dem Angebot der Nachbarfächer gewählt werden. 12 Leistungsnachweise und Benotung (1) Qualifizierte Leistungsnachweise (vgl. Landesverordnung, Anlage Nr. 22) werden erteilt nach Erbringen von schriftlichen und mündlichen Leistungen, die auf dem Leistungsnachweis aufzuführen sind. Die Leistungsnachweise werden mit einer Note von sehr gut bis ausreichend benotet. Zur differenzierten Bewertung können Zwischenwerte durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 gebildet werden. Die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. (2) Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung im Sinne der Landesverordnung (Anl. Nr. 22) sind Bescheinigungen, die erteilt werden aufgrund von Leistungen mit Zeitaufwand im Rahmen regelmäßiger Vor- und Nachbereitung sowie aktiver Mitarbeit in der Lehrveranstaltung; dazu kann auch das Anfertigen kleinerer Arbeiten wie Kurzreferate, Protokolle oder Tests gehören. (3) Qualifizierte Leistungsnachweise in den politikwissenschaftlichen Proseminaren werden erteilt nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme auf der Grundlage einer Klausur, einer wissenschaftlichen Seminararbeit und eines Referates oder vergleichbarer Leistungen. (4) Qualifizierte Leistungsnachweise in den Seminaren werden auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Hausarbeit und eines Referats oder vergleichbarer Leistungen erteilt.

9 9 (5) Die Seminar- bzw. Projektarbeiten können auch von Arbeitsgruppen angefertigt werden. Voraussetzung für die Erteilung individueller Leistungsnachweise ist, dass die individuellen Arbeitsanteile der Gruppenmitglieder erkennbar sind und dass die Gruppe nicht mehr als fünf Mitglieder umfasst. 13 Umfang der Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise im Grundstudium (1) Das ordnungsgemäße Studium umfasst im Grundstudium folgende Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen, die durch Wahllehrveranstaltungen ergänzt werden sollten; 1. Pflichtveranstaltungen: Pflichtveranstaltungen sind drei jeweils 4stündige politikwissenschaftliche Proseminare, die Einführung in die Volkswirtschaftslehre (4stündig) sowie die Einführung in die Soziologie (4stündig) und Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland (2stündig). Die Pflichtveranstaltungen umfassen also insgesamt 22 SWS. 2. Wahlpflichtveranstaltungen: Wahlpflichtveranstaltungen sind vier jeweils 2stündige politikwissenschaftliche Vorlesungen sowie Überblicksvorlesungen im Umfang von 4 SWS aus den Nachbarfächern Philosophie, Soziologie, Volkswirtschaftslehre, Neuere Geschichte, Öffentliches Recht, Psychologie. Die Wahlpflichtveranstaltungen umfassen somit insgesamt 12 SWS. (2) Es sind folgende Studiennachweise zu den Lehrveranstaltungen gemäß Absatz 1 erforderlich: 1. je ein qualifizierter Leistungsnachweis aus jedem der drei folgenden jeweiligen 4stündigen politikwissenschaftlichen Proseminare: - Proseminar Einführung in die Regierungslehre: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland ; - Proseminar Einführung in die Außenpolitik und in die Internationalen Beziehungen ; - Proseminar Einführung in die Politische Theorien und Ideengeschichte oder Einführung in die Regierungslehre: Vergleich politischer Systeme. Wird dieses Proseminar im Stoffgebiet Vergleich politischer Systeme gewählt, so muss ein Seminar im Hauptstudium im Stoffgebiet Politische Theorien und Ideengeschichte gewählt werden. Die Proseminare sollen nach Möglichkeit in der angeführten Reihenfolge besucht werden: 2. die erfolgreiche Teilnahme an: - Einführung in die Volkswirtschaftslehre II für Juristen und Politologen; - Grundbegriffe und theoretische Ansätze der Soziologie II; 3. die Teilnahme an je einer Vorlesung (2stündig) aus den politikwissenschaftlichen Stoffgebieten Politisches System der Bundesrepublik Deutschland, Vergleich politischer Systeme, Außenpolitik/Internationale Beziehungen, Politische Theorien/Ideengeschichte; Einführung in die Volkswirtschaftslehre I für Juristen und Politologen; Grundbegriffe und theoretische Ansätze der Soziologie I, Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland;

