EnEV ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berliner Energietage

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1 ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz kwh/(m² a) 2 Berliner Energietage >400 kwh/(m² a) Endenergiebedarf CO 2 -Emissionen * kg/(m² a) Nachweis der Einhaltung des 3 oder 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte) Primärenergiebedarf Gebäude Ist-Wert EnEV-Anforderungs-Wert Endenergiebedarf Erneuerbare Energien Erneuerbare Energieträger werden genutzt für: Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch: Einsetzbarkeit alternativer Energie-versorgungssysteme nach 5 EnEV vor Baubeginn berücksichtigt Heizung Lüftung Fensterlüftung Energieträger Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Warmwasser Kühlung Schachtlüftung kwh/(m²a) kwh/(m²a) Normverbrauch Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Energetische Qualität der Gebäudehülle Gebäude Ist-Wert H T EnEV-Anforderungs-Wert H T Jährlicher Endenergiebedarf in kwh/(m 2 a) für Gesamt in kwh/(m 2 a) Heizung Warmwasser Hilfsgeräte Ein Schritt in die Zukunft Vergleichswerte Endenergiebedarf >400 Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die EnEV vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedin-gungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A N ). EnEV 2006 W/(m²K) W/(m²K) ** Wolfgang Ornth Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung * freiwillige Angabe ** EFH Einfamilienhäuser, MFH Mehrfamilienhäuser

2 Worum geht es? Umsetzung der der Richtlinie 2002/91/EG vom vom Dezember über die die Gesamtenergieeffizienz von von Gebäuden bis bis zum zum Was ist zu tun? Deutschland hat hat bereits bereits mit mit der der geltenden EnEV EnEVseit Anfang wesentliche Teile Teile der der Richtlinie umgesetzt (derzeit (derzeit keine keine Verschärfung) Verschärfung) Handlungsbedarf bei bei Wohngebäuden im im Wesentlichen hinsichtlich der der Einführung von von Energieausweisen für für den den Gebäudebestand bei bei Verkauf und und Neuvermietung. Bei Bei Nichtwohngebäuden sind sind neben neben den den Energieausweisen für für den den Bestand für für Neubauten zusätzlich die die Energieanteile für für Beleuchtung und und Klimatisierung zu zu erfassen ( ( 4), 4), regelmäßige Inspektionen von von Klimaanlagen ( ( 12). 12). Bestimmte Gebäude der der öffentlichen Hand Handmüssen Energieausweise zur zur Schau Schau stellen. Anpassung des des Energieeinsparrechts erforderlich.

3 Richtlinie 2002/91/EG vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Energieeinsparungsgesetz v in Deutschland Energieeinsparverordnung 2006 EnEG: EnEG: BGBl BGBl Jahrgang Jahrgang Teil Teil I I Nr. Nr. 56, 56, ausgegeben ausgegeben am am September September EnEV EnEV2006: Referentenentwurf Referentenentwurf liegt liegt vor, vor, derzeit derzeit Abstimmung Abstimmung innerhalb innerhalb der der Bundesregierung Bundesregierung

4 Gebäudebestand in Deutschland 2003 (Stat. Bundesamt, eigene Schätzung) 12 10, ,54 Anzahl der Gebäude in Mio. (insges. ca. 17,3 Mio. WG) WE 2 WE 3 WE 0,9 4 WE 0,46 0,24 0,49 0,14 0,31 0,11 0,15 0,04 0,09 0,2 5 WE 6 WE 7 WE Wohnfläche der WG ca. 3,3 Mrd m² Nutzfläche von NWG ca. 1,1 Mrd. m² 8 WE 9 WE 10 WE 11 WE 12 WE > 12 WE Nichtwohngebäude 1,5

5 Anforderungen an Energieausweise einfaches, leicht leicht verständliches Marktinstrument knappe knappe Darstellung kostengünstige Erstellung Empfehlungen f. f. kostengünstige energetische Sanierung beifügen, wenn wenn möglich deswegen für für Neubau und und Bestand gleiches Formular Energiebedarfs- und und Verbrauchskennzahlen zulassen (Einschränkungen?) verständliche Kennzeichnung vorsehen ( Bandtacho ) Referenzen // Vergleichswerte zur zur Orientierung Kostenbegrenzung durch durch BMVBS-RL zur zur vereinfachten Datenaufnahme sowie sowie RL RL zur zur Ermittlung von von Energieverbrauchskennzahlen

