Veranstaltungstechnik

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1 GZ: /0014kanz3/2013 Wiener Landeslehrplan für den Lehrberuf Veranstaltungstechnik (Zusätzliche Lehrplanbestimmungen zu Anlage A/4/6) Gesamtstundenanzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1564 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht) Wien, Oktober 2013 gültig ab: SJ 2013/14 Seite 1 von 32

2 GZ: /0014kanz3/2013 WIENER LANDESLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF Veranstaltungstechnik I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1564 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht Die Umsetzung erfolgt ab dem Schuljahr 2013/14 GEGENSTÄNDE Stundenausmaß der einzelnen Schulstufen Gesamtstundenzahl Pflichtgegenstände Religion 1), Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache Betriebswirtschaftlicher Unterricht Angewandte Wirtschaftslehre 2) Fachunterricht Elektrotechnik und Elektronik Betriebsmittelkunde Veranstaltungsorganisation Bühnentechnik Lichttechnik Tontechnik Multimediatechnik Angewandte Mathematik Computergestütztes Fachzeichnen Laboratoriumsübungen Veranstaltungstechnisches Praktikum Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) Freigegenstände Religion 1), Lebende Fremdsprache 3) Deutsch 3) Angewandte Mathematik Angewandte Informatik 3) Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport 3) Förderunterricht 3) 1) Siehe Anlage A des Rahmenlehrplans, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. 2) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 3) Siehe Anlage A des Rahmenlehrplans, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. Unterrichtsorganisation: In der Organisationsform geteilter Lehrgangsunterricht mit 38 Wochen sind folgende Blockaufteilungen vorgesehen: jeweils 5+6 Wochen in den ersten 3 Schulstufen und 5 Wochen in der vierten Schulstufe. gültig ab: SJ 2013/14 Seite 2 von 32

3 II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN A. Allgemeine Bestimmungen: Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält. Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes. Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanerfüllung sowie der Qualitätssicherung und - weiterentwicklung ist die Evaluation (zb Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort. B. Allgemeines Bildungsziel: Bildungsauftrag: 2 und 46 des Schulorganisationsgesetzes bilden die Grundlagen für den Bildungsauftrag der Berufsschule. Das fachbezogene Qualifikationsprofil orientiert sich in seinen berufsschulrelevanten Aspekten an dem in der Ausbildungsordnung formulierten Berufsprofil. Die im Fachunterricht festgelegten Unterrichtsgegenstände bzw. fachbezogene Lehrinhalte in anderen Unterrichtsgegenständen unterstützen die Entwicklung und Erreichung des Berufsprofils. Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Erlangung von Kompetenzen ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen - sind zum selbstständigen, eigenverantwortlichen, konstruktiv kritischen und lösungsorientierten Handeln im privaten, beruflichen, gesellschaftlichen Leben motiviert und befähigt, sie haben dadurch ihre Individualität und Kreativität entwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt, - sind dem lebenslangen Lernen gegenüber positiv eingestellt, - haben Interesse und Verständnis für Entrepreneur- und Intrapreneurship, - sind fähig, soziale wirtschaftliche und gesellschaftliche Benachteiligungen zu erkennen und motiviert, an deren Beseitigung mitzuwirken, - haben Einsicht in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, sind den Werten der Demokratie verbunden und erkennen die Bedeutung des friedlichen Zusammenlebens von Bevölkerungsgruppen und Nationen, der Förderung von Benachteiligten in der Gesellschaft sowie des Schutzes der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichts, - können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufs- und situationsadäquat agieren. C. Allgemeine didaktische Grundsätze: Gemäß 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Die Sicherung des Bildungsauftrages ( 46 des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere - die Anordnung, Gliederung und Gewichtung der Lehrstoffthemen unter Einbindung der Entscheidung der mitverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer, schulorganisatorischer und zeitlicher Rahmenbedingungen, - den Einsatz jener Lehr- und Lernformen sowie Unterrichtsmittel, welche die bestmögliche Entwicklung und Förderung der individuellen Begabungen ermöglichen. Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht. Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. Bei der Erarbeitung der Lerninhalte ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen. gültig ab: SJ 2013/14 Seite 3 von 32

