Lizenzen in der Zivilluftfahrt für Piloten, technisches Bedienungspersonal und sonstiges Luftfahrtpersonal. Einführung in das Luftfahrtrecht

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1 UNGER/HOLZER LIZENZEN IN DER ZIVILLUFTFAHRT FÜR PILOTEN, TECHNISCHES BEDIENUNGSPERSONAL UND SONSTIGES LUFTFAHRTPERSONAL EINFÜHRUNG IN DAS LUFTFAHRTRECHT I

2 II

3 3. Die Bestimmung des Lieferortes Sylvia Unger/Bianca Holzer Lizenzen in der Zivilluftfahrt für Piloten, technisches Bedienungspersonal und sonstiges Luftfahrtpersonal Einführung in das Luftfahrtrecht Praxishandbuch Mit praxisgerechten Erläuterungen, Übersichten, juristischen Verweisen & Praxishinweisen III

4 Zitiervorschlag: Unger/Holzer, Lizenzen in Zivilluftfahrt [Seite] VLB Verzeichnis Lieferbarer Bücher Ein Titelsatz für diese Publikation ist bei dem VLB Verzeichnis Lieferbarer Bücher erhältlich. Verlag Kitzler Ges.m.b.H. Uraniastraße Wien Telefon: (01) Fax: (01) Mail: office@kitzler-verlag.at Internet: Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgend einer Weise (Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet oder vervielfältigt werden. Die Autorinnen haben dieses Werk mit höchster Sorgfalt erstellt. Dennoch ist eine Haftung der Autorinnen oder des Verlags ausgeschlossen. Umschlaggestaltung: Mag. Christine Horn I esterer und horn I visuelle gestaltung, 1070 Wien Lektorat und Satz: zauberformel I Mag. Karlheinz Hoffelner, 1130 Wien Herstellung: Druckerei Berger, 3580 Horn Printed in Austria 2015 ISBN: IV

5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A Aeroplane, Flugzeug ABGB Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch 1811 Abs. Absatz ACG Austro Control GmbH, Austro Control GmbH Gesetz ACGV Austro Control-Gebührenverordnung 1994 ACP Area Control Procedural, Bezirkskontrolle ohne elektronische Luftverkehrsdarstellung ACS Area Control Surveillance, Bezirkskontrolle mit elektronischer Luftverkehrsdarstellung ADI Aerodrome Control Instrument, Flugplatzkontrolle an Flugplätzen mit Instrumentenflugbetrieb ADV Aerodrome Control Visual, Flugplatzkontrolle an Flugplätzen mit Sichtflugbetrieb AeMC Aero-Medical Center, flugmedizinisches Zentrum AIC Aeronautical Information Circular, Luftfahrtinformationsrundschreiben AIP Aeronautical Information Publication, Luftfahrthandbuch AMC and GM Acceptable Means of Compliance and Guidance Material der EASA AME Aero-Medical Examiner, flugmedizinischer Sachverständiger AML Part-66 Aircraft Maintenance License, Lizenz des freigabeberechtigten Personals AMS Aeromedical Section, flugmedizinische Abteilung/Stelle AOCV Air Operator Certificate Verordnung, Luftverkehrsbetreiberzeugnis- und Flugbetriebs-Verordnung 2008 APP Approach Control Procedural, Anflugkontrolle ohne elektronische Luftverkehrsdarstellung APS Approach Control Surveillance, Anflugkontrolle mit elektronischer Luftverkehrsdarstellung APU Motoren und Hilfsmotoren ARA Authority Requirements for Aircrews, Anforderungen an Behörden bezüglich des fliegenden Personals Art. Artikel As Airship, Luftschiff ATO Approved Training Organisation, zugelassene Ausbildungsorganisation ATP Airline Transport Pilot, Verkehrs- bzw. Linienpilot ATPL Airline Transport Pilot License, Verkehrs- bzw. Linienpilotenlizenz AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 XI