6 Ein Kurzreise durch den Referentenentwurf EnEV 2006 (noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt)

7 16: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen (1) (1) Wird Wird ein ein Gebäude errichtet oder oder,, ist ist dem dem Eigentümer ein ein Energieausweis. auszustellen.. Der Der Eigentümer hat hat den den Energieausweis der der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf auf Verlangen vorzulegen. (2) (2) Soll Soll ein ein Gebäude.. verkauft (sinngem. bei bei Vermietung, Verpachtung, Leasing) werden, hat hat der der Verkäufer den den Kaufinteressenten einen einen Energieausweis zugänglich zu zu machen. Der Der Energieausweis bezieht bezieht sich sich auf auf das das Gebäude.. (3) (3) Für Für Gebäude mit mit mehr mehr als als m² m² Nettogrundfläche.. für für eine eine große große Anzahl Anzahl von von Menschen öffentliche Dienstleistungen. Der Der Eigentümer hat hat den den Energieausweis auszuhängen

8 17: Grundsätze des Energieausweises (1) (1) Energieausweise nach sind sind auf auf der der Grundlage des des berechneten Bedarfs oder des des gemessenen Energieverbrauchs.. auszustellen.... (4) (4) Energieausweise müssen nach nach Inhalt Inhalt und und Aufbau Aufbau den den Mustern.entsprechen. Sie Sie sind sind vom vom Aussteller.... eigenhändig zu zu unterschreiben. (5) (5) Energieausweise sind sind für für eine eine Gültigkeitsdauer von von zehn Jahren auszustellen..

9 18: Ausstellung auf der Grundlage des Bedarfs (2) (2). Der Der Eigentümer kann die die erforderlichen Gebäudedaten bereitstellen; der der Aussteller darf darf diese seinen Berechnungen nicht zu zu Grunde legen, soweit sie sie begründeten Anlass zu zu Zweifeln an an ihrer Richtigkeit geben Hinweis: Unzutreffende Angaben des Eigentümers über wesentliche Gebäudedaten, die zu fehlerhaften Energieausweisen führen, können Ordnungswidrigkeit begründen.

10 19: Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs (1) (1). witterungsbereinigte Energieverbrauch Bereitstellung der der Gebäude- einschließlich Verbrauchsdaten durch durch den den Eigentümer möglich. (2) (2) Flächenbezug bei bei Wohngebäuden ist ist die die Gebäudenutzfläche (vereinfacht 1,35 1,35 x Wohnfläche bei bei EFH/ZFH und und 1,2 1,2 x Wohnfläche sonst); sonst); Flächenbezug bei bei NWG NWG ist ist die die Nettogrundfläche. (3) (3) Zur Zur Ermittlung von von Energieverbrauchskennwerten mind. mind. drei drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden einbeziehen, längere längere Leerstände sind sind rechnerisch angemessen zu zu berücksichtigen. (4) (4) Vergleichskennwerte für für Energieverbrauchskennwerte für für NWG NWG gem. gem. Veröffentlichung BMVBS (5) (5) Erhöhung des des Energieverbrauchskennwertes bei bei Wohngebäuden mit mit 3 5 WE WE um um kwh/(m²xa), bei bei Wohngebäuden mit mit 1 2 WE WE um um kwh/(m²xa) Derzeit noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt

11 20: Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz (1) (1) Sind Sind Maßnahmen für für kostengünstige Verbesserung der der energetischen Eigenschaften des des Gebäudes möglich, hat der Aussteller des des Energieausweises dem dem Eigentümer anlässlich der der Ausstellung eines Energieausweises entsprechende, begleitende Empfehlungen.. auszustellen (Modernisierungsempfehlungen)...Sind Modernisierungsempfehlungen nicht nicht möglich, hat hat der der Aussteller dies dies dem dem Eigentümer schriftlich mitzuteilen.