4 Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind interdisziplinär. Daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich. Lehr- und Lernmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen. Zum Zweck der Förderung des Kompetenzaufbaues sind die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Planen, Durchführen, Überprüfen, Korrigieren und Bewerten komplexer Aufgabenstellungen anzuhalten. Die Lehrstoffauswahl sowie Schwerpunktsetzungen haben sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Es sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenständekombinieren, zu bearbeiten. Desgleichen sind die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen. D. Unterrichtsprinzipien: Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben ( Unterrichtsprinzipien ) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, die Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umwelterziehung und die Verkehrserziehung. Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie die personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar. III. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHT Bei der Vermittlung des Lehrstoffes sind das logische, kreative und vernetzte Denken und Handeln zu fördern. Die einzelnen Themenbereiche sind ganzheitlich zu vermitteln. Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Hinführung zum unternehmerischen Denken sowie die Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentin bzw. Konsument und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer. Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Auswahl der Lehrstoffe ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Bei der Vermittlung der jeweiligen Lehrstoffinhalte sind die modernen Informations- und Kommunikationstechniken einzusetzen. Die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt auszufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis des betriebswirtschaftlichen Grundwissens erforderlich ist. Den weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen ist besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs und der Europäischen Union herauszuarbeiten. gültig ab: SJ 2013/14 Seite 4 von 32

5 IV. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Im Allgemeinen ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Veranstaltungstechnik Augenmerk zu richten, wobei der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben ist. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. In Angewandte Mathematik sind - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten vordergründig Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen zu bearbeiten. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. In Fachzeichnen sind vor allem solche Aufgabenstellungen, die zum Verstehen der Zusammenhänge im Lehrberuf beitragen, zu bearbeiten. Laboratoriumsübungen und Veranstaltungstechnisches Praktikum sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Im Unterricht ist die Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen herzustellen. Es ist auf den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler aufzubauen. In Veranstaltungstechnisches Praktikum ist der Kompetenzbereich Bühnentechnik allenfalls im Rahmen von Exkursionen, Lehrausgängen bzw. Unterrichtsveranstaltungen an öffentlichen Bühnen zu behandeln. sind zum logischen, vernetzten und kreativen Denken zu führen. Dies erfordert bei der Durchführung einer Projektaufgabe die Berücksichtigung verschiedener Wissensgebiete und die Vernetzung der Sachverhalte unterschiedlicher Pflichtgegenstände. Dabei ist möglichst zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden. Im Sinne des exemplarischen Lernens und Arbeitens sind möglichst praxisnahe Aufgabenstellungen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere berufsverwandte Aufgaben übertragen werden können. Computergestützter Unterricht wird für alle Unterrichtsgegenstände des Fachunterrichtes empfohlen. sind auf Vorschriften, insbesondere solche zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen. gültig ab: SJ 2013/14 Seite 5 von 32

6 V. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE PFLICHTGEGENSTÄNDE POLITISCHE BILDUNG Der Schüler/die Schülerin soll zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Er/Sie soll sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Er/Sie soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Er/Sie soll für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Er/Sie soll Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Er/Sie soll die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Er/Sie /Sie r soll Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Er/Sie soll sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Er/Sie soll mit Rechtsgrundlagen, die ihn in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Er/Sie soll das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen. 1. Schulstufe: Lehrling und Schule: Klassen und Schulgemeinschaft. Lehrling und Betrieb: Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Weiterbildung. Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht. Sozialrecht. Interessenvertretungen. Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der EU. Soziales Umfeld: Gemeinschaftsformen - Gemeinschaftsbeziehungen. Jugendschutz. Gesundes Leben. Umwelt. Medien. Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer. 2. Schulstufe: Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich. Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Politische Parteien und Verbände. Sozialpartnerschaft. Wahlen. Direkte Demokratie. Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Österreichische Neutralität. Landesverteidigung. Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Bundesgesetzgebung. Bundesverwaltung. Gerichtsbarkeit. Landesgesetzgebung, Landesverwaltung. Gemeinde. Budget. gültig ab: SJ 2013/14 Seite 6 von 32

7 3. Schulstufe: Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich. Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Politische Parteien und Verbände. Sozialpartnerschaft. Wahlen. Direkte Demokratie. Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Österreichische Neutralität. Landesverteidigung. Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Bundesgesetzgebung. Bundesverwaltung. Gerichtsbarkeit. Landesgesetzgebung, Landesverwaltung. Gemeinde. Budget. Österreich in der Europäischen Union. 4. Schulstufe: Österreich in der Europäischen Union. Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen. Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht. Sozialrecht. Interessenvertretungen. Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der EU. Berufsbildung. Weiterbildung. Didaktische Grundsätze: Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden. Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbstständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden. Die Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülern/-innen bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülern/-innen eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen. D E U T S C H U N D K O M M U N I K AT I O N Der Schüler/die Schülerin soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten, KollegInnen und KundInnen entsprechend kommunizieren können. Er/sie soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über seine/ihre Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, den Kommunikationsstil sowie die Sprechtechnik verbessern und die Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Er/sie soll dadurch die Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, den Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Der Schüler/die Schülerin, der/die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit über zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben verfügen. gültig ab: SJ 2013/14 Seite 7 von 32

