Merkblatt Energieausweis nach Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV)

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1 Hinweis: Wir machen darauf aufmerksam, dass der Inhalt des Merkblatts lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Übersicht 1. Inhalte 2. Kosten und Aussteller 3. Veröffentlichung 4. Rechtliche Vorschriften 5. Glossar 6. Ansprechpartner WFM 1. Inhalte Wer braucht einen Energieausweis im gewerblichen Bereich? Der Eigentümer/Mieter eines Gebäudes, das unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt wird. Gibt es Ausnahmeregelungen für den Energieausweis? Die EnEV gilt nicht für: kleine Nichtwohngebäude mit einer Fläche weniger als 50 m², Betriebsgebäude, die nach ihrem Verwendungszweck großflächig und langanhaltend offen gehalten werden müssen, und für sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, die nach ihrem Zweck auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als 4 Monate beheizt bzw. weniger als 2 Monate gekühlt werden. Welcher Energieausweis wird für gewerbliche Immobilien benötigt? Bei gewerblichen Immobilien besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einem Energieverbrauchsoder einem Energiebedarfsausweis. Wie lange ist ein Energieausweis gültig? Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.

2 2. Kosten und Aussteller Was kostet ein Energieausweis? Grundsätzlich berechnen sich die Kosten für einen Energieausweis nach dem zu leistenden Aufwand. Der Verbrauchsausweis ist die kostengünstigere Variante des Energieausweises, da er nur auf den Verbrauchsdaten, u.a. auf den Heizkosten, beruht. Beim Bedarfsausweis erfolgt die Datenerhebung auch im Rahmen einer Begehung der Immobilie. Wer ist berechtigt, einen Energieausweis auszustellen? Berechtigt zur Ausstellung sind: Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss aus den Fachbereichen Bauingenieurswesen, Architektur, Physik, Maschinenbau und Elektrotechnik Technische oder naturwissenschaftliche Fachrichtungen Personen aus Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerben u. Handwerksmeister Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker Portal für Ausstellungsberechtigte: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena): Expertendatenbank der dena: Bundeswirtschaftsministerium, Gesetzestext zur Energieeinsparverordnung 2014: Kurzlink zum Bundeswirtschaftsministerium: Bankverbindung Registergericht Vorsitzende des Aufsichtsrates Kontakt Sparkasse Münsterland-Ost Amtsgericht Münster HRB 6740 Ursula Schaffstein Telefon BLZ Kto Telefax Steuernummer 337\5914\3053 Geschäftsführer Volksbank Münster eg Ust-IdNr. DE Dr. Thomas Robbers BLZ Kto

3 3. Veröffentlichung Welche Pflichtangaben müssen im Verkaufs- / Vermietungsfall in Immobilienanzeigen veröffentlicht werden? eines nach Inkrafttreten der EnEV 2014 ausgestellten Energieausweises (ab ) eines vor In-Kraft- Treten der EnEV 2014 ausgestellten Energieausweises (ab bis ) eines Energieausweises erstellt nach EnEV 2002 und 2004 (bis ) Nichtwohngebäude Nichtwohngebäude Nichtwohngebäude Art des Energieausweises (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis) Der im Energieausweis genannte Wert des Endenergieverbrauchs für Gebäude Die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes Energiekennwert für Strom und Wärme in Verbrauchsausweisen gesondert auflis- ten X = Pflicht; - = nicht vorgesehen Wichtig: Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch für Wärme und Strom sind bei Nichtwohngebäuden getrennt aufzuführen!

4 4. Rechtliche Vorschriften Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden? Der Verkäufer bzw. Vermieter hat den Energieausweis zur Besichtigung dem potenziellen Käufer bzw. Mieter vorzulegen. Die Vorlegepflicht wird auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang erfüllt. Findet keine Besichtigung statt, muss der Verkäufer / Vermieter den Energieausweis oder eine Kopie dem potenziellen Käufer/Mieter unverzüglich vorlegen. Wann muss der Energieausweis übergeben werden? Unverzüglich nach Verkauf/Vermietung hat der Eigentümer dem Kunden den Energieausweis im Original oder Kopie auszuhändigen. Was passiert bei Nichtvorlegung des Energieausweises bzw. Nichtangabe der Pflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen? Es drohen Bußgelder in Höhe von bis zu Besteht eine Aushangpflicht des Energieausweises? Ab einer Nutzfläche größer 500 m² muss der Energieausweis in öffentlichen Gebäuden ausgehangen werden. Können für einzelne Bereiche Ausweise ausgestellt werden? Nein, prinzipiell muss das gesamte Gebäude bewertet werden. Wie wird ein Mischgebäude bewertet? Für ein Mischgebäude, dessen Nutzungsfläche für Nichtwohngebäude mehr als 10 % beträgt, werden zwei getrennte Energieausweise benötigt. Bankverbindung Registergericht Vorsitzende des Aufsichtsrates Kontakt Sparkasse Münsterland-Ost Amtsgericht Münster HRB 6740 Ursula Schaffstein Telefon BLZ Kto Telefax Steuernummer 337\5914\3053 Geschäftsführer info@wfm-muenster.de Volksbank Münster eg Ust-IdNr. DE Dr. Thomas Robbers BLZ Kto

5 5. Glossar Energieeinsparverordnung 2014: Eine Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagetechnik bei Gebäuden. Energieausweis: Eine stichpunktartige Dokumentierung des Energiestandards eines Gebäudes zur Bewertung des energetischen Zustandes. Energiebedarfsausweis: Der Energiebedarfsausweis ermittelt mit Hilfe eines detaillierten Energieprofils den Verbrauch des Gebäudes. Energieverbrauchsausweis: Der Energieverbrauchsausweis ermittelt den Verbrauch der letzten 3 Kalenderjahre bzw. der letzten 3 Abrechnungsjahre. Energieverbrauchskennwert: Er gibt den gemessenen Energieverbrauch in Kilowattstunde pro m² Fläche und Jahr für das gesamte Gebäude an. 6. Ansprechpartner WFM Ladenlokale Dr. Christina Willerding Tel.: willerding@wfm-muenster.de Torben Breuker Tel.: breuker@wfm-muenster.de Büroräume, Praxisflächen Christoph Markert Tel.: markert@wfm-muenster.de Thomas Klein Tel.: klein@wfm-muenster.de Gewerbehallen Henning Fischer Tel.: fischer@wfm-muenster.de

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