12 21: Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude (1) (1) Zur Zur Ausstellung von von Energieausweisen für für bestehende Gebäude.... und und von von Modernisierungsempfehlungen sind sind berechtigt: und Absolventen von von Hochodeoder Fachhochschulen (Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik) Hoch- Wohngebäude: InnenarchitektInnen; Handwerksmeister (Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation, Schornsteinfegerwesen); staatl. staatl. anerkannte Techniker (Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik); (2) (2) Voraussetzungen.... sind sind während des des Studiums Ausbildungsschwerpunkt energiespar. Bauen Bauen oder oder nach nach dem dem Studium zwei zwei Jahre Jahre Berufserfahrung (Bau- (Bau-oder Anlagentechnik) oder oder eine eine erfolgreiche Fortbildung, die die den den wesentlichen Inhalten des des Anhangs 11 11entspricht oder oder Bauvorlageberechtigung.

13 Anhang 11: Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung (zu 21 Abs. 2 Nr. 2) Inhaltliche Schwerpunkte der der Fortbildung zu zu bestehenden Wohngebäuden Bestandsaufnahme und und Dokumentation des des Gebäudes, der der Baukonstruktion und und der der technischen Anlagen Ermittlung, Bewertung und und Dokumentation der der geometrischen und und energetischen Kennwerte der der Gebäudehülle einschließlich aller aller Einbauteile und und der der Wärmebrücken, Bewertung der der Luftdichtheit und und Erkennen von von Leckagen, Kenntnisse der der bauphysikalischen Eigenschaften von von Baustoffen und und Bauprodukten einschließlich der der damit damit verbundenen konstruktiv-statischen Aspekte. Ermittlung, Bewertung und und Dokumentation der der energetischen Kennwerte der der haustechnischen Anlagen, Beurteilung der der Auswirkungen des des Nutzerverhaltens, von von Leerstand, Klima, Klima, technischen Anlagenkomponenten einschließlich deren deren Betriebseinstellung und und Wartung auf auf den den Energieverbrauch.

14 Anhang 11: Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung (zu 21 Abs. 2 Nr. 2) Beurteilung der der Gebäudehülle Ermittlung von von Eingangs- und und Berechnungsgrößen für für die die energetische Berechnung wie wie z. z. B. B. Wärmeleitfähigkeit, Wärmedurchlasswiderstand, Wärmedurchgangskoeffizienten, Transmissionswärmeverlust, Lüftungswärmebedarf, nutzbare interne interne Wärmegewinne, nutzbare solare solare Wärmegewinne, Durchführung der der erforderlichen Berechnungen nach nach DIN DIN V , vereinfachte Berechnungs- und und Beurteilungsmethoden. Berücksichtigung von von Maßnahmen des des sommerlichen Wärmeschutzes, Kenntnisse über über Blower-Door-Messungen und und Ermittlung der der Luftdichtheitsrate.

15 Anhang 11: Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung (zu 21 Abs. 2 Nr. 2) Beurteilung von von Heizungs- und und Warmwasserbereitungsanlagen Detaillierte Beurteilung von von Bestandteilen der der Heizungsanlagen zur zur Wärmeerzeugung und und Wärmespeicherung, Wärmeverteilungs- und und Wärmeabgabesystem, Beurteilung der der Besonderheiten des des Zusammenwirkens von von Eigenschaften des des Gebäudes, Durchführung der der Berechnungen nach nach DIN DIN V , Beurteilung von von Systemen der der alternativen bzw. bzw. regenerativen Wärme- oder oder Energieerzeugung.

16 Anhang 11: Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung (zu 21 Abs. 2 Nr. 2) Beurteilung von von Lüftungsanlagen Bewertung unterschiedlicher Arten Arten von von Lüftungsanlagen und und deren deren Konstruktionsmerkmalen, Berücksichtigung des des Brand- Brand-und Schallschutzes für für lüftungstechnische Anlagen, Durchführung der der Berechnungen nach nach DIN DIN V Erbringung der der Nachweise Kenntnisse der der Anforderungen an an Wohngebäude, Bauordnungsrecht (insb. (insb. Mindestwärmeschutz), Durchführung der der Nachweise und und Berechnungen des des Jahres-Primärenergiebedarfs, Ermittlung des des Energieverbrauchs und und seine seine rechnerische Bewertung einschließlich der der Witterungsbereinigung, Ausstellung eines eines Energieausweises.