8 1. Schulstufe Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation, Schriftliche Kommunikation: Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Berichten, Inhaltsangaben, Kurzfassungen. Mündliche Kommunikation: Darstellen von Sachverhalten. Einfache Reden, Einzel- und Gruppengespräche. Argumentation. Gespräche mit Vorgesetzten und KollegenInnen: Höflichkeitsnormen, Mitteilungs- und Fragetechniken. Rechtschreibung: Erweiterung des Grundwortschatzes. Festigung des Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben gravierender Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken. Lehrstoff für Schüler/Schülerinnen, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). 3. Schulstufe Kommunikation: Hindernisse und Störungen der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Schriftliche Kommunikation: Interpretation von Informationen. Erstellen von Visualisierungshilfen für Präsentationen. Mündliche Kommunikation: Kommunikationsnormen beim Telefonieren. Gespräche mit KundInnen: Höflichkeitsnormen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Auftragsannahme. Präsentation. Rechtschreibung: Erweiterung des Fachwortschatzes. Festigung des Fremdwortschatzes. Übungen zum Erkennen und Beheben spezieller Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken. Lehrstoff für Schüler/Schülerinnen, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Behandlung von berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit des/der Schülers/Schülerin, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbstständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren den Schüler/die Schülerin zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer gültig ab: SJ 2013/14 Seite 8 von 32

9 Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht wird und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler/der Schülerinnen fördern (z.b. Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff Rechtschreibung soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler/die Schülerin und konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken. Absprachen mit den LehrerInnen der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere Politische Bildung hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie Angewandte Wirtschaftslehre betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Das Thema Gespräch mit KundInnen hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit mit den LehrerInnen des Fachunterrichtes wichtig ist. B E R U F S B E Z O G E N E F R EM D S P R AC H E ( E N G L I S C H ) sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Sie sollen - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig anwenden und weiterentwickeln können. Sie sollen Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten. Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, sollen unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben. In den einzelnen Klassen sollen die Schülerinnen und Schüler: 1. Schulstufe das Wesentliche des Klassengesprächs und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können; das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen hervorheben können; sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rückfragen stellen können; Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). 2. Schulstufe das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können; das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit gültig ab: SJ 2013/14 Seite 9 von 32

10 Hilfe von Wörterbüchern weiterbearbeiten können; sich themenbezogen einfach und im Wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen können; Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). 3. Schulstufe dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und bearbeiten können; längere Lesetexte im Wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbständig erschließen und bearbeiten können; sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können; Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen, einfache Briefe nach Mustern verfassen können, sowie Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung komplexer Texte). 4. Schulstufe Hörtexte detailliert bearbeiten können; wichtige Informationen und Einzelheiten aus längeren Lesetexten selbständig erschließen und bearbeiten können; Sprechinitiativen ergreifen und an Diskussionen teilnehmen können; Briefe nach Mustern verfassen und Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). Die folgenden Themen sind in jeder der Klassen im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln. Wirtschaft und Arbeitswelt: Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung. Berufsspezifischer Schriftverkehr und Stellenbewerbung. Sicherheit und Umweltschutz Alltag und Aktuelles: gültig ab: SJ 2013/14 Seite 10 von 32

11 Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen. Gesundheit und Sozialdienste. Essen und Trinken. Ortsangaben. Freizeit. Reise und Tourismus. Einkaufen. Nationales und internationales Zeitgeschehen. Beruf: Grundbegriffe der Elektrotechnik und Elektronik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen. Mess- und Prüfinstrumente. EDV- und Kommunikationssysteme. Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hierbei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen. Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schülerinnen und Schülern, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schüler und Schülerinnen liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Behandlung der Themen soll die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Ausländern und mit fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten. Auf die Inhalte des Fachunterreichtes ist Bezug zu nehmen. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weit gehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch den Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, z.b. von Telefon- und Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten, gefördert. Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, z.b. Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug. Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. Betriebsw irtschaftlicher Unterricht ANGEWANDTE WIRTSCHAFTSLEHRE - können selbstständig wirtschaftliche Entscheidungen treffen und verantwortungsbewusst handeln sowie Verständnis für die gesamtwirtschaftlichen Vorgänge zeige, - können mit Dokumenten und Urkunden korrekt umgehen und wissen über deren Handhabung Bescheid, - können Verträge aus dem privaten und beruflichen Umfeld abschließen und sind sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst, - können erforderliche Schriftstücke computergestützt erstellen und diese formal richtig ausfertigen. gültig ab: SJ 2013/14 Seite 11 von 32