6 Abkürzungsverzeichnis B Balloon, Ballon BGzLV Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008 BGBl. Bundesgesetzblatt BITD Basic Instrument Training Device, Einfaches Instrumentenflugübungsgerät Übungsgerät für die Grundlagen des Instrumentenfluges BMVIT Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie BPL Balloon Pilot License, Ballonpilotenlizenz BVwG Bundesverwaltungsgericht bzw. beziehungsweise CAS CPL CRE CRI d.h. DVO EASA EG EIR etc. EU EU-Lizenz Calibrated Air Speed, berichtigte Fluggeschwindigkeit Commercial Pilot License, Berufspilotenlizenz Class Rating Examiner, Prüfer für Klassenberechtigungen Class Rating Instructor, Lehrberechtigter für Klassenberechtigungen das heißt Durchführungsverordnung European Aviation Safety Agency, Europäische Agentur für Flugsicherheit Europäische Gemeinschaft En-Route Instrument Rating, Strecken-Instrumentenflugberechtigung et cetera Europäische Union Teil-FCL-Lizenz, Lizenz gemäß des Anhanges I der VO (EU) Nr. 1178/2011 FBG Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz 1998 FCL-Prüfung Flight Crew Licensing-Prüfung, Prüfung zur Erlangung einer Lizenz gemäß Anhang I samt Anlagen der VO (EU) Nr. 1178/2011 FE Flight Examiner, Flugprüfer FEG Flughafenentgeltegesetz 2012 ff und folgende FFS Full Flight Simulator, Flugsimulator F-GÜV Flugfelder-Grenzüberflugsverordnung 2013 FI Flight Instructor, Fluglehrer FIE Flight Instructor Examiner, Prüfer für Fluglehrer FlP-StrSchV Strahlenschutzverordnung fliegendes Personal 2006 XII

7 FNPT Flight and Navigation Procedures Trainer, Flug- und Navigationsverfahrenstrainer FS Flight Simulator, Flugsimulator FSAG-V Flugsicherungsan- und Abfluggebührenverordnung 2008 FSTD Flight Simulation Training Devices, Flugsimulationsübungsgerät FTD Flight Training Device, Flugübungsgerät FTI Flight Test Instructor, Lehrberechtigter für Testfluglehrberechtigungen FZG Funker-Zeugnisgesetz 1998 FZV Flughafen-Zertifizierungsverordnung 2010 ggf. gegebenenfalls GP Gesetzgebungsperiode GÜV Grenzüberflugsverordnung 1987 Abkürzungsverzeichnis H ICAO ICAO-Abkommen idf idgf IFR IPR IR IRE IRI isd ivm JAA JAA-TO JAR JAR-FCL helicopter, Hubschrauber International Civil Aviation Organization, Internationale Zivilluftfahrtorganisation Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt (auch: Chicagoer Konvention) in der Fassung in der geltenden Fassung Instrument Flight Rules, Instrumentenflugregeln Internationales Privat- und Verfahrensrecht Instrument Rating, Instrumentenflugberechtigung Instrument Rating Examiner, Prüfer für Instrumentenflugberechtigungen Instrument Rating Instructor, Lehrberechtigter für die Instrumentenflugberechtigung im Sinne des in Verbindung mit Joint Aviation Authorities, Gemeinsame Luftfahrtbehörden Joint Aviation Authorities Training Organization, Organisation für die fachliche Weiterbildung der Gemeinsamen Luftfahrtbehörden Joint Aviation Requirements, von den Gemeinsamen Luftfahrtbehörden (JAA) erlassene Empfehlungen Joint Aviation Requirements Flight Crew Licensing, von den Gemeinsamen Luftfahrtbehörden (JAA) erlassene Empfehlungen über die Zulassung der Flugbesatzung; Lizenzbestimmungen in den Anhängen zur ZLPV XIII

8 Abkürzungsverzeichnis kg km Kilogramm Kilometer LADV Luftfahrt-Aufsichtsorgane-Dienstkarten-Verordnung 2005 LAPL Light Aircraft Pilot License, Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz LFG Luftfahrtgesetz 1957 lit litera (Buchstabe) LSG Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011 LTA Lufttüchtigkeitsanweisung LTH Lufttüchtigkeitshinweis LuLärmlV Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung 2012 LVE Durchführungserlass der OZB zu den Luftverkehrsregeln LVR Luftverkehrsregeln 2014, Verordnung über die Regelung des Luftverkehrs m max. MCC MCCI MI mind. Mini-UAV MPL MTOM Meter maximal Multi-Crew Cooperation, Zusammenarbeit einer mehrköpfigen Besatzung Multi Crew Cooperation Instructor, Lehrberechtigter für die Zusammenarbeit einer mehrköpfigen Besatzung Mountain Rating Instructor, Lehrberechtigter für Bergflugberechtigungen mindestens Miniature Unmannen Aerial Vehicle, unbemannte Geräte mit einer maximalen Bewegungsenergie von bis zu 79 Joule Multi Crew Pilot License, Lizenz für Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen (Kopilot) Maximum Take-Off Mass, höchstzulässige Startmasse NaSP-VO Nationales Sicherheitsprogramm-Verordnung 2011 NM Nautical Mile, Seemeile NOTAM Notices to Airmen, geltende Anordnungen und Informationen zum Luftfahrthandbuch Nr. Nummer ÖAeC Österreichischer Aero Club ÖAeC-VO ÖAeC-Zuständigkeitsverordnung 1994 ÖNfL Österreichisches Nachrichtenblatt für Luftfahrer OP Operation OZB Oberste Zivilluftfahrtbehörde XIV