17 Anhang 11: Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung (zu 21 Abs. 2 Nr. 2) Grundlagen Grundlagen der der Beurteilung Beurteilung von von Modernisierungsempfehlungen einschließlich einschließlich ihrer ihrer technischen technischen Machbarkeit Machbarkeit und und Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeit Erfahrungswerte Erfahrungswerte zur zur Amortisations- Amortisations-und und Wirtschaftlichkeitsberechnung für für einzelne einzelne Bauteile Bauteile und und Anlagen, Anlagen, Schätzung Schätzung der der Investitionskosten Investitionskostenund und der der Kosteneinsparung, Kosteneinsparung, Grundzüge Grundzüge der der Vor- Vor-und und Nachteile Nachteile bestimmter bestimmter Verbesserungsvorschläge unter unter Berücksichtigung Berücksichtigung bautechnischer bautechnischer und und rechtlicher rechtlicher Rahmenbedingungen (z.b. (z.b. bei bei Wechsel Wechsel des des Heizenergieträgers, Heizenergieträgers, Grenzbebauung, Grenzbebauung, Grenzabstände) Grenzabstände) sowie sowie aktueller aktueller Förderprogramme, Förderprogramme, Berücksichtigung Berücksichtigung von von tangierten tangierten bauphysikalischen bauphysikalischen und und statischkonstruktivekonstruktiven Einflüssen Einflüssenwie wie z.b. z.b. Wärmebrücken, Wärmebrücken, Tauwasserfreiheit, Tauwasserfreiheit, statisch- Wasserdampftransport, Schimmelpilzbefall, Schimmelpilzbefall, notwendige notwendige Anschlussausführungen und und Vorschläge Vorschläge für für weitere weitere Abdichtungsmaßnahmen, Auswahl Auswahl von von Materialien Materialien zur zur Herstellung Herstellung der der Luftdichtheit Luftdichtheit (Verträglichkeit, (Verträglichkeit, Wirksamkeit, Wirksamkeit, Dauerhaftigkeit), Dauerhaftigkeit), Auswirkungen Auswirkungen der der wärmschutztechnischen Maßnahmen Maßnahmen auf auf den den Schall- Schall-und und Brandschutz, Brandschutz, Erstellung Erstellung von von erfahrungsgemäß erfahrungsgemäß wirtschaftlichen wirtschaftlichen (rentablen), (rentablen), im im Allgemeinen Allgemeinen verwirklichungsfähigen Modernisierungsempfehlungen.

18 29: Besondere Überleitungsvorschriften (1) (1) Erstmals Energieausweise für für Wohngebäude Baujahre bis bis Monate nach nach Inkrafttreten für für später später errichtete Wohngebäude Monate nach nach Inkrafttreten (2) (2) Für Für Nichtwohngebäude Monate nach nach Inkrafttreten (3) (3) Vorh. Vorh. Energiebedarfsausweise gem. gem. geltender EnEV EnEVund Wärmebedarfsausweise gem. gem. Wärmeschutzverordnung werden werden anerkannt. Gleiches gilt gilt für für Energieausweise, die die freiwillig von von den den Gebietskörperschaften oder oder auf auf deren deren Veranlassung nach nach einheitlichen Regeln Regeln erstellt erstellt worden worden sind. sind. Derzeit innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt!