12 - können die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen durchführen und schätzen dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung, setzen technische Hilfsmittel sinnvoll ein und lösen die Rechenaufgaben formal richtig, - können die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von Investition kritisch analysieren, - können sich einen Überblick über die Vor- und Nachteile verschiedener Zahlungs- und Sparformen sowie Finanzierungsmöglichkeiten erwerben, - können die Risken bei Fremdfinanzierungen erkennen und vergleichen durch Berechnungen die mit der Investition zusammenhängenden Kosten und Belastungen, - können die soziale und wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens erkennen und erfassen wesentliche Abläufe rechnerisch, - kennen Grundlagen der Volkswirtschaft und setzen sich mit ausgewählten Kapiteln der Wirtschaftspolitik und den Herausforderungen der Globalisierung auseinander, - kennen Mechanismen des Zustandekommens, des Abschlusses und der Beendigung eines Dienstverhältnisses, - können das Entgelt für die Arbeitsleistung und die Lohnnebenkosten berechnen. der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. 1. Schulstufe: Dokumente und Urkunden: Arten. Beschaffung. Beglaubigung. Aufbewahrung. Verlust. Verträge: Rechtliche Grundlagen. Arten aus dem privaten und beruflichen Umfeld. Regelmäßiger und unregelmäßiger Ablauf des Kaufvertrages. Konsumentenschutz. Einkauf. Preisvergleich. Umsatzsteuer. Ab- und Zuschläge. Wertsicherung. Produkthaftung. Werkvertrag Finanzierung: Lehrlingsentschädigung. Private Haushaltsplanung. Erfassung der Einnahmen und Ausgaben. Überschuldung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Verträge. Finanzierung 2. Schulstufe: Verträge: Arten aus dem privaten Umfeld. Versicherung. Wertsicherung. Wohnen. Finanzierung: Sparen und Geldanlage. Fremdfinanzierung. Überschuldung Zahlungsverkehr: Geldinstitute. Kontoführung. Zahlungsformen. Formulare. Datensicherheit. Währungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Verträge. Finanzierung. Zahlungsverkehr 3. Schulstufe: Betrieb und Unternehmen: Gründung. Rechtliche und betriebliche Organisation. Zusammenschlüsse. Auflösung. Grundbegriffe der Buchführung. Erfassung der betrieblichen Abläufe. Jahresabschluss. Gewerblicher Rechtschutz. Personalwesen: gültig ab: SJ 2013/14 Seite 12 von 32

13 Lohn- und Gehaltsverrechnung. Arbeitnehmerveranlagung Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Betrieb und Unternehmen. Personalwesen 4. Schulstufe Wirtschaft: Grundlagen der Volkswirtschaft und der Wirtschaftspolitik. EU-Binnenmarkt. Globalisierung. Personalwesen: Stellenbewerbung. Europäischer Arbeitsmarkt. Dienstvertrag. Preisbildung: Kostenrechnung. Kalkulation. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Personalwesen. Preisbildung. Verträge. Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt. Fachunterricht ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK - wissen über die berufseinschlägigen Sicherheitsbestimmungen sowie über Umwelt- und Qualitätsstandards in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und können danach handeln. - kennen die optimale Gestaltung von Arbeitssystemen in Bezug auf die Abstimmung zwischen Mensch, Maschine und Arbeitswelt und können die Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen. K o m p e t e n z b e r e i c h E l e k t r o t e c h n i k u n d E lektronik - kennen die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung. - kennen die elektronischen Bauelemente als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung. - kennen die Grundlagen der Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung. 1. Schulstufe: Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Umwelt- und Qualitätsstandards. K o m p e t e n z b e r e i c h E l e k t r o t e c h n i k u n d E lektronik Grundlagen der Elektrotechnik: gültig ab: SJ 2013/14 Seite 13 von 32