9 Abkürzungsverzeichnis PIC PICUS PPL RIS RV Pilot-in-Command, verantwortlicher Pilot Pilot-in-Command under Supervision, verantwortlicher Pilot unter Aufsicht Private Pilot License, Privatpilotenlizenz Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes Regierungsvorlage S Sailplane, Segelflugzeug SARPs Standards And Recommended Practices, Internationale Standards und Empfehlungen der ICAO SEP Single Engine Piston, einmotorige Kolben-Luftfahrzeuge SERA Standardised European Rules of the Air, standardisierte Flugregeln für den europäischen Luftraum SFE Synthetic Fligth Examiner, Prüfer für die Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten SFI Synthetic Flight Instructor, Lehrberechtigte für die Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten SlotKV 2008 Slotkoordinationsverordnung 2008 SPIC Student Pilot-in-Command, verantwortlicher Pilot in Ausbildung SPL Sailplane Pilot License, Segelflugpilotenlizenz StGB Strafgesetzbuch 1974 STI Synthetic Training Instructor, Lehrberechtigter für synthetische Übungsgeräte SWFV Schlechtwetterflugwege-Verordnung 1999 Teil-FCL Part-Flight Crew Licensing, Bestimmungen des Anhanges I zur VO (EU) Nr. 1178/2011 für die Lizenzierung der Flugbesatzung Teil-FCL-Lizenz Flugbesatzungslizenz, die den Anforderungen von Anhang I der VO (EU) Nr. 1178/2011 entspricht Teil-MED Part-MED, flugmedizinische Anforderungen gemäß Anhang IV der VO (EU) Nr. 1178/2011 Teil-ORA Part-ORA, Organization Requirements for Aircrews, Anforderungen an Organisationen bezüglich des fliegenden Personals gemäß Anhang VI der VO (EU) Nr. 1178/2011 Teil-21 Part-21, Anhang I der VO (EU) Nr. 748/2012 Teil-66 Part-66, Annex III der VO (EG) Nr. 2042/2003 TMG Touring Motor Glider, Reisemotorsegler TRE Type Rating Examiner, Prüfer für Musterberechtigungen TRI Type Rating Instructor, Lehrberechtigter für Musterberechtigungen TZ Tauglichkeitszeugnis XV

10 Abkürzungsverzeichnis ua. unter anderem UAV Unmanned Aerial Vehicle, Unbemanntes Luftfahrzeug UL Ultraleichtluftfahrzeug UL/A aerodynamisch gesteuertes Ultraleichtflugzeug UL/G gewichtskraftgesteuertes Ultraleichtflugzeug UL/M Ultraleicht-Motorgleitschirme UL/T einsitzige und mehrsitzige Ultraleicht-Tragschrauber (Gyrocpoter) usw. und so weiter UUG Unfalluntersuchungsgesetz 2005 UVP-G Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (inkl Anhang 1) VfGH Verfassungsgerichtshof VFR Visual Flight Rules, Sichtflugregeln vgl. vergleiche VO Verordnung VTOL-Luftfahrzeug Vertical Take Off and Landing; Luftfahrtzeug, das senkrecht ohne Start- und Landebahn starten und landen kann VwGH Verwaltungsgerichtshof WA Warschauer Abkommen WRG Wasserrechtsgesetz 1959 Z Ziffer ZARV Zivilluftfahrzeug-Ambulanz- und Rettungsflugverordnung 1985 z.b. zum Beispiel ZFV Zivilflugplatz-Verordnung 1972 ZFBO Zivilflugplatz-Betriebsordnung 1962 ZLLV Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2010 ZLPV Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 ZLZV Zivilluftfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung 2005 ZMV Zivilluftfahrt-Meldeverordnung 2007 ZNV Zivilluftfahrt-Vorfall- und Notfall-Maßnahmen-Verordnung 2007 ZPA Zivilluftfahrtpersonal-Anweisung ZPE Durchführungserlass der OZB zu den Zivilluftfahrt-Personalvorschriften ZPH Zivilluftfahrtpersonal-Hinweis. XVI