19 Energieausweis für Wohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erstellt am: 1 Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes 3 Erläuterungen 4 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Gebäudefoto Baujahr Gebäude (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Anlass der Ausstellung Neubau Vermietung / Verkauf Sonstiges (freiwillig) des Energieausweises Modernisierung Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den allgemeinen Wohnflächenangaben unterscheidet. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Diese Art der Ausstellung darf bei allen Wohngebäuden genutzt werden und ist Pflicht bei Neubauten. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Die angegebenen Vergleichswerte wurden an Hand von Modellrechnungen bzw. Verbrauchsauswertungen ermittelt und sollen überschlägige Vergleiche ermöglichen (Erläuterungen siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Wohngebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist vor allem dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden und Gebäudeentwürfen zu ermöglichen. Aussteller Unterschrift des Ausstellers Energiebedarf Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz kwh/(m² a) >400 kwh/(m² a) Endenergiebedarf CO 2-Emissionen * kg/(m² a) Nachweis der Einhaltung des 3 oder 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte) Primärenergiebedarf Energetische Qualität der Gebäudehülle Gebäude Ist-Wert kwh/(m²a) Gebäude Ist-Wert H T W/(m²K) EnEV-Anforderungs-Wert kwh/(m²a) EnEV-Anforderungs-Wert H T W/(m²K) Endenergiebedarf Normverbrauch Jährlicher Endenergiebedarf in kwh/(m 2 a) für Gesamt in kwh/(m 2 a) Energieträger Heizung Warmwasser Hilfsgeräte Erneuerbare Energien Vergleichswerte Endenergiebedarf Einsetzbarkeit alternativer Energie-versorgungssysteme nach 5 EnEV vor Baubeginn berücksichtigt >400 Erneuerbare Energieträger werden genutzt für: Heizung Warmwasser Lüftung Kühlung Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch: Fensterlüftung Schachtlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung ** Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die EnEV vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedin-gungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A N ). Energieverbrauchskennwert Dieses Gebäude: kwh/(m² a) >400 Warmwasserverbrauch: enthalten nicht enthalten Verbrauchserfassung Heizung und Warmwasser Energieverbrauchskennwert in kwh/(m² a) Abrechnungszeitraum Anteil (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Brennstoffmenge Warmwassefaktor einschl. Warm- Klima- Energieträger Heizung von bis (kwh) (kwh) Heizung Kennwert Korrekturzuschlawasser Durchschnitt Vergleichswerte Endenergiebedarf Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und >400 Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird. Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden, der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten, dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße kwh/m²? a entfallen können. Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier normalerweise ein um % geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist. * Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A N ) nach der EnEV. * EFH Einfamilienhäuser, MFH Mehrfamilienhäuser Energiebedarf Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte sind auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z.b. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet worden. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzer und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Primärenergiebedarf Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte Vorkette (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Endenergieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und Ressourcen und Umwelt schonende Energienutzung. Die Vergleichswerte für den Energiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhaltspunkte für grobe Vergleiche der Werte dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten ermöglichen. Es sind ungefähre Bereiche angegeben, in denen die Werte für die einzelnen Vergleichskategorien liegen. Im Einzelfall können diese Werte auch außerhalb der angegebenen Bereiche liegen. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO 2 -Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Endenergiebedarf Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an ( Normverbrauch ). Er wird unter Standardklima und -nutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können. Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Energetische Qualität Gebäudehülle Seite 2 Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (Formelzeichen in der EnEV: H T ). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmschutz. Energieverbrauchskennwert Seite 3 Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnung von Heiz- und ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und anderer Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Wohn- oder Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Über Klimafaktoren wird der gemessene Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich der konkreten örtlichen Wetterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert mit Klimafaktoren umgerechnet. So führen beispielsweise hohe Verbräuche in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage. Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbesondere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten stark differieren, weil sie von deren Lage im Gebäude, von der jeweiligen Nutzung und vom individuellen Verhalten abhängen. Dies trifft auch zu auf die Energieverbrauchskennwerte kleiner Gebäude. Ein Korrekturzuschlag soll hier dazu beitragen, dass die statistisch zu erwartenden Fehler kompensiert werden. Gemischt genutzte Gebäude Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden enthält die Energieeinsparverordnung besondere Vorgaben. Danach sind - je nach Fallgestaltung - entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder für Wohnungen und für die übrigen Nutzungen zwei getrennte Energieausweise auszustellen; dies ist auf Seite 1 der Ausweise erkenntlich. * freiwillige Angabe ** EFH Einfamilienhäuser, MFH Mehrfamilienhäuser

20 Energieausweis für Wohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Alle Informationen zum Gebäude auf einen Blick Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Anlass der Ausstellung Gebäudenutzfläche (A N ) Anlass der Ausstellung des Energieausweises Neubau Vermietung / Verkauf Modernisierung (Änderung / Erweiterung) Sonstiges (freiwillig) Grundlage der Berechnung Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den allgemeinen Wohnflächenangaben unterscheidet. Die angegebenen Vergleichswerte sollen überschlägige Vergleiche ermöglichen (Erläuterungen siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Wohngebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Aussteller Aussteller Unterschrift des Ausstellers Datum Unterschrift