14 Energie. Stromkreis. Wirkungen des elektrischen Stromes. Magnetismus und Elektromagnetismus. Wechselstromtechnik. Elektronische Bauelemente: Bauformen und Kennwerte von Widerständen. Grundschaltungen: Analogtechnik. Stromversorgung. 2. Schulstufe: Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Umwelt- und Qualitätsstandards. K o m p e t e n z b e r e i c h E l e k t r o t e c h n i k u n d E lektronik Grundlagen der Elektrotechnik: Energie. Stromkreis. Wirkungen des elektrischen Stromes. Magnetismus und Elektromagnetismus. Elektrisches Feld. Wechselstromtechnik. Elektronische Bauelemente: Bauformen und Kennwerte von Widerständen und Kondensatoren. Spulen. Sensoren. 3. Schulstufe: Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Umwelt- und Qualitätsstandards. K o m p e t e n z b e r e i c h E l e k t r o t e c h n i k u n d E lektronik Grundlagen der Elektrotechnik: Energie. Stromkreis. Wirkungen des elektrischen Stromes. Magnetismus und Elektromagnetismus. Elektrisches Feld. Wechselstromtechnik. Elektronische Bauelemente: Bauformen und Kennwerte von Widerständen und Kondensatoren. Spulen. Sensoren. Halbleiter: Verhalten und Wirkungsweise. Dioden. Gleichrichter. Transistoren. Leistungshalbleiter. Grundschaltungen: Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung. Integrierte Bausteine. BE T R I E B SM IT T E L K UN D E K o m p e t e n z b e r e i c h S c h u t z - und S i c h e r h ei t s m a ß n a h m e n - wissen über die berufseinschlägigen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und können danach handeln. K o m p e t e n z b e r e i c h B e t r i e b s m i t t e l - kennen die Werkzeuge, Geräte und Anlagen für die Werkstoffverarbeitung. - können die Techniken der Werkstoffbearbeitung anwenden und die Arbeitstechniken des Elektrobereiches ausführen. - können Kabeln, Leitungen und Steckverbindungen fachspezifisch einsetzten. K o m p e t e n z b e r e i c h Ar b e i t s - u n d I n s t a l lationstechniken gültig ab: SJ 2013/14 Seite 14 von 32

15 - kennen die berufsspezifischen Arbeits- und Installationstechniken und können diese sicher anwenden. 1. Schulstufe: K o m p e t e n z b e r e i c h S c h u t z - u n d S i c h e r h ei t s m a ß n a h m e n Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen: Unfallschutz (Vorschriften. Ursachen. Elektrounfall). Schutzarten elektrischer Betriebsmittel. Maßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannungen. Erdungsanlagen. Blitzschutz. K o m p e t e n z b e r e i c h B e t r i e b s m i t t e l Werkzeuge, Geräte und Anlagen: Arten. Funktion. Auswahl. Einsatz. Instandhaltung. Metallische, nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe sowie Elektromaterialien: Arten. Funktion. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Wärmebehandlung. Korrosion. Oberflächenschutz. Entsorgung. Kabel, Leitungen und Steckverbindungen: Arten. Eigenschaften. Beschaffenheit. Bemessung. Verlegung. Einsatz bei Energieversorgung, Steuerung und Beschallung. K o m p e t e n z b e r e i c h Ar b e i t s - u n d I n s t a l lationstechniken Arbeits- und Installationstechniken: Stromanschluss und Verteilung. Mess- und Schalteinrichtungen. Verlegung und Verbindung von Kabeln und Leitungen für Energieversorgung, Steuerungen, Beleuchtung, Beschallungen und Multimediaeinrichtungen. Verbindung und Anwendung von Steck- und Steuersystemen. 2. Schulstufe: K o m p e t e n z b e r e i c h S c h u t z - u n d S i c h e r h ei t s m a ß n a h m e n Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen: Unfallschutz (Vorschriften. Ursachen. Elektrounfall). Schutzarten elektrischer Betriebsmittel. Maßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannungen. Erdungsanlagen. Blitzschutz. K o m p e t e n z b e r e i c h B e t r i e b s m i t t e l Werkzeuge, Geräte und Anlagen: Arten. Funktion. Auswahl. Einsatz. Instandhaltung. Metallische, nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe sowie Elektromaterialien: Arten. Funktion. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Wärmebehandlung. Korrosion. Oberflächenschutz. Entsorgung. Kabel, Leitungen und Steckverbindungen: Arten. Eigenschaften. Beschaffenheit. Bemessung. Verlegung. Einsatz bei Energieversorgung, Steuerung und Beschallung. K o m p e t e n z b e r e i c h Ar b e i t s - u n d I n s t a l lationstechniken Arbeits- und Installationstechniken: Stromanschluss und Verteilung. Mess- und Schalteinrichtungen. Verlegung und Verbindung von Kabeln und Leitungen für Energieversorgung, Steuerungen, Beleuchtung, Beschallungen und Multimediaeinrichtungen. Verbindung und Anwendung von Steck- und Steuersystemen. gültig ab: SJ 2013/14 Seite 15 von 32