11 A. Luftfahrtrechtliche Rahmenbedingungen auf österreichischer, europäischer und internationaler Ebene im Allgemeinen 1. Einleitung Das Luftverkehrsrecht (auch Luftfahrtrecht oder nur Luftrecht genannt, in der Folge: Luftfahrtrecht), beschäftigt sich mit der Luftfahrt und bezeichnet sämtliche Rechtsvorschriften, die sich auf die Luftfahrt beziehen 1. Die Begriffe werden synonym verwendet. Das Luftfahrtrecht wurde in den letzten Jahrzehnten immer umfangreicher und komplexer und tangiert heute viele Rechtsbereiche. Aufgrund seiner Komplexität kann es nach Regelungsgegenstand und nach Geltungsbereich eingeteilt werden. Nach dem Regelungsgegenstand wird das Luftfahrtrecht unterteilt in: privates Luftrecht (auch Luftprivatrecht) öffentliches Luftrecht. Nach dem Geltungsbereich lässt sich das Luftfahrtrecht untergliedern in 2 nationales Luftfahrtrecht (also jenem Recht, das in den einzelnen Ländern, wie z.b. in Österreich, zur Anwendung kommt), supranationales Luftfahrtrecht (das unmittelbar in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltende europäische Luftrecht) und internationales Luftfahrtrecht. 1.1 Öffentliches Luftfahrtrecht Das öffentliche Luftfahrtrecht regelt Rechtsfragen, die den öffentlichen Bereich betreffen. Dies sind insbesondere solche, die die Sicherheit im Luftverkehr betreffen, wie z.b.: Regelungen zur Zulassung und zum Betrieb von Luftfahrzeugen die Verwendung von Luftfahrzeugen im Luftfahrtunternehmen Lizenzen, Berechtigungen und Erlaubnisse für das Luftfahrtpersonal Verkehrsregeln für das Verhalten im Luftraum 1 Vgl. auch Giemulla/Schyndel/Schorcht, Luftverkehrsrecht, 2003, 2, online unter: luftfahrtrecht.de/luftrecht.pdf, Giemulla/Schyndel/Schorcht, Luftverkehrsrecht, 2003, 2, online unter: de/luftrecht.pdf,

12 A. Luftfahrtrechtliche Rahmenbedingungen im Allgemeinen Luftraumordnung, Genehmigungen und Planfeststellungen von Flugplätzen, ebenso wie Kosten, Tarife und Gebühren Statistiken im Luftverkehrsrecht. 1.2 Privates Luftfahrtrecht Das private Luftfahrtrecht (auch Luftprivatrecht) regelt Rechtsfragen von privatrechtlichen Beziehungen, die im Zusammenhang mit der Luftfahrt stehen 3. In vielen Fällen gibt es bereits allgemeine privatrechtliche nationale Vorschriften (z.b. die Regelungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, ABGB), sodass auf diese auch im Bereich der Luftfahrt zurückgegriffen wird. Neben diesen nationalen Bestimmungen gibt es aber auch internationale Rechtsakte (wie z.b. das Warschauer Abkommen oder die europäische Verordnung VO (EG) Nr. 2027/97), die privatrechtliche Fragen im Sinne einer Rechtsvereinheitlichung und -angleichung regeln. Das Hauptgewicht des privaten Luftfahrtrechts liegt bei Rechtsproblemen, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Verwendung von Luftfahrzeugen oder Luftfahrtgeräten ergeben 4. Das Luftprivatrecht umfasst folgende Bereiche: Lufttransportrecht und mit den aus der Beförderung resultierenden Rechts- und insbesondere Haftungsfragen Haftungsfragen bei Absturz oder sonstigen Unfällen Regelungen über vertragliche Vereinbarungen zur Benutzung von Flugplätzen und die daraus entstehenden Fragen zu den Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber und anderen Benutzern (wie z.b. Fluggesellschaften, Catering-Service, Bodenabfertigungsdienste) 5 Regelungen zu den sachenrechtlichen Fragen zu Rechten an Flugzeugen, wie z.b. Eigentum und Pfandrecht nachbarrechtliche Fragen zu Rechten des Grundstückseigentümers bei Überflügen über sein Grundstück, dem Fluglärm und im Zusammenhang mit Neu- und Ausbau von Flugplätzen Versicherungsvertragsverhältnisse und arbeitsrechtliche Fragen im Bereich des Anstellungs- und Personalwesens. 3 Giemulla/Schyndel/Schorcht, Luftverkehrsrecht, 2003, 2, online unter: de/luftrecht.pdf, Giemulla/Schyndel/Schorcht, Luftverkehrsrecht, 2003, 2, online unter: de/luftrecht.pdf, Giemulla/Schyndel/Schorcht, Luftverkehrsrecht, 2003, 3, online unter: de/luftrecht.pdf,