10 10 4. der Besuch von Überblicksvorlesungen aus den in Absatz 1 Nr. 2 genannten Nachbarfächern. 14 Umfang der Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise im Hauptstudium (1) Das ordnungsgemäße Studium umfasst im Hauptstudium folgende Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen, die durch Wahllehrveranstaltungen ergänzt werden sollten: 1. Pflichtveranstaltungen: Pflichtveranstaltungen sind zwei jeweils 2stündige politikwissenschaftliche Seminare, eine 2stündige Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik sowie ein 2stündiges Seminar oder Übung für Fortgeschrittene mit volkswirtschaftlichen oder soziologischen Fragestellungen. Die Pflichtveranstaltungen umfassen insgesamt 8 SWS. 2. Wahlpflichtveranstaltungen: Wahlpflichtveranstaltungen sind weitere Vorlesungen, Seminare, Übungen und Kolloquien der Politikwissenschaft (10-12 SWS) sowie der genannten Nachbarfächer (10-12 SWS). Die Wahlpflichtveranstaltungen umfassen insgesamt 22 SWS. (2) Es sind folgende Studiennachweise zu den Lehrveranstaltungen gemäß Absatz 1 erforderlich: 1. je ein qualifizierter Leistungsnachweis aus jeder der drei folgenden 2stündigen Lehrveranstaltungen: - Seminar: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland; - Seminar: Außenpolitik/Internationale Beziehungen oder Politische Theorien/Ideengeschichte oder Vergleichende Systemlehre. Ist im Grundstudium kein qualifizierter Leistungsnachweis für Politische Theorien/Ideengeschichte erworben worden, so muss dieses Seminar aus dem Stoffgebiet Politische Theorien/Ideengeschichte gewählt werden. - Seminar oder Übung für Fortgeschrittene mit volkswirtschaftlichen oder soziologischen Fragestellungen. Ferner ist i.d.r. im Hauptstudium ein Leistungsnachweis der Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik zu erbringen. 2. Die Teilnahme an weiteren Vorlesungen, Seminaren, Übungen und Kolloquien der Politikwissenschaft sowie der in 13 Absatz 1 Nr. 2 genannten Nachbarfächer ist in dem in Absatz 1 angegebenen Umfang erforderlich. Je nach Lehrangebot gehört dazu auch die Teilnahme an interdisziplinären Veranstaltungen und Projektstudien. 15 Hinweise zur Studiengestaltung (1) Der Besuch von Lehrveranstaltungen bildet nur einen Teil des Studiums. Ein ordnungsgemäßes Studium verlangt vom Studierenden ein hohes Maß an Selbststudium zur Erweiterung des Kenntnisstandes und zur Vertiefung des in den Lehrveranstaltungen Gebotenen.