16 V E R AN S T AL T U N G S O R G AN I S AT I O N - wissen über die berufseinschlägigen Sicherheitsbestimmungen und Brandschutzvorschriften sowie über Umwelt- und Qualitätsstandards in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und können danach handeln. - kennen die optimale Gestaltung von Arbeitssystemen in Bezug auf die Abstimmung zwischen Mensch, Maschine und Arbeitswelt und können die Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen. 1. Schulstufe: Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. 2. Schulstufe: Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. K o m p e t e n z b e r e i c h V e r a n s t a l t u n g s o r g a n isation - kennen die Personalstruktur als auch die wichtigsten Veranstaltungsformen. - wissen über das Bühnen- und Veranstaltungsmanagement Bescheid. - kennen umfassend die einzelnen Veranstaltungsformen. - kennen die veranstaltungstechnischen Vorbereitungsschritte und den technischen Ablauf einer Produktion. 1. Schulstufe: Produktion: Ablauforganisation. Dokumentation. Rechtliche Grundlagen für Veranstaltungen. Lagerung. Transport. Auf- und Abbaulogistik. Inventur. 2. Schulstufe: Veranstaltungsformen: Schauspiel. Musiktheater. Konzert. Kabarett. Lesung. Show. Event. Messe und Kongress. Produktion: Ablauforganisation. Dokumentation. Rechtliche Grundlagen für Veranstaltungen. Lagerung. Transport. Auf- und Abbaulogistik. Inventur. 3. Schulstufe: Personal: Künstler. Technik. Agentur, Presse und Medien. Direktion. Catering. Security. Veranstaltungsformen: Schauspiel. Musiktheater. Konzert. Kabarett. Lesung. Show. Event. Messe und Kongress. Produktion: gültig ab: SJ 2013/14 Seite 16 von 32

17 Ablauforganisation. Dokumentation. Rechtliche Grundlagen für Veranstaltungen. Lagerung. Transport. Auf- und Abbaulogistik. Inventur. 4. Schulstufe: Veranstaltungsformen: Schauspiel. Musiktheater. Konzert. Kabarett. Lesung. Show. Event. Messe und Kongress. Produktion: Ablauforganisation. Dokumentation. Rechtliche Grundlagen für Veranstaltungen. Lagerung. Transport. Auf- und Abbaulogistik. Inventur. BÜHNENTECHNIK - wissen über die berufseinschlägigen Sicherheitsbestimmungen und Brandschutzvorschriften sowie über Umwelt- und Qualitätsstandards in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und können danach handeln. - kennen die optimale Gestaltung von Arbeitssystemen in Bezug auf die Abstimmung zwischen Mensch, Maschine und Arbeitswelt und können die Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen. K o m p e t e n z b e r e i c h B ü h n e n t e c h n i k - kennen Anschlagtechniken, Hebezeuge, Rigging und mechanische Bühneneinrichtungen. - können die Vorbereitungsschritte und den Ablauf einer Produktion erarbeiten. - wissen über Bühnen und deren Dekorationen sowie Aufbauten Bescheid. - kennen die Materialien sowie Arbeitsmittel in der Bühnentechnik und können diese auch anwenden. 3. Schulstufe: Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. K o m p e t e n z b e r e i c h B ü h n e n t e c h n i k Anschlagtechnik: Anschlagmittel. Tragmittel. Hebezeuge: Handkettenzüge. Elektrokettenzüge. Rigging: Arten. Materialkunde. Traglasten. Grundlagen der Statik. Anschlagen. Rechtliche Grundlagen der Personensicherung. Erdung und Blitzschutz. Planung und Dokumentation. Ablegereife: Wiederkehrende Prüfungen. Einschlägige Vorschriften und Normen. Dokumentation. Materialkunde: Stoffe. Folien. Bodenbeläge. Dekorationen. Mechanische Bühneneinrichtungen: Züge. Schienen. Vorschriften zur Ober- und Untermaschinierie. Bühnensysteme. gültig ab: SJ 2013/14 Seite 17 von 32