13 A. Luftfahrtrechtliche Rahmenbedingungen im Allgemeinen 1.3 Internationales Luftfahrtrecht Das internationale Luftfahrtrecht regelt die Rechtsbeziehungen, die beim grenzüberschreitenden Luftverkehr auftreten 6, und zwar unabhängig davon, ob sie öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur sind Internationales öffentliches Luftfahrtrecht Aufgrund der Souveränität der einzelnen Staaten, das heißt der Staatshoheit über das Staatsgebiet und damit einhergehend auch über den über dem jeweiligen Staatsgebiet befindlichen Luftraum, besteht eine Erlaubnispflicht bei grenzüberschreitenden Flügen desjenigen Staates, über dessen Hoheitsgebiet geflogen oder in dessen Staatsgebiet gelandet oder gestartet wird (Lufthoheitstheorie). Aufgrund dieser Erlaubnispflicht wurden zahlreiche bilaterale und multilaterale Abkommen zwischen den Staaten getroffen, um einen Flugverkehr außerhalb der eigenen Staatsgrenzen zu ermöglichen. Das ICAO-Abkommen über die internationale Luftfahrt Das ICAO-Abkommen (auch Abkommen über die internationale Luftfahrt oder Chicagoer Konvention genannt) wurde von den Vertragsstaaten zur Regelung des internationalen Luftverkehrs geschlossen. Es schafft allgemeine Grundsätze, regelt Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten und legt internationale Standards für den Luftverkehr und den Lufttransport fest. Das ICAO-Abkommen betrifft den internationalen zivilen Luftverkehr. Im Rahmen des ICAO-Abkommens wurde auch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization, ICAO) gegründet: diese ist zuständig für die Entwicklung internationaler Standards und Empfehlungen (SARPs). Im Moment gehören 191 Staaten dem ICAO-Abkommen an. Eine Liste der Staaten ist auf der Homepage der ICAO abrufbar 7. Durch das ICAO-Abkommen wurden folgende wesentliche Grundsätze festgehalten 8 : Anerkennung der Souveränität eines jeden Vertragsstaates über seinen Luftraum als Hoheitsgebiet Jeder Staat besitzt das gleiche Recht zur Teilnahme am internationalen Luftverkehr Anerkennung der nationalen Rechtsnormen der anderen Vertragsstaaten, keine Bevorzugung von einem Staat bezüglich Einflug- oder Abflugerlaubnis oder der Navigation gegenüber anderen Vertragsstaaten 6 Giemulla/Schyndel/Schorcht, Luftverkehrsrecht, 2003, 3, online unter: de/luftrecht.pdf, List of Member States: Vgl. Giemulla/Schyndel/Schorcht, Luftverkehrsrecht, 2003, 4, online unter:

14 A. Luftfahrtrechtliche Rahmenbedingungen im Allgemeinen Autonomie der Vertragsstaaten bei der Auswahl der den internationalen Luftverkehr betreibenden Luftverkehrsunternehmen Nicht-Linienverkehr kann das Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates ohne vorherige Genehmigung überfliegen und für nicht-gewerbliche Zwecke landen Linienflüge haben hingegen die Genehmigungen des angeflogenen und des überflogenen Staates einzuholen. Das Abkommen wurde durch 19 Anhänge / Annexe ergänzt: Anhang Originaltitel Betreffend Nr. 1 Personnel Licensing Zulassung und Lizensierung von Luftpersonal 2 Rules of the Air Luftverkehrsregeln 3 Meteorological Service for International Air Navigation Flugwetterdienst, metereologische Dienste 4 Aeronautical Charts Luftfahrtkarten 5 Units of Measurement to be Used in Maß- und Messeinheiten Air and Ground Operations 6 Operation of Aircraft Betrieb von Luftfahrzeugen 7 Aircraft Nationality and Registration Marks Nationalität und Registrierung von Luftfahrzeugen 8 Airworthiness of Aircraft Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen 9 Facilitation Erleichterungen 10 Aeronautical Telecommunications Flugfernmeldedienst, Funk 11 Air Traffic Services Flugverkehrsdienste 12 Search and Rescue Suche und Rettung 13 Aircraft Accident and Incident Investigation Untersuchung von Flugunfällen 14 Aerodromes Flugplätze 15 Aeronautical Information Services Flugberatungs- und Informationsdienste 16 Environmental Protection Fluglärm, Umweltschutz 17 Security Sicherheit im Luftverkehr 18 The Safe Transport of Dangerous Goods by Air Sicherheitsbestimmungen für den Lufttransport gefährlicher Güter 19 Safety Management Sicherheitsmanagement 4

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