11 11 (2) Der in der Anlage beigefügte Studienverlaufsplan enthält Empfehlungen zur zeitlichen Abfolge der Lehrveranstaltungen. (3) Da die sinnvolle Auswahl der Wahllehrveranstaltungen in erheblichem Maße von der jeweiligen Fächerkombination abhängt, sollten Empfehlungen bei der Fachstudienberatung eingeholt werden. (4) Es wird dringend empfohlen, sich hinreichende Kenntnisse in weiteren Fremdsprachen anzueignen. Sinnvoll ist dies nicht nur unter dem Aspekt der Rezeption fremdsprachlicher Forschungsliteratur, sondern auch unter dem Aspekt der wachsenden Anforderungen an Fremdsprachenkenntnisse in politikwissenschaftlichen Berufsfeldern. (5) Es wird dringend empfohlen, die Möglichkeit kontinuierlicher Studienberatung wahrzunehmen. Die Studierenden sollten sich insbesondere zu Beginn des Grundstudiums und bei Eintritt in das Hauptstudium beraten lassen. 16 In-Kraft-Treten, Übergangsregelung (1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland- Pfalz in Kraft. Gleichzeitig tritt hinsichtlich der Regelungen für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vorbehaltlich der Übergangsregelung in Absatz 2 die Studienordnung für das Studium des Faches Sozialkunde in den Studiengängen Lehramt an Realschulen und Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier vom 3. Juni 1985 (Staatsanzeiger S. 539) außer Kraft. (2) Die in Absatz 1 bezeichnete Studienordnung vom 3. Juni 1985 gilt weiter für Studierende, die das Studium im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier bereits vor dem 1. Oktober 1999 aufgenommen haben und nach Maßgabe von Artikel 2 Absatz 3 der dritten. Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 8. September 1999 zur Ablegung der Ersten Staatsprüfung nach der vor dem 1. Oktober 1999 geltenden Fassung der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zugelassen werden. Trier, den 30. Juni 2000 Die Dekanin des Fachbereiches III der Universität Trier Prof. Dr. Bärbel Kramer

12 12 Anlage zu 16 Absatz 2: Studienverlaufsplan 1. Grundstudium Lehrveranstaltungen PS Einführung in die Regierungslehre: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland V Das politische System der Bundesrepublik Deutschland PS Einführung in die Außenpolitik/Internationale Beziehungen V Außenpolitik/Internationale Beziehungen PS Einführung in die Politischen Theorien und Ideengeschichte oder Einführung in die Regierungslehre: Vergleich politischer Systeme SW S Pflichtcharakt er Fachsemest er 4 Pflicht 1. oder 2. FS 2 Wahlpflicht 1. bis 4. FS -- Leistungsnachweis Qualifizierter Leistungsnachweis 4 Pflicht 2. bis 4. FS Qualifizierter Leistungsnachweis 2 Wahlpflicht 1. bis 4. FS -- 4 Pflicht 2. bis 4. FS Qualifizierter Leistungsnachweis V Politische Theorien/Ideengeschichte 2 Wahlpflicht 2. bis 4. FS -- V Vergleich politischer Systeme 2 Wahlpflicht 1. bis 4. FS -- Einführung VWL 4 Pflicht 1. bis 4. FS Erfolgreiche Teilnahme Einführung Soziologie 4 Pflicht 1. bis 4. FS Erfolgreiche Teilnahme Sozialstruktur der Bundesrepublik 2 Pflicht 2. bis 4. FS -- Deutschland Vorlesungen aus den Nachbarfächern 4 Wahlpflicht 1. bis 4. FS -- Hauptstudium Lehrveranstaltungen S Einführung in die Regierungslehre: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland S Außenpolitik/Internationale Beziehungen oder Politische Theorien/Ideengeschichte oder Vergleichende Regierungslehre S oder Ü für Fortgeschrittene mit volkswirtschaftlichen oder soziologischen Fragestellungen SW S Pflichtcharakt er Fachsemest er Leistungsnachweis 2 Pflicht 5. bis 8. FS Qualifizierter Leistungsnachweis 2 Pflicht 5. bis 8. FS Qualifizierter Leistungsnachweis 2 Pflicht 5. bis 8. FS Qualifizierter Leistungsnachweis

13 13 Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik 2 Pflicht 5. bis 8. FS Qualifizierter Leistungsnachweis V, S, Ü, Kolloquien der 10- Wahlpflicht 5. bis 8. FS -- Politikwissenschaft 1) 12 V, S, Ü, Kolloquien der Nachbarfächer 1) Wahlpflicht 5. bis 8. FS -- 1) insgesamt im Umfang von 22 SWS, darunter eine interdisziplinäre Veranstaltung und eine Projektstudie

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