18 Arbeitsmittel: Stapler. Hebeeinrichtungen für Personentransport. Persönliche Schutzausrüstung. Handkettenzüge. Elektrokettenzüge. 4. Schulstufe: Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. K o m p e t e n z b e r e i c h B ü h n e n t e c h n i k Rigging: Arten. Materialkunde. Traglasten. Grundlagen der Statik. Anschlagen. Rechtliche Grundlagen der Personensicherung. Erdung und Blitzschutz. Planung und Dokumentation. Ablegereife: Wiederkehrende Prüfungen. Einschlägige Vorschriften und Normen. Dokumentation. Materialkunde: Stoffe. Folien. Bodenbeläge. Dekorationen. Arbeitsmittel: Stapler. Hebeeinrichtungen für Personentransport. Persönliche Schutzausrüstung. Handkettenzüge. Elektrokettenzüge. L I C H T T E C H N I K - wissen über die berufseinschlägigen Sicherheitsbestimmungen und Brandschutzvorschriften sowie über Umwelt- und Qualitätsstandards in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und können danach handeln. - kennen die optimale Gestaltung von Arbeitssystemen in Bezug auf die Abstimmung zwischen Mensch, Maschine und Arbeitswelt und können die Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen. K o m p e t e n z b e r e i c h L i c h t t e c h n i k - kennen die theoretischen Grundlagen der Lichttechnik sowie die Geräte und Anlagen zur Beleuchtung. - können über deren Einsatz und die Wirkung von Licht und Farben entscheiden. 1. Schulstufe: Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. K o m p e t e n z b e r e i c h L i c h t t e c h n i k Lichttechnik: Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Wahrnehmung von Licht. Auge, optische Täuschungen. gültig ab: SJ 2013/14 Seite 18 von 32

19 2. Schulstufe: Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. K o m p e t e n z b e r e i c h L i c h t t e c h n i k Lichttechnik: Psychologische Wirkung von Licht und Farben. Normfarbtafeln. Auge, optische Täuschungen. Farbwahrnehmung. Lichtstimmungen. Lichterzeugung. Leuchtmittelarten. Unterschiede. Eigenschaften von Lichtquellen. Einsatzgebiete. Neue Technologien. Beleuchtungsanlagen: Beleuchtungsplan und Anforderungen. Beleuchtungsarten 3. Schulstufe: Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. K o m p e t e n z b e r e i c h L i c h t t e c h n i k Lichttechnik: Lichtstimmungen. Spezialeffekte. Neue Technologien. Beleuchtungsanlagen: Planung und Dimensionierung von Beleuchtungsanlagen. Aufbau und Verkabelung. Beleuchtungsplan und Anforderungen. Beleuchtungsarten. Systeme. Positionierung. Ausleuchtung von Bühnen. Auswahl. Steuerung und Protokolle. Dokumentation. 4. Schulstufe: Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. K o m p e t e n z b e r e i c h L i c h t t e c h n i k Beleuchtungsanlagen: Planung und Dimensionierung von Beleuchtungsanlagen. Aufbau und Verkabelung. Beleuchtungsplan und Anforderungen. Beleuchtungsarten. Systeme. Positionierung. Ausleuchtung von Bühnen. Auswahl. Steuerung und Protokolle. Dokumentation. T O NT E C H N I K - wissen über die berufseinschlägigen Sicherheitsbestimmungen und Brandschutzvorschriften sowie über Umwelt- und Qualitätsstandards in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und können danach handeln. - kennen die optimale Gestaltung von Arbeitssystemen in Bezug auf die Abstimmung zwischen Mensch, Maschine und Arbeitswelt und können die Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen. gültig ab: SJ 2013/14 Seite 19 von 32

20 K o m p e t e n z b e r e i c h Ton- u nd Hochfrequenztechnik - kennen die theoretischen Grundlagen der Tontechnik sowie die Geräte und Anlagen zur Beschallung. - können auf Grund ihres gründlichen Wissens über deren Einsatz entscheiden. 1. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. K o m p e t e n z b e r e i c h Ton- und Hochfrequenztechnik Tontechnik: Grundlagen der Akustik. Physiologie und Psychologie des Hörens. Elektroakustische Wandler. Akustische Geräte und Anlagen: Technische Parameter der analogen Audiotechnik. Gerätearten. Tonwandler. 2. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. K o m p e t e n z b e r e i c h Ton- u nd Hochfrequenztechnik Tontechnik: Grundlagen der Akustik. Tonwiedergabe. Spezialeffekte. Akustische Geräte und Anlagen: Technische Parameter der analogen und digitalen Audiotechnik. Gerätearten. Mischpulte. Verstärker. Lautsprechersysteme. Effekt- und Peripheriegeräte. Auswahl. 3. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. K o m p e t e n z b e r e i c h Ton- und Hochfrequenztechnik Tontechnik: Physiologie und Psychologie des Hörens. Tonaufzeichnung und -bearbeitung. Übertragung. Hochfrequenztechnik: Funktechnik. Modulation. Funkentstörung. Antennentechnik. Messung. Einstellung. Fehlersuche. Akustische Geräte und Anlagen: Technische Parameter der analogen und digitalen Audiotechnik. Gerätearten. Systeme. Tonwandler. Mischpulte. Verstärker. Lautsprechersysteme. Intercomsysteme. Auswahl. Positionierung. Erstellung von Beschallungsplänen. Dokumentation. 4. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. K o m p e t e n z b e r e i c h Ton- u nd Hochfrequenztechnik gültig ab: SJ 2013/14 Seite 20 von 32