21 Energieausweis für Wohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf Bedarf 2 Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes Energieverbrauchskennwert Verbrauch 3 Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz kwh/(m² a) Dieses Gebäude: kwh/(m² a) > >400 Endenergiebedarf Normverbrauch kwh/(m² a) Endenergiebedarf CO 2 -Emissionen * kg/(m² a) Nachweis der Einhaltung des 3 oder 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte) Primärenergiebedarf Energetische Qualität der Gebäudehülle Gebäude Ist-Wert kwh/(m²a) Gebäude Ist-Wert H T W/(m²K) EnEV-Anforderungs-Wert kwh/(m²a) EnEV-Anforderungs-Wert H T W/(m²K) Jährlicher Endenergiebedarf in kwh/(m 2 a) für Gesamt in kwh/(m 2 a) Energieträger Heizung Warmwasser Hilfsgeräte Energieträger von Warmwasserverbrauch: Abrechnungszeitraum bis Brennstoffmenge [kwh] Anteil Warmwasser [kwh] enthalten nicht enthalten Verbrauchserfassung Heizung und Warmwasser Heizung einschl. Sicherheitszuschlag Klimafaktor Energieverbrauchskennwert in kwh/(m² a) (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung Warmwasser Kennwert Durchschnitt Erneuerbare Energien Erneuerbare Energieträger werden genutzt für: Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch: Einsetzbarkeit alternativer Energie-versorgungssysteme nach 5 EnEV vor Baubeginn berücksichtigt Heizung Lüftung Fensterlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Warmwasser Kühlung Schachtlüftung Vergleichswerte Endenergiebedarf >400 ** Vergleichswerte Endenergiebedarf >400 * Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird. Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden, der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten, dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße kwh/(m² a) entfallen können. Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier normalerweise ein um % geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist. Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die EnEV vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A N ). Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A N ) nach der EnEV. * freiwillige Angabe ** EFH Einfamilienhäuser, MFH Mehrfamilienhäuser * EFH Einfamilienhäuser, MFH Mehrfamilienhäuser

22 Energieausweis für Wohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung Erläuterungen 4 Energiebedarf Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte sind auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z.b. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet worden. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Primärenergiebedarf Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte Vorkette (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und Ressourcen und Umwelt schonende Energienutzung. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO 2 -Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Endenergiebedarf Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an ( Normverbrauch ). Er wird unter Standardklima und -nutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können. Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Die Vergleichswerte für den Energiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhaltspunkte für grobe Vergleiche der Werte dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten ermöglichen. Es sind ungefähre Bereiche angegeben, in denen die Werte für die einzelnen Vergleichskategorien liegen. Im Einzelfall können diese Werte auch außerhalb der angegebenen Bereiche liegen. Energetische Qualität der Gebäudehülle Seite 2 Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (Formelzeichen in der EnEV: H T ). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Energieverbrauchskennwert Seite 3 Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnung von Heiz- und ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und auf Grund anderer geeigneter Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Wohn- oder Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Über Klimafaktoren wird der gemessene Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich der konkreten örtlichen Wetterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert mit Klimafaktoren umgerechnet. So führen beispielsweise hohe Verbräuche in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage. Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbesondere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten stark differieren, weil sie von deren Lage im Gebäude, von der jeweiligen Nutzung und vom individuellen Verhalten abhängen. Dies trifft auch zu auf die Energieverbrauchskennwerte kleiner Gebäude. Ein Sicherheitszuschlag soll hier dazu beitragen, dass statistisch zu erwartende Ungenauigkeiten möglichst gering gehalten werden. Gemischt genutzte Gebäude Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden enthält die Energieeinsparverordnung besondere Vorgaben. Danach sind - je nach Fallgestaltung - entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder für Wohnungen und für die übrigen Nutzungen zwei getrennte Energieausweise auszustellen; dies ist auf Seite 1 der Ausweise erkennbar. Erläuterungen

23 Modernisierungsempfehlungen - 20 Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis gemäß 20 Energieeinsparverordnung (EnEV) Gebäude Adresse Hauptstraße 11, Musterstadt Hauptnutzung / Gebäudekategorie Wohngebäude Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen Nr Bau- oder Anlagenteile Westfassade (=Rückseite) Ostfassade (=Straßenseite) Fenster Westseite Fenster Ostseite Heizkessel Heizkessel Heizungsrohre im Keller Oberste Geschossdecke Dachschräge Maßnahmenbeschreibung Wärmedämmverbundsystem m. 12cm Hartschaum u. Reibeputz Innendämmung 8cm (Achtung: fachgerechte Anschlüsse!) Gegen Holzfenster U F = 1,3 W/(m² K) austauschen Rahmen abdichten, neue Verglasung U F =1,0 W/(m² K) Erneuern gemäß EnEV (ges. Pflicht ab 12/2006) Austausch gegen Gas-Brennwertkessel (altern. zu Nr. 8) Dämmung gemäß EnEV (ges. Pflicht ab 12/2006) Dämmung gemäß EnEV (ges. Pflicht ab 12/2006) Zwischen-/Untersparrendämmung 16 cm (altern. zu Nr. 8) weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information. Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung. Beispielhafter Variantenvergleich (Angaben freiwillig) Ist-Zustand Modernisierungsvariante 1 Modernisierungsvariante 2 Modernisierung gemäß Nummern: Primärenergiebedarf [kwh/(m² a] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] Endenergiebedarf [kwh/(m² a] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] CO2-Emissionen [kg/(m² a] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] , 3, 4, 5, 7, , 2, 3, 4, 6, 7, Soweit möglich, sind dem Energieausweis Empfehlungen für die kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz beizufügen. Aussteller Dipl.-Ing. Walter Müller und Partner Beratende Ingenieure Südstraße Musterstadt Unterschrift des Ausstellers W. Müller

24 Modernisierungsempfehlungen - 20

25 Referenzgebäudeverfahren für Nichtwohngebäude Notwendige neue Regeln: Neue Neue Methode für für Nicht- Nicht- Wohngebäude (zusätzliche Einbeziehung von von Klimaanlagen und und Beleuchtung) Anforderungshöhe für für Klima- Nichtwohngebäude Anmerkungen: DIN DIN V (seit (seit Juli Juli verfügbar) verfügbar) Anforderungen nach nach A/V-Verhältnis sind sind nicht nicht sachgerecht, Anforderungswerte = f f (Nutzung), Referenzgebäudeverfahren Weiterhin Anforderungen an an Qp: Qp: Q Pmax Pmax =Q Phmax Phmax +Q PLüftmax PLüftmax +Q PWWmax PWWmax +Q PLmax PLmax +Q PKühlmax PKühlmax Vereinfachungen: vereinfachte Datenaufnahme gem. gem. Regeln Regeln BMVBS vereinfachtes Ein-Zonen-Modell für für Bürogebäude, Bürogebäude mit mit Verkaufseinrichtung/Restaurant, Schulen/Kindergärten, Hotels Hotels (bis (bis mittlerer Standard)

26 Energieausweis für Nichtwohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erstellt am: 1 Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Alle Informationen zum Gebäude auf einen Blick Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Anlass der Ausstellung Anlass der Ausstellung des Energieausweises Neubau Modernisierung Vermietung / Verkauf Aushang b. öff. Gebäuden Sonstiges (freiwillig) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Grundlage der Ausstellung Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und wesentlich geänderten (modernisierten) Gebäuden. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zum Status Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist vor allem dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden und Gebäudeentwürfen zu ermöglichen. Aussteller Aussteller Unterschrift des Ausstellers

27 Energieausweis für Nichtwohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes 3 Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) Bedarf Dieses Gebäude: kwh/(m² a) >1000 Dieses Gebäude: kwh/(m² a) >1000 EnEV-Anforderungswert Neubau Nachweis der Einhaltung des 3 oder 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte) Primärenergiebedarf Gebäude Ist-Wert EnEV-Anforderungswert Endenergiebedarf Energieträger [kwh/(m 2 a)] Nutzenergie Endenergie Primärenergie Heizung Aufteilung Energiebedarf Heizung Erneuerbare Energien kwh/(m²a) kwh/(m²a) Normverbrauch Warmwasser Energetische Qualität der Gebäudehülle Gebäude Ist-Wert H T EnEV-Anforderungswert H T Jährlicher Endenergiebedarf in kwh/(m 2 a) für Warmwasser Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Beleuchtung Befeuchtung Eingebaute Beleuchtung Gebäudezonen Nr Zone Lüftung weitere Zonen in Anlage Kühlung einschl. Befeuchtung Fläche [m²] W/(m²K) W/(m²K) Gebäude insgesamt Gebäude insgesamt Anteil [%] Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die EnEV vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Die oben als EnEV-Anforderungswert bezeichneten Anforderungen der EnEV sind nur im Falle des Neubaus und der Modernisierung nach 9 Abs. 1 EnEV bindend. * freiwillige Angabe EnEV-Anforderungswert modernisierter Altbau Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssysteme nach 5 EnEV vor Baubeginn berücksichtigt Erneuerbare Energieträger werden genutzt für: Heizung Warmwasser Eingebaute Beleuchtung Lüftung Kühlung Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch: Fensterlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Schachtlüftung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Erläuterungen zum Berechnungsverfahren CO 2 -Emissionen * kg/(m² a) Stromverbrauchskennwert Der Wert enthält den Stromverbrauch für Heizung Energieträger Warmwasser von Lüftung Abrechnungszeitraum bis eingebaute Beleuchtung Verbrauchserfassung Heizung und Warmwasser Verbrauchserfassung Strom Abrechnungszeitraum von bis Häufigster Wert dieser Gebäudekategorie für Heizung und Warmwasser (Vergleichswert) * Dieses Gebäude: kwh/(m² a) >1000 Ablesewert [kwh} Häufigster Wert dieser Gebäudekategorie für Strom (Vergleichswert) * Klimafaktor Brennstoffmenge [kwh] Anteil Warmwasser [kwh] Kennwert [kwh/(m² a)] Kühlung Sonderzonen Verbrauch Heizung Gebäudekategorie Sonstiges: Energieverbrauchskennwert in kwh/(m² a) (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Warmwasser Gebäudekategorie Durchschnitt Kennwert * veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