21 Akustische Geräte und Anlagen: Lautsprechersysteme. Auswahl. Positionierung. Erstellung von Beschallungsplänen. Dokumentation. M U LT IM E D I AT E C H N I K - wissen über die berufseinschlägigen Sicherheitsbestimmungen und Brandschutzvorschriften sowie über Umwelt- und Qualitätsstandards in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und können danach handeln. - kennen die optimale Gestaltung von Arbeitssystemen in Bezug auf die Abstimmung zwischen Mensch, Maschine und Arbeitswelt und können die Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen. K o m p e t e n z b e r e i c h M u l t i m ed i a t e c h n i k - kennen die theoretischen Grundlagen der Video- und Multimediatechnik. - kennen die Geräte der Video- und Multimediatechnik und können auf Grund ihres gründlichen Wissens über deren berufsspezifischen Einsatz entscheiden. - kennen die zeitgemäßen Arten und Systeme der Multimediaanlagen. 2. Schulstufe: Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. K o m p e t e n z b e r e i c h M u l t i m ed i a t e c h n i k Videotechnik: Grundlagen. Bildwandler. Kameras. Bildaufzeichnung, -bearbeitung und -wiedergabe. Spezialeffekte. Multimediatechnik: Signalquellen. Signalarten. Übertragungstechnik. Speicherung. Qualitätskontrolle. Multimediaanlagen: Arten. Projektionssysteme. Interaktive Konferenztechnik. Medienserver. Bildgebende und bildwiedergebende Systeme. Auswahl. Positionierung. Planung und Dimensionierung. Dokumentation. 3. Schulstufe: Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. K o m p e t e n z b e r e i c h M u l t i m ed i a t e c h n i k Multimediatechnik: gültig ab: SJ 2013/14 Seite 21 von 32

22 Signalquellen. Signalarten. Übertragungstechnik. Speicherung. Qualitätskontrolle. Multimediaanlagen: Arten. Projektionssysteme. Interaktive Konferenztechnik. Medienserver. Bildgebende und bildwiedergebende Systeme. Auswahl. Positionierung. Planung und Dimensionierung. Dokumentation. 4. Schulstufe: Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. K o m p e t e n z b e r e i c h M u l t i m ed i a t e c h n i k Videotechnik: Kameras. Bildaufzeichnung, -bearbeitung und -wiedergabe. Spezialeffekte. Multimediatechnik: Signalarten. Übertragungstechnik. Speicherung. Qualitätskontrolle. Multimediaanlagen: Arten. Projektionssysteme. Interaktive Konferenztechnik. Medienserver. Bildgebende und bildwiedergebende Systeme. Auswahl. Positionierung. Planung und Dimensionierung. Dokumentation. ANGEW ANDTE MATHEMATIK K o m p e t e n z b e r e i c h M a t h e m a t i s c h e B e r e c h n u n g e n - können einfache mathematische Aufgaben aus dem Bereich ihres Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen. - können sich der mathematischen Symbolik bedienten und benutzen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend. - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. 1. Schulstufe: K o m p e t e n z b e r e i c h M a t h e m a t i s c h e B e r e c h n u n g e n Mathematische Grundgesetze: Physik: Rechengesetze. Zahlensysteme. Gleichungen. Trigonometrie. Vektorielle Darstellungen. Grundlegende Berechnungen aus der Elektrotechnik und Akustik. Veranstaltungstechnik: Berechnungen zur Leitungsbemessung in ortsveränderlichen veranstaltungstechnischen Anlagen. Berechnungen zur Ton- und Projektionstechnik. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Physik. Veranstaltungstechnik. 2. Schulstufe: K o m p e t e n z b e r e i c h M a t h e m a t i s c h e B e r e c h n u n g e n Mathematische Grundgesetze: gültig ab: SJ 2013/14 Seite 22 von 32

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