28 Energieausweis für Nichtwohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung Erläuterungen 4 Energiebedarf Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte sind auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet worden. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch.. Primärenergiebedarf Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte Vorkette (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und Ressourcen und Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falle eines Neubaus oder der Modernisierung des Gebäudes nach 9 Abs. 1 EnEV einzuhalten und dienen bei Bestandsgebäuden der Orientierung hinsichtlich der energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO 2 -Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Endenergiebedarf Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an ( Normverbrauch ). Er wird unter Standardklima und -nutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden kann. Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Energetische Qualität der Gebäudehülle Seite 2 Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient (Formelzeichen in der EnEV: H T ). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster, etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Heizenergie- und Stromverbrauchskennwert (Energieverbrauchskennwerte) Seite 3 Der Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs ermittelt. Über Klimafaktoren wird der gemessene Energieverbrauch hinsichtlich der örtlichen Wetterdaten auf ein standardisiertes Klima für Deutschland umgerechnet. Der ausgewiesene Stromverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs oder der entsprechenden Abrechnung ermittelt. Die Energieverbrauchskennwerte geben Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes. Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich. Die Vergleichswerte ( Häufigster Wert in dieser Gebäudekategorie ) ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Dazu wurden die Daten von einer großen Anzahl Gebäude untersucht und bewertet. Der Vergleichswert ist dabei der häufigste Wert (Modalwert) aus der statistischen Verteilung. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. Die Vergleichswerte werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben. Erläuterungen

29 Energieausweis für Nichtwohngebäude - Aushang ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung Gültig bis: Aushang Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Sonderzone(n) Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Primärenergiebedarf EnEV-Anforderungswert Neubau Aufteilung Energiebedarf Gesamtenergieeffizienz Nutzenergie Endenergie Primärenergie Gesamtenergieeeffizienz Dieses Gebäude: kwh/(m² a) Gebäudefoto (freiwillig) >1000 EnEV-Anforderungswert modernisierter Altbau Kühlung einschl. Befeuchtung Lüftung Eingebaute Beleuchtung Warmwasser Heizung 16 (3): Bei Gebäuden mit einer Nettogrundfläche von mehr als 1000 m², in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden. Aushang (Variante Bedarf) Aussteller Unterschrift des Ausstellers Datum Unterschrift

30 Energieausweise für Nichtwohngebäude - Aushang ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung Gültig bis: Aushang Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Sonderzone(n) Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) Dieses Gebäude: kwh/(m² a) >1000 Häufigster Wert dieser Gebäudekategorie für Heizung und Warmwasser (Vergleichswert) Stromverbrauchskennwert Dieses Gebäude: kwh/(m² a) >1000 Häufigster Wert dieser Gebäudekategorie für Strom (Vergleichswert) 16 (3): Aushang (Variante Verbrauch) Der Wert enthält den Stromverbrauch für Heizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges: Aussteller Unterschrift des Ausstellers Datum Unterschrift

31 Deutscher Aushang am Berlaymont-Gebäude.. es funktioniert offenbar!

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